Seite 10 Kontakt 2-2012VEREINE + VERANSTALTUNGENVeranstaltungen Februar 2012Datum Veranstaltung Ort Veranstalter4.2.2012 Fasching Kretscham BKC11.2.2012 Fasching Kretscham BKC12.2.2012 Seniorenkarneval Kretscham BKC18.2.2012 Fasching Kretscham BKC19.2.2012 Kinder- undElternkarneval Kretscham BKC26.2.2012 AuskehrballFasching Kretscham BKCVeranstaltungen des Seniorenklubsim Monat Februar 20121.2.2012 14.00 Uhr Buchlesung und Spielnachmittag2.2.2012 14.00 Uhr Seniorensport7.2.2012 14.00 Uhr Seniorensingen8.2.2012 14.00 Uhr Buchlesung und Spielnachmittag13.2.2012 13.30 Uhr Gedächtnistraining14.2.2012 14.00 Uhr Mitgliederversammlung15.2.2012 14.00 Uhr Buchlesung und Spielnachmittag22.2.2012 14.00 Uhr Buchlesung und Spielnachmittag23.2.2012 14.00 Uhr Seniorensport29.2.2012 14.00 Uhr Buchlesung und SpielnachmittagDer SeniorenklubKeine Ausstellung …wie sonst üblich, wird in diesem Jahr Ende Februar in der ehemaligenMittelschule durchgeführt. Dafür soll es aber am Sonntag,dem 26. Februar 2012, von 13.00 bis 17.00 Uhr einenSchau- und Tauschtag geben.So ist vorgesehen, dass Frau Hänsch aus Walddorf mittels Wachs-Batik-Technik das Gestalten von Ostereiern und Frau Müller ausBerthelsdorf Flechtkunst mit Pettingrohr zeigen.Außerdem können an diesem Nachmittag Zollstöcke und Meterstäbe,Kugelschreiber sowie Oster- und Überraschungseier getauschtwerden. Eine Anmeldung zum Tauschen ist nicht vorgesehen.Wer kommt, der kommt.Zur gleichen Zeit wird auf Grund der großen Resonanz im vorigenJahr zum zweiten Mal eine Saatgut-Tauschbörse stattfinden.Bitte beachten Sie dazu die entsprechenden Veröffentlichungenim »kontakt«.Ihre Kreativgruppe Berthelsdorf/RennersdorfORTSTEILNACHRICHTENRENNERSDORFSchadstoffmobil I. Quartal 2012Das Schadstoffmobil wird in Rennersdorf wie folgt Schadstoffeentgegennehmen: 7.2.2012, 14.00 –15.00 Uhr am ehemaligenGemeindeamtAMTLICHE NACHRICHTENBeschlüsse aus der 27. öffentlichen Stadtrats -sitzung vom 12.1.2012Beschluss Nr. 171/01/2012Der Stadtrat der Stadt <strong>Herrnhut</strong> beschließt den Verkauf des kommunalenGrundstückes Dürningerstraße 12 und 14 (FlurstückNr. 21 der Gemarkung <strong>Herrnhut</strong>) im OT <strong>Herrnhut</strong> der Stadt<strong>Herrnhut</strong> an die Wohnungsgenossenschaft Löbau eG, Lortzing -str. 32, <strong>02</strong>708 Löbau, zu einem Verkaufspreis von 150.000 EUR.Beschluss Nr. 172/01/2012Der Stadtrat der Stadt <strong>Herrnhut</strong> beschließt die 2. Änderungssatzungzur Satzung über die Benutzung und Erhebung von Benutzungsgebührenfür Sportstätten der Stadt <strong>Herrnhut</strong> einschließlichaller Ortsteile (Benutzungs- und Gebührensatzung).W. Riecke, BürgermeisterEinladung zur 28. öffentlichen Stadtratssitzungam Donnerstag, dem 2. Februar 2012, 19.30 Uhr im Feuerwehrheim<strong>Herrnhut</strong>Tagesordnung1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßenEinladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit2. Protokollkontrolle (Stadtratssitzung vom 12.1.2012)3. Beratung und Beschlussfassung zur Verfahrensweise »Führerscheinausbildungfür Feuerwehrmitglieder«4. Bürgerfragestunde5. Verschiedenes, Informationen, Termine, Anregungen undHinweiseIm Anschluss findet ein geschlossener Sitzungsteil statt.Änderungen und Ergänzungen vorbehalten!<strong>Herrnhut</strong>, den 20.1.2012W. Riecke, Bürgermeister2. Änderungssatzung zur Satzungüber die Benutzung und Erhebung vonBenutzungsgebühren für Sportstättender Stadt <strong>Herrnhut</strong> einschließlich aller Ortsteile(Benutzungs- und Gebührensatzung)Aufgrund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung fürden Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom18. März 2003 (GVBl. S. 55) hat der Stadtrat der Stadt <strong>Herrnhut</strong> am 12. Janu -ar 2012 mit Beschluss 172/01/2012 die folgende Änderungssatzung beschlossen:Artikel 1Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung und Erhebung von Benutzungsgebührenfür Sportstätten der Stadt <strong>Herrnhut</strong> einschließlich aller Ortsteile(Benutzungs- und Gebührensatzung) vom 1. September 2005 wird aufgehoben.Artikel 2Der § 1 erhält folgende Fassung:Sportanlagen im Sinne dieser Satzung sind folgende sportliche Übungsstätten:Sportplatz im Ortsteil Ruppersdorf,Sportplatz im Ortsteil Großhennersdorf,
Kontakt 2-2012 Seite 11Turnhalle Goethestraße im Ortsteil <strong>Herrnhut</strong>,Turnhalle Großhennersdorfer Straße im Ortsteil Ruppersdorf,Turnhalle Obere Dorfstraße im Ortsteil Großhennersdorf,Minigolfanlage im Ortsteil <strong>Herrnhut</strong>.Der § 3 erhält folgende neue Fassung:(1) Die Sportanlagen stehen anerkannten Sportvereinen, Schulen, Kindertagesstätten,Vereinen, Kirchgemeinden und Freizeitgruppen sowie Bürgern undGästen für Übungszwecke, Wettkampfveranstaltungen und den Freizeitsportzur Verfügung.Darüber hinaus können Bürger, Vereine, Kirchgemeinden sowie die Stadt<strong>Herrnhut</strong> die Räumlichkeiten für private und öffentliche Veranstaltungen, Vorträge,Diskussionsrunden, Ausstellungen u. ä. nutzen. Die Nutzungen nachSatz 2 bedürfen der Zustimmung des Bürgermeisters.(2) Der Schulsport als Lehrveranstaltung darf durch andere Nutzer nicht beeinträchtigtwerden. Die darüber hinaus gehenden schulisch-sportlichen Angebote(z. B. GTA) für die Schüler der beiden Grundschulen sind im Einvernehmenmit den anderen Nutzern der Sportanlagen abzusichern.(3) Die Platz- bzw. Hallenordnung ist einzuhalten.(4) Schulen in Trägerschaft der Stadt <strong>Herrnhut</strong> haben bei der Nutzung der Sportanlagenden Vorrang.Der § 4, Punkt 1 erhält folgende neue Fassung:Die Vorschriften über die Entrichtung der Entgelte (§§ 13 und 14 dieser Satzungfür Sportstätten) gelten nicht für den Sportunterricht und für die schulisch-sportlichenAngebote der Grundschulen der Stadt <strong>Herrnhut</strong>. Die Nutzung der Turnhallenfür Veranstaltungen der Stadt <strong>Herrnhut</strong> ist ebenfalls gebührenbefreit.Der § 5 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:Das Stadtamt <strong>Herrnhut</strong>, im folgenden Vermieter genannt, vermietet die Räumlichkeitenund Anlagen nach Maßgabe dieser Satzung sowie der Haus- und Gebührenordnungentsprechend Stadtratsbeschluss vom 30.9.2010. Beides ist Bestandteildes Nutzungsvertrages. Mit Vertrag auf Überlassung der Räumlichkeiten und Anlagenerkennt der Mieter diese Satzung an.Der § 5 Abs. 4 erhält folgende neue Fassung:Der Nutzungsvertrag sowie sonstige Festlegungen bedürfen wegen ihrer Gültigkeitder Schriftform, ausgenommen der Schulsportbetrieb für die Schulen in Trägerschaftder Stadt <strong>Herrnhut</strong>, die schulisch-sportlichen Angebote für die Schüler derbeiden Grundschulen, Veranstaltungen der Stadt <strong>Herrnhut</strong> und die Nutzung derFreizeitsportanlage Minigolf. Die Nutzungsverträge werden längstens für ein Jahrabgeschlossen und verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn diese beidseitig dreiMonate vor Ablauf nicht gekündigt werden.Der § 5 Abs. 5 erhält folgende neue Fassung:Nutzungsverträge werden chronologisch nach Eingang im Stadtamt <strong>Herrnhut</strong> vergeben.Artikel 3Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung inKraft.<strong>Herrnhut</strong>, den 13.1.2012 (Siegel) Riecke, BürgermeisterHeilungshinweisNach § 4 Abs. 4 Satz 1, in Verbindung mit Abs. 5 SächsGemO gelten Satzungenund andere ortsrechtliche Vorschriften, die unter Verletzung von Verfahrens- undFormvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrerBekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder dieBekanntmachung der Satzung oder des anderen Ortsrechts verletzt wordensind,3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeitwidersprochen hat,4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frista) die Rechtaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeunter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründensoll, schriftlich geltend gemacht worden sind.Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch nachAblauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzunggeltend machen.Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzungauf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von VerfahrensoderFormvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.Satzung über die Benutzung und die Erhebungvon Benutzungsgebühren für Sportstätten derStadt <strong>Herrnhut</strong> einschließlich aller Ortsteile(Benutzungs- und Gebührensatzung)Geändert mit der 1. Änderungssatzung mit Beschluss vom1. September 2005 und geändert mit der 2. Änderungssatzungmit Beschluss vom 12. Januar 2012Auf der Grundlage von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächs-GemO) in der Fassung der Bekanntmachung 14. Juni 1999 (GVBI. S. 345), geändertdurch Gesetz vom 24. November 2000 (GVBI. S. 482) und des SächsischenKommunalabgabengesetzes (SächsKAG) vom 16. Juni 1993 (GVBI. S. 5<strong>02</strong>), geändertdurch Gesetz vom 19. Oktober 1998 (GVBI. 19/1998, S. 505) hat der Stadtrat<strong>Herrnhut</strong> in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Oktober 2001 und geändert am1. September 2005 und am 12. Januar 2012 folgende Satzung beschlossen:§ 1Sportanlagen im Sinne dieser Ordnung sind folgende sportliche Übungsstätten:Sportplatz im Ortsteil Ruppersdorf,Sportplatz im Ortsteil Großhennersdorf,Turnhalle Goethestraße im Ortsteil <strong>Herrnhut</strong>,Turnhalle Großhennersdorfer Straße im Ortsteil Ruppersdorf,Turnhalle Obere Dorfstraße im Ortsteil Großhennersdorf,Minigolfanlage im Ortsteil <strong>Herrnhut</strong>.§ 2Die Benutzung der Turnhallen schließt die Benutzung der dazugehörigen Nebenräume,insbesondere Umkleide-, Wasch- oder Duschräume ein.§ 3(1) Die Sportanlagen stehen anerkannten Sportvereinen, Schulen, Kindertagesstätten,Vereinen, Kirchgemeinden und Freizeitgruppen sowie Bürgern undGästen für Übungszwecke, Wettkampfveranstaltungen und den Freizeitsportzur Verfügung.Darüber hinaus können Bürger, Vereine, Kirchgemeinden sowie die Stadt<strong>Herrnhut</strong> die Räumlichkeiten für private und öffentliche Veranstaltungen, Vorträge,Diskussionsrunden, Ausstellungen u.ä. nutzen. Die Nutzungen nachSatz 2 bedürfen der Zustimmung des Bürgermeisters.(2) Der Schulsport als Lehrveranstaltung darf durch andere Nutzer nicht beeinträchtigtwerden. Die darüber hinaus gehenden schulisch-sportlichen Angebote(z. B. GTA) für die Schüler der beiden Grundschulen sind im Einvernehmenmit den anderen Nutzern der Sportanlagen abzusichern.(3) Die Platz- bzw. Hallenordnung ist einzuhalten.(4) Schulen in Trägerschaft der Stadt <strong>Herrnhut</strong> haben bei der Nutzung der Sportanlagenden Vorrang.§ 41. Die Vorschriften über die Entrichtung der Entgelte (§§13 und 14 dieser Satzungfür Sportstätten) gelten nicht für den Sportunterricht und für die schulisch-sportlichenAngebote der Grundschulen der Stadt <strong>Herrnhut</strong>. Die Nutzungder Turnhallen für Veranstaltungen der Stadt <strong>Herrnhut</strong> ist ebenfalls gebührenbefreit.2. Die Benutzung der Sportanlagen bedarf grundsätzlich der schriftlichen Zustimmungdurch das Stadtamt <strong>Herrnhut</strong>.3. Das Stadtamt <strong>Herrnhut</strong> ist berechtigt eine erteilte Zustimmung ganz oder vorübergehendbei Havarien oder natürlicher Gewalt sowie bei wiederholterNichteinhaltung dieser Satzung mit allen Bestandteilen durch den Nutzer zurückzunehmen,ohne dass hieraus Ersatzansprüche hergeleitet werden können.§ 51. Die Sportanlagen werdena) zur fortlaufenden Benutzung nach Belegungsplan oderb) für einzelne Veranstaltungen überlassen.2. Das Stadtamt <strong>Herrnhut</strong>, im folgenden Vermieter genannt, vermietet dieRäumlichkeiten und Anlagen nach Maßgabe dieser Satzung sowie der HausundGebührenordnung entsprechend Stadtratsbeschluss vom 30. September2010. Beides ist Bestandteil des Nutzungsvertrages. Mit Vertrag auf Überlassungder Räumlichkeiten und Anlagen erkennt der Mieter diese Satzungan.3. Eine Überlassung der Sportanlagen durch die Benutzungsberechtigten anDritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Stadtamtes <strong>Herrnhut</strong> nicht zulässig.4. Der Nutzungsvertrag sowie sonstige Festlegungen bedürfen wegen ihrer Gültigkeitder Schriftform, ausgenommen der Schulsportbetrieb für die Schulenin Trägerschaft der Stadt <strong>Herrnhut</strong>, die schulisch-sportlichen Angebote für dieSchüler der beiden Grundschulen, Veranstaltungen der Stadt <strong>Herrnhut</strong> unddie Nutzung der Freizeitsportanlage Minigolf. Die Nutzungsverträge werdenlängstens für ein Jahr abgeschlossen und verlängern sich jeweils um ein Jahr,wenn diese beidseitig drei Monate vor Ablauf nicht gekündigt werden.