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21.-29.1.2006 - der Kanu-Vereinigung Kiel

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Befahrungsregelungen aus Naturschutzgründen auf den Wasserwan<strong>der</strong>wegen des <strong>Kanu</strong>sports (Stand: November 2005)<br />

Nachfolgend veröffentlichen wir die Liste <strong>der</strong> Befahrungsregelungen. Neben behördlicherseits angeordneter Regelungen wurden auch die freiwilligen Selbstbeschränkungsmaßnahmen<br />

aufgenommen. Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Fragen sollte mit dem jeweiligen Landes-<strong>Kanu</strong>-Verband<br />

Kontakt aufgenommen werden. Sofern Ihnen abweichende Informationen vorliegen, o<strong>der</strong> neue Sperrungen bekannt werden, bitte diese umgehend <strong>der</strong> DKV-<br />

Geschäftsstelle mitteilen. Ein entsprechen<strong>der</strong> Vordruck befindet sich am Ende des Heftes. Durch Verhandlungen mit den Naturschutzbehörden konnten zahlreiche<br />

Ausnahmegenehmigungen durch den DKV und seine Landesverbände erreicht werden. Die Ausnahmeregelungen sind in <strong>der</strong> rechten Spalte aufgeführt. Ansonsten<br />

handelt es sich um generelle Fahrverbote. Alle Wasserwan<strong>der</strong>er werden um genaue Beachtung und um vorbildliches Verhalten in <strong>der</strong> Natur gebeten, um selbst<br />

keinen Anlass für weitere Sperrungen zu bieten. Aktuelle Än<strong>der</strong>ungen finden Sie im Internet unter /www.kanu.de � Info&Service � Gewässer � Befahrungsregelungen.<br />

Der vollständige o<strong>der</strong> teilweise Nachdruck bzw. sonstige Veröffentlichung <strong>der</strong> Befahrungsregelungen zu nichtkommerziellen Zwecken ist nur unter Angabe<br />

<strong>der</strong> Quelle (Deutscher <strong>Kanu</strong>-Verband – Sportprogramm 2005) statthaft. Beleghefte bzw. Angaben zu Fundstellen werden erbeten.<br />

NAME LKV BEGINN ENDE GEBIET Zeitraum EXTRA<br />

Aalbek mit Hemmelsdor- SH Aalbek oberhalb B 76 und See-Nordspitze ganzjährig Son<strong>der</strong>erlaubnis möglich (kostenpflichtig), bei UNB<br />

fer See<br />

Ostholstein, Eutin<br />

Ach (Staffelsee) BAY 6,6 0 Brand – Mündung in den Staffelsee 01.03-15.10. Befahrungsverbot (NSG)<br />

Agger NRW 8 2 Brücke A3 bis KC Siegburg ganzjährig Befahrung erlaubt Wasserablass Kraftwerk Vilkerath<br />

mind. 5m³; max. 50 Boote tägl.,Ein-/Ausstiegsstellen<br />

beachten<br />

Ahauser Bach (Ahe-Aue) NDS 0 11,5 mit Nebenbächen 01.03.-15.07.<br />

Ahlener Randkanal NDS 0 13,1 mit Dahlemer-, Halemer- u. Flögelner See ganzjährig<br />

Ahr/Rhein Rhld 629 630 Rhein, linkes Ufer bis Strommitte und Bereich ganzjährig Zulässig ist das Befahren <strong>der</strong> Ahr bei Wasserführung<br />

<strong>der</strong> Ahrmündung<br />

von min. 60 cm. Bezugspegel ist <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> ersten<br />

Brücke vor <strong>der</strong> Ahrmündung installierte Rot-Grün-<br />

Pegel.<br />

Ahrbeck (Lutter) NDS LSG Südheide (LK Celle) ganzjährig<br />

Ahrensbach NDS 0 4,8 mit Balksee (Neuhaus-Bülkauer-Kanal) ganzjährig<br />

Ahrensee SH ganzjährig<br />

Ahse NRW 12,2 2,5 ganzjährig Uferbetretungsverbot<br />

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