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Darmstadt-Dieburg in Zahlen 2008 - Landkreis Darmstadt Dieburg

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Von den Meldeämtern s<strong>in</strong>d monatlich neben den Umzügen über die Geme<strong>in</strong>degrenzenDaten über den Erwerb bzw. die Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit(Staatsangehörigkeitswechsel) an das Statistische Landesamt zu liefern. Diese fließen <strong>in</strong> dielaufende amtliche Bevölkerungsfortschreibung e<strong>in</strong> und erhöhen/verm<strong>in</strong>dern die <strong>Zahlen</strong> derDeutschen bzw. Ausländer.Lebend Geborene: K<strong>in</strong>der, bei denen nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herzgeschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung e<strong>in</strong>gesetzt hat.Für die Zuordnung der Neugeborenen nach der Staatsangehörigkeit siehe “Deutsche” bzw.“Nichtdeutsche”.Gestorbene: In der Zahl der Gestorbenen nicht enthalten s<strong>in</strong>d die tot Geborenen, dienachträglich beurkundeten Kriegssterbefälle und die gerichtlichen Todeserklärungen.Zu- und Fortgezogene: Die Zu- und Fortgezogenen werden mit Hilfe der Meldesche<strong>in</strong>eerfasst, die von den Betroffenen nach den gesetzlichen Vorschriften über die Meldepflicht beie<strong>in</strong>em Wohnungswechsel auszufüllen s<strong>in</strong>d. Umzüge <strong>in</strong>nerhalb der Geme<strong>in</strong>de (auchGroßgeme<strong>in</strong>de, die im Zuge der Gebietsreform entstanden ist) werden nicht berücksichtigt.Die Summen für die Kreise, die Regierungsbezirke und das Land enthalten jeweils alleWanderungen über die Geme<strong>in</strong>degrenzen.Statusänderung: Ändert e<strong>in</strong>e Person mit mehreren Wohnungen (Haupt- und Nebenwohnung)den Status m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>er dieser Wohnungen, so hat die Geme<strong>in</strong>de der neuenHauptwohnung diese Änderung mitzuteilen. Bei der neuen Hauptwohnsitzgeme<strong>in</strong>de wirddadurch e<strong>in</strong> Zugang und bei der bisherigen Hauptwohnsitzgeme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong> Abgang registriert.Schwerbeh<strong>in</strong>derte MenschenUnter dem Begriff Beh<strong>in</strong>derung wird e<strong>in</strong> für das Lebensalter atypischer körperlicher, geistigeroder seelischer Zustand verstanden, der m<strong>in</strong>destens sechs Monate andauert und e<strong>in</strong>en Gradder Beh<strong>in</strong>derung bed<strong>in</strong>gt. Erreicht dieser 50 % oder mehr, wird von schwer beh<strong>in</strong>dertenMenschen gesprochen. - Statistisch erfasst ist der Personenkreis mit am Stichtag gültigeamtlichen Schwerbeh<strong>in</strong>dertenausweis und Wohnsitz <strong>in</strong>nerhalb der BundesrepublikDeutschland. Dadurch werden Beh<strong>in</strong>derte Menschen, die ke<strong>in</strong> Interesse an derversorgungsamtlichen Feststellung ihrer Schwerbeh<strong>in</strong>derteneigenschaft haben bzw. derenGrad der Beh<strong>in</strong>derung weniger als 50 % ausmacht, statistisch nicht erfasst.Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort(Quelle: Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit)Die Zuordnung der Beschäftigten zum Wohnort richtet sich nach den dem Arbeitgebergegenüber angegebenen melderechtlichen Verhältnissen. In e<strong>in</strong>er eigenen Datei wird imRahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung für jeden sozialversicherungspflichtigBeschäftigten die jeweils zuletzt übermittelte Wohnortangabe gespeichert. E<strong>in</strong>eAktualisierung dieser Angabe erfolgt mit jeder Meldung, m<strong>in</strong>destens jedoch e<strong>in</strong>mal im Jahr.Die Meldevorschriften zur Sozialversicherung stellen nicht klar, welcher Wohnsitz vomArbeitgeber zu melden ist (Erstwohnsitz oder Wohnsitz mit überwiegendem Aufenthalt). Dieskann <strong>in</strong> der Beschäftigtenstatistik zum Nachweis von "Fernpendlern" zwischen gemeldetemund Erstwohnsitz und Arbeitsort führen, obwohl der Beschäftigte am Zweitwohnsitz se<strong>in</strong>er74

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