B-Plan 44 Begründung - Brockplan.de
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Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 17<br />
• Grünflächen - § 9(1)15 BauGB -<br />
(1) Der Zufahrtsbereich am Feuerweg und die Grenze <strong>de</strong>s Baugebietes am Feuerweg<br />
wer<strong>de</strong>n als öffentliche Grünflächen mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung "Verkehrsbegleitgrün"<br />
festgesetzt und durch die Festsetzung zur Anlage einer Wallhecke<br />
und <strong>de</strong>r Anpflanzung von Straßenbäume ergänzt. Damit wird zum einen<br />
das äussere Erscheinungsbild <strong>de</strong>s Baugebietes gestaltet und zum an<strong>de</strong>ren direkte<br />
Zufahrten einzelner Grundstücke zum Feuerweg unterbun<strong>de</strong>n.<br />
(2) Zwischen <strong>de</strong>r Maßnahmefläche "Waldsaum" und <strong>de</strong>n Bauflächen ist noch<br />
ein 5 m breiter Streifen <strong>de</strong>r Grundstücksflächen als private Wiesen vorgesehen.<br />
Diese Flächen dienen einer normalen Gartennutzung, jedoch ohne Bebauung<br />
durch Pavillons o<strong>de</strong>r ähnliche Anlagen. Die Festsetzung beruht auf <strong>de</strong>m Kompromiß<br />
zwischen <strong>de</strong>m gefor<strong>de</strong>rten baulichen Abstand zum Wald einerseits und<br />
einer sinnvollen und vertretbaren privaten Nutzung innerhalb <strong>de</strong>s Abstands.<br />
• Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft - § 9 (1) 20 BauGB -<br />
Die Randbereiche <strong>de</strong>s Baugebietes gegenüber <strong>de</strong>m Wald sind als "Flächen für<br />
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur<br />
und Landschaft" mit <strong>de</strong>m Entwicklungsziel "Waldsaum" (TF 3.1) festgesetzt.<br />
Diese Flächen sind <strong>de</strong>r natürlichen Sukzession zu überlassen aber regelmäßig<br />
im Abstand einiger Jahre zu schlägeln, um die Entwicklung zu einer Hochwaldfläche<br />
zu unterbin<strong>de</strong>n. Die Flächen sind gegenüber <strong>de</strong>n Privatgrundstücken<br />
durch eine Strauchwallhecke abzugrenzen. Der Wall ist auf <strong>de</strong>r Sukzessionsfläche<br />
durch Abschieben <strong>de</strong>s Oberbo<strong>de</strong>ns zu gewinnen und mit heimischen,<br />
standortgerechten Sträuchern gem. <strong>de</strong>r festgesetzten Pflanzlisten zu bepflanzen.<br />
• Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern - § 9 (1) 25a BauGB -<br />
(1) Als landschaftspflegerische Maßnahmen wird das Baugebiet gegenüber<br />
<strong>de</strong>m "Waldsaum" und gegenüber <strong>de</strong>m Feuerweg im Sü<strong>de</strong>n durch Flächen zum<br />
"Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen" und zwar<br />
als Strauchwallhecken (TF 3.2) mit einer Breite von 3 m abgegrenzt. Die<br />
Strauchwallhecken sind mit einer Wallhöhe von 70 bis 100 cm anzulegen. Die<br />
Bepflanzung <strong>de</strong>r Hecken ist 2-o<strong>de</strong>r 3-reihig mit einem Pflanzabstand von 1 m<br />
vorzunehmen. Dabei sind standortgerechte, heimische Laubgehölze entsprechend<br />
<strong>de</strong>r Pflanzlisten für Bäume (1) und Sträucher (2) zu pflanzen, dauerhaft<br />
zu erhalten und zu pflegen. Bei Verlust ist Ersatz an gleicher Stelle zu pflanzen.<br />
(2) Zur Entwicklung eines angemessen attraktiven Orts-/Landschaftsbil<strong>de</strong>s sollen<br />
im öffentlichen Bereich auch Bäume als Gruppen o<strong>de</strong>r Alleen gepflanzt<br />
wer<strong>de</strong>n. Dementsprechend sind in <strong>de</strong>n Verkehrsflächen und in <strong>de</strong>m "Verkehrsbegleitgrün"<br />
(VBG) Einzelpflanzgebote für Bäume festgesetzt. Dabei sollen<br />
Laubgehölze gemäß Empfehlung <strong>de</strong>r Pflanzliste (3) für Straßenbäume o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re<br />
Arten in Abstimmung mit unteren Naturschutzbehör<strong>de</strong> verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Teilweise sollen die Straßenbäume mit <strong>de</strong>n Versickerungsmul<strong>de</strong>n kombiniert<br />
wer<strong>de</strong>n.