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B-Plan 44 Begründung - Brockplan.de

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Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Umweltbericht Seite 27<br />

Teil II: Umweltbericht<br />

1 Einleitung<br />

1.1 Kurzdarstellung <strong>de</strong>r Inhalte und Ziele <strong>de</strong>s B-<strong>Plan</strong>es<br />

(1) Mit <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n <strong>Plan</strong>ung kommt die Gemein<strong>de</strong> Nordholz <strong>de</strong>r anhalten<strong>de</strong>n<br />

und zu erwarten<strong>de</strong>n Nachfrage nach Eigenheimen und Baugrundstücken<br />

nach. Sie erfüllt damit ihre Aufgabe als Unterzentrum. Das <strong>Plan</strong>ungsgebiet befin<strong>de</strong>t<br />

sich am westlichen Siedlungsrand <strong>de</strong>s Hauptsiedlungsbereiches südlich<br />

<strong>de</strong>r Nordholzer Tannen ca. 900 m vom Bahnhof Nordholz entfernt.<br />

(2) Ziel <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA)<br />

gem. § 4 BauNVO für Einfamilienhäuser sowie ggf. weniger Doppelhäuser.<br />

Ausser<strong>de</strong>m soll zwischen <strong>de</strong>r Wohnnutzung und <strong>de</strong>n umgeben<strong>de</strong>n Waldflächen<br />

ein breiter Waldsaum entwickelt wer<strong>de</strong>n. Die zulässige Versiegelung <strong>de</strong>r WA-<br />

Fläche orientiert sich an <strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen für Doppelhäuser. Die<br />

GRZ beträgt <strong>de</strong>shalb 0,3, und die gem. § 19 (4) BauNVO) zulässige Überschreitung<br />

wird auf 25 % begrenzt.<br />

(3) Flächenangaben:<br />

- Straßenverkehrsfläche 0,464 ha<br />

- davon 80 % voll versiegelt 0,371 ha<br />

- Öffentliche Grünflächen 0,093 ha<br />

- Maßnahmefläche "Waldsaum" 0,826 ha<br />

- Private Grünflächen "Wiesen" 0,195 ha<br />

- Nettobauland (WA) 3,063 ha<br />

- davon bebaut 1,149 ha<br />

- Bruttobauland 4,641 ha<br />

Durch die mit diesem B-<strong>Plan</strong> vorbereitete Überbaubarkeit <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns können<br />

bis zu 1,52 ha dauerhaft versiegelt wer<strong>de</strong>n.<br />

1.2 Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und<br />

Fachplanungen und ihre Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n B-<strong>Plan</strong><br />

(1) Neben <strong>de</strong>n allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, wie <strong>de</strong>m Baugesetzbuch,<br />

<strong>de</strong>n Naturschutzgesetzen, <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>s-Bo<strong>de</strong>nschutzgesetz und <strong>de</strong>n Wassergesetzen<br />

ist hier insbeson<strong>de</strong>re die Immissionschutzgesetzgebung mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Verordnungen zu berücksichtigen. Bezüglich <strong>de</strong>s Verkehrslärms am<br />

Feuerweg (K68) sind das Bun<strong>de</strong>simmissionschutzgesetz (BImSchG), die Verkehrslärmschutzverordnung<br />

(16. BImSchV), die DIN 18005-1 (Schallschutz im<br />

Städtebau) sowie die DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) zu beachten. Hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmal (Hügelgrab) ist das nie<strong>de</strong>rsächsische<br />

Denkmalschutzgesetz (NDSchG) maßgeblich. Grundlage für die Waldbelange<br />

ist das nie<strong>de</strong>rsächsische Waldgesetz (LWaldG).<br />

(2) Neben <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften sind das Regionale<br />

Raumordnungsprogramm (RROP) <strong>de</strong>s Landkreises Cuxhaven und <strong>de</strong>r Landschaftsrahmenplan<br />

(LRP) heranzuziehen. Neben <strong>de</strong>n allgemeinen Rahmenbedingungen<br />

für die Gemein<strong>de</strong> Nordholz als Unterzentrum sind in diesem Verfahren<br />

vor allem die Belange <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s von Be<strong>de</strong>utung.

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