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Geburtstage Juli - Zahntechniker-Innung Berlin-Brandenburg

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Faire Regeln für die Sicherung einer qualitätsorientierten<br />

und wohnortnahen Zahnersatzversorgung<br />

1. Durch faire Preisvereinbarungen die Versorgungsqualität<br />

bei Zahnersatz sichern<br />

Die mit den Krankenkassen ausgehandelten Preise für zahntechnische<br />

Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV) sind für eine dauerhafte Sicherung der<br />

Leistungsfähigkeit der Betriebe nicht ausreichend. Die ausschließliche<br />

Orientierung der Preisanpassungen an der Veränderungsrate<br />

nach § 71 SGB V führt – insbesondere bei<br />

vergleichend höheren Inflationsraten – zu einer ruinösen Real-<br />

Entwertung der zahntechnischen Preise.<br />

Der VDZI fordert eine Rechtsgrundlage für die Vertragsverhandlungen,<br />

die dazu verpflichtet, auch Inflations- und Kostenentwicklungen<br />

bei der Festlegung der Preise zu beachten.<br />

2. Vertragsparität herstellen – Daten für das Gesundheitswesen<br />

für alle verfügbar machen<br />

In einer Informationsgesellschaft stellen Zahlen, Daten und<br />

Fakten über das Leistungsgeschehen ein Machtinstrument dar.<br />

Dies gilt insbesondere für Daten, die für Vertragsverhandlungen<br />

genutzt werden. Hier darf es kein Informationsmonopol<br />

weder von gesetzlichen Krankenkassen noch von anderen Körperschaften<br />

des öffentlichen Rechts geben, das zulasten eines<br />

Vertragspartners geht.<br />

Der VDZI setzt sich dafür ein, dass allen Beteiligten im Gesundheitswesen<br />

die relevanten Daten gleichermaßen zur Erfüllung<br />

ihrer Aufgaben und zur Herstellung „gleich langer Spieße“ zur<br />

Verfügung gestellt werden müssen.<br />

3. Wiedereinführung des bewährten Versorgungsniveaus<br />

in der GKV<br />

Am 1.7.2004 wurde der Zahnersatz aus der paritätischen Finanzierung<br />

in die alleinige Finanzierungsverantwortung der<br />

Versicherten übertragen. Mit einem Sonderbeitrag von 0,45 %<br />

wurde der Leistungsanspruch auf der Grundlage der Zahnersatz-Richtlinien<br />

aus dem Jahr 2004 rechnerisch abgesichert. Mit<br />

der Einführung der Festzuschüsse am 1.1.2005 wurden die<br />

Zahnersatz-Richtlinien mit einer deutlichen Ausgrenzung von<br />

bisher bewährten Versorgungsleistungen geändert. Der Sonderbeitrag<br />

wurde aber rechnerisch nicht dem reduzierten Leistungsanspruch<br />

angepasst.<br />

Der VDZI setzt sich dafür ein, dass die Leistungsausgrenzungen<br />

zurückgenommen und das Zuschussniveau wieder<br />

hergestellt werden.<br />

4. Vertragsstrukturen müssen der Fachkompetenz<br />

der Vertragspartner folgen – keine weiteren Markteingriffe<br />

von Krankenversicherungen und öffentlichrechtlichen<br />

Organisationen<br />

Rahmenverträge der gesetzlichen Krankenversicherungen über<br />

Leistungen, Preise und Qualitäten sind für die Sicherung eines<br />

breiten, qualitativ hochwertigen Angebots und den Vertrauensschutz<br />

des Patienten wichtig.<br />

Für einen funktionierenden und fairen Leistungswettbewerb<br />

muss jedoch die bestehende Vertragsebene zwischen Zahnärzten<br />

und Laboren gestärkt werden. Nur dort kann zwischen<br />

Zahnarzt und Labor die fachlich erforderliche Leistung und<br />

Qualität im Zusammenhang mit dem konkreten Preis<br />

angemessen bewertet werden.<br />

Diese Vertragsebenen mit ihren unterschiedlichen Zielen dürfen<br />

nicht weiter vermischt werden. Die zahntechnischen Laboratorien<br />

würden ansonsten zwischen den Marktforderungen<br />

der einzelnen Krankenkassen und den Marktanforderungen<br />

des Zahnarztes als Kunden zerrieben. Die Grundlagen eines<br />

leistungsgerechten Wettbewerbs auf dem Markt für zahntechnische<br />

Leistungen würden zerstört.<br />

Der VDZI setzt sich daher dafür ein, dass die gesetzlichen oder<br />

privaten Krankenversicherungen oder andere öffentliche<br />

Stellen und Körperschaften keine direkten Verträge mit Leistungserbringern<br />

von zahntechnischen Leistungen abschließen<br />

dürfen.<br />

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