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Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-Plan Nr. 48 "Friesenhof" und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung Seite 10<br />
5 Auswirkungen <strong>de</strong>r Planung<br />
5.1 Natur und Landschaft<br />
(1) Die geplante Nachnutzung ist zwar baurechtlich gesehen eine kulturelle<br />
Nutzung (Gemeinbedarf), entspricht aber im weitesten Sinne auch einer landwirtschaftlichen<br />
Nutzung, die sich hinsichtlich <strong>de</strong>r Auswirkung auf Natur und<br />
Landschaft im Bereich <strong>de</strong>s Agnesenhofes nicht wesentlich von <strong>de</strong>r früheren<br />
rein landwirtschaftlichen Nutzung unterschei<strong>de</strong>t. Eine wesentliche Än<strong>de</strong>rung<br />
im Sinne <strong>de</strong>s Naturschutzes besteht vor allem in <strong>de</strong>r baulichen Nutzung <strong>de</strong>r<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Sandaufschüttung als historisch gestaltete Wurt und in <strong>de</strong>n gelegentlich<br />
benötigten Bedarfsparkplätzen.<br />
(2) Die Wurt war bereits im Jahr 2007 im Nachgang zur Bo<strong>de</strong>nentnahme aufgeschüttet<br />
wor<strong>de</strong>n. Es han<strong>de</strong>lt sich um nicht <strong>de</strong>ichfähigen Restbo<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r bisher<br />
nur einen kargen Ru<strong>de</strong>ralbewuchs aufweist, überwiegend aus Gräsern bestehend.<br />
Der Bo<strong>de</strong>n ist somit <strong>de</strong>utlich geringer zu bewerten als z.B. ein<br />
Sandacker. Zu<strong>de</strong>m ist die Versickerungsfähigkeit <strong>de</strong>r Sandaufschüttung aufgrund<br />
<strong>de</strong>r Lage in <strong>de</strong>r Seemarsch und innerhalb eines Sees ohne je<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung.<br />
(3) Gegenüber <strong>de</strong>r geplanten Versiegelung auf <strong>de</strong>r Wurt sind auch die positiven<br />
Auswirkungen durch die zukünftige Bepflanzung und Beweidung in Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>m Museumsbetrieb zu sehen. Die gesamte geplante Nutzung<br />
<strong>de</strong>s Bereiches um <strong>de</strong>n See, als Wei<strong>de</strong>flächen für Schafe und im Bereich <strong>de</strong>r<br />
Uferböschungen auch als Sukzessionsflächen, stellt zugleich auch die erfor<strong>de</strong>rliche<br />
Landschaftsreparatur nach <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nentnahme im Jahr 2007 dar. Den<br />
Museumszielen entsprechend wird sich die geplante Bebauung auf <strong>de</strong>r Wurt<br />
nicht nur in die Landschaft einfügen, son<strong>de</strong>rn sogar zu einer Aufwertung <strong>de</strong>s<br />
Landschaftsbil<strong>de</strong>s führen.<br />
(4) Untersuchungsbedarf besteht noch hinsichtlich <strong>de</strong>r Verträglichkeit <strong>de</strong>s geplanten<br />
Museums mit <strong>de</strong>r Vogelpopulation, die sich mittlerweile im Bereich<br />
<strong>de</strong>s Gewässers entwickelt hat. Es wur<strong>de</strong> bereits die Durchführung einer Erfassung<br />
von Gastvögeln veranlasst, <strong>de</strong>ren Ergebnisse im Frühjahr 2012 zu erwarten<br />
sind. Ein Anfangsverdacht, dass die geplante Bebauung und Nutzung zu erheblichen<br />
Konflikten führen könnte, besteht jedoch nicht.<br />
(5) Es kann zur Zeit nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r Dachbereich <strong>de</strong>r alten<br />
Scheune von Fle<strong>de</strong>rmäusen bewohnt wird. Unter Beachtung <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />
Vorschriften <strong>de</strong>s § 44 BNatSchG wäre darauf zu achten, dass sich durch<br />
die geplante Nutzung und <strong>de</strong>n Umbau keine Beeinträchtigung o<strong>de</strong>r gar Gefährdung<br />
<strong>de</strong>r Tiere ergeben kann. Grundsätzlich kann in <strong>de</strong>r geplanten Nutzung<br />
keine Gefährdung von Fle<strong>de</strong>rmäusen gesehen wer<strong>de</strong>n.<br />
5.2 Versiegelung und Bebauung<br />
Mit <strong>de</strong>m geplanten Vorhaben wer<strong>de</strong>n voraussichtlich zumin<strong>de</strong>st ein neues Gebäu<strong>de</strong><br />
und zusätzlich zwei bauliche Anlagen als Nebenanlagen errichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
Die vorhan<strong>de</strong>nen bei<strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Agnesenhofes sollen zwar umgenutzt<br />
aber nicht erweitert wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r alten Scheune wird u.a. voraussichtlich<br />
ein Café eingerichtet und dazu vor <strong>de</strong>m Gebäu<strong>de</strong> eine Terrasse hergestellt.<br />
Insgesamt wird mit <strong>de</strong>n konkret geplanten Vorhaben zunächst eine Grundfläche<br />
von höchstens 1.000 m 2 bebaut bzw. versiegelt. Die festgesetzte Grundfläche<br />
GR 2.000 enthält somit noch eine Reserve in Höhe von 1.000 m 2 für bauliche<br />
Ergänzungen o<strong>de</strong>r zusätzliche Bo<strong>de</strong>nversiegelungen. Der geplante Parkplatz<br />
ist in <strong>de</strong>r vorgesehenen Größe mit ca. 50 Stellplätzen nur als Bedarfsparkplatz<br />
für gelegentliche Veranstaltungen zu sehen und muss daher nicht zusätzlich<br />
befestigt o<strong>de</strong>r sogar versiegelt wer<strong>de</strong>n.