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Broschüre - Stadt Sulzbach/Saar

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Hilfe zum Lebensunterhalt<br />

• nach SGB XII (nicht arbeitsfähig)<br />

• Hilfe zur Pfl ege nach SGB XII<br />

• Hilfe zur Weiterführung des HH – Tel.: 06897 508-196<br />

Hilfe in Heimen und Anstalten, Eingliederungshilfe für<br />

Behinderte Fragen zur Kostenübernahme in Alten- und<br />

Pfl egeheimen, Antragsstellung im Rahmen der Eingliederungshilfe<br />

und Weiterleitung an den zuständigen Kostenträger<br />

Tel.: 06897 508-190<br />

Rentenversicherungsangelegenheiten Sachbearbeitung<br />

Tel.: 06897 508-198<br />

Sozialamt<br />

Öff nungszeiten:<br />

Montag bis Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr<br />

Donnerstag: 13.00 – 18.00 Uhr<br />

und nach Vereinbarung<br />

11<br />

Sofern Sie unter 65 Jahren und grundsätzlich erwerbsfähig<br />

sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften<br />

oder eigenen fi nanziellen Mitteln bestreiten können,<br />

wenden Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit, die sich<br />

in den Räumlichkeiten des früheren Arbeitsamtes, <strong>Sulzbach</strong>talstraße<br />

36 befi ndet. Diese Arbeitsgemeinschaft ist<br />

zuständig für die Gewährung des Arbeitslosengeldes II.<br />

Seniorenwegweiser <strong>Sulzbach</strong>/<strong>Saar</strong>

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