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Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-Plan Nr. 48 "Friesenhof" und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung Seite 9<br />

Hinweise<br />

Der Bebauungsplan wird durch die drei nachfolgen<strong>de</strong>n Hinweise zum Denkmalschutz,<br />

zu Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalen sowie zur Genehmigung und Kennzeichnung<br />

von Baukränen ergänzt:<br />

• Denkmalschutz<br />

(1) Die Scheune auf <strong>de</strong>m Grundstück Alter Deich 110 (Flur 4, Flurstück 10) ist<br />

gemäß § 3 (3) <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rsächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) für<br />

Bau<strong>de</strong>nkmale und in das Verzeichnis für Bau<strong>de</strong>nkmale <strong>de</strong>s Landkreises Cuxhaven<br />

eingetragen wor<strong>de</strong>n. Bei Maßnahmen in <strong>de</strong>r Umgebung von Bau<strong>de</strong>nkmalen<br />

gem. § 8 NDSchG ist <strong>de</strong>r Umgebungsschutz zu beachten. Gemäß § 10<br />

NDSchG sind Maßnahmen genehmigungspflichtig (§§ 19 und 20 NDSchG).<br />

• Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmale<br />

Sollten bei <strong>de</strong>n geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- o<strong>de</strong>r frühgeschichtliche Bo<strong>de</strong>nfun<strong>de</strong><br />

(das können u.a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen,<br />

Knochensplitter, Schlacken sowie auffällige Bo<strong>de</strong>nverfärbungen und Steinkonzentrationen,<br />

auch geringe Spuren solcher Fun<strong>de</strong>) angeschnitten wer<strong>de</strong>n,<br />

sind diese gem. § 14 Abs. 1 <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rs. Denkmalschutzgesetzes (NDSchG)<br />

mel<strong>de</strong>pflichtig und müssen <strong>de</strong>r Archäologischen Denkmalpflege <strong>de</strong>s Landkreises<br />

Cuxhaven (im Hause Museum Burg Be<strong>de</strong>rkesa, Telefon 04745/94390) unverzüglich<br />

angezeigt wer<strong>de</strong>n. Mel<strong>de</strong>pflichtig ist <strong>de</strong>r Fin<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>r Leiter <strong>de</strong>r Arbeiten<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Unternehmer. Bo<strong>de</strong>nfun<strong>de</strong> und Fundstellen sind nach § 14 Abs.<br />

2 <strong>de</strong>s NDSchG bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach <strong>de</strong>r Anzeige unverän<strong>de</strong>rt<br />

zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen.<br />

• Genehmigung und Kennzeichnung von Baukränen<br />

Der Geltungsbereich dieses B-Plans liegt unterhalb <strong>de</strong>r Bauschutzbereichs-Zonen<br />

<strong>de</strong>s Flugplatzes Nordholz. Hohe bauliche Anlagen (z.B. stationäre Baukräne<br />

mit 25 m über Grund) bedürfen einer beson<strong>de</strong>ren Genehmigung und Kennzeichnung.<br />

Zu beachten sind das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und die jeweils<br />

gelten<strong>de</strong>n Richtlinien. Bei Bauantragsverfahren ist die "Wehrbereichsverwaltung<br />

- Fach<strong>de</strong>zernat IV 2 - Militärische Luftfahrtbehör<strong>de</strong>" zu beteiligen. Die<br />

örtliche Flugsicherung ist vor Aufstellung von Kränen aller Art unter Angabe<br />

<strong>de</strong>s genauen Standortes, <strong>de</strong>r maximalen Höhe über Grund, <strong>de</strong>r Gesamthöhe<br />

über NN sowie <strong>de</strong>s exakten Aufstellungstermins und nach <strong>de</strong>m Abbau zu informieren.

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