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B-Plan 44 Begründung - Brockplan.de

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Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 11<br />

4 Darstellungen <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans (FNP)<br />

4.1 Derzeit wirksamer FNP<br />

Der <strong>de</strong>rzeit wirksame F-<strong>Plan</strong> <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Nordholz wur<strong>de</strong> zuletzt 1979 neuaufgestellt.<br />

In ihm ist das <strong>Plan</strong>gebiet überwiegend als "Fläche für die Landwirtschaft"<br />

dargestellt. Lediglich ein schmaler Streifen im Osten ist bereits als<br />

"Wohnbaufläche" dargestellt. Somit bestand bei Beginn <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung keine ausreichen<strong>de</strong><br />

planungsrechtliche Grundlage für die Aufstellung <strong>de</strong>s B-<strong>Plan</strong>s Nr. <strong>44</strong><br />

"Querfeld".<br />

Die benachbarten Nutzungen sind wie folgt dargestellt:<br />

- im Westen "Wald" und "Flächen für die Landwirtschft";<br />

- im Nor<strong>de</strong>n (nördlich <strong>de</strong>s Gänsepfa<strong>de</strong>s) "Wald";<br />

- im Osten "Wohnbauflächen";<br />

- im Sü<strong>de</strong>n (südlich <strong>de</strong>s Feuerweges) "Wohnbauflächen".<br />

4.2 Neuaufstellung <strong>de</strong>s FNP<br />

Der FNP <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Nordholz befin<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>rzeit in <strong>de</strong>r Neuaufstellung.<br />

Dabei sieht <strong>de</strong>r Entwurf <strong>de</strong>r Neuaufstellung keine Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r direkt angrenzen<strong>de</strong>n<br />

Nutzungsbereiche vor. Allerdings wird eine Än<strong>de</strong>rung im Bereich<br />

<strong>de</strong>r östlich angrenzen<strong>de</strong>n Wohnbauflächen diskutiert. Der Blockinnenbereich<br />

wird ggf. von Wohnbauflächen in private Grünflächen geän<strong>de</strong>rt. Für das <strong>Plan</strong>ungsgebiet<br />

ist dies jedoch ohne Belang.<br />

4.3 Darstellungen <strong>de</strong>r 19. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s FNP<br />

(1) In <strong>de</strong>r 19. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s FNP ist das <strong>Plan</strong>gebiet unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r<br />

zuvor beschriebenen <strong>Plan</strong>ungsziele sowie <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Nachbarschaft vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Wohnbebauung überwiegend als "Wohnbaufläche" gem. § 5 (2) 1 BauGB<br />

dargestellt.<br />

(2) Die nördlich und westlich an die Wohnbaufläche anschliessen<strong>de</strong> Fläche ist<br />

als "Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Natur und Landschaft" gem. § 5 (2) 10 BauGB dargestellt. Damit soll <strong>de</strong>m erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

baulichen Abstand zum Wald sowie <strong>de</strong>m Bedarf an Kompensationsflächen<br />

Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n.<br />

(3) Der Bereich <strong>de</strong>r Wohnbaufläche, <strong>de</strong>r direkt an <strong>de</strong>n Feuerweg grenzt, ist wegen<br />

<strong>de</strong>s Verkehrslärms als "Fläche für Nutzungsbeschränkungen o<strong>de</strong>r für Vorkehrungen<br />

zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>s-Immissionschutzgesetzes" dargestellt.<br />

(4) Im Südosten ist das vorhan<strong>de</strong>ne Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmal (Hügelgrab) durch Symbol<br />

gekennzeichnet. Das Symbol gibt jedoch nur die ungefähre Lage wi<strong>de</strong>r, da an<br />

<strong>de</strong>r Oberfläche keine Spuren <strong>de</strong>s Denkmals mehr erkennbar sind.<br />

(5) Das Verfahren zur 19. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s FNP wur<strong>de</strong> parallel zum B-<strong>Plan</strong>-Verfahren<br />

eingeleitet und ist zwischenzeitlich abgeschlossen wor<strong>de</strong>n. Die Genehmigung<br />

wur<strong>de</strong> erteilt. Mit dieser Än<strong>de</strong>rung gilt <strong>de</strong>r Bebauungsplan als aus <strong>de</strong>m<br />

FNP gem. § 8 BauGB entwickelt!

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