B-Plan 44 Begründung - Brockplan.de
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Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 23<br />
9.7 Eingriff-Ausgleich-Ermittlung<br />
Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r beschriebenen Eingriffe und <strong>de</strong>r Bestandsbewertung<br />
sowie <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung mit <strong>de</strong>m zulässigen Umfang <strong>de</strong>s Eingriffes aufgrund<br />
<strong>de</strong>r B-<strong>Plan</strong>-Festsetzungen sowie <strong>de</strong>r internen Ausgleichsmaßnahmen ergibt sich<br />
folgen<strong>de</strong> Berechnung:<br />
Fläche WF Werteinheit<br />
Bestand<br />
Ackerfläche (Sandacker / Mais)<br />
4,643<br />
2,915 0,7<br />
3,42<br />
2,04<br />
Ackerfläche Rand (Interaktionsbereich, 50 m breit) 1,728 0,8 1,38<br />
<strong>Plan</strong>ung<br />
Allgemeine Wohngebiete (WA)<br />
- Bebauung (100 % versiegelt) GRZ 0,3 + 25 %<br />
4,643<br />
3,063<br />
1,149 0,0<br />
3,42<br />
0,00<br />
- Hausgärten<br />
1,914 0,9 1,723<br />
Verkehrsflächen<br />
- zu 75 % versiegelt<br />
0,464<br />
0,348 0,0 0,00<br />
- Verkehrsbegleitgrün (Mul<strong>de</strong>n mit Bäumen)<br />
0,116 1,2 0,139<br />
Grünflächen<br />
- Verkehrsbegleitgrün mit Wallhecken<br />
0,29<br />
0,095 1,5 0,143<br />
- private Wiesen<br />
0,195 0,9 0,176<br />
Kompensationsflächen<br />
- Waldsaum (öffentlich) mit Wallhecke<br />
0,826<br />
0,826 1,5 1,239<br />
Summe (Eingriff) 0<br />
Im Ergebnis ist das Verhältnis von Eingriff und Ausgleich ausgeglichen. Die<br />
Beeinträchtigung von Waldfunktionen ist dabei noch nicht berücksichtigt. Der<br />
sich daraus ergeben<strong>de</strong> Kompensationsbedarf wird geson<strong>de</strong>rt ermittelt.<br />
9.8 Beeinträchtigung von Waldfunktionen und Kompensation<br />
(1) Neben <strong>de</strong>r Eingriff-Ausgleich-Ermittlung für <strong>de</strong>n Geltungsbereich selbst ist<br />
noch die Beeinträchtiung von Waldfunktionen zu berücksichtigen, <strong>de</strong>r sich aus<br />
<strong>de</strong>m Heranrücken <strong>de</strong>r Wohnnutzung an die Waldrän<strong>de</strong>r ergibt. Dabei ist von einer<br />
Beeinträchtigung bis zu einem Abstand von 35 m von <strong>de</strong>n Grundstücksgrenzen<br />
auszugehen.<br />
(2) Die digitale Ermittlung <strong>de</strong>r betroffenen Waldflächen ergibt einen Umfang<br />
von 5.754 m 2 im Nor<strong>de</strong>n und Westen und von 3.679 m 2 im Osten (Anlage 2).<br />
Der Kompensationsbedarf für die Wertmin<strong>de</strong>rung ist wie folgt einzuschätzen:<br />
Im Westen und Nor<strong>de</strong>n 1/1 bei Ersatzaufforstungen und 2/1 bei Strukturverbesserungsmaßnahmen<br />
in bestehen<strong>de</strong>n Waldgebieten und im Osten 0,4/1 bei Ersatzaufforstungen<br />
und 0,8/1 bei Strukturverbesserungen. Der gesamte Kompensationsbedarf<br />
beträgt somit 9.433 m 2 als Ersatzsaufforstung o<strong>de</strong>r 14.452 m 2 bei<br />
Strukturverbesserungsmaßnahmen.<br />
(3) Die Kompensationsmaßnahmen wur<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r NLF (Nds. Lan<strong>de</strong>sforsten)<br />
als Strukturverbesserungsmaßnahmen vereinbart sind vertraglich sichergestellt.<br />
Die Durchführung <strong>de</strong>r Maßnahmen erfolgt durch die NLF im Bereich <strong>de</strong>r<br />
Nordholzer Tannen. Auf einer Fläche von 14.451 m 2 soll ein standortfrem<strong>de</strong>r<br />
Fichtenbestand durch Rotbuchen unterbaut wer<strong>de</strong>n. Die Kosten <strong>de</strong>r Maßnahmen<br />
gehen zu Lasten <strong>de</strong>s Vorhabenträgers.