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B-Plan 44 Begründung - Brockplan.de

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Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 16<br />

7 Festsetzungen <strong>de</strong>s Bebauungsplanes<br />

• Art und Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung - § 9 (1) 1 BauGB -<br />

(1) Maßgeblich für die geplanten Nutzungen sind die vorhan<strong>de</strong>nen Nutzungen<br />

in <strong>de</strong>r Nachbarschaft und <strong>de</strong>r Bedarf an EFH. Demgemäß wird die Baufläche<br />

insgesamt als Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO festgesetzt.<br />

(2) Das Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung orientiert sich vor allem an <strong>de</strong>r vermehrten<br />

Nachfrage nach kleineren Grundstücken. Dementsprechend wird die Anzahl<br />

<strong>de</strong>r Vollgeschosse mit 1 Vollgeschoss (I) bei einer Grundflächenzahl GRZ 0,3<br />

festgesetzt. Damit soll ein ausreichend großer Gestaltungsspielraum für die<br />

Hauptgebäu<strong>de</strong> gewährt wer<strong>de</strong>n.<br />

(3) Die gem. § 19 (4) BauNVO allgemein zulässige Überschreitung um bis zu<br />

50 % <strong>de</strong>r GRZ für Garagen, Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen wird auf<br />

25 % begrenzt (TF 1). Damit soll eine unangemessen hohe Bo<strong>de</strong>nversiegelung<br />

vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

(4) Die festgesetzten Baugrenzen orientieren sich an <strong>de</strong>m städtebaulichen Entwurf<br />

und sollen durch ihren differenzierten Verlauf die Blockinnenbereiche und<br />

die Blickschneisen zum Wald möglichst frei von Bebauung halten. Im Südosten<br />

wird durch <strong>de</strong>n Verlauf <strong>de</strong>r Baugrenze ein Eingriff in das Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmal (Hügelgrab)<br />

vermie<strong>de</strong>n. In Bereichen mit geringem Verkehrsaufkommen wird <strong>de</strong>r<br />

Abstand zur Verkehrsfläche teilweise bis auf 1 m reduziert. Damit sollen <strong>de</strong>r<br />

Charakter als Hausgruppe sowie möglichst große Hauptnutzflächen auf <strong>de</strong>n<br />

Grundstücken gewährleistet wer<strong>de</strong>n.<br />

• Bauweise - § 9 (1) 2 BauGB -<br />

(1) Hinsichtlich <strong>de</strong>r verwen<strong>de</strong>ten Haustypen wird <strong>de</strong>m <strong>Plan</strong>ungsziel entsprechend<br />

von Einfamilienhäusern und Doppelhäusern ausgegangen. Dementsprechend<br />

wird die Bauweise mit Einzelhäusern und Doppelhäusern (DH) festgesetzt.<br />

(2) Carports, Garagen und an<strong>de</strong>re Nebenanlagen gem. § 14 NBauO sollen für<br />

das Ortsbild möglichst keine prägen<strong>de</strong> Wirkung entfalten. Sie sind <strong>de</strong>shalb nur<br />

innerhalb <strong>de</strong>r Baugrenzen sowie ausnahmsweise ausserhalb mit mind. 1 m seitlichen<br />

Grenzabstand zu öffentlichen Verkehrsflächen zulässig. (TF 2).<br />

• Verkehrsflächen - § 9 (1) 11 BauGB -<br />

(1) Den städtebaulichen Zielen entsprechend sind die Verkehrflächen insgesamt<br />

als "Verkehrsflächen beson<strong>de</strong>rer Zweckbestimmung" mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung<br />

"verkehrsberuhigter Bereich" festgesetzt. Damit soll <strong>de</strong>m Erfordnis einer<br />

Spielstraße Rechnung getragen wer<strong>de</strong>. Lediglich <strong>de</strong>r Zufahrtsbereich am Feuerweg<br />

wird als Verkehrsfläche ohne beson<strong>de</strong>re Zweckbestimmung festgesetzt.<br />

Angepasst an die beson<strong>de</strong>re Zweckbestimmung sind die Regelbreiten <strong>de</strong>r Verkehrsflächen<br />

mit 7,5 m im Ring und 5 m in <strong>de</strong>n Stichwegen festgesetzt. Die<br />

Stichwege enthalten Wen<strong>de</strong>bereiche für Pkw.<br />

(2) Für die Ermittlung <strong>de</strong>s Stellplatzbedarfes wird <strong>de</strong>r Richtwert für Einfamilienhausgebiete<br />

mit 1 - 2 Stp/WE (Stellplätze je Wohneinheit) bzw. 1,5 Stp/WE<br />

als Durchschnittswerte zu Grun<strong>de</strong> gelegt. Als zusätzlicher Bedarf an öffentlichen<br />

Stellplätzen ist ein Wert von 0,5 Stp/WE als realistisch anzusehen, insgesamt<br />

also 2 Stp/WE. Bei einer vollständigen Bebauung ist von <strong>44</strong> Wohneinheiten<br />

auszugehen. Die notwendigen privaten Stellplätze sind auf <strong>de</strong>n privaten<br />

Grundstücksflächen unterzubringen. Die notwendigen öffentlichen Stellplätze<br />

können ohne weiteres im Straßenraum integriert wer<strong>de</strong>n.

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