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B-Plan 44 Begründung - Brockplan.de

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Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 25<br />

• Schutzmaßnahmen und Abwägung<br />

(1) In Bezug auf die von <strong>de</strong>r Kreisstraße ausgehen<strong>de</strong>n Schallemissionen sind<br />

grundsätzlich unterschiedliche Lösungen hinsichtlich <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen an gesun<strong>de</strong><br />

Wohn- und Arbeitsverhältnisse <strong>de</strong>nkbar. Neben höheren Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

an die Luftschalldämmung von Aussenbauteilen und einem Lärmschutzwall ist<br />

auch die Möglichkeit <strong>de</strong>s Abrückens <strong>de</strong>r Wohnbaufläche aus <strong>de</strong>m lärmbelasteten<br />

Bereich in die Betrachtung einzubeziehen.<br />

(2) Hinsichtlich <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen an die Luftschalldämmung von Aussenbauteilen<br />

<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> sind die Wohngebäu<strong>de</strong> am Feuerweg einem Lärmpegelbereich<br />

gem DIN 4109 (Tab. 8) zuzuordnen. Dabei ist zum ermittelten Aussenlärmpegel<br />

von 57 dB(A) in 21 m Entfernung noch ein Aufschlag von 3 dB(A)<br />

gem. DIN 4109 Kap. 5.5.2 zu addieren. Somit ergibt sich ein maßgeblicher<br />

Aussenlärmpegel von 60 dB(A) und entspricht <strong>de</strong>r oberen Grenze <strong>de</strong>s Lärmpegelbereiches<br />

II (LPB II) also im Grenzbereich zum LPB III. Aufgrund <strong>de</strong>r sehr<br />

niedrigen Prognosewerte (Verkehrszunahme und Lkw-Anteil) und <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren<br />

zu schützen<strong>de</strong>n Nachtruhe erfolgt die Einstufung in <strong>de</strong>n LPB III.<br />

(3) Eine Reduzierung <strong>de</strong>s Aussenlärmpegels im Freien wäre hier nur durch aktive<br />

Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwälle) o<strong>de</strong>r durch ein Abrücken <strong>de</strong>r<br />

Wohnbauflächen von <strong>de</strong>r Kreisstraße zu erreichen. Ein Abrücken <strong>de</strong>r Wohnbauflächen<br />

wür<strong>de</strong> jedoch nicht nur <strong>de</strong>n vor<strong>de</strong>ren Grundstücksstreifen mit einer<br />

Tiefe von ca. 9 m betreffen, auf <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Orientierungswert von 55 dB(A) nicht<br />

eingehalten wird. Das städtebauliche Konzept beruht auf sehr kleinen Parzellengrößen<br />

mit minimierten Straßenbreiten. Eine weitere Reduzierung wür<strong>de</strong> zu<br />

erheblichen Einschränkungen <strong>de</strong>r Nutzbarkeit <strong>de</strong>r Grundstücke o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verkehrsfunktionen<br />

führen. Der Verzicht auf die 5 betroffenen Baugrundstücke am<br />

Feuerweg insgesamt wäre eine unzumutbare Einschränkung <strong>de</strong>s Privateigentums<br />

und <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung. Überdies wür<strong>de</strong> eine Restfläche<br />

entstehen, die für landwirtschaftliche Nutzungen zu klein wäre und auch sonst<br />

keiner sinnvollen Nutzung zuzuführen wäre. Ihre Pflege wäre mit unvertretbaren<br />

Kosten für die Gemein<strong>de</strong> verbun<strong>de</strong>n. Das weitere Abrücken wür<strong>de</strong> ausser<strong>de</strong>m<br />

<strong>de</strong>m Ortsbild wi<strong>de</strong>rsprechen, dass in diesem Bereich von einer Straßenrandbebauung<br />

durch Einfamilienhäuser geprägt ist.<br />

(4) Ein für die Einhaltung <strong>de</strong>r Orientiertungswerte ausreichend dimensionierter<br />

Lärmschutzwall müsste hier eine Höhe von 2 - 3 m haben und wür<strong>de</strong> ein landschaftsfrem<strong>de</strong>s<br />

stören<strong>de</strong>s Elemente darstellen. Angesichts <strong>de</strong>ssen und <strong>de</strong>r verhältnismäßig<br />

kleinen betroffenen Grundstücksflächen mit einer Überschreitung<br />

von weniger als 5 dB(A) und <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Orientierungswerte auf <strong>de</strong>n<br />

südwestlichen Grundstücksteilen (Terrassen) wird die Errichtung eines Lärmschutzwalles<br />

als unangemessen und für nicht erfor<strong>de</strong>rlich gehalten.

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