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B-Plan 44 Begründung - Brockplan.de

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Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 23<br />

9.7 Eingriff-Ausgleich-Ermittlung<br />

Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r beschriebenen Eingriffe und <strong>de</strong>r Bestandsbewertung<br />

sowie <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung mit <strong>de</strong>m zulässigen Umfang <strong>de</strong>s Eingriffes aufgrund<br />

<strong>de</strong>r B-<strong>Plan</strong>-Festsetzungen sowie <strong>de</strong>r internen Ausgleichsmaßnahmen ergibt sich<br />

folgen<strong>de</strong> Berechnung:<br />

Fläche WF Werteinheit<br />

Bestand<br />

Ackerfläche (Sandacker / Mais)<br />

4,643<br />

2,915 0,7<br />

3,42<br />

2,04<br />

Ackerfläche Rand (Interaktionsbereich, 50 m breit) 1,728 0,8 1,38<br />

<strong>Plan</strong>ung<br />

Allgemeine Wohngebiete (WA)<br />

- Bebauung (100 % versiegelt) GRZ 0,3 + 25 %<br />

4,643<br />

3,063<br />

1,149 0,0<br />

3,42<br />

0,00<br />

- Hausgärten<br />

1,914 0,9 1,723<br />

Verkehrsflächen<br />

- zu 75 % versiegelt<br />

0,464<br />

0,348 0,0 0,00<br />

- Verkehrsbegleitgrün (Mul<strong>de</strong>n mit Bäumen)<br />

0,116 1,2 0,139<br />

Grünflächen<br />

- Verkehrsbegleitgrün mit Wallhecken<br />

0,29<br />

0,095 1,5 0,143<br />

- private Wiesen<br />

0,195 0,9 0,176<br />

Kompensationsflächen<br />

- Waldsaum (öffentlich) mit Wallhecke<br />

0,826<br />

0,826 1,5 1,239<br />

Summe (Eingriff) 0<br />

Im Ergebnis ist das Verhältnis von Eingriff und Ausgleich ausgeglichen. Die<br />

Beeinträchtigung von Waldfunktionen ist dabei noch nicht berücksichtigt. Der<br />

sich daraus ergeben<strong>de</strong> Kompensationsbedarf wird geson<strong>de</strong>rt ermittelt.<br />

9.8 Beeinträchtigung von Waldfunktionen und Kompensation<br />

(1) Neben <strong>de</strong>r Eingriff-Ausgleich-Ermittlung für <strong>de</strong>n Geltungsbereich selbst ist<br />

noch die Beeinträchtiung von Waldfunktionen zu berücksichtigen, <strong>de</strong>r sich aus<br />

<strong>de</strong>m Heranrücken <strong>de</strong>r Wohnnutzung an die Waldrän<strong>de</strong>r ergibt. Dabei ist von einer<br />

Beeinträchtigung bis zu einem Abstand von 35 m von <strong>de</strong>n Grundstücksgrenzen<br />

auszugehen.<br />

(2) Die digitale Ermittlung <strong>de</strong>r betroffenen Waldflächen ergibt einen Umfang<br />

von 5.754 m 2 im Nor<strong>de</strong>n und Westen und von 3.679 m 2 im Osten (Anlage 2).<br />

Der Kompensationsbedarf für die Wertmin<strong>de</strong>rung ist wie folgt einzuschätzen:<br />

Im Westen und Nor<strong>de</strong>n 1/1 bei Ersatzaufforstungen und 2/1 bei Strukturverbesserungsmaßnahmen<br />

in bestehen<strong>de</strong>n Waldgebieten und im Osten 0,4/1 bei Ersatzaufforstungen<br />

und 0,8/1 bei Strukturverbesserungen. Der gesamte Kompensationsbedarf<br />

beträgt somit 9.433 m 2 als Ersatzsaufforstung o<strong>de</strong>r 14.452 m 2 bei<br />

Strukturverbesserungsmaßnahmen.<br />

(3) Die Kompensationsmaßnahmen wur<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r NLF (Nds. Lan<strong>de</strong>sforsten)<br />

als Strukturverbesserungsmaßnahmen vereinbart sind vertraglich sichergestellt.<br />

Die Durchführung <strong>de</strong>r Maßnahmen erfolgt durch die NLF im Bereich <strong>de</strong>r<br />

Nordholzer Tannen. Auf einer Fläche von 14.451 m 2 soll ein standortfrem<strong>de</strong>r<br />

Fichtenbestand durch Rotbuchen unterbaut wer<strong>de</strong>n. Die Kosten <strong>de</strong>r Maßnahmen<br />

gehen zu Lasten <strong>de</strong>s Vorhabenträgers.

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