B-Plan 44 Begründung - Brockplan.de
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Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Umweltbericht Seite 34<br />
(3) Die Entwicklung <strong>de</strong>s Waldsaumes, die Herstellung von Wallhecken, das<br />
Pflanzen von Straßenbäumen und das Grünvolumen <strong>de</strong>r Hausgärten führen zu<br />
einem <strong>de</strong>m Standort angemessenen positiven Orts-/Landschaftsbil<strong>de</strong>s. Die vorhan<strong>de</strong>ne<br />
Siedlungsstruktur wird durch das geplante Vorhaben sinnvoll ergänzt<br />
und abgerun<strong>de</strong>t.<br />
2.2.2 Prognose bei Nichtdurchführung <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung<br />
Ohne die Entwicklung <strong>de</strong>s Baugebietes an diesem Siedlungsrand wür<strong>de</strong> das<br />
Gelän<strong>de</strong> weiterhin intensiv als Ackerland genutzt wer<strong>de</strong>n. Die Beeinträchtigungen<br />
<strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nstruktur und <strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n Wohngebiete durch <strong>de</strong>n Ackerbau<br />
wür<strong>de</strong>n bestehen bleiben. Die Entwicklung <strong>de</strong>r Ortslage wür<strong>de</strong> sich auf eine<br />
reine Bestandserhaltung beschränken. Der Bedarf an Wohnbauland müsste an<br />
an<strong>de</strong>rer Stelle ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n, was dort möglicherweise wertvollere Flächen<br />
beeinträchtigen und einen höheren Erschliessungsaufwand erfor<strong>de</strong>rlich machen<br />
könnte.<br />
2.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und<br />
zum Ausgleich erheblich nachteiliger Auswirkungen<br />
(1) Die Belange <strong>de</strong>s Umweltschutzes sind gem. § 1(6)7 BauGB bei <strong>de</strong>r Aufstellung<br />
<strong>de</strong>r Bauleitpläne und in <strong>de</strong>r Abwägung nach § 1(7) zu berücksichtigen. Im<br />
Beson<strong>de</strong>ren sind auf <strong>de</strong>r Grundlae <strong>de</strong>r naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />
gem. § 1a(3) BauGB i.V.m. § 21(1) BNatSchG die Beeinträchtigungen von Natur<br />
und Landschaft durch geplante Siedlungserweiterungen zu beurteilen und<br />
Aussagen zur Vermeidung und zum Ausgleich zu entwickeln. Die Bauleitplanung<br />
stellt zwar selbst keinen Eingriff in Natur und Landschaft dar, nicht unbedingt<br />
erfor<strong>de</strong>rliche Beeinträchtigungen sind aber durch die planerische Konzeption<br />
zu unterlassen bzw. zu minimieren und entsprechen<strong>de</strong> Wertverluste durch<br />
Aufwertung von Teilflächen soweit möglich innerhalb <strong>de</strong>s Gebietes o<strong>de</strong>r ausserhalb<br />
<strong>de</strong>s Gebietes durch geeignete Maßnahmen auszugleichen.<br />
(2) Die textliche Bilanzierung im Beitrag zur Eingriffsregelung stellt klar, dass<br />
durch ein Bün<strong>de</strong>l von Maßnahmen zur Vermin<strong>de</strong>rung (reduzierte Verkehrsfläche,<br />
Wasserdurchlässigkeit notwendiger Versiegelung) und zum Ausgleich<br />
(Anpflanzgebote, Aufwertungsflächen im <strong>Plan</strong>gebiet) <strong>de</strong>r durch die Erschliessung<br />
und Bebauung verursachte Eingriff in <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n, Natur und Landschaft<br />
im Sinne <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetzes im Vergleich zu <strong>de</strong>m vorherigen Zustand<br />
als intensiv genutztes Ackerland innerhalb <strong>de</strong>s Baugebietes vollständig<br />
auszugleichen ist. Die einzelnen Schritte <strong>de</strong>r Vermeidung und Verringerung<br />
wer<strong>de</strong>n nachfolgend als zusammengefasste Zielvorstellungen und anschliessend<br />
durch die auf die jeweiligen betroffenen Schutzgüter bezogene Maßnahmebeschreibung<br />
konkretisiert. Dabei wer<strong>de</strong>n die mit <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>ung verbun<strong>de</strong>nen<br />
unvermeidbaren Belastungen geson<strong>de</strong>rt herausgestellt.<br />
2.3.1 Allgemeine umweltbezogene Zielvorstellungen<br />
Aus <strong>de</strong>r Beschreibung <strong>de</strong>r Umwelt und ihrer Bestandteile ergeben sich hinsichtlich<br />
<strong>de</strong>r umweltbezogenen Zielvorstellungen Anfor<strong>de</strong>rungen aufgrund <strong>de</strong>r erheblich<br />
nachteiligen Umweltauswirkungen in folgen<strong>de</strong>n Teilbereichen:<br />
• Berücksichtigung <strong>de</strong>r Lärmimmissionen aus <strong>de</strong>m Straßenverkehr;<br />
• Aufrechterhaltung <strong>de</strong>r Versickerungsfähigkeit <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns;<br />
• Berücksichtigung <strong>de</strong>s Orts- und Landschaftsbil<strong>de</strong>s;<br />
• Verbesserung <strong>de</strong>r Naherholungsfunktionen angrenzen<strong>de</strong>r Bereiche;<br />
• Verbesserung <strong>de</strong>r Lebensbedingungen für Pflanzen und Tiere;<br />
• Berücksichtigung <strong>de</strong>r forstwirtschaftlichen und naturschützen<strong>de</strong>n Belange<br />
im Bereich <strong>de</strong>r Waldrän<strong>de</strong>r.