Geburtstage Juli - Zahntechniker-Innung Berlin-Brandenburg
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Faire Regeln für die Sicherung einer qualitätsorientierten<br />
und wohnortnahen Zahnersatzversorgung<br />
1. Durch faire Preisvereinbarungen die Versorgungsqualität<br />
bei Zahnersatz sichern<br />
Die mit den Krankenkassen ausgehandelten Preise für zahntechnische<br />
Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
(GKV) sind für eine dauerhafte Sicherung der<br />
Leistungsfähigkeit der Betriebe nicht ausreichend. Die ausschließliche<br />
Orientierung der Preisanpassungen an der Veränderungsrate<br />
nach § 71 SGB V führt – insbesondere bei<br />
vergleichend höheren Inflationsraten – zu einer ruinösen Real-<br />
Entwertung der zahntechnischen Preise.<br />
Der VDZI fordert eine Rechtsgrundlage für die Vertragsverhandlungen,<br />
die dazu verpflichtet, auch Inflations- und Kostenentwicklungen<br />
bei der Festlegung der Preise zu beachten.<br />
2. Vertragsparität herstellen – Daten für das Gesundheitswesen<br />
für alle verfügbar machen<br />
In einer Informationsgesellschaft stellen Zahlen, Daten und<br />
Fakten über das Leistungsgeschehen ein Machtinstrument dar.<br />
Dies gilt insbesondere für Daten, die für Vertragsverhandlungen<br />
genutzt werden. Hier darf es kein Informationsmonopol<br />
weder von gesetzlichen Krankenkassen noch von anderen Körperschaften<br />
des öffentlichen Rechts geben, das zulasten eines<br />
Vertragspartners geht.<br />
Der VDZI setzt sich dafür ein, dass allen Beteiligten im Gesundheitswesen<br />
die relevanten Daten gleichermaßen zur Erfüllung<br />
ihrer Aufgaben und zur Herstellung „gleich langer Spieße“ zur<br />
Verfügung gestellt werden müssen.<br />
3. Wiedereinführung des bewährten Versorgungsniveaus<br />
in der GKV<br />
Am 1.7.2004 wurde der Zahnersatz aus der paritätischen Finanzierung<br />
in die alleinige Finanzierungsverantwortung der<br />
Versicherten übertragen. Mit einem Sonderbeitrag von 0,45 %<br />
wurde der Leistungsanspruch auf der Grundlage der Zahnersatz-Richtlinien<br />
aus dem Jahr 2004 rechnerisch abgesichert. Mit<br />
der Einführung der Festzuschüsse am 1.1.2005 wurden die<br />
Zahnersatz-Richtlinien mit einer deutlichen Ausgrenzung von<br />
bisher bewährten Versorgungsleistungen geändert. Der Sonderbeitrag<br />
wurde aber rechnerisch nicht dem reduzierten Leistungsanspruch<br />
angepasst.<br />
Der VDZI setzt sich dafür ein, dass die Leistungsausgrenzungen<br />
zurückgenommen und das Zuschussniveau wieder<br />
hergestellt werden.<br />
4. Vertragsstrukturen müssen der Fachkompetenz<br />
der Vertragspartner folgen – keine weiteren Markteingriffe<br />
von Krankenversicherungen und öffentlichrechtlichen<br />
Organisationen<br />
Rahmenverträge der gesetzlichen Krankenversicherungen über<br />
Leistungen, Preise und Qualitäten sind für die Sicherung eines<br />
breiten, qualitativ hochwertigen Angebots und den Vertrauensschutz<br />
des Patienten wichtig.<br />
Für einen funktionierenden und fairen Leistungswettbewerb<br />
muss jedoch die bestehende Vertragsebene zwischen Zahnärzten<br />
und Laboren gestärkt werden. Nur dort kann zwischen<br />
Zahnarzt und Labor die fachlich erforderliche Leistung und<br />
Qualität im Zusammenhang mit dem konkreten Preis<br />
angemessen bewertet werden.<br />
Diese Vertragsebenen mit ihren unterschiedlichen Zielen dürfen<br />
nicht weiter vermischt werden. Die zahntechnischen Laboratorien<br />
würden ansonsten zwischen den Marktforderungen<br />
der einzelnen Krankenkassen und den Marktanforderungen<br />
des Zahnarztes als Kunden zerrieben. Die Grundlagen eines<br />
leistungsgerechten Wettbewerbs auf dem Markt für zahntechnische<br />
Leistungen würden zerstört.<br />
Der VDZI setzt sich daher dafür ein, dass die gesetzlichen oder<br />
privaten Krankenversicherungen oder andere öffentliche<br />
Stellen und Körperschaften keine direkten Verträge mit Leistungserbringern<br />
von zahntechnischen Leistungen abschließen<br />
dürfen.<br />
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