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Institut für Versicherungswissenschaft an der Universität zu Köln ...

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19<br />

zins über die Vertragslaufzeit <strong>an</strong>gespart. Die Überschussbeteiligung folgt dem in Abschnitt<br />

1.2.2 beschriebenem Schema. Während bei einem Tod <strong>der</strong> versicherten Person<br />

während <strong>der</strong> Laufzeit die Versicherungssumme sofort fällig wird, werden im Erlebensfall<br />

<strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong>r gar<strong>an</strong>tierten Versicherungssumme auch die nicht gar<strong>an</strong>tierten<br />

verzinslich <strong>an</strong>gesammelten o<strong>der</strong> im Bonussystem gebildeten Überschuss<strong>an</strong>teile<br />

ausbezahlt.<br />

1.2.3.3 Rentenversicherungen<br />

Während Kapitalversicherungen im Leistungsfall eine einmalige Auszahlung vorsehen,<br />

sind mit Rentenversicherungen wie<strong>der</strong>kehrende Leistungen verbunden. Zu<br />

unterscheiden sind Leibrenten-, Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen.<br />

Seit 2002 ist als staatlich geför<strong>der</strong>te Rentenversicherung die sog. Riester-<br />

Rentenversicherung 16 auf dem Markt.<br />

Leibrentenversicherungen gar<strong>an</strong>tieren dem Versicherten bis <strong>zu</strong>m Tod ein festes, regelmäßiges<br />

Einkommen und eignen sich daher <strong>zu</strong>r privaten Altersvorsorge.17 Im<br />

Hinblick auf den Rentenbeginn lassen sich sofort beginnende und aufgeschobene<br />

Leibrentenversicherungen differenzieren. Bei sofort beginnenden Leibrenten wird <strong>der</strong><br />

Versicherungsbeitrag unmittelbar vor Beginn <strong>der</strong> Leistungsphase in einer Summe<br />

gezahlt. D<strong>an</strong>n erfolgt die Rentenzahlung bis <strong>an</strong>s Lebensende <strong>der</strong> versicherten Person,<br />

auch wenn <strong>der</strong> eingezahlte Beitrag durch die Rentenzahlungen bereits aufgezehrt<br />

sein sollte. Häufiger sind jedoch aufgeschobene Leibrentenversicherungen.<br />

Hier ist die Aufschubphase von <strong>der</strong> Leistungsphase <strong>zu</strong> unterscheiden. Während <strong>der</strong><br />

Aufschubphase werden die Beiträge laufend gezahlt und wie bei einer gemischten<br />

Kapitallebensversicherung in <strong>der</strong> Deckungsrückstellung reserviert. Auch das Überschussbeteiligungssystem<br />

kommt hier <strong>an</strong>alog <strong>zu</strong>r Anwendung. Am Ende <strong>der</strong> Aufschubzeit<br />

hat <strong>der</strong> Versicherte häufig ein Wahlrecht, ob er die vertraglich vereinbarte<br />

Rentenzahlung bis <strong>zu</strong> seinem Ableben, o<strong>der</strong> eine einmalige Kapitalabfindung wählen<br />

möchte.<br />

Bei aufgeschobenen Leibrentenversicherungen besteht die Gefahr, dass die versicherte<br />

Person schon während <strong>der</strong> Aufschubphase verstirbt. Um den Verlust <strong>der</strong> bis<br />

16<br />

Ben<strong>an</strong>nt nach dem ehemaligen Bundesminister <strong>für</strong> Arbeit und Soziales (1998-2002) Walter Riester,<br />

während dessen Amtszeit diese Produkte eingeführt wurden.<br />

17<br />

Sie sollen die gesetzliche Rentenversicherung und die betriebliche Altersvorsorge im Rahmen des<br />

3-Säulen-Prinzips ergänzen.

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