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B-Plan 44 Begründung - Brockplan.de

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Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 13<br />

• Ortstermin am 08. November 2005<br />

(6) Zur Klärung <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Konfliktsituation wur<strong>de</strong> am 8. November<br />

2005 ein Ortstermin unter Beteiligung <strong>de</strong>r betroffenen Trägern öffentlicher Belange<br />

(TöB) durchgeführt. Im Ergebnis dieses Termins wur<strong>de</strong> festgestellt, dass<br />

<strong>de</strong>r im RROP festgelegte Min<strong>de</strong>stabstand von 50 m grundsätzlich verringert<br />

wer<strong>de</strong>n kann. Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r noch nicht voll abgeschlossenen Höhenentwicklung<br />

<strong>de</strong>s Waldran<strong>de</strong>s wur<strong>de</strong> ein Min<strong>de</strong>stabstand von 35 m für ausreichend<br />

gehalten. Seitens <strong>de</strong>r TöB wur<strong>de</strong> dabei nicht nur die Einhaltung <strong>de</strong>s<br />

o.g. Min<strong>de</strong>stabstands durch die Hauptgebäu<strong>de</strong> gesehen; vielmehr wur<strong>de</strong> die<br />

Notwendigkeit für die Einhaltung <strong>de</strong>s Abstands von 35 m bereits für die<br />

Grundstücksgrenzen gesehen.<br />

(7) Begrün<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stabstand von 35 m zwischen Wald und Grundstücksgrenze<br />

mit <strong>de</strong>r Gefährdung auch von Nebenanlagen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren auf<br />

<strong>de</strong>m Grundstück errichteten, gelagerten o<strong>de</strong>r abgestellten Sachwerte durch<br />

Windbruch bzw. in Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Pflege <strong>de</strong>s Waldran<strong>de</strong>s. Ausser<strong>de</strong>m<br />

wur<strong>de</strong> in einer Unterschreitung dieses Abstan<strong>de</strong>s ein erheblicher Eingriff in naturschützen<strong>de</strong><br />

Belange im Zusammenhang mit einem Interaktionsbereich <strong>de</strong>r<br />

im Wald leben<strong>de</strong>n Tiere gesehen.<br />

• Weiterer Verfahrensverlauf und Abwägung<br />

(8) Gegenüber <strong>de</strong>n forstwirtschaftlichen und naturschützen<strong>de</strong>n Belangen sind<br />

auch städtebauliche und wirtschaftliche Belange zu berücksichtigen. So sollen<br />

zum einen keine Restflächen entstehen, die von <strong>de</strong>n Eigentümern nicht auch<br />

wirtschaftlich sinnvoll genutzt wer<strong>de</strong>n können, und zum an<strong>de</strong>ren macht <strong>de</strong>r kostenintensive<br />

Erschliessungsaufwand eine effektive Ausnutzung <strong>de</strong>r verfügbaren<br />

Fläche erfor<strong>de</strong>rlich, mit einem möglichst hohen Nettobaulandanteil. Aus<br />

diesem Grun<strong>de</strong> sollen die Flächen innerhalb <strong>de</strong>s Baumwurfes von 35 m zumin<strong>de</strong>st<br />

teilweise für die private Nutzung als nicht bebaubare Gartenflächen gestattet<br />

wer<strong>de</strong>n. Seitens <strong>de</strong>r Eigentümer bzw. <strong>de</strong>s Entwicklungsträgers ist ausser<strong>de</strong>m<br />

noch <strong>de</strong>r Grundwert bzw. die Beleihbarkeit von zu veräussern<strong>de</strong>n Grundstükken<br />

von Belang.<br />

(9) Unter Beachtung dieser Prämissen wur<strong>de</strong> eine Lösung angestrebt, die sowohl<br />

für die Wal<strong>de</strong>igentümer als für <strong>de</strong>n Entwicklungsträger bzw. die zukünftigen<br />

Bewohner als zumutbar anzusehen ist. So sollte letztlich <strong>de</strong>m prognostizierten<br />

möglichen Baumwurf mit <strong>de</strong>m festgesetzten baulichen Abstand von<br />

35 m zum Waldrand Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n. Dagegen ist die private Nutzung<br />

<strong>de</strong>r nicht bebaubaren Flächen bis auf einen Abstand von ca. 19 m zum<br />

Waldrand als ausreichend und angemessen zu betrachten.<br />

(10) Hinsichtlich dieser privaten Freiflächennutzung innerhalb <strong>de</strong>s Baumwurfes<br />

wur<strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>ne Lösungen untersucht. Zur Diskussion stand zeitweise<br />

<strong>de</strong>r Ausschluss von jeglicher Bebauung und Lagerung von Sachwerten o<strong>de</strong>r<br />

Haftungsverzichts- und -freistellungserklärungen zu Gunsten <strong>de</strong>r Waldbesitzer.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re bzgl. <strong>de</strong>r Gefährdungseinschätzung für diesen Bereich blieben jedoch<br />

erhebliche Diskrepanzen, zu <strong>de</strong>ren Klärung eine fachjuristische Überprüfung<br />

als erfor<strong>de</strong>rlich angesehen wur<strong>de</strong>.<br />

• Ergebnisse <strong>de</strong>r juristischen Fachberatung<br />

(11) Die Ergebnisse <strong>de</strong>r fachjuristischen Beratung haben die Einschätzung <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong> hinsichtlich einer gerechten Abwägung sowie <strong>de</strong>r Gefährdungslage<br />

bestätigt. So ist zunächst hinsichtlich <strong>de</strong>r Gefährdung von Gebäu<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m<br />

festgesetzten Abstand von ca. 35 m zum Waldrand <strong>de</strong>r Gefahr durch Baumwurf<br />

bereits Genüge getan.

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