B-Plan 44 Begründung - Brockplan.de
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Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 8<br />
(7) Die Festsetzung als private Streuobstwiesen wur<strong>de</strong> in private Wiesen geän<strong>de</strong>rt,<br />
da eine Bepflanzung und Pflege als Streuobstwiese durch die einzelnen<br />
Eigentümer als eher unwahrscheinlich einzuschätzen ist. Dies entspricht auch<br />
<strong>de</strong>n Zielvorstellungen <strong>de</strong>r Eigentümerin unter Berücksichtigung einer sinnvollen<br />
Nutzung von Flächen innerhalb <strong>de</strong>s Waldabstands. Hierbei han<strong>de</strong>lt es sich<br />
um eine Erweiterung <strong>de</strong>r Nutzungsmöglichkeiten und nicht um eine Einschränkung<br />
bzw. einen starken Eingriff in das Eigentum, wie in <strong>de</strong>n Stellungnahmen<br />
befürchtet wor<strong>de</strong>n war.<br />
(8) Hinsichtlich <strong>de</strong>r vorgebrachten Be<strong>de</strong>nken bzgl. <strong>de</strong>s Verkehrslärms am Feuerweg<br />
wer<strong>de</strong>n für die Baugrundstücke, die direkt an <strong>de</strong>n Feuerweg grenzen,<br />
Maßnahmen an <strong>de</strong>n Aussenbauteilen <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> zum Schutz gegen Aussenlärm<br />
gem. DIN 4109 (Lärmpegelbereich III) festgesetzt. Die ermittelten Überschreitungen<br />
liegen jedoch in einer Größenordnung, die we<strong>de</strong>r einen Lärmschutzwall<br />
noch <strong>de</strong>n Verzicht auf die vor<strong>de</strong>ren 5 Baugrundstücke rechtfertigen<br />
o<strong>de</strong>r zwingend erfor<strong>de</strong>rlich machen. Ein Lärmschutzwall wür<strong>de</strong> als landschaftsfrem<strong>de</strong>s<br />
und ortsuntypisches Element das Landschaftsbild beeinträchtigen,<br />
und <strong>de</strong>r Verzicht auf die Bauflächen wäre eine erhebliche und nicht zumutbare<br />
Einschränkung <strong>de</strong>r privaten Belange <strong>de</strong>r Grun<strong>de</strong>igentümerin. Ausser<strong>de</strong>m<br />
wür<strong>de</strong>n Restflächen entstehen, die sich kaum sinnvoll nutzen o<strong>de</strong>r bewirtschaften<br />
liessen. Die Gemein<strong>de</strong> hält <strong>de</strong>shalb an <strong>de</strong>r bisherigen städtebaulichen<br />
Lösung fest.<br />
(10) Im übrigen wur<strong>de</strong>n einige Textergänzungen vorgenommen, und zwar zur<br />
archäologische Denkmalpflege (Hügelgrab) an <strong>de</strong>r östlichen <strong>Plan</strong>grenze, zum<br />
Erholungswert <strong>de</strong>s Gebietes im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Wan<strong>de</strong>rweg am Waldrand,<br />
zu <strong>de</strong>n sozialen Belange <strong>de</strong>r jungen Menschen (Kin<strong>de</strong>rspielplatz), zur<br />
Mobilität <strong>de</strong>r Bevölkerung sowie zum öffentlichen Personennahverkehr<br />
(ÖPNV).