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Leere Wiege - Verbandsgemeinde Waldsee

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Amtsblatt <strong>Waldsee</strong> Seite 11 Freitag, den 4. November 2011<br />

Ortsgemeinde <strong>Waldsee</strong><br />

– Amtliche Bekanntmachungen –<br />

V o l k s t r a u e r t a g<br />

Am Sonntag, 13. November 2011, findet anlässlich des<br />

Volkstrauertages auf unserem Friedhof eine kleine Feier<br />

statt. Beginn: 16.00 Uhr<br />

Wir versammeln uns vor der Friedhofshalle und ziehen<br />

gemeinsam zum Ehrenmal. Dort ist folgendes Programm<br />

vorgesehen:<br />

1. Kranzniederlegung<br />

2. Liedvortrag (MGV Concordia)<br />

3. Totenehrung<br />

4. Liedvortrag (MGV Concordia)<br />

5. kurze Ansprache des Ortsbürgermeisters<br />

6. Liedvortrag (MGV Concordia)<br />

Die gesangliche Umrahmung erfolgt durch MGV Concordia.<br />

Wir bitten die Bevölkerung um rege Teilnahme.<br />

Otto Reiland, Ortsbürgermeister<br />

Bitte beachten:<br />

Die Gedenkfeier zum Volkstrauertag am Ehrenmal auf dem<br />

Friedhof findet in diesem Jahr, nicht wie bisher üblich am<br />

Vormittag, sondern nachmittags um 16.00 Uhr statt.<br />

Wichtige Hinweise zum Martinszug<br />

am 10.11.2011<br />

Sehr geehrte Eltern,<br />

hiermit erhalten Sie einige Informationen zum<br />

Ablauf des Martinszuges.<br />

1) Zugaufstellung ab 17.45 Uhr in der Grabengasse<br />

(zwischen Altriper Straße und Schillerstraße,<br />

Zugspitze am Heimatmuseum).<br />

Z u g o r d n u n g :<br />

FFW/St. Martin/Kindergärten/Musikkapelle/Grundschule/<br />

Erw. m. Kindern/Erw./FFW<br />

2) Die Kinder der Grundschule gehen klassenweise<br />

(Klassen 1 bis 3).<br />

Die Lehrkräfte führen die Klassen, haben aber keine Aufsichtspflicht.<br />

Auch die Elternsprecher und Stellvertreter sollten mit der<br />

jeweiligen Klasse gehen.<br />

3) Nach dem Martinsspiel sollten sich die teilnehmenden Eltern<br />

um ihre Kinder kümmern und den Rückweg gemeinsam antreten.<br />

ACHTUNG: In diesem Jahr führt der Martinszug erstmals nicht<br />

zur Sommerfesthalle, sondern endet an der Schule. Auf den<br />

Treppen des Hauptportals findet das Martinsspiel statt, der Bereich<br />

innerhalb der Blumenkübel bleibt frei für das Martinsfeuer<br />

und den Auftritt des St. Martin auf seinem Pferd. Die Teilnehmer<br />

des Umzuges stellen sich vor dem Schulvorplatz auf. Der Lehrerparkplatz<br />

wird zu diesem Zweck gesperrt. Die Erwachsenen<br />

können auch auf dem angrenzenden Spielplatz das Geschehen<br />

verfolgen. Die Kinder erhalten von der Gemeinde wie jedes Jahr<br />

einen Martinsmann.<br />

Vollsperrung der Neuhofener Straße<br />

im Teilstück zwischen Einmündung<br />

Akazienstraße und der Einmündung<br />

Lerchenstraße/Franz-Schubert-Straße<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung weist darauf hin, dass die<br />

Neuhofener Straße im Teilstück zwischen der Einmündung Akazienstraße<br />

und der Einmündung Lerchenstraße/Franz-Schubert-<br />

straße aufgrund von Kanalbauarbeiten in der Zeit vom 09.11.2011<br />

bis voraussichtlich 23.12.2011 voll gesperrt ist. Aufgrund dieser<br />

Baumaßnahme ist die Neuhofener Straße in Fahrtrichtung<br />

Westen nur bis zum Café Christmann befahrbar und ist ab der<br />

Einmündung Ludwigstraße als Sackgasse ausgeschildert.<br />

Ebenfalls als Sackgasse ausgeschildert ist die Mörschstraße,<br />

ab der Einmündung Berliner Straße, die Wachtelgasse ab der<br />

Einmündung Heinestraße, die Akazienstraße ab der Einmündung<br />

Lutzenstraße und die Rehhütter Straße nach der Einmündung<br />

Goethestraße (die Zufahrt zur Lerchenstraße und der Franz-<br />

Schubert-Straße (WASGAU) ist jedoch weiterhin möglich).<br />

In der Akazienstraße wird die Einbahnstraßenregelung im Teilstück<br />

zwischen der Einmündung Lutzenstraße und der Einmündung<br />

Neuhofener Straße für die Dauer der Bauzeit aufgehoben.<br />

Weiterhin wird die Lutzenstraße für die Dauer der Bauzeit nur über<br />

die Akazienstraße zu erreichen sein. Eine Zufahrt von der Ludwigstraße<br />

ist für diese Zeit nicht möglich. Die Neuhofener Straße<br />

kann nur in südlicher Fahrtrichtung (Richtung Ortsmitte) befahren<br />

werden, ein Abbiegen ist jedoch nur in Richtung Rehhütter Straße<br />

bzw. Lerchenstraße/Franz-Schubert-Straße möglich.<br />

Die Umleitung erfolgt von der Ludwigstraße über die Schillerstraße,<br />

Altriper Straße, die neue Ortsrandstraße, Schlichtstraße<br />

und über die neue Nordumfahrung (Ludwigshafener<br />

Straße) in die Rehhütter Straße und umgekehrt.<br />

Für die Dauer der Bauzeit wird deshalb das bestehende<br />

Verbot für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht<br />

von über 3,5 t aufgehoben. Diese Umleitungsstrecke wird<br />

auch von den Linienbussen benutzt. Das bedeutet, dass die<br />

beiden Haltestellen in der Neuhofener Straße (Friedhof und<br />

nördlicher Ortsausgang) nicht angefahren werden können.<br />

Es werden dafür zwei Behelfshaltestellen in der Schillerstraße<br />

(als Ersatz für die Friedhofshaltestelle) und eine<br />

Behelfshaltestelle in der Schlichtstraße, Höhe der Einfahrt<br />

Penny-Markt (als Ersatz für die Haltestelle am nördlichen<br />

Ortsausgang) eingerichtet.<br />

Auch der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft wurde über die Sperrung<br />

informiert. Alle Anwohner werden deshalb gebeten, ihre Mülltonnen<br />

für die Dauer der Bauzeit in die für den Straßenverkehr<br />

freigegebenen Straßenabschnitte zu stellen. Nur so kann eine<br />

Abholung garantiert werden.<br />

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere jedoch die<br />

Anwohner, um Beachtung und Verständnis für die getroffenen<br />

Maßnahmen. Für Rückfragen steht Ihnen die Ordnungsbehörde,<br />

Herr Lehmann oder Herr Weigl, unter Tel. 06236 4182-20 oder<br />

4182-26 jederzeit gerne zur Verfügung.<br />

Neubaugebiet Lausbühl<br />

Der zentrale Spielplatz im Neubaugebiet Lausbühl (zzt. noch<br />

freie Fläche gegenüber dem Rhein-Pfalz-Stift) wird im Frühjahr<br />

2012 angelegt und mit Spielgeräten etc. ausgestattet.<br />

Die Ausgaben für die Spielplatzanlage sind von der Ortsgemeinde<br />

<strong>Waldsee</strong> aus allgemeinen Steuermitteln zu tragen; d.h. sie sind<br />

nicht in den Erschließungsbeiträgen (die Schlussbescheide<br />

werden zzt. den Eigentümern der Baugrundstücke zugestellt)<br />

enthalten.<br />

Vollzug des Baugesetzbuches<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Kartoffelsortier- u.<br />

Verladehalle an der Schifferstadter Straße“ der Ortsgemeinde<br />

<strong>Waldsee</strong>;<br />

hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 I BauGB<br />

Im Vollzug des § 2 I BauGB wird öffentlich bekannt gemacht, dass<br />

der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 25.10.2011 einen Aufstellungsbeschluss<br />

für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

„Kartoffelsortier- u. Verladehalle an der Schifferstadter Straße“<br />

gefasst hat.<br />

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:<br />

Im Norden: durch die südliche Grundstücksgrenze des Fl.St.<br />

1702<br />

Im Osten: durch die westliche Grundstücksgrenze des Fahrweges<br />

mit der Fl.St. 1713

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