B-Plan 44 Begründung - Brockplan.de
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Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Umweltbericht Seite 35<br />
2.3.2 Schutzgut Mensch<br />
Zur Berücksichtigung <strong>de</strong>r Lärmschutzbelange auf <strong>de</strong>n direkt an <strong>de</strong>n Feuerweg<br />
angrenzen<strong>de</strong>n Flächen wer<strong>de</strong>n die Grundstücke in <strong>de</strong>r Weise zugeschnitten und<br />
ausgerichtet, dass die Terrassen jeweils <strong>de</strong>n südwestlichen Gebäu<strong>de</strong>seiten zugeordnet<br />
wer<strong>de</strong>n können und damit einen ausreichen<strong>de</strong>n Abstand zur Straße haben.<br />
Die straßenseitig an die Grundstücke anschliessen<strong>de</strong> Wallhecke bewirkt<br />
eine Reduzierung <strong>de</strong>s Lärmpegels zumin<strong>de</strong>st im bo<strong>de</strong>nnahen Bereich, also für<br />
sitzen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r liegen<strong>de</strong> Personen. Der Abstand <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> zur Straße wird im<br />
<strong>Plan</strong>gebiet etwas größer sein als in <strong>de</strong>r Nachbarschaft. So wer<strong>de</strong>n zusätzliche<br />
Maßnahmen an <strong>de</strong>n Aussenbauteilen <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Unvermeidbare Belastungen<br />
Trotz <strong>de</strong>r o.g. Maßnahmen kommt es in <strong>de</strong>n vor<strong>de</strong>ren Grundstücksteilen bis zu<br />
einer Tiefe von ca. 9 m zu Überschreitungen <strong>de</strong>s Orientierungswertes für <strong>de</strong>n<br />
Tagszeitraum, und zwar um bis zu 4,2 dB(A) an <strong>de</strong>r Grundstücksgrenze. In <strong>de</strong>r<br />
Mitte dieser Fläche wird die Überschreitung bei ca. 2 dB(A) im Mittel liegen.<br />
2.3.3 Schutzgut Bo<strong>de</strong>n<br />
Mit <strong>de</strong>n Festsetzungen <strong>de</strong>s B-<strong>Plan</strong>s (GRZ 0,3 + max. 25 % Überschreitung)<br />
wird <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r versiegelbaren Flächen auf <strong>de</strong>n Grundstücken auf das nötigste<br />
beschränkt. Der Ausbau <strong>de</strong>r Verkehrsflächen sieht ebenfalls nur <strong>de</strong>n unbedingt<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang versiegelter Flächen vor.<br />
Unvermeidbare Belastungen<br />
Eine Überbauung und damit anteilige Versiegelung <strong>de</strong>r Bö<strong>de</strong>n ist an dieser<br />
Stelle <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>gebietes unvermeidbar. Im Vergleich mit Standortalternativen<br />
ist <strong>de</strong>r dargelegte Versiegelungsgrad als minimal zu betrachten. Aufgrund<br />
<strong>de</strong>r Verbesserungen durch die Entwicklung von Hausgärten und <strong>de</strong>s Waldsaumes<br />
mit bo<strong>de</strong>nverbessern<strong>de</strong>n Maßnahmen kann die Beeinträchtigung durch die<br />
Versiegelung vollständig kompensiert wer<strong>de</strong>n.<br />
2.3.4 Schutzgut Wasser<br />
Durch die mit <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nversiegelung verbun<strong>de</strong>ne Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Grundwasserneubildungsrate<br />
sind Verbesserungsmaßnahmen zur Versickerung im<br />
<strong>Plan</strong>gebiet erfor<strong>de</strong>rlich. So sollen in <strong>de</strong>n öffentlichen Flächen Versickerungsmul<strong>de</strong>n<br />
hergestellt wer<strong>de</strong>n. Aufgrund <strong>de</strong>r guten Versickerungsfähigkeit <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns<br />
kann damit das anfallen<strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rschlagswasser auch weiterhin vollständig<br />
im <strong>Plan</strong>ungsgebiet zur Versickerung gebracht wer<strong>de</strong>n.<br />
Unvermeidbare Belastungen<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r genannten Versickerungsmaßnahmen kann die partielle Beeinträchtigung<br />
<strong>de</strong>r Grundwasserneubildungsrate vollständig ausgeglichen wer<strong>de</strong>n.