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bpl48-beteiligung4(1), Layout 1 - Brockplan.de

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Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-Plan Nr. 48 "Friesenhof" und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung Seite 8<br />

(2) Das Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung soll sich an <strong>de</strong>n bereits bekannten Bedürfnissen<br />

<strong>de</strong>s Museums orientieren und zusätzlich einen angemessenen Spielraum<br />

für zukünftige Entwicklungen erlauben. Die Festsetzung eines bestimmten Flächenanteils<br />

im Verhältnis erscheint aufgrund <strong>de</strong>s großen Freiflächenanteils<br />

nicht sinnvoll. Die notwendige bebaubare bzw. versiegelbare Fläche wird auf<br />

höchstens 2.000 m 2 geschätzt. Das Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung wird <strong>de</strong>mgemäß<br />

mit einer Grundfläche GR 2.000 festgesetzt (TF 2).<br />

(3) Da eine Befestigung o<strong>de</strong>r Versiegelung von Verkehrsflächen nicht erfor<strong>de</strong>rlich<br />

und nicht geplant ist, wird die gem. § 19 (4) BauNVO allgemein zulässige<br />

Überschreitung <strong>de</strong>r Grundfläche ausgeschlossen (TF 3)<br />

• Bauweise (§ 9 (1) 2 BauGB)<br />

Auf Festsetzungen zur Bauweise wird verzichtet. Die baulichen Anlagen sollen<br />

sich möglichst an historischen Vorbil<strong>de</strong>rn aus <strong>de</strong>m 13. Jahrhun<strong>de</strong>rt orientieren.<br />

Für die Festsetzung von Baugrenzen o<strong>de</strong>r Bauhöhen besteht daher städtebaulich<br />

gesehen keine Notwendigkeit.<br />

• Wasserflächen und Flächen für<br />

die Regelung <strong>de</strong>s Wasserabflusses<br />

(§ 9 (1) 16 BauGB)<br />

(1) Die Fläche <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Stillgewässers ist auf Basis <strong>de</strong>r Vermessungsergebnisse<br />

von Juli 2011 als "Wasserfläche" festgesetzt. Die Uferlinie ist als<br />

Momentaufnahme zu verstehen, <strong>de</strong>ren Verlauf nicht verbindlich ist, da die<br />

schwanken<strong>de</strong>n Wasserstän<strong>de</strong> auch zu erheblichen Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Wasserfläche<br />

insgesamt führen.<br />

(2) Für <strong>de</strong>n Graben, <strong>de</strong>r als Gewässer II. Ordnung das Plangebiet durchquert,<br />

wird ein einseitiger Reinigungsstreifen mit einer Breite von 5 m berücksichtigt.<br />

Graben und Reinigungsstreifen sind als "Fläche für die Regelung <strong>de</strong>s Wasserabflusses"<br />

festgesetzt.<br />

• Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />

zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 (1) 20 BauGB)<br />

Die Festsetzung <strong>de</strong>r Maßnahmefläche beruht auf <strong>de</strong>r Notwenigkeit zur Wie<strong>de</strong>rherstellung<br />

bzw. zur landschaftspflegerischen Reparatur <strong>de</strong>s Bereiches nach <strong>de</strong>r<br />

2007 erfolgten Bo<strong>de</strong>nentnahme für das Containerterminal CT 4. Das entstan<strong>de</strong>ne<br />

Stillgewässer ist dabei bereits als Teil <strong>de</strong>r Reparatur zu bewerten. Die ergänzen<strong>de</strong>n<br />

Maßnahmen ergeben sich aus <strong>de</strong>r geplanten Beweidung mit Schafen<br />

sowie teilweise <strong>de</strong>r Sukzession vor allem <strong>de</strong>r steilen Uferböschungen (TF 4.1).<br />

Die Sukzession soll letztlich nicht zu großen kompakten Gehölzflächen führen.<br />

Angestrebt wird eine eher offene Wei<strong>de</strong>landschaft mit Gruppen von Wei<strong>de</strong>n<br />

und standorttypischer Ufervegetation.<br />

• Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen,<br />

Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 (1) 25 a/b BauGB)<br />

(1) Die vorhan<strong>de</strong>nen Gehölzflächen und -reihen sowie einige Einzelbäume sind<br />

als zu erhalten festgesetzt.<br />

(2) Zur Ergänzung bestehen<strong>de</strong>r Gehölzstrukturen an <strong>de</strong>r nordöstlichen<br />

Plangrenze wird dort ein Gebot zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern<br />

festgesetzt (TF 4.2). Die Festsetzung ergänzt durch Listen <strong>de</strong>r für die Bepflanzung<br />

zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n standorttypischen Bäume und Sträucher (TF 4.3).<br />

Nachrichtliche Übernahmen<br />

• Denkmalschutz / Bau<strong>de</strong>nkmale (§ 9 (1) 25 a/b BauGB)<br />

Die auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Agnesenhofes vorhan<strong>de</strong>ne Scheune ist als Einzelanlage<br />

unter Denkmalschutz gestellt und <strong>de</strong>mentsprechend zeichnerisch dargestellt.

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