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B-Plan 44 Begründung - Brockplan.de

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Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 8<br />

(7) Die Festsetzung als private Streuobstwiesen wur<strong>de</strong> in private Wiesen geän<strong>de</strong>rt,<br />

da eine Bepflanzung und Pflege als Streuobstwiese durch die einzelnen<br />

Eigentümer als eher unwahrscheinlich einzuschätzen ist. Dies entspricht auch<br />

<strong>de</strong>n Zielvorstellungen <strong>de</strong>r Eigentümerin unter Berücksichtigung einer sinnvollen<br />

Nutzung von Flächen innerhalb <strong>de</strong>s Waldabstands. Hierbei han<strong>de</strong>lt es sich<br />

um eine Erweiterung <strong>de</strong>r Nutzungsmöglichkeiten und nicht um eine Einschränkung<br />

bzw. einen starken Eingriff in das Eigentum, wie in <strong>de</strong>n Stellungnahmen<br />

befürchtet wor<strong>de</strong>n war.<br />

(8) Hinsichtlich <strong>de</strong>r vorgebrachten Be<strong>de</strong>nken bzgl. <strong>de</strong>s Verkehrslärms am Feuerweg<br />

wer<strong>de</strong>n für die Baugrundstücke, die direkt an <strong>de</strong>n Feuerweg grenzen,<br />

Maßnahmen an <strong>de</strong>n Aussenbauteilen <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> zum Schutz gegen Aussenlärm<br />

gem. DIN 4109 (Lärmpegelbereich III) festgesetzt. Die ermittelten Überschreitungen<br />

liegen jedoch in einer Größenordnung, die we<strong>de</strong>r einen Lärmschutzwall<br />

noch <strong>de</strong>n Verzicht auf die vor<strong>de</strong>ren 5 Baugrundstücke rechtfertigen<br />

o<strong>de</strong>r zwingend erfor<strong>de</strong>rlich machen. Ein Lärmschutzwall wür<strong>de</strong> als landschaftsfrem<strong>de</strong>s<br />

und ortsuntypisches Element das Landschaftsbild beeinträchtigen,<br />

und <strong>de</strong>r Verzicht auf die Bauflächen wäre eine erhebliche und nicht zumutbare<br />

Einschränkung <strong>de</strong>r privaten Belange <strong>de</strong>r Grun<strong>de</strong>igentümerin. Ausser<strong>de</strong>m<br />

wür<strong>de</strong>n Restflächen entstehen, die sich kaum sinnvoll nutzen o<strong>de</strong>r bewirtschaften<br />

liessen. Die Gemein<strong>de</strong> hält <strong>de</strong>shalb an <strong>de</strong>r bisherigen städtebaulichen<br />

Lösung fest.<br />

(10) Im übrigen wur<strong>de</strong>n einige Textergänzungen vorgenommen, und zwar zur<br />

archäologische Denkmalpflege (Hügelgrab) an <strong>de</strong>r östlichen <strong>Plan</strong>grenze, zum<br />

Erholungswert <strong>de</strong>s Gebietes im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Wan<strong>de</strong>rweg am Waldrand,<br />

zu <strong>de</strong>n sozialen Belange <strong>de</strong>r jungen Menschen (Kin<strong>de</strong>rspielplatz), zur<br />

Mobilität <strong>de</strong>r Bevölkerung sowie zum öffentlichen Personennahverkehr<br />

(ÖPNV).

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