B-Plan 44 Begründung - Brockplan.de
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Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 7<br />
2 Bisheriger Verfahrensverlauf<br />
2.1 Frühzeitige Beteiligung <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
(1) In <strong>de</strong>r Zeit vom 15.05.2006 bis 19.06.2006 wur<strong>de</strong>n die durch die vorliegen<strong>de</strong><br />
<strong>Plan</strong>ung betroffenen Behör<strong>de</strong>n und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
gem. § 4 (1) BauGB frühzeitig beteiligt. Nachfolgend wer<strong>de</strong>n die auf die <strong>Plan</strong>ungsinhalte<br />
abzielen<strong>de</strong>n wesentlichen Anregungen aus <strong>de</strong>m Beteiligungsverfahren<br />
sowie <strong>de</strong>ren Behandlung in verkürzter Form aufgeführt.<br />
(2) Entgegen <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung, <strong>de</strong>n Abstand von 35 m zum Wald im Westen und<br />
im Nor<strong>de</strong>n auf die Grenzen <strong>de</strong>r Baugrundstücke zu beziehen, soll unter <strong>de</strong>n<br />
Prämissen eines "wirtschaftlichen Umgangs mit <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Flächen" und<br />
einer "geordneten städtebaulichen Entwicklung" (Weiterentwicklung vorhan<strong>de</strong>ner<br />
Siedlungsstrukturen) daran festgehalten wer<strong>de</strong>n, diesen Abstand nur für die<br />
Bebauung anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
(3) Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s prognostizierten Baumwurfes mit ca. 35 m ist<br />
dies als angemessen und für die Waldbesitzer als zumutbar zu betrachten. Die<br />
vorgebrachten Be<strong>de</strong>nken bezüglich einer Gefährdung genehmigungsfreier Anlagen<br />
und an<strong>de</strong>rer Sachwerte innerhalb <strong>de</strong>s Baumwurfes von 35 m sowie bezüglich<br />
<strong>de</strong>s sicheren Aufenthalts von Menschen sind dagegen als wenig erheblich<br />
zu betrachten.<br />
(4) Für die Freiflächen innerhalb <strong>de</strong>s Baumwurfes ergibt sich durch die <strong>Plan</strong>ung<br />
keine über das normale Maß hinausgehen<strong>de</strong> Gefahrenlage, wie sie z.B.<br />
auf öffentlichen Waldwegen, Straßen und Spielplätzen in Waldrandlage besteht.<br />
Gera<strong>de</strong> bei aussergewöhnlichen Wetterlagen wie Stürme und Gewitter ist auch<br />
von <strong>de</strong>r Vernunft und Einsicht <strong>de</strong>r Menschen auszugehen, dass man sich bei<br />
solchen Unwettern nicht in unmittelbarer Nähe zum Wald aufhalten sollte.<br />
(5) Genehmigungsfreie Anlagen und an<strong>de</strong>re Sachwerte, die sich innerhalb <strong>de</strong>s<br />
Baumwurfes befin<strong>de</strong>n können und dürfen, sind in <strong>de</strong>r Regel als nicht beson<strong>de</strong>rs<br />
werthaltig zu betrachten. Eine als Lösung diskutierte Haftungsverzichts- und -<br />
freistellungserklärung hierfür wäre unverhältnismäßig und <strong>de</strong>n Eigentümern<br />
nicht zuzumuten. Dagegen ist die Annäherung durch die private Freiflächennutzung<br />
an <strong>de</strong>n Wald bis auf ca. 19 m für die Wal<strong>de</strong>igentümer durchaus zumutbar,<br />
da sich daraus allein keine höhere Gefahrenlage ergibt.<br />
(6) Für <strong>de</strong>n östlich angrenzen<strong>de</strong>n Waldstreifen, <strong>de</strong>r vor <strong>Plan</strong>ungsbeginn bereits<br />
teilweise gero<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n war, ist ebenfalls von einer Beeinträchtigung <strong>de</strong>r<br />
Waldfunktionen auszugehen. Aufgrund <strong>de</strong>r geringen Breite <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s ist jedoch<br />
die gesamte Fläche betroffen. Zwar han<strong>de</strong>lt es sich um eine eher geringwertige<br />
"Weihnachtsbaumkultur", gleichwohl ist auch dieser Funktionsverlust<br />
an an<strong>de</strong>rer Stelle zu kompensieren.<br />
(5) Mit <strong>de</strong>r Unterschreitung <strong>de</strong>s Waldabstands ist eine Beeinträchtigung <strong>de</strong>r<br />
Waldfunktionen verbun<strong>de</strong>n. Die Kompensation dieses Funktionsverlustes kann<br />
an an<strong>de</strong>rer Stelle erfolgen, und zwar entwe<strong>de</strong>r durch Strukturverbesserungen<br />
von bestehen<strong>de</strong>n Waldflächen o<strong>de</strong>r durch Ersatzaufforstungen. Die Einschränkung<br />
<strong>de</strong>s Interaktionsbereiches für die im Wald leben<strong>de</strong>n Tiere (Kleinnager,<br />
Wirbellose, Insekten, Vögel) wird durch die Herstellung eines durchschnittlich<br />
19 m breiten Waldsaumes mit Wallhecke gegenüber <strong>de</strong>r privaten Nutzung hinreichend<br />
kompensiert.<br />
(6) Die verbleiben<strong>de</strong> schmale Ackerfläche (Flurstück 158/3) an <strong>de</strong>r westlichen<br />
<strong>Plan</strong>grenze wird in <strong>de</strong>n Geltungsbereich <strong>de</strong>s B-<strong>Plan</strong>s einbezogen und zu einem<br />
"Waldsaum" entwickelt.