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Gemein<strong>de</strong> Nordholz<br />

Landkreis Cuxhaven<br />

Bebauungsplan Nr. 48<br />

"Friesenhof"<br />

und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung<br />

Kartengrundlage TK25 © 2011 LGLN<br />

Frühzeitige Beteiligung <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n<br />

und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

gem. § 4 (1) BauGB<br />

09.01.2012


Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-Plan Nr. 48 "Friesenhof" und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung Seite 2<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

1 Grundlagen <strong>de</strong>r Planung ............................................................. 3<br />

1.1 Planungsanlass und Entwicklungsziele .......................................... 3<br />

1.2 Angaben zum Plangebiet ............................................................... 3<br />

2 Einfügen in die Gesamtplanung .................................................. 4<br />

2.1 Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) .............................. 4<br />

2.2 Landschaftsrahmenplan (LRP) ...................................................... 4<br />

2.3 Flächennutzungsplan (FNP) ........................................................... 4<br />

3 Bestand und Zustand <strong>de</strong>s Plangebietes ...................................... 5<br />

4 Planung .......................................................................................... 6<br />

4.1 Museumskonzept ............................................................................ 6<br />

4.2 Entwicklungskonzept ...................................................................... 6<br />

4.3 Verkehrliche Erschliessung ............................................................ 7<br />

4.4 Festsetzungen und Inhalte <strong>de</strong>s B-Planes ......................................... 7<br />

5 Auswirkungen <strong>de</strong>r Planung ...................................................... 10<br />

5.1 Natur und Landschaft.................................................................... 10<br />

5.2 Versiegelung und Bebauung ......................................................... 10<br />

5.3 Verkehrsmengen / Verkehrslärm / Verkehrsführung ................... 11<br />

5.4 Untersuchungsbedarf / Umweltbericht / Monitoring ................... 11<br />

Anlage<br />

- Räumliches Entwicklungkonzept<br />

Bearbeitung:<br />

Planungsbüro Dierk Brockmöller<br />

Städteplaner Architekten<br />

20459 Hamburg / Gerstäckerstr. 4<br />

Tel: 040 - 22 71 53 23<br />

www.brockplan.<strong>de</strong>


Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-Plan Nr. 48 "Friesenhof" und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung Seite 3<br />

1 Grundlagen <strong>de</strong>r Planung<br />

1.1 Planungsanlass und Entwicklungsziele<br />

(1) Mit <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n Verfahren zum Bebauungsplan Nordholz Nr. 48<br />

"Friesenhof" sollen die bau- und nutzungsrechtlichen Voraussetzungen für die<br />

Entwicklung und <strong>de</strong>n Betrieb eines Freiluftmuseums geschaffen wer<strong>de</strong>n. Träger<br />

dieses Vorhabens ist <strong>de</strong>r im Jahr 2007 gegrün<strong>de</strong>te Verein "Mittelalterlicher<br />

Friesenhof in Cappel-Neufeld e.V.". Ziel dieses Museums ist es, Einblicke in<br />

das Leben, die Landwirtschaft und die Kultur <strong>de</strong>r Friesen im alten Land Wursten<br />

zur Zeit <strong>de</strong>r sogenannten „Friesischen Freiheit“ im 13. Jahrhun<strong>de</strong>rt zu geben.<br />

Mit diesem Vorhaben sollen die kulturellen und touristischen Angebote <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong> Nordholz wie auch <strong>de</strong>r Samtgemein<strong>de</strong> Land Wursten ergänzt und<br />

die touristische Attraktivität <strong>de</strong>r Region insgesamt gestärkt wer<strong>de</strong>n.<br />

(2) Das für dieses Vorhaben ausgewählte Grundstück ist aufgrund seiner Beson<strong>de</strong>rheiten<br />

für diese speziellen Museumszwecke gera<strong>de</strong>zu i<strong>de</strong>al. Auf <strong>de</strong>m<br />

Gelän<strong>de</strong> befin<strong>de</strong>n sich bereits zwei leerstehen<strong>de</strong> ältere Gebäu<strong>de</strong> <strong>de</strong>s ehemaligen<br />

Agnesenhofes, die durch das geplante Museum einer sinnvollen Nachnutzung<br />

zugeführt wer<strong>de</strong>n können. Der Agnesenhof wür<strong>de</strong> so zu neuem Leben erweckt<br />

und die <strong>de</strong>nkmalgeschützte alte Scheune wür<strong>de</strong> für Besucher wie<strong>de</strong>r zugänglich<br />

wer<strong>de</strong>n. Auch die kostenintensiven Erhaltungsmaßnahmen <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong><br />

könnten sich somit zumin<strong>de</strong>st teilweise amortisieren.<br />

(3) Im gesamten hinteren Bereich <strong>de</strong>s Plangebietes wur<strong>de</strong> das Gelän<strong>de</strong>profil im<br />

Jahr 2007 durch eine umfangreiche Bo<strong>de</strong>nentnahme erheblich verän<strong>de</strong>rt. Nach<br />

<strong>de</strong>m Abbau von Kleibo<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>s Container-Terminals CT 4 in Bremerhaven<br />

ist dort eine größere Senke geblieben und ein ca. 2 ha großes Stillgewässer<br />

entstan<strong>de</strong>n. Mit <strong>de</strong>m Ziel einer Landschaftsreparatur ist <strong>de</strong>r Bereich um<br />

das Gewässer bereits für Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

vorgesehen. In Vorgriff auf die geplante Museumsnutzung und <strong>de</strong>r damit<br />

zu erwarten<strong>de</strong>n Landschaftsgestaltung wur<strong>de</strong> nach Abschluss <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nentnahme<br />

bereits eine Aufschüttung aus nicht <strong>de</strong>ichfähigem Restbo<strong>de</strong>n im See als Voraussetzung<br />

für die Gestaltung einer Wurt durchgeführt. Die geplante Nachnutzung<br />

durch das Museum, mit <strong>de</strong>n damit verbun<strong>de</strong>nen landschaftspflegerisch<br />

wirksamen Nutzungen, dient somit zugleich auch <strong>de</strong>r notwendigen Landschaftsreparatur.<br />

(4) Die Aufstellung <strong>de</strong>s B-Plans Nordholz Nr. 48 "Friesenhof" erfolgt gleichzeitig<br />

mit <strong>de</strong>r 24. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s FNP als Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB<br />

1.2 Angaben zum Plangebiet<br />

(1) Das Plangebiet liegt im südwestlichen Bereich <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Nordholz und<br />

grenzt direkt an das Gemein<strong>de</strong>gebiet <strong>de</strong>r Samtgemein<strong>de</strong> Land Wursten. Die Zufahrtsstraße<br />

zum Agnesenhof, <strong>de</strong>r Cappeler Alten<strong>de</strong>ich, gehört bereits zur<br />

Nachbargemein<strong>de</strong>.<br />

(2) Die Anlage befin<strong>de</strong>t sich außen<strong>de</strong>ichs am Cappeler Alten<strong>de</strong>ich (Nr. 110)<br />

Gemarkung Cappel-Neufeld, Flur 4, Flurstücke Nr. 3, 10, 11/7, 37/5 und<br />

38. Grundbuchrechtliche Eigentümer <strong>de</strong>r Flächen sind die „Gustav-Allers-Stiftung“<br />

sowie die „Allers´sche Armenstiftung“, rechtlich vertreten durch <strong>de</strong>n<br />

„Zweckverband Lan<strong>de</strong>sstube Alten Lan<strong>de</strong>s Wursten". Das Plangebiet hat ein<br />

Gesamtgröße von ca. 9,2 ha, einschließlich <strong>de</strong>r Wasserflächen.


Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-Plan Nr. 48 "Friesenhof" und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung Seite 4<br />

2 Einfügen in die Gesamtplanung<br />

2.1 Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)<br />

Das <strong>de</strong>rzeit wirksame RROP stammt aus <strong>de</strong>m Jahr 2002. Eine Neufassung <strong>de</strong>s<br />

RROP befin<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>rzeit in <strong>de</strong>r Genehmigungsphase. Im wirksamen RROP<br />

ist das Plangebiet als Vorsorgebiete für Landwirtschaft, für Erholung und für<br />

Natur und Landschaft dargestellt, mit Ausnahme <strong>de</strong>r Fläche <strong>de</strong>r ehemaligen<br />

Hofanlage.<br />

2.2 Landschaftsrahmenplan (LRP)<br />

Der LRP stammt aus <strong>de</strong>m Jahr 2000 und kann aufgrund <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>nabbaus im<br />

Jahr 2007 heute nur noch eingeschränkt als Grundlage für die Beurteilung <strong>de</strong>r<br />

Flächen im Plangebiet herangezogen wer<strong>de</strong>n. Im vorliegen<strong>de</strong>n Fall entsteht dadurch<br />

aber kein zu beanstan<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Informationsmangel. Die Grundzüge und<br />

Ziele <strong>de</strong>s LRP bleiben gewahrt. Die landwirtschaftlichen Freiflächen wer<strong>de</strong>n<br />

weiterhin landwirtschaftlich genutzt und die vorhan<strong>de</strong>nen Gehölze wer<strong>de</strong>n ggf.<br />

abgerun<strong>de</strong>t und ergänzt. Neubauten sind nur in geringem Umfang auf <strong>de</strong>r<br />

künstlich geschaffen Wurt geplant und wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Museumszielen entsprechend<br />

landschaftstypisch im historischen Sinn gestaltet.<br />

2.3 Flächennutzungsplan (FNP)<br />

In <strong>de</strong>m bisher wirksamen FNP <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Nordholz ist das Plangebiet<br />

vollständig als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Entwurf für die<br />

FNP-Neuaufstellung enthält für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nentnahme zusätzlich die<br />

Darstellung einer Fläche für "Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und<br />

Landschaft" gemäß § 5 (2) 10 BauGB. Somit besteht keine ausreichen<strong>de</strong> planungsrechtliche<br />

Grundlage für die geplante Museumsnutzung und <strong>de</strong>r FNP<br />

muss geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Demgemäß wird in <strong>de</strong>r parallel zum B-Plan-Verfahren<br />

durchgeführten 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r gesamte Bereich als Fläche für <strong>de</strong>n<br />

Gemeinbedarf gemäß § 5 (2) 2 mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung "kulturellen<br />

Zwecken dienen<strong>de</strong> Gebäu<strong>de</strong> und Einrichtungen" und <strong>de</strong>m Zusatz "Museum"<br />

dargestellt. Die Maßnahmefläche wird unverän<strong>de</strong>rt aus <strong>de</strong>m Entwurf zur<br />

FNP-Neuaufstellung übernommen.


Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-Plan Nr. 48 "Friesenhof" und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung Seite 5<br />

3 Bestand und Zustand <strong>de</strong>s Plangebietes<br />

(1) Das Plangebiet wur<strong>de</strong> ehemals insgesamt landwirtschaftlich genutzt und<br />

enthält die verbliebenen Restgebäu<strong>de</strong> <strong>de</strong>s "Agnesenhofes". Der Agnesenhof ist<br />

ein historisches Bauerngehöft aus <strong>de</strong>m Jahr 1840. Im Jahr 2003 war das Wohnwirtschaftsgebäu<strong>de</strong><br />

bis auf die Grundmauern abgebrannt. Erhalten geblieben ist<br />

ein Stallgebäu<strong>de</strong> und die <strong>de</strong>nkmalgeschützte alte Scheune. Aufgrund <strong>de</strong>r zwischenzeitlich<br />

erfolgten Instandsetzungsmaßnahmen sind bei<strong>de</strong> Gebäu<strong>de</strong> in einem<br />

guten baulichen Zustand und für eine Nachnutzung durch das Museum geeignet.<br />

(2) Der Bereich <strong>de</strong>s Agnesenhofes ist von einem umfangreichen Gehölzbestand<br />

als Baum-Strauchhecken mit wenigen Lücken umgeben, <strong>de</strong>r sich südwestlich<br />

<strong>de</strong>s Gehöfts zu einem größeren Hofgehölz erweitert. Es han<strong>de</strong>lt sich überwiegend<br />

um Laugehölze. Neben <strong>de</strong>m großen Anteil an Buchen sind auch einige Eichen,<br />

Kastanien, Eschen, Lin<strong>de</strong>n und Pappeln zu fin<strong>de</strong>n. Eingestreut sind auch<br />

wenige exotische Gehölze. In nordsüdlicher Richtung durchquert ein Graben<br />

das Plangebiet, <strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>s Vorflutsystems und ein Gewässer II. Ordnung ist.<br />

Wie das Gehöft wird auch <strong>de</strong>r Graben im nordwestlichen Abschnitt von Gehölzen<br />

begleitet.<br />

(3) Die hinteren Bereiche <strong>de</strong>s Plangebietes sind durch <strong>de</strong>n Abbau von Kleibo<strong>de</strong>n<br />

für <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>s Container-Terminals CT 4 in Bremerhaven 2007 stark verän<strong>de</strong>rt<br />

wor<strong>de</strong>n. Die entstan<strong>de</strong>ne Baggerkuhle hat sich mittlerweile zu einem für<br />

die Natur wertvollen Stillgewässer mit einer vielfältigen Vogelpopulation entwickelt.<br />

Innerhalb <strong>de</strong>s Sees, an seinem südlichen Rand, befin<strong>de</strong>t sich eine<br />

Sandaufschüttung mit einer Höhe von ca. 2 m über <strong>de</strong>m Terrain <strong>de</strong>r Umgebung.<br />

Der Bewuchs im engeren Bereich um <strong>de</strong>n See herum besteht neben zwei kleinen<br />

Feldgehölzen nur aus Gräsern und Stau<strong>de</strong>n. Auf <strong>de</strong>r Wurt selbst hat sich<br />

eine karge Pflanzengesellschaft vorwiegend aus Gräsern entwickelt. Die übrigen<br />

Flächen im Sü<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Plangebietes sind landwirtschaftlich als Intensivgrünland<br />

(GI) genutzt.<br />

(4) Die verkehrliche Erschliessung <strong>de</strong>r Anlage erfolgt über <strong>de</strong>n Cappeler Alten<strong>de</strong>ich<br />

mit seiner verhältnismäßig schmalen befestigten Fahrbahn und nur wenigen<br />

Ausweichstellen. Die Entfernungen zu <strong>de</strong>n nächstgelegenen Hauptverkehrsstraßen<br />

betragen in nördlicher Richtung ca. 1.250 m bis zur Kreisstraße<br />

K72 ("Sieltrift") und in südlicher Richtung ca. 850 m bis zur Kreisstraße K 68<br />

("Nie<strong>de</strong>rstrich") über <strong>de</strong>n Neufel<strong>de</strong>r Weg. Der Cappeler Alten<strong>de</strong>ich gehört bereits<br />

zum Gebiet <strong>de</strong>r benachbarten Samtgemein<strong>de</strong> Land Wursten.<br />

(5) Ergänzend sind noch aktuelle Wegerechte zu erwähnen. Die landwirtschaftlichen<br />

Flächen hinter <strong>de</strong>m Stillgewässer sind an einen Landwirt verpachtet,<br />

<strong>de</strong>m bisher ein Wegerecht über das Flurstück Nr. 37/5 zustand. Mit <strong>de</strong>r Realisierung<br />

<strong>de</strong>s Museumsprojektes soll das Wegerecht dann auf das Flurstück<br />

Nr. 38 verlagert wer<strong>de</strong>n und zukünftig an <strong>de</strong>ssen südwestlicher Grundstücksgrenze<br />

verlaufen.<br />

(6) Die Struktur <strong>de</strong>r Landschaft wird geprägt durch die Deichlinien, die von einer<br />

Mischung aus kleinteiliger Bebauung und Gehölzen begleitet wer<strong>de</strong>n, während<br />

die Räume zwischen <strong>de</strong>n Deichlinien völlig flach sind und einen weiten<br />

Blick über diese Landschaftsräume erlauben. Die Hofanlagen <strong>de</strong>r aktiven landwirtschaftlichen<br />

Betriebe liegen vereinzelt und in weiten Abstän<strong>de</strong>n innerhalb<br />

dieser flachen Zwischenräume und haben meist sehr lange Zuwege. Unter <strong>de</strong>n<br />

Gebäu<strong>de</strong>n am Cappeler Alten<strong>de</strong>ich dominieren Wohnhäuser als Einzelhäuser,<br />

teilweise mit Ferienwohnungen o<strong>de</strong>r als Ferienhäuser. Westlich <strong>de</strong>s Plangebietes,<br />

in nur 130 m Entfernung, befin<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>r Windpark Cappel-Neufeld mit<br />

Bauhöhen von ca. 55 m über Terrain.


Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-Plan Nr. 48 "Friesenhof" und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung Seite 6<br />

4 Planung<br />

4.1 Museumskonzept<br />

(1) Der Verein "Mittelalterlicher Friesenhof in Cappel-Neufeld e.V." hat ein eigenes<br />

Programm und Museumskonzept verfasst, das hier nur auszugsweise in<br />

<strong>de</strong>n grundsätzlichen Zielen und Prämissen wie<strong>de</strong>rgegeben wird.<br />

(2) Das zentrale Ziel <strong>de</strong>s Vereins ist die Rekonstruktion eines friesischen Bauernhofes<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s 13. Jahrhun<strong>de</strong>rts, wie er im Wurster Land vielfach gestan<strong>de</strong>n<br />

hat. Damit soll ein Einblick gegeben wer<strong>de</strong>n in das Leben, die Landwirtschaft<br />

und die Kultur <strong>de</strong>r Friesen im alten Land Wursten zur Zeit <strong>de</strong>r sogenannten<br />

„Friesischen Freiheit“. Die Rekonstruktion <strong>de</strong>s Bauernhofes basiert auf<br />

wissenschaftlichen Quellen und auf <strong>de</strong>r Beratung durch nord<strong>de</strong>utsche und nie<strong>de</strong>rländische<br />

Archäologen. Der geplante Friesenhof soll als Funktionsreplik allen<br />

mo<strong>de</strong>rnen Sicherheitsstandards entsprechen ohne sich optisch von einem<br />

mittelalterlichen Gebäu<strong>de</strong> zu unterschei<strong>de</strong>n.<br />

(3) Der Mittelalterliche Friesenhof Cappel-Neufeld soll nach Fertigstellung als<br />

lebendiges Museum betrieben wer<strong>de</strong>n. Das Restgebäu<strong>de</strong> <strong>de</strong>s historischen Agnesenhofes<br />

„Scheune“ soll als Kassen- Eingangs- und Ausstellungsgebäu<strong>de</strong> mit<br />

einem kleinen Museumsshop eingerichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

4.2 Entwicklungskonzept<br />

(1) Unter <strong>de</strong>m Hauptziel <strong>de</strong>s Museums, einen Einblick in das Leben, die Landwirtschaft<br />

und die Kultur <strong>de</strong>r Friesen im alten Land Wursten zur Zeit <strong>de</strong>r sogenannten<br />

„Friesischen Freiheit“ im 13. Jahrhun<strong>de</strong>rt zu geben, wer<strong>de</strong>n nur wenige<br />

bauliche Verän<strong>de</strong>rungen erfolgen. Die umfangreichsten Maßnahmen bestehen<br />

in <strong>de</strong>r Gestaltung und Bebauung <strong>de</strong>r Wurt. Dort ist als Hauptgebäu<strong>de</strong> die<br />

Rekonstruktion eines friesischen Bauernhofes geplant. Ergänzt wer<strong>de</strong>n soll das<br />

Haupthaus durch eine kleinere Schmie<strong>de</strong> und durch ein kleines Bauwerk zur<br />

Fischereidarstellung am Seeufer.<br />

(2) Die vorhan<strong>de</strong>nen bei<strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong> (Scheune und Stall) sollen nach Möglichkeit<br />

mitgenutzt wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r <strong>de</strong>nkmalgeschützten Scheune soll zumin<strong>de</strong>st ein<br />

Raum zur Ausstellung <strong>de</strong>r Produkte <strong>de</strong>s Museums und <strong>de</strong>ren Verkauf entstehen.<br />

Außer<strong>de</strong>m wird die Einrichtung eines Cafés angestrebt, mit einer Terrasse vor<br />

<strong>de</strong>r Südwestseite <strong>de</strong>r Scheune. Das ehemalige Stallgebäu<strong>de</strong> soll mo<strong>de</strong>rnisiert<br />

wer<strong>de</strong>n und zukünftig Sanitärräume beherbergen. Als Zugang zur Wurt ist eine<br />

kleine Brücke erfor<strong>de</strong>rlich. Weitere bauliche Maßnahmen sind nicht geplant.<br />

Die Wege sollen historischen Vorbil<strong>de</strong>rn folgen und nicht befestigt wer<strong>de</strong>n.<br />

(3) Die vorhan<strong>de</strong>nen Gehölze können insgesamt erhalten wer<strong>de</strong>n und sollen<br />

teilweise noch ergänzt wer<strong>de</strong>n. Die zwischenzeitlich ausgelichtete Gehölzfläche<br />

soll jedoch teilweise wie<strong>de</strong>r zuwachsen können. Direkt in Anschluss an die<br />

Zufahrt zur Hofanlage soll eine Fläche als Bedarfsparkplatz für bis zu 50 Pkw<br />

freigehalten aber nicht versiegelt wer<strong>de</strong>n.<br />

(4) Der größte Teil <strong>de</strong>r Freiflächen soll als Wei<strong>de</strong> für Schafe genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Dabei können sich insbeson<strong>de</strong>re die Uferböschungen teilweise auch sukzessiv<br />

entwickeln. Angelehnt an historische Vorbil<strong>de</strong>r sollen sich dort vor allem Wei<strong>de</strong>nsträucher<br />

ansie<strong>de</strong>ln können. Der Bereich südwestlich <strong>de</strong>r Hofanlage soll alternativ<br />

zur Beweidung später auch zur Darstellung historischen Ackerbaus genutzt<br />

wer<strong>de</strong>n. In Zusammenhang mit beson<strong>de</strong>rs groß angelegten Veranstaltungen<br />

<strong>de</strong>s Museums wird ein Teil <strong>de</strong>r Fläche temporär noch als zusätzlicher Parkplatz<br />

benötigt, was aber voraussichtlich höchstens zweimal im Jahr vorkommen<br />

wird.


Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-Plan Nr. 48 "Friesenhof" und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung Seite 7<br />

4.3 Verkehrliche Erschliessung<br />

(1) In Zusammenhang mit <strong>de</strong>n seltenen Großveranstaltungen, die höchstens<br />

zweimal im Jahr stattfin<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, wird ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu<br />

erwarten sein. Nach <strong>de</strong>n Erfahrungen bei einer Veranstaltung im Sommer 2010<br />

ist ein Verkehrsaufkommen von bis zu 334 Kfz/24h durchaus realistisch. Das<br />

ist grundsätzlich kein hohes Verkehrsaufkommen. Ein Großteil <strong>de</strong>r Besucher<br />

wird aus <strong>de</strong>r näheren Umgebung erwartet und bei gutem Wetter auch Fahrrä<strong>de</strong>r<br />

benutzen.<br />

(2) Aufgrund <strong>de</strong>r Lage am Cappeler Alten<strong>de</strong>ich mit seiner sehr schmalen Fahrbahn<br />

und <strong>de</strong>n wenigen Ausweichstellen kann es gelegentlich erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n,<br />

<strong>de</strong>n Besucherverkehr <strong>de</strong>s Museums - zumin<strong>de</strong>st <strong>de</strong>n Quellverkehr bei größeren<br />

Veranstaltngen - beson<strong>de</strong>rs zu regeln. Der kürzeste Weg zu einer Hauptstraße<br />

ist die Strecke in südlicher Richtung mit 400 m auf <strong>de</strong>m Cappeler Alten<strong>de</strong>ich<br />

und dann noch 450 m über <strong>de</strong>n Neufel<strong>de</strong>r Weg zum Nie<strong>de</strong>rstrich (K 68).<br />

(3) Zur Verringerung <strong>de</strong>s Gegenrichtungsverkehrs auf <strong>de</strong>m Deich und zur Vermeidung<br />

<strong>de</strong>r Überlastung von Ausweichstellen soll an Tagen mit beson<strong>de</strong>ren<br />

Veranstaltungen <strong>de</strong>r Quellverkehr vom Museums gezielt nach Sü<strong>de</strong>n und über<br />

<strong>de</strong>n Neufel<strong>de</strong>r Weg zur Kreisstraße K 68 gelenkt wer<strong>de</strong>n. Der Neufel<strong>de</strong>r Weg<br />

ist zwar auch nur einspurig befestigt, lässt jedoch ein Ausweichen auf ganzer<br />

Länge zu.<br />

4.4 Festsetzungen und Inhalte <strong>de</strong>s B-Planes<br />

• Art und Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung (§ 9 (1) 1 BauGB)<br />

(1) Die geplante Nutzung als ein Freilichtmuseum zur Darstellung <strong>de</strong>s Lebens,<br />

<strong>de</strong>r Landwirtschaft und <strong>de</strong>r Kultur <strong>de</strong>r Friesen im alten Land Wursten <strong>de</strong>s<br />

13. Jahrhun<strong>de</strong>rts ist im weitesten Sinne auch als landwirtschaftliche Nutzung<br />

zu sehen. Für einige Aktivitäten und Anlagen wie Veranstaltungen, Verkehrsmengen<br />

und Parkplätze sowie <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>l mit <strong>de</strong>n Erzeugnissen und Produkten<br />

<strong>de</strong>s Museums gilt das jedoch nicht. Der gesamt Bereich wird <strong>de</strong>shalb als Fläche<br />

für <strong>de</strong>n Gemeinbedarf gem. § 9 (1) 5 BauGB festgesetzt, mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung<br />

„Kulturellen Zwecken dienen<strong>de</strong> Einrichtungen" / „Museum".<br />

Der Rahmen <strong>de</strong>r zulässigen Nutzungen wird wie folgt festgesetzt (TF 1):<br />

(1) Die Fläche für <strong>de</strong>n Gemeinbedarf mit <strong>de</strong>r allgemeinen Zweckbestimmung<br />

"kulturellen Zwecken dienen<strong>de</strong> Gebäu<strong>de</strong> und Einrichtungen"<br />

sowie mit <strong>de</strong>r speziellen Zweckbestimmung "Museum" dient <strong>de</strong>r<br />

Unterbringung <strong>de</strong>s geplanten Museums "Mittelalterlicher Friesenhof<br />

Cappel-Neufeld". Ziel <strong>de</strong>s Museums ist es, einen Einblick in das Leben,<br />

die Landwirtschaft und die Kultur <strong>de</strong>r Friesen im alten Land<br />

Wursten zur Zeit <strong>de</strong>r sogenannten „Friesischen Freiheit“ zu geben.<br />

Dazu gehört auch die Rekonstruktion eines friesischen Bauernhofes,<br />

wie er En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s 13. Jahrhun<strong>de</strong>rts im Wurster Land verbreitet war.<br />

(2) Zulässig sind grundsätzlich sämtliche Nutzungen und Gebäu<strong>de</strong>, die<br />

<strong>de</strong>n genannten Museumszielen entsprechen und für einen sinnvollen<br />

Museumsbetrieb erfor<strong>de</strong>rlich sind. Insbeson<strong>de</strong>re zulässig ist die Errichtung<br />

von baulichen Anlagen auf <strong>de</strong>r Wurt innerhalb <strong>de</strong>s Sees einschliesslich<br />

<strong>de</strong>r Uferbereiche <strong>de</strong>r Wurt.


Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-Plan Nr. 48 "Friesenhof" und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung Seite 8<br />

(2) Das Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung soll sich an <strong>de</strong>n bereits bekannten Bedürfnissen<br />

<strong>de</strong>s Museums orientieren und zusätzlich einen angemessenen Spielraum<br />

für zukünftige Entwicklungen erlauben. Die Festsetzung eines bestimmten Flächenanteils<br />

im Verhältnis erscheint aufgrund <strong>de</strong>s großen Freiflächenanteils<br />

nicht sinnvoll. Die notwendige bebaubare bzw. versiegelbare Fläche wird auf<br />

höchstens 2.000 m 2 geschätzt. Das Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung wird <strong>de</strong>mgemäß<br />

mit einer Grundfläche GR 2.000 festgesetzt (TF 2).<br />

(3) Da eine Befestigung o<strong>de</strong>r Versiegelung von Verkehrsflächen nicht erfor<strong>de</strong>rlich<br />

und nicht geplant ist, wird die gem. § 19 (4) BauNVO allgemein zulässige<br />

Überschreitung <strong>de</strong>r Grundfläche ausgeschlossen (TF 3)<br />

• Bauweise (§ 9 (1) 2 BauGB)<br />

Auf Festsetzungen zur Bauweise wird verzichtet. Die baulichen Anlagen sollen<br />

sich möglichst an historischen Vorbil<strong>de</strong>rn aus <strong>de</strong>m 13. Jahrhun<strong>de</strong>rt orientieren.<br />

Für die Festsetzung von Baugrenzen o<strong>de</strong>r Bauhöhen besteht daher städtebaulich<br />

gesehen keine Notwendigkeit.<br />

• Wasserflächen und Flächen für<br />

die Regelung <strong>de</strong>s Wasserabflusses<br />

(§ 9 (1) 16 BauGB)<br />

(1) Die Fläche <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Stillgewässers ist auf Basis <strong>de</strong>r Vermessungsergebnisse<br />

von Juli 2011 als "Wasserfläche" festgesetzt. Die Uferlinie ist als<br />

Momentaufnahme zu verstehen, <strong>de</strong>ren Verlauf nicht verbindlich ist, da die<br />

schwanken<strong>de</strong>n Wasserstän<strong>de</strong> auch zu erheblichen Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Wasserfläche<br />

insgesamt führen.<br />

(2) Für <strong>de</strong>n Graben, <strong>de</strong>r als Gewässer II. Ordnung das Plangebiet durchquert,<br />

wird ein einseitiger Reinigungsstreifen mit einer Breite von 5 m berücksichtigt.<br />

Graben und Reinigungsstreifen sind als "Fläche für die Regelung <strong>de</strong>s Wasserabflusses"<br />

festgesetzt.<br />

• Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />

zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 (1) 20 BauGB)<br />

Die Festsetzung <strong>de</strong>r Maßnahmefläche beruht auf <strong>de</strong>r Notwenigkeit zur Wie<strong>de</strong>rherstellung<br />

bzw. zur landschaftspflegerischen Reparatur <strong>de</strong>s Bereiches nach <strong>de</strong>r<br />

2007 erfolgten Bo<strong>de</strong>nentnahme für das Containerterminal CT 4. Das entstan<strong>de</strong>ne<br />

Stillgewässer ist dabei bereits als Teil <strong>de</strong>r Reparatur zu bewerten. Die ergänzen<strong>de</strong>n<br />

Maßnahmen ergeben sich aus <strong>de</strong>r geplanten Beweidung mit Schafen<br />

sowie teilweise <strong>de</strong>r Sukzession vor allem <strong>de</strong>r steilen Uferböschungen (TF 4.1).<br />

Die Sukzession soll letztlich nicht zu großen kompakten Gehölzflächen führen.<br />

Angestrebt wird eine eher offene Wei<strong>de</strong>landschaft mit Gruppen von Wei<strong>de</strong>n<br />

und standorttypischer Ufervegetation.<br />

• Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen,<br />

Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 (1) 25 a/b BauGB)<br />

(1) Die vorhan<strong>de</strong>nen Gehölzflächen und -reihen sowie einige Einzelbäume sind<br />

als zu erhalten festgesetzt.<br />

(2) Zur Ergänzung bestehen<strong>de</strong>r Gehölzstrukturen an <strong>de</strong>r nordöstlichen<br />

Plangrenze wird dort ein Gebot zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern<br />

festgesetzt (TF 4.2). Die Festsetzung ergänzt durch Listen <strong>de</strong>r für die Bepflanzung<br />

zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n standorttypischen Bäume und Sträucher (TF 4.3).<br />

Nachrichtliche Übernahmen<br />

• Denkmalschutz / Bau<strong>de</strong>nkmale (§ 9 (1) 25 a/b BauGB)<br />

Die auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Agnesenhofes vorhan<strong>de</strong>ne Scheune ist als Einzelanlage<br />

unter Denkmalschutz gestellt und <strong>de</strong>mentsprechend zeichnerisch dargestellt.


Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-Plan Nr. 48 "Friesenhof" und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung Seite 9<br />

Hinweise<br />

Der Bebauungsplan wird durch die drei nachfolgen<strong>de</strong>n Hinweise zum Denkmalschutz,<br />

zu Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalen sowie zur Genehmigung und Kennzeichnung<br />

von Baukränen ergänzt:<br />

• Denkmalschutz<br />

(1) Die Scheune auf <strong>de</strong>m Grundstück Alter Deich 110 (Flur 4, Flurstück 10) ist<br />

gemäß § 3 (3) <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rsächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) für<br />

Bau<strong>de</strong>nkmale und in das Verzeichnis für Bau<strong>de</strong>nkmale <strong>de</strong>s Landkreises Cuxhaven<br />

eingetragen wor<strong>de</strong>n. Bei Maßnahmen in <strong>de</strong>r Umgebung von Bau<strong>de</strong>nkmalen<br />

gem. § 8 NDSchG ist <strong>de</strong>r Umgebungsschutz zu beachten. Gemäß § 10<br />

NDSchG sind Maßnahmen genehmigungspflichtig (§§ 19 und 20 NDSchG).<br />

• Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmale<br />

Sollten bei <strong>de</strong>n geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- o<strong>de</strong>r frühgeschichtliche Bo<strong>de</strong>nfun<strong>de</strong><br />

(das können u.a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen,<br />

Knochensplitter, Schlacken sowie auffällige Bo<strong>de</strong>nverfärbungen und Steinkonzentrationen,<br />

auch geringe Spuren solcher Fun<strong>de</strong>) angeschnitten wer<strong>de</strong>n,<br />

sind diese gem. § 14 Abs. 1 <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rs. Denkmalschutzgesetzes (NDSchG)<br />

mel<strong>de</strong>pflichtig und müssen <strong>de</strong>r Archäologischen Denkmalpflege <strong>de</strong>s Landkreises<br />

Cuxhaven (im Hause Museum Burg Be<strong>de</strong>rkesa, Telefon 04745/94390) unverzüglich<br />

angezeigt wer<strong>de</strong>n. Mel<strong>de</strong>pflichtig ist <strong>de</strong>r Fin<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>r Leiter <strong>de</strong>r Arbeiten<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Unternehmer. Bo<strong>de</strong>nfun<strong>de</strong> und Fundstellen sind nach § 14 Abs.<br />

2 <strong>de</strong>s NDSchG bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach <strong>de</strong>r Anzeige unverän<strong>de</strong>rt<br />

zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen.<br />

• Genehmigung und Kennzeichnung von Baukränen<br />

Der Geltungsbereich dieses B-Plans liegt unterhalb <strong>de</strong>r Bauschutzbereichs-Zonen<br />

<strong>de</strong>s Flugplatzes Nordholz. Hohe bauliche Anlagen (z.B. stationäre Baukräne<br />

mit 25 m über Grund) bedürfen einer beson<strong>de</strong>ren Genehmigung und Kennzeichnung.<br />

Zu beachten sind das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und die jeweils<br />

gelten<strong>de</strong>n Richtlinien. Bei Bauantragsverfahren ist die "Wehrbereichsverwaltung<br />

- Fach<strong>de</strong>zernat IV 2 - Militärische Luftfahrtbehör<strong>de</strong>" zu beteiligen. Die<br />

örtliche Flugsicherung ist vor Aufstellung von Kränen aller Art unter Angabe<br />

<strong>de</strong>s genauen Standortes, <strong>de</strong>r maximalen Höhe über Grund, <strong>de</strong>r Gesamthöhe<br />

über NN sowie <strong>de</strong>s exakten Aufstellungstermins und nach <strong>de</strong>m Abbau zu informieren.


Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-Plan Nr. 48 "Friesenhof" und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung Seite 10<br />

5 Auswirkungen <strong>de</strong>r Planung<br />

5.1 Natur und Landschaft<br />

(1) Die geplante Nachnutzung ist zwar baurechtlich gesehen eine kulturelle<br />

Nutzung (Gemeinbedarf), entspricht aber im weitesten Sinne auch einer landwirtschaftlichen<br />

Nutzung, die sich hinsichtlich <strong>de</strong>r Auswirkung auf Natur und<br />

Landschaft im Bereich <strong>de</strong>s Agnesenhofes nicht wesentlich von <strong>de</strong>r früheren<br />

rein landwirtschaftlichen Nutzung unterschei<strong>de</strong>t. Eine wesentliche Än<strong>de</strong>rung<br />

im Sinne <strong>de</strong>s Naturschutzes besteht vor allem in <strong>de</strong>r baulichen Nutzung <strong>de</strong>r<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Sandaufschüttung als historisch gestaltete Wurt und in <strong>de</strong>n gelegentlich<br />

benötigten Bedarfsparkplätzen.<br />

(2) Die Wurt war bereits im Jahr 2007 im Nachgang zur Bo<strong>de</strong>nentnahme aufgeschüttet<br />

wor<strong>de</strong>n. Es han<strong>de</strong>lt sich um nicht <strong>de</strong>ichfähigen Restbo<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r bisher<br />

nur einen kargen Ru<strong>de</strong>ralbewuchs aufweist, überwiegend aus Gräsern bestehend.<br />

Der Bo<strong>de</strong>n ist somit <strong>de</strong>utlich geringer zu bewerten als z.B. ein<br />

Sandacker. Zu<strong>de</strong>m ist die Versickerungsfähigkeit <strong>de</strong>r Sandaufschüttung aufgrund<br />

<strong>de</strong>r Lage in <strong>de</strong>r Seemarsch und innerhalb eines Sees ohne je<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung.<br />

(3) Gegenüber <strong>de</strong>r geplanten Versiegelung auf <strong>de</strong>r Wurt sind auch die positiven<br />

Auswirkungen durch die zukünftige Bepflanzung und Beweidung in Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>m Museumsbetrieb zu sehen. Die gesamte geplante Nutzung<br />

<strong>de</strong>s Bereiches um <strong>de</strong>n See, als Wei<strong>de</strong>flächen für Schafe und im Bereich <strong>de</strong>r<br />

Uferböschungen auch als Sukzessionsflächen, stellt zugleich auch die erfor<strong>de</strong>rliche<br />

Landschaftsreparatur nach <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nentnahme im Jahr 2007 dar. Den<br />

Museumszielen entsprechend wird sich die geplante Bebauung auf <strong>de</strong>r Wurt<br />

nicht nur in die Landschaft einfügen, son<strong>de</strong>rn sogar zu einer Aufwertung <strong>de</strong>s<br />

Landschaftsbil<strong>de</strong>s führen.<br />

(4) Untersuchungsbedarf besteht noch hinsichtlich <strong>de</strong>r Verträglichkeit <strong>de</strong>s geplanten<br />

Museums mit <strong>de</strong>r Vogelpopulation, die sich mittlerweile im Bereich<br />

<strong>de</strong>s Gewässers entwickelt hat. Es wur<strong>de</strong> bereits die Durchführung einer Erfassung<br />

von Gastvögeln veranlasst, <strong>de</strong>ren Ergebnisse im Frühjahr 2012 zu erwarten<br />

sind. Ein Anfangsverdacht, dass die geplante Bebauung und Nutzung zu erheblichen<br />

Konflikten führen könnte, besteht jedoch nicht.<br />

(5) Es kann zur Zeit nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r Dachbereich <strong>de</strong>r alten<br />

Scheune von Fle<strong>de</strong>rmäusen bewohnt wird. Unter Beachtung <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Vorschriften <strong>de</strong>s § 44 BNatSchG wäre darauf zu achten, dass sich durch<br />

die geplante Nutzung und <strong>de</strong>n Umbau keine Beeinträchtigung o<strong>de</strong>r gar Gefährdung<br />

<strong>de</strong>r Tiere ergeben kann. Grundsätzlich kann in <strong>de</strong>r geplanten Nutzung<br />

keine Gefährdung von Fle<strong>de</strong>rmäusen gesehen wer<strong>de</strong>n.<br />

5.2 Versiegelung und Bebauung<br />

Mit <strong>de</strong>m geplanten Vorhaben wer<strong>de</strong>n voraussichtlich zumin<strong>de</strong>st ein neues Gebäu<strong>de</strong><br />

und zusätzlich zwei bauliche Anlagen als Nebenanlagen errichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Die vorhan<strong>de</strong>nen bei<strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Agnesenhofes sollen zwar umgenutzt<br />

aber nicht erweitert wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r alten Scheune wird u.a. voraussichtlich<br />

ein Café eingerichtet und dazu vor <strong>de</strong>m Gebäu<strong>de</strong> eine Terrasse hergestellt.<br />

Insgesamt wird mit <strong>de</strong>n konkret geplanten Vorhaben zunächst eine Grundfläche<br />

von höchstens 1.000 m 2 bebaut bzw. versiegelt. Die festgesetzte Grundfläche<br />

GR 2.000 enthält somit noch eine Reserve in Höhe von 1.000 m 2 für bauliche<br />

Ergänzungen o<strong>de</strong>r zusätzliche Bo<strong>de</strong>nversiegelungen. Der geplante Parkplatz<br />

ist in <strong>de</strong>r vorgesehenen Größe mit ca. 50 Stellplätzen nur als Bedarfsparkplatz<br />

für gelegentliche Veranstaltungen zu sehen und muss daher nicht zusätzlich<br />

befestigt o<strong>de</strong>r sogar versiegelt wer<strong>de</strong>n.


Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-Plan Nr. 48 "Friesenhof" und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung Seite 11<br />

5.3 Verkehrsmengen / Verkehrslärm / Verkehrsführung<br />

(1) Nur für ganz wenige Großveranstaltungen, die jährlich aber höchstens<br />

zweimal durchgeführt wer<strong>de</strong>n sollen, sind größere Besuchermengen zu erwarten.<br />

Als Beispiel kann die Veranstaltung "Mittelalterlicher Friesenmarkt" am<br />

ersten Wochenen<strong>de</strong> im Juli 2010 dienen. An zwei sonnigen Tagen wur<strong>de</strong>n insgesamt<br />

ca. 2.500 Besucher gezählt, von <strong>de</strong>nen schätzungsweise 80 % (= 2.000<br />

Besucher) mit <strong>de</strong>m eigenen Pkw angereist waren. Die meisten Besucher waren<br />

Familien mit Kin<strong>de</strong>rn und die Fahrzeuge somit durchschnittlich mit 3 Personen<br />

besetzt. Daraus lässt für solche seltenen Veranstaltungen eine durchschnittliche<br />

tägliche Verkehrsmenge von 333 Pkw/24h ableiten, die wie folgt berechnet<br />

wur<strong>de</strong>: 2.000 Pers. / 3 Pers./Kfz / 2 Tage.<br />

(2) Zeitweilig befan<strong>de</strong>n sich bis zu ca. 150 Kfz auf <strong>de</strong>m provisorischen Parkplatz<br />

südwestlich <strong>de</strong>s Waldstücks. Nach <strong>de</strong>n Erkenntnissen aus an<strong>de</strong>ren Bauleitplanverfahren<br />

und bekannten Lärmgutachten kann davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n,<br />

dass Verkehrsmengen dieser Größenordnung erhebliche Belästigungen<br />

o<strong>de</strong>r Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Wohn- o<strong>de</strong>r Feriennutzung am Cappeler Alten<strong>de</strong>ich<br />

nicht verursachen können. Zu<strong>de</strong>m han<strong>de</strong>lt es sich auch nur um sehr seltene<br />

Ereignisse und die Geschwindigkeitsbegrenzung "Tempo 30" auf Alten<strong>de</strong>ich<br />

hat zusätzlich eine lärmmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Wirkung.<br />

(3) Allerdings kann es an solchen Tagen mit Großveranstaltungen zu Verkehrsbehin<strong>de</strong>rungen<br />

auf <strong>de</strong>m Cappeler Alten<strong>de</strong>ich kommen, da die Fahrbahn für einen<br />

ungehin<strong>de</strong>rten Gegenverkehr zu schmal ist und über nur wenige Ausweichstellen<br />

verfügt. Dieses Problem könnte durch einen geregelten Quellverkehr<br />

von <strong>de</strong>m Museumsgelän<strong>de</strong> zumin<strong>de</strong>st minimiert wer<strong>de</strong>n. Der abfliessen<strong>de</strong> Verkehr<br />

müsste ausnahmslos nach Sü<strong>de</strong>n und über <strong>de</strong>n Neufel<strong>de</strong>r Weg zum Nie<strong>de</strong>rstrich<br />

(K 68) geführt wer<strong>de</strong>n. Der Neufel<strong>de</strong>r Weg ist zwar auch nur einspurig<br />

befestigt, lässt jedoch ein Ausweichen auf ganzer Länge (450 m) zu. Somit<br />

bleibt die Ausweichproblematik auf einen Deichabschnitt von 400 m Länge beschränkt,<br />

jedoch auch konzentriert, da dann sämtliche Fahrzeuge in südlicher<br />

Richtung abfahren wür<strong>de</strong>n. Allerdings konzentriert sich <strong>de</strong>r Quellverkehr dann<br />

auf diesen südlichen Abschnitt <strong>de</strong>s Cappeler Alten<strong>de</strong>iches. Die durchschnittliche<br />

Verkehrsmenge im Absatz 1 müsste für <strong>de</strong>n nördlichen und <strong>de</strong>n südlichen<br />

Teil <strong>de</strong>s Cappeler Alten<strong>de</strong>iches wie folgt modifiziert wer<strong>de</strong>n: Für <strong>de</strong>n nördlichen<br />

Abschnitt 167 Kfz/24h ( = 50 % <strong>de</strong>s Zielverkehrs) und für <strong>de</strong>n südlichen<br />

Abschnitt 500 Kfz/24h ( = 50 % <strong>de</strong>s Zielverkehrs + 100 % <strong>de</strong>s Quellverkehrs).<br />

(4) Die vorhan<strong>de</strong>nen sehr geringen Verkehrsmengen sind zahlenmäßig nicht erfasst.<br />

Wahrscheinlich wird aber eine Größenordnung von ca. 500 Kfz/24h nicht<br />

überschritten. Die maximale zukünftige Gesamtbelastung in <strong>de</strong>m Abschnitt<br />

zwischen <strong>de</strong>m Friesenhof und <strong>de</strong>m Neufel<strong>de</strong>r Weg könte also bis auf eine DTV<br />

1.000 Kfz/24h ansteigen, allerdings nur an sehr wenigen Tagen im Jahr und bei<br />

einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.<br />

5.4 Untersuchungsbedarf / Umweltbericht / Monitoring<br />

• Untersuchungsbedarf<br />

Abgesehen von <strong>de</strong>r zur Zeit durchgeführten Erfassung von Gastvögeln wird<br />

kein weiterer Untersuchungsbedarf gegeben.<br />

• Monitoring<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r geplanten Verkehrsführung und <strong>de</strong>n beengten verkehrlichen<br />

Verhältnissen auf <strong>de</strong>m Cappeler Alten<strong>de</strong>ich ist die Beobachtung <strong>de</strong>r Verkehrssituation<br />

bei größeren Veranstaltungen in Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Entwicklung<br />

<strong>de</strong>r Besucherzahlen zu empfehlen. Hinsichtlich möglicher Fle<strong>de</strong>rmaushabitate<br />

in <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Gebäu<strong>de</strong>n wären ggf. die Umbaumaßnahmen an <strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>n<br />

unter beraten<strong>de</strong>r Begleitung durch einen Biologen zu empfehlen.


7,67 m<br />

62<br />

11<br />

62<br />

14<br />

7,86 m<br />

9,88 m<br />

Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-Plan Nr. 48 "Friesenhof" und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung Anlage<br />

Mittelalterlicher Friesenhof Cappel-Neufeld<br />

• Entwicklungskonzept und Flächenbedarf<br />

Räumliches Entwicklungskonzept <strong>de</strong>s Mittelalterlichen Friesenhofes Cappel-Neufeld<br />

Entwicklung von<br />

Natur und Landschaft<br />

Sukzession <strong>de</strong>s Uferstreifens<br />

Esche 0,4<br />

37<br />

5<br />

Pappel Ø 0,8<br />

Pappel Ø 0,8<br />

See<br />

Gebäu<strong>de</strong> Nr. 1 (Bau<strong>de</strong>nkmall)<br />

(ehm. Wohnwirtschaftsgebäu<strong>de</strong>)<br />

Eingangsbereich, Kasse, Shop,<br />

Ausstellungsräume<br />

10<br />

Fischereidarstellung<br />

mit Pfahlbau<br />

am Seeufer<br />

5<br />

Wei<strong>de</strong><br />

3<br />

Gebäu<strong>de</strong> Nr. 2<br />

(ehm. Schweinestall)<br />

mögliche Nutzung als<br />

LIa1<br />

84/84<br />

Sanitärbereich / WC<br />

Wasseroberäche = 10,23 m<br />

10,23 m<br />

Sukzession <strong>de</strong>s Uferstreifens<br />

Haupthaus<br />

3<br />

Wei<strong>de</strong><br />

Buchen Ø 0,2<br />

10,41 m<br />

40<br />

39<br />

1<br />

Wei<strong>de</strong><br />

4 Schmie<strong>de</strong><br />

Wei<strong>de</strong><br />

10,54 m<br />

9,66 m<br />

7,60 m<br />

Pappel Ø 0,6<br />

Pappel Ø 1,0<br />

Pappel Ø 0,8<br />

Ahorn Ø 0,3<br />

Buche Ø 0,5<br />

Buche Ø 0,4<br />

Buche Ø 0,5<br />

Buche Ø 0,6<br />

Lin<strong>de</strong> Ø 0,6<br />

Buche Ø 0,2<br />

7,8 m<br />

Café<br />

Terrasse<br />

7,98 m<br />

Lin<strong>de</strong> Ø 0,7<br />

Lin<strong>de</strong> Ø 0,6<br />

1<br />

Zypresse Ø 0,6<br />

7,92 m<br />

Buche Ø 0,4<br />

8,05 m<br />

2<br />

50 Stp<br />

Eiche Ø 0,4<br />

Kastanie Ø 0,8<br />

Kastanie Ø 1,4<br />

Eiche Ø 0,7<br />

Buche Ø 0,6<br />

Robinie Ø 0,4<br />

Buche Ø 0,4<br />

Wei<strong>de</strong><br />

Pappel Ø 1,4<br />

Zypresse Ø 0,7<br />

Buche Ø 0,6 Buche Ø 0,8<br />

Buche Ø 0,5<br />

Buche Ø 0,2<br />

Buche Ø 0,3<br />

Buche Ø 0,3<br />

Buche Ø 0,7<br />

9,12 m<br />

10,00 m<br />

Zufahrt<br />

Ahorn Ø 0,8<br />

Pappel Ø 1,0<br />

Buche Ø 0,6<br />

Buche Ø 0,6<br />

Esche Ø 0,3<br />

Esche Ø 0,3<br />

Esche Ø 0,3<br />

Wei<strong>de</strong><br />

Buche Ø 0,3<br />

Kastanie Ø 0,3<br />

Flächenumgriff <strong>de</strong>s Friesenhofes<br />

- Hauptäche ca. 6,9 ha<br />

- Erweiterungsäche ca 2,3 ha<br />

- Gesamtäche ca. 9,2 ha<br />

Gewässer II. Ordnung<br />

Grabenreinigungsstreifen 5 m<br />

Feldweg zu benachbarten Ackerächen<br />

38<br />

Erweiterungsäche für die<br />

Darstellung historischer<br />

Landwirtschaft<br />

Cappeler Alten<strong>de</strong>ich<br />

Buche Ø 0,6<br />

Esche Ø 0,4<br />

Kastanie Ø 0,6<br />

Pappel Ø 1,0<br />

Buche Ø 0,8<br />

Zufahrten<br />

Gemein<strong>de</strong>grenze<br />

Verkleinerung im Maßstab ca. 1 : 2.500 Entwurf Stand: 21.12.2011<br />

Planungsbüro Dierk Brockmöller Städteplaner Architekten - 20459 Hamburg - www.brockplan.<strong>de</strong>

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