B-Plan 44 Begründung - Brockplan.de
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Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 25<br />
• Schutzmaßnahmen und Abwägung<br />
(1) In Bezug auf die von <strong>de</strong>r Kreisstraße ausgehen<strong>de</strong>n Schallemissionen sind<br />
grundsätzlich unterschiedliche Lösungen hinsichtlich <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen an gesun<strong>de</strong><br />
Wohn- und Arbeitsverhältnisse <strong>de</strong>nkbar. Neben höheren Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
an die Luftschalldämmung von Aussenbauteilen und einem Lärmschutzwall ist<br />
auch die Möglichkeit <strong>de</strong>s Abrückens <strong>de</strong>r Wohnbaufläche aus <strong>de</strong>m lärmbelasteten<br />
Bereich in die Betrachtung einzubeziehen.<br />
(2) Hinsichtlich <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen an die Luftschalldämmung von Aussenbauteilen<br />
<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> sind die Wohngebäu<strong>de</strong> am Feuerweg einem Lärmpegelbereich<br />
gem DIN 4109 (Tab. 8) zuzuordnen. Dabei ist zum ermittelten Aussenlärmpegel<br />
von 57 dB(A) in 21 m Entfernung noch ein Aufschlag von 3 dB(A)<br />
gem. DIN 4109 Kap. 5.5.2 zu addieren. Somit ergibt sich ein maßgeblicher<br />
Aussenlärmpegel von 60 dB(A) und entspricht <strong>de</strong>r oberen Grenze <strong>de</strong>s Lärmpegelbereiches<br />
II (LPB II) also im Grenzbereich zum LPB III. Aufgrund <strong>de</strong>r sehr<br />
niedrigen Prognosewerte (Verkehrszunahme und Lkw-Anteil) und <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren<br />
zu schützen<strong>de</strong>n Nachtruhe erfolgt die Einstufung in <strong>de</strong>n LPB III.<br />
(3) Eine Reduzierung <strong>de</strong>s Aussenlärmpegels im Freien wäre hier nur durch aktive<br />
Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwälle) o<strong>de</strong>r durch ein Abrücken <strong>de</strong>r<br />
Wohnbauflächen von <strong>de</strong>r Kreisstraße zu erreichen. Ein Abrücken <strong>de</strong>r Wohnbauflächen<br />
wür<strong>de</strong> jedoch nicht nur <strong>de</strong>n vor<strong>de</strong>ren Grundstücksstreifen mit einer<br />
Tiefe von ca. 9 m betreffen, auf <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Orientierungswert von 55 dB(A) nicht<br />
eingehalten wird. Das städtebauliche Konzept beruht auf sehr kleinen Parzellengrößen<br />
mit minimierten Straßenbreiten. Eine weitere Reduzierung wür<strong>de</strong> zu<br />
erheblichen Einschränkungen <strong>de</strong>r Nutzbarkeit <strong>de</strong>r Grundstücke o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verkehrsfunktionen<br />
führen. Der Verzicht auf die 5 betroffenen Baugrundstücke am<br />
Feuerweg insgesamt wäre eine unzumutbare Einschränkung <strong>de</strong>s Privateigentums<br />
und <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung. Überdies wür<strong>de</strong> eine Restfläche<br />
entstehen, die für landwirtschaftliche Nutzungen zu klein wäre und auch sonst<br />
keiner sinnvollen Nutzung zuzuführen wäre. Ihre Pflege wäre mit unvertretbaren<br />
Kosten für die Gemein<strong>de</strong> verbun<strong>de</strong>n. Das weitere Abrücken wür<strong>de</strong> ausser<strong>de</strong>m<br />
<strong>de</strong>m Ortsbild wi<strong>de</strong>rsprechen, dass in diesem Bereich von einer Straßenrandbebauung<br />
durch Einfamilienhäuser geprägt ist.<br />
(4) Ein für die Einhaltung <strong>de</strong>r Orientiertungswerte ausreichend dimensionierter<br />
Lärmschutzwall müsste hier eine Höhe von 2 - 3 m haben und wür<strong>de</strong> ein landschaftsfrem<strong>de</strong>s<br />
stören<strong>de</strong>s Elemente darstellen. Angesichts <strong>de</strong>ssen und <strong>de</strong>r verhältnismäßig<br />
kleinen betroffenen Grundstücksflächen mit einer Überschreitung<br />
von weniger als 5 dB(A) und <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Orientierungswerte auf <strong>de</strong>n<br />
südwestlichen Grundstücksteilen (Terrassen) wird die Errichtung eines Lärmschutzwalles<br />
als unangemessen und für nicht erfor<strong>de</strong>rlich gehalten.