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Protokoll zum Thema Investitionsabzugsbetrag und ...

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<strong>Protokoll</strong> <strong>zum</strong> <strong>Thema</strong> <strong>Investitionsabzugsbetrag</strong> <strong>und</strong> Sonderabschreibung vom 18.11.08Referenten:Kathrin GottschalkAlexander KlinkLehrveranstaltung: Seminar zu aktuellen ThemenWS 08/09<strong>Protokoll</strong>ant:Mert GündogduInhaltlicher Verlauf des Vortrages:1. Einleitung2. Investitionsrücklage3. <strong>Investitionsabzugsbetrag</strong>4. Sonderabschreibung § 7 g (1) a. F.5. Sonderabschreibung § 7 g (5) n. F.6. Fazit1. EinleitungDurch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde die Regelung des § 7 g EStGvöllig neu gefasst. Die Neuregelung des § 7g soll die Investitionsfähigkeit speziell kleiner<strong>und</strong> mittlerer Unternehmen fördern, <strong>und</strong> zwar durch einen so genannten<strong>Investitionsabzugsbetrag</strong> <strong>und</strong> Sonderabschreibung.Die Neuregelungen für den <strong>Investitionsabzugsbetrag</strong> sind erstmals für Wirtschaftsjahreanzuwenden, die nach dem 17. August 2007 enden. Die neuen Regelungen zurSonderabschreibung hingegen sind erstmals bei Wirtschaftsgütern anzuwenden, die nachdem 31. Dezember 2007 angeschafft oder hergestellt wurden.2. InvestitionsrücklageZu den begünstigten Wirtschaftsgütern zählen neue bewegliche Wirtschaftsgüter desAnlagevermögens, aber auch geringwertige Wirtschaftsgüter sind möglich. Nichtbegünstigt sind dagegen unbewegliche Wirtschaftsgüter, Wirtschaftsgüter desUmlaufvermögens sowie immaterielle Wirtschaftsgüter.Von den voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten können bis zu 40Prozent als <strong>Investitionsabzugsbetrag</strong> in Anspruch genommen werden.3. <strong>Investitionsabzugsbetrag</strong>Erfolgt die geplante Investition innerhalb der Investitionsfrist, ist im Jahr der Anschaffungoder Herstellung des Wirtschaftsgutes der <strong>Investitionsabzugsbetrag</strong> gewinnerhöhendaußerhalb der Bilanz oder Einnahme-Überschussrechnung hinzuzurechnen. DieAnschaffungs- oder Herstellungskosten können um bis zu 40 Prozent, höchstens um denHinzurechnungsbetrag gemindert werden. Bemessungsgr<strong>und</strong>lage für die Abschreibungensind die geminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Steuertechnisch ist der


<strong>Investitionsabzugsbetrag</strong> außerhalb der Bilanz bzw. außerhalb der Gewinnermittlung nach§ 4 Abs. 3 EStG zu berücksichtigen.Unterbleibt die beabsichtigte Investition in den dem Wirtschaftsjahr der Anschaffungfolgenden drei Wirtschaftsjahren oder ist diese geringer als geplant, ist dieBerücksichtigung des <strong>Investitionsabzugsbetrag</strong>es wieder rückgängig zu machen. Gleichesgilt, wenn die beabsichtigte <strong>und</strong> die tatsächlich durchgeführte Investition nicht gleichartigsind.Realisierung derInvestitiontats. AK/HK=gepl. AK/HKtats. AK/HK>gepl. AK/HKtats. AK/HK


ausschließlich betrieblich nutzen. Das bedeutet, dass das Wirtschaftsgut nicht zu mehr alszehn Prozent außerbetrieblich genutzt werden darf. Dies kann vor allem bei privatgenutzten Pkws problematisch sein, welches jedoch durch ein entsprechendesFahrtenbuch geregelt werden kann.6. Fazit• Ansparabschreibung wurde als Steuerst<strong>und</strong>ungsmodell genutzt• auch <strong>Investitionsabzugsbetrag</strong> Steuerst<strong>und</strong>ungsmodell• Nachteile: Wegfall der ExistenzgründerrücklageGewinngrenze bei Gewinnermittlern nach § 4 (3) EStG• Vorteile: Einbeziehung gebrauchter WGSonderabschreibung ohne <strong>Investitionsabzugsbetrag</strong>DiskussionUm Anregungen für die anschließende Diskussion zu geben, sowie der Selbstkontrolledienend, stellten die Referenten folgende Fragen:1. Inwieweit kann man das Betriebsvermögen reduzieren, um § 7 g EStG in Anspruchnehmen zu können?Darauf antwortet Doreen korrekt, dass man das Betriebsvermögen durchGestaltungsmöglichkeiten bzw. Bewertungswahlrechte reduzieren kann.Die Begrenzung des Betriebsvermögens gilt jeweils betriebs- <strong>und</strong> nicht personenbezogen.Ist ein Steuerpflichtiger Inhaber mehrerer Betriebe, ist für jeden Betrieb eine gesondertePrüfung des Betriebsvermögens möglich.Zu Beachten ist, dass durch Auflösung einer gebildeten Ansparabschreibung dieGrößengrenze überschritten werden kann.2. Wo treten Verbesserungen oder Verschlechterungen nach der neuen Fassung auf?Hier sieht Doreen eine klare Verbesserung des neuen Rechts, da nun auch gebrauchteWirtschaftsgüter begünstigt werden können.Prof. Dr. Wilke macht noch einmal auf die unterschiedliche Auswirkung auf den Gewinn vomalten <strong>zum</strong> neuen Recht anhand eines Beispiels deutlich.Bsp.: AK Maschine 100.000 EUR, ND 5 JahreAltes Recht:01 02<strong>Investitionsabzugsbetrag</strong> - 40.000Umgekehrte Maßgeblichkeit + 40.000Sonderabschreibung - 20.000AfA - 20.000Gewinnauswirkung - 40.000 0


Neues Recht:01 02<strong>Investitionsabzugsbetrag</strong> (außerbilanziell) - 40.000Hinzurechnungsbetrag (außerbilanziell) + 40.000Übertragung des IZ (bilanziell) - 40.000Sonderabschreibung (20% v. 60.000) - 12.000AfA - 12.000Gewinnauswirkung - 40.000 - 24.000entscheidende UnterschiedBuchungen:GAMaschine 100.000Vorsteuer 19.000 an Verbindl. LuL 119.000 0Sonst. Betriebliche Aufwendungen an Maschine - 40.000 - 40.000Sonderabschreibungen 12.000Abschreibungen 12.000 an Maschine 24.000 - 24.000Den Abschluss der Diskussion bildete eine „Investitionsgüterliste zur Bildung derAnsparabschreibung 2008 nach § 7 g (3) EStG“, welche von den Referenten rumgereichtwurde.VortragsweiseIm 40-minütigen Vortrag wurde die Neuregelung des § 7 g EStG gut <strong>und</strong> verständlicherläutert. Hilfreich war dabei vor allem die Gegenüberstellung des alten <strong>zum</strong> neuen Recht. Sowurden nicht nur Unterschiede bzw. Gemeinsamkeiten, sondern auch Vorteile bzw. Nachteileaufgezeigt. Die beiden Referenten haben laut <strong>und</strong> deutlich gesprochen. Die Folien warenstrukturiert <strong>und</strong> übersichtlich gegliedert. Anschließende Fragen seitens der Referenten an dieSeminarteilnehmer als Anregung zur Diskussion fand ich positiv.

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