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Download kritische Stellungnahme von ProAsyl zum Rahmenkonzept

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Das „<strong>Rahmenkonzept</strong> – Unterbringung und Betreuung<strong>von</strong> Asylbewerbern in Essen“ – <strong>kritische</strong> Bewertung• Ziel der „Kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung“ (S. 14)„Unter Zugrundelegung der Zuzugszahlen zwischen Juli 2012 und Januar 2013 (330 Menschen ausSerbien und Mazedonien) ist da<strong>von</strong> auszugehen, dass im Zusammenhang mit der Weiterentwicklungdes Konzeptes zur Unterbringung <strong>von</strong> Asylbewerbern sowohl der Zuzug als auch dieAufenthaltsdauer der Antragsteller, deren Asylantrag regelmäßig abgelehnt wird, deutlich niedrigerliegen dürfte. Es ist <strong>von</strong> einem Bedarf <strong>von</strong> bis zu 200 Plätzen in Erstaufnahmeeinrichtungenauszugehen.“„Die Unterbringung soll in einer „Erstaufnahmeeinrichtung“ in der Regel analog § 47 Abs. 1 S. 1AsylVfG zeitlich auf längstens drei Monate befristet werden. Ausnahmen können bis zu 6 Monatendauern. Dies könnte <strong>zum</strong> Beispiel für Folgeantragsteller aus sogenannten sicheren Drittstaatengelten, wie z.B. Serbien und Mazedonien, sofern das Asylfolgeverfahren bereits abgelehnt wurde.“<strong>ProAsyl</strong>/Flüchtlingsrat Essen:Die Schaffung der „Kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung“ ist begründet mit dem Zuzug <strong>von</strong>Roma aus Serbien und Mazedonien. Damit wird eine Gruppe <strong>von</strong> Flüchtlingen zur Rechtfertigungfür die Verschlechterung der Flüchtlingsunterbringung benützt. Die Bezeichnung <strong>von</strong> Serbien alssicheres Herkunftsland ist seit langem widerlegt: Es steht nicht auf der Liste der sicherenHerkunftsländer. Zahlreiche Reiseberichte dokumentieren die diskriminierenden Lebensbedingungender Roma. Serbien und Mazedonien verstoßen gegen Art. 13 der Menschenrechtskonvention,indem sie potentielle Asylbewerber an der Ausreise hindern und ihre Pässemarkieren (u.a. Dr. Waringo: „Serbien – ein sicherer Herkunftsstaat für Asylsuchende ausDeutschland?“ , „Migrationsursachen: Lebensbedingungen <strong>von</strong> Roma in Südosteuropa“ aufwww.proasylessen.de).• Einführung <strong>von</strong> Sachleistungen (S. 13)„Die Erstaufnahmeeinrichtungen verfügen über eine zentrale Essensausgabe mit Speisesaal. Hiererfolgt die komplette Verpflegung (drei Mahlzeiten täglich) der Bewohner“ und „Hygieneartikelwerden den Bewohnern zur Verfügung gestellt; notwendiger Bekleidungsbedarf wird über einGutscheinsystem gedeckt.“Für Phase II ist die Leistung als „Geldleistung oder Wertgutschein“ vorgesehen. (S. 15)


<strong>ProAsyl</strong>/Flüchtlingsrat Essen:Nach AsylbLG ist die Grundleistung in Form <strong>von</strong> Sachleistung zwar noch rechtens. Jedoch wurdemit einem Ratsbeschluss vom 24.11.2010 festgelegt: „Sachleistungen, Gutscheine oderGeldkarten entsprechen nicht den humanitären Grundsätzen, die sich in Essen alsgesellschaftlicher Konsens herausgebildet haben.“<strong>Stellungnahme</strong>n <strong>von</strong> BAGFW, Diakonie Deutschland, EKD, Deutscher Bischofskonferenz, DIMR,DGB, AWO, Pro Asyl Frankfurt sagen übereinstimmend aus: Eigenverantwortliches Wirtschaftengehört zu den Grundrechten; Nahrung, Kleidung und Hygiene haben etwas mit der individuellenund kulturellen Identität und damit mit der Würde der Menschen zu tun. Die Einführung <strong>von</strong>Sachleistung wird hier als Maßnahme zur Reduzierung <strong>von</strong> Flüchtlingszahlen benützt undwiderspricht damit dem Geist des Bundesverfassungsgerichts: „Die in Art. 1 Abs. 1 GGgarantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“• Verfahrensvereinbarung (S. 17)„Im Rahmen der Aufnahme führen die asylsuchenden Menschen mit den Flüchtlingsbetreuern(Caritas und Diakonie) ein ausführliches Aufnahmegespräch - ggf. unter Hinzuziehung einesDolmetschers und unter Erarbeitung einer Verfahrensvereinbarung.„In der Verfahrensvereinbarung ist auch die unverzügliche freiwillige Ausreise nach Ablehnung desAsylantrages zu vereinbaren.“<strong>ProAsyl</strong>/Flüchtlingsrat Essen:Kann eine solche Vereinbarung rechtswirksam werden?Denn: Mit Ablehnung des Asylbegehrens erfolgt eine Rechtsmittelbelehrung mit der Möglichkeitzu weiteren rechtlichen Schritten. Neben der Asylgewährung gibt es andere Wege desAbschiebeschutzes, z.B. Kosovo-Wintererlass 2010/2011. Es steht der Kommune nicht zu,Menschen <strong>zum</strong> Verzicht auf ihr Recht zu beraten.• Standort Worringstraße (S. 14)„Die Unterkunft Worringstraße 242 bietet Platz für bis zu 120 Asylantragstellern; aufgrund ihrerGröße und des ausreichenden Platzangebotes ist die Herrichtung zu einer Erstaufnahmeeinrichtungohne großen Aufwand realisierbar und wirtschaftlich zu betreiben.“<strong>ProAsyl</strong>/Flüchtlingsrat Essen:Die Kosten für den Bau des außerhalb der Unterkunft zu errichtenden Speisesaales fehlen in derKalkulation.


erreichbar sein müssen, auch ein Notdienst nachts und am Wochenende zur Verfügung stehenmuss (Hotline). Angesichts der zunehmend angeheizten Stimmung (in anderen Städten bereitsdeutlich) muss das Personal in der Lage sein, die Bewohner zu beruhigen und ihnen beschützendbeizustehen.• Kosten (S. 24 f)Mehrkosten für den Betrieb <strong>von</strong> zwei Erstaufnahmeeinrichtungen gegenüber regulärerUnterbringung: 810.200 EURBei einem angenommenen Rückgang der Asylbewerberzahlen um 150 Personen pro Jahr sollen1.275.000 EUR eingespart werden, sodass die Stadt jährlich 464.800 EUR weiniger für dieUnterbringung <strong>von</strong> Asylbewerbern aufbringen muss.<strong>ProAsyl</strong>/Flüchtlingsrat Essen:Die Kostenberechnung geht da<strong>von</strong> aus, dass das neue Unterbringungskonzept jährlich 150Flüchtlinge abhält nach Essen zu kommen. Damit wird die Unterbringungsqualität in Essen inZukunft vom Ziel der Abschreckung bestimmt.

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