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Hilfe zum Lebensunterhalt<br />
• nach SGB XII (nicht arbeitsfähig)<br />
• Hilfe zur Pfl ege nach SGB XII<br />
• Hilfe zur Weiterführung des HH – Tel.: 06897 508-196<br />
Hilfe in Heimen und Anstalten, Eingliederungshilfe für<br />
Behinderte Fragen zur Kostenübernahme in Alten- und<br />
Pfl egeheimen, Antragsstellung im Rahmen der Eingliederungshilfe<br />
und Weiterleitung an den zuständigen Kostenträger<br />
Tel.: 06897 508-190<br />
Rentenversicherungsangelegenheiten Sachbearbeitung<br />
Tel.: 06897 508-198<br />
Sozialamt<br />
Öff nungszeiten:<br />
Montag bis Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr<br />
Donnerstag: 13.00 – 18.00 Uhr<br />
und nach Vereinbarung<br />
11<br />
Sofern Sie unter 65 Jahren und grundsätzlich erwerbsfähig<br />
sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften<br />
oder eigenen fi nanziellen Mitteln bestreiten können,<br />
wenden Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit, die sich<br />
in den Räumlichkeiten des früheren Arbeitsamtes, <strong>Sulzbach</strong>talstraße<br />
36 befi ndet. Diese Arbeitsgemeinschaft ist<br />
zuständig für die Gewährung des Arbeitslosengeldes II.<br />
Seniorenwegweiser <strong>Sulzbach</strong>/<strong>Saar</strong>