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Institut für Versicherungswissenschaft an der Universität zu Köln ...

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37<br />

listischen Bewertungsmodellen stieg <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> Verpflichtungen <strong>der</strong> Unternehmen,<br />

ausgelöst durch die sinkenden Zinsen. Dieses Zusammenspiel von Gar<strong>an</strong>tiezins,<br />

Überschussbeteiligung und Kapital<strong>an</strong>lagestrategie war offenbar nicht allen Unternehmen<br />

klar. Betrachtete m<strong>an</strong> die Lebensversicherungsbr<strong>an</strong>che auf <strong>der</strong> Basis von<br />

Marktwerten, so war die Br<strong>an</strong>che in einer Krisensituation.<br />

Die Unternehmen teilten weiterhin Überschüsse <strong>zu</strong>, obschon ihre Ertragslage dies<br />

nicht im gemachten Umf<strong>an</strong>g <strong>zu</strong>ließ. Dabei hatten sie die Hoffnung, Aktien- und<br />

Bondmärkte würden sich stabilisieren. Statt eine vernünftig begründete Kapital<strong>an</strong>lagepolitik<br />

<strong>zu</strong> verfolgen, orientierten sie sich <strong>an</strong> Mitbewerbern und senkten ihre<br />

Überschuss<strong>an</strong>teilssätze <strong>zu</strong> spät.<br />

Einige Unternehmen hatten zwar deutliche stille Reserven aufgebaut, diese verbargen<br />

sich jedoch teilweise in schlecht o<strong>der</strong> gar nicht verkäuflichen Anlagen, die<br />

auch aus konzernpolitischen Gründen und nicht aufgrund ihrer Ertragskraft gehalten<br />

wurden.<br />

In einigen Unternehmen wurden die Informationen über die prekäre Kapital<strong>an</strong>lagesituation<br />

nicht hinreichend schnell kommuniziert, und die Gremien haben teilweise<br />

auch einfach falsch entschieden.<br />

3.2.2 Auswirkungen <strong>der</strong> Produktcharakteristika<br />

Vielen Unternehmen offenbarte sich erst durch die Kapitalmarktkrise, welche Gar<strong>an</strong>tien<br />

und Optionen sie ihren Versicherungsnehmern eingeräumt hatten.<br />

Eine <strong>der</strong> wesentlichen ist die Option auf die Überschussbeteiligung. Die <strong>für</strong> die Überschußbeteiligung<br />

<strong>der</strong> Versicherungsnehmer bestimmten Beträge werden nicht sofort<br />

<strong>zu</strong>geteilt, son<strong>der</strong>n <strong>zu</strong>nächst <strong>der</strong> RfB <strong>zu</strong>geführt. 35 Diese Mittel dürfen grundsätzlich<br />

nur <strong>für</strong> die Überschußbeteiligung <strong>der</strong> Versicherungsnehmer verwendet werden. Diese<br />

Nominalgar<strong>an</strong>tie <strong>der</strong> RfB stellt daher eine – wenn auch schwache – Cliquet-Option<br />

dar: einmal gemachte Zusagen in Form von <strong>zu</strong>geteilten können vom Unternehmen<br />

nicht bzw. nur in absoluten Ausnahmefällen <strong>zu</strong>rückgeführt werden. Jede Zuteilung<br />

von Überschüssen erhöht, sofern sie nicht <strong>zu</strong>r Beitragsverrechnung verwendet wird,<br />

entwe<strong>der</strong> die Deckungsrückstellung o<strong>der</strong> das Ansammlungsguthaben <strong>der</strong> Versicherungsnehmer.<br />

Gleichzeitig erhöhen sich die <strong>zu</strong>r Kapital<strong>an</strong>lage <strong>zu</strong>r Verfügung stehenden<br />

Mittel. Diese beiden Positionen sind in jedem Jahr mindestens mit dem<br />

35 Vgl. Abschnitt 1.2.

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