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029 Begr ndung 16.2 - Brockplan.de

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Übersichtsplan M 1 : 10.000Schwaaner LandstraßeTychsenstraßeHansestadt RostockBebauungsplan Nr. 09.W.<strong>16.2</strong>"Wohnpark Schwaaner Landstraße Nord"<strong>Begr</strong>ü<strong>ndung</strong>Gebilligt durch Beschluß<strong>de</strong>r Bürgerschaftam: ..........................Ausgefertigtam: .......................... ...........................................................................(Oberbürgermeister)


B-Plan Rostock Nr. 09 W <strong>16.2</strong> <strong>Begr</strong>ü<strong>ndung</strong> Seite 2Inhalt <strong>de</strong>r <strong>Begr</strong>ü<strong>ndung</strong>Seite1. Grundlagen <strong>de</strong>r Planung 31.1 Planungsanlaß und Erfor<strong>de</strong>rnis <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s B-Planes 31.2 Geltungsbereich 31.3 Entwicklung <strong>de</strong>s B-Planes aus <strong>de</strong>r übergeordneten Bauleitplanung 31.4 Teilung <strong>de</strong>s B-Planes Nr. 09.W.16 32. Bestand und Nachbarbereiche 42.1 Baugrund und Hydrologie 42.2 Zustand <strong>de</strong>s Planungsgebietes 42.3 Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalpflege 42.4 Natur- und Umweltschutz 52.5 Nachbargebiete 53. Ziele <strong>de</strong>r Planung 54. Städtebauliches Konzept 65. Festsetzungen <strong>de</strong>s B-Planes im einzelnen 66. Verkehrliche Erschließung 67. Ver- und Entsorgung 77.1 Technische Infrastruktur 77.2 Brandschutz 78. Lärmschutz 88.1 Mögliche Lärmquellen und Konflikte 88.2 Schalltechnische Untersuchungen 98.3 Schalltechnische Untersuchung zum Rahmenplan 09.RP.107 98.4 TÜV-Gutachten 98.5 Nachtrag zum TÜV-Gutachten 108.6 Zusätzliche Berechnungen durch das Amt für Umweltschutz 108.7 Festsetzungen zum Lärmschutz 118.8 Einhaltung von Schallschutzmaßnahmen 119. Altlasten 1210. Grünordnung 1311. Flächenberechnung 16Anlagen- Funktionsplan Stand 26.09.97Bearbeitungsstand 14.03.2001Bearbeitung Bebauungsplan:Dipl.-Ing. Dierk BrockmöllerPlanungsbüro für Architektur und StädtebauLessingstraße 23 / 25 • 22087 HamburgTelefon 040 - 22 71 53 23Telefax 040 - 22 71 53 24Bearbeitung Grünordnungsplan:Gert ParscheFreischaffen<strong>de</strong>r Landschaftsarchitekt BDLWaldmeisterweg 15 • 18057 RostockTel/Fax: 0381 - 2000 309


B-Plan Rostock Nr. 09 W <strong>16.2</strong> <strong>Begr</strong>ü<strong>ndung</strong> Seite 31. Grundlagen <strong>de</strong>r Planung1.1 Planungsanlaß und Erfor<strong>de</strong>rnis <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s B-PlanesDie Fläche <strong>de</strong>s B-Plangebietes Nr. 09.W.<strong>16.2</strong> wur<strong>de</strong> bis vor wenigen Jahren hauptsächlich als Lagerflächefür die Stadtbeleuchtung <strong>de</strong>r Hansestadt Rostock genutzt. Nach Verlagerung dieser Nutzunghatte die Hansestadt Rostock keine weitere Verwe<strong>ndung</strong> für das Grundstück und hat es <strong>de</strong>shalban einen privaten Investor veräußert.Das Baurecht gem. § 34 BauGB war allerdings nicht ausreichend für die dieser städtischen Lageentsprechen<strong>de</strong>n angemessenen Entwicklung hinsichtlich <strong>de</strong>r Nutzungen, <strong>de</strong>r baulichen Dichte, <strong>de</strong>rGebäu<strong>de</strong>höhen sowie <strong>de</strong>r Erschließungsfragen.Da zunächst die Entwicklung <strong>de</strong>r Fläche als ein einziges Bauvorhaben beabsichtigt war, wur<strong>de</strong> mit<strong>de</strong>r Entwicklung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes begonnen. Die sich im Rahmen <strong>de</strong>rVorplanung abzeichnen<strong>de</strong> Komplexität <strong>de</strong>r Planung sowie die erfor<strong>de</strong>rliche Flexibilität für die Realisierungmachten aber letztlich die Einleitung dieses B-Planverfahrens erfor<strong>de</strong>rlich. Mit <strong>de</strong>m Bebauungsplanist auch ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.1.2 Geltungsbereich<strong>Begr</strong>enzt wird das Plangebiet:- im Osten durch die vorhan<strong>de</strong>ne Wohnbebauung Schwaaner Landstr. 175-188;- im Sü<strong>de</strong>n durch das B-Plangebiet Nr. 09.W.16.1 und die angrenzen<strong>de</strong>Kleingartenanlage "Kringelgraben" e.V.;- im Westen und Nor<strong>de</strong>n durch das Gewerbegebiet (DMR)mit <strong>de</strong>m B-Plangebiet Nr. 09.GE.16.3.Der Geltungsbereich <strong>de</strong>s B-Planes Nr. 09.W.<strong>16.2</strong> umfaßt folgen<strong>de</strong> Flurstücke:185/7, 186/5, 186/8, 187/7, 187/11 und 213/5 (teilweise)1.3 Entwicklung <strong>de</strong>s B-Planes aus <strong>de</strong>r übergeordneten BauleitplanungGrundsätzlich ist <strong>de</strong>r übergeleitete Generalbebauungsplan (Teil Flächennutzungen) als Flächennutzungsplanrechtsgültig. Er weist das Planungsgebiet überwiegend als Industriegebiet aus, was nichtmehr <strong>de</strong>n gegenwärtigen Planungszielen entspricht. Die Bürgerschaft <strong>de</strong>r Hansestadt Rostock hat<strong>de</strong>shalb am 15.05.1997 beschlossen, <strong>de</strong>n Geltungsbereich dieses B-Planes von <strong>de</strong>r Fortgeltung <strong>de</strong>sFlächennutzungsplanes ausnehmen. Die Herausnahme wur<strong>de</strong> am 18.02.1998 vom Ministerium fürBau, Lan<strong>de</strong>sentwicklung und Umwelt (BLUm) genehmigt und ist mit <strong>de</strong>r öffentlichen Bekanntmachungam 15.07.1998 wirksam gewor<strong>de</strong>n. Demzufolge wird abweichend von <strong>de</strong>n Bestimmungen<strong>de</strong>s § 8 (2) 1 BauGB, wonach <strong>de</strong>r B-Plan aus <strong>de</strong>m FNP zu entwickeln ist, dieser B-Plan als vorzeitigerB-Plan nach § 246 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB-alt aufgestellt.1.4 Teilung <strong>de</strong>s B-Planes 09.W.16Der B-Plan Nr. 09.W.<strong>16.2</strong> ist aus <strong>de</strong>m Verfahrensablauf für <strong>de</strong>n B-Plan 09.W.16 hervorgegangen.Bedingt durch einen Eigentümerwechsel für die nördlich und westlich an <strong>de</strong>n B-Plan Nr. 09.W.16angrenzen<strong>de</strong>n brachliegen<strong>de</strong>n Gewerbeflächen während <strong>de</strong>s Verfahrens, entstand zusätzlicher Klärungsbedarfhinsichtlich zukünftiger Erschließung, neuer Nutzung und <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Emissionen.Die südliche Teilfläche <strong>de</strong>s B-Planes Nr. 09.W.16. ist davon jedoch nicht betroffen und wur<strong>de</strong> aufgrund<strong>de</strong>s fortgeschrittenen Planungsstan<strong>de</strong>s als selbständiger B-Plan Nr. 09.W.16.1 fortgeführt, ohneweitere Verzögerung <strong>de</strong>s Verfahrensablaufes.


B-Plan Rostock Nr. 09 W <strong>16.2</strong> <strong>Begr</strong>ü<strong>ndung</strong> Seite 4Die betroffene nördliche Teilfläche wird hier ebenfalls als eigenständiger B-Plan Nr. 09.W.<strong>16.2</strong>weitergeführt. Die für die gemeinsame Gesamtfläche <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Teil-Bebauungspläne bisher ermitteltenAusgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen bleiben von dieser Verfahrenstrennung unberührt. DieMaßnahmen für die Gesamtfläche wer<strong>de</strong>n unverän<strong>de</strong>rt gemeinsam mit <strong>de</strong>m Teil-B-Plan Nr.09.W.16.1 durch einen städtebaulichen Vertrag geregelt.2. Bestand und Nachbarbereiche2.1 Baugrund und HydrologieDer oberflächennahe geologische Untergrund besteht im Planungsgebiet überwiegend aus bindigenSedimenten, die grundsätzlich einen tragfähigen Baugrund darstellen. Da im Plangebiet <strong>de</strong>r obereGrundwasserleiter im wesentlichen unterhalb eines Stauers verbreitet ist, besteht für das Grundwasserkeine unmittelbare Gefahr durch flächenhaften Schadstoffeintrag. Der Flurabstand <strong>de</strong>s oben zusammenhängen<strong>de</strong>nGrundwasserleiters beträgt nach <strong>de</strong>r HK50 > 10 m. Die Grundwasser-Fließrichtungorientiert sich nach Nordosten.2.2 Zustand <strong>de</strong>s PlanungsgebietesDas Planungsgebiet ist aufgrund langzeitlicher Nutzung als naturferner anthropogener Landschaftsteilmit einem großen Anteil verwahrloster Grünflächen einer Gärtnerei und eines Lagerplatzes <strong>de</strong>rStadtbeleuchtung sowie verwil<strong>de</strong>rter Nutzgärten einzuschätzen.Entsprechend seiner ehemaligen Nutzung ist <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>n teilweise verdichtet und mit Betonplatten,Bitumen und Schotter befestigt. Außer einer baufälligen Baracke befin<strong>de</strong>n sich keine nennenswertenGebäu<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong>. Auf <strong>de</strong>n Schotterflächen entwickelt sich Ru<strong>de</strong>ralbewuchs. Über dasGelän<strong>de</strong> verläuft <strong>de</strong>r wasserführen<strong>de</strong> Rote-Burg-Graben. Er stellt mit seinem Bewuchs ein gemäß §2(2) 1.NatSchG M-V geschütztes Biotop dar.2.3 Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalpflegeIm Planungsgebiet sind keine Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmale bekannt. Es könnten jedoch je<strong>de</strong>rzeit archäologischeFundstellen ent<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n. Aus diesem Grun<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bebauungsplan um folgen<strong>de</strong> Hinweiseergänzt:"Wenn während <strong>de</strong>r Erdarbeiten Fun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r auffällige Bo<strong>de</strong>nverfärbungen ent<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n, istgem. § 11 DSchG M-V i.d.F. vom 06.01.1998 (GVOBl. M-V S. 13 ;ber. S. 247) die zuständige untereDenkmalschutzbehör<strong>de</strong> zu benachrichtigen und <strong>de</strong>r Fund und die Fundstelle bis zum Eintreffen<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalpflege o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen Vertreter in unverän<strong>de</strong>rtem Zustand zu erhalten.Verantwortlich sind hierfür <strong>de</strong>r Ent<strong>de</strong>cker, <strong>de</strong>r Leiter <strong>de</strong>r Arbeiten, <strong>de</strong>r Grun<strong>de</strong>igentümersowie zufällige Zeugen, die <strong>de</strong>n Wert <strong>de</strong>s Fun<strong>de</strong>s erkennen. Die Verpflichtung erlischt 5 Werktagenach Zugang <strong>de</strong>r Anzeige.""Der Beginn <strong>de</strong>r Erdarbeiten ist <strong>de</strong>r unteren Denkmalschutzbehör<strong>de</strong> und <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>samt für Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalpflegespätestens vier Wochen vor Termin schriftlich und verbindlich mitzuteilen, umzu gewährleisten, daß Mitarbeiter o<strong>de</strong>r Beauftragte <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalpflege bei<strong>de</strong>n Erdarbeiten zugegen sein können und eventuell auftreten<strong>de</strong> Fun<strong>de</strong> gem. § 11 DSchG M-V unverzüglichbergen und dokumentieren. Dadurch wer<strong>de</strong>n Verzögerungen <strong>de</strong>r Baumaßnahme vermie<strong>de</strong>n(vgl. § 11 Abs. 3)."


B-Plan Rostock Nr. 09 W <strong>16.2</strong> <strong>Begr</strong>ü<strong>ndung</strong> Seite 52.4 Natur- und UmweltschutzGemäß § 20 (1) 1 BNatSchG gilt das Verbot <strong>de</strong>s Nachstellens, Fangens, Vernetzens und Tötungwildleben<strong>de</strong>r Tiere und <strong>de</strong>ren Entwicklungsformen sowie das Verbot <strong>de</strong>s Entnehmens, Beschädigensund Zerstörens von Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten.Da im Bereich <strong>de</strong>s B-Planes mit <strong>de</strong>m Vorkommen geschützter Arten zu rechnen ist, soll vor Beginnbaulicher Maßnahmen eine Begehung <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s mit Vertretern <strong>de</strong>s Amtes für Stadtgrün, Naturschutzund Lan<strong>de</strong>spflege erfolgen, um Vorkommen festzustellen und ggf. erfor<strong>de</strong>rliche Schutzmaßnahmeneinzuleiten. Aus diesem Grun<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r B-Plan um folgen<strong>de</strong>n Hinweis ergänzt:"Im Bereich <strong>de</strong>s B-Planes könnten sich gefähr<strong>de</strong>te Tierarten im Sinne <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes(BNatSchG) angesie<strong>de</strong>lt haben. Deshalb ist 6 Wochen vor Beginn <strong>de</strong>r Abrißarbeiten die untereNaturschutzbehör<strong>de</strong> (Amt für Stadtgrün) von diesem Vorhaben zu informieren, um <strong>de</strong>n Mitarbeiterndieses Amtes eine Untersuchung <strong>de</strong>r betroffenen Gebäu<strong>de</strong> zu ermöglichen. Gegebenenfalls isteine Befreiung nach § 31 BNatSchG zu beantragen."2.5 NachbargebieteDie angrenzen<strong>de</strong>n Nutzungen entsprechen teilweise einem Mischgebiet mit überwiegend zweigeschossigerBebauung. Im Osten stehen Wohnhäuser aus <strong>de</strong>n 20er und 30er Jahren in zweigeschossigeroffener Bauweise. Im Sü<strong>de</strong>n, im B-Plangebiet Nr. 09.W.16.1, sind zweigeschossige Reihenhäusergeplant. Daran schließt die Kleingartenanlage "Kringelgraben" e.V. an. Im Nor<strong>de</strong>n und Ostenbefin<strong>de</strong>n sich teilweise brachgefallene Gewerbeflächen, die als Technologiepark mit Nutzungen,die das Wohnen nicht wesentlich stören, entwickelt wer<strong>de</strong>n sollen (09.RP.107).Die direkt angrenzen<strong>de</strong>n Gewerbeflächen wur<strong>de</strong>n während dieses Verfahrens von <strong>de</strong>r Firma MET(Motoren- und Energietechnik GmbH) mit <strong>de</strong>m Ziel erworben, dort die Entwicklung neuer Motorenmit entsprechen<strong>de</strong>n Testläufen durchzuführen. In diesem Zusammenhang wur<strong>de</strong> für diesen Bereich<strong>de</strong>r B-Plan Nr. 09.GE.16.3 aufgestellt (s. Kap. Lärmschutz).3. Ziele <strong>de</strong>r PlanungVor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Nachfrage nach Wohnraum durch die unterschiedlichen sozialenGruppen in <strong>de</strong>r Hansestadt Hansestadt Rostock, sollte für das Plangebiet unter Berücksichtigung<strong>de</strong>r zentrumsnahen Lage, <strong>de</strong>r Nutzung und Bebauung in <strong>de</strong>r näheren Umgebung sowie <strong>de</strong>r beabsichtigtenallgemeinen städtischen Entwicklung in diesem Stadtteil in erster Linie ein Wohngebietentwickelt wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re sollte <strong>de</strong>m zur Zeit sehr hohen Bedarf nach erschwinglichenReihenhäusern sowie nach altengerechten Wohnungen (unter Berücksichtigung DIN 18024 Blatt 1(1974-11) "Bauliche Maßnahmen für Behin<strong>de</strong>rte und alte Menschen im öffentlichen Bereich")Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n.


B-Plan Rostock Nr. 09 W <strong>16.2</strong> <strong>Begr</strong>ü<strong>ndung</strong> Seite 64. Städtebauliches KonzeptDas Planungsgebiet liegt südlich vom Stadtzentrum ca. 1,5 km und südlich vom Hauptbahnhof ca.800 m entfernt. Es wird eine dieser zentrumsnahen Lage eine angemessene bauliche Verdichtungangestrebt, unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen baulichen Rahmenbedingungen, insbeson<strong>de</strong>re<strong>de</strong>m Erscheinungsbild <strong>de</strong>r Schwaaner Landstraße. Eine dreigeschossige Bauweise wird als angemessenbetrachtet. Es wird die Realisierung von Seniorenwohnungen vom Eigentümer angestrebt.Auf <strong>de</strong>r dafür vorgesehenen WA III - Fläche könnten ca. 130 Apartments realisiert wer<strong>de</strong>n.Die Gestaltung <strong>de</strong>r Neubauten orientiert sich an <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Wohnhäusern. Min<strong>de</strong>stens 80 %<strong>de</strong>r Fassa<strong>de</strong> sind als Ziegelmauerwerk in <strong>de</strong>n Farbtönen rot / rotbraun / braunviolett auszuführen.Dächer sind mit einer Dachneigung von 25° bis 45° zulässig und vollständig mit Dachziegeln ebenfallsin <strong>de</strong>n Farbtönen rot / rotbraun herzustellen. Für begrünte Dächer gelten diese Festsetzungennicht. Die maximale Traufhöhe wird für zweigeschossige Gebäu<strong>de</strong> mit 6,0 m und für dreigeschossigeGebäu<strong>de</strong> mit 9,5 m festgesetzt. Die maximale Firsthöhe wird für zweigeschossige Gebäu<strong>de</strong> mit12,0 m und für dreigeschossige Gebäu<strong>de</strong> mit 19,0 m festgesetzt.Der Rote-Burg-Graben behält seine Funktion zur Ableitung <strong>de</strong>s anfallen<strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rschlagswasserauch in Zukunft, allerdings mit geringerer Be<strong>de</strong>utung. Die Beräumung <strong>de</strong>s Grabens muß gewährleistetsein. Der dafür erfor<strong>de</strong>rliche Streifen ist auf einer Breite von 1,5 m von Zäune, Hecken und an<strong>de</strong>renHin<strong>de</strong>rnissen freizuhalten.Der Rote-Burg-Grabens mit seinem be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Bestand an Bäumen und Sträuchern ist beson<strong>de</strong>rszu schützen. Allerdings ist eine schmale Überbauung für eine Seniorenwohnanlage notwendig undan einer weniger dicht bewachsenen Stelle eingeschossig zulässig. Dabei ist an eine brückenartigeÜberbauung in verglaster Ausführung gedacht.5. Festsetzungen <strong>de</strong>s B-Planes im einzelnenDie Fläche WA III ist für <strong>de</strong>n Bau einer Seniorenwohnanlage als Möglichkeit vorgesehen. Diebauliche Dichte wird durch eine GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1,2 begrenzt. Die Überbauung <strong>de</strong>sansonsten geschützten Grabens ist dreigeschossig mit 3,0 m Breite zulässig. Der Abstand <strong>de</strong>r Bebauungzu <strong>de</strong>n Grundstücksgrenzen beträgt allgemein 8,0 m. Zweigeschossige Bebauung kann beiZeilenbauweise mit ihrer Schmalseite an <strong>de</strong>r Ostgrenze bis auf 3,0 m neben <strong>de</strong>r Grundstücksgrenzeerrichtet wer<strong>de</strong>n. Es gelten die Abstandsregelungen <strong>de</strong>r LBauO M-V. Die Grundstücksgrenzen sindgegenüber <strong>de</strong>m Gewerbegebiet im Nor<strong>de</strong>n und Westen mit einem Gebot zum "Anpflanzen und Erhaltenvon Bäumen und Sträuchern" als Sichtschutzstreifen festgesetzt.Das WA-Gebiet soll vor allem <strong>de</strong>m Wohnen vorbehalten sein. Deshalb sind folgen<strong>de</strong> Nutzungengem. § 4 (3) 1 bis 5 BauNVO ausgeschlossen: Betriebe <strong>de</strong>s Beherbergungsgewerbes, sonstigenicht stören<strong>de</strong> Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen.Festsetzungen zum Lärmschutz s. Kapitel 8.6. Verkehrliche ErschließungDas Planungsgebiet wird über <strong>de</strong>n B-Planbereich Nr. 09.W.16.1 und die Planstraße A verkehrlicherschlossen. In Verlängerung <strong>de</strong>r Planstraße A wird ein Geh- und Radweg nach Westen in RichtungStadtzentrum weitergeführt. Sein Verlauf wird von <strong>de</strong>r benachbarten Planung (Rahmenplanung09.RP.107) später aufgenommen.Die Planstraße A ist als "verkehrsberuhigter Bereich" in einer Breite von 5 m vorgesehen und alsVerkehrsflächen beson<strong>de</strong>rer Zweckbestimmung (VZ 325/326) festgesetzt. Für die Seniorenwohnanlagekann eine Sammelstellplatzanlage auf <strong>de</strong>r privaten Grundstücksfläche westlich vom Rote-Burg-Graben hergestellt wer<strong>de</strong>n. Das Planungsgebiet ist über eine Bus-Verbi<strong>ndung</strong> an das ÖPNV-Netz angebun<strong>de</strong>n.


B-Plan Rostock Nr. 09 W <strong>16.2</strong> <strong>Begr</strong>ü<strong>ndung</strong> Seite 77. Ver- und Entsorgung7.1 Technische InfrastrukturNach Abschluß <strong>de</strong>r Erschließungsmaßnahmen einschließlich <strong>de</strong>r Ver- und Entsorgungsleitungen in<strong>de</strong>r Schwaaner Landstraße und im B-Plangebiet Nr. 09.W.16.1 sind die Voraussetzungen für <strong>de</strong>nAnschluß <strong>de</strong>s Wohngebietes gegeben. Für das Planungsgebiet selbst sind sämtliche Erschließungseinrichtungenneu herzustellen.Regenwasser ist gem. § 39(3) Lan<strong>de</strong>swassergesetz (LWaG) auf <strong>de</strong>n Grundstücken zu verwerteno<strong>de</strong>r zur Versickerung zu bringen. Die Einleitung von überschüssigen Nie<strong>de</strong>rschlagswasser in <strong>de</strong>nRote-Burg-Graben wird von <strong>de</strong>r Unteren Wasserbehör<strong>de</strong> nicht in Aussicht gestellt. ÜberschüssigesNie<strong>de</strong>rschlagswasser ist verzögert in die öffentliche Kanalisation einzuleiten.Das nicht zu versickern<strong>de</strong> überschüssige Regenwasser ist, sofern es nicht in <strong>de</strong>n Rote-Burg-Grabeneingeleitet wer<strong>de</strong>n kann, über die öffentliche Kanalisation in <strong>de</strong>r Schwaaner Landstraße abzuleiten.Einleitmengen sind im Zusammenhang mit Bauanträgen zu klären. Die zuständige Körperschaft ist<strong>de</strong>r Warnow Wasser- und Abwasserverband (WWAV).Es ist zu beachten, daß in die neue Regenwasserleitung in <strong>de</strong>r Schwaaner Landstraße nur 15 l/s haeingeleitet wer<strong>de</strong>n dürfen. Deshalb muß das Nie<strong>de</strong>rschlagswasser, das nicht auf <strong>de</strong>n privatenGrundstücken versickert wer<strong>de</strong>n kann und <strong>de</strong>n genannten Wert übersteigt, zurückgehalten und mitVerzögerung an die öffentliche Regenwasserleitung abgegeben wer<strong>de</strong>n.Alle zur Erschließung <strong>de</strong>s Gebietes erfor<strong>de</strong>rlichen Leitungen können in <strong>de</strong>n ausgewiesenen öffentlichenVerkehrsflächen verlegt wer<strong>de</strong>n. Eine stillgelegte, noch vorhan<strong>de</strong>ne Gasleitung auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong>soll nicht reaktiviert wer<strong>de</strong>n. Ihre genaue Lage ist unbekannt. Sie wird im Zuge <strong>de</strong>r Baumaßnahmenbeseitigt. Die Verlegung neuer Leitungen wird im Zuge <strong>de</strong>r Erschließungsplanung geklärt.7.2 BrandschutzIm Rahmen <strong>de</strong>r weiteren Ausführungsplanungen sind die allgemeinen Grundsätze <strong>de</strong>s "StandarddokumentesBrandschutz" zu berücksichtigen.Sollte <strong>de</strong>r zweite Rettungsweg über Leitern <strong>de</strong>r Feuerwehr führen, so ist bei Gebäu<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>nendie Oberkante <strong>de</strong>r Brüstung notwendiger Fenster o<strong>de</strong>r sonstiger zum Anleitern bestimmter Stellenmehr als 8,0 m über <strong>de</strong>r Gelän<strong>de</strong>oberfläche liegt, eine min<strong>de</strong>stens 3 m breite Zu- und Durchfahrt zuschaffen. Die erfor<strong>de</strong>rlichen Aufstell- und Bewegungsflächen für die Fahrzeuge <strong>de</strong>r Feuerwehr (siehe§ 5 LBauO M-V, Ziff. 5 VV LBauO M-V) müssen in die Planung, insbeson<strong>de</strong>re in die Freiflächengestaltung,einbezogen wer<strong>de</strong>n. So müssen z.B. die Anfahrtswege <strong>de</strong>r Feuerwehr und falls notwendigentsprechen<strong>de</strong> Kurvenradien berücksichtigt und durch geeignete Maßnahmen sichergestelltwer<strong>de</strong>n.Als Min<strong>de</strong>stbreite <strong>de</strong>r Aufstellflächen für Drehleiterfahrzeuge sind 3,5 m erfor<strong>de</strong>rlich (§§ 5 und 14LBauO M-V; VV LBauO M-V Ziff. 5 und 14). Die einzuhalten<strong>de</strong> lichte Durchfahrtshöhe ist zukünftigmit 3,5 m ausreichend (§ 5(2) LBauO M-V). Einzelheiten sind im Rahmen <strong>de</strong>r Erschließungsplanungmit <strong>de</strong>m Brandschutz- und Rettungsamt abzustimmen.Der Löschwasserbedarf richtet sich nach <strong>de</strong>n technischen Regeln <strong>de</strong>s DVGW - Arbeitsblatt 405 <strong>de</strong>sDeutschen Vereins <strong>de</strong>s Gas- und Wasserfaches e.V. -. Die erfor<strong>de</strong>rliche Löschwassermenge beträgt48 m 3 /h für einen Zeitraum von min<strong>de</strong>stens 2 Stun<strong>de</strong>n.Zu beachten ist in diesem Zusammenhang die Wahl <strong>de</strong>r Hydranten, z.B. Unter- o<strong>de</strong>r Überflurhydranten(DIN 3221 und DIN 3222), die Nennweite sowie die Wahl <strong>de</strong>s Standortes, <strong>de</strong>r so zu wählenist, daß bei einer Neuverlegung o<strong>de</strong>r einer Rekonstruktion ein Verstellen <strong>de</strong>r Hydranten ausgeschlossenwird. Details, insbeson<strong>de</strong>re zur Gestaltung <strong>de</strong>r Rettungswege sind im Rahmen <strong>de</strong>r Ausführungsplanungmit <strong>de</strong>m Brandschutz- und Rettungsamt auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Ziffer 51.23 VVLBauO M-V abzustimmen.


B-Plan Rostock Nr. 09 W <strong>16.2</strong> <strong>Begr</strong>ü<strong>ndung</strong> Seite 88. Lärmschutz8.1 Mögliche Lärmquellen und KonflikteFür <strong>de</strong>n Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes kommen grundsätzlich die benachbarten Gewerbeflächenund <strong>de</strong>r Kfz-Verkehr <strong>de</strong>r Schwaaner Landstraße als Lärmquellen in Betracht.Hinsichtlich <strong>de</strong>s Verkehrslärms wur<strong>de</strong>n bereits 1997 mit <strong>de</strong>m benachbarten B-Plan 09.W.16.1 diezu erwarten<strong>de</strong>n Schallimmissionen für die Wohngrundstücke an <strong>de</strong>r Schwaaner Landstraße ermittelt.Dabei ergaben sich nur geringfügige Überschreitungen <strong>de</strong>r Orientierungswerte für WA-Gebietevon tags 1,9 dB(A) und nachts 1 dB(A), die vernachlässigbar waren. Für das B-Plangebiet09.W.<strong>16.2</strong> sind aufgrund <strong>de</strong>s noch größeren Abstands zwischen <strong>de</strong>r Wohnbebauung und <strong>de</strong>rSchwaaner Landstraße Überschreitungen <strong>de</strong>r Orientierungswerte für WA-Gebiete durch Verkehrslärmnicht zu erwarten. Die Schwaaner Landstraße wur<strong>de</strong> zu<strong>de</strong>m zwischenzeitlich für <strong>de</strong>n Durchgangsverkehrgesperrt und als Tempo-30-Zone ausgewiesen.Hinsichtlich <strong>de</strong>s Gewerbelärms ist dagegen ein Konfliktpotential nicht auszuschliessen, beruhendauf <strong>de</strong>r direkten Nachbarschaft <strong>de</strong>s westlich angrenzen<strong>de</strong>n Industrie- und Gewerbegebiets, das sichseit einigen Jahren in einem dynamischen Wandlungsprozess befin<strong>de</strong>t. Deshalb wur<strong>de</strong>n vor Ort bereitsmehrere schalltechnische Messungen und auch historische Recherchen an <strong>de</strong>r SchwaanerLandstraße zu möglichen Lärmbelästigungen durchgeführt, zuletzt im November 2000. Dabei wur<strong>de</strong>njedoch we<strong>de</strong>r nennenswerte Überschreitungen <strong>de</strong>r Orientierungswerte gemessen noch grundsätzlicheBeschwer<strong>de</strong>n über die allgemeine Lärmsituation aus <strong>de</strong>m Rahmenplangebiet seitens <strong>de</strong>rAnwohner vorgebracht. Es ist also aktuell kein Lärmproblem festzustellen.Der Übergangsbereich von Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung westlich <strong>de</strong>r Schwaaner Landstraßeerfüllt <strong>de</strong>r Nutzung und <strong>de</strong>s möglichen Störgra<strong>de</strong>s nach die Kriterien eines Mischgebietes(MI) gem. § 6 BauNVO. Im Interesse gesun<strong>de</strong>r Wohnverhältnisse soll aber zukünftig eine klareTrennung von Wohn- und Gewerbeflächen sowie <strong>de</strong>ren Erschliessung vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Es istunbedingt zu verhin<strong>de</strong>rn, dass möglicherweise Wohngebiete über das DMR-Gelän<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Gewerbegebieteüber <strong>de</strong>n verkehrsberuhigten Bereich <strong>de</strong>r Schwaaner Landstraße erschlossen wer<strong>de</strong>n. Zielist und bleibt die Entmischung von Gewerbe und Wohnen unter Beibehaltung einer direkten undverträglichen Nachbarschaft dieser Nutzungen.Das DMR / DB AG-Gelän<strong>de</strong> soll als Industrie- und Gewerbestandort erhalten bleiben. Zur Lenkungdieser Entwicklung wur<strong>de</strong> als Planungsinstrument <strong>de</strong>r Rahmenplan 09.RP.107 aufgestellt undgleichzeitig durch das Amt für Umweltschutz ein begleiten<strong>de</strong>s Lärmschutzgutachten angefertigt,das u.a. auch Empfehlungen zur Kontingentierung <strong>de</strong>r Schallemissionen (flächenbezogene Schallleistungspegel)für <strong>de</strong>n industriellen Kern und die peripheren gewerblichen Teilflächen beinhaltet.Damit sollen unzumutbare Lärmbelästigungen für die benachbarten Nutzungen verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.Die Einhaltung <strong>de</strong>r Immissionsrichtwerte für benachbarte Wohnnutzungen wur<strong>de</strong> seit<strong>de</strong>m einzelfallbezogenauf Grundlage <strong>de</strong>s BImSchG in Verbi<strong>ndung</strong> mit <strong>de</strong>r TA Lärm durchgesetzt. Für die Gesamtheit<strong>de</strong>r Betriebe bleiben jedoch Unsicherheitsfaktoren bestehen, die insbeson<strong>de</strong>re bei näher andie Lärmquellen heranrücken<strong>de</strong>r Wohnbebauung zu beachten sind, wie im vorliegen<strong>de</strong>n Fall.Das geplante Wohngebiet kann sich nur entwickeln, wenn hinreichen<strong>de</strong> Schallschutzmaßnahmenvorgesehen wer<strong>de</strong>n. Deshalb soll mit <strong>de</strong>n benachbarten B-Plänen eine verbindliche Klärung <strong>de</strong>rMaßnahmen erreicht wer<strong>de</strong>n. Mit <strong>de</strong>m B-Plan 09.GE.16.3 ist beabsichtigt, die zukünftigen Emissionenüber die Festsetzung flächenbezogener Schallleistungspegel einzuschränken, und mit <strong>de</strong>m hiervorliegen<strong>de</strong>n B-Plan 09.W.<strong>16.2</strong> wur<strong>de</strong>n passive Lärmschutzmaßnahmen an <strong>de</strong>n Aussenbauteilen<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> festgesetzt, da aktive Schallschutzmaßnahmen nach vorliegen<strong>de</strong>n Untersuchungennicht hinreichend wirksam wären.


B-Plan Rostock Nr. 09 W <strong>16.2</strong> <strong>Begr</strong>ü<strong>ndung</strong> Seite 98.2 Schalltechnische UntersuchungenNach <strong>de</strong>m bereits seit 1997 vorliegen<strong>de</strong>n Lärmschutzgutachten für das Rahmenplangebiet 09.RP.107wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>m B-Plan 09.W.16 (später 16.1 u. <strong>16.2</strong>) für <strong>de</strong>n engeren Planungsbereich ein weiteresGutachten durch die TÜV-Nord GmbH im Dezember 1998 vorgelegt. Darin wur<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>r Annahmemaximaler Schallemissionen <strong>de</strong>r Firma MET (Motoren- und Energietechnik GmbH) ohne aktivenLärmschutz extrem hohe Lärmwerte schon für die vorhan<strong>de</strong>ne Wohnnutzung prognostiziert, sodass diese Entwicklungsvariante nicht möglich ist, da sie zu schädlichen Umwelteinwirkungen führenwür<strong>de</strong>. Es wur<strong>de</strong>n aber auch prinzipielle Min<strong>de</strong>rungspotenziale aufgezeigt, die eine Entwicklungin Übereinstimmung mit <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>r Rahmenplans ermöglicht.Neben <strong>de</strong>n bereits eingeleiteten Verhandlungen mit <strong>de</strong>n betroffenen Unternehmen wur<strong>de</strong> auch eineÜberarbeitung <strong>de</strong>s TÜV-Gutachtens mit <strong>de</strong>m Ziel erfor<strong>de</strong>rlich, die Verträglichkeit <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n benachbartenNutzungen aufeinan<strong>de</strong>r abzustimmen und einvernehmlich zu regeln. Ein entsprechen<strong>de</strong>rNachtrag wur<strong>de</strong> im Oktober 2000 vorgelegt. Ergänzend zum TÜV-Gutachten hat auch das Amt fürUmweltschutz noch weitere eigene schalltechnische Berechnungen unter etwas ungünstigeren Voraussetzungenbei <strong>de</strong>n möglichen Lärmquellen <strong>de</strong>s Rahmenplangebietes durchgeführt.8.3 Schalltechnische Untersuchung zum Rahmenplan 09.RP.107Die schalltechnische Untersuchung für das Rahmenplangebiet 09.RP.107 wur<strong>de</strong> 1997 durch dasAmt für Umweltschutz fertiggestellt. Seine Ergebnisse und Empfehlungen bil<strong>de</strong>n die Grundlage einerfür die benachbarten Nutzungen verträglichen flächenmäßig unterglie<strong>de</strong>rten Entwicklung <strong>de</strong>sDMR-Gelän<strong>de</strong>s. Der Rahmenplan wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Bürgerschaft beschlossen.Zur langfristigen Sicherung <strong>de</strong>r Wohnruhe in <strong>de</strong>m geplanten Neubaugebiet an <strong>de</strong>r Schwaaner Landstraßewur<strong>de</strong> eine Einschränkung <strong>de</strong>r zukünftig möglichen Schallemissionen auf <strong>de</strong>n direkt angrenzen<strong>de</strong>nGewerbeflächen als notwendig erachtet. Konkret wur<strong>de</strong> die Festsetzung flächenbezogenerSchallleistungspegel von tags 52 dB(A) und nachts 40 dB(A) empfohlen.Konkrete Neuansiedlungsabsichten waren im Rahmenplangebiet nicht absehbar. Aus <strong>de</strong>m Gutachtenvom Dezember 1998 zum B-Plan 09.GE.16.3 ergab sich dann die Notwendigkeit, die nächtlicheEmission auf 36 dB(A) zu senken.8.4 TÜV-GutachtenDie Firma MET hatte zwischenzeitlich die benachbarten Grundstücke mit <strong>de</strong>m Ziel erworben, dortdie Entwicklung neuer Motoren mit entsprechen<strong>de</strong>n Testläufen durchzuführen. Wegen <strong>de</strong>r direktenNachbarschaft zu <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen und geplanten Wohngebieten war die TÜV-Nord GmbH mit <strong>de</strong>rErstellung einer schalltechnischen Untersuchung beauftragt wor<strong>de</strong>n, die im Dezember 1998 vorgelegtwur<strong>de</strong>.Das Gutachten beruhte auf <strong>de</strong>m vorläufigen Betriebskonzept <strong>de</strong>r MET und ging von <strong>de</strong>m ungünstigstenSzenario aus, in <strong>de</strong>m we<strong>de</strong>r Einschränkungen <strong>de</strong>r Betriebszeiten noch aktive Lärmschutzmaßnahmeno<strong>de</strong>r die bereits vorhan<strong>de</strong>ne Wohnbebauung hinreichend gewürdigt wor<strong>de</strong>n sind. So wur<strong>de</strong>nfür das geplante Wohngebiet (09.W.<strong>16.2</strong>) Überschreitungen <strong>de</strong>r zulässigen Immissionsbeiträge imExtremfall tags bis zu 12 dB(A) und nachts bis zu 26 dB(A) prognostiziert. Damit wäre jedoch auchdie vorhan<strong>de</strong>ne Wohnbebauung in einem erheblichen Umfang betroffen gewesen, was keinesfallszugelassen wer<strong>de</strong>n sollte.Aus <strong>de</strong>m BImSchG ergibt sich für MET die Verpflichtung, Anlagen so zu errichten und zu betreiben,dass keine nach <strong>de</strong>m Stan<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Technik vermeidbaren schädlichen Umwelteinwirkungen entstehen.Für <strong>de</strong>n Fall, dass sich MET entsprechend <strong>de</strong>n Annahmen <strong>de</strong>s TÜV-Gutachtens entwickelt,kann dies mit <strong>de</strong>n dort aufgezeigten baulichen und organisatorischen Lärmschutzmaßnahmen sichergestelltwer<strong>de</strong>n. Deshalb wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r MET wirksame aktive Lärmschutzmaßnahmen für die vorhan<strong>de</strong>neGebäu<strong>de</strong>substanz abverlangt und ein Nachtrag zum TÜV-Gutachten erstellt.


B-Plan Rostock Nr. 09 W <strong>16.2</strong> <strong>Begr</strong>ü<strong>ndung</strong> Seite 108.5 Nachtrag zum TÜV-GutachtenDer Nachtrag zum TÜV-Gutachten zur Abarbeitung von Maßgaben <strong>de</strong>r höheren Verwaltungsbehör<strong>de</strong>zur Genehmigung <strong>de</strong>s B-Plans 09.W.<strong>16.2</strong> wur<strong>de</strong> im Oktober 2000 vorgelegt und basiert grundsätzlichauf <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>r schalltechnischen Untersuchung vom Dezember 1998. Ergänzendwur<strong>de</strong>n jedoch die flächenbezogenen Schallleistungspegel aus <strong>de</strong>m B-Planentwurf 09.GE.16.3 vontags 52 dB(A) und nachts 36 dB(A) herangezogen.Die Berechnungen wur<strong>de</strong>n für mehrere Immissionsorte und für verschie<strong>de</strong>ne zukünftig zulässigeGeschossebenen durchgeführt. Die Geräuschemissionen wur<strong>de</strong>n als gleichmäßig über die einzelnenFlächen verteilt angenommen. Der Bewertung wur<strong>de</strong>n die Immissionsrichtwerte (IRW) für WA-Gebietevon tags 55 dB(A) und nachts 40 dB(A) zu Grun<strong>de</strong> gelegt.Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Überlagerung von maximal zulässigen Emissionen aus <strong>de</strong>m B-Plangebiet09.GE.16.3 mit weiteren möglichen Emissionen aus <strong>de</strong>m übrigen DMR-Gelän<strong>de</strong> (RP.107) wur<strong>de</strong>nÜberschreitungen <strong>de</strong>r Immissionsrichtwerte ermittelt.Die Überschreitung <strong>de</strong>r Orientierungswerte für WA-Gebiete wird für <strong>de</strong>n nordwestlichen Randbereich<strong>de</strong>s westlichen Baufel<strong>de</strong>s mit 3 dB(A) im Erdgeschoss und nach oben zunehmend bis zu 4dB(A) im Dachgeschoss prognostiziert. Deshalb empfehlen die Gutachter für dieses Baufeld eineEinstufung als Lärmpegelbereich II gem. DIN 4709 und entsprechen<strong>de</strong> Festsetzungen zum Lärmschutz.8.6 Zusätzliche Berechnungen durch das Amt für UmweltschutzMit <strong>de</strong>n Ausgangsdaten <strong>de</strong>r TÜV-Untersuchung wur<strong>de</strong>n ergänzen<strong>de</strong> Berechnungen durch das Amtfür Umweltschutz durchgeführt. Dabei wur<strong>de</strong> zur Sicherheit neben <strong>de</strong>m erfor<strong>de</strong>rlichen Entwicklungsspielraumauch eine ungünstigere Anordnung <strong>de</strong>r Lärmquellen angenommen, wobei die möglichenLärmquellen zum einen höher liegen und sich zum an<strong>de</strong>ren näher am Immissionsort befin<strong>de</strong>n.Ausser<strong>de</strong>m ist zu berücksichtigen, dass mit <strong>de</strong>n ersten lärmintensiven Vorhaben die späteren Entwicklungsmöglichkeitenan<strong>de</strong>rer Firmen in unbilliger Weise beschnitten wer<strong>de</strong>n könnten (sog."Windhundrennen"). Dem industriellen Kern <strong>de</strong>s DMR-Gelän<strong>de</strong>s sollen aber auch weiterhin Entwicklungsmöglichkeitenoffen gehalten wer<strong>de</strong>n. Unter Berücksichtigung dieser Annahmen wur<strong>de</strong>ndie Überschreitungen <strong>de</strong>r Orientierungswerte im einzelnen für die bestehen<strong>de</strong> Wohnnutzung an <strong>de</strong>rSchwaaner Landstraße und die bei<strong>de</strong>n Baufel<strong>de</strong>r (West und Ost) <strong>de</strong>s B-Plans 09.W.<strong>16.2</strong> in mehrerenVarianten ermittelt.Mit ihren eher ungünstigen Berechnungsgrundlagen bietet insbeson<strong>de</strong>re die Variante 8c einen ausreichen<strong>de</strong>nSicherheitsspielraum für <strong>de</strong>n Lärmschutz. Die danach prognostizierten Überschreitungen<strong>de</strong>r Orientierungswerte für WA-Gebiete mit 55/40 dB(A) sind wie folgt darzustellen: Im Bestandan <strong>de</strong>r Schwaaner Landstraße ergeben sich am Tage Überschreitungen von bis zu 1 dB(A). DerNachtwert wird eingehalten. Im B-Plangebiet 09.W.<strong>16.2</strong> ergeben sich am nordwestlichen Rand <strong>de</strong>swestlichen Baufel<strong>de</strong>s Überschreitungen von bis zu 6 dB(A) tags und nachts. Im östlichen Baufel<strong>de</strong>rgeben sich noch Überschreitungen von tags 2,3 dB(A) und nachts 2 dB(A).Aufgrund <strong>de</strong>r ermittelten Überschreitungen wur<strong>de</strong>n für das gesamte westliche Baufeld Festsetzungenzum Lärmschutz entsprechend Lärmpegelbereich III gem. DIN 4709 empfohlen. Für das östlicheBaufeld wur<strong>de</strong>n Festsetzungen zum Lärmschutz entsprechend Lärmpegelbereich II empfohlen.


B-Plan Rostock Nr. 09 W <strong>16.2</strong> <strong>Begr</strong>ü<strong>ndung</strong> Seite 118.7 Festsetzungen zum LärmschutzIm Interesse gesun<strong>de</strong>r Wohnverhältnisse und unter Berücksichtigung eines angemessenen und ausreichen<strong>de</strong>nSpielraums für die zukünftige Entwicklung <strong>de</strong>s Rahmenplangebietes für Industrie undGewerbe wird <strong>de</strong>r Empfehlung <strong>de</strong>s Amtes für Umweltschutz gefolgt und die etwas ungünstigerenErgebnisse <strong>de</strong>r Variante 8c <strong>de</strong>n Festsetzungen dieses B-Plans zu Grun<strong>de</strong> gelegt.Das westliche <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Baufel<strong>de</strong>r wird wegen <strong>de</strong>r möglichen Überschreitung <strong>de</strong>r Orientierungswertefür WA-Gebiete von bis zu 6 dB(A) insgesamt als Lärmpegelbereich III gem. DIN 4709 eingestuft.Damit verbun<strong>de</strong>n sind die textlichen Festsetzungen über die Anfor<strong>de</strong>rungen an Aussenbauteilevon Aufenthaltsräumen.Das erfor<strong>de</strong>rliche bewertete Schalldämm-Maß erf.R'w,res wur<strong>de</strong> für Wohnungen mit 35 dB und fürBüroräume (u.ä.) mit 30 dB festgesetzt. In Aufenthaltsräumen sind Aussenflächen mit Fenstern zusätzlichmit schallgedämpften Lüftungseinrichtungen auszurüsten.Ausnahmen von diesen Festsetzungen können nur bei Nachweis eines ausreichen<strong>de</strong>n Schallschutzeszugelassen wer<strong>de</strong>n. Dieser Schallschutz kann ggf. auch durch vorgelagerte Bauten entstehen.Für das östliche <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Baufel<strong>de</strong>r wird <strong>de</strong>n Empfehlungen dagegen nicht gefolgt. Zum einensind die möglichen Überschreitungen von tags 2,3 dB(A) und nachts 2 dB(A) als nicht erheblich zubetrachten. Die ermittelten Werte gelten überdies nur für die Nordwestecke <strong>de</strong>s Baufel<strong>de</strong>s in 15 mHöhe und nehmen dann nach unten weiter ab. Die heutzutage üblichen Fensterkonstruktionen erfüllenzu<strong>de</strong>m bereits die Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Lärmpegelbereiches 2, und die mit hoher Wahrscheinlichkeitentstehen<strong>de</strong> Bebauung auf <strong>de</strong>m westlichen Baufeld wird eine zusätzliche Abschirmung bewirken.8.8 Einhaltung von SchallschutzmaßnahmenFür die zuvor beschriebenen Festsetzungen zum Lärmschutz wur<strong>de</strong> die Einhaltung <strong>de</strong>r im benachbartenB-Plan 09.GE.16.3 als Festsetzung vorgesehenen flächenbezogenen Schallleistungspegel vontags 52 dB(A) und nachts 36 dB(A) vorausgesetzt. Um die Einhaltung dieser Festsetzungen zu gewährleisten,soll diesbezüglich eine schriftliche Anerkenntnis im Rahmen einer vorgezogenen Betroffenenbeteiligungdurch MET erfolgen.


B-Plan Rostock Nr. 09 W <strong>16.2</strong> <strong>Begr</strong>ü<strong>ndung</strong> Seite 129. AltlastenIm Januar 1997 wur<strong>de</strong>n die Ergebnisse <strong>de</strong>r Altlastenuntersuchung (Auftragsnr. 96/4036-1) durch dieBaugrund Stralsund Ingenieurgesellschaft mbH für das ursprünglich gemeinsame B-Plangebiet Nr.09.W.16 vorgelegt. Ziel <strong>de</strong>r Untersuchung war es, gemäß BauGB, Flächen, die erheblich mit umweltgefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nStoffen verunreinigt sind, auszuhalten. Daraus entstehen<strong>de</strong> Nutzungskonflikteund Vorschläge zur Konfliktlösung sollten dargestellt wer<strong>de</strong>n.Die insgesamt 50 cm mächtige Aufschüttung <strong>de</strong>r Ablagerungsfläche im Westteil bestand im Bereich<strong>de</strong>r oberen 20 cm überwiegend aus Kohlengrus, darunter aus umgelagerten Feinsan<strong>de</strong>n. Die Ergebnisse<strong>de</strong>r chemischen Analytik <strong>de</strong>r entnommenen Kohlengrusprobe ergaben keinen Hinweis auf erhöhteSchadstoffgehalte.Das Ergebnis <strong>de</strong>r durchgeführten MKW-Analyse im Bereich <strong>de</strong>r Abstellfläche im Nordteil (Nr.09.W.<strong>16.2</strong>) ergab mit 180 mg/kg einen Wert, <strong>de</strong>r als unkritisch zu bewerten ist. Das Ergebnis <strong>de</strong>rWasseranalytik gibt einen Hinweis auf geringe Einträge an PAK, die ebenfalls als unkritisch zu bewertensind.Zusammenfassend konnte im Ergebnis <strong>de</strong>r Untersuchungen eingeschätzt wer<strong>de</strong>n, daß keine o<strong>de</strong>r nursehr geringe Bo<strong>de</strong>nverunreinigungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe vorliegen und für die geplanteNutzung auf <strong>de</strong>n meisten Flächen keine Gefährdung für Schutzgüter zu erwarten sind. Für diezukünftige Nutzung ergibt sich jedoch ein Konflikt für die Flächen im Bereich <strong>de</strong>r ehemaligen KFZ-Abstellfläche im Bereich <strong>de</strong>s benachbarten B-Planes Nr. 09.W.16.1. aufgrund <strong>de</strong>s geplanten Spielplatzesdort.Konflikte unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r vorgesehenen Nutzung (B-Plan-Realisierung) undHandlungsempfehlungenAufgrund <strong>de</strong>s punktuellen Charakters <strong>de</strong>r Untergrundaufschlüsse kann das Vorhan<strong>de</strong>nsein einzelnerLastkörper nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Die Nutzung als allgemeines Wohngebiet ist als sensibeleinzustufen, d.h. daß in bestimmten Fällen eine Exponiertheit <strong>de</strong>r Anwohner gegenüber Gefährdungennicht auszuschließen ist. Dies betrifft vor allem <strong>de</strong>n geplanten Kin<strong>de</strong>rspielplatz, <strong>de</strong>r sich im Bereich<strong>de</strong>r ehemaligen KFZ-Abstellflächen befin<strong>de</strong>t (benachbarter B-Plan Nr. 09.W.16.1). Die Gutachterempfehlen, bei unversiegelten Spielflächen einen Oberbo<strong>de</strong>nabtrag bis min<strong>de</strong>stens 30 cm unterGOK durchzuführen (ev. im Zusammenhang mit landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen).Diese Empfehlung ist auch für die Altlastenfläche im B-Plangebiet Nr. 09.W.<strong>16.2</strong> anzuwen<strong>de</strong>n, fallsauch auf dieser Fläche später ein Kin<strong>de</strong>rspielplatz o<strong>de</strong>r eine ähnlich sensible Nutzung entstehen sollte.Beim Abtrag <strong>de</strong>s Oberbo<strong>de</strong>n ist zu berücksichtigen, daß auf Grund <strong>de</strong>r festgestellten Bo<strong>de</strong>nbelastungeneine Verwertung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>naushubes nur unter Einhaltung <strong>de</strong>r Technischen Regel <strong>de</strong>r LAGA"Anfor<strong>de</strong>rungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen", Stand September1994 erfolgen sollte.Da nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n kann, daß weitere Altlasten gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bebauungsplanum folgen<strong>de</strong>n Hinweis ergänzt:"Wer<strong>de</strong>n bei Bauarbeiten Anzeichen für bisher unbekannte Belastungen <strong>de</strong>s Untergrun<strong>de</strong>s, wie abartigerGeruch, anormale Färbung, Austritt von verunreinigten Flüssigkeiten, Ausgasungen o<strong>de</strong>rReste alter Ablagerungen (Hausmüll, gewerbliche Abfälle, usw.) angetroffen, so ist <strong>de</strong>r Grundstückseigentümerals Abfallbesitzer zur ordnungsgemäßen Entsorgung <strong>de</strong>s belasteten Bo<strong>de</strong>naushubesnach § 11 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) vom 27.09.1994 (BGBl. I S.2705), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 10 <strong>de</strong>s Gesetzes vom 03.05.2000 (BGBl. I S. 632) verpflichtet.Er unterliegt <strong>de</strong>r Anzeigepflicht nach § 42 KrW-/AbfG."


B-Plan Rostock Nr. 09 W <strong>16.2</strong> <strong>Begr</strong>ü<strong>ndung</strong> Seite 1310. GrünordnungDie Grünordungsplanung erfolgte für das ursprünglich gemeinsame B-Planverfahren Nr. 09.W.16.Nach <strong>de</strong>r Teilung in zwei getrennte B-Planverfahren (Nr. 09.W.16.1 und Nr. 09.W.<strong>16.2</strong>) wur<strong>de</strong> dieGrünordungsplanung nicht in gleicher Weise aufgeteilt. So wer<strong>de</strong>n auch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenaufgrund von Eingriffen im Planungsgebiet Nr. 09.W.<strong>16.2</strong> in diesem Teilverfahrengemeinsam mit <strong>de</strong>m benachbarten Planugsgebiet Nr. 09.W.16.1 durch einen städtebaulichenVertrag geregelt.Die Flächen <strong>de</strong>r Plangebiete Nr. 09.W.16.1 und Nr. 09.W.<strong>16.2</strong> wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Vergangenheit alsGärtnerei, Lagerplatz und Einzelgarten genutzt. Die stillgelegten Flächen <strong>de</strong>r Gärtnerei, die <strong>de</strong>ngrößten Teil <strong>de</strong>s Plangebietes einnehmen, wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n letzten 3 Jahren als Pfer<strong>de</strong>wei<strong>de</strong> verwen<strong>de</strong>t.Entsprechend dieser Nutzung sind am Standort folgen<strong>de</strong> Biotoptypen mit folgen<strong>de</strong>r Flächenverteilunganzutreffen:befestigte Fläche Vegetationsfläche Gesamtfläche Versiegelungsgrad3.880 m 2 14.980 m 2 18.860 m 2 20,6 %Die Flächen teilen sich wie folgt auf: m 2befestigte FlächenGebäu<strong>de</strong>/Dachflächen 980Wege (Beton, Pflaster, Platten) 1.760Schotterflächen 1.140Vegetationsflächenarten- und strukturarme Hausgärten 2.140Wei<strong>de</strong> (intensiv) 10.400standortgerechte Hecken/Gebüsche 1.900Entwässerungsgraben, verkrautet 540In diesen Flächenangaben sind 1.000 m 2 öffentliche Verkehrsflächen <strong>de</strong>r Schwaaner Landstraßenicht enthalten, da sie nicht planungsrelevant wer<strong>de</strong>n.Darüberhinaus befin<strong>de</strong>n sich im Geltungsbereich <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n B-Pläne Nr. 09.W.16.1 und Nr.09.W.<strong>16.2</strong> folgen<strong>de</strong> wertvolle Einzelbäume, Baumgruppen und Alleen, die nach <strong>de</strong>n §§ 2 und 4 <strong>de</strong>s1.Naturschutzgesetzes M-V unter Bestandsschutz gestellt wur<strong>de</strong>n und auch während <strong>de</strong>r Bauzeitbeson<strong>de</strong>ren Schutzbestimmungen unterliegen (s. Textliche Festsetzungen):10 Winter-Lin<strong>de</strong>n (Tilia cordata), h = 20 m, entlang <strong>de</strong>r Schwaaner Landstraße;1 Silber-Wei<strong>de</strong> (Salix alba), h = 25 m, im Rote-Burg-Graben;7 Silber-Wei<strong>de</strong>n (Salix alba), h = 15 m, am Rote-Burg-Graben;2 Sal-Wei<strong>de</strong>n (Salix caprea), h = 6 m, am Rote-Burg-Graben;1 Rot-Buchen-Hecke (Facus silvatica), h = 15 m, am Rote-Burg-Graben;1 Weißdorn-Hecke (Crataegus monogyna), h = 4 m, am Rote-Burg-Graben.Folgen<strong>de</strong> weitere im Plan (Teil A) beson<strong>de</strong>rs gekennzeichnete Bäume müssen im Zuge <strong>de</strong>r geplantenBaumaßnahmen gero<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n (einschl. Plangebiet Nr. 09.W.16.1):1 Winter-Lin<strong>de</strong> (Tilia cordata), h = 20 m, an <strong>de</strong>r Schwaaner Landstraße;1 Silber-Wei<strong>de</strong> (Salix alba), h = 15 m, am Rote-Burg-Graben;2 Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), h = 6 und 15 m;1 Roß-Kastanie (Aesculus hippocastanum), h = 5 m;2 Sandbirken (Betula pendula), h = 10 und 15 m.Für diese Bäume ist <strong>de</strong>r Ausgleich und Ersatz in <strong>de</strong>r Eingriffs-/Ausgleichsbilanz enthalten und abgegolten.Die Fällgenehmigung ist rechtzeitig beim Amt für Stadtgrün <strong>de</strong>r Hansestadt Rostock zubeantragen.


B-Plan Rostock Nr. 09 W <strong>16.2</strong> <strong>Begr</strong>ü<strong>ndung</strong> Seite 14Der innerhalb <strong>de</strong>s Plangebietes von Sü<strong>de</strong>n nach Nor<strong>de</strong>n verlaufen<strong>de</strong> Rote-Burg-Graben besitzt nachseiner im Bereich <strong>de</strong>r Tychsenstraße bereits erfolgten Umverlegung nur noch eine untergeordneteörtliche Be<strong>de</strong>utung. Er entwässert über das Leitungsnetz <strong>de</strong>s DMR in <strong>de</strong>n Kringelgraben. Trotz<strong>de</strong>mist er für die Oberflächenentwässerung <strong>de</strong>r anliegen<strong>de</strong>n Haus- und Kleingärten wichtig und ist nach§ 2(1)2 <strong>de</strong>s 1.NatSchG M-V und § 1a <strong>de</strong>s Wasserhaushaltgesetzes zu schützen, zu erhalten und indie geplante Gestaltung <strong>de</strong>r Freianlagen einzubeziehen.Deshalb wur<strong>de</strong> im Plan (Teil A) und im Text (Teil B) für <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>rs wertvollen nördlichen Teil<strong>de</strong>s Rote-Burg-Grabens eine Schutzfläche in einer Breite von 15 m auf <strong>de</strong>r gesamten Länge ausgewiesen,die von jeglicher Bebauung (mit Ausnahme eines 3 m breiten brückenartigen Verbi<strong>ndung</strong>steils)und Versiegelung freizuhalten ist. Die Zugänglichkeit für erfor<strong>de</strong>rliche Pflegearbeiten ist aufseiner gesamten Länge auf min<strong>de</strong>stens einer Seite <strong>de</strong>s Grabens in einer Breite von 1,5 m zu gewährleisten.Durch eine Bestandserhebung <strong>de</strong>s Amtes für Stadtgrün wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Standort als Brut- o<strong>de</strong>r Nahrungsplatzfür eine große Anzahl geschützter Vögel sowie Lebensraum für eine Vielzahl von kleinenSäugetieren, Insekten und Kleinlebewesen ausgewiesen. Für die z.T. ungenutzten Gebäu<strong>de</strong> wirdvermutet, daß sie als Quartier von geschützten Fle<strong>de</strong>rmausarten genutzt wer<strong>de</strong>n. Deshalb soll min<strong>de</strong>stens6 Wochen vor Abriß <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> mit Vertretern <strong>de</strong>s Amtes für Stadtgrün eine Begehungdurchgeführt und danach geeignete Maßnahmen für eventuelle Umverlegungen bzw. Ersatzquartieregefähr<strong>de</strong>ter Arten festgelegt wer<strong>de</strong>n.Die geplanten Baumaßnahmen wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Naturhaushalt nachhaltig verän<strong>de</strong>rn. Der Abriß <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nenBebauung, Baugrubenaushub, Baustelleneinrichtung, Materialtransporte, das Befahren<strong>de</strong>r Baustelle mit schweren Baufahrzeugen und die Bautätigkeit <strong>de</strong>s Hoch-, Straßen- und Tiefbauesführen zur Verdichtung, Versiegelung und Verän<strong>de</strong>rung von Bo<strong>de</strong>ngefüge und Wasserhaushalt, sowiezur Zerstörung <strong>de</strong>s belebten Bo<strong>de</strong>ns. Das Mikroklima wird sich durch die erhöhte Wärmeabstrahlung<strong>de</strong>r geplanten Gebäu<strong>de</strong>, die Verringerung <strong>de</strong>r Luftfeuchtigkeit (zusätzliche Versiegelungen)und die Zunahme <strong>de</strong>r Luftverunreinigung (Heizung, PKW) negativ verän<strong>de</strong>rn.Die vorhan<strong>de</strong>ne Vegetation wird mit Ausnahme <strong>de</strong>r geschützten Bäume und Hecken beseitigt. DieTiere und Kleinlebewesen wer<strong>de</strong>n vertrieben bzw. gehen zugrun<strong>de</strong>. Das Landschaftsbild wird sichdurch die geplante intensive Bebauung wesentlich verän<strong>de</strong>rn. Da die vorgesehene Bebauung ausstädtebaulicher Sicht eine Lückenschließung in <strong>de</strong>r Schwaaner Landstraße darstellt, ist generellnicht mit einer Verschlechterung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s zu rechnen. Schutzgebiete, geschützteLandschaftsbestandteile und geschützte Biotope wer<strong>de</strong>n bei Beachtung <strong>de</strong>r Grünordnerischen Festsetzungennicht beeinträchtigt.Die vorgesehene Bebauung stellt einen Eingriff nach § 8 (1) BNatSchG dar, <strong>de</strong>r nach § 8(2)BNatSchG auszugleichen ist. Die im Plan (Teil A) dargestellten und im Text (Teil B) festgesetztenMaßnahmen sollen <strong>de</strong>n Eingriff minimieren und wesentlich am Standort ausgleichen. Durch eineabwechslungsreiche Gestaltung <strong>de</strong>r Freianlagen mit einem hohen Anteil an Bäumen und Sträuchern,einer Rand- und Schutzpflanzung zum anschließen<strong>de</strong>n Gewerbegebiet DMR sollen attraktiveWohnumfeldbedingungen geschaffen wer<strong>de</strong>n.


B-Plan Rostock Nr. 09 W <strong>16.2</strong> <strong>Begr</strong>ü<strong>ndung</strong> Seite 15Entsprechend <strong>de</strong>r Planfestsetzungen in bei<strong>de</strong>n Teil-B-Plänen wird sich nach Abschluß <strong>de</strong>r Bautätigkeitfolgen<strong>de</strong> Flächenverteilung einstellen:befestigte Fläche Vegetationsfläche Gesamtfläche Versiegelungsgrad10.830 m 2 8.030 m 2 18.860 m 2 57,4 %Die Flächen teilen sich wie folgt auf: m 2befestigte Flächenbebaubare Fläche WA II + III (14.370 m 2 x 0,4) 6.18020 % <strong>de</strong>r nicht bebaubaren Flächen WA II + III (14.370 m 2 x 0,6 x 0,1) 1.854Straßen, Parkplätze und Wege <strong>de</strong>r Verkehrsflächen 2.546befestigte Flächen <strong>de</strong>r priv. Grünfläche (Spielplatz) 250Vegetationsflächen80 % <strong>de</strong>r nicht bebaubaren Flächen WA II + III (14.370 m 2 x 0,6 x 0,9) 7.415Straßenbegleitgrün 500Vegetationsfläche <strong>de</strong>r privaten Grünfläche (Spielplatz) 115Fläche mit Pflanzbi<strong>ndung</strong> und Erhaltung (Rote-Burg-Graben) 1.275Aus <strong>de</strong>m Vergleich zwischen <strong>de</strong>r Flächenermittlung <strong>de</strong>s Bestan<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Planung ergibt sich, daßnach Abschluß <strong>de</strong>r geplanten Baumaßnahmen <strong>de</strong>m Naturkreislauf durch Überbauung 6.950 m 2Vegetationsfläche zusätzlich entzogen wer<strong>de</strong>n.Eingriffs- und AusgleichsbilanzDie nachfolgen<strong>de</strong> Bewertung <strong>de</strong>s Biotoppotentials <strong>de</strong>s Naturhaushaltes vor und nach <strong>de</strong>m Eingriffim Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes dient <strong>de</strong>r Einschätzung, ob durch die Art und Dimension<strong>de</strong>r vorgesehenen Maßnahmen <strong>de</strong>r geplante Eingriff im Sinne <strong>de</strong>s§ 8(2) BNatSchG ausreichend ausgeglichen ist. Sie erfolgte nach <strong>de</strong>r "Richtlinie zur Bemessung <strong>de</strong>rAbgabe bei Eingriffen in Natur und Landschaft" vom 17. Mai 1992 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Hessen.Biotoptyp nach BiotopwertlisteWerte- Flächenanteil (m 2 ) je Biotoptyp Biotopwert in Punktenpunkte Bestand Planung Bestand Planung10.710 Dachflächen/bebaute Flächen 3 980 6.180 2.940 18.54010.519 versiegelte Flächen 3 1.760 2.546 5.280 7.63810.530 teilversiegelte Flächen 6 1.140 2.104 6.840 12.62411.221 Grünanlagen/Hausgrundst. 14 2.140 6.255 29.960 87.57011.221 Straßenbegleitgrün 14 0 500 0 7.00006.200 Wei<strong>de</strong> (intensiv) 21 10.400 0 218.400 002.400 standortgerechte Hecken 27 1.900 775 51.300 20.92505.241 verkrautete Gräben 36 540 500 19.440 18.000flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Biotope 18.860 18.860 334.160 172.29704.100 Einzelbäume 31 622 1.660 19.282 51.46010.743 Fassa<strong>de</strong>nbegrü<strong>ndung</strong> 13 0 800 0 10.400überschirmen<strong>de</strong> Biotope 622 2.460 19.282 61.860Gesamtbiotopwert im Plangeltungsbereich 353.442 234.157Die Flächen <strong>de</strong>r geplanten Bäume ermitteln sich wie folgt:25 Straßenbäume á 28 m 2 Kronenfläche = 700 m 248 Laubbäume auf <strong>de</strong>n Vegetationsflächen á 20 m 2 Kronenfläche = 960 m 2


B-Plan Rostock Nr. 09 W <strong>16.2</strong> <strong>Begr</strong>ü<strong>ndung</strong> Seite 16Die vorhan<strong>de</strong>nen Bäume, die unter Bestandsschutz stehen, wur<strong>de</strong>n nicht in die Bilanzaufgenommen. Die zu fällen<strong>de</strong>n Bäume wur<strong>de</strong>n wie folgt bewertet:1 Winter-Lin<strong>de</strong> á 50 m 2 Kronenfläche x 3-fachem Ersatz = 150 m 21 Silber-Wei<strong>de</strong> á 38 m 2 Kronenfläche x 3-fachem Ersatz = 114 m 21 Berg-Ahorn á 38 m 2 Kronenfläche x 3-fachem Ersatz = 114 m 21 Sandbirke á 28 m 2 Kronenfläche x 3-fachem Ersatz = 84 m 24 kleinkronige Bäume á 20 m 2 Kronenfläche x 2-fachem Ersatz = 160 m 2Der Flächenwert <strong>de</strong>r Fassa<strong>de</strong>nbegrünung konnte nur geschätzt wer<strong>de</strong>n. Er wur<strong>de</strong> mit15 % <strong>de</strong>r möglichen Fassa<strong>de</strong>nfläche angesetzt.KompensationsbedarfBei <strong>de</strong>r Gegenüberstellung <strong>de</strong>s Gesamtbiotopwertes Bestand und Planung ergibt sich eine negativeBiotopwertdifferenz von353.442 Punkten (Bestand) - 233.597 Punkten (Planung) = 119.845 Punkten.Damit gilt <strong>de</strong>r vorgesehene Eingriff im Sinne <strong>de</strong>s § 8 (1) <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes am Standortals nicht ausgeglichen.Als Ersatzleistung ist <strong>de</strong>shalb über einen Zeitraum von 3 Jahren eine Feuchtwiesenmahd auf einer 5ha großen Fläche auf <strong>de</strong>r Grundlage eines städtebaulichen Vertrages mit <strong>de</strong>r Hansestadt Rostock aufKosten <strong>de</strong>s Investors durchzuführen.Die Durchführung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Ersatzmaßnahmen für bei<strong>de</strong> Teil-B-Pläne wur<strong>de</strong>n bereits mit<strong>de</strong>m B-Plan Nr. 09.W.16.1 über einen städtebaulichen Vertrag und Erschließungsvertrag gesichert.Ein Kompensationsbedarf für <strong>de</strong>n B-Plan Nr. 09.W.<strong>16.2</strong> besteht somit nicht mehr.11. FlächenberechnungVerkehrsflächen 237Planstraße A (einschl. Geh- und Radweg) 237Öffentliche Grünfläche (Verkehrsbegleitgrün) 124Grundstücksflächen 8.6851 WA III westlich vom Graben 4.5852 WA III östlich vom Graben 2.840Fläche mit Pflanzbi<strong>ndung</strong>/Erhaltung (Rote-Burg-Graben) 1.260Gesamtfläche <strong>de</strong>s B-Plan-Gebietes Nr. 09.W.<strong>16.2</strong> 9.046


B-Plan Rostock Nr. 09 W <strong>16.2</strong> <strong>Begr</strong>ü<strong>ndung</strong> AnlageFunktionsplan zum B-Plan Nr. 09.W.16B-Plan Nr. 09.W.<strong>16.2</strong>B-Plan Nr. 09.W.16.1Planungsbüro Dierk BrockmöllerArchitektur und Städtebau22087 Hamburg Tel. 040 - 22 71 53 23Lessingstr. 23/25 Fax 040 - 22 71 53 2426.9.1997

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