B-Plan 44 Begründung - Brockplan.de
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Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 13<br />
• Ortstermin am 08. November 2005<br />
(6) Zur Klärung <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Konfliktsituation wur<strong>de</strong> am 8. November<br />
2005 ein Ortstermin unter Beteiligung <strong>de</strong>r betroffenen Trägern öffentlicher Belange<br />
(TöB) durchgeführt. Im Ergebnis dieses Termins wur<strong>de</strong> festgestellt, dass<br />
<strong>de</strong>r im RROP festgelegte Min<strong>de</strong>stabstand von 50 m grundsätzlich verringert<br />
wer<strong>de</strong>n kann. Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r noch nicht voll abgeschlossenen Höhenentwicklung<br />
<strong>de</strong>s Waldran<strong>de</strong>s wur<strong>de</strong> ein Min<strong>de</strong>stabstand von 35 m für ausreichend<br />
gehalten. Seitens <strong>de</strong>r TöB wur<strong>de</strong> dabei nicht nur die Einhaltung <strong>de</strong>s<br />
o.g. Min<strong>de</strong>stabstands durch die Hauptgebäu<strong>de</strong> gesehen; vielmehr wur<strong>de</strong> die<br />
Notwendigkeit für die Einhaltung <strong>de</strong>s Abstands von 35 m bereits für die<br />
Grundstücksgrenzen gesehen.<br />
(7) Begrün<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stabstand von 35 m zwischen Wald und Grundstücksgrenze<br />
mit <strong>de</strong>r Gefährdung auch von Nebenanlagen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren auf<br />
<strong>de</strong>m Grundstück errichteten, gelagerten o<strong>de</strong>r abgestellten Sachwerte durch<br />
Windbruch bzw. in Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Pflege <strong>de</strong>s Waldran<strong>de</strong>s. Ausser<strong>de</strong>m<br />
wur<strong>de</strong> in einer Unterschreitung dieses Abstan<strong>de</strong>s ein erheblicher Eingriff in naturschützen<strong>de</strong><br />
Belange im Zusammenhang mit einem Interaktionsbereich <strong>de</strong>r<br />
im Wald leben<strong>de</strong>n Tiere gesehen.<br />
• Weiterer Verfahrensverlauf und Abwägung<br />
(8) Gegenüber <strong>de</strong>n forstwirtschaftlichen und naturschützen<strong>de</strong>n Belangen sind<br />
auch städtebauliche und wirtschaftliche Belange zu berücksichtigen. So sollen<br />
zum einen keine Restflächen entstehen, die von <strong>de</strong>n Eigentümern nicht auch<br />
wirtschaftlich sinnvoll genutzt wer<strong>de</strong>n können, und zum an<strong>de</strong>ren macht <strong>de</strong>r kostenintensive<br />
Erschliessungsaufwand eine effektive Ausnutzung <strong>de</strong>r verfügbaren<br />
Fläche erfor<strong>de</strong>rlich, mit einem möglichst hohen Nettobaulandanteil. Aus<br />
diesem Grun<strong>de</strong> sollen die Flächen innerhalb <strong>de</strong>s Baumwurfes von 35 m zumin<strong>de</strong>st<br />
teilweise für die private Nutzung als nicht bebaubare Gartenflächen gestattet<br />
wer<strong>de</strong>n. Seitens <strong>de</strong>r Eigentümer bzw. <strong>de</strong>s Entwicklungsträgers ist ausser<strong>de</strong>m<br />
noch <strong>de</strong>r Grundwert bzw. die Beleihbarkeit von zu veräussern<strong>de</strong>n Grundstükken<br />
von Belang.<br />
(9) Unter Beachtung dieser Prämissen wur<strong>de</strong> eine Lösung angestrebt, die sowohl<br />
für die Wal<strong>de</strong>igentümer als für <strong>de</strong>n Entwicklungsträger bzw. die zukünftigen<br />
Bewohner als zumutbar anzusehen ist. So sollte letztlich <strong>de</strong>m prognostizierten<br />
möglichen Baumwurf mit <strong>de</strong>m festgesetzten baulichen Abstand von<br />
35 m zum Waldrand Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n. Dagegen ist die private Nutzung<br />
<strong>de</strong>r nicht bebaubaren Flächen bis auf einen Abstand von ca. 19 m zum<br />
Waldrand als ausreichend und angemessen zu betrachten.<br />
(10) Hinsichtlich dieser privaten Freiflächennutzung innerhalb <strong>de</strong>s Baumwurfes<br />
wur<strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>ne Lösungen untersucht. Zur Diskussion stand zeitweise<br />
<strong>de</strong>r Ausschluss von jeglicher Bebauung und Lagerung von Sachwerten o<strong>de</strong>r<br />
Haftungsverzichts- und -freistellungserklärungen zu Gunsten <strong>de</strong>r Waldbesitzer.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re bzgl. <strong>de</strong>r Gefährdungseinschätzung für diesen Bereich blieben jedoch<br />
erhebliche Diskrepanzen, zu <strong>de</strong>ren Klärung eine fachjuristische Überprüfung<br />
als erfor<strong>de</strong>rlich angesehen wur<strong>de</strong>.<br />
• Ergebnisse <strong>de</strong>r juristischen Fachberatung<br />
(11) Die Ergebnisse <strong>de</strong>r fachjuristischen Beratung haben die Einschätzung <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong> hinsichtlich einer gerechten Abwägung sowie <strong>de</strong>r Gefährdungslage<br />
bestätigt. So ist zunächst hinsichtlich <strong>de</strong>r Gefährdung von Gebäu<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m<br />
festgesetzten Abstand von ca. 35 m zum Waldrand <strong>de</strong>r Gefahr durch Baumwurf<br />
bereits Genüge getan.