22.01.2015 Aufrufe

B-Plan 44 Begründung - Brockplan.de

B-Plan 44 Begründung - Brockplan.de

B-Plan 44 Begründung - Brockplan.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Umweltbericht Seite 31<br />

2.1.4 Schutzgut Wasser<br />

Im Umweltbericht zur 19. FNP-Än<strong>de</strong>rung wur<strong>de</strong>n die Belange <strong>de</strong>s Schutzgutes<br />

Wasser bereits behan<strong>de</strong>lt. Die darin festgestellte erhebliche Auswirkung hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>r Grundwasserneubildungsrate sollte durch geeignete Versickerungseinrichtungen<br />

kompensiert wer<strong>de</strong>n. Neue Erkenntnisse dazu gibt es nicht. Das<br />

anfallen<strong>de</strong> Nie<strong>de</strong>rschlagswasser wird vollständig im <strong>Plan</strong>gebiet zur Versickerung<br />

gebracht. Dazu wer<strong>de</strong>n im Straßenraum Versickerungsmul<strong>de</strong>n hergestellt.<br />

Technische Versickerungseinrichtungen auf <strong>de</strong>n Baugrundstücken sind aufgrund<br />

<strong>de</strong>r hohen Durchlässigkeit <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

2.1.5 Schutzgut Orts- und Landschaftsbild sowie Waldbelange<br />

Beschreibung: (1) Das Ortsbild wird durch die vorhan<strong>de</strong>ne Einfamilienhausbebauung<br />

im Wechsel mit landwirtschaftlich genutzten Flächen und <strong>de</strong>m Wald<br />

geprägt. Dabei kommt <strong>de</strong>m Ausläufer <strong>de</strong>r "Nordholzer Tannen" westlich <strong>de</strong>s<br />

<strong>Plan</strong>gebietes aufgrund <strong>de</strong>r Nähe zum Feuerweg sogar eine höhere Be<strong>de</strong>utung<br />

zu als <strong>de</strong>m Waldrand am "Gänsepfad" nördlich <strong>de</strong>s <strong>Plan</strong>gebietes. Die Be<strong>de</strong>utung<br />

<strong>de</strong>r Fläche für das Landschaftsbild ist als gering zu bezeichnen. Im LRP<br />

wer<strong>de</strong>n die Defizite als hoch und die Funktionsfähigkeit als stark eingeschränkt<br />

bewertet. Eine teilweise gero<strong>de</strong>te Fläche im Osten mit einem verhältnismäßig<br />

jungen Fichtenbestand ist von eher untergeordneter Be<strong>de</strong>utung. Gemäß RROP<br />

soll bei <strong>de</strong>r Bauleitplanung grundsätzlich ein Abstand von 50 m zum Wald eingehalten<br />

wer<strong>de</strong>n. Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r örtlichen Verhältnisse und einer<br />

sinnvollen städtebaulichen Entwicklung ist eine Reduzierung <strong>de</strong>s Waldabstands<br />

auf 35 m vertretbar.<br />

(2) Die <strong>Plan</strong>ung beinhaltet die Bebauung mit Einfamilienhäusern mit dazugehörigen<br />

Hausgärten, die Entwicklung eines Waldsaumes, die Herstellung von<br />

Strauch-Wallhecken und die Anpflanzung von Straßenbäumen. Der als maßgeblich<br />

anzusehen<strong>de</strong> Waldabstand von 35 m kann nur teilweise eingehalten<br />

wer<strong>de</strong>n. Unter Berücksichtigung eines sparsamen Umgangs mit <strong>de</strong>m verfügbaren<br />

Bo<strong>de</strong>n, einer städtebaulich sinnvollen Entwicklung und eines wirtschaftlich<br />

sinnvollen Erschliessungsaufwands wird im Nor<strong>de</strong>n ein baulicher Abstand von<br />

ca. 35 m eingehalten. Im übrigen wer<strong>de</strong>n die baulichen Abstän<strong>de</strong> unterschritten.<br />

Im Westen beträgt <strong>de</strong>r bauliche Abstand 30 m und im Osten ca. 7 m. Ausser<strong>de</strong>m<br />

liegen Teile <strong>de</strong>r privaten Grundstücksflächen innerhalb <strong>de</strong>s Abstandsbereiches.<br />

Im Nor<strong>de</strong>n beträgt <strong>de</strong>r Abstand <strong>de</strong>r Grundstücksgrenzen ca. 24 m zum<br />

Wald und im Westen ca. 18 m. Im Osten grenzen die Grundstücke direkt an die<br />

gero<strong>de</strong>te Teilfläche <strong>de</strong>s Fichtenbestands.<br />

Auswirkung: Das nunmehr beplante Areal steht in unmittelbarer Verknüpfung<br />

mit <strong>de</strong>r freien Landschaft. Mit <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung ergibt sich eine Verän<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s Orts- und Landschaftsbil<strong>de</strong>s, die insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n Randbereichen<br />

gegenüber <strong>de</strong>n "Nordholzer Tannen" als erheblich einzustufen ist. Mit<br />

<strong>de</strong>m geplanten Vorhaben rückt die Bebauung näher an <strong>de</strong>n Wald heran, wodurch<br />

ein Funktionsverlust <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s zu konstatieren ist. Das gilt im Nor<strong>de</strong>n<br />

und im Westen nur für <strong>de</strong>n Rand <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s, aber im Osten für <strong>de</strong>n gesamten<br />

Fichtenbestand. Dagegen wird sich eine Verbesserung <strong>de</strong>r Situation durch die<br />

Entwicklung <strong>de</strong>s Waldsaumes, <strong>de</strong>r Anlage von Wallhecken und <strong>de</strong>r Anpflanzung<br />

von Bäumen einstellen.<br />

Ergebnis: Die Unterschreitung <strong>de</strong>s mit 35 m gefor<strong>de</strong>rten Waldabstands stellt<br />

einen Funktionsverlust von Teilen <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s dar. Mit <strong>de</strong>n baulichen Abstän<strong>de</strong>n<br />

von 35 m im Nor<strong>de</strong>n und 30 m im Westen wird dieser Eingriff minimiert.<br />

Durch <strong>de</strong>n Waldsaum, die Wallhecken und Bäume wird das Landschaftsbild<br />

verbessert, bzw. <strong>de</strong>r Eingriff kompensiert. Der Funktionsverlust von Teilen <strong>de</strong>s<br />

Wal<strong>de</strong>s macht externe Kompensationsmaßnahmen (Ersatzaufforstung o<strong>de</strong>r<br />

Strukturverbesserungsmaßnahmen) erfor<strong>de</strong>rlich. Vereinbart wur<strong>de</strong>n Strukturverbesserungen<br />

innerhalb <strong>de</strong>r Nordholzer Tannen. Dort wird ein standortfrem<strong>de</strong>r<br />

Fichtenbestand auf einer Fläche von 14.451 m 2 mit Rotbuchen unterpflanzt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!