B-Plan 44 Begründung - Brockplan.de
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Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Umweltbericht Seite 28<br />
1.3 Darstellungen <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans (FNP)<br />
(1) Der bisher wirksame FNP von 1979 befin<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>rzeit in <strong>de</strong>r Neuaufstellung.<br />
Mit <strong>de</strong>n bisherigen Darstellungen war keine ausreichen<strong>de</strong>s <strong>Plan</strong>ungsrecht<br />
für das geplante Vorhaben gegeben. Deshalb wur<strong>de</strong> parallel zur Aufstellung <strong>de</strong>s<br />
B-<strong>Plan</strong>es die 19. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s FNP durchgeführt. Dieses Verfahren wur<strong>de</strong><br />
zwischenzeitlich abgeschlossen. Die FNP-Än<strong>de</strong>rung wur<strong>de</strong> genehmigt und bekanntgemacht<br />
und ist damit rechtskräftig.<br />
(2) In <strong>de</strong>r 19. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s FNP ist das <strong>Plan</strong>gebiet unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r<br />
zuvor beschriebenen <strong>Plan</strong>ungsziele sowie <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Nachbarschaft vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Wohnbebauung überwiegend als "Wohnbaufläche" gem. § 5 (2) 1 BauGB<br />
dargestellt. Die nördlich und westlich an die Wohnbaufläche anschliessen<strong>de</strong><br />
Fläche ist als "Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft" gem. § 5 (2) 10 BauGB dargestellt. Damit soll<br />
<strong>de</strong>m erfor<strong>de</strong>rlichen baulichen Abstand zum Wald sowie <strong>de</strong>m Bedarf an Kompensationsflächen<br />
Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n.<br />
(3) Der Bereich <strong>de</strong>r Wohnbaufläche, <strong>de</strong>r direkt an <strong>de</strong>n Feuerweg grenzt, ist wegen<br />
<strong>de</strong>s Verkehrslärms als "Fläche für Nutzungsbeschränkungen o<strong>de</strong>r für Vorkehrungen<br />
zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>s-Immissionschutzgesetzes" dargestellt. Im Südosten ist das vorhan<strong>de</strong>ne<br />
Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmal (Hügelgrab) durch ein Symbol gekennzeichnet. Das Symbol<br />
gibt jedoch nur die ungefähre Lage wi<strong>de</strong>r, da an <strong>de</strong>r Oberfläche keine Spuren<br />
<strong>de</strong>s Denkmals mehr erkennbar sind.<br />
1.4 Umfang <strong>de</strong>s Umweltberichtes<br />
(1) Gemäß § 2 (4) Satz 5 BauGB müssen umweltbezogene Fragestellungen, die<br />
bereits auf vorhergehen<strong>de</strong>n <strong>Plan</strong>ungsstufen abgehan<strong>de</strong>lt wur<strong>de</strong>n und zu <strong>de</strong>nen<br />
sich keine vertiefen<strong>de</strong>n Erkenntnisse ergeben, nicht noch einmal behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n<br />
(Abschichtung). Die mit diesem Verfahren zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Schutzgüter<br />
wur<strong>de</strong>n bereits mit <strong>de</strong>r 19. FNP-Än<strong>de</strong>rung behan<strong>de</strong>lt, und <strong>de</strong>ren Betroffenenheit<br />
wur<strong>de</strong> teilweise abschliessend bewertet o<strong>de</strong>r als unerheblich eingestuft.<br />
(2) Zu <strong>de</strong>n durch das Vorhaben betroffenen Schutzgütern liegen keine erweitern<strong>de</strong>n<br />
Kenntnisse o<strong>de</strong>r Gutachten vor. Jedoch ergeben sich vertiefen<strong>de</strong> Erkenntnisse<br />
aus <strong>de</strong>n genaueren Ausführungsbestimmungen. Auf Grundlage <strong>de</strong>r<br />
Festsetzungen dieses B-<strong>Plan</strong>s wird die Umgangsweise mit <strong>de</strong>n Schutzgütern -<br />
bzw. die Vermeidung und Minimierung von erheblichen Auswirkungen sowie<br />
die Darstellung von Kompensationserfor<strong>de</strong>rnissen/-maßnahmen - <strong>de</strong>taillierter<br />
betrachtet als dies im FNP möglich ist.<br />
(3) In <strong>de</strong>r Rangfolge stehen in <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Betrachtungen vor allem <strong>de</strong>r<br />
Verkehrslärm am Feuerweg (K68) und die Unterschreitung <strong>de</strong>s Waldabstands<br />
an oberster Stelle. Danach folgen die Bo<strong>de</strong>nfunktionen und die Grundwasserneubildung<br />
mit <strong>de</strong>m Umfang <strong>de</strong>r Eingriffe und <strong>de</strong>ren Kompensation. Eingriffe<br />
in das Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmal wer<strong>de</strong>n vermie<strong>de</strong>n. Der Lebensraum für Pflanzen und<br />
Tiere wird vor allem durch <strong>de</strong>n Waldsaum verbessert. Hinsichtlich <strong>de</strong>r "Abfallentsorgung",<br />
<strong>de</strong>r "Schmutzwasserentsorgung" und <strong>de</strong>s Schutzgutes "Luft und<br />
Klima" wur<strong>de</strong>n keine neuen Erkenntnisse gewonnen.