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B-Plan 44 Begründung - Brockplan.de

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Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 12<br />

5 Abstand zum Wald<br />

• Zur Situation<br />

(1) Die "Nordholzer Tannen" stellen das größte zusammenhängen<strong>de</strong> Waldgebiet<br />

in Nordholz dar und sind signifikanter Teil <strong>de</strong>s Ortsbil<strong>de</strong>s. Durch die Lage<br />

zwischen <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Hauptsiedlungsbereichen <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> kommt <strong>de</strong>r Erholungsfunktion<br />

<strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s eine hohe Be<strong>de</strong>utung zu. Insbeson<strong>de</strong>re am nördlichen<br />

aber auch am südlichen Waldrand grenzen bauliche Nutzungen direkt an<br />

<strong>de</strong>n Wald. Der bauliche Abstand beträgt dabei im Nor<strong>de</strong>n durchschnittlich ca.<br />

15 m. Im Sü<strong>de</strong>n, am Gänsepfad, geht <strong>de</strong>r Abstand bis auf ca. 10-12 m bei<br />

Hauptgebäu<strong>de</strong>n und ca. 7 m bei Nebenanlagen zurück.<br />

(2) Aufgrund <strong>de</strong>r geringen Abstän<strong>de</strong> kommt es gelegentlich zu Konflikten zwischen<br />

<strong>de</strong>n Anwohnern und <strong>de</strong>r zuständigen Försterei. Ursache sind dabei in <strong>de</strong>r<br />

Regel herabfallen<strong>de</strong> Äste. Zur Vermeidung von Schä<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>n Privatgrundstücken<br />

und zur Abwendung von Scha<strong>de</strong>nsersatzfor<strong>de</strong>rungen sieht sich die Försterei<br />

<strong>de</strong>shalb gezwungen, einen erhöhten Pflegeaufwand am Waldrand zu betreiben.<br />

Dieser erhöhte Aufwand kann als Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Waldbewirtschaftung<br />

gesehen wer<strong>de</strong>n.<br />

(3) Das <strong>Plan</strong>gebiet befin<strong>de</strong>t sich in direkter Nachbarschaft zu jener vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Bebauung am Gänsepfad, die mit 7-12 m die geringsten Abstän<strong>de</strong> zum<br />

Wald aufweist. Daraus ergibt sich ein Abwägungsbedarf einerseits hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>r aus Sicht <strong>de</strong>r Fortwirtschaft und <strong>de</strong>s Naturschutzes erfor<strong>de</strong>rlichen Waldabstän<strong>de</strong><br />

und an<strong>de</strong>rerseits hinsichtlich einer geordneten städtebaulichen Weiterentwicklung<br />

<strong>de</strong>s bebauten Bereiches und <strong>de</strong>s wirtschaftlichen Umgangs mit <strong>de</strong>r<br />

verfügbaren Fläche als Teil <strong>de</strong>s Hauptsiedlungsbereiches um <strong>de</strong>n Bahnhof<br />

Nordholz herum.<br />

• Übergeordnete Vorgaben<br />

(4) Für die Bauleitplanung sind die Ziele <strong>de</strong>r Raumordnung als Vorgaben zu<br />

betrachten. Gemäß Lan<strong>de</strong>sraumordnungsprogramm (LROP) ist <strong>de</strong>r Wald in seinem<br />

Bestand zu erhalten; seine Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen sind<br />

durch nachhaltige Forstwirtschaft zu sichern und weiter zu entwickeln. Ein mit<br />

100 m pauschal genannter Waldabstand stellt dabei eine Empfehlung dar. Es<br />

wird davon ausgegangen, dass <strong>de</strong>r empfohlene Abstand von 100 m <strong>de</strong>m Schutz<br />

vor Waldbrän<strong>de</strong>n dienen soll, die durch Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe<br />

entstehen können.<br />

(5) Die Ziele <strong>de</strong>s LROP wer<strong>de</strong>n durch das Regionale Raumordnungsprogramm<br />

(RROP) aufgenommen und präzisiert. Laut Begründung zum RROP ist die<br />

Festlegung eines Min<strong>de</strong>stabstands von 50 m als Hinweis für die planen<strong>de</strong> Gemein<strong>de</strong><br />

zu verstehen, sich damit in <strong>de</strong>r Bauleitplanung näher auseinan<strong>de</strong>rzusetzen.<br />

Begrün<strong>de</strong>t wird die Regelung damit, dass aufgrund <strong>de</strong>r Waldarmut im <strong>Plan</strong>ungsraum<br />

eine Vergrößerung <strong>de</strong>s Waldanteils im gesamten Kreisgebiet eine<br />

hohe Be<strong>de</strong>utung zugemessen wird.<br />

Zum Wald und zum Waldabstand wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m RROP folgen<strong>de</strong> Aussagen entnommen:<br />

"Es gibt in Nie<strong>de</strong>rsachsen keine gesetzliche For<strong>de</strong>rung für einen Abstand zwischen<br />

Wald und Wohnbebauung".<br />

"Bei <strong>de</strong>r Bauleitplanung soll ein Abstand von 50 m eingehalten wer<strong>de</strong>n. Eine<br />

Bebauung im Wald und an Waldrän<strong>de</strong>rn hat grundsätzlich zu unterbleiben. Sie<br />

gefähr<strong>de</strong>t Gedäu<strong>de</strong> durch umstürzen<strong>de</strong> Bäume, behin<strong>de</strong>rt die Waldbewirtschaft,<br />

beeinträchtigt die Erholungs- und Klimaschutzfunktion <strong>de</strong>r Wäl<strong>de</strong>r und das<br />

Landschaftsbild und die erhöhte Waldbrandgefahr. Ausser<strong>de</strong>m dient <strong>de</strong>r Waldrand<br />

einschliesslich einer Übergangszone in die freie Feldmark zahlreichen Arten<br />

freileben<strong>de</strong>r Tiere und wildwachsen<strong>de</strong>r Pflanzen als Lebensraum."

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