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bpl48-beteiligung4(1), Layout 1 - Brockplan.de

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Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-Plan Nr. 48 "Friesenhof" und 24. FNP-Än<strong>de</strong>rung Seite 10<br />

5 Auswirkungen <strong>de</strong>r Planung<br />

5.1 Natur und Landschaft<br />

(1) Die geplante Nachnutzung ist zwar baurechtlich gesehen eine kulturelle<br />

Nutzung (Gemeinbedarf), entspricht aber im weitesten Sinne auch einer landwirtschaftlichen<br />

Nutzung, die sich hinsichtlich <strong>de</strong>r Auswirkung auf Natur und<br />

Landschaft im Bereich <strong>de</strong>s Agnesenhofes nicht wesentlich von <strong>de</strong>r früheren<br />

rein landwirtschaftlichen Nutzung unterschei<strong>de</strong>t. Eine wesentliche Än<strong>de</strong>rung<br />

im Sinne <strong>de</strong>s Naturschutzes besteht vor allem in <strong>de</strong>r baulichen Nutzung <strong>de</strong>r<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Sandaufschüttung als historisch gestaltete Wurt und in <strong>de</strong>n gelegentlich<br />

benötigten Bedarfsparkplätzen.<br />

(2) Die Wurt war bereits im Jahr 2007 im Nachgang zur Bo<strong>de</strong>nentnahme aufgeschüttet<br />

wor<strong>de</strong>n. Es han<strong>de</strong>lt sich um nicht <strong>de</strong>ichfähigen Restbo<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r bisher<br />

nur einen kargen Ru<strong>de</strong>ralbewuchs aufweist, überwiegend aus Gräsern bestehend.<br />

Der Bo<strong>de</strong>n ist somit <strong>de</strong>utlich geringer zu bewerten als z.B. ein<br />

Sandacker. Zu<strong>de</strong>m ist die Versickerungsfähigkeit <strong>de</strong>r Sandaufschüttung aufgrund<br />

<strong>de</strong>r Lage in <strong>de</strong>r Seemarsch und innerhalb eines Sees ohne je<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung.<br />

(3) Gegenüber <strong>de</strong>r geplanten Versiegelung auf <strong>de</strong>r Wurt sind auch die positiven<br />

Auswirkungen durch die zukünftige Bepflanzung und Beweidung in Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>m Museumsbetrieb zu sehen. Die gesamte geplante Nutzung<br />

<strong>de</strong>s Bereiches um <strong>de</strong>n See, als Wei<strong>de</strong>flächen für Schafe und im Bereich <strong>de</strong>r<br />

Uferböschungen auch als Sukzessionsflächen, stellt zugleich auch die erfor<strong>de</strong>rliche<br />

Landschaftsreparatur nach <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nentnahme im Jahr 2007 dar. Den<br />

Museumszielen entsprechend wird sich die geplante Bebauung auf <strong>de</strong>r Wurt<br />

nicht nur in die Landschaft einfügen, son<strong>de</strong>rn sogar zu einer Aufwertung <strong>de</strong>s<br />

Landschaftsbil<strong>de</strong>s führen.<br />

(4) Untersuchungsbedarf besteht noch hinsichtlich <strong>de</strong>r Verträglichkeit <strong>de</strong>s geplanten<br />

Museums mit <strong>de</strong>r Vogelpopulation, die sich mittlerweile im Bereich<br />

<strong>de</strong>s Gewässers entwickelt hat. Es wur<strong>de</strong> bereits die Durchführung einer Erfassung<br />

von Gastvögeln veranlasst, <strong>de</strong>ren Ergebnisse im Frühjahr 2012 zu erwarten<br />

sind. Ein Anfangsverdacht, dass die geplante Bebauung und Nutzung zu erheblichen<br />

Konflikten führen könnte, besteht jedoch nicht.<br />

(5) Es kann zur Zeit nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r Dachbereich <strong>de</strong>r alten<br />

Scheune von Fle<strong>de</strong>rmäusen bewohnt wird. Unter Beachtung <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Vorschriften <strong>de</strong>s § 44 BNatSchG wäre darauf zu achten, dass sich durch<br />

die geplante Nutzung und <strong>de</strong>n Umbau keine Beeinträchtigung o<strong>de</strong>r gar Gefährdung<br />

<strong>de</strong>r Tiere ergeben kann. Grundsätzlich kann in <strong>de</strong>r geplanten Nutzung<br />

keine Gefährdung von Fle<strong>de</strong>rmäusen gesehen wer<strong>de</strong>n.<br />

5.2 Versiegelung und Bebauung<br />

Mit <strong>de</strong>m geplanten Vorhaben wer<strong>de</strong>n voraussichtlich zumin<strong>de</strong>st ein neues Gebäu<strong>de</strong><br />

und zusätzlich zwei bauliche Anlagen als Nebenanlagen errichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Die vorhan<strong>de</strong>nen bei<strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Agnesenhofes sollen zwar umgenutzt<br />

aber nicht erweitert wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r alten Scheune wird u.a. voraussichtlich<br />

ein Café eingerichtet und dazu vor <strong>de</strong>m Gebäu<strong>de</strong> eine Terrasse hergestellt.<br />

Insgesamt wird mit <strong>de</strong>n konkret geplanten Vorhaben zunächst eine Grundfläche<br />

von höchstens 1.000 m 2 bebaut bzw. versiegelt. Die festgesetzte Grundfläche<br />

GR 2.000 enthält somit noch eine Reserve in Höhe von 1.000 m 2 für bauliche<br />

Ergänzungen o<strong>de</strong>r zusätzliche Bo<strong>de</strong>nversiegelungen. Der geplante Parkplatz<br />

ist in <strong>de</strong>r vorgesehenen Größe mit ca. 50 Stellplätzen nur als Bedarfsparkplatz<br />

für gelegentliche Veranstaltungen zu sehen und muss daher nicht zusätzlich<br />

befestigt o<strong>de</strong>r sogar versiegelt wer<strong>de</strong>n.

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