B-Plan 44 Begründung - Brockplan.de
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Gemein<strong>de</strong> Nordholz<br />
Landkreis Cuxhaven<br />
Bebauungsplan Nr. <strong>44</strong><br />
“Querfeld”<br />
<strong>Plan</strong>gebiet<br />
Begründung (Teil 1)<br />
und<br />
Umweltbericht (Teil 2)<br />
Stand 17.12.2007
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung und Umweltbericht Seite 2<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
Teil 1<br />
Ziele, Grundlagen und Inhalte <strong>de</strong>s Bebauungsplanes<br />
1 Grundlagen und Rahmenbedingungen ................................................ 4<br />
1.1 <strong>Plan</strong>ungsanlass und Entwicklungsziele .................................................... 4<br />
1.2 Lage <strong>de</strong>s <strong>Plan</strong>gebietes und Geltungsbereich ............................................ 5<br />
1.3 Bestand und Zustand <strong>de</strong>s <strong>Plan</strong>gebietes ..................................................... 5<br />
1.4 Sonstige Rahmenbedingungen ................................................................. 6<br />
1.4.1 Nie<strong>de</strong>rschlagswasser und Bo<strong>de</strong>n ............................................................. 6<br />
1.4.2 Verkehrliche Anbindung und ÖPNV ....................................................... 6<br />
1.4.3 Bauschutzbereich Flugplatz Nordholz .................................................... 6<br />
1.4.4 Kampfmittelbeseitigung ........................................................................... 6<br />
2 Bisheriger Verfahrensverlauf ............................................................... 7<br />
3 Einfügung in die Gesamtplanung ......................................................... 9<br />
3.1 Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung ........................................................... 9<br />
3.2 Landschaftsrahmenplan (LRP) .............................................................. 10<br />
4 Darstellungen <strong>de</strong>s Flächennutzungsplanes (FNP) ............................. 11<br />
4.1 Derzeit wirksamer FNP ..........................................................................11<br />
4.2 Neuaufstellung <strong>de</strong>s FNP .........................................................................11<br />
4.3 Darstellungen <strong>de</strong>r 19. Än<strong>de</strong>rung ............................................................ 11<br />
5 Abstand zum Wald ............................................................................... 12<br />
6 Städtebauliche <strong>Plan</strong>ung ........................................................................ 15<br />
7 Festsetzungen <strong>de</strong>s Bebauungsplanes ................................................... 16<br />
8 Ver- und Entsorgung ............................................................................ 20<br />
9 Eingriff / Ausgleich ............................................................................... 21<br />
9.1 Grundlagen <strong>de</strong>r Eingriffsermittlung ........................................................ 21<br />
9.2 Erfassung <strong>de</strong>s Bestands und Bewertung ................................................. 21<br />
9.3 Vermeidung und Minimierung von Eingriffen ....................................... 21<br />
9.4 Unvermeidbare Eingriffe ........................................................................ 22<br />
9.5 Verbesserungen ...................................................................................... 22<br />
9.6 Entwicklungsmaßnahmen gem. § 9 (1) 20 BauGB ............................... 22<br />
9.7 Eingriff-Ausgleich-Ermittlung ............................................................... 23<br />
9.8 Beeinträchtigung von Waldfunktionen und Kompensation ................... 23<br />
10 Schallimmissionen / Lärmschutz ........................................................ 24<br />
10.1 Potentielle Lärmquellen ......................................................................... 24<br />
10.2 Schallimmissionen Straßenverkehr ........................................................ 24<br />
11 Umsetzung <strong>de</strong>s B-<strong>Plan</strong>s ........................................................................ 26<br />
.<br />
Anlagen<br />
- Städtebaulicher Entwurf<br />
- Kompensationsbedarf Wald<br />
- Ermittlung Schallimmissionen<br />
Bearbeitung:<br />
<strong>Plan</strong>ungsbüro Dierk Brockmöller<br />
Städteplaner Architekten<br />
20459 Hamburg / Gerstäckerstr. 4<br />
Tel.: 040 - 22 71 53 23 / Fax: 040 - 22 71 53 24<br />
info@brockplan.<strong>de</strong><br />
www.brockplan.<strong>de</strong>
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung und Umweltbericht Seite 3<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
Teil 2<br />
Umweltbericht<br />
1 Einleitung .............................................................................................. 27<br />
1.1 Kurzdarstellung <strong>de</strong>r Inhalte und Ziele <strong>de</strong>s B-<strong>Plan</strong>es .............................. 27<br />
1.2 Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und<br />
Fachplanungen und ihre Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n B-<strong>Plan</strong> ............................. 27<br />
1.3 Darstellungen <strong>de</strong>s Flächennutzungsplanes (FNP) .................................. 28<br />
1.4 Umfang <strong>de</strong>s Umweltberichtes ............................................................... 28<br />
2 Beschreibung und Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen ................ 29<br />
2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung ........................................................ 29<br />
2.1.1 Schutzgut Mensch (Verkehrslärm) ......................................................... 29<br />
2.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen ................................................................. 30<br />
2.1.3 Schutzgut Bo<strong>de</strong>n ..................................................................................... 30<br />
2.1.4 Schutzgut Wasser ................................................................................... 31<br />
2.1.5 Schutzgut Ort- und Landschaftsbild sowie Waldbelange ...................... 31<br />
2.1.6 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter (Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmal) ................. 32<br />
2.1.7 Wechselwirkungen zwischen <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s Umweltschutzes ......... 32<br />
2.1.8 Zusammengefasste Umweltauswirkungen ............................................. 33<br />
2.2 Entwicklungsprognosen <strong>de</strong>s Umweltzustan<strong>de</strong>s ................................. 33<br />
2.2.1 Entwicklung <strong>de</strong>s Umweltzustan<strong>de</strong>s bei Durchführung <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung ...... 33<br />
2.2.2 Prognose bei Nichtdurchführung <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung ........................................ 34<br />
2.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung<br />
und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Auswirkungen ............... 34<br />
2.3.1 Allgemeine umweltbezogene Zielvorstellungen .................................... 34<br />
2.3.2 Schutzgut Mensch .................................................................................. 35<br />
2.3.3 Schutzgut Bo<strong>de</strong>n ..................................................................................... 35<br />
2.3.4 Schutzgut Wasser ................................................................................... 35<br />
2.3.5 Schutzgut Landschaft und Waldbelange ................................................ 36<br />
2.3.6 Schutzgut Tiere und Pflanzen ................................................................. 36<br />
2.4 An<strong>de</strong>rweitige <strong>Plan</strong>ungsmöglichkeiten ................................................ 36<br />
3 Zusätzliche Angaben ............................................................................ 37<br />
3.1 Technische Verfahren bei <strong>de</strong>r Umweltprüfung ...................................... 37<br />
3.2 Hinweise zur Durchführung <strong>de</strong>r Umweltüberwachung .......................... 37<br />
3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung .......................................... 37
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 4<br />
1 Grundlagen und Rahmenbedingungen<br />
1.1 <strong>Plan</strong>ungsanlass und Entwicklungsziele<br />
(1) Begünstigt durch ihre Lage an <strong>de</strong>r Nordseeküste und durch die Attraktivität<br />
<strong>de</strong>r Landschaft und <strong>de</strong>r Siedlungsbereiche, hat die Gemei<strong>de</strong> Nordholz in <strong>de</strong>n<br />
vergangenen Jahren eine kontinuierliche Bevölkerungszunahme zu verzeichnen,<br />
die weiterhin anhält. Zugleich lösen sich mehr und mehr jüngere Einwohner<br />
von ihren Elternhäusern ab. Sie grün<strong>de</strong>n eigene Familien und damit eigene<br />
Haushalte, wobei die "eigenen vier Wän<strong>de</strong>" einen hohen Stellenwert haben.<br />
Ausser<strong>de</strong>m besteht ein zusätzlicher Bedarf an Wohnbauland und Wohnungen<br />
durch <strong>de</strong>n Zuzug von Militäranhörigen mit ihren Familien aufgrund <strong>de</strong>r erheblichen<br />
personellen Aufstockung <strong>de</strong>s Marinefliegergeschwa<strong>de</strong>rs 3 "Graf Zeppelin"<br />
(MFG 3).<br />
(2) Die sich daraus ergeben<strong>de</strong> Nachfrage nach Eigenheimen bzw. nach entsprechen<strong>de</strong>m<br />
Bauland wird begleitet von <strong>de</strong>r allgemeinen Steigerung <strong>de</strong>s Wohnflächenbedarfs<br />
pro Einwohner. Dies führt zu einer anhalten<strong>de</strong>n Nachfrage nach<br />
geeigneten Baugrundstücken, die aus Sicht <strong>de</strong>r ortsansässigen Bauwilligen<br />
möglichst in <strong>de</strong>r vertrauten Umgebung und innerhalb <strong>de</strong>s gewachsenen sozialen<br />
Umfel<strong>de</strong>s, sowie für die Bun<strong>de</strong>swehrangehörigen möglichst nahe am Nato-<br />
Flugplatz Nordholz liegen sollten.<br />
(3) Im engeren Bereich um <strong>de</strong>n Siedlungsschwerpunkt westlich <strong>de</strong>s Bahnhofes<br />
Nordholz stehen zur Zeit kaum freie Baugrundstücke zur Verfügung. Aus <strong>de</strong>n<br />
genannten Grün<strong>de</strong>n hat <strong>de</strong>r Verwaltungsausschuss <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> in seiner Sitzung<br />
am 05.09.2005 die Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens beschlossen.<br />
(4) Ziel <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen vor allem für<br />
Einfamilienhäuser sowie ggf. weniger Doppelhäuser. An<strong>de</strong>re Nutzungen als<br />
Wohnen wer<strong>de</strong>n nicht angestrebt. Sie sollen aber auch nicht ausgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n, um die Möglichkeiten <strong>de</strong>r zukünftigen Bewohner für gewerbliche Tätigkeiten<br />
angemessen zu berücksichtigen, sofern diese mit <strong>de</strong>r Wohnnutzung<br />
verträglich sind.<br />
(5) Unter <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>rs zu erwähnen<strong>de</strong>n Prämissen a) Fortentwicklung bestehen<strong>de</strong>r<br />
Ortsteile, b) sparsamer und behutsamer Umgang mit Grund und Bo<strong>de</strong>n,<br />
c) wirtschaftlicher Umgang mit <strong>de</strong>n verfügbaren Flächen und d) Einbeziehung<br />
standortnaher Erholungs- und Freizeitbereiche, sollen durch diesen B-<strong>Plan</strong> die<br />
Voraussetzungen für eine attraktive Wohnsiedlung mit zeitgemäßen Grundstücksgrößen<br />
bei optimaler Orientierung <strong>de</strong>r Bebauung und <strong>de</strong>r Gartenfreiflächen<br />
sowie für die Herstellung öffentlicher Flächen mit hohen Aufenthaltsqualitäten<br />
geschaffen wer<strong>de</strong>n.<br />
(6) Die Umsetzung <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung soll durch eine private Entwicklungsgesellschaft<br />
erfolgen. Die Verfügbarkeit <strong>de</strong>r Flächen wur<strong>de</strong> bereits im Vorfeld <strong>de</strong>r<br />
<strong>Plan</strong>ung sichergestellt, so dass eine unverzügliche Realisierung gewährleistet<br />
ist.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 5<br />
1.2 Lage <strong>de</strong>s <strong>Plan</strong>gebietes und Geltungsbereich<br />
(1) Das <strong>Plan</strong>gebiet liegt am westlichen Rand <strong>de</strong>s Hauptsiedlungsbereiches südlich<br />
<strong>de</strong>r "Nordholzer Tannen" und ist<br />
ca. 600 m vom Gemein<strong>de</strong>zentrum,<br />
ca. 900 m vom Bahnhof Nordholz und<br />
ca. 900 m von <strong>de</strong>r Grundschule Nordholz entfernt.<br />
Der Geltungsbereich <strong>de</strong>s B-<strong>Plan</strong>es hat eine Größe von ca. 4,64 ha und umfasst<br />
folgen<strong>de</strong> Flurstücke:<br />
a) vollständig: 141/8; 141/12; 146/3; 149/5; 149/7;<br />
150/3; 153/3; 154/3; 158/3; 168/3;<br />
b) teilweise: 141/9.<br />
Katastermäßig gehört das Gebiet zur Gemarkung Nordholz, Flur 1.<br />
1.3 Bestand und Zustand <strong>de</strong>s <strong>Plan</strong>gebietes<br />
(1) Abgesehen von <strong>de</strong>m hinteren Teil <strong>de</strong>s Wohngrundstückes Feuerweg 42<br />
(Flurstück 141/9) wur<strong>de</strong> das gesamte <strong>Plan</strong>gebiet bisher landwirtschaftlich für<br />
<strong>de</strong>n Maisanbau genutzt und weist im übrigen keinerlei Bewuchs auf. Aufgrund<br />
<strong>de</strong>r Lage im Geestbereich (Hohe Lieth) ist <strong>de</strong>r Untergrund stark sandig und<br />
verfügt über gute Versickerungseigenschaften. Der Ertragswert für die landwirtschaftliche<br />
Nutzung ist eher gering. Das Gelän<strong>de</strong> fällt verhältnismäßig<br />
gleichmäßig nach Sü<strong>de</strong>n mit einer Höhendifferenz von ca. 3 m auf einer Länge<br />
von ca. 250 m ab.<br />
(2) Als einzige Beson<strong>de</strong>rheit innerhalb <strong>de</strong>s <strong>Plan</strong>gebietes ist ein Hügelgrab zu<br />
erwähnen, das gemäß Karte <strong>de</strong>r archäologischen Lan<strong>de</strong>saufnahme (AL-Nr.<br />
Deichsen<strong>de</strong> 24) im Bereich <strong>de</strong>r Grundstücksgrenze zu <strong>de</strong>m bebauten Wohngrundstück<br />
Feuerweg Nr. 42 liegt. Der Grabhügel ist jedoch durch die bereits<br />
erfolgte Bebauung und/o<strong>de</strong>r die langjährige landwirtschaftliche Nutzung weitestgehend<br />
zerstört. An <strong>de</strong>r Oberfläche sind je<strong>de</strong>nfalls keinerlei Anzeichen seiner<br />
Existenz erkennbar und aufgrund <strong>de</strong>s groben Maßstabes (M 1:25.000) <strong>de</strong>r<br />
archäologischen Lan<strong>de</strong>saufnahme ist die Lage auch nicht genau bestimmbar.<br />
Die eventuell noch vorhan<strong>de</strong>nen unterirdischen Reste <strong>de</strong>s Grabhügels könnten<br />
sich sowohl innerhalb wie ausserhalb <strong>de</strong>s Geltungsbereiches befin<strong>de</strong>n.<br />
(3) Im Nor<strong>de</strong>n grenzt das <strong>Plan</strong>gebiet an das ausge<strong>de</strong>hnte Waldgebiet "Nordholzer<br />
Tannen", ein für Nordholz wichtiger Erholungswald mit einem ausgeprägten<br />
Mischwald-Bestand. Am Waldrand verläuft <strong>de</strong>r "Gänsepfad", ein Feldweg<br />
und Wan<strong>de</strong>rweg, <strong>de</strong>r jedoch in seinem östlichen Abschnitt bis zum <strong>Plan</strong>gebiet<br />
als Gemein<strong>de</strong>straße ausgebaut und einseitig mit Wohnhäusern bebaut ist.<br />
(4) Im Westen grenzt das <strong>Plan</strong>gebiet an einen Ausläufer <strong>de</strong>r Nordholzer Tannen,<br />
<strong>de</strong>r zwar ebenfalls eine beachtliche Höhe aufweist, aber einheitlich mit<br />
Na<strong>de</strong>lholz bestan<strong>de</strong>n ist und funktional von <strong>de</strong>utlich geringerer Be<strong>de</strong>utung ist<br />
als <strong>de</strong>r nördliche Erholungswald.<br />
(5) Im Osten grenzt das <strong>Plan</strong>gebiet an eine Rodungsfläche, die vor <strong>Plan</strong>ungsbeginn<br />
noch mit Fichten bewachsen war. Diese Fläche ist aber trotz <strong>de</strong>r Rodung<br />
weiterhin als Wald im Sinne <strong>de</strong>s LWaldG zu betrachten. Im Südosten schliessen<br />
die bebauten Wohngrundstücke <strong>de</strong>s Feuerweges an.<br />
(6) Im Sü<strong>de</strong>n grenzt das <strong>Plan</strong>gebiet an <strong>de</strong>n Feuerweg (Kreisstraße K 68) <strong>de</strong>r,<br />
beginnend bei <strong>de</strong>r Bebauung Feuerweg Nr. 42, durch einen kombinierten Gehund<br />
Radweg begleitet wird. Dort befin<strong>de</strong>t sich auch eine Bushaltestelle.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 6<br />
1.4 Sonstige Rahmenbedingungen<br />
1.4.1 Nie<strong>de</strong>rschlagswasser und Bo<strong>de</strong>n<br />
(1) Das <strong>Plan</strong>gebiet liegt im Verbandsgebiet Unterhaltungsverband Nr. 83 Land<br />
Wursten. Sofern mit <strong>de</strong>m geplanten Vorhaben eine zusätzliche Einleitung von<br />
Nie<strong>de</strong>rschlagswasser in die Verbandsgewässer verbun<strong>de</strong>n ist, wer<strong>de</strong>n ggf. geeignete<br />
Rückhalte- und Versickerungsanlagen erfor<strong>de</strong>rlich. Gemäß Stellungnahme<br />
<strong>de</strong>s Wasser- und Bo<strong>de</strong>nverban<strong>de</strong>s sind die Regenwasserrückhaltesysteme<br />
mit einem gedrosselten Ablauf von 1,0 l/s*ha (sogenannter Grundabfluss<br />
bzw. Meliorationsabfluss) auszubauen. Außer<strong>de</strong>m ist vor Einleitung <strong>de</strong>s Oberflächenwassers<br />
in die Verbandsgewässer ein Sandfang mit Abschei<strong>de</strong>möglichkeit<br />
gegen Leichtstoffe vorzuschalten.<br />
(2) Seitens <strong>de</strong>s Unterhaltungsverban<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>s Wasser- und Bo<strong>de</strong>nverban<strong>de</strong>s<br />
als Unterhaltungsträger <strong>de</strong>r Verbandsgewässer wird keine Garantie für die Einhaltung<br />
bestimmter Wasserstän<strong>de</strong> übernommen.<br />
(3) Gemäß eines Bo<strong>de</strong>ngutachtens <strong>de</strong>s Büros für erdwissenschaftliche Untersuchungen<br />
Dr. Udo La<strong>de</strong> vom 09.11.2005 stehen im <strong>Plan</strong>gebiet überwiegend<br />
Fein- und Mittelsan<strong>de</strong> an. Der Grundwasserspiegel wur<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>n Bohrungen<br />
bis in 6 m Tiefe überwiegend nicht erreicht. Es kann somit von einer ausreichen<strong>de</strong>n<br />
Versickerungsfähigkeit <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns ausgegangen wer<strong>de</strong>n. Das anfallen<strong>de</strong><br />
Nie<strong>de</strong>rschlagswasser kann im <strong>Plan</strong>gebiet vollständig zur Versickerung<br />
gebracht wer<strong>de</strong>n. Das genannte Bo<strong>de</strong>ngutachten attestiert <strong>de</strong>m Bo<strong>de</strong>n eine ausreichen<strong>de</strong><br />
Tragfähgkeit.<br />
1.4.2 Verkehrliche Anbindung und ÖPNV<br />
(1) Aufgrund <strong>de</strong>r Lage am Feuerweg (K 68) ist die verkehrliche und technische<br />
Erschliessung gewährleistet. Die interne Verkehrsstruktur kann direkt über eine<br />
einzelne Hauptzufahrt an <strong>de</strong>n Feuerweg angebun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Im Bereich <strong>de</strong>s<br />
<strong>Plan</strong>gebietes wird <strong>de</strong>r Feuerweg an seiner Nordseite durch einen separaten<br />
Geh- und Radweg begleitet.<br />
(2) Hinsichtlich <strong>de</strong>s Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) kann das <strong>Plan</strong>gebiet<br />
als gut erschlossen betrachtet wer<strong>de</strong>n. Im Feuerweg, an <strong>de</strong>r südöstlichen<br />
Ecke <strong>de</strong>s <strong>Plan</strong>gebietes befin<strong>de</strong>t sich eine Bushaltestelle (Linie 51 - Richtung<br />
Cuxhaven), und <strong>de</strong>r Bahnhof Nordholz befin<strong>de</strong>t sich in ca. 900 m Entfernung.<br />
1.4.3 Bauschutzbereich Flugplatz Nordholz<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>s Nato-Flugplatzes Nordholz ergeben sich Einschränkungen<br />
hinsichtlich <strong>de</strong>r Bauhöhen. Der Standort <strong>de</strong>s Bauvorhabens liegt unterhalb<br />
<strong>de</strong>s Bauschutzbereiches gem. § 12 Absatz 3, Nr. 1a Luftverkehrsgesetz<br />
(LuftVG). Die Vorlagegrenze liegt bei 25 über Grund. Bei Durchbrechung <strong>de</strong>r<br />
Vorlagegrenze sind Bauvorhaben zustimmungsbedürftig nach § 12 Luftfahrtgesetz.<br />
Die geplanten Bebauung ist bis zu einer maximalen Bauhöhe von 25 m<br />
über Grund ohne Einschränkung zulässig. Darüber hinausgehen<strong>de</strong> Bauhöhen<br />
sind im Einzelfall neu zu bewerten.<br />
1.4.4 Kampfmittelbeseitigung<br />
Die Auswertung <strong>de</strong>r alliierten Luftbil<strong>de</strong>r hat keine Hinweise auf eine Bombardierung<br />
innerhalb <strong>de</strong>s <strong>Plan</strong>gebietes ergeben. Falls bei Erdarbeiten an<strong>de</strong>re<br />
Kampfmittel (Granaten, Panzerfäuste, Minen etc.) gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, so soll die<br />
zuständige Polizeidienststelle, das Ordnungsamt o<strong>de</strong>r das Kampfmittelbeseitigungs<strong>de</strong>zernat<br />
direkt benachrichtigt wer<strong>de</strong>n.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 7<br />
2 Bisheriger Verfahrensverlauf<br />
2.1 Frühzeitige Beteiligung <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
(1) In <strong>de</strong>r Zeit vom 15.05.2006 bis 19.06.2006 wur<strong>de</strong>n die durch die vorliegen<strong>de</strong><br />
<strong>Plan</strong>ung betroffenen Behör<strong>de</strong>n und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
gem. § 4 (1) BauGB frühzeitig beteiligt. Nachfolgend wer<strong>de</strong>n die auf die <strong>Plan</strong>ungsinhalte<br />
abzielen<strong>de</strong>n wesentlichen Anregungen aus <strong>de</strong>m Beteiligungsverfahren<br />
sowie <strong>de</strong>ren Behandlung in verkürzter Form aufgeführt.<br />
(2) Entgegen <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung, <strong>de</strong>n Abstand von 35 m zum Wald im Westen und<br />
im Nor<strong>de</strong>n auf die Grenzen <strong>de</strong>r Baugrundstücke zu beziehen, soll unter <strong>de</strong>n<br />
Prämissen eines "wirtschaftlichen Umgangs mit <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Flächen" und<br />
einer "geordneten städtebaulichen Entwicklung" (Weiterentwicklung vorhan<strong>de</strong>ner<br />
Siedlungsstrukturen) daran festgehalten wer<strong>de</strong>n, diesen Abstand nur für die<br />
Bebauung anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
(3) Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s prognostizierten Baumwurfes mit ca. 35 m ist<br />
dies als angemessen und für die Waldbesitzer als zumutbar zu betrachten. Die<br />
vorgebrachten Be<strong>de</strong>nken bezüglich einer Gefährdung genehmigungsfreier Anlagen<br />
und an<strong>de</strong>rer Sachwerte innerhalb <strong>de</strong>s Baumwurfes von 35 m sowie bezüglich<br />
<strong>de</strong>s sicheren Aufenthalts von Menschen sind dagegen als wenig erheblich<br />
zu betrachten.<br />
(4) Für die Freiflächen innerhalb <strong>de</strong>s Baumwurfes ergibt sich durch die <strong>Plan</strong>ung<br />
keine über das normale Maß hinausgehen<strong>de</strong> Gefahrenlage, wie sie z.B.<br />
auf öffentlichen Waldwegen, Straßen und Spielplätzen in Waldrandlage besteht.<br />
Gera<strong>de</strong> bei aussergewöhnlichen Wetterlagen wie Stürme und Gewitter ist auch<br />
von <strong>de</strong>r Vernunft und Einsicht <strong>de</strong>r Menschen auszugehen, dass man sich bei<br />
solchen Unwettern nicht in unmittelbarer Nähe zum Wald aufhalten sollte.<br />
(5) Genehmigungsfreie Anlagen und an<strong>de</strong>re Sachwerte, die sich innerhalb <strong>de</strong>s<br />
Baumwurfes befin<strong>de</strong>n können und dürfen, sind in <strong>de</strong>r Regel als nicht beson<strong>de</strong>rs<br />
werthaltig zu betrachten. Eine als Lösung diskutierte Haftungsverzichts- und -<br />
freistellungserklärung hierfür wäre unverhältnismäßig und <strong>de</strong>n Eigentümern<br />
nicht zuzumuten. Dagegen ist die Annäherung durch die private Freiflächennutzung<br />
an <strong>de</strong>n Wald bis auf ca. 19 m für die Wal<strong>de</strong>igentümer durchaus zumutbar,<br />
da sich daraus allein keine höhere Gefahrenlage ergibt.<br />
(6) Für <strong>de</strong>n östlich angrenzen<strong>de</strong>n Waldstreifen, <strong>de</strong>r vor <strong>Plan</strong>ungsbeginn bereits<br />
teilweise gero<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n war, ist ebenfalls von einer Beeinträchtigung <strong>de</strong>r<br />
Waldfunktionen auszugehen. Aufgrund <strong>de</strong>r geringen Breite <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s ist jedoch<br />
die gesamte Fläche betroffen. Zwar han<strong>de</strong>lt es sich um eine eher geringwertige<br />
"Weihnachtsbaumkultur", gleichwohl ist auch dieser Funktionsverlust<br />
an an<strong>de</strong>rer Stelle zu kompensieren.<br />
(5) Mit <strong>de</strong>r Unterschreitung <strong>de</strong>s Waldabstands ist eine Beeinträchtigung <strong>de</strong>r<br />
Waldfunktionen verbun<strong>de</strong>n. Die Kompensation dieses Funktionsverlustes kann<br />
an an<strong>de</strong>rer Stelle erfolgen, und zwar entwe<strong>de</strong>r durch Strukturverbesserungen<br />
von bestehen<strong>de</strong>n Waldflächen o<strong>de</strong>r durch Ersatzaufforstungen. Die Einschränkung<br />
<strong>de</strong>s Interaktionsbereiches für die im Wald leben<strong>de</strong>n Tiere (Kleinnager,<br />
Wirbellose, Insekten, Vögel) wird durch die Herstellung eines durchschnittlich<br />
19 m breiten Waldsaumes mit Wallhecke gegenüber <strong>de</strong>r privaten Nutzung hinreichend<br />
kompensiert.<br />
(6) Die verbleiben<strong>de</strong> schmale Ackerfläche (Flurstück 158/3) an <strong>de</strong>r westlichen<br />
<strong>Plan</strong>grenze wird in <strong>de</strong>n Geltungsbereich <strong>de</strong>s B-<strong>Plan</strong>s einbezogen und zu einem<br />
"Waldsaum" entwickelt.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 8<br />
(7) Die Festsetzung als private Streuobstwiesen wur<strong>de</strong> in private Wiesen geän<strong>de</strong>rt,<br />
da eine Bepflanzung und Pflege als Streuobstwiese durch die einzelnen<br />
Eigentümer als eher unwahrscheinlich einzuschätzen ist. Dies entspricht auch<br />
<strong>de</strong>n Zielvorstellungen <strong>de</strong>r Eigentümerin unter Berücksichtigung einer sinnvollen<br />
Nutzung von Flächen innerhalb <strong>de</strong>s Waldabstands. Hierbei han<strong>de</strong>lt es sich<br />
um eine Erweiterung <strong>de</strong>r Nutzungsmöglichkeiten und nicht um eine Einschränkung<br />
bzw. einen starken Eingriff in das Eigentum, wie in <strong>de</strong>n Stellungnahmen<br />
befürchtet wor<strong>de</strong>n war.<br />
(8) Hinsichtlich <strong>de</strong>r vorgebrachten Be<strong>de</strong>nken bzgl. <strong>de</strong>s Verkehrslärms am Feuerweg<br />
wer<strong>de</strong>n für die Baugrundstücke, die direkt an <strong>de</strong>n Feuerweg grenzen,<br />
Maßnahmen an <strong>de</strong>n Aussenbauteilen <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> zum Schutz gegen Aussenlärm<br />
gem. DIN 4109 (Lärmpegelbereich III) festgesetzt. Die ermittelten Überschreitungen<br />
liegen jedoch in einer Größenordnung, die we<strong>de</strong>r einen Lärmschutzwall<br />
noch <strong>de</strong>n Verzicht auf die vor<strong>de</strong>ren 5 Baugrundstücke rechtfertigen<br />
o<strong>de</strong>r zwingend erfor<strong>de</strong>rlich machen. Ein Lärmschutzwall wür<strong>de</strong> als landschaftsfrem<strong>de</strong>s<br />
und ortsuntypisches Element das Landschaftsbild beeinträchtigen,<br />
und <strong>de</strong>r Verzicht auf die Bauflächen wäre eine erhebliche und nicht zumutbare<br />
Einschränkung <strong>de</strong>r privaten Belange <strong>de</strong>r Grun<strong>de</strong>igentümerin. Ausser<strong>de</strong>m<br />
wür<strong>de</strong>n Restflächen entstehen, die sich kaum sinnvoll nutzen o<strong>de</strong>r bewirtschaften<br />
liessen. Die Gemein<strong>de</strong> hält <strong>de</strong>shalb an <strong>de</strong>r bisherigen städtebaulichen<br />
Lösung fest.<br />
(10) Im übrigen wur<strong>de</strong>n einige Textergänzungen vorgenommen, und zwar zur<br />
archäologische Denkmalpflege (Hügelgrab) an <strong>de</strong>r östlichen <strong>Plan</strong>grenze, zum<br />
Erholungswert <strong>de</strong>s Gebietes im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Wan<strong>de</strong>rweg am Waldrand,<br />
zu <strong>de</strong>n sozialen Belange <strong>de</strong>r jungen Menschen (Kin<strong>de</strong>rspielplatz), zur<br />
Mobilität <strong>de</strong>r Bevölkerung sowie zum öffentlichen Personennahverkehr<br />
(ÖPNV).
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 9<br />
3 Einfügung in die Gesamtplanung<br />
3.1 Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung<br />
(1) Die Abstimmung mit <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>r Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung erfolgte<br />
bereits parallel mit <strong>de</strong>r 19. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans (FNP).<br />
Die FNP-Än<strong>de</strong>rung wur<strong>de</strong> zwischenzeitlich genehmigt und bekanntgemacht<br />
und ist damit rechtskräftig. Grundlage <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung ist neben <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>s-<br />
Raumordnungsprogramm (LROP) von 1994 vorrangig das Regionale<br />
Raumordnungsprogramm <strong>de</strong>s Landkreises Cuxhaven (RROP) 2002.<br />
(2) Die Gemein<strong>de</strong> Nordholz ist nach <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>r Raumordnung <strong>de</strong>m ländlichen<br />
Raum zugeordnet und ist als Grundzentrum festgelegt, mit <strong>de</strong>r Aufgabe,<br />
die zentralen Einrichtungen zur Deckung <strong>de</strong>s allgemeinen, täglichen Grundbedarfs<br />
auch für die einzelnen Ortsteile bereitzustellen. Nächstgelegenes Mittelzentrum<br />
ist die benachbarte Stadt Cuxhaven.<br />
(3) Die Gemein<strong>de</strong> Nordholz ist ein Standort mit <strong>de</strong>n Schwerpunktaufgaben<br />
- Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten;<br />
- Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten;<br />
sowie mit <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren Entwicklungsaufgabe<br />
- Erholung.<br />
(4) Nach <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung zum RROP liegt <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungsbereich<br />
in einem "Vorsorgegebiet für Trinkwassergewinnung" und ist im übrigen<br />
ausschliesslich als "Vorsorgegebiet für Erholung" ausgewiesen.<br />
(5) Belange <strong>de</strong>r oberen Naturschutzbehör<strong>de</strong> (vorhan<strong>de</strong>ne und geplante Naturschutzgebiete,<br />
Gebiete mit lan<strong>de</strong>sweiter Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n Naturschutz, beson<strong>de</strong>re<br />
Schutzgebiete gem. EU-Vogelschutzrichtlinie und vorgeschlagene FFH-<br />
Gebiete) sind von <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung nicht betroffen. Beson<strong>de</strong>rs zu berücksichtigen<br />
ist jedoch die direkte Nachbarschaft zum Waldgebiet "Nordholzer Tannen" und<br />
<strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen baulichen Abstän<strong>de</strong>n. Auch unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s<br />
RROP ist die Verträglichkeit gewahrt, da keine die <strong>Plan</strong>ung maßgeblich berühren<strong>de</strong>n<br />
Verän<strong>de</strong>rungen festzustellen sind und die <strong>Plan</strong>ung somit auch zukünftig<br />
im Einklang mit <strong>de</strong>n raumordnerischen Zielen stehen wird.<br />
(6) Von Be<strong>de</strong>utung hinsichtlich <strong>de</strong>s Immissionsschutzes ist für die <strong>Plan</strong>ung <strong>de</strong>r<br />
raumordnerisch festgelegte Nordholzer Flugplatz sowie <strong>de</strong>r Straßenverkehr <strong>de</strong>r<br />
K 68 (Feuerweg). Das <strong>Plan</strong>ungsgebiet liegt in einem Abstand von ca. 1,5 km<br />
ausserhalb <strong>de</strong>r festgelegten Fluglärmzonen. Überschreitungen <strong>de</strong>r Orientierungswerte<br />
für Wohngebiete durch Fluglärm können somit ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
Für die K 68 wird vom Landkreis Cuxhaven eine Verkehrsmenge von<br />
DTV 2.690 (Zählung 2000) angegeben. Die Verkehrsprognose berücksichtigt<br />
eine Zunahme <strong>de</strong>s Verkehrs um 2 % auf DTV 27<strong>44</strong> und einen Schwerlastanteil<br />
von unter 3 %.<br />
(7) Gemäß RROP soll bei <strong>de</strong>r Bauleitplanung grundsätzlich ein baulicher Abstand<br />
von 50 m gegenüber Waldflächen eingehalten wer<strong>de</strong>n. Diese pauschale<br />
Zielsetzung differenziert jedoch nicht zwischen dicht besie<strong>de</strong>lten Bereichen<br />
und <strong>de</strong>r freien Landschaft. In Siedlungsbereichen müssen die Waldbelange stärker<br />
mit an<strong>de</strong>ren privaten und öffentlichen Belangen abgewogen wer<strong>de</strong>n. Bei<br />
<strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n <strong>Plan</strong>ung soll <strong>de</strong>r Waldabstand <strong>de</strong>shalb abweichend von <strong>de</strong>r<br />
Zielsetzung <strong>de</strong>s RROP reduziert wer<strong>de</strong>n. Laut Begründung zum RROP ist die<br />
Festlegung eines Min<strong>de</strong>stabstands von 50 m als Hinweis für die planen<strong>de</strong> Gemein<strong>de</strong><br />
zu verstehen, sich damit in <strong>de</strong>r Bauleitplanung näher auseinan<strong>de</strong>rzusetzen.<br />
(8) Darüber hinaus sind <strong>de</strong>m RROP keine weiteren Vorrangstandorte o<strong>de</strong>r sonstigen<br />
Darstellungen zu entnehmen, die von Be<strong>de</strong>utung für die <strong>Plan</strong>ung sind.<br />
- Die <strong>Plan</strong>ung steht im Einklang mit <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>r Raumordnung -
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 10<br />
3.2 Landschaftsrahmenplan (LRP)<br />
(1) Ein Landschaftsplan für die Gemein<strong>de</strong> Nordholz liegt nicht vor. Wesentliche<br />
Aussagen zum Zustand von Natur und Landschaft wer<strong>de</strong>n daher <strong>de</strong>m Landschaftsrahmenplan<br />
(LRP) <strong>de</strong>s Landkreises Cuxhaven entnommen.<br />
(2) Das <strong>Plan</strong>gebiet gehört zur naturräumlichen Landschaftseinheit "Cuxhaven-<br />
Bremerhavener Geest" (Hohe Lieth). Nach <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nkundlichen Standortkarte<br />
stehen im <strong>Plan</strong>gebiet Bö<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nkennzahl 121 (Geest - mäßig trockene,<br />
nährstoffarme, meist steinige Sandbö<strong>de</strong>n, verwehbar) an.<br />
(3) Aufgrund <strong>de</strong>r Lage im Geestbereich mit seinem sandigen Untergrund besteht<br />
im <strong>Plan</strong>gebiet eine hohe Grundwasserneubildungsrate. Das anfallen<strong>de</strong><br />
Nie<strong>de</strong>rschlagswasser kann erfahrungsgemäß auf <strong>de</strong>r Fläche vollständig zur Versickerung<br />
gebracht wer<strong>de</strong>n.<br />
• Bo<strong>de</strong>n und heutige potentielle natürliche Vegetation (hpnV)<br />
Gem. LRP liegt als Bo<strong>de</strong>ntyp Podsol B-P 121.1 (Brauner<strong>de</strong>-Podsol) vor. Die<br />
hpnV für diesen Bo<strong>de</strong>ntyp ist wie folgt angegeben: Trockener Eichen-Buchenwald<br />
nachgeordnet trockener Birken-Eichenwald.<br />
• Arten und Lebensgemeinschaften / Biotoptypen / Landschaftsbild<br />
"Arten und Lebensgemeinschaften" Wertstufe 2:<br />
- Be<strong>de</strong>utung: gering;<br />
- Defizite: hoch;<br />
- Funktionsfähigkeit: stark eingeschränkt.<br />
Der Biotoptyp ist als Acker [A] bezeichnet.<br />
"Landschaftsbild" Wertstufe 2:<br />
- Be<strong>de</strong>utung: gering;<br />
- Defizite: hoch;<br />
- Funktionsfähigkeit: stark eingeschränkt.<br />
• Anfor<strong>de</strong>rungen an Nutzungen<br />
Hinsichtlich <strong>de</strong>r Nutzungen ist das <strong>Plan</strong>gebiet als "Landwirtschaft" unter Berücksichtigung<br />
allgemeiner Anfor<strong>de</strong>rungen eingestuft. Bezüglich <strong>de</strong>r Wasserwirtschaft<br />
ist <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungsbereich wie folgt eingestuft: Bereich mit hoher<br />
Grundwasserneubildungsrate bzw. Sickerwasserrate bei Ackernutzung (Nutzungsannahme<br />
Getrei<strong>de</strong>, Sickerwasserrate 250-350 mm/a).
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 11<br />
4 Darstellungen <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans (FNP)<br />
4.1 Derzeit wirksamer FNP<br />
Der <strong>de</strong>rzeit wirksame F-<strong>Plan</strong> <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Nordholz wur<strong>de</strong> zuletzt 1979 neuaufgestellt.<br />
In ihm ist das <strong>Plan</strong>gebiet überwiegend als "Fläche für die Landwirtschaft"<br />
dargestellt. Lediglich ein schmaler Streifen im Osten ist bereits als<br />
"Wohnbaufläche" dargestellt. Somit bestand bei Beginn <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung keine ausreichen<strong>de</strong><br />
planungsrechtliche Grundlage für die Aufstellung <strong>de</strong>s B-<strong>Plan</strong>s Nr. <strong>44</strong><br />
"Querfeld".<br />
Die benachbarten Nutzungen sind wie folgt dargestellt:<br />
- im Westen "Wald" und "Flächen für die Landwirtschft";<br />
- im Nor<strong>de</strong>n (nördlich <strong>de</strong>s Gänsepfa<strong>de</strong>s) "Wald";<br />
- im Osten "Wohnbauflächen";<br />
- im Sü<strong>de</strong>n (südlich <strong>de</strong>s Feuerweges) "Wohnbauflächen".<br />
4.2 Neuaufstellung <strong>de</strong>s FNP<br />
Der FNP <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Nordholz befin<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>rzeit in <strong>de</strong>r Neuaufstellung.<br />
Dabei sieht <strong>de</strong>r Entwurf <strong>de</strong>r Neuaufstellung keine Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r direkt angrenzen<strong>de</strong>n<br />
Nutzungsbereiche vor. Allerdings wird eine Än<strong>de</strong>rung im Bereich<br />
<strong>de</strong>r östlich angrenzen<strong>de</strong>n Wohnbauflächen diskutiert. Der Blockinnenbereich<br />
wird ggf. von Wohnbauflächen in private Grünflächen geän<strong>de</strong>rt. Für das <strong>Plan</strong>ungsgebiet<br />
ist dies jedoch ohne Belang.<br />
4.3 Darstellungen <strong>de</strong>r 19. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s FNP<br />
(1) In <strong>de</strong>r 19. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s FNP ist das <strong>Plan</strong>gebiet unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r<br />
zuvor beschriebenen <strong>Plan</strong>ungsziele sowie <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Nachbarschaft vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Wohnbebauung überwiegend als "Wohnbaufläche" gem. § 5 (2) 1 BauGB<br />
dargestellt.<br />
(2) Die nördlich und westlich an die Wohnbaufläche anschliessen<strong>de</strong> Fläche ist<br />
als "Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Natur und Landschaft" gem. § 5 (2) 10 BauGB dargestellt. Damit soll <strong>de</strong>m erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
baulichen Abstand zum Wald sowie <strong>de</strong>m Bedarf an Kompensationsflächen<br />
Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n.<br />
(3) Der Bereich <strong>de</strong>r Wohnbaufläche, <strong>de</strong>r direkt an <strong>de</strong>n Feuerweg grenzt, ist wegen<br />
<strong>de</strong>s Verkehrslärms als "Fläche für Nutzungsbeschränkungen o<strong>de</strong>r für Vorkehrungen<br />
zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>s-Immissionschutzgesetzes" dargestellt.<br />
(4) Im Südosten ist das vorhan<strong>de</strong>ne Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmal (Hügelgrab) durch Symbol<br />
gekennzeichnet. Das Symbol gibt jedoch nur die ungefähre Lage wi<strong>de</strong>r, da an<br />
<strong>de</strong>r Oberfläche keine Spuren <strong>de</strong>s Denkmals mehr erkennbar sind.<br />
(5) Das Verfahren zur 19. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s FNP wur<strong>de</strong> parallel zum B-<strong>Plan</strong>-Verfahren<br />
eingeleitet und ist zwischenzeitlich abgeschlossen wor<strong>de</strong>n. Die Genehmigung<br />
wur<strong>de</strong> erteilt. Mit dieser Än<strong>de</strong>rung gilt <strong>de</strong>r Bebauungsplan als aus <strong>de</strong>m<br />
FNP gem. § 8 BauGB entwickelt!
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 12<br />
5 Abstand zum Wald<br />
• Zur Situation<br />
(1) Die "Nordholzer Tannen" stellen das größte zusammenhängen<strong>de</strong> Waldgebiet<br />
in Nordholz dar und sind signifikanter Teil <strong>de</strong>s Ortsbil<strong>de</strong>s. Durch die Lage<br />
zwischen <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Hauptsiedlungsbereichen <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> kommt <strong>de</strong>r Erholungsfunktion<br />
<strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s eine hohe Be<strong>de</strong>utung zu. Insbeson<strong>de</strong>re am nördlichen<br />
aber auch am südlichen Waldrand grenzen bauliche Nutzungen direkt an<br />
<strong>de</strong>n Wald. Der bauliche Abstand beträgt dabei im Nor<strong>de</strong>n durchschnittlich ca.<br />
15 m. Im Sü<strong>de</strong>n, am Gänsepfad, geht <strong>de</strong>r Abstand bis auf ca. 10-12 m bei<br />
Hauptgebäu<strong>de</strong>n und ca. 7 m bei Nebenanlagen zurück.<br />
(2) Aufgrund <strong>de</strong>r geringen Abstän<strong>de</strong> kommt es gelegentlich zu Konflikten zwischen<br />
<strong>de</strong>n Anwohnern und <strong>de</strong>r zuständigen Försterei. Ursache sind dabei in <strong>de</strong>r<br />
Regel herabfallen<strong>de</strong> Äste. Zur Vermeidung von Schä<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>n Privatgrundstücken<br />
und zur Abwendung von Scha<strong>de</strong>nsersatzfor<strong>de</strong>rungen sieht sich die Försterei<br />
<strong>de</strong>shalb gezwungen, einen erhöhten Pflegeaufwand am Waldrand zu betreiben.<br />
Dieser erhöhte Aufwand kann als Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Waldbewirtschaftung<br />
gesehen wer<strong>de</strong>n.<br />
(3) Das <strong>Plan</strong>gebiet befin<strong>de</strong>t sich in direkter Nachbarschaft zu jener vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Bebauung am Gänsepfad, die mit 7-12 m die geringsten Abstän<strong>de</strong> zum<br />
Wald aufweist. Daraus ergibt sich ein Abwägungsbedarf einerseits hinsichtlich<br />
<strong>de</strong>r aus Sicht <strong>de</strong>r Fortwirtschaft und <strong>de</strong>s Naturschutzes erfor<strong>de</strong>rlichen Waldabstän<strong>de</strong><br />
und an<strong>de</strong>rerseits hinsichtlich einer geordneten städtebaulichen Weiterentwicklung<br />
<strong>de</strong>s bebauten Bereiches und <strong>de</strong>s wirtschaftlichen Umgangs mit <strong>de</strong>r<br />
verfügbaren Fläche als Teil <strong>de</strong>s Hauptsiedlungsbereiches um <strong>de</strong>n Bahnhof<br />
Nordholz herum.<br />
• Übergeordnete Vorgaben<br />
(4) Für die Bauleitplanung sind die Ziele <strong>de</strong>r Raumordnung als Vorgaben zu<br />
betrachten. Gemäß Lan<strong>de</strong>sraumordnungsprogramm (LROP) ist <strong>de</strong>r Wald in seinem<br />
Bestand zu erhalten; seine Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen sind<br />
durch nachhaltige Forstwirtschaft zu sichern und weiter zu entwickeln. Ein mit<br />
100 m pauschal genannter Waldabstand stellt dabei eine Empfehlung dar. Es<br />
wird davon ausgegangen, dass <strong>de</strong>r empfohlene Abstand von 100 m <strong>de</strong>m Schutz<br />
vor Waldbrän<strong>de</strong>n dienen soll, die durch Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe<br />
entstehen können.<br />
(5) Die Ziele <strong>de</strong>s LROP wer<strong>de</strong>n durch das Regionale Raumordnungsprogramm<br />
(RROP) aufgenommen und präzisiert. Laut Begründung zum RROP ist die<br />
Festlegung eines Min<strong>de</strong>stabstands von 50 m als Hinweis für die planen<strong>de</strong> Gemein<strong>de</strong><br />
zu verstehen, sich damit in <strong>de</strong>r Bauleitplanung näher auseinan<strong>de</strong>rzusetzen.<br />
Begrün<strong>de</strong>t wird die Regelung damit, dass aufgrund <strong>de</strong>r Waldarmut im <strong>Plan</strong>ungsraum<br />
eine Vergrößerung <strong>de</strong>s Waldanteils im gesamten Kreisgebiet eine<br />
hohe Be<strong>de</strong>utung zugemessen wird.<br />
Zum Wald und zum Waldabstand wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m RROP folgen<strong>de</strong> Aussagen entnommen:<br />
"Es gibt in Nie<strong>de</strong>rsachsen keine gesetzliche For<strong>de</strong>rung für einen Abstand zwischen<br />
Wald und Wohnbebauung".<br />
"Bei <strong>de</strong>r Bauleitplanung soll ein Abstand von 50 m eingehalten wer<strong>de</strong>n. Eine<br />
Bebauung im Wald und an Waldrän<strong>de</strong>rn hat grundsätzlich zu unterbleiben. Sie<br />
gefähr<strong>de</strong>t Gedäu<strong>de</strong> durch umstürzen<strong>de</strong> Bäume, behin<strong>de</strong>rt die Waldbewirtschaft,<br />
beeinträchtigt die Erholungs- und Klimaschutzfunktion <strong>de</strong>r Wäl<strong>de</strong>r und das<br />
Landschaftsbild und die erhöhte Waldbrandgefahr. Ausser<strong>de</strong>m dient <strong>de</strong>r Waldrand<br />
einschliesslich einer Übergangszone in die freie Feldmark zahlreichen Arten<br />
freileben<strong>de</strong>r Tiere und wildwachsen<strong>de</strong>r Pflanzen als Lebensraum."
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 13<br />
• Ortstermin am 08. November 2005<br />
(6) Zur Klärung <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Konfliktsituation wur<strong>de</strong> am 8. November<br />
2005 ein Ortstermin unter Beteiligung <strong>de</strong>r betroffenen Trägern öffentlicher Belange<br />
(TöB) durchgeführt. Im Ergebnis dieses Termins wur<strong>de</strong> festgestellt, dass<br />
<strong>de</strong>r im RROP festgelegte Min<strong>de</strong>stabstand von 50 m grundsätzlich verringert<br />
wer<strong>de</strong>n kann. Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r noch nicht voll abgeschlossenen Höhenentwicklung<br />
<strong>de</strong>s Waldran<strong>de</strong>s wur<strong>de</strong> ein Min<strong>de</strong>stabstand von 35 m für ausreichend<br />
gehalten. Seitens <strong>de</strong>r TöB wur<strong>de</strong> dabei nicht nur die Einhaltung <strong>de</strong>s<br />
o.g. Min<strong>de</strong>stabstands durch die Hauptgebäu<strong>de</strong> gesehen; vielmehr wur<strong>de</strong> die<br />
Notwendigkeit für die Einhaltung <strong>de</strong>s Abstands von 35 m bereits für die<br />
Grundstücksgrenzen gesehen.<br />
(7) Begrün<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stabstand von 35 m zwischen Wald und Grundstücksgrenze<br />
mit <strong>de</strong>r Gefährdung auch von Nebenanlagen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren auf<br />
<strong>de</strong>m Grundstück errichteten, gelagerten o<strong>de</strong>r abgestellten Sachwerte durch<br />
Windbruch bzw. in Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Pflege <strong>de</strong>s Waldran<strong>de</strong>s. Ausser<strong>de</strong>m<br />
wur<strong>de</strong> in einer Unterschreitung dieses Abstan<strong>de</strong>s ein erheblicher Eingriff in naturschützen<strong>de</strong><br />
Belange im Zusammenhang mit einem Interaktionsbereich <strong>de</strong>r<br />
im Wald leben<strong>de</strong>n Tiere gesehen.<br />
• Weiterer Verfahrensverlauf und Abwägung<br />
(8) Gegenüber <strong>de</strong>n forstwirtschaftlichen und naturschützen<strong>de</strong>n Belangen sind<br />
auch städtebauliche und wirtschaftliche Belange zu berücksichtigen. So sollen<br />
zum einen keine Restflächen entstehen, die von <strong>de</strong>n Eigentümern nicht auch<br />
wirtschaftlich sinnvoll genutzt wer<strong>de</strong>n können, und zum an<strong>de</strong>ren macht <strong>de</strong>r kostenintensive<br />
Erschliessungsaufwand eine effektive Ausnutzung <strong>de</strong>r verfügbaren<br />
Fläche erfor<strong>de</strong>rlich, mit einem möglichst hohen Nettobaulandanteil. Aus<br />
diesem Grun<strong>de</strong> sollen die Flächen innerhalb <strong>de</strong>s Baumwurfes von 35 m zumin<strong>de</strong>st<br />
teilweise für die private Nutzung als nicht bebaubare Gartenflächen gestattet<br />
wer<strong>de</strong>n. Seitens <strong>de</strong>r Eigentümer bzw. <strong>de</strong>s Entwicklungsträgers ist ausser<strong>de</strong>m<br />
noch <strong>de</strong>r Grundwert bzw. die Beleihbarkeit von zu veräussern<strong>de</strong>n Grundstükken<br />
von Belang.<br />
(9) Unter Beachtung dieser Prämissen wur<strong>de</strong> eine Lösung angestrebt, die sowohl<br />
für die Wal<strong>de</strong>igentümer als für <strong>de</strong>n Entwicklungsträger bzw. die zukünftigen<br />
Bewohner als zumutbar anzusehen ist. So sollte letztlich <strong>de</strong>m prognostizierten<br />
möglichen Baumwurf mit <strong>de</strong>m festgesetzten baulichen Abstand von<br />
35 m zum Waldrand Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n. Dagegen ist die private Nutzung<br />
<strong>de</strong>r nicht bebaubaren Flächen bis auf einen Abstand von ca. 19 m zum<br />
Waldrand als ausreichend und angemessen zu betrachten.<br />
(10) Hinsichtlich dieser privaten Freiflächennutzung innerhalb <strong>de</strong>s Baumwurfes<br />
wur<strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>ne Lösungen untersucht. Zur Diskussion stand zeitweise<br />
<strong>de</strong>r Ausschluss von jeglicher Bebauung und Lagerung von Sachwerten o<strong>de</strong>r<br />
Haftungsverzichts- und -freistellungserklärungen zu Gunsten <strong>de</strong>r Waldbesitzer.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re bzgl. <strong>de</strong>r Gefährdungseinschätzung für diesen Bereich blieben jedoch<br />
erhebliche Diskrepanzen, zu <strong>de</strong>ren Klärung eine fachjuristische Überprüfung<br />
als erfor<strong>de</strong>rlich angesehen wur<strong>de</strong>.<br />
• Ergebnisse <strong>de</strong>r juristischen Fachberatung<br />
(11) Die Ergebnisse <strong>de</strong>r fachjuristischen Beratung haben die Einschätzung <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong> hinsichtlich einer gerechten Abwägung sowie <strong>de</strong>r Gefährdungslage<br />
bestätigt. So ist zunächst hinsichtlich <strong>de</strong>r Gefährdung von Gebäu<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m<br />
festgesetzten Abstand von ca. 35 m zum Waldrand <strong>de</strong>r Gefahr durch Baumwurf<br />
bereits Genüge getan.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 14<br />
(12) Für die Freiflächen innerhalb <strong>de</strong>s Baumwurfes ergibt sich durch die <strong>Plan</strong>ung<br />
keine über das normale Maß hinausgehen<strong>de</strong> Gefahrenlage, wie sie z.B.<br />
auf öffentlichen Waldwegen, Straßen und Spielplätzen in Waldrandlage besteht.<br />
Gera<strong>de</strong> bei aussergewöhnlichen Wetterlagen wie Stürme und Gewitter ist auch<br />
von <strong>de</strong>r Vernunft und Einsicht <strong>de</strong>r Menschen auszugehen, dass man sich bei<br />
solchen Unwettern nicht in unmittelbarer Nähe zum Wald aufhalten sollte.<br />
(13) Genehmigungsfreie Anlagen und an<strong>de</strong>re Sachwerte, die sich innerhalb <strong>de</strong>s<br />
Baumwurfes befin<strong>de</strong>n können und dürfen, sind in <strong>de</strong>r Regel als nicht beson<strong>de</strong>rs<br />
werthaltig zu betrachten. Eine Haftungsverzichts- und -freistellungserklärung<br />
hierfür wäre unverhältnismäßig und <strong>de</strong>n Eigentümern nicht zuzumuten. Dagegen<br />
ist die Annäherung durch die private Freiflächennutzung an <strong>de</strong>n Wald bis<br />
auf ca. 19 m für die Wal<strong>de</strong>igentümer durchaus zumutbar, da sich daraus allein<br />
keine höhere Gefahrenlage ergibt.<br />
• Fazit<br />
(14) Der bauliche Abstand zum Wald ist mit ca. 35 m als ausreichend und angemessen<br />
zu betrachten. Aus <strong>de</strong>r weiteren Annäherung <strong>de</strong>r privaten Freiflächen<br />
bis auf ca. 219 m ergibt sich keine aussergewöhnliche Gefahrenlage bzw. keine<br />
für die Wal<strong>de</strong>igentümer unzumutbare Situation. Haftungsverzichts- und –freistellungserklärungen<br />
sollen nicht erzwungen wer<strong>de</strong>n, da sie als unverhältnismäßig<br />
und für die zukünftigen Bewohner als nicht zumutbar zu betrachten<br />
sind.<br />
(15) Bezüglich <strong>de</strong>r Beeinträchtigung von Waldfunktionen durch das geplante<br />
Vorhaben bleiben die bisherigen Einschätzungen unbenommen. Dem damit<br />
verbun<strong>de</strong>nen Kompensationsbedarf soll durch Strukturverbesserungen in bestehen<strong>de</strong>n<br />
Waldflächen Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n. Die Kompensationsmaßnahmen<br />
im Einzelnen erfolgen in enger Abstimmung mit <strong>de</strong>r zuständigen Waldbehör<strong>de</strong><br />
(Forstamt Harsefeld) .
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 15<br />
6 Städtebauliche <strong>Plan</strong>ung<br />
Der städtebauliche Entwurf (Anlage) beruht neben <strong>de</strong>n allgemeinen <strong>Plan</strong>ungszielen,<br />
<strong>de</strong>n ortsspezifischen und wirtschaftlichen Anfor<strong>de</strong>rungen auf folgen<strong>de</strong>n<br />
Prämissen:<br />
Grundstücksgrößen überwiegend zwischen 600 und 650 m 2 ;<br />
- Gut nutzbare und klare Grundstückszuschnitte;<br />
- Optimale Orientierung <strong>de</strong>r Freiflächen auf <strong>de</strong>n Grundstücken;<br />
- Verkehrsflächen mit hohen Aufenthaltsqualitäten (Spielstraßen);<br />
- Offenes Entwässerungssystem mit Versickerungsmul<strong>de</strong>n;<br />
- Möglichst freier Blick auf <strong>de</strong>n Wald.<br />
• Bebauungsstruktur<br />
Die Bebauungsstruktur orientiert sich im Sü<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Abstand zum Feuerweg<br />
an <strong>de</strong>r östlich vorhan<strong>de</strong>nen Bebauung unter Hinnahme einer geringfügigen<br />
Überschreitung <strong>de</strong>r lärmtechnischen Orientierungswerte gem. DIN 18005-1. Im<br />
übrigen wird für die äussere Siedlungskante ein möglichst großer Abstand zum<br />
Wald berücksichtigt. Die innere Struktur beruht auf leicht versetzten möglichst<br />
kurzen Reihen sowie auf Hausgruppen an <strong>de</strong>n Stichwegen.<br />
• Verkehrliche Erschliessung<br />
Das <strong>Plan</strong>ungsgebiet wird über eine einzige Zufahrt an die K 68 angebun<strong>de</strong>n.<br />
Die innere Erschliessung erfolgt als Ringstraße mit angebun<strong>de</strong>nen einzelnen<br />
Stichwegen insgesamt als verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraßen). Die Regelbreite<br />
für <strong>de</strong>n Ring beträgt 7,5 m mit einer befahrbaren Fläche von durschnittlich<br />
4,5 m Breite. Die Seitenstreifen bieten Platz für Versickerungsmul<strong>de</strong>n<br />
und Straßenbäumen. Die Stichwege müssen aufgrund ihrer geringen Länge<br />
von unter 50 m von <strong>de</strong>r Müllabfuhr nicht befahren wer<strong>de</strong>n, so dass lediglich<br />
eine kleine Aufweitung als Wen<strong>de</strong>möglichkeit für Pkw erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
• Ruhen<strong>de</strong>r Verkehr<br />
Der durchschnittliche Stellplatzbedarf wird mit min<strong>de</strong>stens 1,5 privaten Stellplätzen<br />
je Wohneinheit und 0,5 öffentlichen Stellplätzen je Wohneinheit als angemessen<br />
angesehen. Tatsächlich wer<strong>de</strong>n voraussichtlich min<strong>de</strong>stens 2 Stp je<br />
Wohnhaus verfügbar sein, 1 Stp überdacht und 1 Stp auf <strong>de</strong>r Zufahrt. Die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
öffentlichen Stellplätze sind in <strong>de</strong>n Wohnwegen herstellbar.<br />
• Spielbereiche<br />
Auf einen Spielplatz für Kin<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Altersgruppe 6-12 wur<strong>de</strong> im Geltungsbereich<br />
verzichtet, da mit <strong>de</strong>r Ausweisung <strong>de</strong>r Verkehrsflächen als verkehrsberuhigter<br />
Bereich (Spielstraßen) <strong>de</strong>m Bewegungsbedürfnis <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r Genüge getan<br />
ist und zu<strong>de</strong>m auch die geplanten Sukzessionsflächen, <strong>de</strong>r Wald sowie ein<br />
Bolzplatz an <strong>de</strong>r Straße Sodacker in ca. 800 m Entfernung zum spielen als ausreichend<br />
angesehen wer<strong>de</strong>n. Ausser<strong>de</strong>m besteht gemäß Mo<strong>de</strong>llkommunen-Gesetz<br />
(ModKG) vom 8.12.2005 eine Befreiung von <strong>de</strong>r grundsätzlichen Pflicht<br />
zur Herstellung eines Spielplatzes.<br />
• Grün- und Pflanzflächen<br />
Der Zufahrtsbereich am Feuerweg wird als "Tor" in Form einer öffentlichen<br />
Grünfläche gestaltet, die zugleich als Retentionsfläche für <strong>de</strong>n Regenwasserabfluss<br />
genutzt wer<strong>de</strong>n kann. Zur Abgrenzung am Feuerweg wird im Sü<strong>de</strong>n eine<br />
Wallhecke ebenfalls als Teil <strong>de</strong>r öffentlichen Grünfläche angelegt. Der Übergang<br />
vom bebauten Bereich zum Waldrand erfolgt abgestuft über einen Wiesenstreifen<br />
(privat), einer Wallhecke (öff.) und einem breiten Streifen zur Entwicklung<br />
eines Waldsaumes zur Erhaltung bzw. För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Interaktionsbereiches<br />
für die im Wald leben<strong>de</strong>n Tiere.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 16<br />
7 Festsetzungen <strong>de</strong>s Bebauungsplanes<br />
• Art und Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung - § 9 (1) 1 BauGB -<br />
(1) Maßgeblich für die geplanten Nutzungen sind die vorhan<strong>de</strong>nen Nutzungen<br />
in <strong>de</strong>r Nachbarschaft und <strong>de</strong>r Bedarf an EFH. Demgemäß wird die Baufläche<br />
insgesamt als Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO festgesetzt.<br />
(2) Das Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung orientiert sich vor allem an <strong>de</strong>r vermehrten<br />
Nachfrage nach kleineren Grundstücken. Dementsprechend wird die Anzahl<br />
<strong>de</strong>r Vollgeschosse mit 1 Vollgeschoss (I) bei einer Grundflächenzahl GRZ 0,3<br />
festgesetzt. Damit soll ein ausreichend großer Gestaltungsspielraum für die<br />
Hauptgebäu<strong>de</strong> gewährt wer<strong>de</strong>n.<br />
(3) Die gem. § 19 (4) BauNVO allgemein zulässige Überschreitung um bis zu<br />
50 % <strong>de</strong>r GRZ für Garagen, Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen wird auf<br />
25 % begrenzt (TF 1). Damit soll eine unangemessen hohe Bo<strong>de</strong>nversiegelung<br />
vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />
(4) Die festgesetzten Baugrenzen orientieren sich an <strong>de</strong>m städtebaulichen Entwurf<br />
und sollen durch ihren differenzierten Verlauf die Blockinnenbereiche und<br />
die Blickschneisen zum Wald möglichst frei von Bebauung halten. Im Südosten<br />
wird durch <strong>de</strong>n Verlauf <strong>de</strong>r Baugrenze ein Eingriff in das Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmal (Hügelgrab)<br />
vermie<strong>de</strong>n. In Bereichen mit geringem Verkehrsaufkommen wird <strong>de</strong>r<br />
Abstand zur Verkehrsfläche teilweise bis auf 1 m reduziert. Damit sollen <strong>de</strong>r<br />
Charakter als Hausgruppe sowie möglichst große Hauptnutzflächen auf <strong>de</strong>n<br />
Grundstücken gewährleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
• Bauweise - § 9 (1) 2 BauGB -<br />
(1) Hinsichtlich <strong>de</strong>r verwen<strong>de</strong>ten Haustypen wird <strong>de</strong>m <strong>Plan</strong>ungsziel entsprechend<br />
von Einfamilienhäusern und Doppelhäusern ausgegangen. Dementsprechend<br />
wird die Bauweise mit Einzelhäusern und Doppelhäusern (DH) festgesetzt.<br />
(2) Carports, Garagen und an<strong>de</strong>re Nebenanlagen gem. § 14 NBauO sollen für<br />
das Ortsbild möglichst keine prägen<strong>de</strong> Wirkung entfalten. Sie sind <strong>de</strong>shalb nur<br />
innerhalb <strong>de</strong>r Baugrenzen sowie ausnahmsweise ausserhalb mit mind. 1 m seitlichen<br />
Grenzabstand zu öffentlichen Verkehrsflächen zulässig. (TF 2).<br />
• Verkehrsflächen - § 9 (1) 11 BauGB -<br />
(1) Den städtebaulichen Zielen entsprechend sind die Verkehrflächen insgesamt<br />
als "Verkehrsflächen beson<strong>de</strong>rer Zweckbestimmung" mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung<br />
"verkehrsberuhigter Bereich" festgesetzt. Damit soll <strong>de</strong>m Erfordnis einer<br />
Spielstraße Rechnung getragen wer<strong>de</strong>. Lediglich <strong>de</strong>r Zufahrtsbereich am Feuerweg<br />
wird als Verkehrsfläche ohne beson<strong>de</strong>re Zweckbestimmung festgesetzt.<br />
Angepasst an die beson<strong>de</strong>re Zweckbestimmung sind die Regelbreiten <strong>de</strong>r Verkehrsflächen<br />
mit 7,5 m im Ring und 5 m in <strong>de</strong>n Stichwegen festgesetzt. Die<br />
Stichwege enthalten Wen<strong>de</strong>bereiche für Pkw.<br />
(2) Für die Ermittlung <strong>de</strong>s Stellplatzbedarfes wird <strong>de</strong>r Richtwert für Einfamilienhausgebiete<br />
mit 1 - 2 Stp/WE (Stellplätze je Wohneinheit) bzw. 1,5 Stp/WE<br />
als Durchschnittswerte zu Grun<strong>de</strong> gelegt. Als zusätzlicher Bedarf an öffentlichen<br />
Stellplätzen ist ein Wert von 0,5 Stp/WE als realistisch anzusehen, insgesamt<br />
also 2 Stp/WE. Bei einer vollständigen Bebauung ist von <strong>44</strong> Wohneinheiten<br />
auszugehen. Die notwendigen privaten Stellplätze sind auf <strong>de</strong>n privaten<br />
Grundstücksflächen unterzubringen. Die notwendigen öffentlichen Stellplätze<br />
können ohne weiteres im Straßenraum integriert wer<strong>de</strong>n.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 17<br />
• Grünflächen - § 9(1)15 BauGB -<br />
(1) Der Zufahrtsbereich am Feuerweg und die Grenze <strong>de</strong>s Baugebietes am Feuerweg<br />
wer<strong>de</strong>n als öffentliche Grünflächen mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung "Verkehrsbegleitgrün"<br />
festgesetzt und durch die Festsetzung zur Anlage einer Wallhecke<br />
und <strong>de</strong>r Anpflanzung von Straßenbäume ergänzt. Damit wird zum einen<br />
das äussere Erscheinungsbild <strong>de</strong>s Baugebietes gestaltet und zum an<strong>de</strong>ren direkte<br />
Zufahrten einzelner Grundstücke zum Feuerweg unterbun<strong>de</strong>n.<br />
(2) Zwischen <strong>de</strong>r Maßnahmefläche "Waldsaum" und <strong>de</strong>n Bauflächen ist noch<br />
ein 5 m breiter Streifen <strong>de</strong>r Grundstücksflächen als private Wiesen vorgesehen.<br />
Diese Flächen dienen einer normalen Gartennutzung, jedoch ohne Bebauung<br />
durch Pavillons o<strong>de</strong>r ähnliche Anlagen. Die Festsetzung beruht auf <strong>de</strong>m Kompromiß<br />
zwischen <strong>de</strong>m gefor<strong>de</strong>rten baulichen Abstand zum Wald einerseits und<br />
einer sinnvollen und vertretbaren privaten Nutzung innerhalb <strong>de</strong>s Abstands.<br />
• Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft - § 9 (1) 20 BauGB -<br />
Die Randbereiche <strong>de</strong>s Baugebietes gegenüber <strong>de</strong>m Wald sind als "Flächen für<br />
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur<br />
und Landschaft" mit <strong>de</strong>m Entwicklungsziel "Waldsaum" (TF 3.1) festgesetzt.<br />
Diese Flächen sind <strong>de</strong>r natürlichen Sukzession zu überlassen aber regelmäßig<br />
im Abstand einiger Jahre zu schlägeln, um die Entwicklung zu einer Hochwaldfläche<br />
zu unterbin<strong>de</strong>n. Die Flächen sind gegenüber <strong>de</strong>n Privatgrundstücken<br />
durch eine Strauchwallhecke abzugrenzen. Der Wall ist auf <strong>de</strong>r Sukzessionsfläche<br />
durch Abschieben <strong>de</strong>s Oberbo<strong>de</strong>ns zu gewinnen und mit heimischen,<br />
standortgerechten Sträuchern gem. <strong>de</strong>r festgesetzten Pflanzlisten zu bepflanzen.<br />
• Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern - § 9 (1) 25a BauGB -<br />
(1) Als landschaftspflegerische Maßnahmen wird das Baugebiet gegenüber<br />
<strong>de</strong>m "Waldsaum" und gegenüber <strong>de</strong>m Feuerweg im Sü<strong>de</strong>n durch Flächen zum<br />
"Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen" und zwar<br />
als Strauchwallhecken (TF 3.2) mit einer Breite von 3 m abgegrenzt. Die<br />
Strauchwallhecken sind mit einer Wallhöhe von 70 bis 100 cm anzulegen. Die<br />
Bepflanzung <strong>de</strong>r Hecken ist 2-o<strong>de</strong>r 3-reihig mit einem Pflanzabstand von 1 m<br />
vorzunehmen. Dabei sind standortgerechte, heimische Laubgehölze entsprechend<br />
<strong>de</strong>r Pflanzlisten für Bäume (1) und Sträucher (2) zu pflanzen, dauerhaft<br />
zu erhalten und zu pflegen. Bei Verlust ist Ersatz an gleicher Stelle zu pflanzen.<br />
(2) Zur Entwicklung eines angemessen attraktiven Orts-/Landschaftsbil<strong>de</strong>s sollen<br />
im öffentlichen Bereich auch Bäume als Gruppen o<strong>de</strong>r Alleen gepflanzt<br />
wer<strong>de</strong>n. Dementsprechend sind in <strong>de</strong>n Verkehrsflächen und in <strong>de</strong>m "Verkehrsbegleitgrün"<br />
(VBG) Einzelpflanzgebote für Bäume festgesetzt. Dabei sollen<br />
Laubgehölze gemäß Empfehlung <strong>de</strong>r Pflanzliste (3) für Straßenbäume o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re<br />
Arten in Abstimmung mit unteren Naturschutzbehör<strong>de</strong> verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Teilweise sollen die Straßenbäume mit <strong>de</strong>n Versickerungsmul<strong>de</strong>n kombiniert<br />
wer<strong>de</strong>n.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 18<br />
• Flächen für Maßnahmen zum Schutz gegen schädliche<br />
Umwelteinwirkungen - § 9 (1) 22 BauGB -<br />
(1) Eine überschlägliche Schallimmissionsprognose hat Überschreitungen <strong>de</strong>r<br />
Orientierungswerte gem. DIN 18005-1 "Schallschutz im Städtebau" ergeben.<br />
Die Überschreitung <strong>de</strong>s Tagwertes ist dabei verhältnismäßig gering und berührt<br />
nur die <strong>de</strong>r Straße zugewandte Hälfte <strong>de</strong>r Grundstücksflächen. Und Abwägung<br />
<strong>de</strong>r Belange <strong>de</strong>s Landschafts-/Orstbil<strong>de</strong>s, einer geordneten städtebaulichen Entwicklung<br />
und einer wirtschaftlich vertretbaren Ausnutzung <strong>de</strong>r verfügbaren<br />
Fläche kann und soll auf aktive Lärmschutzmaßnahmen, z.B. in Form eines<br />
Lärmschutzwalles, verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
(2) Um <strong>de</strong>r Überschreitung <strong>de</strong>r Nachtwerte entgegenzuwirken, sollen die Aussenbauteile<br />
<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> höheren schalltechnischen Anfor<strong>de</strong>rungen genügen.<br />
Deshalb wer<strong>de</strong>n für die direkt an <strong>de</strong>n Feuerweg grenzen<strong>de</strong>n Baugrundstücke<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen an die Luftschalldämmung von Aussenbauteile als Lärmpegelbereich<br />
III (LPB III) gem. DIN 4109 (Tabelle 8) festgesetzt. Dies ist jedoch nur<br />
für die direkt <strong>de</strong>m Feuerweg zuwandten Gebäu<strong>de</strong>seiten erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
• Örtliche Bauvorschriften über Gestaltung - § 56 (1) NBauO -<br />
(1) Die geplante Wohnbebauung soll sich maßstäblich und formal in das vorhan<strong>de</strong>ne<br />
Ortsbild einfügen. Maßgebliche Elemente sind dabei eingeschossige<br />
Einfamilienhäuser und Doppelhäuser sowie Satteldächer und Walmdächer mit<br />
unterschiedlichen Dachneigungen. Für die Hauptdächer <strong>de</strong>r Hauptanlagen sind<br />
<strong>de</strong>mentsprechend Traufhöhen von max. 4,2 m, Firsthöhen von max. 12,0 m<br />
und Dachneigungen von 30° - 60° festgesetzt. Für untergeordnete Dachelemente,<br />
Dachgauben, begrünte Dächer sowie für Nebenanlagen bis max. 45 m 2<br />
Grundfläche sind jedoch geringere Dachneigungen als 30° zulässig.<br />
(2) Maßgeblich für die Gestaltung <strong>de</strong>r Verkehrsfläche ist das vorhan<strong>de</strong>ne Ortsbild,<br />
das möglichst wenig durch technische Elemente dominiert wer<strong>de</strong>n soll.<br />
Oberirdische Kabel wür<strong>de</strong>n die Gestaltungsmöglichkeiten erheblich einschränken<br />
und das Erscheinungsbild <strong>de</strong>r Straße und damit auch die angestrebten hohen<br />
Aufenthaltsqualitäten beeinträchtigen. Sämtliche Versorgungsleitungen<br />
sind <strong>de</strong>shalb nur unterirdisch zulässig. Ausnahmen von dieser Regelung sind<br />
nur aufgrund beson<strong>de</strong>rer technischer Grün<strong>de</strong> zulässig.<br />
(3) Zur Durchsetzbarkeit <strong>de</strong>r Bauvorschriften über Gestaltung enthalten die<br />
Vorschriften einen Hinweis auf § 91(3) NBauO (Ordnungswidrigkeiten) bezüglich<br />
möglicher Bußgel<strong>de</strong>r bei Zuwi<strong>de</strong>rhandlungen.<br />
• Nachrichtliche Übernahme - § 9 (6) BauGB - (Denkmalschutz)<br />
(1) Das Hügelgrab im Bereich <strong>de</strong>r Grenze zum bebauten Wohngrundstück Feuerweg<br />
Nr. 42 ist auf Grund seiner oberflächlichen Zerstörung zwar nicht mehr<br />
erkennbar, stellt aber trotz<strong>de</strong>m ein Kultur<strong>de</strong>nkmal im Sinne <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rsächsischen<br />
Denkmalschutzgeseztes dar (§ 3 Absatz 1 und Absatz 4 NDSchG).<br />
(2) Eine genaue Ortsbestimmung <strong>de</strong>s Hügelgrabes war nicht möglich, und da<br />
die handschriftliche Eintragung <strong>de</strong>r archäologischen Lan<strong>de</strong>saufnahme im Maßstab<br />
1 : 25.000 eine gewisse Ungenauigkeit beinhaltet, kann nur ein Bereich<br />
<strong>de</strong>finiert wer<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>m die Überreste <strong>de</strong>s Denkmals zu vermuten sind. Dieser<br />
Bereich ist als kreisförmige Fläche mit einem Durchmesser von 30 m und <strong>de</strong>m<br />
Symbol für eine "Einzelanlage, die <strong>de</strong>m Denkmalschutz unterliegt" als nachrichtliche<br />
Übernahme im B-<strong>Plan</strong> dargestellt. Darüber hinaus enthält <strong>de</strong>r B-<strong>Plan</strong><br />
einen Hinweis zu Bo<strong>de</strong>nfun<strong>de</strong>n.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 19<br />
• Unverbindliche Vorbemerkungen<br />
Flächen für Versorgungsanlagen und für die<br />
Abfallentsorgung - § 9 (1) 12 und 14 BauGB -<br />
Stellplätze für Mülltonnen<br />
(1) Weil die kurzen Stichwege von <strong>de</strong>r Müllabfuhr nicht befahren wer<strong>de</strong>n können,<br />
sind die Mülltonnen <strong>de</strong>r Grundstücke, die über diese Wege erschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n, zur Entleerung jeweils an <strong>de</strong>n Einmündungen <strong>de</strong>r Wege bereitzustellen.<br />
Dies führt nach Erfahrungen aus vergleichbaren Situationen in an<strong>de</strong>ren<br />
Baugebieten regelmäßig zu Konflikten mit <strong>de</strong>n Bewohnern <strong>de</strong>r Grundstücke,<br />
die an <strong>de</strong>n Einmündungen <strong>de</strong>r Wege liegen und daher von <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r<br />
Mülltonnen betroffen sind.<br />
(2) Um solchen Konflikten entgegenzuwirken, wer<strong>de</strong>n die Standorte für Mülltonnen<br />
im B-<strong>Plan</strong> gekennzeichnet. Die Festsetzung einer entsprechen<strong>de</strong>n Fläche<br />
kann jedoch nicht erfolgen, da die genaue Lage <strong>de</strong>r Standorte erst mit <strong>de</strong>r<br />
Parzellierung bestimmt wer<strong>de</strong>n kann. Deshalb wer<strong>de</strong>n nur "ungefähre Standorte<br />
für Müllbehälter" ohne Flächenausweisung unter "unverbindliche Vorbemerkungen"<br />
vorgenommen.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 20<br />
8 Ver- und Entsorgung<br />
• Trinkwasser<br />
Im Feuerweg (K 68) befin<strong>de</strong>t sich eine Trinkwasserleitung DN 100, an die das<br />
<strong>Plan</strong>gebiet angeschlossen wer<strong>de</strong>n kann. Die Trinkwasserversorgung erfolgt<br />
durch <strong>de</strong>n Wasser- u. Abwasserverband Wesermün<strong>de</strong>-Nord. Die ausreichen<strong>de</strong><br />
Versorgung mit Trinkwasser ist gewährleistet.<br />
• Löschwasser<br />
(1) Die notwendige Löschwasserversorgung soll mit 500 Litern pro Minute<br />
über 2 Stun<strong>de</strong>n sichergestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
(2) Grundsätzlich gilt § 25(8) <strong>de</strong>r Wasserversorgungssatzung: Feuerlöschwasser<br />
aus vorhan<strong>de</strong>nen Hydranten wird <strong>de</strong>n Verbandsmitglie<strong>de</strong>rn zur Erfüllung<br />
ihrer Aufgaben gemäß § 72(1)4 <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rsächsischen Gemein<strong>de</strong>ordnung nur<br />
in <strong>de</strong>r Menge zur Verfügung gestellt, die das vorhan<strong>de</strong>ne Rohrnetz mengenund<br />
druckmäßig zuläßt.<br />
(3) Erfahrungsgemäß ist <strong>de</strong>r genannte Löschwasserbedarf durch eine Wasserleitung<br />
DN 100 ge<strong>de</strong>ckt. Die ausreichen<strong>de</strong> Versorgung mit Löschwasser ist damit<br />
gewährleistet! Mit <strong>de</strong>r weiteren Erschliessungsplanung ist <strong>de</strong>r Bedarf zusätzlich<br />
erfor<strong>de</strong>rlicher Hydranten zu überprüfen.<br />
• Schmutzwasser<br />
Im Feuerweg ist eine Schmutzwasserkanalisation vorhan<strong>de</strong>n, die zumin<strong>de</strong>st bis<br />
zur südöstlichen <strong>Plan</strong>grenze vor <strong>de</strong>m Haus Nr. 42 reicht. Die Entsorgung erfolgt<br />
durch <strong>de</strong>n Wasser- u. Abwasserverband Wesermün<strong>de</strong>-Nord. Das <strong>Plan</strong>gebiet<br />
kann über diese Schmutzwasserleitung entsorgt wer<strong>de</strong>n. Voraussichtlich<br />
wird aber eine Verlängerung <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Leitung im Feuerweg erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Dies wird im Rahmen <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Erschliessungsplanung noch geklärt.<br />
Die Entsorgung erfolgt über die Kläranlage Cappel-Neufeld, die <strong>de</strong>rzeit<br />
zu ca. 76 % ausgelastet ist und somit über ausreichen<strong>de</strong> Kapazitäten verfügt.<br />
• Nie<strong>de</strong>rschlagswasser<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r guten Versickerungsfähigkeit <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns kann das Nie<strong>de</strong>rschlagswasser<br />
sowohl auf <strong>de</strong>n privaten Grundstücksflächen als auch im öffentlich<br />
Bereich vollständig im <strong>Plan</strong>gebiet zur Versickerung gebracht wer<strong>de</strong>n. In<br />
<strong>de</strong>n Verkehrsflächen und im Verkehrsbegleitgrün sind für diesen Zweck Versikkerungsmul<strong>de</strong>n<br />
vorgesehen. Die Dimensionierung <strong>de</strong>s Systems erfolgt mit <strong>de</strong>r<br />
nochfolgen<strong>de</strong>n Erschliessungsplanung. Die Einleitung von Nie<strong>de</strong>rschlagswasser<br />
in die vorhan<strong>de</strong>ne Vorflut am Dahlienweg ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich. Anlagen/<br />
Einrichtungen <strong>de</strong>s zuständigen Unterhaltungsverban<strong>de</strong>s Nr. 83 Land Wursten<br />
wer<strong>de</strong>n durch das geplante Vorhaben nicht berührt.<br />
• Müllabfuhr<br />
Die Müllabfuhr in Nordholz und für das <strong>Plan</strong>gebiet ist durch ein privates Entsorgungsunternehmen<br />
gewährleistet.<br />
• Sonstige technische Versorgung<br />
Zur technischen Erschliessung <strong>de</strong>s Gebietes gehört u.a. die Versorgung mit<br />
Energie und mit Post- und Telekommunikationseinrichtungen. Diese Einrichtungen<br />
müssen für das gesamte Gebiet neu hergestellt wer<strong>de</strong>n. Dies wird ausschliesslich<br />
über private Medienträger erfolgen. Sowohl im Feuerweg als auch<br />
im Gänsepfad sind bereits Leitungen <strong>de</strong>r EWE Aktiengesellschaft und <strong>de</strong>r<br />
Deutschen Telekom AG vorhan<strong>de</strong>n. Das Gebiet soll über <strong>de</strong>n Feuerweg erschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 21<br />
9 Eingriff / Ausgleich<br />
9.1 Grundlagen <strong>de</strong>r Eingriffsermittlung<br />
Grundlage für die Beurteilung <strong>de</strong>r Bestandssituation und <strong>de</strong>r unvermeidbaren<br />
Eingriffe ist eine Biotoptypenkartierung gem. "Kartierschlüssel für Biotoptypen<br />
in Nie<strong>de</strong>rsachsen" (Drachenfels 09/1994), eine Bewertung nach <strong>de</strong>m Punktesystem<br />
<strong>de</strong>s sogenannten „Osnabrücker Kompensationsmo<strong>de</strong>lls“, sowie eine<br />
Abschätzung <strong>de</strong>s Eingriffs unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermin<strong>de</strong>rung<br />
und Vermeidung von Eingriffen. Ein Landschaftsplan für die Gemein<strong>de</strong><br />
Nordholz liegt nicht vor. Wesentliche Aussagen zum Zustand von Natur<br />
und Landschaft wur<strong>de</strong>n daher <strong>de</strong>m Landschaftsrahmenplan (LRP) <strong>de</strong>s Landkreises<br />
Cuxhaven (Endfassung 2000) entnommen (s. Kap. 3.2).<br />
9.2 Erfassung <strong>de</strong>s Bestands und Bewertung<br />
(1) Aufgrund <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Strukturarmut <strong>de</strong>s Gebietes und <strong>de</strong>r Vornutzung<br />
für <strong>de</strong>n Maisanbau sind bei <strong>de</strong>r Eingriffsbewertung vor allem die Verän<strong>de</strong>rungen<br />
<strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s, die Bo<strong>de</strong>nversiegelung und das Heranrücken an die<br />
umgeben<strong>de</strong>n Waldflächen zu betrachten.<br />
(2) Die Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s kann als geringfügig eingestuft<br />
wer<strong>de</strong>n, da das Vorhaben zwar eine Erweiterung <strong>de</strong>s bebauten Siedlungsbereiches<br />
darstellt, dabei aber <strong>de</strong>m vorhan<strong>de</strong>nen Orts- und Landschaftsbild entspricht.<br />
Der Blick vom Feuerweg aus auf <strong>de</strong>n Waldrand <strong>de</strong>r "Nordholzer Tannen"<br />
im Nor<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>Plan</strong>gebietes ist bereits durch die große Entfernung, durch<br />
das ansteigen<strong>de</strong> Gelän<strong>de</strong> und durch die angebauten Ackerfrüchte eingeschränkt.<br />
Ausser<strong>de</strong>m stellen die kahlen Ackerflächen in <strong>de</strong>n anbaufreien Zeiträumen<br />
eine Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s dar. Mit <strong>de</strong>n geplanten<br />
Pflanzmaßnahmen, insbeson<strong>de</strong>re durch die Wallhecken und <strong>de</strong>n Waldsaum,<br />
wird teilweise eine Verbesserung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s erreicht.<br />
(3) Die Fläche wird insgesamt als Sandacker (AS) eingestuft und ist überwiegend<br />
mit Wertfaktor 0,7 einzustufen. Für <strong>de</strong>n Rand <strong>de</strong>r Fläche gegenüber gegenüber<br />
<strong>de</strong>n Nordholzer Tannen im Nor<strong>de</strong>n und im Westen ist auch ein Interaktionsbereich<br />
für die im Wald leben<strong>de</strong>n Tiere zu berücksichtigen. Der Interaktionsbereich<br />
ist mit einer Tiefe bis zu 50 m vom Waldrand und bis zu einem Abstand<br />
von 50 m zum Feuerweg anzunehmen. Entsprechend seiner Funktion für<br />
die im Wald leben<strong>de</strong>n Tiere (Kleinnager, Insekten, Wirbellose, Vögel) ergibt<br />
sich eine höhere Bewertung mit Wertfaktor 0,8.<br />
9.3 Vermeidung und Minimierung von Eingriffen<br />
(1) Die Auswahl <strong>de</strong>s Standortes am Ran<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Hauptsiedlungsbereiches beruht<br />
bereits auf <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r Vermeidung und Minimierung von Eingriffen. Darüber<br />
hinaus wird mit <strong>de</strong>r GRZ 0,3 unter Reduzierung <strong>de</strong>r zusätzlichen Versiegelung<br />
nach § 19 BauNVO die Versiegelung auf <strong>de</strong>n einzelnen Grundstücken auf das<br />
unbedingt notwendige Maß begrenzt.<br />
(2) Mit <strong>de</strong>n vorgesehenen schmalen Verkehrsflächen und <strong>de</strong>n kleinen Stichwegen<br />
wer<strong>de</strong>n die für Verkehsanlagen erfor<strong>de</strong>rlichen Eingriffe minimiert, die notwendige<br />
Versiegelung wird reduziert.<br />
(3) Der bauliche Abstand zum Wald wird auf das für eine sinnvolle städtebauliche<br />
Entwicklung unbedingt erfor<strong>de</strong>rliche Maß begrenzt.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 22<br />
9.4 Unvermeidbare Eingriffe<br />
(1) Die durch das geplante Vorhaben verursachten Eingriffe bestehen im wesentlichen<br />
in <strong>de</strong>r Beinträchtigung <strong>de</strong>r Waldsaumsituation, <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />
Landschaftsbil<strong>de</strong>s und in <strong>de</strong>r Versiegelung von bisher unversiegelten Flächen<br />
durch die Bebauung und Verkehrsflächen.<br />
(2) Der Waldsaumsituation im Nor<strong>de</strong>n und im Westen kommt insbeson<strong>de</strong>re<br />
hinsichtlich <strong>de</strong>s Interaktionsraumes für die frei leben<strong>de</strong>n Tiere (Kleinnager, Insekten,<br />
Wirbellose, Vögel) eine hohe Be<strong>de</strong>utung zu. Mit <strong>de</strong>m Heranrücken <strong>de</strong>r<br />
Wohnnutzung an die Waldrän<strong>de</strong>r bis auf ca. 19 m im Nor<strong>de</strong>n und im Westen<br />
sind Beeinträchtigungen dieses Lebensraumes verbun<strong>de</strong>n. Dagegen ist <strong>de</strong>r bereits<br />
teilweise gero<strong>de</strong>te Fichtenbestand im Osten ökologisch von untergeordneter<br />
Be<strong>de</strong>utung.<br />
(3) Auch für das Landschaftsbild ist eine Beeinträchtigung zu konstatieren, die<br />
durch das Heranrücken <strong>de</strong>r Bebauung bis auf ca. 35 m im Nor<strong>de</strong>n und im Westen<br />
und die unmittelbare Verknüpfung <strong>de</strong>s bebauten Arreals mit <strong>de</strong>m Waldsaum<br />
entsteht.<br />
9.5 Verbesserungen<br />
(1) Mit <strong>de</strong>r Einstellung <strong>de</strong>r landwirtschaftlichen Nutzung verringert sich zukünftig<br />
<strong>de</strong>r Eintrag nitrithaltiger Düngemittel in <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n. Mit <strong>de</strong>r Entwicklung<br />
eines breiten Waldsaumes und <strong>de</strong>n geplanten Wallhecken kann sich eine<br />
größere Pflanzenvielfalt als bisher entwickeln, die <strong>de</strong>n Lebensraum und das<br />
Nahrungsangebot für die im Wald leben<strong>de</strong>n Tiere (Kleinnager, Insekten, Wirbellose)<br />
qualitativ verbessern kann.<br />
(2) Auch die Bepflanzung <strong>de</strong>r privaten Hausgärten und <strong>de</strong>r Straßenräume mit<br />
Bäumen und Sträuchern trägt zu einer positiven Entwicklung <strong>de</strong>s Grünvolumens<br />
insgesamt bei. Mit <strong>de</strong>r Anlage von Wallhecken wird das Landschaftsbild<br />
verbessert. Die Wallhecke am äußeren Rand <strong>de</strong>s Baugebietes dient insbeson<strong>de</strong>re<br />
<strong>de</strong>r Abwehr <strong>de</strong>r auch in ähnlich strukturierten Gebieten zu beobachten<strong>de</strong>n<br />
unsachgemäßen Nutzung benachbarter Freiräume.<br />
9.6 Entwicklungsmaßnahmen gem. § 9 (1) 20 BauGB<br />
Die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Natur und Landschaft mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung "Waldsaum" soll <strong>de</strong>r Sukzession<br />
überlassen wer<strong>de</strong>n. Um jedoch eine Entwicklung zu einer Hochwaldfläche<br />
zu verhin<strong>de</strong>rn, soll die Fläche in größeren Abstän<strong>de</strong>n geschlägelt wer<strong>de</strong>n. Gegenüber<br />
<strong>de</strong>n privaten genutzten Grundstücksflächen wird die Maßnahmefläche<br />
durch eine Strauchwallhecke abgeschirmt.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 23<br />
9.7 Eingriff-Ausgleich-Ermittlung<br />
Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r beschriebenen Eingriffe und <strong>de</strong>r Bestandsbewertung<br />
sowie <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung mit <strong>de</strong>m zulässigen Umfang <strong>de</strong>s Eingriffes aufgrund<br />
<strong>de</strong>r B-<strong>Plan</strong>-Festsetzungen sowie <strong>de</strong>r internen Ausgleichsmaßnahmen ergibt sich<br />
folgen<strong>de</strong> Berechnung:<br />
Fläche WF Werteinheit<br />
Bestand<br />
Ackerfläche (Sandacker / Mais)<br />
4,643<br />
2,915 0,7<br />
3,42<br />
2,04<br />
Ackerfläche Rand (Interaktionsbereich, 50 m breit) 1,728 0,8 1,38<br />
<strong>Plan</strong>ung<br />
Allgemeine Wohngebiete (WA)<br />
- Bebauung (100 % versiegelt) GRZ 0,3 + 25 %<br />
4,643<br />
3,063<br />
1,149 0,0<br />
3,42<br />
0,00<br />
- Hausgärten<br />
1,914 0,9 1,723<br />
Verkehrsflächen<br />
- zu 75 % versiegelt<br />
0,464<br />
0,348 0,0 0,00<br />
- Verkehrsbegleitgrün (Mul<strong>de</strong>n mit Bäumen)<br />
0,116 1,2 0,139<br />
Grünflächen<br />
- Verkehrsbegleitgrün mit Wallhecken<br />
0,29<br />
0,095 1,5 0,143<br />
- private Wiesen<br />
0,195 0,9 0,176<br />
Kompensationsflächen<br />
- Waldsaum (öffentlich) mit Wallhecke<br />
0,826<br />
0,826 1,5 1,239<br />
Summe (Eingriff) 0<br />
Im Ergebnis ist das Verhältnis von Eingriff und Ausgleich ausgeglichen. Die<br />
Beeinträchtigung von Waldfunktionen ist dabei noch nicht berücksichtigt. Der<br />
sich daraus ergeben<strong>de</strong> Kompensationsbedarf wird geson<strong>de</strong>rt ermittelt.<br />
9.8 Beeinträchtigung von Waldfunktionen und Kompensation<br />
(1) Neben <strong>de</strong>r Eingriff-Ausgleich-Ermittlung für <strong>de</strong>n Geltungsbereich selbst ist<br />
noch die Beeinträchtiung von Waldfunktionen zu berücksichtigen, <strong>de</strong>r sich aus<br />
<strong>de</strong>m Heranrücken <strong>de</strong>r Wohnnutzung an die Waldrän<strong>de</strong>r ergibt. Dabei ist von einer<br />
Beeinträchtigung bis zu einem Abstand von 35 m von <strong>de</strong>n Grundstücksgrenzen<br />
auszugehen.<br />
(2) Die digitale Ermittlung <strong>de</strong>r betroffenen Waldflächen ergibt einen Umfang<br />
von 5.754 m 2 im Nor<strong>de</strong>n und Westen und von 3.679 m 2 im Osten (Anlage 2).<br />
Der Kompensationsbedarf für die Wertmin<strong>de</strong>rung ist wie folgt einzuschätzen:<br />
Im Westen und Nor<strong>de</strong>n 1/1 bei Ersatzaufforstungen und 2/1 bei Strukturverbesserungsmaßnahmen<br />
in bestehen<strong>de</strong>n Waldgebieten und im Osten 0,4/1 bei Ersatzaufforstungen<br />
und 0,8/1 bei Strukturverbesserungen. Der gesamte Kompensationsbedarf<br />
beträgt somit 9.433 m 2 als Ersatzsaufforstung o<strong>de</strong>r 14.452 m 2 bei<br />
Strukturverbesserungsmaßnahmen.<br />
(3) Die Kompensationsmaßnahmen wur<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r NLF (Nds. Lan<strong>de</strong>sforsten)<br />
als Strukturverbesserungsmaßnahmen vereinbart sind vertraglich sichergestellt.<br />
Die Durchführung <strong>de</strong>r Maßnahmen erfolgt durch die NLF im Bereich <strong>de</strong>r<br />
Nordholzer Tannen. Auf einer Fläche von 14.451 m 2 soll ein standortfrem<strong>de</strong>r<br />
Fichtenbestand durch Rotbuchen unterbaut wer<strong>de</strong>n. Die Kosten <strong>de</strong>r Maßnahmen<br />
gehen zu Lasten <strong>de</strong>s Vorhabenträgers.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 24<br />
10 Schallimmissionen / Lärmschutz<br />
10.1 Potentielle Lärmquellen<br />
(1) Als potentielle Lärmquellen sind für das <strong>Plan</strong>ungsgebiet grundsätzlich <strong>de</strong>r<br />
Flugverkehr <strong>de</strong>s Flugplatzes Nordholz und <strong>de</strong>r Straßenverkehr auf <strong>de</strong>m Feuerweg<br />
(K 68) zu beachten. Für die Beurteilung <strong>de</strong>r Schallimmissionen durch <strong>de</strong>n<br />
Luftverkehr liegen aus früheren Untersuchungen bereits hinreichen<strong>de</strong> Erkenntnisse<br />
vor, auf die in diesem Verfahren Bezug genommen wird. Aufgrund <strong>de</strong>r<br />
großen Entfernung zur Startbahn (ca. 3,6 km zur Startbahnmitte) und ca. 1,5<br />
km ausserhalb <strong>de</strong>r Schutzzonen sind nennenswerte Lärmbelastungen auszuschliessen.<br />
Als relevante Lärmquelle ist somit allein <strong>de</strong>r Straßenverkehr zu berücksichtigen.<br />
10.2 Schallimmissionen Straßenverkehr<br />
• Grundlagen<br />
Die Beurteilung <strong>de</strong>r Schallimmissionen durch <strong>de</strong>n Straßenverkehr beruht auf<br />
<strong>de</strong>n täglichen Verkehrsmengen nach <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>s Landkreises Cuxhaven<br />
für die K 68 im Bereich <strong>de</strong>s <strong>Plan</strong>gebietes über die akuelle Verkehrsmenge<br />
(Zählung 2000), die Prognose für die Zukunft und über <strong>de</strong>n Schwerlastanteil:<br />
- Aktuelle Verkehrsmenge DTV 2.690 Kfz/24h;<br />
- Schwerlastanteil 71 Lkw;<br />
- prognostizierte Zuwachsrate von 2 %.<br />
Die maßgebliche prognostizierte Verkehrsmenge beträgt somit 2.7<strong>44</strong> Kfz/24h<br />
bei einem Schwerlastanteil unter 3 %.<br />
Auf Grundlage <strong>de</strong>r o.g. Rahmenbedingungen und <strong>de</strong>s städtebaulichen Entwurfes<br />
wur<strong>de</strong>n die Mittelungspegel bei freier Schallausbreitung für <strong>de</strong>n Tagzeitraum<br />
und für die Nacht überschläglich ermittelt. Die Berechnungen wur<strong>de</strong>n mit<br />
einem Rechenblatt auf Basis <strong>de</strong>r RLS-90 durchgeführt (Anlage 3). Ein lärmtechnisches<br />
Fachgutachten wird nicht für erfor<strong>de</strong>rlich angesehen.<br />
• Ergebnisse<br />
Es wird sowohl am Tage als auch in <strong>de</strong>r Nacht zu Überschreitungen <strong>de</strong>r Orientierungswerte<br />
mit 55 dB(A) tagsüber und 45 dB(A) nachts kommen.<br />
Tageszeitraum:<br />
An <strong>de</strong>n Grundstücksgrenzen, die <strong>de</strong>m Feuerweg gegenüberliegen, ergibt sich<br />
bei einer Immissionshöhe von 2 m ein Aussenlärmpegel von 59 dB(A). Der<br />
maßgebliche Orientierungswert wird um 4 dB(A) überschritten. Im Bereich <strong>de</strong>r<br />
Terrassen an <strong>de</strong>r südwestlichen Gebäu<strong>de</strong>seite wer<strong>de</strong>n die Orientierungswerte<br />
von tags 55 dB(A) jedoch eingehalten.<br />
Nachtzeitraum:<br />
An <strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>fassa<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>m Feuerweg gegenüberliegen, ergibt sich bei<br />
einer Immissionshöhe von 6 m ein Aussenlärmpegel von 49 dB(A). Der maßgebliche<br />
Orientierungswert von nachts 45 dB(A) wird um 4 dB(A) überschritten.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 25<br />
• Schutzmaßnahmen und Abwägung<br />
(1) In Bezug auf die von <strong>de</strong>r Kreisstraße ausgehen<strong>de</strong>n Schallemissionen sind<br />
grundsätzlich unterschiedliche Lösungen hinsichtlich <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen an gesun<strong>de</strong><br />
Wohn- und Arbeitsverhältnisse <strong>de</strong>nkbar. Neben höheren Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
an die Luftschalldämmung von Aussenbauteilen und einem Lärmschutzwall ist<br />
auch die Möglichkeit <strong>de</strong>s Abrückens <strong>de</strong>r Wohnbaufläche aus <strong>de</strong>m lärmbelasteten<br />
Bereich in die Betrachtung einzubeziehen.<br />
(2) Hinsichtlich <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen an die Luftschalldämmung von Aussenbauteilen<br />
<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> sind die Wohngebäu<strong>de</strong> am Feuerweg einem Lärmpegelbereich<br />
gem DIN 4109 (Tab. 8) zuzuordnen. Dabei ist zum ermittelten Aussenlärmpegel<br />
von 57 dB(A) in 21 m Entfernung noch ein Aufschlag von 3 dB(A)<br />
gem. DIN 4109 Kap. 5.5.2 zu addieren. Somit ergibt sich ein maßgeblicher<br />
Aussenlärmpegel von 60 dB(A) und entspricht <strong>de</strong>r oberen Grenze <strong>de</strong>s Lärmpegelbereiches<br />
II (LPB II) also im Grenzbereich zum LPB III. Aufgrund <strong>de</strong>r sehr<br />
niedrigen Prognosewerte (Verkehrszunahme und Lkw-Anteil) und <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren<br />
zu schützen<strong>de</strong>n Nachtruhe erfolgt die Einstufung in <strong>de</strong>n LPB III.<br />
(3) Eine Reduzierung <strong>de</strong>s Aussenlärmpegels im Freien wäre hier nur durch aktive<br />
Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwälle) o<strong>de</strong>r durch ein Abrücken <strong>de</strong>r<br />
Wohnbauflächen von <strong>de</strong>r Kreisstraße zu erreichen. Ein Abrücken <strong>de</strong>r Wohnbauflächen<br />
wür<strong>de</strong> jedoch nicht nur <strong>de</strong>n vor<strong>de</strong>ren Grundstücksstreifen mit einer<br />
Tiefe von ca. 9 m betreffen, auf <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Orientierungswert von 55 dB(A) nicht<br />
eingehalten wird. Das städtebauliche Konzept beruht auf sehr kleinen Parzellengrößen<br />
mit minimierten Straßenbreiten. Eine weitere Reduzierung wür<strong>de</strong> zu<br />
erheblichen Einschränkungen <strong>de</strong>r Nutzbarkeit <strong>de</strong>r Grundstücke o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verkehrsfunktionen<br />
führen. Der Verzicht auf die 5 betroffenen Baugrundstücke am<br />
Feuerweg insgesamt wäre eine unzumutbare Einschränkung <strong>de</strong>s Privateigentums<br />
und <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung. Überdies wür<strong>de</strong> eine Restfläche<br />
entstehen, die für landwirtschaftliche Nutzungen zu klein wäre und auch sonst<br />
keiner sinnvollen Nutzung zuzuführen wäre. Ihre Pflege wäre mit unvertretbaren<br />
Kosten für die Gemein<strong>de</strong> verbun<strong>de</strong>n. Das weitere Abrücken wür<strong>de</strong> ausser<strong>de</strong>m<br />
<strong>de</strong>m Ortsbild wi<strong>de</strong>rsprechen, dass in diesem Bereich von einer Straßenrandbebauung<br />
durch Einfamilienhäuser geprägt ist.<br />
(4) Ein für die Einhaltung <strong>de</strong>r Orientiertungswerte ausreichend dimensionierter<br />
Lärmschutzwall müsste hier eine Höhe von 2 - 3 m haben und wür<strong>de</strong> ein landschaftsfrem<strong>de</strong>s<br />
stören<strong>de</strong>s Elemente darstellen. Angesichts <strong>de</strong>ssen und <strong>de</strong>r verhältnismäßig<br />
kleinen betroffenen Grundstücksflächen mit einer Überschreitung<br />
von weniger als 5 dB(A) und <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Orientierungswerte auf <strong>de</strong>n<br />
südwestlichen Grundstücksteilen (Terrassen) wird die Errichtung eines Lärmschutzwalles<br />
als unangemessen und für nicht erfor<strong>de</strong>rlich gehalten.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 26<br />
11 Umsetzung <strong>de</strong>s B-<strong>Plan</strong>s<br />
(1) Die Realisierung <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung erfolgt durch eine private Entwicklungsgesellschaft.<br />
Die Durchführung <strong>de</strong>r Erschliessungs- und Kompensationsmaßnahmen<br />
soll durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert wer<strong>de</strong>n.<br />
(2) Die öffentlichen Verkehrsflächen, Grünflächen und Kompensationsflächen<br />
sollen <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> nach Durchführung <strong>de</strong>r festgesetzten Maßnahmen und <strong>de</strong>r<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Erschliessungsmaßnahmen kostenneutral übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />
• Städtebauliche Werte<br />
Nutzungsart<br />
Nettobauland (NBL)<br />
WA bebaut/versiegelt GRZ 0,3 + 25 %<br />
WA unbebaut<br />
Teilflächen<br />
m 2<br />
11.485<br />
19.142<br />
Summen<br />
m 2<br />
30.627<br />
Anteile<br />
%<br />
66<br />
Grünflächen<br />
Öff. Verkehrsbegleitgrün<br />
Private Grünflächen (Wiesen)<br />
954<br />
1.947<br />
2.901 6<br />
Maßnahmeflächen<br />
Sukzessionsfläche / Waldsaum 8.263<br />
Verkehrsflächen<br />
Straßen / Wohnwege /Wege (ca. 80 %) 3.711<br />
Randstreifen / Mul<strong>de</strong>n (ca. 20 %) 928<br />
Bruttobauland (BBL)<br />
8.263 18<br />
4.639 10<br />
46.430 100
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Umweltbericht Seite 27<br />
Teil II: Umweltbericht<br />
1 Einleitung<br />
1.1 Kurzdarstellung <strong>de</strong>r Inhalte und Ziele <strong>de</strong>s B-<strong>Plan</strong>es<br />
(1) Mit <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n <strong>Plan</strong>ung kommt die Gemein<strong>de</strong> Nordholz <strong>de</strong>r anhalten<strong>de</strong>n<br />
und zu erwarten<strong>de</strong>n Nachfrage nach Eigenheimen und Baugrundstücken<br />
nach. Sie erfüllt damit ihre Aufgabe als Unterzentrum. Das <strong>Plan</strong>ungsgebiet befin<strong>de</strong>t<br />
sich am westlichen Siedlungsrand <strong>de</strong>s Hauptsiedlungsbereiches südlich<br />
<strong>de</strong>r Nordholzer Tannen ca. 900 m vom Bahnhof Nordholz entfernt.<br />
(2) Ziel <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA)<br />
gem. § 4 BauNVO für Einfamilienhäuser sowie ggf. weniger Doppelhäuser.<br />
Ausser<strong>de</strong>m soll zwischen <strong>de</strong>r Wohnnutzung und <strong>de</strong>n umgeben<strong>de</strong>n Waldflächen<br />
ein breiter Waldsaum entwickelt wer<strong>de</strong>n. Die zulässige Versiegelung <strong>de</strong>r WA-<br />
Fläche orientiert sich an <strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen für Doppelhäuser. Die<br />
GRZ beträgt <strong>de</strong>shalb 0,3, und die gem. § 19 (4) BauNVO) zulässige Überschreitung<br />
wird auf 25 % begrenzt.<br />
(3) Flächenangaben:<br />
- Straßenverkehrsfläche 0,464 ha<br />
- davon 80 % voll versiegelt 0,371 ha<br />
- Öffentliche Grünflächen 0,093 ha<br />
- Maßnahmefläche "Waldsaum" 0,826 ha<br />
- Private Grünflächen "Wiesen" 0,195 ha<br />
- Nettobauland (WA) 3,063 ha<br />
- davon bebaut 1,149 ha<br />
- Bruttobauland 4,641 ha<br />
Durch die mit diesem B-<strong>Plan</strong> vorbereitete Überbaubarkeit <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns können<br />
bis zu 1,52 ha dauerhaft versiegelt wer<strong>de</strong>n.<br />
1.2 Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und<br />
Fachplanungen und ihre Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n B-<strong>Plan</strong><br />
(1) Neben <strong>de</strong>n allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, wie <strong>de</strong>m Baugesetzbuch,<br />
<strong>de</strong>n Naturschutzgesetzen, <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>s-Bo<strong>de</strong>nschutzgesetz und <strong>de</strong>n Wassergesetzen<br />
ist hier insbeson<strong>de</strong>re die Immissionschutzgesetzgebung mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Verordnungen zu berücksichtigen. Bezüglich <strong>de</strong>s Verkehrslärms am<br />
Feuerweg (K68) sind das Bun<strong>de</strong>simmissionschutzgesetz (BImSchG), die Verkehrslärmschutzverordnung<br />
(16. BImSchV), die DIN 18005-1 (Schallschutz im<br />
Städtebau) sowie die DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) zu beachten. Hinsichtlich<br />
<strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmal (Hügelgrab) ist das nie<strong>de</strong>rsächsische<br />
Denkmalschutzgesetz (NDSchG) maßgeblich. Grundlage für die Waldbelange<br />
ist das nie<strong>de</strong>rsächsische Waldgesetz (LWaldG).<br />
(2) Neben <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften sind das Regionale<br />
Raumordnungsprogramm (RROP) <strong>de</strong>s Landkreises Cuxhaven und <strong>de</strong>r Landschaftsrahmenplan<br />
(LRP) heranzuziehen. Neben <strong>de</strong>n allgemeinen Rahmenbedingungen<br />
für die Gemein<strong>de</strong> Nordholz als Unterzentrum sind in diesem Verfahren<br />
vor allem die Belange <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s von Be<strong>de</strong>utung.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Umweltbericht Seite 28<br />
1.3 Darstellungen <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans (FNP)<br />
(1) Der bisher wirksame FNP von 1979 befin<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>rzeit in <strong>de</strong>r Neuaufstellung.<br />
Mit <strong>de</strong>n bisherigen Darstellungen war keine ausreichen<strong>de</strong>s <strong>Plan</strong>ungsrecht<br />
für das geplante Vorhaben gegeben. Deshalb wur<strong>de</strong> parallel zur Aufstellung <strong>de</strong>s<br />
B-<strong>Plan</strong>es die 19. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s FNP durchgeführt. Dieses Verfahren wur<strong>de</strong><br />
zwischenzeitlich abgeschlossen. Die FNP-Än<strong>de</strong>rung wur<strong>de</strong> genehmigt und bekanntgemacht<br />
und ist damit rechtskräftig.<br />
(2) In <strong>de</strong>r 19. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s FNP ist das <strong>Plan</strong>gebiet unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r<br />
zuvor beschriebenen <strong>Plan</strong>ungsziele sowie <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Nachbarschaft vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Wohnbebauung überwiegend als "Wohnbaufläche" gem. § 5 (2) 1 BauGB<br />
dargestellt. Die nördlich und westlich an die Wohnbaufläche anschliessen<strong>de</strong><br />
Fläche ist als "Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft" gem. § 5 (2) 10 BauGB dargestellt. Damit soll<br />
<strong>de</strong>m erfor<strong>de</strong>rlichen baulichen Abstand zum Wald sowie <strong>de</strong>m Bedarf an Kompensationsflächen<br />
Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n.<br />
(3) Der Bereich <strong>de</strong>r Wohnbaufläche, <strong>de</strong>r direkt an <strong>de</strong>n Feuerweg grenzt, ist wegen<br />
<strong>de</strong>s Verkehrslärms als "Fläche für Nutzungsbeschränkungen o<strong>de</strong>r für Vorkehrungen<br />
zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>s-Immissionschutzgesetzes" dargestellt. Im Südosten ist das vorhan<strong>de</strong>ne<br />
Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmal (Hügelgrab) durch ein Symbol gekennzeichnet. Das Symbol<br />
gibt jedoch nur die ungefähre Lage wi<strong>de</strong>r, da an <strong>de</strong>r Oberfläche keine Spuren<br />
<strong>de</strong>s Denkmals mehr erkennbar sind.<br />
1.4 Umfang <strong>de</strong>s Umweltberichtes<br />
(1) Gemäß § 2 (4) Satz 5 BauGB müssen umweltbezogene Fragestellungen, die<br />
bereits auf vorhergehen<strong>de</strong>n <strong>Plan</strong>ungsstufen abgehan<strong>de</strong>lt wur<strong>de</strong>n und zu <strong>de</strong>nen<br />
sich keine vertiefen<strong>de</strong>n Erkenntnisse ergeben, nicht noch einmal behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n<br />
(Abschichtung). Die mit diesem Verfahren zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Schutzgüter<br />
wur<strong>de</strong>n bereits mit <strong>de</strong>r 19. FNP-Än<strong>de</strong>rung behan<strong>de</strong>lt, und <strong>de</strong>ren Betroffenenheit<br />
wur<strong>de</strong> teilweise abschliessend bewertet o<strong>de</strong>r als unerheblich eingestuft.<br />
(2) Zu <strong>de</strong>n durch das Vorhaben betroffenen Schutzgütern liegen keine erweitern<strong>de</strong>n<br />
Kenntnisse o<strong>de</strong>r Gutachten vor. Jedoch ergeben sich vertiefen<strong>de</strong> Erkenntnisse<br />
aus <strong>de</strong>n genaueren Ausführungsbestimmungen. Auf Grundlage <strong>de</strong>r<br />
Festsetzungen dieses B-<strong>Plan</strong>s wird die Umgangsweise mit <strong>de</strong>n Schutzgütern -<br />
bzw. die Vermeidung und Minimierung von erheblichen Auswirkungen sowie<br />
die Darstellung von Kompensationserfor<strong>de</strong>rnissen/-maßnahmen - <strong>de</strong>taillierter<br />
betrachtet als dies im FNP möglich ist.<br />
(3) In <strong>de</strong>r Rangfolge stehen in <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Betrachtungen vor allem <strong>de</strong>r<br />
Verkehrslärm am Feuerweg (K68) und die Unterschreitung <strong>de</strong>s Waldabstands<br />
an oberster Stelle. Danach folgen die Bo<strong>de</strong>nfunktionen und die Grundwasserneubildung<br />
mit <strong>de</strong>m Umfang <strong>de</strong>r Eingriffe und <strong>de</strong>ren Kompensation. Eingriffe<br />
in das Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmal wer<strong>de</strong>n vermie<strong>de</strong>n. Der Lebensraum für Pflanzen und<br />
Tiere wird vor allem durch <strong>de</strong>n Waldsaum verbessert. Hinsichtlich <strong>de</strong>r "Abfallentsorgung",<br />
<strong>de</strong>r "Schmutzwasserentsorgung" und <strong>de</strong>s Schutzgutes "Luft und<br />
Klima" wur<strong>de</strong>n keine neuen Erkenntnisse gewonnen.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Umweltbericht Seite 29<br />
2 Beschreibung und Bewertung<br />
<strong>de</strong>r Umweltauswirkungen<br />
2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung<br />
2.1.1 Schutzgut Mensch (Verkehrslärm)<br />
Beschreibung: (1) Das Baugebiet ist durch <strong>de</strong>n Verkehrslärm <strong>de</strong>s Feuerweges<br />
vorbelastet. Die Verkehrsbelastung liegt nach Angabe <strong>de</strong>s Landkreises Cuxhaven<br />
bei einer DTV 2.690 (Zählung 2000) mit einem Schwerlastanteil unter 3 %.<br />
Für die Zukunft wird eine Verkehrszunahme von 2 % prognostiziert. Daraus ergibt<br />
sich ein Prognosewert von DTV 2.7<strong>44</strong>.<br />
(2) Die im B-<strong>Plan</strong> festgesetzten Bauflächen haben einen Abstand von ca. 12 m<br />
zur Straßenmitte. Die Wohngebäu<strong>de</strong> können aufgrund <strong>de</strong>r festgesetzten Baugrenze<br />
bis zu einem Min<strong>de</strong>stabstand von 21 m zur Straßenmitte an die Straße<br />
heranrücken. Die konzipierten Grundstückszuschnitte berücksichtigen eine Zuordnung<br />
<strong>de</strong>r Terrassen zu <strong>de</strong>n seitlichen südwestlichen Gebäu<strong>de</strong>seiten. Schallschutzwälle/-wän<strong>de</strong><br />
sind nicht vorgesehen. Den Grundstücken sind jedoch<br />
Wallhecken mit einer Höhe von 0,7 - 1,0 m vorgelagert. Für die am Feuerweg<br />
liegen<strong>de</strong>n Grundstücke sind Maßnahmen zur Lärmdämpfung an <strong>de</strong>n Aussenbauteilen<br />
<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> gem. DIN 4109 festgesetzt (Lärmpegelbereich III).<br />
(3) Als Grundlage für die Beurteilung <strong>de</strong>r Lärmbelastung ist die DIN 18005-1<br />
"Schallschutz im Städtebau" maßgeblich, die für allgemeine Wohngebiete<br />
(WA) Orientierungswerte von 55 dB(A) für <strong>de</strong>n Tageszeitraum und 45 dB(A)<br />
für <strong>de</strong>n Nachtzeitraum angibt. Gemäß <strong>de</strong>r 16. BImSchV betragen die Immissionsgrenzwerte<br />
für allgemeine Wohngebiete 59 dB(A) am Tage und 49 dB(A)<br />
in <strong>de</strong>r Nacht. Für die Anfor<strong>de</strong>rungen an die Aussenbauteile <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> ist die<br />
DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" maßgeblich. Ein schalltechnisches Fachgutachten<br />
liegt nicht vor.<br />
Auswirkung: (1) Die überschlägliche Ermittlung <strong>de</strong>r Lärmpegel hat für die am<br />
Feuerweg liegen<strong>de</strong>n Baugrundstücke eine Überschreitung <strong>de</strong>r für WA-Gebiete<br />
gelten<strong>de</strong>n Orientierungswerte wie auch <strong>de</strong>r Immissionsgrenzwerte ergeben.<br />
Von <strong>de</strong>n Überschreitungen sind die vor<strong>de</strong>ren straßenseitigen Grundstücksflächen<br />
mit einer Tiefe von ca. 9 m sowie die vor<strong>de</strong>ren straßenseitigen Fassa<strong>de</strong>n<br />
betroffen. An <strong>de</strong>r straßenseitigen Grundstücksgrenze ergibt sich tagsüber eine<br />
Überschreitung <strong>de</strong>s Orientierungswertes um 4 dB(A). Im Bereich <strong>de</strong>r südwestlich<br />
vorgelagerten Terrassen wird <strong>de</strong>r Orientierungswert von 55 dB(A) jedoch<br />
eingehalten.<br />
(2) An <strong>de</strong>n vor<strong>de</strong>ren straßenseitigen Gebäu<strong>de</strong>fassa<strong>de</strong>n ergibt sich nachts eine<br />
Überschreitung <strong>de</strong>s Orientierungswertes um 4 dB(A). Der maßgebliche Ausslärmpegel<br />
wur<strong>de</strong> mit 60 dB(A) ermittelt. Die festgesetzten Anfor<strong>de</strong>rungen an<br />
die Aussenbauteile <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> gem. DIN 4109 (Lärmpegelbereich III) gewährleisten<br />
eine ausreichen<strong>de</strong> Schalldämmung.<br />
Ergebnis: (1) Die Überschreitung <strong>de</strong>s Orientierungswertes auf <strong>de</strong>n vor<strong>de</strong>ren<br />
Grundstücksteilen am Tage ist vertretbar, da die südwestlich gelegenen Terrassen<br />
als Ruhezonen von <strong>de</strong>n Überschreitungen nicht betroffen sind. Auch die geringfügige<br />
Überschreitung <strong>de</strong>s Immissionsgrenzwertes an <strong>de</strong>r Grundstücksgrenze<br />
ist vertretbar, da ein dauern<strong>de</strong>r Aufenthalt direkt am Zaun nicht <strong>de</strong>r Lebensrealität<br />
entspricht. Aus <strong>de</strong>m gelegentlichen Aufenthalt (z.B. beim Schnei<strong>de</strong>n einer<br />
Hecke) kann keine erhebliche Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Wohnqualität abgeleitet<br />
wer<strong>de</strong>n. Im übrigen fin<strong>de</strong>n Tätigkeiten mit einem beson<strong>de</strong>ren Ruhebedürfnis in<br />
<strong>de</strong>r Regel im Sitzen o<strong>de</strong>r im Liegen statt. Für eine sitzen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r liegen<strong>de</strong> Person<br />
können jedoch durchaus eine niedrigere Immissionshöhe sowie eine lärmmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong><br />
Wirkung durch <strong>de</strong>n Erdwall <strong>de</strong>r festgesetzten Wallhecke mit einer<br />
Min<strong>de</strong>sthöhe von 70 cm angenommen wer<strong>de</strong>n.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Umweltbericht Seite 30<br />
(2) Dementgegen wäre die Einhaltung <strong>de</strong>r Orientierungswerte nur durch Maßnahmen<br />
möglich, die mit einem erheblichen Eingriff in an<strong>de</strong>re wichtige Ziele<br />
und Anfor<strong>de</strong>rungen verbun<strong>de</strong>n wären. Als <strong>de</strong>nkbare Maßnahmen sind hier ein<br />
Zurückweichen <strong>de</strong>r Wohnbauflächen insgesamt o<strong>de</strong>r die Errichtung von Lärmschutzwällen/-wän<strong>de</strong>n<br />
zu nennen. Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Orts-/Landschaftsbil<strong>de</strong>s,<br />
eines sparsamen Umgangs mit <strong>de</strong>m verfügbaren Bo<strong>de</strong>n, einer<br />
städtebaulich sinnvollen Entwicklung und eines wirtschaftlich sinnvollen Erschliessungsaufwands<br />
wur<strong>de</strong>n diese Möglichkeiten zur Vermeidung o<strong>de</strong>r Minimierung<br />
<strong>de</strong>s Eingriffes jedoch verworfen.<br />
2.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
Beschreibung: Das gesamte <strong>Plan</strong>gebiet wur<strong>de</strong> bisher insgesamt als Ackerfläche<br />
für <strong>de</strong>n Maisanbau genutzt und weist keinerlei Grünstrukturen auf. Den<br />
Randflächen gegenüber <strong>de</strong>m Wald kommt eine Be<strong>de</strong>utung als Interaktionsbereich<br />
für die im Wald leben<strong>de</strong>n Tiere zu. Insgesamt ist die Fläche als Lebensraum<br />
für Pflanzen und Tiere jedoch von geringem Wert. Die Entwicklung eines<br />
Einfamilienhausgebietes beinhaltet auch einen erheblichen Flächenanteil an<br />
Hausgärten und führt damit zu einer Erhöhung <strong>de</strong>s Grünvolumes durch Bäume<br />
und Sträucher. Zwischen <strong>de</strong>m Wohngebiet und <strong>de</strong>m Wald ist die Entwicklung<br />
eines breiten Waldsaumes geplant.<br />
Auswirkungen: Nach Einstellung <strong>de</strong>r landwirtschaftlichen Nutzung kann sich<br />
in <strong>de</strong>m festgesetzten Waldsaum eine reichhaltige standorttypische Flora entwickeln,<br />
die <strong>de</strong>n im Wald leben<strong>de</strong>n Tieren einen verbesserten Lebensraum und<br />
verbesserte Nahrungsangebote bietet. Die Eingriffe in <strong>de</strong>n Lebensraum <strong>de</strong>r im<br />
Bo<strong>de</strong>n leben<strong>de</strong>n Tiere durch die Landwirtschaft wer<strong>de</strong>n zukünftig entfallen.<br />
Mit <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>r Hausgärten erhöht sich das Grünvolumen insgesamt<br />
und wird insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n Lebensraum für Insekten und Vögel vergrößern und<br />
verbessern.<br />
Ergebnis: Mit <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>s geplanten Vorhabens wer<strong>de</strong>n die Lebensedingungen<br />
für Pflanzen und Tiere verbessert. Eine nennenswerte Beeinträchtigung<br />
entsteht nicht.<br />
2.1.3 Schutzgut Bo<strong>de</strong>n<br />
Beschreibung: Der Naturbo<strong>de</strong>n ist im gesamten <strong>Plan</strong>gebiet durch die bisherige<br />
intensive Ackernutzung bis in <strong>de</strong>n Untergrund stark überprägt. Die Überprägung<br />
ist als erhebliche Vorbelastung zu beurteilen. Es han<strong>de</strong>lt sich insgesamt<br />
um sandigen Bo<strong>de</strong>n mit einem geringem landwirtschaftlichen Ertragspotenzial.<br />
Es besteht eine hohe Durchlässigkeit (Versickerungsrate).<br />
Auswirkungen: Die Umsetzung <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung führt zur Versiegelung von bisher<br />
unversiegelten Flächen durch Gebäu<strong>de</strong> und Verkehrsflächen. Der Umfang<br />
<strong>de</strong>r Versiegelung kann insgesamt bis zu ca. 1,5 ha betragen. Mit <strong>de</strong>r Einstellung<br />
<strong>de</strong>r landwirtschaftlichen Nutzung entfällt <strong>de</strong>r Düngemitteleintrag. Die Nitratbelastung<br />
wird sich damit reduzieren. Der nicht überbaute Bo<strong>de</strong>n kann sich erholen.<br />
Durch das beabsichtigte Abschieben von Teilen <strong>de</strong>s belasteten Bo<strong>de</strong>ns im<br />
Bereich <strong>de</strong>s Waldsaumes wird die Bo<strong>de</strong>nstruktur dort verbessert.<br />
Ergebnis: Aufgrund <strong>de</strong>r Überformung durch <strong>de</strong>n Ackerbau besteht eine geringe<br />
Wertigkeit <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns. Gleichwohl wird mit <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung ein Eingriff in <strong>de</strong>n<br />
Bo<strong>de</strong>nhaushalt vorbereitet. Daraus leiten sich erhebliche Umweltauswirkungen<br />
und ein flächenhaftes Kompensationserfor<strong>de</strong>rnis ab. Die <strong>Plan</strong>ung lässt eine<br />
Versiegelung in einem Umfang von ca. 1,5 ha zu. Dieser unvermeidbare Eingriff<br />
in <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nhaushalt wird durch die Entwicklung <strong>de</strong>r Hausgärten und <strong>de</strong>s<br />
geplanten Waldsaumes vollständig kompensiert.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Umweltbericht Seite 31<br />
2.1.4 Schutzgut Wasser<br />
Im Umweltbericht zur 19. FNP-Än<strong>de</strong>rung wur<strong>de</strong>n die Belange <strong>de</strong>s Schutzgutes<br />
Wasser bereits behan<strong>de</strong>lt. Die darin festgestellte erhebliche Auswirkung hinsichtlich<br />
<strong>de</strong>r Grundwasserneubildungsrate sollte durch geeignete Versickerungseinrichtungen<br />
kompensiert wer<strong>de</strong>n. Neue Erkenntnisse dazu gibt es nicht. Das<br />
anfallen<strong>de</strong> Nie<strong>de</strong>rschlagswasser wird vollständig im <strong>Plan</strong>gebiet zur Versickerung<br />
gebracht. Dazu wer<strong>de</strong>n im Straßenraum Versickerungsmul<strong>de</strong>n hergestellt.<br />
Technische Versickerungseinrichtungen auf <strong>de</strong>n Baugrundstücken sind aufgrund<br />
<strong>de</strong>r hohen Durchlässigkeit <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
2.1.5 Schutzgut Orts- und Landschaftsbild sowie Waldbelange<br />
Beschreibung: (1) Das Ortsbild wird durch die vorhan<strong>de</strong>ne Einfamilienhausbebauung<br />
im Wechsel mit landwirtschaftlich genutzten Flächen und <strong>de</strong>m Wald<br />
geprägt. Dabei kommt <strong>de</strong>m Ausläufer <strong>de</strong>r "Nordholzer Tannen" westlich <strong>de</strong>s<br />
<strong>Plan</strong>gebietes aufgrund <strong>de</strong>r Nähe zum Feuerweg sogar eine höhere Be<strong>de</strong>utung<br />
zu als <strong>de</strong>m Waldrand am "Gänsepfad" nördlich <strong>de</strong>s <strong>Plan</strong>gebietes. Die Be<strong>de</strong>utung<br />
<strong>de</strong>r Fläche für das Landschaftsbild ist als gering zu bezeichnen. Im LRP<br />
wer<strong>de</strong>n die Defizite als hoch und die Funktionsfähigkeit als stark eingeschränkt<br />
bewertet. Eine teilweise gero<strong>de</strong>te Fläche im Osten mit einem verhältnismäßig<br />
jungen Fichtenbestand ist von eher untergeordneter Be<strong>de</strong>utung. Gemäß RROP<br />
soll bei <strong>de</strong>r Bauleitplanung grundsätzlich ein Abstand von 50 m zum Wald eingehalten<br />
wer<strong>de</strong>n. Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r örtlichen Verhältnisse und einer<br />
sinnvollen städtebaulichen Entwicklung ist eine Reduzierung <strong>de</strong>s Waldabstands<br />
auf 35 m vertretbar.<br />
(2) Die <strong>Plan</strong>ung beinhaltet die Bebauung mit Einfamilienhäusern mit dazugehörigen<br />
Hausgärten, die Entwicklung eines Waldsaumes, die Herstellung von<br />
Strauch-Wallhecken und die Anpflanzung von Straßenbäumen. Der als maßgeblich<br />
anzusehen<strong>de</strong> Waldabstand von 35 m kann nur teilweise eingehalten<br />
wer<strong>de</strong>n. Unter Berücksichtigung eines sparsamen Umgangs mit <strong>de</strong>m verfügbaren<br />
Bo<strong>de</strong>n, einer städtebaulich sinnvollen Entwicklung und eines wirtschaftlich<br />
sinnvollen Erschliessungsaufwands wird im Nor<strong>de</strong>n ein baulicher Abstand von<br />
ca. 35 m eingehalten. Im übrigen wer<strong>de</strong>n die baulichen Abstän<strong>de</strong> unterschritten.<br />
Im Westen beträgt <strong>de</strong>r bauliche Abstand 30 m und im Osten ca. 7 m. Ausser<strong>de</strong>m<br />
liegen Teile <strong>de</strong>r privaten Grundstücksflächen innerhalb <strong>de</strong>s Abstandsbereiches.<br />
Im Nor<strong>de</strong>n beträgt <strong>de</strong>r Abstand <strong>de</strong>r Grundstücksgrenzen ca. 24 m zum<br />
Wald und im Westen ca. 18 m. Im Osten grenzen die Grundstücke direkt an die<br />
gero<strong>de</strong>te Teilfläche <strong>de</strong>s Fichtenbestands.<br />
Auswirkung: Das nunmehr beplante Areal steht in unmittelbarer Verknüpfung<br />
mit <strong>de</strong>r freien Landschaft. Mit <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung ergibt sich eine Verän<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>s Orts- und Landschaftsbil<strong>de</strong>s, die insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n Randbereichen<br />
gegenüber <strong>de</strong>n "Nordholzer Tannen" als erheblich einzustufen ist. Mit<br />
<strong>de</strong>m geplanten Vorhaben rückt die Bebauung näher an <strong>de</strong>n Wald heran, wodurch<br />
ein Funktionsverlust <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s zu konstatieren ist. Das gilt im Nor<strong>de</strong>n<br />
und im Westen nur für <strong>de</strong>n Rand <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s, aber im Osten für <strong>de</strong>n gesamten<br />
Fichtenbestand. Dagegen wird sich eine Verbesserung <strong>de</strong>r Situation durch die<br />
Entwicklung <strong>de</strong>s Waldsaumes, <strong>de</strong>r Anlage von Wallhecken und <strong>de</strong>r Anpflanzung<br />
von Bäumen einstellen.<br />
Ergebnis: Die Unterschreitung <strong>de</strong>s mit 35 m gefor<strong>de</strong>rten Waldabstands stellt<br />
einen Funktionsverlust von Teilen <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s dar. Mit <strong>de</strong>n baulichen Abstän<strong>de</strong>n<br />
von 35 m im Nor<strong>de</strong>n und 30 m im Westen wird dieser Eingriff minimiert.<br />
Durch <strong>de</strong>n Waldsaum, die Wallhecken und Bäume wird das Landschaftsbild<br />
verbessert, bzw. <strong>de</strong>r Eingriff kompensiert. Der Funktionsverlust von Teilen <strong>de</strong>s<br />
Wal<strong>de</strong>s macht externe Kompensationsmaßnahmen (Ersatzaufforstung o<strong>de</strong>r<br />
Strukturverbesserungsmaßnahmen) erfor<strong>de</strong>rlich. Vereinbart wur<strong>de</strong>n Strukturverbesserungen<br />
innerhalb <strong>de</strong>r Nordholzer Tannen. Dort wird ein standortfrem<strong>de</strong>r<br />
Fichtenbestand auf einer Fläche von 14.451 m 2 mit Rotbuchen unterpflanzt.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Umweltbericht Seite 32<br />
2.1.6 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter (Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmal)<br />
Im Umweltbericht zur 19. FNP-Än<strong>de</strong>rung wur<strong>de</strong>n die Belange <strong>de</strong>s Denkmalschutzes<br />
bereits behan<strong>de</strong>lt. Im Bereich <strong>de</strong>r südöstlichen <strong>Plan</strong>grenze ist gem. archäologischer<br />
Lan<strong>de</strong>saufnahme ein Hügelgrab (AL-Nr. Deichsen<strong>de</strong> 23) vorhan<strong>de</strong>n.<br />
Sichtbare Spuren <strong>de</strong>s Denkmals sind vor Ort jedoch nicht erkennbar. Der<br />
Bereich mit <strong>de</strong>r ungefähren Lage <strong>de</strong>s Denkmals ist in <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>zeichnung gekennzeichnet.<br />
Mit <strong>de</strong>r Einstellung <strong>de</strong>s Ackerbaus wird die fortlaufen<strong>de</strong> bisherige<br />
Zerstörung <strong>de</strong>s Denkmals durch die intensive Bo<strong>de</strong>nbearbeitung been<strong>de</strong>t.<br />
Die Realisierung <strong>de</strong>s Vorhabens führt nicht zu einem Eingriff in <strong>de</strong>n Denkmalbereich.<br />
Das entwickelte Bebauungskonzept und die festgesetzten Baugrenzen<br />
berücksichtigen einen ausreichend großen Bereich, in <strong>de</strong>m das Denkmal anzunehmen<br />
ist. An<strong>de</strong>re Sachgüter sind nicht betroffen. Die Belange <strong>de</strong>r Forstwirtschaft<br />
(Waldabstand) wur<strong>de</strong>n bereits im Kapitel 2.1.5 zum Landschaftsbild behan<strong>de</strong>lt.<br />
2.1.7 Wechselwirkungen zwischen <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s Umweltschutzes<br />
(1) Die nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s BauGB zu betrachten<strong>de</strong>n Schutzgüter können<br />
sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße beeinflussen. Dabei sind Wechselwirkungen<br />
zwischen <strong>de</strong>n Schutzgütern sowie Wechselwirkungen aus Verlagerungseffekten<br />
und komplexe Wirkungszusammenhänge unter <strong>de</strong>n Schutzgütern<br />
zu betrachten. Die aus methodischen Grün<strong>de</strong>n auf Teilsegmente <strong>de</strong>s Naturhaushalts,<br />
die so genannten Schutzgüter, bezogenen Auswirkungen betreffen also<br />
ein stark vernetztes komplexes Wirkungsgefüge.<br />
(2) Im <strong>Plan</strong>gebiet führt die Überbauung von Bo<strong>de</strong>n zwangsläufig zu einem Verlust<br />
<strong>de</strong>r Funktionen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns, wozu auch die Speicherung von Nie<strong>de</strong>rschlagswasser<br />
zählt. Hierdurch erhöht sich <strong>de</strong>r Oberflächenwasserabfluss, während<br />
die Versickerung unterbun<strong>de</strong>n wird. Aufgrund <strong>de</strong>r bisherigen intensiven<br />
Bewirtschaftung <strong>de</strong>r Bö<strong>de</strong>n einerseits und <strong>de</strong>r nur teilweisen Neuversiegelung<br />
bei gleichzeitig erheblicher Aufwertung durch private und öffentliche Grünflächen<br />
sind die Umweltfolgen <strong>de</strong>r möglichen Wechselwirkungen als gering zu<br />
beurteilen. Eine Verstärkung <strong>de</strong>r erheblichen Umweltauswirkungen durch sich<br />
negativ verstärken<strong>de</strong> Wechselwirkungen ist im <strong>Plan</strong>gebiet nicht zu erwarten.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Umweltbericht Seite 33<br />
2.1.8 Zusammengefasste Umweltauswirkungen<br />
(1) Die mit <strong>de</strong>r Realsierung <strong>de</strong>s Vorhabens verbun<strong>de</strong>nen Umweltauswirkungen<br />
liegen vor allem in <strong>de</strong>m Funktionsverlust von Teilen <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s sowie in <strong>de</strong>m<br />
Verlust von Bo<strong>de</strong>n und Bo<strong>de</strong>nfunktionen durch Versiegelung und einem damit<br />
verbun<strong>de</strong>n erhöhten Oberflächenwasserabfluss sowie einer verringerten Grundwasserneubildungsrate.<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r Vorbelastung <strong>de</strong>s Baugebietes hat die<br />
hinzuziehen<strong>de</strong> Bevölkerung etwas erhöhte Lärmimmissionen hinzunehmen und<br />
bei <strong>de</strong>r Gestaltung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> zu berücksichtigen. Aufgrund <strong>de</strong>r Bebauung ist<br />
eine neue Wechselwirkung zwischen Siedlung und Landschaft zu erwarten.<br />
(2) Die zu erwarten<strong>de</strong>n Umweltauswirkungen bei Realisierung <strong>de</strong>s Vorhabens<br />
wer<strong>de</strong>n nachfolgend tabellarisch zusammengestellt und hinsichtlich ihrer Erheblichkeit<br />
unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Maßnahmen zur Minimierung und <strong>de</strong>r<br />
Kompensationsmaßnahmen beurteilt:<br />
Schutzgut<br />
Mensch<br />
Pflanzen und<br />
Tiere<br />
Bo<strong>de</strong>n<br />
Wasser<br />
Luft und<br />
Klima<br />
Landschaft<br />
Wald<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
Wechselwirkungen<br />
Umweltauswirkungen<br />
• Immissionsbelastung durch Verkehrslärm<br />
• Neuglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Struktur <strong>de</strong>s Erholungsraumes<br />
• Verbesserung <strong>de</strong>s Lebensraumes und <strong>de</strong>s Nahrungsangebotes<br />
für die im Wald leben<strong>de</strong>n Tiere<br />
• Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktion<br />
(Grundwasser, Oberflächenwasserretention)<br />
• Verlust von Bo<strong>de</strong>nfunktionen durch Versiegelung,<br />
Bo<strong>de</strong>nbewegung und Verdichtung<br />
• Reduzierung <strong>de</strong>r Grundwasserneubildungsrate<br />
• Beschleunigung <strong>de</strong>s Wasserabflusses<br />
• Verlust an Oberflächenwasserretention<br />
• Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s örtlichen Kleinklimas durch zusätzliche<br />
Überbauung und Bo<strong>de</strong>nversiegelung<br />
• Neustrukturierung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s mit Chancen<br />
zur Aufwertung<br />
• Funktionsverlust von Waldrän<strong>de</strong>rn und Fichtenstreife<br />
•<br />
•<br />
Erhaltung eines durch die Landwirtschaft bereits teilweise<br />
zerstörten Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmals (Hügelgrab)<br />
Verschiebung <strong>de</strong>s Wechselverhältnisses vom Bezug<br />
Landschaft-Siedlung zu Siedlung-Siedlung<br />
Erheblichkeit<br />
••<br />
-<br />
-<br />
••<br />
-<br />
-<br />
-<br />
••<br />
-<br />
-<br />
••• sehr erheblich /<br />
•• erheblich / • wenig erheblich / - nicht erheblich<br />
2.2 Entwicklungsprognosen <strong>de</strong>s Umweltzustan<strong>de</strong>s<br />
2.2.1 Entwicklung <strong>de</strong>s Umweltzustan<strong>de</strong>s bei Durchführung <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung<br />
(1) Von <strong>de</strong>r Entwicklung eines Waldsaumes ist eine Verbesserung <strong>de</strong>r ökologischen<br />
Funktionen am Waldrand zu erwarten. Der beschriebene Funktionsverlust<br />
betrifft vor allem forstwirtschaftliche Belange und wirkt sich ökologisch<br />
nicht aus, da die betroffenen Teile <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s nicht zerstört wer<strong>de</strong>n. Auch die<br />
Entwicklung von Hausgärten und die Anpflanzung von Straßenbäumen wer<strong>de</strong>n<br />
gegenüber <strong>de</strong>m bisherigen Maisanbau zu einer Verbesserung <strong>de</strong>r natürlichen<br />
Lebensräume führen. Da zukünftig auch weniger nitrathaltige Düngemittel in<br />
<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n eingetragen wer<strong>de</strong>n, wird sich die Bo<strong>de</strong>nqualität verbessern, und<br />
das Nie<strong>de</strong>rschlagswasser wird weniger belastet.<br />
(2) Die mit <strong>de</strong>r Bebauung und <strong>de</strong>r Anlage von Verkehrsflächen verbun<strong>de</strong>ne<br />
Versiegelung ist unvermeidbar. Die Entwicklung <strong>de</strong>r Hausgärten, <strong>de</strong>s Waldsaumes<br />
und die Grünflächen wer<strong>de</strong>n zur einer Verbesserung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nstruktur in<br />
<strong>de</strong>n nicht versiegelten Flächen führen. Insgesamt wird <strong>de</strong>r Zustand <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns<br />
trotz <strong>de</strong>r Veriegelung verbessert.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Umweltbericht Seite 34<br />
(3) Die Entwicklung <strong>de</strong>s Waldsaumes, die Herstellung von Wallhecken, das<br />
Pflanzen von Straßenbäumen und das Grünvolumen <strong>de</strong>r Hausgärten führen zu<br />
einem <strong>de</strong>m Standort angemessenen positiven Orts-/Landschaftsbil<strong>de</strong>s. Die vorhan<strong>de</strong>ne<br />
Siedlungsstruktur wird durch das geplante Vorhaben sinnvoll ergänzt<br />
und abgerun<strong>de</strong>t.<br />
2.2.2 Prognose bei Nichtdurchführung <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung<br />
Ohne die Entwicklung <strong>de</strong>s Baugebietes an diesem Siedlungsrand wür<strong>de</strong> das<br />
Gelän<strong>de</strong> weiterhin intensiv als Ackerland genutzt wer<strong>de</strong>n. Die Beeinträchtigungen<br />
<strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nstruktur und <strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n Wohngebiete durch <strong>de</strong>n Ackerbau<br />
wür<strong>de</strong>n bestehen bleiben. Die Entwicklung <strong>de</strong>r Ortslage wür<strong>de</strong> sich auf eine<br />
reine Bestandserhaltung beschränken. Der Bedarf an Wohnbauland müsste an<br />
an<strong>de</strong>rer Stelle ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n, was dort möglicherweise wertvollere Flächen<br />
beeinträchtigen und einen höheren Erschliessungsaufwand erfor<strong>de</strong>rlich machen<br />
könnte.<br />
2.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und<br />
zum Ausgleich erheblich nachteiliger Auswirkungen<br />
(1) Die Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes sind gem. § 1(6)7 BauGB bei <strong>de</strong>r Aufstellung<br />
<strong>de</strong>r Bauleitpläne und in <strong>de</strong>r Abwägung nach § 1(7) zu berücksichtigen. Im<br />
Beson<strong>de</strong>ren sind auf <strong>de</strong>r Grundlae <strong>de</strong>r naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />
gem. § 1a(3) BauGB i.V.m. § 21(1) BNatSchG die Beeinträchtigungen von Natur<br />
und Landschaft durch geplante Siedlungserweiterungen zu beurteilen und<br />
Aussagen zur Vermeidung und zum Ausgleich zu entwickeln. Die Bauleitplanung<br />
stellt zwar selbst keinen Eingriff in Natur und Landschaft dar, nicht unbedingt<br />
erfor<strong>de</strong>rliche Beeinträchtigungen sind aber durch die planerische Konzeption<br />
zu unterlassen bzw. zu minimieren und entsprechen<strong>de</strong> Wertverluste durch<br />
Aufwertung von Teilflächen soweit möglich innerhalb <strong>de</strong>s Gebietes o<strong>de</strong>r ausserhalb<br />
<strong>de</strong>s Gebietes durch geeignete Maßnahmen auszugleichen.<br />
(2) Die textliche Bilanzierung im Beitrag zur Eingriffsregelung stellt klar, dass<br />
durch ein Bün<strong>de</strong>l von Maßnahmen zur Vermin<strong>de</strong>rung (reduzierte Verkehrsfläche,<br />
Wasserdurchlässigkeit notwendiger Versiegelung) und zum Ausgleich<br />
(Anpflanzgebote, Aufwertungsflächen im <strong>Plan</strong>gebiet) <strong>de</strong>r durch die Erschliessung<br />
und Bebauung verursachte Eingriff in <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft<br />
im Sinne <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes im Vergleich zu <strong>de</strong>m vorherigen Zustand<br />
als intensiv genutztes Ackerland innerhalb <strong>de</strong>s Baugebietes vollständig<br />
auszugleichen ist. Die einzelnen Schritte <strong>de</strong>r Vermeidung und Verringerung<br />
wer<strong>de</strong>n nachfolgend als zusammengefasste Zielvorstellungen und anschliessend<br />
durch die auf die jeweiligen betroffenen Schutzgüter bezogene Maßnahmebeschreibung<br />
konkretisiert. Dabei wer<strong>de</strong>n die mit <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung verbun<strong>de</strong>nen<br />
unvermeidbaren Belastungen geson<strong>de</strong>rt herausgestellt.<br />
2.3.1 Allgemeine umweltbezogene Zielvorstellungen<br />
Aus <strong>de</strong>r Beschreibung <strong>de</strong>r Umwelt und ihrer Bestandteile ergeben sich hinsichtlich<br />
<strong>de</strong>r umweltbezogenen Zielvorstellungen Anfor<strong>de</strong>rungen aufgrund <strong>de</strong>r erheblich<br />
nachteiligen Umweltauswirkungen in folgen<strong>de</strong>n Teilbereichen:<br />
• Berücksichtigung <strong>de</strong>r Lärmimmissionen aus <strong>de</strong>m Straßenverkehr;<br />
• Aufrechterhaltung <strong>de</strong>r Versickerungsfähigkeit <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns;<br />
• Berücksichtigung <strong>de</strong>s Orts- und Landschaftsbil<strong>de</strong>s;<br />
• Verbesserung <strong>de</strong>r Naherholungsfunktionen angrenzen<strong>de</strong>r Bereiche;<br />
• Verbesserung <strong>de</strong>r Lebensbedingungen für Pflanzen und Tiere;<br />
• Berücksichtigung <strong>de</strong>r forstwirtschaftlichen und naturschützen<strong>de</strong>n Belange<br />
im Bereich <strong>de</strong>r Waldrän<strong>de</strong>r.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Umweltbericht Seite 35<br />
2.3.2 Schutzgut Mensch<br />
Zur Berücksichtigung <strong>de</strong>r Lärmschutzbelange auf <strong>de</strong>n direkt an <strong>de</strong>n Feuerweg<br />
angrenzen<strong>de</strong>n Flächen wer<strong>de</strong>n die Grundstücke in <strong>de</strong>r Weise zugeschnitten und<br />
ausgerichtet, dass die Terrassen jeweils <strong>de</strong>n südwestlichen Gebäu<strong>de</strong>seiten zugeordnet<br />
wer<strong>de</strong>n können und damit einen ausreichen<strong>de</strong>n Abstand zur Straße haben.<br />
Die straßenseitig an die Grundstücke anschliessen<strong>de</strong> Wallhecke bewirkt<br />
eine Reduzierung <strong>de</strong>s Lärmpegels zumin<strong>de</strong>st im bo<strong>de</strong>nnahen Bereich, also für<br />
sitzen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r liegen<strong>de</strong> Personen. Der Abstand <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> zur Straße wird im<br />
<strong>Plan</strong>gebiet etwas größer sein als in <strong>de</strong>r Nachbarschaft. So wer<strong>de</strong>n zusätzliche<br />
Maßnahmen an <strong>de</strong>n Aussenbauteilen <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Unvermeidbare Belastungen<br />
Trotz <strong>de</strong>r o.g. Maßnahmen kommt es in <strong>de</strong>n vor<strong>de</strong>ren Grundstücksteilen bis zu<br />
einer Tiefe von ca. 9 m zu Überschreitungen <strong>de</strong>s Orientierungswertes für <strong>de</strong>n<br />
Tagszeitraum, und zwar um bis zu 4,2 dB(A) an <strong>de</strong>r Grundstücksgrenze. In <strong>de</strong>r<br />
Mitte dieser Fläche wird die Überschreitung bei ca. 2 dB(A) im Mittel liegen.<br />
2.3.3 Schutzgut Bo<strong>de</strong>n<br />
Mit <strong>de</strong>n Festsetzungen <strong>de</strong>s B-<strong>Plan</strong>s (GRZ 0,3 + max. 25 % Überschreitung)<br />
wird <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r versiegelbaren Flächen auf <strong>de</strong>n Grundstücken auf das nötigste<br />
beschränkt. Der Ausbau <strong>de</strong>r Verkehrsflächen sieht ebenfalls nur <strong>de</strong>n unbedingt<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang versiegelter Flächen vor.<br />
Unvermeidbare Belastungen<br />
Eine Überbauung und damit anteilige Versiegelung <strong>de</strong>r Bö<strong>de</strong>n ist an dieser<br />
Stelle <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>gebietes unvermeidbar. Im Vergleich mit Standortalternativen<br />
ist <strong>de</strong>r dargelegte Versiegelungsgrad als minimal zu betrachten. Aufgrund<br />
<strong>de</strong>r Verbesserungen durch die Entwicklung von Hausgärten und <strong>de</strong>s Waldsaumes<br />
mit bo<strong>de</strong>nverbessern<strong>de</strong>n Maßnahmen kann die Beeinträchtigung durch die<br />
Versiegelung vollständig kompensiert wer<strong>de</strong>n.<br />
2.3.4 Schutzgut Wasser<br />
Durch die mit <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nversiegelung verbun<strong>de</strong>ne Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Grundwasserneubildungsrate<br />
sind Verbesserungsmaßnahmen zur Versickerung im<br />
<strong>Plan</strong>gebiet erfor<strong>de</strong>rlich. So sollen in <strong>de</strong>n öffentlichen Flächen Versickerungsmul<strong>de</strong>n<br />
hergestellt wer<strong>de</strong>n. Aufgrund <strong>de</strong>r guten Versickerungsfähigkeit <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns<br />
kann damit das anfallen<strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rschlagswasser auch weiterhin vollständig<br />
im <strong>Plan</strong>ungsgebiet zur Versickerung gebracht wer<strong>de</strong>n.<br />
Unvermeidbare Belastungen<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r genannten Versickerungsmaßnahmen kann die partielle Beeinträchtigung<br />
<strong>de</strong>r Grundwasserneubildungsrate vollständig ausgeglichen wer<strong>de</strong>n.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Umweltbericht Seite 36<br />
2.3.5 Schutzgut Landschaft und Waldbelange<br />
(1) Zur Minimierung <strong>de</strong>s Funktionsverlustes von Teilen <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s durch die<br />
heranrücken<strong>de</strong> bauliche Nutzung wird die Unterschreitung <strong>de</strong>s Waldabstands<br />
auf das für eine sinnvolle städtebauliche Entwicklung unbedingt erfor<strong>de</strong>rliche<br />
reduziert. Mit <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>s Waldsaumes wird die Waldrandsituation<br />
verbessert. Die Beeinträchtigung von Waldfunktionen soll durch externe Strukturverbesserungen<br />
im Bereich <strong>de</strong>r Nordholzer Tannen kompensiert wer<strong>de</strong>n.<br />
(2) Für das Landschaftsbild insgesamt bietet sich mit <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung die Chance<br />
für Verbesserungen, und zwar mit <strong>de</strong>r Strukturierung <strong>de</strong>r bisher unstrukturierten<br />
kahlen Ackerfläche durch umfassen<strong>de</strong> Pflanzmaßnahmen im privaten und öffentlichen<br />
Bereich. Insbeson<strong>de</strong>re sind hierbei die Wallhecken am Feuerweg,<br />
<strong>de</strong>r Waldsaum und die Straßenbäume zu nennen. Mit <strong>de</strong>r Gestaltung <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen<br />
unklaren Siedlungsran<strong>de</strong>s durch eine geordnete städtebauliche Entwicklung<br />
wird die Siedlungsstruktur sinnvoll ergänzt und abgerun<strong>de</strong>t.<br />
Unvermeidbare Belastungen<br />
Durch die geplante Bebauung und Bepflanzung wird <strong>de</strong>r Blick vom Feuerweg<br />
aus auf <strong>de</strong>n ca. 250 m entfernten Waldrand <strong>de</strong>r "Nordholzer Tannen" im Nor<strong>de</strong>n<br />
eingeschränkt. Aufgrund <strong>de</strong>r Entfernung von ca. 250 m und <strong>de</strong>s ansteigen<strong>de</strong>n<br />
Gelän<strong>de</strong>s ist diese Beschränkung als geringfügig zu betrachten. Ausser<strong>de</strong>m<br />
wur<strong>de</strong> bisher auch durch <strong>de</strong>n Maisanbau <strong>de</strong>r Blick auf diesen Waldrand zeitweise<br />
vollständig verhin<strong>de</strong>rt.<br />
2.3.6 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
Mit <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>s geplanten Waldsaumes und <strong>de</strong>r sich damit einstellen<strong>de</strong>n<br />
Pflanzenvielfalt verbessert sich <strong>de</strong>r Lebensraum und das Nahrungsangebot<br />
für zahlreiche im Wald frei leben<strong>de</strong> Tierarten wie Kleinsäuger, Insekten, Wirbellose<br />
und Vögel.<br />
Unvermeidbare Belastungen<br />
Grundsätzlich führt die <strong>Plan</strong>ung zu einer Verkleinerung <strong>de</strong>s Interaktionsbereiches<br />
am Waldrand. Aufgrund <strong>de</strong>r Vorbelastung durch <strong>de</strong>n monokulturellen<br />
Ackerbau (Mais) führt die <strong>Plan</strong>ung aber auch zu einer Verbesserung für Pflanzen<br />
und Tiere. Mögliche räumliche Beschränkungen <strong>de</strong>s Interaktionsbereiches<br />
für die im Wald leben<strong>de</strong>n Tiere sind als vertretbar einzuschätzen und können<br />
mit <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>s Waldsaumes mit einer für solche Standorte typischen<br />
Pflanzenvielfalt und die Vermeidung erheblicher Störungen wie ackerbauliche<br />
Maßnahmen zum Teil ausgeglichen wer<strong>de</strong>n.<br />
2.4 An<strong>de</strong>rweitige <strong>Plan</strong>ungsmöglichkeiten<br />
(1) Bereits zu Beginn <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung wur<strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>ne städtebauliche Varianten<br />
geprüft, die teilweise von einer vollständigen Bebauung bis an <strong>de</strong>n Waldrand<br />
im Nor<strong>de</strong>n und einem größeren Abstand zum Waldrand im Westen ausgingen<br />
und zu<strong>de</strong>m ein Entwässerungsystem mit Kanalisation und einen Regenwasserrückhaltebecken<br />
vorsahen.<br />
(2) Unter Abwägung <strong>de</strong>r Vor- und Nachteile wur<strong>de</strong>n letztlich sämtliche an<strong>de</strong>ren<br />
Varianten verworfen und die vorliegen<strong>de</strong> Lösung erarbeitet, in <strong>de</strong>r die<br />
Waldabstän<strong>de</strong> insgesamt auf ein vertretbares Maß gebracht wur<strong>de</strong>n und die<br />
Versickerung <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rschlagswassers vollständig im <strong>Plan</strong>gebiet gewährleistet<br />
wird.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Umweltbericht Seite 37<br />
3 Zusätzliche Angaben<br />
3.1 Technischen Verfahren bei <strong>de</strong>r Umweltprüfung<br />
(1) Zur Beurteilung <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung aus <strong>de</strong>r Sicht von Natur und Landschaft wur<strong>de</strong><br />
eine Bilanzierung auf Grundlage <strong>de</strong>s Kompensationsmo<strong>de</strong>lls <strong>de</strong>s Landkreises<br />
Osnabrück ("Osnabrücker Mo<strong>de</strong>ll") und in Abstimmung mit <strong>de</strong>r unteren Naturschutzbehör<strong>de</strong><br />
(UNB) <strong>de</strong>s Landkreises Cuxhaven vorgenommen.<br />
(2) Zur Beurteilung potentieller Lärmemissionen wur<strong>de</strong>n hinsichtlich <strong>de</strong>s Straßenlärms<br />
einfache Berechnungen gem. RLS-90 für eine "lange gera<strong>de</strong> Straße"<br />
auf Grundlage <strong>de</strong>r örtlichen Bedingungen und <strong>de</strong>r Angaben <strong>de</strong>s Landkreises<br />
Cuxhaven zu <strong>de</strong>n Verkehrsmengen im Feuerweg (K68) durchgeführt.<br />
(3) Die Beurteilung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nstruktur und <strong>de</strong>r Versickerungsfähigkeit beruht<br />
auf einer Baugrunduntersuchung <strong>de</strong>s Diplom-Geographen Udo La<strong>de</strong> im November<br />
2005.<br />
3.2 Durchführung <strong>de</strong>r Umweltüberwachung (Monitoring)<br />
Der geplante Waldsaum soll abgesehen von <strong>de</strong>r Herstellung von Strauchwallhecken<br />
<strong>de</strong>r natürlichen Sukzession überlassen bleiben, sich dabei aber nicht zu einem<br />
Wald entwickeln. Deshalb ist die Fläche in größeren Abstän<strong>de</strong>n zu begutachten,<br />
und die Entwicklung größerer Bäume ist durch schlägeln zu unterbin<strong>de</strong>n.<br />
3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
(1) Mit <strong>de</strong>r vorgesehenen <strong>Plan</strong>ung kommt die Gemein<strong>de</strong> Nordholz <strong>de</strong>r anhalten<strong>de</strong>n<br />
Nachfrage nach Baugrundstücken für Einfamilienhäuser nach. Das Vorhaben<br />
fügt sich nach Art und Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung in das Orts- und<br />
Landschaftsbild ein und erfüllt die Anfor<strong>de</strong>rungen an eine sinnvolle städtebauliche<br />
Entwicklung. Aufgrund <strong>de</strong>r Nähe zum Gemein<strong>de</strong>zentrum und <strong>de</strong>m Bahnhof<br />
Nordholz, <strong>de</strong>r Nähe zur Grundschule und <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Bushaltestelle<br />
ist <strong>de</strong>r Standort für die vorgesehene Nutzung prä<strong>de</strong>stiniert. Die vorhan<strong>de</strong>ne<br />
Siedlungsstruktur wird verbessert und verdichtet, das Grünvolumen wird sich<br />
vergrößern und vor allem qualitativ verbessern. Insbeson<strong>de</strong>re durch die Entwicklung<br />
eines Waldsaumes wird sich <strong>de</strong>r Lebensraum und das Nahrungsangebot<br />
für die im Wald leben<strong>de</strong>n Tiere verbessern.<br />
(2) Die unvermeidbaren Eingriffe können überwiegend im <strong>Plan</strong>gebiet ausgeglichen<br />
wer<strong>de</strong>n. Demgegenüber ist <strong>de</strong>r Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />
von untergeordneter Be<strong>de</strong>utung. Der durch die an <strong>de</strong>n Wald heranrücken<strong>de</strong> Bebauung<br />
entstehen<strong>de</strong> Funktionsverlust <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s kann an an<strong>de</strong>rer Stelle durch<br />
strukturverbessern<strong>de</strong> Maßnahmen in bestehen<strong>de</strong>n Waldgebieten o<strong>de</strong>r durch Ersatzaufforstungen<br />
kompensiert wer<strong>de</strong>n. Als bleiben<strong>de</strong> Beeinträchtigung für die<br />
hinzuziehen<strong>de</strong> Bevölkerung ist die Vorbelastung durch <strong>de</strong>n Verkehrslärm <strong>de</strong>s<br />
Feuerweges zu nennen. Die Belastung hält sich jedoch in einem gesundheitlich<br />
unbe<strong>de</strong>nklichen Bereich und entspricht <strong>de</strong>r Situation in <strong>de</strong>n bereits bebauten<br />
benachbarten Wohnbauflächen.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Umweltbericht Seite 38<br />
Beschluss über die Begründung mit Umweltbericht<br />
Die Begründung mit Umweltbericht wur<strong>de</strong> vom Rat <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Nordholz in<br />
<strong>de</strong>r Sitzung am ........................ beschlossen.<br />
Nordholz, <strong>de</strong>n ....................<br />
.....................................................................<br />
(Bürgermeister)
7<br />
Wald<br />
278<br />
G8nsepfad<br />
6rt licher Weg unbefest igt<br />
Wallhecke<br />
Wiese<br />
136<br />
unbefest igt<br />
Entwicklung<br />
Waldsaum<br />
Gänsepfad<br />
131<br />
22<br />
154<br />
746<br />
Wiese<br />
23<br />
Wallhecke<br />
727<br />
151<br />
51<br />
24 25<br />
859<br />
11 10<br />
Anlage 1<br />
141/ 5<br />
138/ 6<br />
1<br />
675<br />
21<br />
779<br />
26<br />
730<br />
20<br />
35<br />
36<br />
647<br />
141/ 8<br />
145<br />
19<br />
821<br />
Acker<br />
663<br />
18<br />
676<br />
17<br />
34<br />
652 645 650<br />
650<br />
37<br />
27<br />
639<br />
138/ 7<br />
790<br />
624<br />
16<br />
28<br />
158/ 3<br />
137<br />
154/ 3<br />
14<br />
153/ 3<br />
15<br />
637<br />
150/ 3<br />
149/ 7<br />
149/ 5<br />
33<br />
146/ 3<br />
632<br />
670<br />
38<br />
141/ 12<br />
638<br />
29<br />
Wallhecke<br />
137<br />
148<br />
Wiese<br />
13<br />
799<br />
861<br />
8<br />
12<br />
623<br />
627<br />
9<br />
636<br />
659<br />
11<br />
10<br />
168/ 3<br />
32<br />
6<strong>44</strong><br />
611<br />
31<br />
649<br />
40<br />
30<br />
652<br />
710<br />
41<br />
661<br />
141/ 9<br />
1<br />
Entwicklung<br />
Waldsaum<br />
161<br />
166<br />
875<br />
143<br />
7<br />
772<br />
3<br />
858<br />
2<br />
B DN300<br />
606<br />
622<br />
6 5<br />
B DN300<br />
816<br />
4<br />
PapØ 0,4/ 6,0<br />
1<br />
Asphalt<br />
Ei Ø 0,1/ 2,0<br />
Pap Ø 0,6/ 9,0<br />
Ei Ø 0,15/ 4,5<br />
Bir Ø 0,15/ 3,0<br />
783<br />
B DN300<br />
Ei Ø 0,35/ 7,0<br />
B DN300<br />
Ei Ø 0,3/ 5,0<br />
39<br />
628<br />
Pap Ø 0,6/ 8,0<br />
<strong>44</strong><br />
B DN300<br />
Asphalt<br />
10<br />
648<br />
148/ 22<br />
B DN400<br />
147/ 5<br />
43<br />
639<br />
KM 2 ,5<br />
1<strong>44</strong>/ 9<br />
Bir Ø 0,15/ 3,0<br />
42<br />
709<br />
9<br />
Halt est elle<br />
Weg<br />
42<br />
B-<strong>Plan</strong> Nordholz Nr. <strong>44</strong><br />
"Querfeld"<br />
Städtebaulicher Entwurf<br />
M 1 : 1.000 / 02.05.2007<br />
<strong>Plan</strong>ungsbüro Dierk Brockmöller<br />
Städteplaner Architekten<br />
20459 Hamburg - Gerstäckerstr. 4<br />
Bus<br />
Bus<br />
1<strong>44</strong>/ 28<br />
N<br />
10<br />
17
7<br />
307/ 134<br />
Bebauungsplan Nordholz Nr. <strong>44</strong> "Querfeld"<br />
Anlage 2<br />
Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Waldfunktionen durch das Heranrücken<br />
<strong>de</strong>r baulichen Nutzflächen bzw. <strong>de</strong>r privaten Grundstücksflächen.<br />
innerhalb eines 35 m breiten Abstandsstreifens.<br />
Durch <strong>de</strong>n B-<strong>Plan</strong> <strong>44</strong> entstehen<strong>de</strong> Beeinträchtigungen<br />
Wertmin<strong>de</strong>rung von Waldflächen (insgesamt 9.433 qm)<br />
Kompensation durch Strukturmaßnahmen (insgesamt 14.451 qm)<br />
Wald<br />
167/ 2<br />
Asphalt<br />
8<br />
Weg unbefest igt<br />
11 10<br />
9<br />
110/ 5<br />
141/ 5<br />
Gänsepfad<br />
ört licher Weg unbefest igt<br />
35 m<br />
138/ 6<br />
138/ 9<br />
139/ 2<br />
Wei<strong>de</strong><br />
137/ 1<br />
114/ 1<br />
158/ 3<br />
5.754 qm<br />
Kompensation <strong>de</strong>s Wertverlustes<br />
bei Ersatzaufforstung = 5.754 qm<br />
(Kompensationsfaktor 1/1)<br />
bei Strukturmaßnahmen = 11.508 qm<br />
(Kompensationsfaktor 2/1)<br />
154/ 3<br />
153/ 3<br />
150/ 3<br />
149/ 7<br />
3.679 qm<br />
Kompensation <strong>de</strong>s Wertverlustes<br />
bei Ersatzaufforstung = 1.472 qm<br />
(Kompensationsfaktor 0,4/1)<br />
bei Strukturmaßnahmen = 2.943 qm<br />
(Kompensationsfaktor 0,8/1)<br />
146/ 3<br />
141/ 12<br />
141/ 8<br />
138/ 7<br />
138/ 11<br />
Fichten<br />
Acker<br />
136/ 1<br />
135/ 8<br />
134/ 24<br />
141/ 9<br />
Wald<br />
35 m<br />
133/<br />
133/ 13<br />
168/ 3<br />
38<br />
149/ 5<br />
40<br />
138/ 12<br />
42<br />
141/ 10<br />
141/ 9<br />
122/ 3<br />
Halt est elle<br />
172/ 20<br />
45<br />
5/ 2<br />
Bir Ø 0,15/ 3,0<br />
B DN400<br />
KM 2 ,5<br />
170/ 5<br />
100/ 9<br />
Asphalt<br />
B DN300<br />
B DN300<br />
Ei Ø 0,3/ 5,0<br />
Pap Ø 0,6/ 8,0<br />
B DN300<br />
Asphalt<br />
1<strong>44</strong>/ 9<br />
9<br />
143/ 13<br />
Ei Ø 0,35/ 7,0<br />
Acker<br />
122/ 10<br />
105/ 11<br />
106/ 11<br />
B DN300<br />
B DN300<br />
PapØ 0,4/ 6,0<br />
Bir Ø 0,15/ 3,0<br />
Ei Ø 0,1/ 2,0<br />
Pap Ø 0,6/ 9,0<br />
Ei Ø 0,15/ 4,5<br />
12<br />
10<br />
148/ 22<br />
147/ 5<br />
M 1 : 1.000 / 09.10.2007<br />
(Verkleinerung 70 %)<br />
Weg<br />
1<strong>44</strong>/ 28<br />
<strong>Plan</strong>ungsbüro Dierk Brockmöller<br />
Städteplaner Architekten<br />
20459 Hamburg - Gerstäckerstr. 4<br />
10
Anlage 3<br />
Verkehrslärm am Feuerweg (Aufenthalt im Freien)<br />
Bei <strong>de</strong>r Beurteilung <strong>de</strong>r Schallimmissionen (gem. RLS-90) aufgrund <strong>de</strong>s Verkehrslärms wur<strong>de</strong> von<br />
folgen<strong>de</strong>n Grundannahmen ausgegangen:<br />
1. Bisherige DTV 2.690 Kfz/24h; prognostiziert ist eine Zunahme um 2 %.<br />
2. Die Verkehrsprognose liegt bei beträgt 2.7<strong>44</strong> (DTV) bei einem Nutzfahrzeuganteil von 3 %.<br />
3. Die zulässige Geschwindigkeit wird im Zuge <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>s B-<strong>Plan</strong>es analog zur vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb <strong>de</strong>s bebauten Bereiches auf 50 km/h beschränkt.<br />
4. Die Steigung beträgt weniger als 5 %;<br />
5. Die Straßenoberfläche besteht aus Asphalt.<br />
6. Abstand von gleich/weniger als 12 m (= Grundstücksgrenze)<br />
von <strong>de</strong>r Mitte <strong>de</strong>r Emissionspegel Linienschallquelle;<br />
Emissionspegel<br />
DTV =<br />
x<br />
M<br />
p =<br />
v =<br />
L m<br />
(25) =<br />
∆L StrO =<br />
p∆L v =<br />
tags<br />
2.7<strong>44</strong><br />
0,06<br />
165<br />
3<br />
50<br />
60,4<br />
0,0<br />
-5,3<br />
∆L Stg = 0,0<br />
L m,E = 55,2<br />
nachts<br />
2.7<strong>44</strong><br />
0,011<br />
31<br />
3<br />
50<br />
53,2<br />
0,0<br />
-5,3<br />
Kfz/24h<br />
Kfz/h<br />
%<br />
km/h<br />
dB<br />
dB<br />
0,0 dB<br />
47,9 dB<br />
DTV im Jahre 2003 (2.690 Kfz/24h)+ ca. 2 %<br />
Faktor für maßgeben<strong>de</strong> stündliche Verkehrsstärke nach Straßenkategorie<br />
Maßgeben<strong>de</strong> stündliche Verkehrsstärke<br />
Maßgeben<strong>de</strong>r Lkw-Anteil<br />
Zulässige Höchstgeschwindigkeit am Emmissionsort<br />
Mittelungspegel L m<br />
(25) = [37,3 + 10 lg[M(1+0,082 p)]] dB<br />
Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen (Asphalt)<br />
Korrektur ∆L v für unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten<br />
in Abhänigkeit vom Lkw-Anteil p ( p∆L v = (23-3,5√p + 0,2p) * (lg v-2) dB)<br />
Zuschlag für Steigungungen<br />
Emissionspegel<br />
Beurteilungspegel (s,⊥,ο = 12 m )<br />
L m,E =<br />
H =<br />
s,⊥,ο =<br />
x =<br />
∆L s,⊥,ο =<br />
∆L K =<br />
L r<br />
tags<br />
55,2<br />
2,0<br />
12,0<br />
2,2<br />
3,8<br />
0,0<br />
= 59,0<br />
55,0<br />
4,0<br />
nachts<br />
47,9 dB<br />
6,0 m<br />
12,0 m<br />
2,3<br />
3,5 dB<br />
0,0 dB<br />
52,0 dB<br />
dB<br />
dB<br />
Emissionspegel<br />
Korrektur für unterschiedliche horizontale Abstän<strong>de</strong> s⊥,ο und Höhenunterschie<strong>de</strong><br />
H zwischen <strong>de</strong>r Schallquelle und <strong>de</strong>m Immissionsort<br />
∆L s,⊥ = (-13,8 + 3,5x + x 2 /2) dB mit x = lg [ ( s 2 ,⊥,ο +H 2 ) / m 2 ]<br />
H = 2 m/ 6m<br />
Zuschlag für Kreuzungen<br />
Beurteilungspegel<br />
Orientierungwerte für WA-Gebiete<br />
Überschreitung<br />
Die Überschreitung von 4 dB(A) gilt lediglich für die straßenseitigen Grundstücksgrenzen und<br />
verringert sich danach rasch. Auf <strong>de</strong>n Terrassen zwischen <strong>de</strong>n Wohnhäusern wer<strong>de</strong>n die Orientierungswerte<br />
eingehalten.
Anlage 3<br />
Verkehrslärm am Feuerweg (Nachtruhe im Gebäu<strong>de</strong>)<br />
Bei <strong>de</strong>r Beurteilung <strong>de</strong>r Schallimmissionen (gem. RLS-90) aufgrund <strong>de</strong>s Verkehrslärms wur<strong>de</strong> von<br />
folgen<strong>de</strong>n Grundannahmen ausgegangen:<br />
1. Bisherige DTV 2.690 Kfz/24h; prognostiziert ist eine Zunahme um 2 %.<br />
2. Die Verkehrsprognose liegt bei beträgt 2.7<strong>44</strong> (DTV) bei einem Nutzfahrzeuganteil von 3 %.<br />
3. Die zulässige Geschwindigkeit wird im Zuge <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>s B-<strong>Plan</strong>es analog zur vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb <strong>de</strong>s bebauten Bereiches auf 50 km/h beschränkt.<br />
4. Die Steigung beträgt weniger als 5 %;<br />
5. Die Straßenoberfläche besteht aus Asphalt.<br />
6. Abstand von gleich/weniger als 21 m (= Baugrenze)<br />
von <strong>de</strong>r Mitte <strong>de</strong>r Emissionspegel Linienschallquelle;<br />
Emissionspegel<br />
DTV =<br />
x<br />
M<br />
p =<br />
v =<br />
L m<br />
(25) =<br />
∆L StrO =<br />
p∆L v =<br />
tags<br />
2.7<strong>44</strong><br />
0,06<br />
165<br />
3<br />
50<br />
60,4<br />
0,0<br />
-5,3<br />
∆L Stg = 0,0<br />
L m,E = 55,2<br />
nachts<br />
2.7<strong>44</strong><br />
0,011<br />
31<br />
3<br />
50<br />
53,2<br />
0,0<br />
-5,3<br />
Kfz/24h<br />
Kfz/h<br />
%<br />
km/h<br />
dB<br />
dB<br />
0,0 dB<br />
47,9 dB<br />
DTV im Jahre 2003 (2.690 Kfz/24h)+ ca. 2 %<br />
Faktor für maßgeben<strong>de</strong> stündliche Verkehrsstärke nach Straßenkategorie<br />
Maßgeben<strong>de</strong> stündliche Verkehrsstärke<br />
Maßgeben<strong>de</strong>r Lkw-Anteil<br />
Zulässige Höchstgeschwindigkeit am Emmissionsort<br />
Mittelungspegel L m<br />
(25) = [37,3 + 10 lg[M(1+0,082 p)]] dB<br />
Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen (Asphalt)<br />
Korrektur ∆L v für unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten<br />
in Abhänigkeit vom Lkw-Anteil p ( p∆L v = (23-3,5√p + 0,2p) * (lg v-2) dB)<br />
Zuschlag für Steigungungen<br />
Emissionspegel<br />
Beurteilungspegel (s,⊥,ο = 21m )<br />
L m,E =<br />
H =<br />
s,⊥,ο =<br />
x =<br />
∆L s,⊥,ο =<br />
∆L K =<br />
L r<br />
tags<br />
55,2<br />
2,0<br />
21,0<br />
2,6<br />
1,0<br />
0,0<br />
= 57<br />
55<br />
2<br />
L r = 57<br />
nachts<br />
47,9 dB<br />
6,0 m<br />
21,0 m<br />
2,7<br />
0,9 dB<br />
0,0 dB<br />
49 dB<br />
45 dB<br />
4 dB<br />
Emissionspegel<br />
Korrektur für unterschiedliche horizontale Abstän<strong>de</strong> s⊥,ο und Höhenunterschie<strong>de</strong><br />
H zwischen <strong>de</strong>r Schallquelle und <strong>de</strong>m Immissionsort<br />
∆L s,⊥ = (-13,8 + 3,5x + x 2 /2) dB mit x = lg [ ( s 2 ,⊥,ο +H 2 ) / m 2 ]<br />
H = 2 m/ 6m<br />
Zuschlag für Kreuzungen<br />
Beurteilungspegel<br />
Orientierungwerte für WA-Gebiete<br />
Überschreitung<br />
Einstufung in Lärmpegelbereiche (an <strong>de</strong>r straßenseitigen Gebäu<strong>de</strong>aussenseite)<br />
dB Beurteilungspegel<br />
3<br />
dB Zuschlag<br />
L r = 60<br />
dB maßgeblicher Aussenlärmpegel<br />
Mit 60 dB(A) liegt <strong>de</strong>r ermittelte maßgebliche Aussenlärmpegel am oberen Wert <strong>de</strong>s Lärmpegelbereiches<br />
II (LPB II) und damit im Grenzbereich zum nächsthöheren LPB III. Die Ansätze für <strong>de</strong>n<br />
Lkw-Anteil mit 3 % und die prognostizierte Zunahme <strong>de</strong>s Verkehrs mit 2 % sind als Minimalgrößen<br />
zu sehen. Zur Sicherung gesun<strong>de</strong>r Wohnverhältnisse, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Nachtruhe, sollen <strong>de</strong>shalb bereits<br />
<strong>de</strong>r höhere LPB III zur Anwendung kommen, <strong>de</strong>ssen unterer Wert bei 61 dB(A) liegt.