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TSG-Merkblatt - Tokheim Service-Gruppe

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<strong>TSG</strong>-Anfahrschutz nach VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965 für Lagerbehältervon LPG-Betankungsanlagen an öffentlichen Tankstellen (Stand 7.2011)Die nachstehenden Angaben auf Grundlage der VdTÜV-Merkblätter 965 dienen• der Beurteilung der Gefährdung eines LPG-Lagerbehälters durch mechanische Einwirkung• auf einer öffentlichen Tankstelle als Ergänzung zu einer Gefährdungsbeurteilung lautTRBS 1111• der Ermittlung der Ersatzlast des Anfahrschutzes (Bemessung des Anfahrschutzes) und• der Auswahl eines Anfahrschutzes in Serien-Ausführung der <strong>Tokheim</strong> <strong>Service</strong>-<strong>Gruppe</strong>.Dieses <strong>TSG</strong>-<strong>Merkblatt</strong> 965 umfasst die Kapitel1. Bereiche, Geschwindigkeitsstufen, Ersatzlasten und Anfahrschutz-Auswahl2. Ausführung und Nachweise laut VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 9653. Angaben zum Anfahrschutz mit WAG-Schutzplanken4. Angaben zum Anfahrschutz gemäß VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong>, Teil 2: Literaturhinweis5. Einbeziehen von vorhandenem Bestand in den Anfahrschutz6. Gefährdungsbeurteilung und Zeichnungen7. Weitere Informationen, Referenz-Objekte und Film8. Urheberrecht1. Bereiche, Geschwindigkeitsstufen, Ersatzlasten und Anfahrschutz-VariantenAllgemeine AngabenDas VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965 Teil 1 beschreibt im Abschnitt 2, Abs. 3, die räumliche Ausdehnung derBetankungsanlage, die bei der Bemessung der Anfahrschutzkonstruktion berücksichtigt werdenmuss.<strong>TSG</strong>-Anfahrschutz nach VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965 (<strong>TSG</strong>-MB-965)In Abhängigkeit des Aufstellungsortes ist es möglich, dass an den verschiedenen Seiten einesLagerbehälters unterschiedliche Anforderungen an den Anfahrschutz festgelegt werden.Beispielsweise kann laut VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965 bei einer Behälter-Aufstellung auf einemGrünstreifen zwischen der Tankstelle und einer Bundesstraße zur Straße hin sowie für dieStirnfläche der Bereich 1 mit Geschwindigkeitsstufe 3 und zur Tankstelle hin der Bereich 4 mitGeschwindigkeitsstufe 1 ausreichend sein (siehe Bild auf Seite 2).Die nachstehenden Bereichseinteilungen mit Zuordnung der Geschwindigkeitsstufen entsprechenVdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 1, Nr. 3.1 und 3.2, Tabelle 1.Neben den Gefährdungen durch den Straßen- und Tankstellenverkehr sind evtl. mechanischeEinwirkungen auf die LPG-Betankungsanlage entlang einer Grenze zu einem Nachbargrundstückzu beachten, deren Einordnung in Anlehnung an das VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 1, erfolgt.Für die unterschiedlichen Aufstellungsmöglichkeiten baut die <strong>Tokheim</strong> <strong>Service</strong>-<strong>Gruppe</strong>verschiedene serienmäßige Anfahrschutz-Varianten (in Fertigbauweise) mit den entsprechendVdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965 notwendigen Nachweisen.1/101


BundesstraßeInnerörtliche StraßeBereich 1Bereich 1Bereich 2ZapfsäuleBereich 3Bereich 3GebäudeOberirdischer LagerbehälterBereich 3ZapfsäulenZapfsäulenBereich 4ParkflächeBereich 1, Geschwindigkeitsstufe 1.3, statische Ersatzlast 1300 kNAufstellung von oberirdischen Lagerbehältern• zwischen einer Straße mit hoher Geschwindigkeit des Verkehrs (> 50 km/h)• und dem Zapfsäulenbereich der Betankungsanlage.Lagerbehälter neben der Fahrbahn, z. B. einer Bundesstraße durch einen Fuß-/Fahrradwegoder Grünstreifen getrennt. Z. B. Einfahrbereich von einer Bundesstraße außerhalbgeschlossener Ortschaften oder eine nicht von der Betankungsanlage durch baulicheMaßnahmen abgegrenzte „Umgehung“ der Betankungsanlage als Zufahrt, z. B. zu einerRaststätte.<strong>TSG</strong>-Anfahrschutz nach VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965 (<strong>TSG</strong>-MB-965)Da durch die Geländeeigenschaften zwischen Straße und Lagertank (wie z. B. Fußweg, Graben,Grünstreifen) davon auszugehen ist, dass es zu einem Abbremsen der Fahrzeuge vor derenAuftreffen auf den Anfahrschutz kommt, werden laut VdTÜV-MB 965 nicht die gemäß StVOgeltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen, sondern die möglichen Aufprallgeschwindigkeitender Kfz auf den Anfahrschutz berücksichtigt:> 30 km/h bis ≤ 70 km/h für Kfz mit zGG ≤ 3,5 t (PKW) oder> 20 km/h bis ≤ 50 km/h für Kfz mit zGG > 3,5 t (LKW).Im VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 2, sind für diese Geschwindigkeiten bzw. daraus resultierendenErsatzlasten keine Muster-Konstruktionen enthalten. In diesen Fällen wird nachstehendeAusführung mit statischem Nachweis entsprechend VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 1, für die „WAG-Schutzplanke 1300 kN“ als Betonfertigteil vorgesehen.2/102


Bereich 2, Geschwindigkeitsstufe 2.3, statische Ersatzlast 1300 kNAufstellung von oberirdischen Lagerbehältern• zwischen einer Straße mit geringerer Geschwindigkeit des Verkehrs (≤ 50 km/h)• und dem Zapfsäulenbereich der Betankungsanlage.Lagerbehälter neben einer innerörtlichen Straße (max. 50 km/h für alle Kfz) durch einenGehweg, einen Bordstein oder Grünstreifen getrennt.Im VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 2, sind für diese Geschwindigkeiten bzw. daraus resultierendenErsatzlasten keine Muster-Konstruktionen enthalten. In diesen Fällen wird nachstehendeAusführung mit statischem Nachweis entsprechend VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 1, für die „WAG-Schutzplanke 1300 kN“ als Betonfertigteil vorgesehen.Bereich 3, Geschwindigkeitsstufe 3.1, statische Ersatzlast ≤ 64 kNAufstellung von oberirdischen Lagerbehältern• mit einem Abstand < 5 m zu den Verkehrswegen der Tankstelle oder Tankflächen• mit Geschwindigkeit ≤ 10 km/h für alle Kfz,also nur Rangierfahrten im Bereich der Zapfsäulen oder für LKW eingeschränkteBewegungsmöglichkeiten mit einem Abstand < 5 m zu den Verkehrswegen der Tankstelle.Bereiche der Tankstelle, auf denen Kunden- oder Lieferfahrzeuge ohne Einschränkungenbewegt werden - also keine abgesperrten Bereiche. Geschwindigkeit ≤ 10 km/h für alle Kfz.Im VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 2, sind für diese Ersatzlasten Muster-Konstruktionen für denNeubau enthalten, die auch bei bestehenden Anlagen angewendet werden können. In anderenFällen wird eine Ausführung mit statischem Nachweis entsprechend VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil1, für die „WAG-Schutzplanke 65 kN“ als Betonfertigteil vorgesehen.Bereich 3, Geschwindigkeitsstufe 3.2, statische Ersatzlast 234 kN<strong>TSG</strong>-Anfahrschutz nach VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965 (<strong>TSG</strong>-MB-965)Bereich-3-Beschreibung wie vor, jedoch Geschwindigkeiten> 10 km/h bis ≤ 30 km/h für Kfz mit zGG ≤ 3,5 t oder> 10 km/h bis ≤ 20 km/h für Kfz mit zGG > 3,5 tMaßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung, z. B. durch Schwellen oder Z-förmigeVerkehrsführung (wie z. B. Zufahrt von Straße kreuzt Gehweg und anschließend ist zu denZapfsäulen abzubiegen).Im VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 2, sind für diese Ersatzlasten keine Muster-Konstruktionenenthalten. Jedoch kann in Verbindung mit technischen Maßnahmen entsprechend VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 1, Nr. 4.4, eine rechnerische Ersatzlast von 234 kN bei Neubau odernachträglichen Maßnahmen angesetzt werden. In anderen Fällen wird nachstehendeAusführung mit statischem Nachweis entsprechend VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 1, für die „WAG-Schutzplanke 244 kN“ als Betonfertigteil vorgesehen.3/103


Bereich 4, Geschwindigkeitsstufe 4.2, statische Ersatzlast 64 kNAufstellung von oberirdischen Lagerbehältern mit Abstand> 5 m zum Bereich 3 mit Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) oder> 3 m neben einer mit Bordstein gegenüber Verkehrswegen abgegrenzten Parkflächeoder in einer Gebäude- oder Grundstücknische ohne Verkehr,Im VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 2, sind für diese Ersatzlasten Muster-Konstruktionen für denNeubau enthalten, die auch bei bestehenden Anlagen sinngemäß angewendet werden können.In anderen Fällen wird nachstehende Ausführung mit statischem Nachweis entsprechendVdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 1, für die „WAG-Schutzplanke 65 kN“ als Betonfertigteil vorgesehen.Bereich 4, Geschwindigkeitsstufe 4.3, statische Ersatzlast 234 kNBereich-4-Beschreibung wie vor, jedoch Geschwindigkeit> 10 km/h bis ≤ 30 km/h für Kfz mit zGG ≤ 3,5 t> 10 km/h bis ≤ 20 km/h für Kfz mit zGG > 3,5 t.Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung, z. B. durch Schwellen oder Z-förmigeVerkehrsführung (wie z. B. Zufahrt von Straße kreuzt Gehweg und anschließend ist zu denZapfsäulen abzubiegen).Im VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 2, sind für diese Ersatzlasten keine Muster-Konstruktionenenthalten. Jedoch kann in Verbindung mit technischen Maßnahmen entsprechend VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 1, Nr. 4.4, eine rechnerische Ersatzlast von 234 kN bei Neubau odernachträglichen Maßnahmen angesetzt werden. In anderen Fällen wird nachstehendeAusführung mit statischem Nachweis entsprechend VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 1, für die „WAG-Schutzplanke 244 kN“ als Betonfertigteil vorgesehen.2. Ausführung und Nachweise laut VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 9652.1 Statische Ersatzlast von 64 kN<strong>TSG</strong>-Anfahrschutz nach VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965 (<strong>TSG</strong>-MB-965)Für diese Ersatzlast erfolgt Planung, Bau und Dokumentation entsprechend den Muster-Konstruktionen im VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 2, als Fundament-Platte mit denAbmessungen• 7,3 m x 3,0 m entsprechend den Bildern 1 bis 4 oder• 8,5 m x 3,0 m entsprechend den Bildern 5 bis 8 und• die Ausführung der Schweißverbindungen entsprechend dem Bild 9o d e rdie Statik- und Ausführungsnachweise werden entsprechend VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil1, durch einen Fachbetrieb der <strong>Tokheim</strong> <strong>Service</strong>-<strong>Gruppe</strong> (<strong>TSG</strong>) für die „WAG-Schutzplanke 65 kN“ als Betonfertigteil erbracht. Die Dokumentation entspricht denAngaben unter 2.4.2.2 Statische Ersatzlast 234 kNFür diese Ersatzlast erfolgt Planung, Bau und Dokumentation entsprechend den Muster-Konstruktionen im VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 2, als Fundament-Platte mit denAbmessungen 4/104


• 7,3 m x 3,0 m entsprechend den Bildern 4 und 10 bis 15 oder• 8,5 m x 3,0 m entsprechend den Bildern 8 und 16 bis 21 und• die Ausführung der Schweißverbindungen entsprechend den Bildern 22 und 23und• unter Beachtung der erforderlichen Maßnahmen am Flüssiggaslagerbehälter lautVdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 1, Punkt 4.4o d e rdie Statik- und Ausführungsnachweise werden entsprechend VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil1, durch einen Fachbetrieb der <strong>Tokheim</strong> <strong>Service</strong>-<strong>Gruppe</strong> (<strong>TSG</strong>) für die „WAG-Schutzplanke 244 kN“ als Betonfertigteil erbracht. Die Dokumentation entsprichtden Angaben unter 2.4.2.3 Erforderliche Maßnahmen zu 2.2 am LPG-LagerbehälterNachstehende zusätzliche Maßnahmen am Lagerbehälter sind nicht erforderlich bei derAusführung mit „WAG-Schutzplanke 244 kN“. Bei der Ausführung mit Fundamentplattegemäß Punkt 2.2, sind neben der Ausführung des Anfahrschutzes als Schutzplankenach VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 1, Nr. 4.2, folgende Maßnahmen am LPG-Lagerbehälter gemäß VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 1, Nr. 4.4, zu berücksichtigen:• sämtliche Schweißnähte für Stutzen und sonstige Anschlüsse mit Ausnahme desFlüssigphaseentnahmestutzens sind im Bereich der Gasphase (Behälterscheitel)angeordnet und• die Rohrleitungen, sowohl für die Flüssig- als auch für die Gasphase, sind mitSicherheitseinrichtungen, wie Magnetventil (stromlos geschlossen), Rückschlagventiloder Rohrbruchsicherung ausgerüstet, die bei Abriss der Rohrleitungden Behälter selbstständig gegenüber der Atmosphäre verschließen und<strong>TSG</strong>-Anfahrschutz nach VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965 (<strong>TSG</strong>-MB-965)• durch konstruktive Maßnahmen vernünftigerweise ausgeschlossen ist, dass dieRohrleitung zwischen Behälter und Sicherheitseinrichtung abgerissen werdenkann. Dies kann durch einen entsprechenden Fixpunkt realisiert werden, mit demdie Sicherheitseinrichtung zum Stutzen hin eingefasst wird, z. B. an denKranösen oder zwischen den Behälterfüßen. Der Fixpunkt muss in der Lage sein,größere Kräfte aufzunehmen, als durch die Rohrleitung übertragen werden kann.Dies kann über entsprechende Hebellängen gewährleistet werden. Die Sicherheitseinrichtungmuss zwischen Fixpunkt und Behälterstutzen angeordnet sein.2.4 Statische Ersatzlast von 1300 kNIm VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 2, sind für 1300 kN keine technischen Muster-Konstruktionen enthalten. Die Statik- und Ausführungsnachweise werden entsprechendVdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 1, durch einen Fachbetrieb der <strong>Tokheim</strong> <strong>Service</strong>-<strong>Gruppe</strong>(<strong>TSG</strong>) für die „WAG-Schutzplanke 1300 kN“ als Betonfertigteil erbracht. DieDokumentation umfasst• die statischen Berechnungenkönnen entsprechend VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 1, Abschnitt 0, beim Statikereingesehen werden, 5/105


• den Statiker-NachweisStatische Bescheinigung zum Anfahrschutz nach VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 1,• die Hersteller-Bescheinigung (nur bei Fertigbauteilen)Werksbescheinigung als Nachweis zur Herstellung des Anfahrschutzes nachVdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 2, Anlage, und laut Statiker-Nachweis sowie• den Errichter-Nachweis zum Bau des Anfahrschutzes nach VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong>965, Teil 1, und laut Statiker-Nachweis.2.5 Weitere Musterkonstruktionen nach VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 2Die Muster-Konstruktion für das System „Poller mit Schutzplanke auf Streifenfundament“nach VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 2, Bildern 24 und 25, sowie die Muster-Konstruktion fürdas System „Poller in vorgebohrtem Loch“ nach den Bildern 26 bis 29 werden aufgrundder hohen Baukosten von der <strong>TSG</strong> nicht empfohlen.3. Angaben zum Anfahrschutz mit WAG-SchutzplankenDie VdTÜV-Merkblätter 965 enthalten ausschließlich Muster-Konstruktionen für 64 kNbzw. 234 kN, deren Bau meist nur für Neu-Anlagen unter Einhaltung restriktiverAufstellbedingungen rentabel ist. Vorhandene LPG-Lagerbehälter stehen auf öffentlichenTankstellen häufig in Bereichen, die einen Anfahrschutz für höhere Ersatzlasten erfordern.Desgleichen gilt für die Neu-Aufstellung bei ungünstigen Platzverhältnissen. In diesenFällen kommen die WAG-Schutzplanken nach VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 1, zum Einsatz.3.1 Patentrechtlich geschützte AusführungDie „WAG-Schutzplanke“ ist eine patentierte Entwicklung der Westfalen AG, Münster, undeingetragenes DBGM. Ein Nachbau der WAG-Schutzplanke ist unzulässig! DieVerwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Westfalen AG oderdurch die <strong>Tokheim</strong> <strong>Service</strong>-<strong>Gruppe</strong>.3.2 Bau und Ausführung<strong>TSG</strong>-Anfahrschutz nach VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965 (<strong>TSG</strong>-MB-965)Die WAG-Schutzplanken werden als T-förmige Stahlbetonfertigteile mit der Bewehrungentsprechend den statischen Berechnungen für die jeweils genannten Ersatzlastenhergestellt.Nach Einbau sind sichtbare Flächen in glatter Schalung und mit einer Dreikantleiste(7/7/10 mm) gefast; nicht sichtbare Flächen abgezogen und handgeglättet (spachtelfähig).Oberfläche ohne weitere Behandlung oder Anstrich.3.3 TypenschildJede WAG-Schutzplanke trägt ein Typenschild. Darauf sind die statische Ersatzlast, dieSeriennummer und das (patentrechtliche) DBGM-Kennzeichen vermerkt. Damit ist eineeindeutige Zuordnung entsprechend der Statikerbescheinigung und den weiterenNachweisen gewährleistet.Zu Herstellernachweis und statischen Bescheinigung entsprechend VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong>siehe Punkt 2 dieser Info.6/106


3.4 Montage- und Demontage-HilfeDie WAG-Schutzplanken sind mit Kugelkopfankern ausgerüstet, so dass die Montage aufder Baustelle oder eine Demontage zu einem späteren Zeitpunkt einfach möglich ist.3.5 AbmessungenDie Dimensionierung des Anfahrschutzes erfolgt entsprechend VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil1, Nr. 4.1.Aufgrund der geschlossenen Bauweise können die 0,90 m bzw. 1,00 m hohen Beton-Schutzplanken nicht unterfahren werden. Die weiteren Abmessungen sind nachstehendenZeichnungen zu entnehmen:WAG-Schutzplanke 65 kN, 120 kN, 244 kNWAG-Schutzplanke 1300 kN, Länge 4,00 m<strong>TSG</strong>-Anfahrschutz nach VdTÜV-Merkblat 965 (<strong>TSG</strong>-MB-965)WAG-Schutzplanke 1300 kN, Länge 6,50 m7/107


3.6 AufstellungDas lichte Maß zwischen der WAG-Schutzplanke und dem Lagerbehälter mussmindestens- 0,85 m für die Versionen 65, 120 und 244 kN und- 1,00 m für die 1300 kN-Ausführung betragen.Eine plastische Verformung der WAG-Schutzplanke ist im Sinne der statischenBerechnung entsprechend VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 1, Nr. 4.2 und 4.3, nicht zu erwarten.3.7 EinbauDer Einbau der WAG-Schutzplanken erfolgt entsprechend den Vorgaben der statischenBerechnung und wird mit dem Errichter-Nachweis (siehe Punkt 2) von <strong>TSG</strong> bescheinigt.Nachstehend die wesentlichen Einbaumaßnahmen:• Erdarbeiten für WAG-Schutzplanke Typ 65 kN, 120 kN, 244 kN, 1300 kNBodenaushub:Betonelement einsetzen und Baugrube verfüllen:<strong>TSG</strong>-Anfahrschutz nach VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965 (<strong>TSG</strong>-MB-965)Geländeoberfläche wiederherstellen:8/108


4. Angaben zum Anfahrschutz gemäß VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong>, Teil 2: LiteraturhinweisErgänzende Angaben zur Ausführung des <strong>TSG</strong>-Anfahrschutzes stehen in den VdTÜV-Merkblättern. Wegen Urheberrechten können wir Ihnen die VdTÜV-Merkblätter nicht zurVerfügung stellen. Sie können diese beziehen vom www.vdtuev.de. Die vollständigen Titelmit derzeit aktuellem Stand lauten:• VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965 Teil 1:Anfahrschutz oberirdischer Lagerbehälter an Tankstellen sowie Füllanlagen zumBefüllen von Landfahrzeugen mit Druckgasen zur Abgabe an Dritte, Teil 1:Anforderungen; Tankanlagen 965 Teil 1, Ausgabe 8/10• VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965 Teil 2:Anfahrschutz oberirdischer Lagerbehälter an Tankstellen sowie Füllanlagen zumBefüllen von Landfahrzeugen mit Druckgasen zur Abgabe an Dritte, Teil 2:Muster-Konstruktion für statische Ersatzlasten bis einschl. 64 kN; Tankanlagen 965Teil 2, Ausgabe 5/115. Einbeziehen von vorhandenem Bestand in den AnfahrschutzVorhandener Bestand (wie z. B. Bäume, Mauern) kann in die Planung einbezogen werden,wenn ohne statische Berechnung nachvollziehbar ist, dass die zu erwartende Energieaufnahme(Ersatzlast) entsprechend VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965, Teil 1, verformungsfrei aufgenommenwerden kann. Im Zweifelsfall ist für den einzubeziehenden Bestand ein statischerNachweis zu erbringen.6. Gefährdungsbeurteilung und ZeichnungenDieses <strong>Merkblatt</strong> kann wesentliche Grundlage für die Erstellung der Beurteilung vonmechanischen Gefährdungen auf LPG-Lagerbehälter an öffentlichen Tankstellen sein (alsErgänzung zur Gefährdungsbeurteilung für die gesamte oberirdische LPG-Betankungsanlage),die Ihnen von einem <strong>TSG</strong>-Tankstellenberater gerne erstellt wird. Dazu gehören<strong>TSG</strong>-Anfahrschutz nach VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965 (<strong>TSG</strong>-MB-965)• ein Lageplan mit der Bereichseinteilung gemäß Punkt 1 (der u. a. die Eintragungder Standplätze der Kraftstoff- und LPG-Tankfahrzeuge gemäß VdTÜV-MB 965,Abschnitt 2, Abs. 3, Nr. 4, beinhaltet) und• eine maßstabgerechte Zeichnung zur Aufstellung des Anfahrschutzes,entsprechend den örtlichen Gegebenheiten.7. Weitere Informationen, Referenz-Objekte und FilmBei Fragen zum Anfahrschutz für einen vorhandenen oder in Planung befindlichen LPG-Lagerbehälter wenden Sie sich bitte an Ihren <strong>TSG</strong>-Fachberater für LPG-Tankstellen,dessen Koordinaten unter www.tokheim-goehler.de -> Standorte stehen.Die <strong>TSG</strong> hat mehrere Projekte in Planung und Bau. Bitte fragen Sie Ihren <strong>TSG</strong>-Beraternach Bildmaterial, Referenzen und dem Film „Anfahrschutz für LPG-Betankungsanlagen“(der voraussichtlich Mitte August 2011 fertig ist).9/109


8. UrheberrechtDiese Information darf ohne unsere vorherige Genehmigung auch auszugsweise nichtkopiert oder vervielfältigt werden. Das Urheberrecht verbleibt ebenfalls bei uns für den Fallauftragsgemäßer Ausarbeitungen von Gefährdungsbeurteilungen für die Aufstellung vonLPG-Lagerbehältern an öffentlichen Tankstellen.<strong>Tokheim</strong> <strong>Service</strong>-<strong>Gruppe</strong>Edmund Brück12.07.2011 eb/ch<strong>TSG</strong>-Anfahrschutz nach VdTÜV-<strong>Merkblatt</strong> 965 (<strong>TSG</strong>-MB-965)10/1010

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