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Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-Plan Nr. 48 "Friesenhof" und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung Seite 8<br />
(2) Das Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung soll sich an <strong>de</strong>n bereits bekannten Bedürfnissen<br />
<strong>de</strong>s Museums orientieren und zusätzlich einen angemessenen Spielraum<br />
für zukünftige Entwicklungen erlauben. Die Festsetzung eines bestimmten Flächenanteils<br />
im Verhältnis erscheint aufgrund <strong>de</strong>s großen Freiflächenanteils<br />
nicht sinnvoll. Die notwendige bebaubare bzw. versiegelbare Fläche wird auf<br />
höchstens 2.000 m 2 geschätzt. Das Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung wird <strong>de</strong>mgemäß<br />
mit einer Grundfläche GR 2.000 festgesetzt (TF 2).<br />
(3) Da eine Befestigung o<strong>de</strong>r Versiegelung von Verkehrsflächen nicht erfor<strong>de</strong>rlich<br />
und nicht geplant ist, wird die gem. § 19 (4) BauNVO allgemein zulässige<br />
Überschreitung <strong>de</strong>r Grundfläche ausgeschlossen (TF 3)<br />
• Bauweise (§ 9 (1) 2 BauGB)<br />
Auf Festsetzungen zur Bauweise wird verzichtet. Die baulichen Anlagen sollen<br />
sich möglichst an historischen Vorbil<strong>de</strong>rn aus <strong>de</strong>m 13. Jahrhun<strong>de</strong>rt orientieren.<br />
Für die Festsetzung von Baugrenzen o<strong>de</strong>r Bauhöhen besteht daher städtebaulich<br />
gesehen keine Notwendigkeit.<br />
• Wasserflächen und Flächen für<br />
die Regelung <strong>de</strong>s Wasserabflusses<br />
(§ 9 (1) 16 BauGB)<br />
(1) Die Fläche <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Stillgewässers ist auf Basis <strong>de</strong>r Vermessungsergebnisse<br />
von Juli 2011 als "Wasserfläche" festgesetzt. Die Uferlinie ist als<br />
Momentaufnahme zu verstehen, <strong>de</strong>ren Verlauf nicht verbindlich ist, da die<br />
schwanken<strong>de</strong>n Wasserstän<strong>de</strong> auch zu erheblichen Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Wasserfläche<br />
insgesamt führen.<br />
(2) Für <strong>de</strong>n Graben, <strong>de</strong>r als Gewässer II. Ordnung das Plangebiet durchquert,<br />
wird ein einseitiger Reinigungsstreifen mit einer Breite von 5 m berücksichtigt.<br />
Graben und Reinigungsstreifen sind als "Fläche für die Regelung <strong>de</strong>s Wasserabflusses"<br />
festgesetzt.<br />
• Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />
zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 (1) 20 BauGB)<br />
Die Festsetzung <strong>de</strong>r Maßnahmefläche beruht auf <strong>de</strong>r Notwenigkeit zur Wie<strong>de</strong>rherstellung<br />
bzw. zur landschaftspflegerischen Reparatur <strong>de</strong>s Bereiches nach <strong>de</strong>r<br />
2007 erfolgten Bo<strong>de</strong>nentnahme für das Containerterminal CT 4. Das entstan<strong>de</strong>ne<br />
Stillgewässer ist dabei bereits als Teil <strong>de</strong>r Reparatur zu bewerten. Die ergänzen<strong>de</strong>n<br />
Maßnahmen ergeben sich aus <strong>de</strong>r geplanten Beweidung mit Schafen<br />
sowie teilweise <strong>de</strong>r Sukzession vor allem <strong>de</strong>r steilen Uferböschungen (TF 4.1).<br />
Die Sukzession soll letztlich nicht zu großen kompakten Gehölzflächen führen.<br />
Angestrebt wird eine eher offene Wei<strong>de</strong>landschaft mit Gruppen von Wei<strong>de</strong>n<br />
und standorttypischer Ufervegetation.<br />
• Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen,<br />
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 (1) 25 a/b BauGB)<br />
(1) Die vorhan<strong>de</strong>nen Gehölzflächen und -reihen sowie einige Einzelbäume sind<br />
als zu erhalten festgesetzt.<br />
(2) Zur Ergänzung bestehen<strong>de</strong>r Gehölzstrukturen an <strong>de</strong>r nordöstlichen<br />
Plangrenze wird dort ein Gebot zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern<br />
festgesetzt (TF 4.2). Die Festsetzung ergänzt durch Listen <strong>de</strong>r für die Bepflanzung<br />
zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n standorttypischen Bäume und Sträucher (TF 4.3).<br />
Nachrichtliche Übernahmen<br />
• Denkmalschutz / Bau<strong>de</strong>nkmale (§ 9 (1) 25 a/b BauGB)<br />
Die auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Agnesenhofes vorhan<strong>de</strong>ne Scheune ist als Einzelanlage<br />
unter Denkmalschutz gestellt und <strong>de</strong>mentsprechend zeichnerisch dargestellt.