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B-Plan 44 Begründung - Brockplan.de

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Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 21<br />

9 Eingriff / Ausgleich<br />

9.1 Grundlagen <strong>de</strong>r Eingriffsermittlung<br />

Grundlage für die Beurteilung <strong>de</strong>r Bestandssituation und <strong>de</strong>r unvermeidbaren<br />

Eingriffe ist eine Biotoptypenkartierung gem. "Kartierschlüssel für Biotoptypen<br />

in Nie<strong>de</strong>rsachsen" (Drachenfels 09/1994), eine Bewertung nach <strong>de</strong>m Punktesystem<br />

<strong>de</strong>s sogenannten „Osnabrücker Kompensationsmo<strong>de</strong>lls“, sowie eine<br />

Abschätzung <strong>de</strong>s Eingriffs unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermin<strong>de</strong>rung<br />

und Vermeidung von Eingriffen. Ein Landschaftsplan für die Gemein<strong>de</strong><br />

Nordholz liegt nicht vor. Wesentliche Aussagen zum Zustand von Natur<br />

und Landschaft wur<strong>de</strong>n daher <strong>de</strong>m Landschaftsrahmenplan (LRP) <strong>de</strong>s Landkreises<br />

Cuxhaven (Endfassung 2000) entnommen (s. Kap. 3.2).<br />

9.2 Erfassung <strong>de</strong>s Bestands und Bewertung<br />

(1) Aufgrund <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Strukturarmut <strong>de</strong>s Gebietes und <strong>de</strong>r Vornutzung<br />

für <strong>de</strong>n Maisanbau sind bei <strong>de</strong>r Eingriffsbewertung vor allem die Verän<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s, die Bo<strong>de</strong>nversiegelung und das Heranrücken an die<br />

umgeben<strong>de</strong>n Waldflächen zu betrachten.<br />

(2) Die Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s kann als geringfügig eingestuft<br />

wer<strong>de</strong>n, da das Vorhaben zwar eine Erweiterung <strong>de</strong>s bebauten Siedlungsbereiches<br />

darstellt, dabei aber <strong>de</strong>m vorhan<strong>de</strong>nen Orts- und Landschaftsbild entspricht.<br />

Der Blick vom Feuerweg aus auf <strong>de</strong>n Waldrand <strong>de</strong>r "Nordholzer Tannen"<br />

im Nor<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>Plan</strong>gebietes ist bereits durch die große Entfernung, durch<br />

das ansteigen<strong>de</strong> Gelän<strong>de</strong> und durch die angebauten Ackerfrüchte eingeschränkt.<br />

Ausser<strong>de</strong>m stellen die kahlen Ackerflächen in <strong>de</strong>n anbaufreien Zeiträumen<br />

eine Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s dar. Mit <strong>de</strong>n geplanten<br />

Pflanzmaßnahmen, insbeson<strong>de</strong>re durch die Wallhecken und <strong>de</strong>n Waldsaum,<br />

wird teilweise eine Verbesserung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s erreicht.<br />

(3) Die Fläche wird insgesamt als Sandacker (AS) eingestuft und ist überwiegend<br />

mit Wertfaktor 0,7 einzustufen. Für <strong>de</strong>n Rand <strong>de</strong>r Fläche gegenüber gegenüber<br />

<strong>de</strong>n Nordholzer Tannen im Nor<strong>de</strong>n und im Westen ist auch ein Interaktionsbereich<br />

für die im Wald leben<strong>de</strong>n Tiere zu berücksichtigen. Der Interaktionsbereich<br />

ist mit einer Tiefe bis zu 50 m vom Waldrand und bis zu einem Abstand<br />

von 50 m zum Feuerweg anzunehmen. Entsprechend seiner Funktion für<br />

die im Wald leben<strong>de</strong>n Tiere (Kleinnager, Insekten, Wirbellose, Vögel) ergibt<br />

sich eine höhere Bewertung mit Wertfaktor 0,8.<br />

9.3 Vermeidung und Minimierung von Eingriffen<br />

(1) Die Auswahl <strong>de</strong>s Standortes am Ran<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Hauptsiedlungsbereiches beruht<br />

bereits auf <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r Vermeidung und Minimierung von Eingriffen. Darüber<br />

hinaus wird mit <strong>de</strong>r GRZ 0,3 unter Reduzierung <strong>de</strong>r zusätzlichen Versiegelung<br />

nach § 19 BauNVO die Versiegelung auf <strong>de</strong>n einzelnen Grundstücken auf das<br />

unbedingt notwendige Maß begrenzt.<br />

(2) Mit <strong>de</strong>n vorgesehenen schmalen Verkehrsflächen und <strong>de</strong>n kleinen Stichwegen<br />

wer<strong>de</strong>n die für Verkehsanlagen erfor<strong>de</strong>rlichen Eingriffe minimiert, die notwendige<br />

Versiegelung wird reduziert.<br />

(3) Der bauliche Abstand zum Wald wird auf das für eine sinnvolle städtebauliche<br />

Entwicklung unbedingt erfor<strong>de</strong>rliche Maß begrenzt.

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