11.07.2015 Aufrufe

Studienplan für das Doktoratsstudium der ... - mibla.TUGraz.at

Studienplan für das Doktoratsstudium der ... - mibla.TUGraz.at

Studienplan für das Doktoratsstudium der ... - mibla.TUGraz.at

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Studienplan</strong> für <strong>das</strong><strong>Doktor<strong>at</strong>sstudium</strong> <strong>der</strong> technischen Wissenschaften<strong>der</strong> Technisch-N<strong>at</strong>urwissenschaftlichen Fakultät <strong>der</strong> TU GrazDie Studienkommission für Doktor<strong>at</strong>sstudien an <strong>der</strong> Technisch-N<strong>at</strong>urwissenschaftlichen Fakultät <strong>der</strong> TechnischenUniversität Graz erläßt aufgrund § 19 Abs.1 des Universitätsstudiengesetzes BGBl I Nr. 48/1997 (UniStG) in <strong>der</strong><strong>der</strong>zeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 6 Abs.5 Ziffer 2. <strong>der</strong> Verordnung des Bundesministers fürWissenschaft und Verkehr vom 1. August 1997 BGBl. II Nr. 212/1997 folgenden <strong>Studienplan</strong> für <strong>das</strong><strong>Doktor<strong>at</strong>sstudium</strong> <strong>der</strong> technischen Wissenschaften:Ziel§ 1 Das Studium zum Erwerb des Doktor<strong>at</strong>es h<strong>at</strong> gemäß § 4 Ziffer 8 UniStG über die wissenschaftlicheBerufsvorbildung hinaus <strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit sowiezur Heranbildung und För<strong>der</strong>ung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu dienen.Zulassung und Studiendauer§ 2 (1) Die Zulassung erfolgt durch die Rektorin bzw. den Rektor und setzt neben den allgemeinenVoraussetzungen gemäß §§ 34 ff. UniStG voraus:1. den Abschluß eines ingenieurwissenschaftlichen Diplomstudiums, gem. Anlage 2 Z. 2.11 zum UstG, o<strong>der</strong>2. den Abschluß eines an<strong>der</strong>en Studiums an einer anerkannten inländischen o<strong>der</strong> ausländischen postsekundärenBildungseinrichtung, welches den in Ziffer 1 genannten Studien gleichwertig ist, o<strong>der</strong>3. den Abschluß eines fachlich einschlägigen Fachhochschul-Studienganges gemäß § 5 Abs<strong>at</strong>z 3 FHStG.(2) Das <strong>Doktor<strong>at</strong>sstudium</strong> erfor<strong>der</strong>t einschließlich <strong>der</strong> Ausarbeitung <strong>der</strong> Dissert<strong>at</strong>ion eine Studiendauer von 4Semestern, bei <strong>der</strong> Zulassung nach Abs. 1 Z 3 6 Semestern, und wird mit einer mündlichen Verteidigung <strong>der</strong>Dissert<strong>at</strong>ion abgeschlossen.Lehrveranstaltungen und Stundenzahl§ 3 (1) Im Rahmen des <strong>Doktor<strong>at</strong>sstudium</strong>s sind forschungsrelevante Lehrveranstaltungen im Umfang voninsgesamt 12 Semesterstunden in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen zu absolvieren.Diese sind wie folgt nach fachlichen Gesichtspunkten im Einvernehmen mit <strong>der</strong> Betreuerin o<strong>der</strong> dem Betreuerauszuwählen:a) 6 Semesterstunden aus dem Teilgebiet des Faches, dem <strong>das</strong> Arbeitsgebiet <strong>der</strong> Dissert<strong>at</strong>ion zugeordnet istundb) 6 Semesterstunden aus einem Teilgebiet eines Faches, <strong>das</strong> unter Berücksichtigung des them<strong>at</strong>ischenZusammenhanges <strong>der</strong> Dissert<strong>at</strong>ion gewählt wird.1


Rigorosum§ 5. (1) Das Rigorosum ist in Teilprüfungen in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen über die nach § 3 Abs.2festgelegten Fächer (Lehrveranstaltungen) und einer abschließenden mündlichen Verteidigung <strong>der</strong> Dissert<strong>at</strong>ionvor einem Prüfungssen<strong>at</strong> abzulegen. Die Doktorandin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Doktorand h<strong>at</strong> im Rahmen <strong>der</strong> mündlichenVerteidigung <strong>der</strong> Dissert<strong>at</strong>ion die Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten sowie die gründliche Vertrautheitmit dem Fachgebiet nachzuweisen. Die mündliche Verteidigung <strong>der</strong> Dissert<strong>at</strong>ion ist <strong>der</strong> abschließende Teil desRigorosums.(2) Voraussetzung für die Anmeldung zur mündlichen Verteidigung <strong>der</strong> Dissert<strong>at</strong>ion ist die positive Ablegung <strong>der</strong>Lehrveranstaltungsprüfungen nach § 3 und die positive Beurteilung <strong>der</strong> Dissert<strong>at</strong>ion.(3) Die mündliche Verteidigung <strong>der</strong> Dissert<strong>at</strong>ion wird vor einem Prüfungssen<strong>at</strong> abgelegt. Der Prüfungssen<strong>at</strong>besteht aus drei Mitglie<strong>der</strong>n: dem Studiendekan/in o<strong>der</strong> einem/r vom ihm/ihr bestellten Universitätslehrer/in alsVorsitzenden. Weiters aus zwei Universitätslehrer/innen mit Lehrbefugnis als Prüfer. Dem Prüfungssen<strong>at</strong> habenin <strong>der</strong> Regel <strong>der</strong>/die Erst- und Zweitgutachter/in anzugehören; im Ausnahmefall ist jedoch eine Vertretungmöglich.(4) Die Prüfer sind <strong>der</strong> Kandid<strong>at</strong>in bzw. dem Kandid<strong>at</strong>en mindestens drei Wochen vor <strong>der</strong> mündlichenVerteidigung <strong>der</strong> Dissert<strong>at</strong>ion mitzuteilen.(5) Der Umfang <strong>der</strong> Befragung richtet sich nach dem Inhalt <strong>der</strong> Dissert<strong>at</strong>ion.Akademischer Grad§ 6 (1) Mit dem positiven Abschluß des gesamten Rigorosums wird <strong>das</strong> <strong>Doktor<strong>at</strong>sstudium</strong> abgeschlossen. An dieAbsolventinnen bzw. Absolventen wird <strong>der</strong> akademische Grad “Doktorin <strong>der</strong> Technischen Wissenschaften” bzw.“Doktor <strong>der</strong> Technischen Wissenschaften” (l<strong>at</strong>. “Doctor technicae”), abgekürzt “Dr. techn.”, verliehen.Schlussbestimmung§ 7 Dieser <strong>Studienplan</strong> tritt mit dem auf die Bekanntmachung im Mitteilungsbl<strong>at</strong>t <strong>der</strong> Technischen UniversitätGraz folgenden 1.Oktober in Kraft.Der Vorsitzende <strong>der</strong> Studienkommission: Dieter3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!