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Gemein<strong>de</strong> Nordholz<br />
Landkreis Cuxhaven<br />
Bebauungsplan Nr. 48<br />
"Friesenhof"<br />
und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung<br />
Kartengrundlage TK25 © 2011 LGLN<br />
Frühzeitige Beteiligung <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n<br />
und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
gem. § 4 (1) BauGB<br />
09.01.2012
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-Plan Nr. 48 "Friesenhof" und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung Seite 2<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
1 Grundlagen <strong>de</strong>r Planung ............................................................. 3<br />
1.1 Planungsanlass und Entwicklungsziele .......................................... 3<br />
1.2 Angaben zum Plangebiet ............................................................... 3<br />
2 Einfügen in die Gesamtplanung .................................................. 4<br />
2.1 Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) .............................. 4<br />
2.2 Landschaftsrahmenplan (LRP) ...................................................... 4<br />
2.3 Flächennutzungsplan (FNP) ........................................................... 4<br />
3 Bestand und Zustand <strong>de</strong>s Plangebietes ...................................... 5<br />
4 Planung .......................................................................................... 6<br />
4.1 Museumskonzept ............................................................................ 6<br />
4.2 Entwicklungskonzept ...................................................................... 6<br />
4.3 Verkehrliche Erschliessung ............................................................ 7<br />
4.4 Festsetzungen und Inhalte <strong>de</strong>s B-Planes ......................................... 7<br />
5 Auswirkungen <strong>de</strong>r Planung ...................................................... 10<br />
5.1 Natur und Landschaft.................................................................... 10<br />
5.2 Versiegelung und Bebauung ......................................................... 10<br />
5.3 Verkehrsmengen / Verkehrslärm / Verkehrsführung ................... 11<br />
5.4 Untersuchungsbedarf / Umweltbericht / Monitoring ................... 11<br />
Anlage<br />
- Räumliches Entwicklungkonzept<br />
Bearbeitung:<br />
Planungsbüro Dierk Brockmöller<br />
Städteplaner Architekten<br />
20459 Hamburg / Gerstäckerstr. 4<br />
Tel: 040 - 22 71 53 23<br />
www.brockplan.<strong>de</strong>
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-Plan Nr. 48 "Friesenhof" und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung Seite 3<br />
1 Grundlagen <strong>de</strong>r Planung<br />
1.1 Planungsanlass und Entwicklungsziele<br />
(1) Mit <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n Verfahren zum Bebauungsplan Nordholz Nr. 48<br />
"Friesenhof" sollen die bau- und nutzungsrechtlichen Voraussetzungen für die<br />
Entwicklung und <strong>de</strong>n Betrieb eines Freiluftmuseums geschaffen wer<strong>de</strong>n. Träger<br />
dieses Vorhabens ist <strong>de</strong>r im Jahr 2007 gegrün<strong>de</strong>te Verein "Mittelalterlicher<br />
Friesenhof in Cappel-Neufeld e.V.". Ziel dieses Museums ist es, Einblicke in<br />
das Leben, die Landwirtschaft und die Kultur <strong>de</strong>r Friesen im alten Land Wursten<br />
zur Zeit <strong>de</strong>r sogenannten „Friesischen Freiheit“ im 13. Jahrhun<strong>de</strong>rt zu geben.<br />
Mit diesem Vorhaben sollen die kulturellen und touristischen Angebote <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong> Nordholz wie auch <strong>de</strong>r Samtgemein<strong>de</strong> Land Wursten ergänzt und<br />
die touristische Attraktivität <strong>de</strong>r Region insgesamt gestärkt wer<strong>de</strong>n.<br />
(2) Das für dieses Vorhaben ausgewählte Grundstück ist aufgrund seiner Beson<strong>de</strong>rheiten<br />
für diese speziellen Museumszwecke gera<strong>de</strong>zu i<strong>de</strong>al. Auf <strong>de</strong>m<br />
Gelän<strong>de</strong> befin<strong>de</strong>n sich bereits zwei leerstehen<strong>de</strong> ältere Gebäu<strong>de</strong> <strong>de</strong>s ehemaligen<br />
Agnesenhofes, die durch das geplante Museum einer sinnvollen Nachnutzung<br />
zugeführt wer<strong>de</strong>n können. Der Agnesenhof wür<strong>de</strong> so zu neuem Leben erweckt<br />
und die <strong>de</strong>nkmalgeschützte alte Scheune wür<strong>de</strong> für Besucher wie<strong>de</strong>r zugänglich<br />
wer<strong>de</strong>n. Auch die kostenintensiven Erhaltungsmaßnahmen <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong><br />
könnten sich somit zumin<strong>de</strong>st teilweise amortisieren.<br />
(3) Im gesamten hinteren Bereich <strong>de</strong>s Plangebietes wur<strong>de</strong> das Gelän<strong>de</strong>profil im<br />
Jahr 2007 durch eine umfangreiche Bo<strong>de</strong>nentnahme erheblich verän<strong>de</strong>rt. Nach<br />
<strong>de</strong>m Abbau von Kleibo<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>s Container-Terminals CT 4 in Bremerhaven<br />
ist dort eine größere Senke geblieben und ein ca. 2 ha großes Stillgewässer<br />
entstan<strong>de</strong>n. Mit <strong>de</strong>m Ziel einer Landschaftsreparatur ist <strong>de</strong>r Bereich um<br />
das Gewässer bereits für Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
vorgesehen. In Vorgriff auf die geplante Museumsnutzung und <strong>de</strong>r damit<br />
zu erwarten<strong>de</strong>n Landschaftsgestaltung wur<strong>de</strong> nach Abschluss <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nentnahme<br />
bereits eine Aufschüttung aus nicht <strong>de</strong>ichfähigem Restbo<strong>de</strong>n im See als Voraussetzung<br />
für die Gestaltung einer Wurt durchgeführt. Die geplante Nachnutzung<br />
durch das Museum, mit <strong>de</strong>n damit verbun<strong>de</strong>nen landschaftspflegerisch<br />
wirksamen Nutzungen, dient somit zugleich auch <strong>de</strong>r notwendigen Landschaftsreparatur.<br />
(4) Die Aufstellung <strong>de</strong>s B-Plans Nordholz Nr. 48 "Friesenhof" erfolgt gleichzeitig<br />
mit <strong>de</strong>r 24. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s FNP als Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB<br />
1.2 Angaben zum Plangebiet<br />
(1) Das Plangebiet liegt im südwestlichen Bereich <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Nordholz und<br />
grenzt direkt an das Gemein<strong>de</strong>gebiet <strong>de</strong>r Samtgemein<strong>de</strong> Land Wursten. Die Zufahrtsstraße<br />
zum Agnesenhof, <strong>de</strong>r Cappeler Alten<strong>de</strong>ich, gehört bereits zur<br />
Nachbargemein<strong>de</strong>.<br />
(2) Die Anlage befin<strong>de</strong>t sich außen<strong>de</strong>ichs am Cappeler Alten<strong>de</strong>ich (Nr. 110)<br />
Gemarkung Cappel-Neufeld, Flur 4, Flurstücke Nr. 3, 10, 11/7, 37/5 und<br />
38. Grundbuchrechtliche Eigentümer <strong>de</strong>r Flächen sind die „Gustav-Allers-Stiftung“<br />
sowie die „Allers´sche Armenstiftung“, rechtlich vertreten durch <strong>de</strong>n<br />
„Zweckverband Lan<strong>de</strong>sstube Alten Lan<strong>de</strong>s Wursten". Das Plangebiet hat ein<br />
Gesamtgröße von ca. 9,2 ha, einschließlich <strong>de</strong>r Wasserflächen.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-Plan Nr. 48 "Friesenhof" und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung Seite 4<br />
2 Einfügen in die Gesamtplanung<br />
2.1 Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)<br />
Das <strong>de</strong>rzeit wirksame RROP stammt aus <strong>de</strong>m Jahr 2002. Eine Neufassung <strong>de</strong>s<br />
RROP befin<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>rzeit in <strong>de</strong>r Genehmigungsphase. Im wirksamen RROP<br />
ist das Plangebiet als Vorsorgebiete für Landwirtschaft, für Erholung und für<br />
Natur und Landschaft dargestellt, mit Ausnahme <strong>de</strong>r Fläche <strong>de</strong>r ehemaligen<br />
Hofanlage.<br />
2.2 Landschaftsrahmenplan (LRP)<br />
Der LRP stammt aus <strong>de</strong>m Jahr 2000 und kann aufgrund <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>nabbaus im<br />
Jahr 2007 heute nur noch eingeschränkt als Grundlage für die Beurteilung <strong>de</strong>r<br />
Flächen im Plangebiet herangezogen wer<strong>de</strong>n. Im vorliegen<strong>de</strong>n Fall entsteht dadurch<br />
aber kein zu beanstan<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Informationsmangel. Die Grundzüge und<br />
Ziele <strong>de</strong>s LRP bleiben gewahrt. Die landwirtschaftlichen Freiflächen wer<strong>de</strong>n<br />
weiterhin landwirtschaftlich genutzt und die vorhan<strong>de</strong>nen Gehölze wer<strong>de</strong>n ggf.<br />
abgerun<strong>de</strong>t und ergänzt. Neubauten sind nur in geringem Umfang auf <strong>de</strong>r<br />
künstlich geschaffen Wurt geplant und wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Museumszielen entsprechend<br />
landschaftstypisch im historischen Sinn gestaltet.<br />
2.3 Flächennutzungsplan (FNP)<br />
In <strong>de</strong>m bisher wirksamen FNP <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Nordholz ist das Plangebiet<br />
vollständig als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Entwurf für die<br />
FNP-Neuaufstellung enthält für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nentnahme zusätzlich die<br />
Darstellung einer Fläche für "Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und<br />
Landschaft" gemäß § 5 (2) 10 BauGB. Somit besteht keine ausreichen<strong>de</strong> planungsrechtliche<br />
Grundlage für die geplante Museumsnutzung und <strong>de</strong>r FNP<br />
muss geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Demgemäß wird in <strong>de</strong>r parallel zum B-Plan-Verfahren<br />
durchgeführten 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r gesamte Bereich als Fläche für <strong>de</strong>n<br />
Gemeinbedarf gemäß § 5 (2) 2 mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung "kulturellen<br />
Zwecken dienen<strong>de</strong> Gebäu<strong>de</strong> und Einrichtungen" und <strong>de</strong>m Zusatz "Museum"<br />
dargestellt. Die Maßnahmefläche wird unverän<strong>de</strong>rt aus <strong>de</strong>m Entwurf zur<br />
FNP-Neuaufstellung übernommen.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-Plan Nr. 48 "Friesenhof" und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung Seite 5<br />
3 Bestand und Zustand <strong>de</strong>s Plangebietes<br />
(1) Das Plangebiet wur<strong>de</strong> ehemals insgesamt landwirtschaftlich genutzt und<br />
enthält die verbliebenen Restgebäu<strong>de</strong> <strong>de</strong>s "Agnesenhofes". Der Agnesenhof ist<br />
ein historisches Bauerngehöft aus <strong>de</strong>m Jahr 1840. Im Jahr 2003 war das Wohnwirtschaftsgebäu<strong>de</strong><br />
bis auf die Grundmauern abgebrannt. Erhalten geblieben ist<br />
ein Stallgebäu<strong>de</strong> und die <strong>de</strong>nkmalgeschützte alte Scheune. Aufgrund <strong>de</strong>r zwischenzeitlich<br />
erfolgten Instandsetzungsmaßnahmen sind bei<strong>de</strong> Gebäu<strong>de</strong> in einem<br />
guten baulichen Zustand und für eine Nachnutzung durch das Museum geeignet.<br />
(2) Der Bereich <strong>de</strong>s Agnesenhofes ist von einem umfangreichen Gehölzbestand<br />
als Baum-Strauchhecken mit wenigen Lücken umgeben, <strong>de</strong>r sich südwestlich<br />
<strong>de</strong>s Gehöfts zu einem größeren Hofgehölz erweitert. Es han<strong>de</strong>lt sich überwiegend<br />
um Laugehölze. Neben <strong>de</strong>m großen Anteil an Buchen sind auch einige Eichen,<br />
Kastanien, Eschen, Lin<strong>de</strong>n und Pappeln zu fin<strong>de</strong>n. Eingestreut sind auch<br />
wenige exotische Gehölze. In nordsüdlicher Richtung durchquert ein Graben<br />
das Plangebiet, <strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>s Vorflutsystems und ein Gewässer II. Ordnung ist.<br />
Wie das Gehöft wird auch <strong>de</strong>r Graben im nordwestlichen Abschnitt von Gehölzen<br />
begleitet.<br />
(3) Die hinteren Bereiche <strong>de</strong>s Plangebietes sind durch <strong>de</strong>n Abbau von Kleibo<strong>de</strong>n<br />
für <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>s Container-Terminals CT 4 in Bremerhaven 2007 stark verän<strong>de</strong>rt<br />
wor<strong>de</strong>n. Die entstan<strong>de</strong>ne Baggerkuhle hat sich mittlerweile zu einem für<br />
die Natur wertvollen Stillgewässer mit einer vielfältigen Vogelpopulation entwickelt.<br />
Innerhalb <strong>de</strong>s Sees, an seinem südlichen Rand, befin<strong>de</strong>t sich eine<br />
Sandaufschüttung mit einer Höhe von ca. 2 m über <strong>de</strong>m Terrain <strong>de</strong>r Umgebung.<br />
Der Bewuchs im engeren Bereich um <strong>de</strong>n See herum besteht neben zwei kleinen<br />
Feldgehölzen nur aus Gräsern und Stau<strong>de</strong>n. Auf <strong>de</strong>r Wurt selbst hat sich<br />
eine karge Pflanzengesellschaft vorwiegend aus Gräsern entwickelt. Die übrigen<br />
Flächen im Sü<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Plangebietes sind landwirtschaftlich als Intensivgrünland<br />
(GI) genutzt.<br />
(4) Die verkehrliche Erschliessung <strong>de</strong>r Anlage erfolgt über <strong>de</strong>n Cappeler Alten<strong>de</strong>ich<br />
mit seiner verhältnismäßig schmalen befestigten Fahrbahn und nur wenigen<br />
Ausweichstellen. Die Entfernungen zu <strong>de</strong>n nächstgelegenen Hauptverkehrsstraßen<br />
betragen in nördlicher Richtung ca. 1.250 m bis zur Kreisstraße<br />
K72 ("Sieltrift") und in südlicher Richtung ca. 850 m bis zur Kreisstraße K 68<br />
("Nie<strong>de</strong>rstrich") über <strong>de</strong>n Neufel<strong>de</strong>r Weg. Der Cappeler Alten<strong>de</strong>ich gehört bereits<br />
zum Gebiet <strong>de</strong>r benachbarten Samtgemein<strong>de</strong> Land Wursten.<br />
(5) Ergänzend sind noch aktuelle Wegerechte zu erwähnen. Die landwirtschaftlichen<br />
Flächen hinter <strong>de</strong>m Stillgewässer sind an einen Landwirt verpachtet,<br />
<strong>de</strong>m bisher ein Wegerecht über das Flurstück Nr. 37/5 zustand. Mit <strong>de</strong>r Realisierung<br />
<strong>de</strong>s Museumsprojektes soll das Wegerecht dann auf das Flurstück<br />
Nr. 38 verlagert wer<strong>de</strong>n und zukünftig an <strong>de</strong>ssen südwestlicher Grundstücksgrenze<br />
verlaufen.<br />
(6) Die Struktur <strong>de</strong>r Landschaft wird geprägt durch die Deichlinien, die von einer<br />
Mischung aus kleinteiliger Bebauung und Gehölzen begleitet wer<strong>de</strong>n, während<br />
die Räume zwischen <strong>de</strong>n Deichlinien völlig flach sind und einen weiten<br />
Blick über diese Landschaftsräume erlauben. Die Hofanlagen <strong>de</strong>r aktiven landwirtschaftlichen<br />
Betriebe liegen vereinzelt und in weiten Abstän<strong>de</strong>n innerhalb<br />
dieser flachen Zwischenräume und haben meist sehr lange Zuwege. Unter <strong>de</strong>n<br />
Gebäu<strong>de</strong>n am Cappeler Alten<strong>de</strong>ich dominieren Wohnhäuser als Einzelhäuser,<br />
teilweise mit Ferienwohnungen o<strong>de</strong>r als Ferienhäuser. Westlich <strong>de</strong>s Plangebietes,<br />
in nur 130 m Entfernung, befin<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>r Windpark Cappel-Neufeld mit<br />
Bauhöhen von ca. 55 m über Terrain.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-Plan Nr. 48 "Friesenhof" und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung Seite 6<br />
4 Planung<br />
4.1 Museumskonzept<br />
(1) Der Verein "Mittelalterlicher Friesenhof in Cappel-Neufeld e.V." hat ein eigenes<br />
Programm und Museumskonzept verfasst, das hier nur auszugsweise in<br />
<strong>de</strong>n grundsätzlichen Zielen und Prämissen wie<strong>de</strong>rgegeben wird.<br />
(2) Das zentrale Ziel <strong>de</strong>s Vereins ist die Rekonstruktion eines friesischen Bauernhofes<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s 13. Jahrhun<strong>de</strong>rts, wie er im Wurster Land vielfach gestan<strong>de</strong>n<br />
hat. Damit soll ein Einblick gegeben wer<strong>de</strong>n in das Leben, die Landwirtschaft<br />
und die Kultur <strong>de</strong>r Friesen im alten Land Wursten zur Zeit <strong>de</strong>r sogenannten<br />
„Friesischen Freiheit“. Die Rekonstruktion <strong>de</strong>s Bauernhofes basiert auf<br />
wissenschaftlichen Quellen und auf <strong>de</strong>r Beratung durch nord<strong>de</strong>utsche und nie<strong>de</strong>rländische<br />
Archäologen. Der geplante Friesenhof soll als Funktionsreplik allen<br />
mo<strong>de</strong>rnen Sicherheitsstandards entsprechen ohne sich optisch von einem<br />
mittelalterlichen Gebäu<strong>de</strong> zu unterschei<strong>de</strong>n.<br />
(3) Der Mittelalterliche Friesenhof Cappel-Neufeld soll nach Fertigstellung als<br />
lebendiges Museum betrieben wer<strong>de</strong>n. Das Restgebäu<strong>de</strong> <strong>de</strong>s historischen Agnesenhofes<br />
„Scheune“ soll als Kassen- Eingangs- und Ausstellungsgebäu<strong>de</strong> mit<br />
einem kleinen Museumsshop eingerichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
4.2 Entwicklungskonzept<br />
(1) Unter <strong>de</strong>m Hauptziel <strong>de</strong>s Museums, einen Einblick in das Leben, die Landwirtschaft<br />
und die Kultur <strong>de</strong>r Friesen im alten Land Wursten zur Zeit <strong>de</strong>r sogenannten<br />
„Friesischen Freiheit“ im 13. Jahrhun<strong>de</strong>rt zu geben, wer<strong>de</strong>n nur wenige<br />
bauliche Verän<strong>de</strong>rungen erfolgen. Die umfangreichsten Maßnahmen bestehen<br />
in <strong>de</strong>r Gestaltung und Bebauung <strong>de</strong>r Wurt. Dort ist als Hauptgebäu<strong>de</strong> die<br />
Rekonstruktion eines friesischen Bauernhofes geplant. Ergänzt wer<strong>de</strong>n soll das<br />
Haupthaus durch eine kleinere Schmie<strong>de</strong> und durch ein kleines Bauwerk zur<br />
Fischereidarstellung am Seeufer.<br />
(2) Die vorhan<strong>de</strong>nen bei<strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong> (Scheune und Stall) sollen nach Möglichkeit<br />
mitgenutzt wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r <strong>de</strong>nkmalgeschützten Scheune soll zumin<strong>de</strong>st ein<br />
Raum zur Ausstellung <strong>de</strong>r Produkte <strong>de</strong>s Museums und <strong>de</strong>ren Verkauf entstehen.<br />
Außer<strong>de</strong>m wird die Einrichtung eines Cafés angestrebt, mit einer Terrasse vor<br />
<strong>de</strong>r Südwestseite <strong>de</strong>r Scheune. Das ehemalige Stallgebäu<strong>de</strong> soll mo<strong>de</strong>rnisiert<br />
wer<strong>de</strong>n und zukünftig Sanitärräume beherbergen. Als Zugang zur Wurt ist eine<br />
kleine Brücke erfor<strong>de</strong>rlich. Weitere bauliche Maßnahmen sind nicht geplant.<br />
Die Wege sollen historischen Vorbil<strong>de</strong>rn folgen und nicht befestigt wer<strong>de</strong>n.<br />
(3) Die vorhan<strong>de</strong>nen Gehölze können insgesamt erhalten wer<strong>de</strong>n und sollen<br />
teilweise noch ergänzt wer<strong>de</strong>n. Die zwischenzeitlich ausgelichtete Gehölzfläche<br />
soll jedoch teilweise wie<strong>de</strong>r zuwachsen können. Direkt in Anschluss an die<br />
Zufahrt zur Hofanlage soll eine Fläche als Bedarfsparkplatz für bis zu 50 Pkw<br />
freigehalten aber nicht versiegelt wer<strong>de</strong>n.<br />
(4) Der größte Teil <strong>de</strong>r Freiflächen soll als Wei<strong>de</strong> für Schafe genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Dabei können sich insbeson<strong>de</strong>re die Uferböschungen teilweise auch sukzessiv<br />
entwickeln. Angelehnt an historische Vorbil<strong>de</strong>r sollen sich dort vor allem Wei<strong>de</strong>nsträucher<br />
ansie<strong>de</strong>ln können. Der Bereich südwestlich <strong>de</strong>r Hofanlage soll alternativ<br />
zur Beweidung später auch zur Darstellung historischen Ackerbaus genutzt<br />
wer<strong>de</strong>n. In Zusammenhang mit beson<strong>de</strong>rs groß angelegten Veranstaltungen<br />
<strong>de</strong>s Museums wird ein Teil <strong>de</strong>r Fläche temporär noch als zusätzlicher Parkplatz<br />
benötigt, was aber voraussichtlich höchstens zweimal im Jahr vorkommen<br />
wird.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-Plan Nr. 48 "Friesenhof" und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung Seite 7<br />
4.3 Verkehrliche Erschliessung<br />
(1) In Zusammenhang mit <strong>de</strong>n seltenen Großveranstaltungen, die höchstens<br />
zweimal im Jahr stattfin<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, wird ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu<br />
erwarten sein. Nach <strong>de</strong>n Erfahrungen bei einer Veranstaltung im Sommer 2010<br />
ist ein Verkehrsaufkommen von bis zu 334 Kfz/24h durchaus realistisch. Das<br />
ist grundsätzlich kein hohes Verkehrsaufkommen. Ein Großteil <strong>de</strong>r Besucher<br />
wird aus <strong>de</strong>r näheren Umgebung erwartet und bei gutem Wetter auch Fahrrä<strong>de</strong>r<br />
benutzen.<br />
(2) Aufgrund <strong>de</strong>r Lage am Cappeler Alten<strong>de</strong>ich mit seiner sehr schmalen Fahrbahn<br />
und <strong>de</strong>n wenigen Ausweichstellen kann es gelegentlich erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n,<br />
<strong>de</strong>n Besucherverkehr <strong>de</strong>s Museums - zumin<strong>de</strong>st <strong>de</strong>n Quellverkehr bei größeren<br />
Veranstaltngen - beson<strong>de</strong>rs zu regeln. Der kürzeste Weg zu einer Hauptstraße<br />
ist die Strecke in südlicher Richtung mit 400 m auf <strong>de</strong>m Cappeler Alten<strong>de</strong>ich<br />
und dann noch 450 m über <strong>de</strong>n Neufel<strong>de</strong>r Weg zum Nie<strong>de</strong>rstrich (K 68).<br />
(3) Zur Verringerung <strong>de</strong>s Gegenrichtungsverkehrs auf <strong>de</strong>m Deich und zur Vermeidung<br />
<strong>de</strong>r Überlastung von Ausweichstellen soll an Tagen mit beson<strong>de</strong>ren<br />
Veranstaltungen <strong>de</strong>r Quellverkehr vom Museums gezielt nach Sü<strong>de</strong>n und über<br />
<strong>de</strong>n Neufel<strong>de</strong>r Weg zur Kreisstraße K 68 gelenkt wer<strong>de</strong>n. Der Neufel<strong>de</strong>r Weg<br />
ist zwar auch nur einspurig befestigt, lässt jedoch ein Ausweichen auf ganzer<br />
Länge zu.<br />
4.4 Festsetzungen und Inhalte <strong>de</strong>s B-Planes<br />
• Art und Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung (§ 9 (1) 1 BauGB)<br />
(1) Die geplante Nutzung als ein Freilichtmuseum zur Darstellung <strong>de</strong>s Lebens,<br />
<strong>de</strong>r Landwirtschaft und <strong>de</strong>r Kultur <strong>de</strong>r Friesen im alten Land Wursten <strong>de</strong>s<br />
13. Jahrhun<strong>de</strong>rts ist im weitesten Sinne auch als landwirtschaftliche Nutzung<br />
zu sehen. Für einige Aktivitäten und Anlagen wie Veranstaltungen, Verkehrsmengen<br />
und Parkplätze sowie <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>l mit <strong>de</strong>n Erzeugnissen und Produkten<br />
<strong>de</strong>s Museums gilt das jedoch nicht. Der gesamt Bereich wird <strong>de</strong>shalb als Fläche<br />
für <strong>de</strong>n Gemeinbedarf gem. § 9 (1) 5 BauGB festgesetzt, mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung<br />
„Kulturellen Zwecken dienen<strong>de</strong> Einrichtungen" / „Museum".<br />
Der Rahmen <strong>de</strong>r zulässigen Nutzungen wird wie folgt festgesetzt (TF 1):<br />
(1) Die Fläche für <strong>de</strong>n Gemeinbedarf mit <strong>de</strong>r allgemeinen Zweckbestimmung<br />
"kulturellen Zwecken dienen<strong>de</strong> Gebäu<strong>de</strong> und Einrichtungen"<br />
sowie mit <strong>de</strong>r speziellen Zweckbestimmung "Museum" dient <strong>de</strong>r<br />
Unterbringung <strong>de</strong>s geplanten Museums "Mittelalterlicher Friesenhof<br />
Cappel-Neufeld". Ziel <strong>de</strong>s Museums ist es, einen Einblick in das Leben,<br />
die Landwirtschaft und die Kultur <strong>de</strong>r Friesen im alten Land<br />
Wursten zur Zeit <strong>de</strong>r sogenannten „Friesischen Freiheit“ zu geben.<br />
Dazu gehört auch die Rekonstruktion eines friesischen Bauernhofes,<br />
wie er En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s 13. Jahrhun<strong>de</strong>rts im Wurster Land verbreitet war.<br />
(2) Zulässig sind grundsätzlich sämtliche Nutzungen und Gebäu<strong>de</strong>, die<br />
<strong>de</strong>n genannten Museumszielen entsprechen und für einen sinnvollen<br />
Museumsbetrieb erfor<strong>de</strong>rlich sind. Insbeson<strong>de</strong>re zulässig ist die Errichtung<br />
von baulichen Anlagen auf <strong>de</strong>r Wurt innerhalb <strong>de</strong>s Sees einschliesslich<br />
<strong>de</strong>r Uferbereiche <strong>de</strong>r Wurt.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-Plan Nr. 48 "Friesenhof" und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung Seite 8<br />
(2) Das Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung soll sich an <strong>de</strong>n bereits bekannten Bedürfnissen<br />
<strong>de</strong>s Museums orientieren und zusätzlich einen angemessenen Spielraum<br />
für zukünftige Entwicklungen erlauben. Die Festsetzung eines bestimmten Flächenanteils<br />
im Verhältnis erscheint aufgrund <strong>de</strong>s großen Freiflächenanteils<br />
nicht sinnvoll. Die notwendige bebaubare bzw. versiegelbare Fläche wird auf<br />
höchstens 2.000 m 2 geschätzt. Das Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung wird <strong>de</strong>mgemäß<br />
mit einer Grundfläche GR 2.000 festgesetzt (TF 2).<br />
(3) Da eine Befestigung o<strong>de</strong>r Versiegelung von Verkehrsflächen nicht erfor<strong>de</strong>rlich<br />
und nicht geplant ist, wird die gem. § 19 (4) BauNVO allgemein zulässige<br />
Überschreitung <strong>de</strong>r Grundfläche ausgeschlossen (TF 3)<br />
• Bauweise (§ 9 (1) 2 BauGB)<br />
Auf Festsetzungen zur Bauweise wird verzichtet. Die baulichen Anlagen sollen<br />
sich möglichst an historischen Vorbil<strong>de</strong>rn aus <strong>de</strong>m 13. Jahrhun<strong>de</strong>rt orientieren.<br />
Für die Festsetzung von Baugrenzen o<strong>de</strong>r Bauhöhen besteht daher städtebaulich<br />
gesehen keine Notwendigkeit.<br />
• Wasserflächen und Flächen für<br />
die Regelung <strong>de</strong>s Wasserabflusses<br />
(§ 9 (1) 16 BauGB)<br />
(1) Die Fläche <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Stillgewässers ist auf Basis <strong>de</strong>r Vermessungsergebnisse<br />
von Juli 2011 als "Wasserfläche" festgesetzt. Die Uferlinie ist als<br />
Momentaufnahme zu verstehen, <strong>de</strong>ren Verlauf nicht verbindlich ist, da die<br />
schwanken<strong>de</strong>n Wasserstän<strong>de</strong> auch zu erheblichen Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Wasserfläche<br />
insgesamt führen.<br />
(2) Für <strong>de</strong>n Graben, <strong>de</strong>r als Gewässer II. Ordnung das Plangebiet durchquert,<br />
wird ein einseitiger Reinigungsstreifen mit einer Breite von 5 m berücksichtigt.<br />
Graben und Reinigungsstreifen sind als "Fläche für die Regelung <strong>de</strong>s Wasserabflusses"<br />
festgesetzt.<br />
• Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />
zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 (1) 20 BauGB)<br />
Die Festsetzung <strong>de</strong>r Maßnahmefläche beruht auf <strong>de</strong>r Notwenigkeit zur Wie<strong>de</strong>rherstellung<br />
bzw. zur landschaftspflegerischen Reparatur <strong>de</strong>s Bereiches nach <strong>de</strong>r<br />
2007 erfolgten Bo<strong>de</strong>nentnahme für das Containerterminal CT 4. Das entstan<strong>de</strong>ne<br />
Stillgewässer ist dabei bereits als Teil <strong>de</strong>r Reparatur zu bewerten. Die ergänzen<strong>de</strong>n<br />
Maßnahmen ergeben sich aus <strong>de</strong>r geplanten Beweidung mit Schafen<br />
sowie teilweise <strong>de</strong>r Sukzession vor allem <strong>de</strong>r steilen Uferböschungen (TF 4.1).<br />
Die Sukzession soll letztlich nicht zu großen kompakten Gehölzflächen führen.<br />
Angestrebt wird eine eher offene Wei<strong>de</strong>landschaft mit Gruppen von Wei<strong>de</strong>n<br />
und standorttypischer Ufervegetation.<br />
• Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen,<br />
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 (1) 25 a/b BauGB)<br />
(1) Die vorhan<strong>de</strong>nen Gehölzflächen und -reihen sowie einige Einzelbäume sind<br />
als zu erhalten festgesetzt.<br />
(2) Zur Ergänzung bestehen<strong>de</strong>r Gehölzstrukturen an <strong>de</strong>r nordöstlichen<br />
Plangrenze wird dort ein Gebot zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern<br />
festgesetzt (TF 4.2). Die Festsetzung ergänzt durch Listen <strong>de</strong>r für die Bepflanzung<br />
zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n standorttypischen Bäume und Sträucher (TF 4.3).<br />
Nachrichtliche Übernahmen<br />
• Denkmalschutz / Bau<strong>de</strong>nkmale (§ 9 (1) 25 a/b BauGB)<br />
Die auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Agnesenhofes vorhan<strong>de</strong>ne Scheune ist als Einzelanlage<br />
unter Denkmalschutz gestellt und <strong>de</strong>mentsprechend zeichnerisch dargestellt.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-Plan Nr. 48 "Friesenhof" und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung Seite 9<br />
Hinweise<br />
Der Bebauungsplan wird durch die drei nachfolgen<strong>de</strong>n Hinweise zum Denkmalschutz,<br />
zu Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalen sowie zur Genehmigung und Kennzeichnung<br />
von Baukränen ergänzt:<br />
• Denkmalschutz<br />
(1) Die Scheune auf <strong>de</strong>m Grundstück Alter Deich 110 (Flur 4, Flurstück 10) ist<br />
gemäß § 3 (3) <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rsächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) für<br />
Bau<strong>de</strong>nkmale und in das Verzeichnis für Bau<strong>de</strong>nkmale <strong>de</strong>s Landkreises Cuxhaven<br />
eingetragen wor<strong>de</strong>n. Bei Maßnahmen in <strong>de</strong>r Umgebung von Bau<strong>de</strong>nkmalen<br />
gem. § 8 NDSchG ist <strong>de</strong>r Umgebungsschutz zu beachten. Gemäß § 10<br />
NDSchG sind Maßnahmen genehmigungspflichtig (§§ 19 und 20 NDSchG).<br />
• Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmale<br />
Sollten bei <strong>de</strong>n geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- o<strong>de</strong>r frühgeschichtliche Bo<strong>de</strong>nfun<strong>de</strong><br />
(das können u.a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen,<br />
Knochensplitter, Schlacken sowie auffällige Bo<strong>de</strong>nverfärbungen und Steinkonzentrationen,<br />
auch geringe Spuren solcher Fun<strong>de</strong>) angeschnitten wer<strong>de</strong>n,<br />
sind diese gem. § 14 Abs. 1 <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rs. Denkmalschutzgesetzes (NDSchG)<br />
mel<strong>de</strong>pflichtig und müssen <strong>de</strong>r Archäologischen Denkmalpflege <strong>de</strong>s Landkreises<br />
Cuxhaven (im Hause Museum Burg Be<strong>de</strong>rkesa, Telefon 04745/94390) unverzüglich<br />
angezeigt wer<strong>de</strong>n. Mel<strong>de</strong>pflichtig ist <strong>de</strong>r Fin<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>r Leiter <strong>de</strong>r Arbeiten<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Unternehmer. Bo<strong>de</strong>nfun<strong>de</strong> und Fundstellen sind nach § 14 Abs.<br />
2 <strong>de</strong>s NDSchG bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach <strong>de</strong>r Anzeige unverän<strong>de</strong>rt<br />
zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen.<br />
• Genehmigung und Kennzeichnung von Baukränen<br />
Der Geltungsbereich dieses B-Plans liegt unterhalb <strong>de</strong>r Bauschutzbereichs-Zonen<br />
<strong>de</strong>s Flugplatzes Nordholz. Hohe bauliche Anlagen (z.B. stationäre Baukräne<br />
mit 25 m über Grund) bedürfen einer beson<strong>de</strong>ren Genehmigung und Kennzeichnung.<br />
Zu beachten sind das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und die jeweils<br />
gelten<strong>de</strong>n Richtlinien. Bei Bauantragsverfahren ist die "Wehrbereichsverwaltung<br />
- Fach<strong>de</strong>zernat IV 2 - Militärische Luftfahrtbehör<strong>de</strong>" zu beteiligen. Die<br />
örtliche Flugsicherung ist vor Aufstellung von Kränen aller Art unter Angabe<br />
<strong>de</strong>s genauen Standortes, <strong>de</strong>r maximalen Höhe über Grund, <strong>de</strong>r Gesamthöhe<br />
über NN sowie <strong>de</strong>s exakten Aufstellungstermins und nach <strong>de</strong>m Abbau zu informieren.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-Plan Nr. 48 "Friesenhof" und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung Seite 10<br />
5 Auswirkungen <strong>de</strong>r Planung<br />
5.1 Natur und Landschaft<br />
(1) Die geplante Nachnutzung ist zwar baurechtlich gesehen eine kulturelle<br />
Nutzung (Gemeinbedarf), entspricht aber im weitesten Sinne auch einer landwirtschaftlichen<br />
Nutzung, die sich hinsichtlich <strong>de</strong>r Auswirkung auf Natur und<br />
Landschaft im Bereich <strong>de</strong>s Agnesenhofes nicht wesentlich von <strong>de</strong>r früheren<br />
rein landwirtschaftlichen Nutzung unterschei<strong>de</strong>t. Eine wesentliche Än<strong>de</strong>rung<br />
im Sinne <strong>de</strong>s Naturschutzes besteht vor allem in <strong>de</strong>r baulichen Nutzung <strong>de</strong>r<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Sandaufschüttung als historisch gestaltete Wurt und in <strong>de</strong>n gelegentlich<br />
benötigten Bedarfsparkplätzen.<br />
(2) Die Wurt war bereits im Jahr 2007 im Nachgang zur Bo<strong>de</strong>nentnahme aufgeschüttet<br />
wor<strong>de</strong>n. Es han<strong>de</strong>lt sich um nicht <strong>de</strong>ichfähigen Restbo<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r bisher<br />
nur einen kargen Ru<strong>de</strong>ralbewuchs aufweist, überwiegend aus Gräsern bestehend.<br />
Der Bo<strong>de</strong>n ist somit <strong>de</strong>utlich geringer zu bewerten als z.B. ein<br />
Sandacker. Zu<strong>de</strong>m ist die Versickerungsfähigkeit <strong>de</strong>r Sandaufschüttung aufgrund<br />
<strong>de</strong>r Lage in <strong>de</strong>r Seemarsch und innerhalb eines Sees ohne je<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung.<br />
(3) Gegenüber <strong>de</strong>r geplanten Versiegelung auf <strong>de</strong>r Wurt sind auch die positiven<br />
Auswirkungen durch die zukünftige Bepflanzung und Beweidung in Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>m Museumsbetrieb zu sehen. Die gesamte geplante Nutzung<br />
<strong>de</strong>s Bereiches um <strong>de</strong>n See, als Wei<strong>de</strong>flächen für Schafe und im Bereich <strong>de</strong>r<br />
Uferböschungen auch als Sukzessionsflächen, stellt zugleich auch die erfor<strong>de</strong>rliche<br />
Landschaftsreparatur nach <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nentnahme im Jahr 2007 dar. Den<br />
Museumszielen entsprechend wird sich die geplante Bebauung auf <strong>de</strong>r Wurt<br />
nicht nur in die Landschaft einfügen, son<strong>de</strong>rn sogar zu einer Aufwertung <strong>de</strong>s<br />
Landschaftsbil<strong>de</strong>s führen.<br />
(4) Untersuchungsbedarf besteht noch hinsichtlich <strong>de</strong>r Verträglichkeit <strong>de</strong>s geplanten<br />
Museums mit <strong>de</strong>r Vogelpopulation, die sich mittlerweile im Bereich<br />
<strong>de</strong>s Gewässers entwickelt hat. Es wur<strong>de</strong> bereits die Durchführung einer Erfassung<br />
von Gastvögeln veranlasst, <strong>de</strong>ren Ergebnisse im Frühjahr 2012 zu erwarten<br />
sind. Ein Anfangsverdacht, dass die geplante Bebauung und Nutzung zu erheblichen<br />
Konflikten führen könnte, besteht jedoch nicht.<br />
(5) Es kann zur Zeit nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r Dachbereich <strong>de</strong>r alten<br />
Scheune von Fle<strong>de</strong>rmäusen bewohnt wird. Unter Beachtung <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />
Vorschriften <strong>de</strong>s § 44 BNatSchG wäre darauf zu achten, dass sich durch<br />
die geplante Nutzung und <strong>de</strong>n Umbau keine Beeinträchtigung o<strong>de</strong>r gar Gefährdung<br />
<strong>de</strong>r Tiere ergeben kann. Grundsätzlich kann in <strong>de</strong>r geplanten Nutzung<br />
keine Gefährdung von Fle<strong>de</strong>rmäusen gesehen wer<strong>de</strong>n.<br />
5.2 Versiegelung und Bebauung<br />
Mit <strong>de</strong>m geplanten Vorhaben wer<strong>de</strong>n voraussichtlich zumin<strong>de</strong>st ein neues Gebäu<strong>de</strong><br />
und zusätzlich zwei bauliche Anlagen als Nebenanlagen errichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
Die vorhan<strong>de</strong>nen bei<strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Agnesenhofes sollen zwar umgenutzt<br />
aber nicht erweitert wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r alten Scheune wird u.a. voraussichtlich<br />
ein Café eingerichtet und dazu vor <strong>de</strong>m Gebäu<strong>de</strong> eine Terrasse hergestellt.<br />
Insgesamt wird mit <strong>de</strong>n konkret geplanten Vorhaben zunächst eine Grundfläche<br />
von höchstens 1.000 m 2 bebaut bzw. versiegelt. Die festgesetzte Grundfläche<br />
GR 2.000 enthält somit noch eine Reserve in Höhe von 1.000 m 2 für bauliche<br />
Ergänzungen o<strong>de</strong>r zusätzliche Bo<strong>de</strong>nversiegelungen. Der geplante Parkplatz<br />
ist in <strong>de</strong>r vorgesehenen Größe mit ca. 50 Stellplätzen nur als Bedarfsparkplatz<br />
für gelegentliche Veranstaltungen zu sehen und muss daher nicht zusätzlich<br />
befestigt o<strong>de</strong>r sogar versiegelt wer<strong>de</strong>n.
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-Plan Nr. 48 "Friesenhof" und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung Seite 11<br />
5.3 Verkehrsmengen / Verkehrslärm / Verkehrsführung<br />
(1) Nur für ganz wenige Großveranstaltungen, die jährlich aber höchstens<br />
zweimal durchgeführt wer<strong>de</strong>n sollen, sind größere Besuchermengen zu erwarten.<br />
Als Beispiel kann die Veranstaltung "Mittelalterlicher Friesenmarkt" am<br />
ersten Wochenen<strong>de</strong> im Juli 2010 dienen. An zwei sonnigen Tagen wur<strong>de</strong>n insgesamt<br />
ca. 2.500 Besucher gezählt, von <strong>de</strong>nen schätzungsweise 80 % (= 2.000<br />
Besucher) mit <strong>de</strong>m eigenen Pkw angereist waren. Die meisten Besucher waren<br />
Familien mit Kin<strong>de</strong>rn und die Fahrzeuge somit durchschnittlich mit 3 Personen<br />
besetzt. Daraus lässt für solche seltenen Veranstaltungen eine durchschnittliche<br />
tägliche Verkehrsmenge von 333 Pkw/24h ableiten, die wie folgt berechnet<br />
wur<strong>de</strong>: 2.000 Pers. / 3 Pers./Kfz / 2 Tage.<br />
(2) Zeitweilig befan<strong>de</strong>n sich bis zu ca. 150 Kfz auf <strong>de</strong>m provisorischen Parkplatz<br />
südwestlich <strong>de</strong>s Waldstücks. Nach <strong>de</strong>n Erkenntnissen aus an<strong>de</strong>ren Bauleitplanverfahren<br />
und bekannten Lärmgutachten kann davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n,<br />
dass Verkehrsmengen dieser Größenordnung erhebliche Belästigungen<br />
o<strong>de</strong>r Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Wohn- o<strong>de</strong>r Feriennutzung am Cappeler Alten<strong>de</strong>ich<br />
nicht verursachen können. Zu<strong>de</strong>m han<strong>de</strong>lt es sich auch nur um sehr seltene<br />
Ereignisse und die Geschwindigkeitsbegrenzung "Tempo 30" auf Alten<strong>de</strong>ich<br />
hat zusätzlich eine lärmmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Wirkung.<br />
(3) Allerdings kann es an solchen Tagen mit Großveranstaltungen zu Verkehrsbehin<strong>de</strong>rungen<br />
auf <strong>de</strong>m Cappeler Alten<strong>de</strong>ich kommen, da die Fahrbahn für einen<br />
ungehin<strong>de</strong>rten Gegenverkehr zu schmal ist und über nur wenige Ausweichstellen<br />
verfügt. Dieses Problem könnte durch einen geregelten Quellverkehr<br />
von <strong>de</strong>m Museumsgelän<strong>de</strong> zumin<strong>de</strong>st minimiert wer<strong>de</strong>n. Der abfliessen<strong>de</strong> Verkehr<br />
müsste ausnahmslos nach Sü<strong>de</strong>n und über <strong>de</strong>n Neufel<strong>de</strong>r Weg zum Nie<strong>de</strong>rstrich<br />
(K 68) geführt wer<strong>de</strong>n. Der Neufel<strong>de</strong>r Weg ist zwar auch nur einspurig<br />
befestigt, lässt jedoch ein Ausweichen auf ganzer Länge (450 m) zu. Somit<br />
bleibt die Ausweichproblematik auf einen Deichabschnitt von 400 m Länge beschränkt,<br />
jedoch auch konzentriert, da dann sämtliche Fahrzeuge in südlicher<br />
Richtung abfahren wür<strong>de</strong>n. Allerdings konzentriert sich <strong>de</strong>r Quellverkehr dann<br />
auf diesen südlichen Abschnitt <strong>de</strong>s Cappeler Alten<strong>de</strong>iches. Die durchschnittliche<br />
Verkehrsmenge im Absatz 1 müsste für <strong>de</strong>n nördlichen und <strong>de</strong>n südlichen<br />
Teil <strong>de</strong>s Cappeler Alten<strong>de</strong>iches wie folgt modifiziert wer<strong>de</strong>n: Für <strong>de</strong>n nördlichen<br />
Abschnitt 167 Kfz/24h ( = 50 % <strong>de</strong>s Zielverkehrs) und für <strong>de</strong>n südlichen<br />
Abschnitt 500 Kfz/24h ( = 50 % <strong>de</strong>s Zielverkehrs + 100 % <strong>de</strong>s Quellverkehrs).<br />
(4) Die vorhan<strong>de</strong>nen sehr geringen Verkehrsmengen sind zahlenmäßig nicht erfasst.<br />
Wahrscheinlich wird aber eine Größenordnung von ca. 500 Kfz/24h nicht<br />
überschritten. Die maximale zukünftige Gesamtbelastung in <strong>de</strong>m Abschnitt<br />
zwischen <strong>de</strong>m Friesenhof und <strong>de</strong>m Neufel<strong>de</strong>r Weg könte also bis auf eine DTV<br />
1.000 Kfz/24h ansteigen, allerdings nur an sehr wenigen Tagen im Jahr und bei<br />
einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.<br />
5.4 Untersuchungsbedarf / Umweltbericht / Monitoring<br />
• Untersuchungsbedarf<br />
Abgesehen von <strong>de</strong>r zur Zeit durchgeführten Erfassung von Gastvögeln wird<br />
kein weiterer Untersuchungsbedarf gegeben.<br />
• Monitoring<br />
Hinsichtlich <strong>de</strong>r geplanten Verkehrsführung und <strong>de</strong>n beengten verkehrlichen<br />
Verhältnissen auf <strong>de</strong>m Cappeler Alten<strong>de</strong>ich ist die Beobachtung <strong>de</strong>r Verkehrssituation<br />
bei größeren Veranstaltungen in Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Entwicklung<br />
<strong>de</strong>r Besucherzahlen zu empfehlen. Hinsichtlich möglicher Fle<strong>de</strong>rmaushabitate<br />
in <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Gebäu<strong>de</strong>n wären ggf. die Umbaumaßnahmen an <strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>n<br />
unter beraten<strong>de</strong>r Begleitung durch einen Biologen zu empfehlen.
7,67 m<br />
62<br />
11<br />
62<br />
14<br />
7,86 m<br />
9,88 m<br />
Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-Plan Nr. 48 "Friesenhof" und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung Anlage<br />
Mittelalterlicher Friesenhof Cappel-Neufeld<br />
• Entwicklungskonzept und Flächenbedarf<br />
Räumliches Entwicklungskonzept <strong>de</strong>s Mittelalterlichen Friesenhofes Cappel-Neufeld<br />
Entwicklung von<br />
Natur und Landschaft<br />
Sukzession <strong>de</strong>s Uferstreifens<br />
Esche 0,4<br />
37<br />
5<br />
Pappel Ø 0,8<br />
Pappel Ø 0,8<br />
See<br />
Gebäu<strong>de</strong> Nr. 1 (Bau<strong>de</strong>nkmall)<br />
(ehm. Wohnwirtschaftsgebäu<strong>de</strong>)<br />
Eingangsbereich, Kasse, Shop,<br />
Ausstellungsräume<br />
10<br />
Fischereidarstellung<br />
mit Pfahlbau<br />
am Seeufer<br />
5<br />
Wei<strong>de</strong><br />
3<br />
Gebäu<strong>de</strong> Nr. 2<br />
(ehm. Schweinestall)<br />
mögliche Nutzung als<br />
LIa1<br />
84/84<br />
Sanitärbereich / WC<br />
Wasseroberäche = 10,23 m<br />
10,23 m<br />
Sukzession <strong>de</strong>s Uferstreifens<br />
Haupthaus<br />
3<br />
Wei<strong>de</strong><br />
Buchen Ø 0,2<br />
10,41 m<br />
40<br />
39<br />
1<br />
Wei<strong>de</strong><br />
4 Schmie<strong>de</strong><br />
Wei<strong>de</strong><br />
10,54 m<br />
9,66 m<br />
7,60 m<br />
Pappel Ø 0,6<br />
Pappel Ø 1,0<br />
Pappel Ø 0,8<br />
Ahorn Ø 0,3<br />
Buche Ø 0,5<br />
Buche Ø 0,4<br />
Buche Ø 0,5<br />
Buche Ø 0,6<br />
Lin<strong>de</strong> Ø 0,6<br />
Buche Ø 0,2<br />
7,8 m<br />
Café<br />
Terrasse<br />
7,98 m<br />
Lin<strong>de</strong> Ø 0,7<br />
Lin<strong>de</strong> Ø 0,6<br />
1<br />
Zypresse Ø 0,6<br />
7,92 m<br />
Buche Ø 0,4<br />
8,05 m<br />
2<br />
50 Stp<br />
Eiche Ø 0,4<br />
Kastanie Ø 0,8<br />
Kastanie Ø 1,4<br />
Eiche Ø 0,7<br />
Buche Ø 0,6<br />
Robinie Ø 0,4<br />
Buche Ø 0,4<br />
Wei<strong>de</strong><br />
Pappel Ø 1,4<br />
Zypresse Ø 0,7<br />
Buche Ø 0,6 Buche Ø 0,8<br />
Buche Ø 0,5<br />
Buche Ø 0,2<br />
Buche Ø 0,3<br />
Buche Ø 0,3<br />
Buche Ø 0,7<br />
9,12 m<br />
10,00 m<br />
Zufahrt<br />
Ahorn Ø 0,8<br />
Pappel Ø 1,0<br />
Buche Ø 0,6<br />
Buche Ø 0,6<br />
Esche Ø 0,3<br />
Esche Ø 0,3<br />
Esche Ø 0,3<br />
Wei<strong>de</strong><br />
Buche Ø 0,3<br />
Kastanie Ø 0,3<br />
Flächenumgriff <strong>de</strong>s Friesenhofes<br />
- Hauptäche ca. 6,9 ha<br />
- Erweiterungsäche ca 2,3 ha<br />
- Gesamtäche ca. 9,2 ha<br />
Gewässer II. Ordnung<br />
Grabenreinigungsstreifen 5 m<br />
Feldweg zu benachbarten Ackerächen<br />
38<br />
Erweiterungsäche für die<br />
Darstellung historischer<br />
Landwirtschaft<br />
Cappeler Alten<strong>de</strong>ich<br />
Buche Ø 0,6<br />
Esche Ø 0,4<br />
Kastanie Ø 0,6<br />
Pappel Ø 1,0<br />
Buche Ø 0,8<br />
Zufahrten<br />
Gemein<strong>de</strong>grenze<br />
Verkleinerung im Maßstab ca. 1 : 2.500 Entwurf Stand: 21.12.2011<br />
Planungsbüro Dierk Brockmöller Städteplaner Architekten - 20459 Hamburg - www.brockplan.<strong>de</strong>