B-Plan 44 Begründung - Brockplan.de
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Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Begründung Seite 15<br />
6 Städtebauliche <strong>Plan</strong>ung<br />
Der städtebauliche Entwurf (Anlage) beruht neben <strong>de</strong>n allgemeinen <strong>Plan</strong>ungszielen,<br />
<strong>de</strong>n ortsspezifischen und wirtschaftlichen Anfor<strong>de</strong>rungen auf folgen<strong>de</strong>n<br />
Prämissen:<br />
Grundstücksgrößen überwiegend zwischen 600 und 650 m 2 ;<br />
- Gut nutzbare und klare Grundstückszuschnitte;<br />
- Optimale Orientierung <strong>de</strong>r Freiflächen auf <strong>de</strong>n Grundstücken;<br />
- Verkehrsflächen mit hohen Aufenthaltsqualitäten (Spielstraßen);<br />
- Offenes Entwässerungssystem mit Versickerungsmul<strong>de</strong>n;<br />
- Möglichst freier Blick auf <strong>de</strong>n Wald.<br />
• Bebauungsstruktur<br />
Die Bebauungsstruktur orientiert sich im Sü<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Abstand zum Feuerweg<br />
an <strong>de</strong>r östlich vorhan<strong>de</strong>nen Bebauung unter Hinnahme einer geringfügigen<br />
Überschreitung <strong>de</strong>r lärmtechnischen Orientierungswerte gem. DIN 18005-1. Im<br />
übrigen wird für die äussere Siedlungskante ein möglichst großer Abstand zum<br />
Wald berücksichtigt. Die innere Struktur beruht auf leicht versetzten möglichst<br />
kurzen Reihen sowie auf Hausgruppen an <strong>de</strong>n Stichwegen.<br />
• Verkehrliche Erschliessung<br />
Das <strong>Plan</strong>ungsgebiet wird über eine einzige Zufahrt an die K 68 angebun<strong>de</strong>n.<br />
Die innere Erschliessung erfolgt als Ringstraße mit angebun<strong>de</strong>nen einzelnen<br />
Stichwegen insgesamt als verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraßen). Die Regelbreite<br />
für <strong>de</strong>n Ring beträgt 7,5 m mit einer befahrbaren Fläche von durschnittlich<br />
4,5 m Breite. Die Seitenstreifen bieten Platz für Versickerungsmul<strong>de</strong>n<br />
und Straßenbäumen. Die Stichwege müssen aufgrund ihrer geringen Länge<br />
von unter 50 m von <strong>de</strong>r Müllabfuhr nicht befahren wer<strong>de</strong>n, so dass lediglich<br />
eine kleine Aufweitung als Wen<strong>de</strong>möglichkeit für Pkw erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
• Ruhen<strong>de</strong>r Verkehr<br />
Der durchschnittliche Stellplatzbedarf wird mit min<strong>de</strong>stens 1,5 privaten Stellplätzen<br />
je Wohneinheit und 0,5 öffentlichen Stellplätzen je Wohneinheit als angemessen<br />
angesehen. Tatsächlich wer<strong>de</strong>n voraussichtlich min<strong>de</strong>stens 2 Stp je<br />
Wohnhaus verfügbar sein, 1 Stp überdacht und 1 Stp auf <strong>de</strong>r Zufahrt. Die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
öffentlichen Stellplätze sind in <strong>de</strong>n Wohnwegen herstellbar.<br />
• Spielbereiche<br />
Auf einen Spielplatz für Kin<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Altersgruppe 6-12 wur<strong>de</strong> im Geltungsbereich<br />
verzichtet, da mit <strong>de</strong>r Ausweisung <strong>de</strong>r Verkehrsflächen als verkehrsberuhigter<br />
Bereich (Spielstraßen) <strong>de</strong>m Bewegungsbedürfnis <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r Genüge getan<br />
ist und zu<strong>de</strong>m auch die geplanten Sukzessionsflächen, <strong>de</strong>r Wald sowie ein<br />
Bolzplatz an <strong>de</strong>r Straße Sodacker in ca. 800 m Entfernung zum spielen als ausreichend<br />
angesehen wer<strong>de</strong>n. Ausser<strong>de</strong>m besteht gemäß Mo<strong>de</strong>llkommunen-Gesetz<br />
(ModKG) vom 8.12.2005 eine Befreiung von <strong>de</strong>r grundsätzlichen Pflicht<br />
zur Herstellung eines Spielplatzes.<br />
• Grün- und Pflanzflächen<br />
Der Zufahrtsbereich am Feuerweg wird als "Tor" in Form einer öffentlichen<br />
Grünfläche gestaltet, die zugleich als Retentionsfläche für <strong>de</strong>n Regenwasserabfluss<br />
genutzt wer<strong>de</strong>n kann. Zur Abgrenzung am Feuerweg wird im Sü<strong>de</strong>n eine<br />
Wallhecke ebenfalls als Teil <strong>de</strong>r öffentlichen Grünfläche angelegt. Der Übergang<br />
vom bebauten Bereich zum Waldrand erfolgt abgestuft über einen Wiesenstreifen<br />
(privat), einer Wallhecke (öff.) und einem breiten Streifen zur Entwicklung<br />
eines Waldsaumes zur Erhaltung bzw. För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Interaktionsbereiches<br />
für die im Wald leben<strong>de</strong>n Tiere.