B-Plan 44 Begründung - Brockplan.de
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Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 19<br />
• Unverbindliche Vorbemerkungen<br />
Flächen für Versorgungsanlagen und für die<br />
Abfallentsorgung - § 9 (1) 12 und 14 BauGB -<br />
Stellplätze für Mülltonnen<br />
(1) Weil die kurzen Stichwege von <strong>de</strong>r Müllabfuhr nicht befahren wer<strong>de</strong>n können,<br />
sind die Mülltonnen <strong>de</strong>r Grundstücke, die über diese Wege erschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n, zur Entleerung jeweils an <strong>de</strong>n Einmündungen <strong>de</strong>r Wege bereitzustellen.<br />
Dies führt nach Erfahrungen aus vergleichbaren Situationen in an<strong>de</strong>ren<br />
Baugebieten regelmäßig zu Konflikten mit <strong>de</strong>n Bewohnern <strong>de</strong>r Grundstücke,<br />
die an <strong>de</strong>n Einmündungen <strong>de</strong>r Wege liegen und daher von <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r<br />
Mülltonnen betroffen sind.<br />
(2) Um solchen Konflikten entgegenzuwirken, wer<strong>de</strong>n die Standorte für Mülltonnen<br />
im B-<strong>Plan</strong> gekennzeichnet. Die Festsetzung einer entsprechen<strong>de</strong>n Fläche<br />
kann jedoch nicht erfolgen, da die genaue Lage <strong>de</strong>r Standorte erst mit <strong>de</strong>r<br />
Parzellierung bestimmt wer<strong>de</strong>n kann. Deshalb wer<strong>de</strong>n nur "ungefähre Standorte<br />
für Müllbehälter" ohne Flächenausweisung unter "unverbindliche Vorbemerkungen"<br />
vorgenommen.