B-Plan 44 Begründung - Brockplan.de
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Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 9<br />
3 Einfügung in die Gesamtplanung<br />
3.1 Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung<br />
(1) Die Abstimmung mit <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>r Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung erfolgte<br />
bereits parallel mit <strong>de</strong>r 19. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans (FNP).<br />
Die FNP-Än<strong>de</strong>rung wur<strong>de</strong> zwischenzeitlich genehmigt und bekanntgemacht<br />
und ist damit rechtskräftig. Grundlage <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung ist neben <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>s-<br />
Raumordnungsprogramm (LROP) von 1994 vorrangig das Regionale<br />
Raumordnungsprogramm <strong>de</strong>s Landkreises Cuxhaven (RROP) 2002.<br />
(2) Die Gemein<strong>de</strong> Nordholz ist nach <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>r Raumordnung <strong>de</strong>m ländlichen<br />
Raum zugeordnet und ist als Grundzentrum festgelegt, mit <strong>de</strong>r Aufgabe,<br />
die zentralen Einrichtungen zur Deckung <strong>de</strong>s allgemeinen, täglichen Grundbedarfs<br />
auch für die einzelnen Ortsteile bereitzustellen. Nächstgelegenes Mittelzentrum<br />
ist die benachbarte Stadt Cuxhaven.<br />
(3) Die Gemein<strong>de</strong> Nordholz ist ein Standort mit <strong>de</strong>n Schwerpunktaufgaben<br />
- Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten;<br />
- Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten;<br />
sowie mit <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren Entwicklungsaufgabe<br />
- Erholung.<br />
(4) Nach <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung zum RROP liegt <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungsbereich<br />
in einem "Vorsorgegebiet für Trinkwassergewinnung" und ist im übrigen<br />
ausschliesslich als "Vorsorgegebiet für Erholung" ausgewiesen.<br />
(5) Belange <strong>de</strong>r oberen Naturschutzbehör<strong>de</strong> (vorhan<strong>de</strong>ne und geplante Naturschutzgebiete,<br />
Gebiete mit lan<strong>de</strong>sweiter Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n Naturschutz, beson<strong>de</strong>re<br />
Schutzgebiete gem. EU-Vogelschutzrichtlinie und vorgeschlagene FFH-<br />
Gebiete) sind von <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung nicht betroffen. Beson<strong>de</strong>rs zu berücksichtigen<br />
ist jedoch die direkte Nachbarschaft zum Waldgebiet "Nordholzer Tannen" und<br />
<strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen baulichen Abstän<strong>de</strong>n. Auch unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s<br />
RROP ist die Verträglichkeit gewahrt, da keine die <strong>Plan</strong>ung maßgeblich berühren<strong>de</strong>n<br />
Verän<strong>de</strong>rungen festzustellen sind und die <strong>Plan</strong>ung somit auch zukünftig<br />
im Einklang mit <strong>de</strong>n raumordnerischen Zielen stehen wird.<br />
(6) Von Be<strong>de</strong>utung hinsichtlich <strong>de</strong>s Immissionsschutzes ist für die <strong>Plan</strong>ung <strong>de</strong>r<br />
raumordnerisch festgelegte Nordholzer Flugplatz sowie <strong>de</strong>r Straßenverkehr <strong>de</strong>r<br />
K 68 (Feuerweg). Das <strong>Plan</strong>ungsgebiet liegt in einem Abstand von ca. 1,5 km<br />
ausserhalb <strong>de</strong>r festgelegten Fluglärmzonen. Überschreitungen <strong>de</strong>r Orientierungswerte<br />
für Wohngebiete durch Fluglärm können somit ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
Für die K 68 wird vom Landkreis Cuxhaven eine Verkehrsmenge von<br />
DTV 2.690 (Zählung 2000) angegeben. Die Verkehrsprognose berücksichtigt<br />
eine Zunahme <strong>de</strong>s Verkehrs um 2 % auf DTV 27<strong>44</strong> und einen Schwerlastanteil<br />
von unter 3 %.<br />
(7) Gemäß RROP soll bei <strong>de</strong>r Bauleitplanung grundsätzlich ein baulicher Abstand<br />
von 50 m gegenüber Waldflächen eingehalten wer<strong>de</strong>n. Diese pauschale<br />
Zielsetzung differenziert jedoch nicht zwischen dicht besie<strong>de</strong>lten Bereichen<br />
und <strong>de</strong>r freien Landschaft. In Siedlungsbereichen müssen die Waldbelange stärker<br />
mit an<strong>de</strong>ren privaten und öffentlichen Belangen abgewogen wer<strong>de</strong>n. Bei<br />
<strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n <strong>Plan</strong>ung soll <strong>de</strong>r Waldabstand <strong>de</strong>shalb abweichend von <strong>de</strong>r<br />
Zielsetzung <strong>de</strong>s RROP reduziert wer<strong>de</strong>n. Laut Begründung zum RROP ist die<br />
Festlegung eines Min<strong>de</strong>stabstands von 50 m als Hinweis für die planen<strong>de</strong> Gemein<strong>de</strong><br />
zu verstehen, sich damit in <strong>de</strong>r Bauleitplanung näher auseinan<strong>de</strong>rzusetzen.<br />
(8) Darüber hinaus sind <strong>de</strong>m RROP keine weiteren Vorrangstandorte o<strong>de</strong>r sonstigen<br />
Darstellungen zu entnehmen, die von Be<strong>de</strong>utung für die <strong>Plan</strong>ung sind.<br />
- Die <strong>Plan</strong>ung steht im Einklang mit <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>r Raumordnung -