B-Plan 44 Begründung - Brockplan.de
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Gemein<strong>de</strong> Nordholz B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>44</strong> "Querfeld" - Umweltbericht Seite 32<br />
2.1.6 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter (Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmal)<br />
Im Umweltbericht zur 19. FNP-Än<strong>de</strong>rung wur<strong>de</strong>n die Belange <strong>de</strong>s Denkmalschutzes<br />
bereits behan<strong>de</strong>lt. Im Bereich <strong>de</strong>r südöstlichen <strong>Plan</strong>grenze ist gem. archäologischer<br />
Lan<strong>de</strong>saufnahme ein Hügelgrab (AL-Nr. Deichsen<strong>de</strong> 23) vorhan<strong>de</strong>n.<br />
Sichtbare Spuren <strong>de</strong>s Denkmals sind vor Ort jedoch nicht erkennbar. Der<br />
Bereich mit <strong>de</strong>r ungefähren Lage <strong>de</strong>s Denkmals ist in <strong>de</strong>r <strong>Plan</strong>zeichnung gekennzeichnet.<br />
Mit <strong>de</strong>r Einstellung <strong>de</strong>s Ackerbaus wird die fortlaufen<strong>de</strong> bisherige<br />
Zerstörung <strong>de</strong>s Denkmals durch die intensive Bo<strong>de</strong>nbearbeitung been<strong>de</strong>t.<br />
Die Realisierung <strong>de</strong>s Vorhabens führt nicht zu einem Eingriff in <strong>de</strong>n Denkmalbereich.<br />
Das entwickelte Bebauungskonzept und die festgesetzten Baugrenzen<br />
berücksichtigen einen ausreichend großen Bereich, in <strong>de</strong>m das Denkmal anzunehmen<br />
ist. An<strong>de</strong>re Sachgüter sind nicht betroffen. Die Belange <strong>de</strong>r Forstwirtschaft<br />
(Waldabstand) wur<strong>de</strong>n bereits im Kapitel 2.1.5 zum Landschaftsbild behan<strong>de</strong>lt.<br />
2.1.7 Wechselwirkungen zwischen <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s Umweltschutzes<br />
(1) Die nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s BauGB zu betrachten<strong>de</strong>n Schutzgüter können<br />
sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße beeinflussen. Dabei sind Wechselwirkungen<br />
zwischen <strong>de</strong>n Schutzgütern sowie Wechselwirkungen aus Verlagerungseffekten<br />
und komplexe Wirkungszusammenhänge unter <strong>de</strong>n Schutzgütern<br />
zu betrachten. Die aus methodischen Grün<strong>de</strong>n auf Teilsegmente <strong>de</strong>s Naturhaushalts,<br />
die so genannten Schutzgüter, bezogenen Auswirkungen betreffen also<br />
ein stark vernetztes komplexes Wirkungsgefüge.<br />
(2) Im <strong>Plan</strong>gebiet führt die Überbauung von Bo<strong>de</strong>n zwangsläufig zu einem Verlust<br />
<strong>de</strong>r Funktionen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns, wozu auch die Speicherung von Nie<strong>de</strong>rschlagswasser<br />
zählt. Hierdurch erhöht sich <strong>de</strong>r Oberflächenwasserabfluss, während<br />
die Versickerung unterbun<strong>de</strong>n wird. Aufgrund <strong>de</strong>r bisherigen intensiven<br />
Bewirtschaftung <strong>de</strong>r Bö<strong>de</strong>n einerseits und <strong>de</strong>r nur teilweisen Neuversiegelung<br />
bei gleichzeitig erheblicher Aufwertung durch private und öffentliche Grünflächen<br />
sind die Umweltfolgen <strong>de</strong>r möglichen Wechselwirkungen als gering zu<br />
beurteilen. Eine Verstärkung <strong>de</strong>r erheblichen Umweltauswirkungen durch sich<br />
negativ verstärken<strong>de</strong> Wechselwirkungen ist im <strong>Plan</strong>gebiet nicht zu erwarten.