B-Plan 44 Begründung - Brockplan.de
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Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Umweltbericht Seite 27<br />
Teil II: Umweltbericht<br />
1 Einleitung<br />
1.1 Kurzdarstellung <strong>de</strong>r Inhalte und Ziele <strong>de</strong>s B-<strong>Plan</strong>es<br />
(1) Mit <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n <strong>Plan</strong>ung kommt die Gemein<strong>de</strong> Nordholz <strong>de</strong>r anhalten<strong>de</strong>n<br />
und zu erwarten<strong>de</strong>n Nachfrage nach Eigenheimen und Baugrundstücken<br />
nach. Sie erfüllt damit ihre Aufgabe als Unterzentrum. Das <strong>Plan</strong>ungsgebiet befin<strong>de</strong>t<br />
sich am westlichen Siedlungsrand <strong>de</strong>s Hauptsiedlungsbereiches südlich<br />
<strong>de</strong>r Nordholzer Tannen ca. 900 m vom Bahnhof Nordholz entfernt.<br />
(2) Ziel <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA)<br />
gem. § 4 BauNVO für Einfamilienhäuser sowie ggf. weniger Doppelhäuser.<br />
Ausser<strong>de</strong>m soll zwischen <strong>de</strong>r Wohnnutzung und <strong>de</strong>n umgeben<strong>de</strong>n Waldflächen<br />
ein breiter Waldsaum entwickelt wer<strong>de</strong>n. Die zulässige Versiegelung <strong>de</strong>r WA-<br />
Fläche orientiert sich an <strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen für Doppelhäuser. Die<br />
GRZ beträgt <strong>de</strong>shalb 0,3, und die gem. § 19 (4) BauNVO) zulässige Überschreitung<br />
wird auf 25 % begrenzt.<br />
(3) Flächenangaben:<br />
- Straßenverkehrsfläche 0,464 ha<br />
- davon 80 % voll versiegelt 0,371 ha<br />
- Öffentliche Grünflächen 0,093 ha<br />
- Maßnahmefläche "Waldsaum" 0,826 ha<br />
- Private Grünflächen "Wiesen" 0,195 ha<br />
- Nettobauland (WA) 3,063 ha<br />
- davon bebaut 1,149 ha<br />
- Bruttobauland 4,641 ha<br />
Durch die mit diesem B-<strong>Plan</strong> vorbereitete Überbaubarkeit <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns können<br />
bis zu 1,52 ha dauerhaft versiegelt wer<strong>de</strong>n.<br />
1.2 Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und<br />
Fachplanungen und ihre Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n B-<strong>Plan</strong><br />
(1) Neben <strong>de</strong>n allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, wie <strong>de</strong>m Baugesetzbuch,<br />
<strong>de</strong>n Naturschutzgesetzen, <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>s-Bo<strong>de</strong>nschutzgesetz und <strong>de</strong>n Wassergesetzen<br />
ist hier insbeson<strong>de</strong>re die Immissionschutzgesetzgebung mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Verordnungen zu berücksichtigen. Bezüglich <strong>de</strong>s Verkehrslärms am<br />
Feuerweg (K68) sind das Bun<strong>de</strong>simmissionschutzgesetz (BImSchG), die Verkehrslärmschutzverordnung<br />
(16. BImSchV), die DIN 18005-1 (Schallschutz im<br />
Städtebau) sowie die DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) zu beachten. Hinsichtlich<br />
<strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmal (Hügelgrab) ist das nie<strong>de</strong>rsächsische<br />
Denkmalschutzgesetz (NDSchG) maßgeblich. Grundlage für die Waldbelange<br />
ist das nie<strong>de</strong>rsächsische Waldgesetz (LWaldG).<br />
(2) Neben <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften sind das Regionale<br />
Raumordnungsprogramm (RROP) <strong>de</strong>s Landkreises Cuxhaven und <strong>de</strong>r Landschaftsrahmenplan<br />
(LRP) heranzuziehen. Neben <strong>de</strong>n allgemeinen Rahmenbedingungen<br />
für die Gemein<strong>de</strong> Nordholz als Unterzentrum sind in diesem Verfahren<br />
vor allem die Belange <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s von Be<strong>de</strong>utung.