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Handbuch für Investoren. Unternehmensansiedlung in der Schweiz.

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E<strong>in</strong>leitung.Liebe Leser<strong>in</strong>nenLiebe LeserSeit Jahren wird die <strong>Schweiz</strong> vom Ausland mit Schokolade,Bergen und Uhren assoziiert. Das kle<strong>in</strong>e, aber vielversprechendeLand hat jedoch viel mehr zu bieten als diese Stereotypen; e<strong>in</strong>enhochattraktiven Wirtschaftsstandort, <strong>der</strong> unter an<strong>der</strong>em durchpolitische und wirtschaftliche Stabilität, e<strong>in</strong>en ausgezeichnetenwissenschaftlichen Ruf, erstklassige Infrastruktur und neue Technologienund Cluster glänzt.Axel Bermeit<strong>in</strong>gerRegional Director EuropaOsec<strong>Schweiz</strong>. Handels- &Investitionsför<strong>der</strong>ung.Der Erfolg dieses Standortes wurde mit dem ersten Platz des«Global Competitiveness Report 2008/2009» des Weltwirtschaftsforumsausgezeichnet. Dieser Wirtschaftsbericht untersuchtFaktoren e<strong>in</strong>er Volkswirtschaft, die e<strong>in</strong> nachhaltiges Wirtschaftswachstumsowie e<strong>in</strong>e langfristige Prosperität ermöglichen.Nicht nur <strong>Schweiz</strong>er Unternehmen profitieren von diesem florierendenWirtschaftsstandort, son<strong>der</strong>n auch deutsche Firmen sehenihre Chance im <strong>Schweiz</strong>er Markt. In den letzten vier Jahren habensich die Direkt<strong>in</strong>vestitionen <strong>in</strong> die <strong>Schweiz</strong> von europäischenUnternehmen verdoppelt. Obwohl die Wirtschaftskrise Ungewissheitverbreitet und e<strong>in</strong>e Abnahme von Direkt<strong>in</strong>vestitionen zur Folgehatte, ist es gleichzeitig auch <strong>der</strong> Moment, um Chancen zu nutzenund aktiv zu werden.Wollen auch Sie <strong>in</strong> Zukunft aktiv werden und vom Wirtschaftsstandort<strong>Schweiz</strong> profitieren? Wir helfen Ihnen gerne dabei! Dasvorliegende <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> ermöglicht es Ihnen, ersteInformationen über die <strong>Unternehmensansiedlung</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>zu erhalten. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Chefrepräsentanten<strong>der</strong> verschiedenen Märkte sowie die kantonalen und regionalenWirtschaftsför<strong>der</strong>er gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.Wir freuen uns, Sie bald <strong>in</strong> unserem Land begrüssen zu können.Axel Bermeit<strong>in</strong>gerRegional Director EuropaOsec<strong>Schweiz</strong>. Handels- & Investitionsför<strong>der</strong>ung.4 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Inhaltsverzeichnis.Vorteile <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ........................................ 81. <strong>Schweiz</strong> im Überblick.1.1 Geografie ...........................................................101.2 Klima ..................................................................111.3 Politisches System .............................................111.3.1 Fö<strong>der</strong>alistische Struktur .....................................111.3.2 Gewaltenteilung auf Bundesebene ....................111.3.3 Direkte Demokratie und Konkordanzsystem ......121.3.4 Politische Stabilität und sozialer Friede .............121.4 Öffentliche F<strong>in</strong>anzen ...........................................131.5 Neutralität ...........................................................141.6 Bevölkerung .......................................................141.7 Weltoffenheit und Internationalität ......................141.7.1 Sprachen und Herkunft ......................................141.7.2 Direkt<strong>in</strong>vestitionen und <strong>Schweiz</strong>er Unternehmenim Ausland .............................................................151.7.3 Internationale Organisationen ............................161.8 Die <strong>Schweiz</strong> <strong>in</strong> Zahlen ........................................172. Wirtschaftsstruktur.2.1 Brutto<strong>in</strong>landprodukt und Branchenstruktur ........182.2 Internationale Verflechtung .................................202.2.1 Güter- und Dienstleistungsverkehr .....................202.2.2 Direkt<strong>in</strong>vestitionen ..............................................212.3 Bedeutende Wirtschaftscluster ..........................222.3.1 Life Sciences, Chemie und Pharma ...................222.3.2 Mediz<strong>in</strong>altechnik .................................................222.3.3 F<strong>in</strong>anzdienstleistungen .......................................232.3.4 Masch<strong>in</strong>en-, Elektro- und Metall-Industrie .........232.3.5 Uhren<strong>in</strong>dustrie ....................................................242.3.6 Informationstechnologie .....................................242.3.7 Umwelttechnologie .............................................252.3.8 Rohstoffhandel ...................................................252.3.9 Headquarterfunktionen .......................................263. Wirtschaftliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen.3.1 Internationaler Güter- undDienstleistungsaustausch...................................283.1.1 Freihandelsabkommen, WTO und Abbau vonHandelsbeschränkungen ....................................283.1.2 Zollwesen ...........................................................283.1.3 Ursprungsregelung .............................................293.2 Schutz des freien Wettbewerbs ........................... 293.3 Schutz des geistigen Eigentums ........................293.3.1 Patente ...............................................................313.3.2 Marken ...............................................................313.3.3 Design ................................................................323.3.4 Urheberrecht ......................................................323.4 Produktvorschriften und Produkthaftpflicht .......323.4.1 Lebensmittel .......................................................333.4.2 Pharmazeutische Produkte ................................333.4.3 Mediz<strong>in</strong>produkte .................................................343.5 Raumplanung und Umweltschutz ......................343.5.1 Bau- und Planungswesen ..................................343.5.2 Umwelt ...............................................................354. <strong>Schweiz</strong> und Europa.4.1 Handel und Direkt<strong>in</strong>vestitionen ..........................364.2 Politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit ...364.2.1 Personenfreizügigkeit .........................................374.2.2 Schengen-Abkommen ........................................374.2.3 Abbau technischer Handelshemmnisse .............374.2.4 Forschung ..........................................................374.2.5 Schienen-, Strassen- und Luftverkehr ................384.2.6 Öffentliches Beschaffungswesen .......................384.2.7 Handel mit Agrarprodukten ................................384.2.8 Z<strong>in</strong>sbesteuerung .................................................384.3 Euro ....................................................................395. Gründung und Unternehmensführung.5.1 Gesellschaftsformen ...........................................405.1.1 Aktiengesellschaft (AG) ......................................415.1.2 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)....415.1.3 Zweignie<strong>der</strong>lassung ...........................................445.1.4 Kommanditgesellschaft fürKollektivkapitalanlagen (KkK) .............................445.1.5 E<strong>in</strong>zelunternehmen und Kollektivgesellschaft ....445.1.6 Jo<strong>in</strong>t Venture ......................................................445.1.7 E<strong>in</strong>fache Gesellschaft .........................................455.2 Rechnungslegung...............................................455.3 Revision ..............................................................455.4 Unternehmensgründung ....................................455.4.1 Vorgehen und Ablauf ..........................................455.4.2 Handelsregistere<strong>in</strong>trag .......................................465.4.3 Gründungskosten ...............................................476. Visa, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen.6.1 E<strong>in</strong>reise und Visa ................................................486.1.1 Visumvorschriften ...............................................486.1.2 Visumvorschriften bestimmter Län<strong>der</strong> ................496.1.3 Vorgehen bei Visumpflicht ..................................516.2 Aufenthalt und Nie<strong>der</strong>lassung ............................516.2.1 Bewilligungstypen ..............................................516.2.2 Familiennachzug ................................................526.3 Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit .......................526.3.1 Aufenthalte bis drei Monate ...............................526.3.2 Längere Aufenthalte ...........................................52<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 20105


6.3.3 Spezialfall: Studierende ......................................536.4 Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit ..........................536.4.1 Berufsausübungsbewilligungen .........................536.4.2 Aufenthalt und Erwerbstätigkeit vonEU/EFTA-Staatsangehörigen ..............................556.4.3 Aufenthalt und Erwerbstätigkeit vonNicht-EU/EFTA-Staatsangehörigen ....................566.4.4 Stagiaires/Praktikanten ......................................576.5 E<strong>in</strong>bürgerung ......................................................577. Immobilien.7.1 Suche nach dem geeigneten Objekt ..................587.1.1 Wohn- und Geschäftsliegenschaften .................587.1.2 Temporäre Unterkünfte/möblierte Wohnungen ..587.2 Geschäftsimmobilien ..........................................597.2.1 Miete...................................................................597.2.2 Kauf ....................................................................607.3 Wohnimmobilien .................................................617.3.1 Miete...................................................................617.3.2 Kauf ....................................................................617.4 Rechtliche Aspekte: Baubewilligung ..................647.5 Rechtliche Aspekte: Grundstückerwerb durchPersonen im Ausland .........................................647.5.1 Bewilligungsfrei ..................................................647.5.2 Bewilligungspflicht .............................................657.5.3 Bewilligungsgründe ............................................657.5.4 Vollzug ................................................................668. Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht.8.1 Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit .................678.2 Arbeitskosten .....................................................688.2.1 Löhne .................................................................688.2.2 Personalzusatzkosten ........................................698.3 Arbeitsrecht ........................................................708.3.1 E<strong>in</strong>zelarbeitsvertrag ............................................718.3.2 Gesamtarbeitsverträge .......................................718.3.3 Mitwirkung und Arbeitnehmervertretung ............728.4 Arbeits- und Freizeit ...........................................728.4.1 Normalarbeitszeit, Höchstarbeitszeit undArbeitszeitmodelle ..............................................728.4.2 Überstunden und Überzeit .................................728.4.3 Tages- und Abendarbeit .....................................738.4.4 Nachtarbeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen .....738.4.5 Ferien und Feiertage ..........................................738.5 Kündigung und Kurzarbeit ..................................748.5.1 Kündigungsfristen und Kündigungsschutz .........748.5.2 Kurzarbeit und Massenentlassungen .................748.6 Sozialversicherungen .........................................758.6.1 Alters- und H<strong>in</strong>terlassenenversicherung (AHV)...778.6.2 Invalidenversicherung (IV)...................................778.6.3 Unfallversicherung ..............................................778.6.4 Krankenversicherung und Krankentaggeld ........778.6.5 Erwerbsersatz und Mutterschaftsentschädigung ..788.6.6 Arbeitslosenversicherung (ALV)..........................788.6.7 Berufliche Vorsorge ............................................788.6.8 Familienzulagen ..................................................788.7 Personalsuche ....................................................798.7.1 Öffentliche Arbeitsvermittlung ............................798.7.2 Private Personalvermittler ..................................798.7.3 Headhunter .........................................................798.7.4 Personalverleih/Temporärarbeit ..........................799. F<strong>in</strong>anzplatz und Kapitalmarkt.9.1 Banken ...............................................................819.1.1 Struktur und Rahmenbed<strong>in</strong>gungen ....................819.1.2 Aufsicht ..............................................................829.1.3 Dienstleistungen .................................................829.1.4 E<strong>in</strong>lagensicherung ..............................................839.1.5 Z<strong>in</strong>sbesteuerung .................................................839.2 <strong>Schweiz</strong>er Börse: SIX Swiss Exchange ..............839.3 Geschäfts- und Immobilienf<strong>in</strong>anzierung .............849.3.1 F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> laufenden Geschäftstätigkeit ..849.3.2 Hypotheken ........................................................849.4 Risikokapital .......................................................869.4.1 Venture Capital ...................................................869.4.2 Bus<strong>in</strong>ess Angels .................................................869.4.3 Staatliche Unterstützung ....................................879.5 Kapitalkosten und Z<strong>in</strong>sen ...................................889.6 Inflation ...............................................................8910. Überblick über das <strong>Schweiz</strong>erSteuersystem.10.1 Unternehmensbesteuerung ................................9010.1.1 Gew<strong>in</strong>nsteuer – Bundesebene ...........................9010.1.2 Gew<strong>in</strong>nsteuer – Kantons- und Geme<strong>in</strong>deebene ..9110.1.3 Kapitalsteuer ......................................................9210.1.4 Steuervergünstigungen ......................................9210.2 Steuerbelastung im <strong>in</strong>ternationalen Vergleich ....9310.3 Besteuerung natürlicher Personen .....................9410.3.1 E<strong>in</strong>kommenssteuer .............................................9410.3.2 Vermögenssteuer ...............................................9410.3.3 Expatriates .........................................................9510.3.4 Grenzgänger .......................................................9510.3.5 Besteuerung nach Aufwand(Pauschalbesteuerung) .......................................9510.3.6 Erbschafts- und Schenkungssteuer ...................9610.4 Verrechnungssteuer (Quellensteuer) ...................9610.4.1 Inländische Steuersätze .....................................966 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


10.4.2 Steuersätze gemässDoppelbesteuerungsabkommen ........................9710.4.3 Bilaterale Verträge mit <strong>der</strong> EU ............................9710.5 Mehrwertsteuer ..................................................9710.5.1 Steuerpflichtige Personen ..................................9710.5.2 Steuerbare Leistungen .......................................9810.5.3 Steuerbarer Betrag .............................................9810.5.4 Steuersätze ........................................................9810.5.5 Steuerausnahmen ..............................................9810.5.6 Abzug von Vorsteuern ........................................9910.5.7 Exporte ...............................................................9910.5.8 Internationale Geschäftstätigkeit ........................9910.5.9 Unternehmen mit Sitz im Ausland ......................9910.6 Sonstige Steuern ..............................................10010.6.1 Stempelabgaben ..............................................10010.6.2 Liegenschaftssteuern .......................................10010.7 Doppelbesteuerungsabkommen ......................10010.8 Verrechnungspreisvorschriften .........................10111. Infrastruktur.11.1 Verkehr .............................................................10211.1.1 Strassennetz .....................................................10211.1.2 Schiene.............................................................10311.1.3 Luftverkehr .......................................................10411.2 Energie .............................................................10611.3 Wasser ..............................................................10611.3.1 Tr<strong>in</strong>kwasser.......................................................10611.3.2 Abwasserentsorgung und Gewässerschutz .....10711.4 Kommunikation ................................................10711.5 Post ..................................................................10811.6 Gesundheitswesen ...........................................10811.6.1 Mediz<strong>in</strong>ische Versorgung .................................10811.6.2 Krankenversicherung ........................................10912. Bildung und Forschung.12.1 Schul- und Berufsausbildung ...........................11012.1.1 Grundschule und weiterführende Ausbildung ...11212.1.2 Berufsbildung ...................................................11312.2 Weiterbildung ...................................................11312.3 Universitäten/Hochschulen ..............................11412.3.1 Universitäre und technische Hochschulen .......11412.3.2 Fachhochschulen .............................................11512.3.3 Executive-MBA-Programme EMBA .................11612.4 Internationale Privatschulen und Internate .......11612.5 Forschung und Entwicklung .............................11712.5.1 Forschungsstandort <strong>Schweiz</strong> ...........................11712.5.2 Internationale Forschungszusammenarbeit .....11913. Leben <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>.13.1 Sicherheit und Lebensqualität ..........................12013.2 Umzug und Integration .....................................12113.2.1 Umzug ..............................................................12213.2.2 Sprachkurse .....................................................12213.3 Wohnungsmiete ................................................12313.3.1 Kaution und Mietvertrag ...................................12313.3.2 Hausordnung und Verwaltung ..........................12313.4 Telefon, Internet und Fernsehen .......................12413.5 Versicherungen .................................................12413.6 Öffentlicher Verkehr ..........................................12513.7 Freizeitgestaltung .............................................12513.7.1 Freizeit- und Kulturangebot ..............................12513.7.2 Vere<strong>in</strong>e und Freiwilligenarbeit ...........................12613.8 E<strong>in</strong>kommen und Lebenshaltungskosten ..........12614. Standortför<strong>der</strong>ung.14.1 Zuständigkeiten ................................................12914.2 För<strong>der</strong>politik und Instrumente ..........................12914.3 Dienstleistungen «<strong>Schweiz</strong>. Handels- &Investitionsför<strong>der</strong>ung» ......................................12914.4 Kantonale För<strong>der</strong>ung ........................................13014.5 Steuererleichterungen im Rahmen <strong>der</strong>Regionalpolitik ..................................................13114.6 Weitere För<strong>der</strong>e<strong>in</strong>richtungen ............................13214.6.1 KTI För<strong>der</strong>agentur für Innovation .....................13214.6.2 Technologie- und Grün<strong>der</strong>parks .......................13315. Anhang.15.1 Adressen ..........................................................13615.2 Abbildungsverzeichnis .....................................13915.3 Mögliche Servicepartner ..................................140Europakarte ................................................. 141<strong>Schweiz</strong>er Landkarte ................................... 142Sprachgebiete <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ......................... 143<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 20107


Vorteile <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>.1. Wettbewerbsfähige politischeund wirtschaftliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen.• E<strong>in</strong>fache Unternehmensgründung, praxiserprobtes Gesellschaftsrecht• Effiziente bürokratische Abläufe und ger<strong>in</strong>ge Regulierungsdichte• Umfassen<strong>der</strong> Schutz des geistigen Eigentums• Ke<strong>in</strong> Anti-Dump<strong>in</strong>g-Gesetz2. Strategisch günstige Lage.• Drei <strong>der</strong> vier grössten europäischen Märkte/Volkswirtschaftens<strong>in</strong>d Nachbarlän<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>• Kommunikations- und Transportzentrum zwischen Nord- undSüdeuropa3. Enge <strong>in</strong>ternationale Verflechtung,verlässliche Beziehung <strong>Schweiz</strong>–Europa.• Starke Exportorientierung <strong>der</strong> Wirtschaft; hohe Direkt<strong>in</strong>vestitionenim Ausland• Europäische Union als wichtigster Handelspartner <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>,Beziehungen abgesichert durch breit abgestützte, demokratischlegitimierte bilaterale Verträge• Englisch als Kommunikationssprache neben vier Landessprachen4. Erstklassige Infrastruktur, hoheLebensqualität.• Dichtes Strassen-, Schienen- und Luftverkehrsverb<strong>in</strong>dungsnetz• Sichere Versorgung mit Energie, Wasser und Kommunikationsdienstleistungen• Erstklassige Gesundheitsversorgung• Sichere Städte, <strong>in</strong>takte Umwelt5. Weltweit führende Wirtschaftscluster.• Führen<strong>der</strong> neutraler Standort für europäische Headquarterfunktionen• Weltweit e<strong>in</strong>zigartige Konzentration von Pharma und LifeSciences• Bedeuten<strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzplatz• Marktführer <strong>in</strong> <strong>der</strong> Luxusuhren<strong>in</strong>dustrie• Trotz Rohstoffarmut global bedeuten<strong>der</strong> Standort im Rohstoffhandel6. Flexibler Arbeitsmarkt, hoheProduktivität.• Liberales Arbeitsrecht, arbeitgeberfreundliche Regelungen• Ger<strong>in</strong>ge Arbeitslosigkeit, hohe Erwerbsquote• Motivierte, loyale und gut ausgebildete Arbeitskräfte mit breitenSprachkenntnissen und überdurchschnittlicher <strong>in</strong>ternationalerErfahrung7. Mässige Steuerbelastung.• Europaweit konkurrenzfähige Steuersätze• Ger<strong>in</strong>ge Abgaben• Attraktive Möglichkeiten <strong>der</strong> Steuerplanung8. Effizienter Kapitalmarkt, günstigeKonditionen.• Breites Angebot an Bank- und Versicherungsprodukten• Günstige Z<strong>in</strong>skonditionen• Langfristig hohe Preisstabilität/tiefe Inflation8 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


9. Ausgezeichnete Bildungs<strong>in</strong>stitutionen,führen<strong>der</strong> Innovationsstandort.• Praxisorientierte Grundausbildungen, Universitäten und Fachhochschulenmit Forschung von Weltruf, <strong>in</strong>ternational renommiertePrivatschulen und Internate• Enge Vernetzung von Forschung und Wirtschaftspraxis, Beteiligungam <strong>in</strong>ternationalen Forschungsaustausch• Unterstützung bei <strong>der</strong> Umsetzung von <strong>der</strong> Innovation <strong>in</strong> diePraxis10. Professionelle Unterstützung bei<strong>der</strong> Ansiedlung.• Kompetente Beratung• Vermittlung von Kontakten und Geschäftsgrundstücken• Steuererleichterungen und f<strong>in</strong>anzielle För<strong>der</strong>möglichkeitenAbb. 1: Internationale Rank<strong>in</strong>gs <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>1• Wettbewerbsfähigkeit 2)2• Arbeitsmarkt: <strong>in</strong>ternationale3• Politische Stabilität 1)Erfahrung 1)• E<strong>in</strong>vernehmen Arbeitnehmer • Anziehungskraft auf hoch– Arbeitgeber 2)qualifiziertes Personal aus dem• Persönliche Sicherheit Bern, Ausland 1)Genf, Zürich 6)• Qualität <strong>der</strong> Infrastruktur 2)• Lebensqualität Genf 5)• Arbeitsmotivation 1)• Gesundheits<strong>in</strong>frastruktur 1)• Globaler Innovations<strong>in</strong>dex 3)• Ausgaben für F & E 1)• Kaufkraft Zürich 7)• Bonitätsrat<strong>in</strong>g 4)• Kaufkraft Genf 7)• Nobelpreise pro Mio. E<strong>in</strong>wohner 1)• Lebensqualität Zürich 5)Quellen:1)IMD World Competitiveness Yearbook 20092)The Global Competitiveness Report 2009 – 20103)Global Summary Innovation Index (GSII)4)Euromoney 20085)Mercer Survey, Quality of Liv<strong>in</strong>g Global City Rank<strong>in</strong>gs 20096)Mercer Survey, Quality of Liv<strong>in</strong>g Global City Rank<strong>in</strong>gs 20087)UBS, Preise und Löhne: E<strong>in</strong> Kaufkraftvergleich rund um die Welt, März 2008<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 20109


1. <strong>Schweiz</strong> im Überblick.Die <strong>Schweiz</strong> liegt e<strong>in</strong>gebettet zwischen Alpen und Juraund ist Kommunikations- und Transportzentrum zwischenNord- und Südeuropa. Hier überschneiden sich europäischeKulturen und Sprachen. Ke<strong>in</strong> an<strong>der</strong>es Land bietet auf <strong>der</strong>artkle<strong>in</strong>em Raum e<strong>in</strong>e so grosse Vielfalt. Die <strong>Schweiz</strong>er Wirtschaftverdankt ihren hohen Entwicklungsstand dem liberalenWirtschaftssystem, <strong>der</strong> politischen Stabilität und <strong>der</strong> engenVerflechtung mit ausländischen Volkswirtschaften. Der Staatschafft die nötigen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen und greift nur dorte<strong>in</strong>, wo es das allgeme<strong>in</strong>e Interesse erfor<strong>der</strong>t. Das hochstehendeBildungssystem und die hervorragende Infrastrukturs<strong>in</strong>d Grundlagen <strong>der</strong> Wettbewerbsfähigkeit <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>erWirtschaft.6 % <strong>der</strong> Süsswasservorräte Europas lagern <strong>in</strong> den <strong>Schweiz</strong>erAlpen. Deshalb wird die <strong>Schweiz</strong> auch das «WasserschlossEuropas» genannt. Nebst zahlreichen Flüssen hat die <strong>Schweiz</strong>ca. 1’500 Seen. Die beiden grössten <strong>Schweiz</strong>er Seen teilt sichdas Land mit se<strong>in</strong>en Nachbarn: den Genfersee (Lac Léman) imSüdwesten mit Frankreich und den Bodensee im Nord osten mitDeutschland und Österreich.Das <strong>Schweiz</strong>er Portalwww.swissworld.orgSprachen: dt., engl., franz., it., span., russ., ch<strong>in</strong>., jap.1.1 Geografie.Abb. 2:ÜbersichtskarteDie Gesamtfläche <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> beträgt 41’285 km 2 . Geprägt vonGebirgs- und Hügelketten, Flüssen und Seen, bietet das Landauf kle<strong>in</strong>em Raum – 220 km von Norden nach Süden und 348 kmvon Westen nach Osten – e<strong>in</strong>e grosse landschaftliche Vielfalt. Die<strong>Schweiz</strong>er Alpen, das hügelige <strong>Schweiz</strong>er Mittelland, das vomBodensee bis zum Genfersee reicht, und <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>er Jura, e<strong>in</strong>langgestrecktes, raues Faltengebirge, bilden die drei geogra fischenHaupträume des Landes. Wegen ihrer zentralen Lage ist die<strong>Schweiz</strong> e<strong>in</strong> Schnittpunkt unterschiedlicher Kulturen und gleichzeitigKommunikations- und Transportzentrum zwischen Nord- undSüdeuropa.10 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


1.2 Klima.Das Klima <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> wird stark durch den nahen Atlantikbestimmt. Mit den vorherrschenden Strömungen aus westlichenRichtungen gelangt vorwiegend feucht-milde Meeresluft <strong>in</strong> die<strong>Schweiz</strong>. Im Sommer wirkt sie kühlend, im W<strong>in</strong>ter wärmend, unddas ganze Jahr h<strong>in</strong>durch fällt <strong>in</strong> den meisten Gebieten genügendNie<strong>der</strong>schlag. Die Alpen wirken dabei als markante Klimaschrankezwischen <strong>der</strong> Nord- und <strong>der</strong> Südschweiz. Die hauptsächlichvom Mittelmeer her bee<strong>in</strong>flusste Südschweiz unterscheidet sichvom Norden vor allem durch deutlich mil<strong>der</strong>e W<strong>in</strong>ter. Die Temperaturen<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> s<strong>in</strong>d primär abhängig von <strong>der</strong> Höhenlage.Im nördlichen Flachland liegt die Durchschnittstemperatur imJanuar bei rund 1° C, im Juli bei rund 17° C. Im Flachland <strong>der</strong>Südseite liegen die entsprechenden Durchschnittstemperaturen2 bis 3° C höher.Klima <strong>Schweiz</strong>www.meteoschweiz.chSprachen: dt., engl., franz., it.1.3 Politisches System.1.3.1 Fö<strong>der</strong>alistische StrukturDie <strong>Schweiz</strong> ist e<strong>in</strong>e Willensnation, gebildet von mehreren Volksgruppenmit verschiedenen Sprachen und Religionen. Die Gründungdes mo<strong>der</strong>nen Staates <strong>Schweiz</strong> geht auf das Jahr 1848zurück. Vor dieser Zeit bestand die <strong>Schweiz</strong> aus e<strong>in</strong>em lockerenBündnis zwischen unabhängigen Kantonen. Die Abkürzung CHfür die <strong>Schweiz</strong>, wie man sie beispielsweise von Internetseiten herkennt, geht auf die offizielle late<strong>in</strong>ische Bezeichnung «Confoe<strong>der</strong>atioHelvetica» zurück.Der staatliche Aufbau ist fö<strong>der</strong>alistisch und glie<strong>der</strong>t sich <strong>in</strong> diedrei politischen Ebenen Geme<strong>in</strong>den, Kantone und Bund. DerBund ist überall dort zuständig, wo ihn die Verfassung dazuermächtigt – z.B. <strong>in</strong> <strong>der</strong> Aussen- und Sicherheitspolitik, beim ZollundGeldwesen, <strong>in</strong> <strong>der</strong> landesweit gültigen Rechtsetzung und <strong>in</strong><strong>der</strong> Verteidigung. Die 26 Kantone haben im weltweiten Vergleiche<strong>in</strong> Höchstmass an Souveränität. Gesundheitswesen, Bildungund Kultur gehören zu jenen Politikbereichen, <strong>in</strong> denen sie übergrosse Handlungsspielräume verfügen. Als kle<strong>in</strong>e und flexiblepolitische E<strong>in</strong>heiten stehen die Kantone <strong>in</strong> verschiedenen Bereichenauch <strong>in</strong> Konkurrenz zue<strong>in</strong>an<strong>der</strong>.Das fö<strong>der</strong>alistische System zeichnet sich weiter durch grosseBürger- und Wirtschaftsnähe aus. So werden viele öffentlicheAufgaben durch Kantone und Geme<strong>in</strong>den erfüllt, die dabei übergrosse Autonomie verfügen und somit den lokalen Bedürfnissenangemessene Lösungen umsetzen können.1.3.2 Gewaltenteilung auf BundesebeneDas <strong>Schweiz</strong>er Volk ist laut Bundesverfassung <strong>der</strong> Souverän desLandes, also die oberste politische Instanz, und wählt das Parlament.Zudem hat jede Stimmbürger<strong>in</strong>/je<strong>der</strong> Stimmbürger dasRecht, mit e<strong>in</strong>em Referendum o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Initiative bei <strong>der</strong> Ausgestaltung<strong>der</strong> Verfassung und Gesetzgebung mitzuwirken.Gesetzgebende Gewalt auf Bundesebene ist das Parlament, dasaus zwei Kammern besteht: dem Nationalrat, <strong>der</strong> Volksvertretungmit 200 Abgeordneten, und dem Stän<strong>der</strong>at als Vertretung <strong>der</strong> 26Kantone mit <strong>in</strong>sgesamt 46 Mitglie<strong>der</strong>n. Der Nationalrat wird allevier Jahre durch das Volk <strong>in</strong> direkter Wahl gewählt, wobei je<strong>der</strong>Kanton e<strong>in</strong>en Wahlkreis bildet. Die Zahl se<strong>in</strong>er Abgeordneten wirdnach <strong>der</strong> Bevölkerungszahl berechnet, doch stellt je<strong>der</strong> Kantonm<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>en Vertreter.Die Bundesregierung nennt sich Bundesrat und ist e<strong>in</strong>e Kollegialbehörde.Jedes se<strong>in</strong>er sieben Mitglie<strong>der</strong>, die von <strong>der</strong> aus beidenParlamentskammern bestehenden Bundesversammlung gewähltwerden, leitet e<strong>in</strong>es <strong>der</strong> sieben M<strong>in</strong>isterien (Departemente). JedesJahr wechselt nach e<strong>in</strong>em bestimmten Turnus unter ihnen <strong>der</strong>Vorsitz <strong>der</strong> Landesregierung, <strong>der</strong> mit dem Titel des Bundespräsidentenverbunden ist.Die oberste Rechtssprechung <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> erfolgt durch dasBundesgericht <strong>in</strong> Lausanne, das Eidgenössische Versicherungsgericht<strong>in</strong> Luzern sowie durch das Bundesstrafgericht <strong>in</strong> Bell<strong>in</strong>zonaund das Bundesverwaltungsgericht <strong>in</strong> Bern (ab 2012 <strong>in</strong> St. Gallen).<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201011


Abb. 3:Direkte DemokratieVolk(Souverän)Bundesverfassung(«Grundgesetz»)RegierungBundesrat(7 Mitglie<strong>der</strong>,davon 1 Bundespräsidentabwechselnd für 1 Jahr)ZweikammerparlamentNationalrat(grosse Kammer,200 Mitglie<strong>der</strong>)Stän<strong>der</strong>at(kle<strong>in</strong>e Kammer,46 Mitglie<strong>der</strong>)BundesgerichtVerordnungenBundesverwaltungBundesgesetzeBudget(Staatshaushalt)WahlKontrolle (Ge schäftsprüfungs kom mis sion)Vorschlag (Volk: Volks<strong>in</strong>itiative; Regierung: Gesetzesvorschlag;Parlament: Motion betreffend Amtsführung)Quelle: www.geschichte-schweiz.chDiskussion (Debatte zwischen denParlamentskammern: Differenzbere<strong>in</strong>igung)Beschluss (Gesetze unterstehen dem obligatorischeno<strong>der</strong> fakultativen Referendum)1.3.3 Direkte Demokratie und KonkordanzsystemIn kaum e<strong>in</strong>em Staat gibt es so weitgehende Mitbestimmungsrechtedes Volkes wie <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>. Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger könnene<strong>in</strong>en Volksentscheid über e<strong>in</strong>e von ihnen gewünschte Än<strong>der</strong>ungo<strong>der</strong> Ergänzung <strong>der</strong> Verfassung verlangen (Volks<strong>in</strong>itiative) o<strong>der</strong>über Parlamentsentscheide im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> bef<strong>in</strong>den (Referendum).Die lange demokratische Tradition, aber auch die vergleichsweiseger<strong>in</strong>ge Grösse und Bevölkerungszahl des Landes sowie schliessliche<strong>in</strong>e hohe Alphabetisierungsrate und e<strong>in</strong> vielfältiges Medienangebots<strong>in</strong>d ausschlaggebend für das Funktionieren dieser beson<strong>der</strong>enStaatsform. In <strong>der</strong> Regel s<strong>in</strong>d die Stimmberechtigten viermalpro Jahr aufgerufen, über eidgenössische Vorlagen zu bef<strong>in</strong>den.E<strong>in</strong>e Eigenheit <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>er Politik ist das Konkordanzsystem.Seit Jahrzehnten stellen die wichtigsten politischen Kräfte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>erArt Koalition die sieben Bundesräte. Im Parlament s<strong>in</strong>d ebenfallsnicht nur die Wahlgew<strong>in</strong>ner, son<strong>der</strong>n alle Parteien proportionalnach Wählerstärke vertreten. Entscheidungen fallen je nach Interessenlagemit wechselnden Mehrheiten. So können möglichstviele Gruppierungen ihre Me<strong>in</strong>ung zu e<strong>in</strong>em Thema äussern und zue<strong>in</strong>em breit abgestützten Kompromiss beitragen. Dieses Bemühenum Konsens auf <strong>der</strong> Basis des Kollegialitäts- und Konkordanzpr<strong>in</strong>zipsträgt wesentlich zur politischen Stabilität <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> bei.1.3.4 Politische Stabilität und sozialer FriedeGemäss den e<strong>in</strong>schlägigen Untersuchungen über Sicherheit,Privateigentum und sozialen Zusammenhalt sowie politische Stabilitätbelegt die <strong>Schweiz</strong> im <strong>in</strong>ternationalen Vergleich regelmässigSpitzen plätze. Die <strong>Schweiz</strong>er messen ihrer Unabhängigkeit grossesGewicht bei.12 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Trotz des Nebene<strong>in</strong>an<strong>der</strong>s unterschiedlicher Sprachgruppen undKulturen ist die <strong>in</strong>nere Stabilität gross. Es herrscht e<strong>in</strong> hohes Massan Toleranz und persönlicher Freiheit. Das Konkordanzpr<strong>in</strong>zip giltauch für die Beziehungen zwischen den Sozialpartnern. BeideSeiten haben sich dazu verpflichtet, ihre Probleme auf dem Wegvon Verhandlungen zu lösen. Dank diesem sozialen Frieden steigtdas allgeme<strong>in</strong>e Wohlstandsniveau seit Jahrzehnten an.Abb. 4: Politische Stabilität, 2008Politische Richtung stabil = 10, <strong>in</strong>stabil = 01 Luxemburg 9,642 <strong>Schweiz</strong> 9,623 S<strong>in</strong>gapur 9,404 Österreich 9,385 Schweden 9,239 Irland 8,8210 Dänemark 8,8111 Nie<strong>der</strong>lande 8,7113 USA 8,5414 Deutschland 8,4816 Vere<strong>in</strong>igtes Königreich (UK) 8,3418 Frankreich 8,2119 Hongkong SAR 8,1622 Brasilien 7,9028 Indien 6,3431 VR Ch<strong>in</strong>a 6,1234 Japan 5,8739 Russland 5,3345 Belgien 4,4651 Italien 3,38Quelle: IMD World Competitiveness Yearbook 2009Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten EDAwww.eda.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., engl., franz., it.1.4 Öffentliche F<strong>in</strong>anzen.Die <strong>Schweiz</strong> wird ihrem Ruf als stabilitätsorientiertes Land gerecht.Die Inflationsrate liegt klar unter jenen <strong>der</strong> EU und <strong>der</strong> wichtigstenIndustrienationen. Dasselbe gilt für die Arbeitslosigkeit.Die Arbeitslosenquote liegt regelmässig unter 4 %. Traditionell tiefs<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> auch die Z<strong>in</strong>ssätze. Die <strong>Schweiz</strong> verzeichnete<strong>in</strong>e hohe Sparquote und grosse Zuflüsse ausländischer Gel<strong>der</strong>.Die Staatsquote misst die Ausgaben <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltungen<strong>in</strong> Prozent des Brutto<strong>in</strong>landproduktes (BIP). Sie be<strong>in</strong>haltet dieAusgaben <strong>der</strong> öffentlichen Haushalte sowie <strong>der</strong> obligatorischenSozialversicherungen und liegt <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> bei 32,6 % (Hochrechnung2008). Die meisten europäischen Län<strong>der</strong> weisen im Jahr2008 e<strong>in</strong>e deutlich höhere Sparquote auf (Frankreich: 52,5 %;Schweden: 51,2 %; Italien: 48,4 %; Deutschland: 43,4 %).Der staatliche F<strong>in</strong>anzhaushalt ist gesund. Dies gilt sowohl für dasF<strong>in</strong>anzwesen des Zentralstaates, <strong>der</strong> Bundesebene, als auch fürdie Kantone und ihre Geme<strong>in</strong>den. Der gesamte Budgetsaldo <strong>der</strong>drei Ebenen ist positiv. Die öffentliche Defizitquote von 1 % istdeutlich ger<strong>in</strong>ger als die Durchschnittswerte <strong>der</strong> EU- und OECD-Mitgliedlän<strong>der</strong>.Aussenpolitik <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>Kap. 1.5 NeutralitätAuch die Staatsverschuldung liegt unter <strong>der</strong>jenigen <strong>der</strong> meisteneuropäischen Län<strong>der</strong>. Die gesamten Schulden <strong>der</strong> öffentlichenHand machen 59 % des BIP aus (2006). Die Staatsschuldenquoteliegt nach wie vor unter dem EU-Durchschnitt und jener <strong>der</strong> USA.Politisches System <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>www.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., engl., franz., it.Eidgenössische F<strong>in</strong>anzverwaltung EFVwww.efv.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., engl., franz., it.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201013


1.5 Neutralität.Aussenpolitisch verfolgt die <strong>Schweiz</strong> den Grundsatz <strong>der</strong> Neutralität.Damit spielt sie <strong>in</strong>dessen ke<strong>in</strong>eswegs e<strong>in</strong>e weltpolitischeAussenseiterrolle: Seit 2002 ist die <strong>Schweiz</strong> Mitglied <strong>der</strong> UNO,und sie arbeitet auch <strong>in</strong> den UNO-Son<strong>der</strong>organisationen aktiv mit.Darüber h<strong>in</strong>aus engagiert sich die <strong>Schweiz</strong> seit langem <strong>in</strong> wichtigenwirtschaftspolitischen Organisationen wie <strong>der</strong> EuropäischenFreihandels-Assoziation EFTA.21 % <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong>nen und Bewohner besitzen e<strong>in</strong>e ausländischeStaatsangehörig keit. Während <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit vorallem sozial schwächere Personen <strong>in</strong> die <strong>Schweiz</strong> e<strong>in</strong>wan<strong>der</strong>ten,zieht das Land seit E<strong>in</strong> führung <strong>der</strong> Personenfreizügigkeit mit <strong>der</strong>EU/EFTA vermehrt Auslän<strong>der</strong><strong>in</strong>nen und Auslän<strong>der</strong> aus gesellschaftlichhöheren Schichten an, wobei vor allem die Zuwan<strong>der</strong>ungvon hoch qualifizierten Arbeitskräften aus Deutschland zuerwähnen ist.Während mehr als 500 Jahren dom<strong>in</strong>ierte <strong>der</strong> Leitspruch «MischtEuch nicht <strong>in</strong> fremde Händel» des bekannten Heiligen Niklaus von<strong>der</strong> Flüe (1417 – 1487) die <strong>Schweiz</strong>er Politik. Die <strong>Schweiz</strong> ist seit1515 neutral, was nach den Napoleonischen Kriegen 1815 vonden europäischen Grossmächten auch anerkannt wurde. Ke<strong>in</strong>an<strong>der</strong>es Land <strong>in</strong> Europa kann auf e<strong>in</strong>e so lange Tradition <strong>der</strong> Neutralitätzurückblicken. Seit dem Ende des Kalten Krieges hat die<strong>Schweiz</strong> ihr Neutralitätsverständnis gelockert. Da sich die Rolle<strong>der</strong> NATO gewandelt hat – sie leistet vermehrt friedenserhaltendeE<strong>in</strong>sätze – ist die <strong>Schweiz</strong> 1996 <strong>der</strong> NATO-Partnerschaft für denFrieden beigetreten. Dank ihrer Neutralität tritt die <strong>Schweiz</strong> öfterals Vermittler<strong>in</strong> auf. Ausserdem vertreten <strong>Schweiz</strong>er Diplomaten<strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Fällen die Interessen von Län<strong>der</strong>n, die untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong>ke<strong>in</strong>en offiziellen Kontakt pflegen. Die <strong>Schweiz</strong> bietet ihr neutralesTerritorium zudem für politisch delikate Treffen und Konferenzenan.1.6 Bevölkerung.Die ständige Wohnbevölkerung <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> beträgt rund 7,5 Mio.Der Anteil <strong>der</strong> 20- bis 39-Jährigen liegt bei 26,8 %, während 16,4 %65-jährig und älter sowie 21,5 % jünger als 20 Jahre s<strong>in</strong>d. DieLebenserwartung ist e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> höchsten <strong>der</strong> Welt: 79,4 Jahre fürMänner und 84,2 Jahre für Frauen. Die Siedlungsstruktur ist vergleichsweisedezentral und dadurch überschaubar: Mehr als zweiDrittel <strong>der</strong> Bevölkerung leben <strong>in</strong> den fünf grössten Städten (Zürich,Genf, Basel, Bern, Lausanne) und <strong>der</strong>en Agglomerationen.Es gibt vier anerkannte Landessprachen: Deutsch (64 %), Französisch (20 %), Italienisch (7 %) und Rätoromanisch (1 %). In<strong>der</strong> Nord-, Ost- und Zentralschweiz wird Deutsch gesprochen,alltagssprachlich <strong>in</strong> schon kle<strong>in</strong>räumig recht unterschiedlichenMundartfärbungen, Französisch im Westen des Landes, <strong>der</strong>Romandie, im Mittelland zum Teil Deutsch und Französisch, Italienisch<strong>in</strong> <strong>der</strong> Südschweiz (Tess<strong>in</strong>) und Rätoro manisch <strong>in</strong> Teilen desKantons Graubünden.Bundesamt für Statistik (BFS)www.statistik.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., engl., franz., it.1.7 Weltoffenheit undInternationalität.1.7.1 Sprachen und HerkunftDie meisten <strong>Schweiz</strong>er sprechen m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e Fremdsprache.Sie erlernen diese bereits <strong>in</strong> <strong>der</strong> Grundschule, wo nun vermehrtschon früh auch Englisch <strong>in</strong>s Lehrprogramm aufgenommen wird.Dank <strong>der</strong> Offenheit des Landes – auch für Zuwan<strong>der</strong>ung – ist dieVielfalt <strong>der</strong> Sprachen, die tatsächlich gesprochen werden und<strong>in</strong> denen kommuniziert werden kann, gross. Im <strong>in</strong>ternationalenGeschäftsleben ist neben <strong>der</strong> jeweiligen Landessprache Englischsehr präsent und wird von den Führungskräften benutzt.Mehr als e<strong>in</strong> Viertel <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> wohnhaften Personenwar zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Geburt ausländischer Nationalität. Ausdem Zusammenleben verschiedener Sprachgruppen und Religionenund dem grossen Anteil ausländischer E<strong>in</strong>wohner ergibtsich e<strong>in</strong> hohes Mass an Offenheit und Toleranz. Das erleichtert esausländischen Unternehmen, von <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> aus tätig zu se<strong>in</strong>.Wenn auch Europa <strong>der</strong> wichtigste Wirtschaftspartner ist, s<strong>in</strong>d dieBeziehungen zu an<strong>der</strong>en Märkten, speziell zu Amerika und Asien,ebenfalls sehr <strong>in</strong>tensiv. Insbeson<strong>der</strong>e die F<strong>in</strong>anzplätze Zürichund Genf s<strong>in</strong>d Schmelztiegel verschiedener Kulturen. Auch imkulturellen Bereich hat die <strong>Schweiz</strong> e<strong>in</strong>e weltoffene Tradition. IhreNeutralität gestattet ihr den Zugang zu allen Län<strong>der</strong>n, und sie öffnetsich selber auch gegenüber diesen. Das hat nicht nur weltweitoperierenden Firmen, son<strong>der</strong>n auch zahlreichen <strong>in</strong>ternationalenOrganisationen erleichtert, sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> anzusiedeln.14 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


1.7.2 Direkt<strong>in</strong>vestitionen und <strong>Schweiz</strong>er Unternehmenim AuslandDie <strong>Schweiz</strong> weist weltweit e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> stärksten Vernetzungen mitden Weltmärkten auf. Der Kapitalbestand von Direkt<strong>in</strong>vestitionenim Ausland betrug 2007 740 Mrd. CHF o<strong>der</strong> 145 % des Brutto<strong>in</strong>landproduktes(BIP). Zum Vergleich: In Belgien betrug diesesVerhältnis 135 %, <strong>in</strong> den Nie<strong>der</strong>landen 111 %. Deutlich tiefer wares z.B. <strong>in</strong> Irland mit 57 %. Die schweizerischen Unternehmen mitDirekt<strong>in</strong>vestitionen im Ausland beschäftigen rund 2,4 Mio. Personen<strong>in</strong> ihren ausländischen Tochtergesellschaften und Betriebsstättenund s<strong>in</strong>d auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> bedeutende Arbeitgeber.Abb. 5:Die weltoffensten VolkswirtschaftenE<strong>in</strong>zelrank<strong>in</strong>gsRang Integration <strong>der</strong> PersönlichePolitischesTechnologie<strong>in</strong>sgesamt Wirtschaft KontakteEngagementS<strong>in</strong>gapur 1 2 3 15 40Hongkong SAR 2 1 1 17 71Nie<strong>der</strong>lande 3 4 16 6 8<strong>Schweiz</strong> 4 11 2 7 28Irland 5 6 4 13 5Dänemark 6 5 13 5 7USA 7 71 40 1 51Grossbritannien 12 18 21 9 6Belgien 15 7 7 22 16Deutschland 22 45 34 16 19Frankreich 25 31 29 24 3Japan 28 70 65 12 15Italien 34 56 38 26 11Russland 62 49 60 46 52VR Ch<strong>in</strong>a 66 43 67 56 65Brasilien 67 69 71 39 42Indien 71 66 59 63 69Quelle: Foreign Policy: The Globalization Index 2007<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201015


1.7.3 Internationale OrganisationenDank ihrer politischen Ungebundenheit bei zugleich bewusstemEngagement, auch für die <strong>in</strong>ternationale Verständigung, dient die<strong>Schweiz</strong> vielen <strong>in</strong>ternationalen Organisationen als Plattform, unteran<strong>der</strong>em <strong>der</strong> UNO mit Sitz <strong>in</strong> Genf. Sitz <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> habenauch weit über 200 Nichtregierungsorganisationen mit beratendemStatus bei den Vere<strong>in</strong>ten Nationen.Abb. 6:Internationale Organisationen mit Sitz <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>ACICI Agentur für <strong>in</strong>ternationale Handels<strong>in</strong>formation und -kooperation Genf www.aitic.orgBIE/UNESCO Internationales Erziehungsamt/Organisation <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>ten Nationen fürGenf www.ibe.unesco.orgErziehung, Wissenschaft und KulturBITH Internationales Amt für Textilien und Bekleidung Genf www.itcb.orgBIZ Bank für Internationalen Zahlungsausgleich Basel www.biz.orgCERN Europäische Organisation für Kernphysikalische Forschung Genf public.web.cern.chCour OSCE Vergleichs- und Schiedsgerichtshof <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> OSZE Genf www.osce.org/ccaEBU Europäische Rundfunk-Union Genf www.ebu.chEFTA Europäische Freihandels-Assoziation Genf www.efta.<strong>in</strong>tFIFA Weltfussballverband Zürich www.fifa.comFIS Internationaler Skiverband Thun www.fis-ski.comIKRK Internationales Komitee vom Roten Kreuz Genf www.icrc.orgILO Internationale Arbeitsorganisation Genf www.ilo.orgIOC Internationales Olympisches Komitee Lausanne www.olympic.orgIRU Internationale Strassentransport-Union Genf www.iru.orgISO Internationale Organisation für Normung Genf www.iso.orgISSI International Space Science Institute Bern www.issibern.chITU Internationale Fernmeldeunion Genf www.itu.<strong>in</strong>tOTIF Zwischenstaatliche Organisation für den <strong>in</strong>ternationalen Eisenbahnverkehr Bern www.otif.orgUEFA Europäischer Fussballverband Nyon www.uefa.comUNHCR Amt des Hohen Flüchtl<strong>in</strong>gskommissars <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>ten Nationen Genf www.unhcr.orgUNOG Büro <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>ten Nationen <strong>in</strong> Genf Genf www.onug.chUPU Weltpostvere<strong>in</strong> Bern www.upu.<strong>in</strong>tWADA Welt-Anti-Dop<strong>in</strong>g-Agentur Lausanne www.wada-ama.orgWHO Weltgesundheitsorganisation Genf www.who.<strong>in</strong>tWIPO Weltorganisation für geistiges Eigentum Genf www.wipo.<strong>in</strong>tWMO Weltorganisation für Meteorologie Genf www.wmo.<strong>in</strong>tWTO Welthandelsorganisation Genf www.wto.orgWWF World Wide Fund for Nature Gland www.wwf.orgQuelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA16 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


1.8 Die <strong>Schweiz</strong> <strong>in</strong> Zahlen.Abb. 7:Die <strong>Schweiz</strong> <strong>in</strong> ZahlenAllgeme<strong>in</strong>Währung <strong>Schweiz</strong>er Franken (CHF)Zeitzone MEZ = UTC + 1Telefonvorwahl +41Nationalfeiertag1. AugustWirtschaftKennzahlen 2008BIP (nom<strong>in</strong>al) <strong>in</strong> Mrd. CHF 532,1Volkse<strong>in</strong>kommen pro Kopf <strong>in</strong> CHF 69’109BIP-Wachstum 1,6 %Inflationsrate 2,4 %Arbeitslosenquote 2,6 %Importe <strong>in</strong> Mrd. CHF 186,9Exporte <strong>in</strong> Mrd. CHF 206,3Kennzahlen 2007Budgetüberschuss <strong>in</strong> % des BIP +0,8Staatsverschuldung <strong>in</strong> % des BIP 55,5Steuerquote <strong>in</strong> % des BIP 30,1Direkt<strong>in</strong>vestitionen <strong>in</strong> Mio. CHF 2007Kapitalbestand im Ausland 740’472Kapitalbestand <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> 379’894Kapitalexporte <strong>in</strong>s Ausland 59’612Kapitalimporte <strong>in</strong> die <strong>Schweiz</strong> 59’113Personalbestand im Ausland 2’350’238Personalbestand <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> 227’539BevölkerungStändige Wohnbevölkerung <strong>in</strong> 1’000 7’593,5Bevölkerungsdichte pro km 2 172,0Altersgruppen <strong>in</strong> %0 – 19 Jahre 21,5 %20 – 39 Jahre 26,8 %40 – 64 Jahre 35,3 %65 – 79 Jahre 11,7 %80 Jahre und mehr 4,7 %Anteil Auslän<strong>der</strong><strong>in</strong>nen und Auslän<strong>der</strong> 20,5 %Durchschnittliche Zahl <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>1,4je FrauLebenserwartung bei <strong>der</strong> Geburt (Jahre)Männer 79,2Frauen 84,2Wan<strong>der</strong>ungssaldo 5,2ReligionRömisch-katholisch 42 %Evangelisch-reformiert 35 %An<strong>der</strong>e 23 %SprachenDeutsch 63,7 %Französisch 20,4 %Italienisch 6,5 %Rätoromanisch 0,5 %An<strong>der</strong>e 9,0 %GeografieFläche <strong>in</strong> km 2 41’285Grenze <strong>in</strong> km 1’881Anzahl Seen 1’484Höchster Berg (<strong>in</strong> m): Dufourspitze, Wallis 4’634Grösster Gletscher: Aletsch, Wallis117 km 2 /24 kmGrösster See (<strong>in</strong> km 2 ): Genfersee 582Zweitgrösster See (<strong>in</strong> km 2 ): Bodensee 539HauptstadtBernGrösste Agglomerationen2007<strong>in</strong> 1’000 E<strong>in</strong>wohnernZürich 1’132Genf 504Basel 490Bern 346Lausanne 317PolitikStaatsform Parlamentarischer Bundes staat seit 1848,direkte DemokratieKantone20 Vollkantone, 6 HalbkantoneGeme<strong>in</strong>den 2’715Quellen:UBS, Economic Research; UBS outlook; Bundesamt für Statistik (BFS); <strong>Schweiz</strong>erische Nationalbank (SNB); www.myswitzerland.com<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201017


2. Wirtschaftsstruktur.Die <strong>Schweiz</strong> ist e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> liberalsten und konkurrenzfähigstenVolks wirtschaften <strong>der</strong> Welt. Von jeher pflegt das Land engewirtschaftliche Beziehungen mit dem Ausland. Rechtssicherheitund langfristig stabile Entscheidungsgrundlagenfür <strong>Investoren</strong>, e<strong>in</strong>e verhältnismässig ger<strong>in</strong>ge Regulierungsdichtesowie die Nähe zu Forschungs<strong>in</strong>stitutionen positionierendas Land bei Allokationsentscheiden für hochwertigeDienstleistungs- und Produktionstätigkeiten als europaweitattraktiven Standort.2.1 Brutto<strong>in</strong>landproduktund Branchenstruktur.Die <strong>Schweiz</strong> erwirtschaftet pro Kopf <strong>der</strong> Bevölkerung e<strong>in</strong> Brutto<strong>in</strong>landprodukt,das weltweit das fünfthöchste bzw. kaufkraftbere<strong>in</strong>igtdas achthöchste ist. Das Brutto<strong>in</strong>landprodukt pro Kopf<strong>der</strong> Bevölkerung lag 2008 mit 64’642 USD deutlich über demEU-Durchschnitt. Im Vergleich zum Vere<strong>in</strong>igten Königreich (UK)schneidet die <strong>Schweiz</strong> um 49 % besser ab, gegenüber Deutschlandund Frankreich beträgt die Differenz 45 % bzw. 40 %.Rund 70 % des Brutto<strong>in</strong>landproduktes stammen aus dem Dienstleistungsbereich.Der Industriesektor ist mit e<strong>in</strong>em Anteil von28 % am BIP jedoch ebenfalls e<strong>in</strong> wichtiger Pfeiler <strong>der</strong> Volkswirtschaft.Schlüsselbranchen s<strong>in</strong>d Chemie, Investitionsgüter undBanken. Die <strong>Schweiz</strong>er Wirtschaft ist stark exportorientiert, <strong>der</strong>Anteil des Aussenhandels am Brutto<strong>in</strong>landprodukt ist e<strong>in</strong>er <strong>der</strong>höchsten <strong>der</strong> Welt. E<strong>in</strong>e sehr wichtige Rolle spielt hierbei die EU(62,0 % <strong>der</strong> Ausfuhr, 79,5 % <strong>der</strong> E<strong>in</strong>fuhr).Kle<strong>in</strong>- und Mittelbetriebe (KMU) dom<strong>in</strong>ieren die Struktur <strong>der</strong>schweizerischen Wirtschaft. Mehr als 99 % <strong>der</strong> Unternehmen habenweniger als 250 Vollzeitbeschäftigte. Die B<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> Arbeitnehmeran das Unternehmen ist sehr eng, Motivation und Verantwortungsbewusstse<strong>in</strong>s<strong>in</strong>d ausgeprägt. Diese typisch schweizerischenEigen schaften resultieren im Qualitäts- und Servicegedankensowohl <strong>in</strong> <strong>der</strong> Industrie als auch im Dienstleistungsbereich. Auchbezüglich Innovation gehört die <strong>Schweiz</strong> zur Weltspitze.Abb. 8: Brutto<strong>in</strong>landprodukt pro Kopf (nom<strong>in</strong>al), 2008, <strong>in</strong> USD1 Luxemburg 110’7662 Norwegen 93’8293 Qatar 65’8324 <strong>Schweiz</strong> 64’6425 Dänemark 62’3066 Irland 61’4947 Nie<strong>der</strong>lande 52’87111 Belgien 47’24912 USA 46’18913 Frankreich 46’07016 Deutschland 44’44417 Vere<strong>in</strong>igtes Königreich (UK) 43’35218 Italien 38’81219 Japan 38’42420 S<strong>in</strong>gapur 37’59723 Hongkong SAR 30’89037 Russland 11’79144 Brasilien 8’21154 VR Ch<strong>in</strong>a 3’26057 Indien 1’049Quelle: IMD World Competitiveness Yearbook 200918 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Abb. 9: Branchenstruktur, BeschäftigtenanteilBranche Beschäftigte (3. Quartal 2008)<strong>in</strong> 1’000 <strong>in</strong> %Total (ohne Land- und Forstwirtschaft)3’947,0 100 %Sektor II Total 1’059,7 26,90 %Baugewerbe 306,5 7,77 %Masch<strong>in</strong>enbau (<strong>in</strong>klusive108,0 2,74 %Computer herstellung)Metall-Industrie 106,9 2,71 %Mediz<strong>in</strong>ische Geräte, Präzisions<strong>in</strong>strumente,98,3 2,49 %UhrenChemische Industrie und Kunststoffe95,9 2,43 %Nahrungs- und Genussmittel 63,0 1,60 %Sonstiges verarbeitendes Gewerbe 52,8 1,34 %Holz- und Papier<strong>in</strong>dustrie 51,6 1,31%Verlagswesen und Druck 46,2 1,17 %Elektrizitätserzeugung 40,6 1,03 %Energie- und Wasserversorgung 25,6 0,65 %Fahrzeugbau 21,1 0,53 %Textilien, Bekleidung und Schuhe 18,5 0,47 %Sektor III Total 2’888,1 73,20 %Handel; Reparatur von610,8 15,48 %Autos/GebrauchtgüterGesundheits- und Sozialwesen 473,9 12,01 %Dienstleistungen für Unternehmen 380,8 9,65 %Verkehr und Nachrichtenübermittlung255,8 6,48 %Unterrichtswesen 246,7 6,25 %Gastgewerbe 234,8 5,95 %Kredit- und Versicherungsgewerbe 214,2 5,43 %Öffentl. Verwaltung, Militär,171,3 4,34 %SozialversicherungSonstige Dienstleistungen 168,3 4,26 %Informatikdienste 72,8 1,84 %Immobilien und Vermietung 40,0 1,01 %F & E 17,7 0,45 %Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), Beschäftigungsstatistik (BESTA)Abb. 10: Rank<strong>in</strong>g Wettbewerbsfähigkeit, 2009Global Competitiveness Index (GCI)1 <strong>Schweiz</strong> 5,602 USA 5,593 S<strong>in</strong>gapur 5,554 Schweden 5,515 Dänemark 5,467 Deutschland 5,378 Japan 5,3710 Nie<strong>der</strong>lande 5,3211 Hongkong SAR 5,2213 Vere<strong>in</strong>igtes Königreich (UK) 5,1916 Frankreich 5,1318 Belgien 5,0921 Luxemburg 4,9625 Irland 4,8429 VR Ch<strong>in</strong>a 4,7448 Italien 4,3149 Indien 4,3056 Brasilien 4,2363 Russland 4,15Quelle: World Economic Forum, The Global Competitiveness Report 2009 – 2010Abb. 11: Globaler Innovations<strong>in</strong>dex, 20061 F<strong>in</strong>nland 0,762 Schweden 0,743 <strong>Schweiz</strong> 0,714 Japan 0,705 S<strong>in</strong>gapur 0,697 USA 0,678 Deutschland 0,639 Dänemark 0,5910 Nie<strong>der</strong>lande 0,5812 Vere<strong>in</strong>igtes Königreich (UK) 0,5714 Frankreich 0,5617 Belgien 0,5220 Irland 0,4821 Luxemburg 0,4723 Hongkong SAR 0,3924 Russland 0,3926 Italien 0,3635 VR Ch<strong>in</strong>a 0,2741 Brasilien 0,2246 Indien 0,17Quelle: www.pro<strong>in</strong>no-europe.eu, Global Summary Innovation Index (GSII)<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201019


World Economic Forumwww.weforum.orgSprache: engl.2.2 Internationale Verflechtung.Der schweizerische B<strong>in</strong>nenmarkt ist kle<strong>in</strong>, und eigene Ressourcenvon natürlichen Rohstoffen fehlen. Das hat die Unternehmenschon seit dem Aufkommen <strong>der</strong> <strong>in</strong>dustriellen Fertigung gezwungen,ihre oftmals wichtigsten Absatzmärkte ausserhalb desLandes zu suchen und zu pflegen. Je<strong>der</strong> zweite <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>erwirtschaftete Franken stammt aus dem Export von Waren undDienstleistungen. Dank diesem Zwang zur Öffnung nach aussenist das Land e<strong>in</strong> wichtiger Mitspieler im Welthandel. Aber auch proKopf <strong>der</strong> Bevölkerung gerechnet nimmt die <strong>Schweiz</strong> unter denwichtigsten Exportlän<strong>der</strong>n Spitzenpositionen sowohl im Exportvon Gütern als auch von Dienstleistungen e<strong>in</strong>.Abb. 12: Handelsbilanz <strong>in</strong> % des BIP, 20071 S<strong>in</strong>gapur 24,272 Norwegen 17,153 Malaysia 15,504 Hongkong SAR 13,545 <strong>Schweiz</strong> 13,356 VR Ch<strong>in</strong>a 10,997 Luxemburg 9,2611 Nie<strong>der</strong>lande 7,6712 Deutschland 7,4614 Russland 5,9115 Japan 4,8723 Belgien 1,6725 Dänemark 1,1128 Brasilien 0,1130 Indien – 1,0131 Frankreich – 1,1834 Italien – 2,4337 Vere<strong>in</strong>igtes Königreich (UK) – 3,7539 USA – 5,3041 Irland – 5,40Quelle: IMD World Competitiveness Yearbook 20092.2.1 Güter- und DienstleistungsverkehrFür die <strong>Schweiz</strong>er Wirtschaft ist Europa mit Abstand <strong>der</strong> wichtigsteKunde. Vier Fünftel aller Warenimporte und drei Fünftel <strong>der</strong>Güterexporte entfallen auf den Austausch mit <strong>der</strong> EU. Dabeiist Deutschland traditionell <strong>der</strong> wichtigste Bezüger und auch <strong>der</strong>bedeutendste Lieferant <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>. Rang zwei und drei <strong>der</strong>bedeutendsten Lieferanten belegen Italien und Frankreich.Zweitwichtigster Kunde <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> s<strong>in</strong>d die USA, gefolgt vonItalien und Frankreich. Nach Wirtschaftsblöcken entfallen auf dieSchwellenlän<strong>der</strong> fast 10 % <strong>der</strong> Exporte, und annähernd 5 % <strong>der</strong>Importe stammen aus Entwicklungslän<strong>der</strong>n.Klassisches Beispiel für e<strong>in</strong>en exportorientierten erfolgreichenIndustriezweig ist die so genannte «heimliche Automobil- undLuftfahrt<strong>in</strong>dustrie» <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>: e<strong>in</strong> nach aussen wenig bekanntesNetzwerk von hoch spezialisierten Herstellerbetrieben und Problemlösernfür Komponenten von <strong>der</strong> Präzisions- und Mikromechaniküber die Werkstofftechnologie und Kunststofftechnik bis h<strong>in</strong>zur Textilbranche. Als technologisch führende Innovationspartnerhaben sich diese <strong>Schweiz</strong>er Firmen als zuverlässige Zuliefererpositioniert, <strong>der</strong>en Produkte sich durch Qualität und Präzisionauszeichnen.Die <strong>Schweiz</strong> ist Mitunterzeichner<strong>in</strong> des WTO-Abkommens. Siewirkt mit Freihandelsabkommen, als EFTA-Mitglied und mit denbilateralen Abkommen mit <strong>der</strong> EU kont<strong>in</strong>uierlich auf Marktliberalisierungh<strong>in</strong>. Dank ihrer konsequenten Marktöffnungspolitik istdie <strong>Schweiz</strong> e<strong>in</strong> effizienter Handelsplatz und – nicht nur relativ zurMarktgrösse – e<strong>in</strong> wirtschaftlich bedeuten<strong>der</strong> Markt.Abb. 13: Ausfuhren und E<strong>in</strong>fuhren nach Län<strong>der</strong>n, 2008<strong>in</strong> Mrd. CHFEU & EFTAAussereuropäischeIndustrielän<strong>der</strong>Transformationslän<strong>der</strong>Schwellenlän<strong>der</strong>Entwicklungslän<strong>der</strong>Quelle: www.zoll.adm<strong>in</strong>.ch155,6132,016,730,27,511,47,721,79,317,6ImporteExporte20 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


2.2.2 Direkt<strong>in</strong>vestitionenDie <strong>Schweiz</strong> ist nicht nur im Austausch von Waren und Dienstleistungensehr stark mit dem Ausland verflochten. Auch <strong>in</strong> ihrenInvestitionsbeziehungen ist sie aufgrund ihrer Lage, <strong>der</strong> Ressourcenknappheitund des begrenzten B<strong>in</strong>nenmarktes traditionellstark im Ausland engagiert. Dies zeigt das Verhältnis zwischendem Bestand <strong>der</strong> schweizerischen Direkt<strong>in</strong>vestitionen im Auslandund dem nom<strong>in</strong>ellen Brutto<strong>in</strong>landprodukt (BIP), das Ende 2007bei 145 % lag. Die <strong>Schweiz</strong> ist absolut weltweit <strong>der</strong> neuntgrössteDirekt<strong>in</strong>vestor im Ausland, gemessen am Brutto<strong>in</strong>landprodukt gar<strong>der</strong> viertgrösste. In den USA ist die <strong>Schweiz</strong> als Direkt<strong>in</strong>vestor dieNummer sieben; 15,4 % o<strong>der</strong> 113’736 Mio. CHF aller schweizerischenDirekt<strong>in</strong>vestitionen erfolgen <strong>in</strong> den Vere<strong>in</strong>igten Staaten.Auch ist die <strong>Schweiz</strong> e<strong>in</strong> attraktiver Standort für ausländische <strong>Investoren</strong>,<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e aus dem EU-Raum (71,6 %, 271’854 Mio.CHF) und den USA. Der Kapitalbestand <strong>der</strong> US-amerikanischen<strong>Investoren</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> beträgt 18,3 % o<strong>der</strong> 69’628 Mio. CHF.Abb. 14: Direkt<strong>in</strong>vestitionen: KapitalbeständeKapitalbestand am Jahresende (2007)<strong>Schweiz</strong>erische Direkt<strong>in</strong>vestitionenim AuslandAusländische Direkt<strong>in</strong>vestitionen<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong><strong>in</strong> Mio. CHF <strong>in</strong> % <strong>in</strong> Mio. CHF <strong>in</strong> %Total 740’472 100,0 % 379’894 100,0 %EU 291’697 39,4 % 271’854 71,6 %Grossbritannien 57’076 7,7 % 17’039 4,5 %Deutschland 49’153 6,6 % 28’257 7,4 %Nie<strong>der</strong>lande 33’968 4,6 % 83’880 22,1 %Luxemburg 31’963 4,3 % 22’779 6,0 %Frankreich 29’373 4,0 % 34’701 9,1 %Italien 23’131 3,1 % 5’931 1,6 %Spanien 13’038 1,8 % 1’403 0,4 %Österreich 8’049 1,1 % 57’707 15,2 %Übriges Europa 52’333 7,1 % 2’484 0,7 %Offshore F<strong>in</strong>anzzentren 35’235 4,8 % n. a.Russische Fö<strong>der</strong>ation 5’639 0,8 % n. a.Nordamerika 147’956 20,0 % 72’966 19,2 %USA 113’736 15,4 % 69’628 18,3 %Kanada 34’220 4,6 % 3’338 0,9 %Mittel- und Südamerika 164’732 22,2 % 29’249 7,7 %Brasilien 34’689 4,7 % n. a.Offshore F<strong>in</strong>anzzentren 117’877 15,9 % 27’077 7,1 %Asien, Afrika, Ozeanien 83’756 11,3 % 3’341 0,9 %Japan 13’682 1,8 % 932 0,2 %S<strong>in</strong>gapur 13’547 1,8 % n. a.VR Ch<strong>in</strong>a 4’754 0,6 % n. a.Hongkong SAR 4’505 0,6 % n. a.Taiwan 1’110 0,1 % n. a.Indien 2’751 0,4 % n. a.Australien 11’893 1,6 % n. a.Quelle: SNB, Direkt<strong>in</strong>vestitionen 2007, www.snb.ch<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201021


2.3 Bedeutende Wirtschaftscluster.Cluster können aus ökonomischer Sicht als Netzwerke von Produzenten,Zulieferern, Forschungse<strong>in</strong>richtungen (z.B. Hochschulen),Dienstleistern (z.B. Design- und Ingenieurbüros) und verbundenenInstitutionen (z.B. Handelskammern) mit e<strong>in</strong>er gewissenregionalen Nähe zue<strong>in</strong>an<strong>der</strong> def<strong>in</strong>iert werden, die über geme<strong>in</strong>sameAustauschbeziehungen entlang e<strong>in</strong>er Wertschöpfungskette(z.B. Automobilproduktion) gebildet werden. Die Mitglie<strong>der</strong> stehendabei über Liefer- o<strong>der</strong> Wettbewerbsbeziehungen o<strong>der</strong> geme<strong>in</strong>sameInteressen mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> <strong>in</strong> Beziehung. Dabei spricht man erstvon e<strong>in</strong>em Cluster, wenn sich e<strong>in</strong>e kritische Masse von Firmen<strong>in</strong> räumlicher Nähe zue<strong>in</strong>an<strong>der</strong> bef<strong>in</strong>det, <strong>der</strong>en Aktivitäten sichentlang e<strong>in</strong>er o<strong>der</strong> mehrerer Wertschöpfungsketten ergänzen o<strong>der</strong>mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> verwandt s<strong>in</strong>d. Erst unter dieser Bed<strong>in</strong>gung kann e<strong>in</strong>Wachstumspool entstehen, <strong>der</strong> auch Zulieferer und spezialisierteDienstleister anzieht und Wettbewerbsvorteile für alle beteiligtenFirmen schafft.Entwicklerfirmen und 72 Biotech-Zuliefererfirmen; die Nie<strong>der</strong>lassungenausländischer Firmen und Biotechaktivitäten grosserPharma- und Agrochemieunternehmen s<strong>in</strong>d nicht mitgezählt).Die Dichte von Biotechunternehmen ist weltweit e<strong>in</strong>zigartig. Überdie Hälfte <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>er Biotechfirmen s<strong>in</strong>d kle<strong>in</strong>ste Unternehmenmit weniger als 20 Beschäftigten. Diese profitieren von <strong>der</strong>geografischen Nähe zu Grossfirmen sowohl <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> wieauch im grenznahen Ausland. Bekannte Global Players mit Sitz<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>, die im europäischen Vergleich Spitzenpositionenbelegen, s<strong>in</strong>d z.B. Actelion, Amgen, Biogen Idec, Crucell undMerck Serono.SGCI Chemie Pharma <strong>Schweiz</strong>www.sgci.chSprachen: dt., engl., franz.In <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> bef<strong>in</strong>den sich gleich mehrere solcher Branchencluster,die auch <strong>in</strong>ternational von Bedeutung s<strong>in</strong>d. Auf dennächsten Seiten werden die wichtigsten Branchencluster <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong> kurz vorgestellt. Die dar<strong>in</strong> enthaltenen Zahlen s<strong>in</strong>d nurAnhaltspunkte und mit Vorsicht zu geniessen, da sich die Clusterzum Teil überlagern.Biotechnologie <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>www.swissbiotech.orgSprache: engl.2.3.1 Life Sciences, Chemie und PharmaWeltweit sehr erfolgreiche Grosskonzerne wie Novartis, Roche,Syngenta und kle<strong>in</strong>ere Unternehmen formen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nordwestschweize<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>zigartigen <strong>in</strong>dustriellen Cluster, <strong>der</strong> die Stadt Baselund die Region Nordwestschweiz zu e<strong>in</strong>em national wie auch<strong>in</strong>ternational bevorzugten Life-Science- und Pharma/Chemie-Standort macht. Die chemische, pharmazeutische und biotechnologischeIndustrie bilden die stärkste Kraft <strong>der</strong> nordwestschweizerischen,<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Basler Wirtschaft. Die durchschnittlicheWachstumsrate im Life-Science-Sektor im tr<strong>in</strong>ationalen Metropolitanraum(<strong>Schweiz</strong>, Frankreich, Deutschland) betrug <strong>in</strong> den letzten15 Jahren 7,1 %. 28’000 Personen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Branche beschäftigt,davon 81 % <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>. Die nom<strong>in</strong>ale Bruttowertschöpfungbeläuft sich auf 5,3 Mrd. Euro.Durch die Sogwirkung <strong>der</strong> Pharmariesen Novartis und Roche habensich <strong>in</strong> vier Regionen – nämlich <strong>in</strong> Basel, Zürich, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regionum den Genfersee und <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gerem Mass im Tess<strong>in</strong> – sogenannteBiotechcluster gebildet. Per Ende 2007 zählte die Branche220 Unternehmen mit rund 14’700 Mitarbeitenden (148 Biotech-2.3.2 Mediz<strong>in</strong>altechnikAuch die Dichte von Mediz<strong>in</strong>technikunternehmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>ist aussergewöhnlich hoch. Zur Mediz<strong>in</strong>technikbranche gehörenrund 500 bis 700 Unternehmen, die hauptsächlich <strong>in</strong> den ZentrenBern, Basel und Zürich sowie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Westschweiz angesiedelts<strong>in</strong>d. 200 bis 300 Unternehmen stellen eigene Produkte her, diezu 70 % exportiert werden. Die Investitionen <strong>in</strong> Forschung undEntwicklung, die Wachstumsraten und die Profitabilität s<strong>in</strong>düberdurchschnittlich hoch. In Europa beschäftigen nur Deutschlandund Grossbritannien mehr Arbeitnehmer <strong>in</strong> dieser Branche.Grösster Arbeitgeber ist Synthes vor <strong>der</strong> Johnson&Johnson-TochterDePuy und <strong>der</strong> Diagnostiksparte von Roche. Weitere globale<strong>Schweiz</strong>er Unternehmen s<strong>in</strong>d Ypsomed, Sonova (Hörgeräte) undStraumann (Dentalimplantate). Von den ausländischen Grosskonzernens<strong>in</strong>d Stryker, Zimmer, Medtronic und Smith & Nephew zuerwähnen.Die Mediz<strong>in</strong>technik<strong>in</strong>dustrie gehört zu den zukunftsträchtigstenBranchen <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>: In ke<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en Land s<strong>in</strong>d dar<strong>in</strong> relativzur Erwerbsbevölkerung mehr Personen beschäftigt. Nachdem22 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


sie <strong>in</strong> den letzten Jahren e<strong>in</strong> jährliches Wachstum von rund10 % aufwies, erwirtschaften heute rund 45’000 Personen <strong>in</strong>700 Unternehmen e<strong>in</strong>en Umsatz von 20 Mrd. CHF. Zwei Dritteldavon werden mit Exporten erzielt. Fast die Hälfte (45 %) des im<strong>Schweiz</strong>er Markt erzielten Umsatzes wird von den Herstellernmediz<strong>in</strong>technischer Produkte erarbeitet, was die Bedeutung <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong> als Produktionsstandort für Mediz<strong>in</strong>technik unterstreicht.Gemessen an ihrem Beitrag an das Brutto<strong>in</strong>landprodukt ist dieWertschöpfung <strong>der</strong> Mediz<strong>in</strong>technik<strong>in</strong>dustrie gut doppelt so hochwie <strong>der</strong> Durchschnitt <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>er Wirtschaft.Dachverband <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>erischen Handels- undIndustrievere<strong>in</strong>igungen <strong>der</strong> Mediz<strong>in</strong>altechnikwww.fasmed.chSprachen: dt., franz.Unternehmen des F<strong>in</strong>anzsektors. Mit <strong>der</strong> Errichtung des «SwissF<strong>in</strong>ance Institute» – e<strong>in</strong>er Kooperation von F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>stituten undführenden <strong>Schweiz</strong>er Universitäten – wurden im Jahr 2006 Ausbildungund F<strong>in</strong>anzforschung weiter gestärkt.Im <strong>in</strong>ternationalen Vergleich geniesst <strong>der</strong> Bankenplatz <strong>Schweiz</strong>hohes Ansehen und ist äusserst wettbewerbsfähig. Kernkompetenzist das Vermögensverwaltungsgeschäft mit Privatkunden.Neben den beiden global tätigen Grossbanken UBS und CreditSuisse gibt es viele regional tätige sowie spezialisierte Institute.Die Anzahl <strong>der</strong> Auslandsbanken beträgt rund 150. 58 % <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong> verwalteten Vermögen stammen aus dem Ausland.Zu den wesentlichen Erfolgsfaktoren und Rahmenbed<strong>in</strong>gungenfür die Versicherungsbranche gehören e<strong>in</strong> hohes Volkse<strong>in</strong>kommenund Sicherheitsbedürfnis, e<strong>in</strong> gut ausgebautes Altersvorsorgesystem,e<strong>in</strong> offener und <strong>in</strong>ternational vernetzter Versicherungsplatz,e<strong>in</strong> glaubwürdiges regulatorisches Umfeld und <strong>in</strong>ternationalesKnow-how im Rückversicherungsgeschäft.Cluster-Verband Mediz<strong>in</strong>technikwww.medical-cluster.chSprachen: dt., engl.Forum F<strong>in</strong>anzplatz <strong>Schweiz</strong>www.forumf<strong>in</strong>anzplatz.chSprachen: dt., franz.Cluster Mediz<strong>in</strong>altechnikwww.swiss-medtech.orgSprachen: dt., engl.Swiss F<strong>in</strong>ance Institutewww.swissf<strong>in</strong>ance<strong>in</strong>stitute.chSprache: engl.2.3.3 F<strong>in</strong>anzdienstleistungenDer F<strong>in</strong>anzplatz <strong>Schweiz</strong> ist von hoher volkswirtschaftlicherBedeutung und stellt weltweit e<strong>in</strong>en erstklassigen Cluster dar. Esgibt <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> rund 330 Banken, 260 Versicherungen sowie2’700 Pensionskassen. Die meisten F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>stitute bef<strong>in</strong>den sichan den Standorten Zürich, Genf, Basel und Lugano. Im Jahr 2006betrug die direkte Wertschöpfung von Banken und Versicherungenrund 70 Mrd. CHF, wobei Banken etwa 48 Mrd. CHF und Versicherungen22 Mrd. CHF beisteuerten. Dies entspricht e<strong>in</strong>emAnteil von rund 15 % des gesamtschweizerischen BIP. Rund200’000 Menschen arbeiten im F<strong>in</strong>anzsektor. Das s<strong>in</strong>d etwa 5 %aller Beschäftigten <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>. Davon entfallen gut 100’000auf Banken, 54’000 auf Versicherungen und <strong>der</strong> Rest auf an<strong>der</strong>e2.3.4 Masch<strong>in</strong>en-, Elektro- und Metall-IndustrieDie Masch<strong>in</strong>en-, Elektro- und Metall-Industrie (MEM) stellt dengrössten <strong>in</strong>dustriellen Sektor dar und nimmt mit 350’000 Beschäftigten<strong>in</strong> <strong>der</strong> schweizerischen Volkswirtschaft e<strong>in</strong>e Schlüsselstellunge<strong>in</strong>: Zum Brutto<strong>in</strong>landprodukt trug die MEM-Industrie imJahr 2007 19,3 % bei, ihr Anteil an <strong>der</strong> Wertschöpfung entsprach9,4 %. Der Werkplatz <strong>Schweiz</strong> gehört bezüglich Exportvolumen <strong>in</strong>be<strong>in</strong>ahe sämtlichen Sparten <strong>der</strong> Masch<strong>in</strong>en<strong>in</strong>dustrie zur Weltspitze.Rund 80 % <strong>der</strong> Produkte <strong>der</strong> MEM-Industrie werden exportiert.Insgesamt trägt die MEM-Industrie 39,6 % zu den schweizerischenGesamtausfuhren bei.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201023


Grosse Unternehmen <strong>der</strong> Metall- und Masch<strong>in</strong>enbranchen mitbekannten Namen wie Saurer, Rieter, Sch<strong>in</strong>dler o<strong>der</strong> ABB s<strong>in</strong>dnahezu <strong>in</strong> allen Kantonen präsent. Vor allem <strong>in</strong> den KantonenZürich/Aargau, im Rhe<strong>in</strong>tal, im Tess<strong>in</strong>, im Wallis und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zentralschweizherrscht e<strong>in</strong>e Dynamik, die auch im <strong>in</strong>ternationalenVergleich Spitzenplätze garantiert. Die meisten Betriebe setzen aufInnovationen und Qualität, um im Wettbewerb mit kostengünstigerenStandorten die Weltmarktposition zu halten bzw. auszubauen.Heute ist <strong>der</strong> Industriezweig dank des weit fortgeschrittenenStrukturwandels und neuer e<strong>in</strong>gesetzter Technologien <strong>in</strong>ternationalkonkurrenzfähig.(branchenfremde) Industrien, die für ihre Produktion ähnlicheTechnologien benötigen, dort ansiedelten. Hierzu zählt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>eauch die Mediz<strong>in</strong>altechnik, welche <strong>in</strong> den vergangenenJahren ihre Präsenz <strong>in</strong> dieser Region stark ausgebaut hat. E<strong>in</strong>stark auf die Mikromechanik und Optik ausgerichteter Cluster hatsich zudem <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ostschweiz sowie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Region Bern gebildet.Die schweizerische Elektro-, Fe<strong>in</strong>mechanik- und Uhren<strong>in</strong>dustriebietet heute an 5’000 Arbeitsstätten Arbeitsplätze für knapp140’000 Erwerbstätige, was gut 3 % <strong>der</strong> Erwerbstätigen <strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong> entspricht.<strong>Schweiz</strong>er Masch<strong>in</strong>en-, Elektro- und Metall-IndustrieVerband <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>erischen Uhren<strong>in</strong>dustrie FHwww.swissmem.chSprachen: dt., engl., franz., it.www.fhs.chSprachen: engl., franz.2.3.5 Uhren<strong>in</strong>dustrieDer Schwerpunkt <strong>der</strong> schweizerischen Uhren<strong>in</strong>dustrie liegt <strong>in</strong> denJuraregionen von Genf bis Schaffhausen (im sogenannten «Uhrmacherbogen»),mit e<strong>in</strong>zelnen Standorten im Mittelland, im Tess<strong>in</strong>und im Wallis. Die schweizerische Uhren<strong>in</strong>dustrie stellt Produkteher, <strong>der</strong>en hoher Grad <strong>der</strong> Technisierung sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er sehr starkenAufgabenteilung äussert. Daraus ergibt sich, dass die Vertreter<strong>der</strong> Branche im Allgeme<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>e und mittlere Unternehmens<strong>in</strong>d (durchschnittlich rund 60 Beschäftigte pro Unternehmen).In den rund 630 Unternehmen s<strong>in</strong>d be<strong>in</strong>ahe 49’000 Personen beschäftigt(Stand 2007). 94 % aller Beschäftigten und Betriebe s<strong>in</strong>d<strong>in</strong> den 7 Kantonen des Jurabogens tätig, sodass man von e<strong>in</strong>emeigentlichen Cluster sprechen kann. Durch die Fokussierung aufdas Luxussegment konnten die <strong>Schweiz</strong>er Uhrenhersteller ihreherausragende Weltmarktstellung <strong>in</strong> den vergangenen Jahren aufe<strong>in</strong>en Anteil von über 50 % ausbauen.Basierend auf <strong>der</strong> räumlichen Konzentration <strong>der</strong> Uhren<strong>in</strong>dustriehat sich e<strong>in</strong> eigentlicher «Präzisionscluster» herausgebildet, <strong>der</strong>entlang des Jura von <strong>der</strong> Region Basel bis <strong>in</strong> den Norden <strong>der</strong>Waadt und nach Genf verläuft, wobei Genf, Biel und La Chauxde-Fondsdrei Uhrenmetropolen s<strong>in</strong>d. Unternehmen wie dieSwatch Group, Rolex SA, Richemont SA o<strong>der</strong> auch die LVMHGroup haben hier ihren Sitz.Das Vorhandense<strong>in</strong> grossen Know-hows und hoch qualifizierterArbeitskräfte hat dazu geführt, dass sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Folge immer mehr2.3.6 InformationstechnologieDie <strong>Schweiz</strong> ist seit den 60er-Jahren weltweit die Nummer 2 imInformatike<strong>in</strong>satz (nach den USA). Sie hat im Verhältnis zur Bevölkerungszahlmehr Computer im E<strong>in</strong>satz als alle an<strong>der</strong>en europäischenLän<strong>der</strong>. Die <strong>Schweiz</strong>er Wirtschaft arbeitet stark computerorientiert.Ihre Produkte basieren auf Informatikkomponenten allerArt; das gilt für Bankdienstleistungen so gut wie für Chemie undMasch<strong>in</strong>enbau. Gemäss <strong>der</strong> International Data Corporation werden<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> mehr als 9 Mrd. CHF pro Jahr für IT ausgegeben.Im Grossraum Zürich/Bodensee haben sich rund um die ETHZürich, ihre Forschungsanstalten sowie die Universität Zürich renommierteUnternehmen aus dem Informationstechnologiesektorangesiedelt, z.B. das IBM-Forschungslabor o<strong>der</strong> das MicrosoftDevelopment Center for Collaboration Technologies. Googleeröffnete <strong>in</strong> Zürich im Jahr 2004 se<strong>in</strong> erstes Entwicklungszentrum<strong>in</strong> Europa – entscheidend war die Nähe zu den Hochschulen.Weitere Zentren für Informationstechnologie haben sich <strong>in</strong> Bernund Luzern herausgebildet.Mehr als 110’000 Arbeitnehmer s<strong>in</strong>d im IT-Sektor beschäftigt.<strong>Schweiz</strong>er IT-Unternehmen wie Oerlikon und Kudelski s<strong>in</strong>d führend<strong>in</strong> ihren Märkten. E<strong>in</strong>ige <strong>der</strong> grössten Arbeitgeber <strong>der</strong> Branche s<strong>in</strong>dausländische Firmen wie Siemens, EDS Corporation, Dell, HP, Reutersund Orange. E<strong>in</strong> wichtiges Kriterium für ausländische IT-Firmen,sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> nie<strong>der</strong>zulassen, s<strong>in</strong>d die hervorragend ausgebildeten,technisch versierten und oft mehrsprachigen Arbeitnehmer.24 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Dachorganisation Informatik- und TelecomsektorNetzwerk zu Umwelt und Energieeffizienzwww.ictswitzerland.chSprachen: dt., franz.www.eco-net.chSprache: dt.2.3.7 UmwelttechnologieDer Begriff Umwelttechnologie umfasst alle Technologien, Verfahrenund Produkte (Güter und Dienstleistungen), welche dieUmweltbelastung reduzieren und die natürlichen Ressourcenbzw. Lebensgrundlagen schonen. Gemäss e<strong>in</strong>em Bericht desBundesamtes für Statistik (BFS) werden die gesamten Umweltausgabendes öffentlichen und privaten Sektors <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>auf rund 6 Mrd. CHF o<strong>der</strong> ca. 1,7 % des BIP beziffert. Rund e<strong>in</strong>Drittel <strong>der</strong> Kosten entsteht durch die Abfallwirtschaft. Für denGewässerschutz und die Luftre<strong>in</strong>haltung wird je ungefähr e<strong>in</strong>Viertel ausgegeben. Die restlichen Ausgaben verteilen sich auf dieübrigen Umweltbereiche. Gemäss e<strong>in</strong>er nach diesen Vorgabendurchgeführten Analyse des BFS zählte die <strong>Schweiz</strong> 1998 rund50’000 Beschäftigte <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umweltbranche. Dies entspricht 1,3 %aller Beschäftigten. Der Umsatz <strong>der</strong> Umweltbranche belief sichauf 9,5 Mrd. CHF. Verglichen mit Zahlen aus dem Jahr 1990 hatsich bis 1998 die Zahl <strong>der</strong> Beschäftigten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umweltbrancheverdreifacht und <strong>der</strong> Umsatz verdoppeltBundesamt für Umwelt BAFUwww.bafu.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., engl., franz., it.<strong>Schweiz</strong>erischer Verband für Umwelttechnikwww.svut.chSprachen: dt., engl., franz.2.3.8 RohstoffhandelDie <strong>Schweiz</strong> ist e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> weltweit wichtigsten Handelsplattformenfür Rohstoffe. Rund e<strong>in</strong> Drittel des globalen Handels mit Getreide,Ölsaaten und Reis sowie e<strong>in</strong> erheblicher Teil des Rohölgeschäfteswerden über Genf abgewickelt, während Zug e<strong>in</strong> Zentrum desHandels mit Bergbauprodukten ist. Diese dom<strong>in</strong>ante Positionüberrascht auf den ersten Blick, da es sich um e<strong>in</strong> B<strong>in</strong>nenlandhandelt, das über ger<strong>in</strong>ge eigene Rohstoffe verfügt. Als Knotenpunktverschiedener Handelsrouten war die <strong>Schweiz</strong> jedoch bereitsfrühzeitig <strong>in</strong> den <strong>in</strong>ternationalen Handel mit Kaffee o<strong>der</strong> auchBaumwolle e<strong>in</strong>gebunden. Nicht zuletzt wegen <strong>der</strong> klassischenStandortvorteile des <strong>Schweiz</strong>er F<strong>in</strong>anzplatzes ist es ihr spätergelungen, zu e<strong>in</strong>er eigentlichen Drehscheibe des <strong>in</strong>ternationalenHandels zu werden. Neben den vergleichsweise tiefen Steuernschätzen die Handelsgesellschaften die zentrale Lage, die guteInfrastruktur und die Anb<strong>in</strong>dung ans Ausland.Laut e<strong>in</strong>er Studie <strong>der</strong> Geneva Trad<strong>in</strong>g and Shipp<strong>in</strong>g Association(GTSA) beläuft sich <strong>der</strong> jährliche Gew<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Branche alle<strong>in</strong> <strong>in</strong>Genf auf 2,1 Mrd. CHF. Von Bedeutung für die <strong>Schweiz</strong>er Volkswirtschafts<strong>in</strong>d auch die zahlreichen im Umfeld des Rohstoffhandelsangesiedelten Dienstleistungen wie Versicherungsschutz,Anwaltskanzleien, Beratungsunternehmen, Treuhän<strong>der</strong>, Speditions-und Sicherheitsfirmen. <strong>Schweiz</strong>er Gross- und Kantonal -banken sowie diverse Auslandsbanken haben sich <strong>in</strong> denregionalen Zentren auf die F<strong>in</strong>anzierung des Rohstoffhandelsspezialisiert. Sie f<strong>in</strong>anzieren den Rohwarene<strong>in</strong>kauf, garantierendie reibungslose Abwicklung <strong>der</strong> Transaktion und bieten Schutzgegen operationelle Risiken sowie Kreditrisiken.Handel <strong>Schweiz</strong>Energie-Clusterwww.vsig.chSprachen: dt., engl., franz.www.energie-cluster.chSprachen: dt., franz.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201025


Geneva Trad<strong>in</strong>g & Shipp<strong>in</strong>g Association (GTSA)www.gtsa.chSprachen: engl., franz.In den vergangenen Jahren hat <strong>der</strong> Rohstoffhandel kont<strong>in</strong>uierlichan Bedeutung gewonnen. Auf <strong>der</strong> Rangliste <strong>der</strong> 1’000 grössten<strong>Schweiz</strong>er Unternehmen figurieren 4 Rohstofffirmen unterden ersten 10: Glencore auf Platz 1 und Xstrata auf Platz 5 s<strong>in</strong>dansässig <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zentralschweiz (Kanton Zug), Mercuria EnergyTrad<strong>in</strong>g und Cargill International auf den Plätzen 8 und 10 habenihren Sitz <strong>in</strong> <strong>der</strong> Westschweiz (Kanton Genf).2.3.9 HeadquarterfunktionenDie <strong>Schweiz</strong> ist e<strong>in</strong> Zentrum für globale und regionale Headquartersausländischer Firmen. Während europäische Firmen ihrenglobalen Hauptsitz ansiedeln, f<strong>in</strong>den sich bei US-amerikanischenFirmen eher regionale Headquarters <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>. Von denmehr als 6’500 ausländischen Firmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> s<strong>in</strong>d heutemehr als 1’000 regionale o<strong>der</strong> globale Headquarters. Die AnzahlUnternehmen, die ihren europäischen Hauptsitz hierher verlegthaben, hat <strong>in</strong> den letzten Jahren zugenommen. Alle<strong>in</strong> <strong>in</strong> den letzten10 Jahren kamen mehr als 180 Headquarters h<strong>in</strong>zu. Darunters<strong>in</strong>d 89 Firmen <strong>der</strong> Forbes-Global-2000-Firmenliste, so z.B. IBM,General Motors, Kraft Foods, Phillip Morris, Procter & Gamble,Dow Chemicals, Amgen, Baxter, DuPont, Nissan und Google.Schlüsselkriterien für die Standortwahl s<strong>in</strong>d das günstige steuerlicheUmfeld, die Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal, diehohe Lebensqualität sowie die vorzügliche geografische Lage.Wichtig ist auch die Neutralität im ökonomischen S<strong>in</strong>n – e<strong>in</strong>e<strong>Schweiz</strong>er Zentrale wird von allen grossen europäischen Märktenakzeptiert. 90 % <strong>der</strong> hier ansässigen ausländischen Unternehmenwürden sich wie<strong>der</strong> für die <strong>Schweiz</strong> als Standort entscheiden undloben die ausgezeichnete Infrastruktur für Verkehr und Kommunikationsowie den hohen Stand <strong>der</strong> Technologie. Weitere Vorteiles<strong>in</strong>d die Nähe zu Forschung und Kunden, das stabile politischeund wirtschaftliche Umfeld sowie zuverlässige Doppelbesteuerungsabkommen.Die <strong>Schweiz</strong> eignet sich zudem ausgezeichnetals Testmarkt, da sie auf kle<strong>in</strong>stem Raum grösstmögliche Vielfaltbietet.26 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


3. Wirtschaftliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen.Freier Wettbewerb und Handel sowie <strong>der</strong> Schutz des geistigenEigentums s<strong>in</strong>d Grundpfeiler des wirtschaftlichenErfolgs und machen die <strong>Schweiz</strong> für Unternehmen aus demIn- und Ausland attraktiv. Effizient organisierte adm<strong>in</strong>istrativeProzesse sorgen für Sicherheit beim Planen und im täglichenGeschäft, und e<strong>in</strong>e fortschrittliche Umweltgesetzgebungbürgt für Nachhaltigkeit.Die Attraktivität <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> als Ansiedlungsstandort für weltweittätige Firmen ist sehr hoch. Hauptgründe: ihr liberales Wirtschaftsumfeldund ihre an <strong>der</strong> freien Marktwirtschaft orientierteWirtschaftspolitik.Abb. 15: Wirtschaftsfreiheit, 2006Rangierung weltweit Rat<strong>in</strong>gHongkong SAR 1 8,94S<strong>in</strong>gapur 2 8,57Neuseeland 3 8,28<strong>Schweiz</strong> 4 8,20Grossbritannien 5 8,07Chile 6 8,06Kanada 7 8,05USA 8 8,04Australien 9 8,04Irland 10 7,92Dänemark 13 7,78Nie<strong>der</strong>lande 16 7,65Deutschland 17 7,64Luxemburg 21 7,58Japan 27 7,48Belgien 44 7,20Frankreich 46 7,19Indien 77 6,59VR Ch<strong>in</strong>a 93 6,29Brasilien 96 6,16Russland 101 6,12Quelle: Cato Institute, Economic Freedom of the World: 2008 Annual Report<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201027


3.1 Internationaler Güter- undDienstleistungsaustausch.Die <strong>Schweiz</strong>er Wirtschaft zeichnet sich durch e<strong>in</strong>e grosse <strong>in</strong>ternationaleVerflechtung aus: Je<strong>der</strong> zweite Franken wird im Auslan<strong>der</strong>wirtschaftet. Dies ist nur aufgrund des sehr gut funktionierendengrenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrsmöglich.3.1.1 Freihandelsabkommen, WTO und Abbau vonHandelsbeschränkungenDie <strong>Schweiz</strong> verfügt – neben <strong>der</strong> EFTA-Konvention und demFreihandelsabkommen mit <strong>der</strong> Europäischen Union (EU) – gegenwärtigüber e<strong>in</strong> Netz von 20 Freihandelsabkommen mit Län<strong>der</strong>nausserhalb <strong>der</strong> EU und ist zudem Mitglied <strong>der</strong> WTO. Sie wendetim Handel gegenüber allen WTO-Mitgliedstaaten die Meistbegünstigungsklauselan und setzt sich generell für den weltweitenAbbau von Handelsbeschränkungen e<strong>in</strong>.Weiter hat sich die <strong>Schweiz</strong> mit dem WTO-Beitritt verpflichtet,die meisten nichttarifären Handelshemmnisse <strong>in</strong> Zoll ge bührenumzuwandeln. E<strong>in</strong>heimische Produkte werden, von wenigen Ausnahmen(vor allem Landwirtschaftsprodukten) abgesehen, nichtgegen die <strong>in</strong>ternationale Konkurrenz geschützt. E<strong>in</strong> eigentlichesAnti-Dump<strong>in</strong>g-Gesetz existiert nicht. Für verarbeitete Produktegibt es grundsätzlich ke<strong>in</strong>e mengenmässigen Beschränkungen<strong>der</strong> E<strong>in</strong>fuhr. Auf den europäischen Märkten geniessen dank <strong>der</strong>Freihandelsabkommen mit <strong>der</strong> EU und <strong>der</strong> EFTA <strong>der</strong> Import undExport von Industriegütern grundsätzlich volle Zoll- und Kont<strong>in</strong>gentsfreiheit.Im Gegensatz zu den meisten Län<strong>der</strong>n gilt <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> e<strong>in</strong>Verzollungssystem nach Gewicht. Dieser so genannte spezifischeZoll belastet Produkte aus Län<strong>der</strong>n, die nicht <strong>der</strong> EU o<strong>der</strong> <strong>der</strong>EFTA angehören, somit auf Gewichtbasis. Deshalb s<strong>in</strong>d die Zölle<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel ger<strong>in</strong>ger als im Ausland. Begünstigtwird so die E<strong>in</strong>fuhr von technisch hochwertigen Bestandteilen, diee<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>ges Gewicht, aber e<strong>in</strong>en hohen Wert aufweisen.Wie an<strong>der</strong>e Län<strong>der</strong> auch erhebt die <strong>Schweiz</strong> an <strong>der</strong> GrenzeSteuern und Abgaben wie die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe(LSVA), die Tabaksteuer o<strong>der</strong> die CO 2-Abgabe. DieMehrwertsteuer ist mit dem Normalsteuersatz von 7,6 % weitausger<strong>in</strong>ger als im angrenzenden Ausland (Deutschland: 19 %,Frankreich: 19,6 %, Österreich: 20 %, Italien: 20 %).Waren, die nur vorübergehend <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> verbleiben undzwischengelagert werden sollen, können <strong>in</strong> Zolllagern unverzolltund unversteuert gelagert werden. Von <strong>der</strong> Grenze bis <strong>in</strong>s Zolllagerist die Ware somit im Transit. Der spätere Warenexport unterliegtnachfolgend dem Zolltarif des E<strong>in</strong>fuhrlandes. E<strong>in</strong>e eigentliche Bearbeitung<strong>der</strong> Ware darf dabei nicht erfolgen. An<strong>der</strong>nfalls wird e<strong>in</strong>eVerzollung im normalen Rahmen fällig. Zollfreilager haben öffentlichenCharakter. Sie werden durch private Lagerhausge sell schaftenbetrieben und stehen allen Interessenten offen. Zoll freilager gibt esan allen wichtigen Verkehrsachsen, grossen Güterbahnhöfen undFlughäfen sowie <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> den Grenzzonen. Offene Zolllager(OZL) dagegen dienen <strong>der</strong> Lagerung unverzollter Güter <strong>in</strong> firmeneigenenRäumen, aber von Inlandwaren getrennt. Sie werden meistvon Speditionsfirmen betrieben und gew<strong>in</strong>nen zunehmend anBedeutung. Inzwischen gibt es über 150 OZL.Zoll- und Kont<strong>in</strong>gentsfreiheit bedeutet nicht, dass ke<strong>in</strong>e Verzollungzu erfolgen hat. Diese ist <strong>in</strong>dessen ke<strong>in</strong> H<strong>in</strong><strong>der</strong>nis. Sie erfolgtdank PC und Internet weitestgehend automatisiert über die IT-Anwendungen e-dec Import und NCTS Ausfuhr.3.1.2 ZollwesenDie <strong>Schweiz</strong> ist seit Ende 2008 zwar Mitglied des Schengen-Raums, jedoch nicht Teil <strong>der</strong> europäischen Zollunion. Aufgrunddieser Tatsache bleibt die Zollkontrolle wie bis anh<strong>in</strong> bestehen.Wichtigstes Dokument bei <strong>der</strong> Verzollung ist die Zolldeklaration,<strong>der</strong> die Rechnung samt Gewichtsangabe sowie die Ursprungsbestätigungdes Exporteurs beizulegen s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong> Ursprungszeugnisist dann erfor<strong>der</strong>lich, wenn man <strong>in</strong> den Genuss von Präferenzzöllengelangen möchte o<strong>der</strong> wenn die Ware wie<strong>der</strong> exportiertwerden soll.Übersiedlungsgut von Zuziehenden, das gebraucht und zureigenen Weiterbenützung bestimmt ist, ist zollfrei. Anlässlich <strong>der</strong>E<strong>in</strong>fuhr ist das ausgefüllte amtliche Antragsformular dem E<strong>in</strong>reisezollamtvorzulegen. Es ist zu beachten, dass die Abfertigung desUmzugsgutes während <strong>der</strong> Öffnungszeiten <strong>der</strong> Zollämter erfolgenmuss.Die <strong>Schweiz</strong>er Zollverwaltung versteht sich als Dienstleistungsbetrieb.Sie orientiert Kunden über vere<strong>in</strong>fachte Verfahrensabläufeund Regelungen, berät <strong>in</strong> Praxisfragen zu Ursprungsnachweis,Veredlungsverkehr o<strong>der</strong> Mehrwertsteuer bei E<strong>in</strong>fuhr.28 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Zoll<strong>in</strong>formationenwww.zoll.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., engl., franz., it.Datenbank Zölle und Steuernwww.osec.chSuchbegriff: Zolltarife weltweitSprachen: dt., engl., franz., it.3.1.3 UrsprungsregelungRohwaren und E<strong>in</strong>zelteile, die aus Drittlän<strong>der</strong>n importiert werden,können <strong>Schweiz</strong>er Ursprung erlangen und somit frei <strong>in</strong> Europazirkulieren, wenn <strong>der</strong> zusätzlich <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> geschaffeneMehrwert, gemessen am Verkaufspreis des Fertigproduktes, jenach Produkt zwischen 60 % und 80 % beträgt. Diese Reglementierungist <strong>in</strong>teressant, weil technisch hochwertige Güter oftmalse<strong>in</strong> niedriges Gewicht, aber e<strong>in</strong>en hohen Warenwert haben. Siekönnen somit günstig <strong>in</strong> die <strong>Schweiz</strong> importiert, weiterverarbeitetund anschliessend zollfrei nach Europa exportiert werden.Wenn demnach Waren von e<strong>in</strong>em Land ausserhalb <strong>der</strong> EU/EFTAimportiert und <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> so transformiert werden, dass sie<strong>Schweiz</strong>er Ursprung erreichen, entstehen beim Export <strong>in</strong> e<strong>in</strong> EU/EFTA-Land ke<strong>in</strong>e Zollbelastungen. Die kantonalen Sektionen (Handelskammern,IHK) von economiesuisse (Verband <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>erUnternehmen) <strong>in</strong>formieren über die E<strong>in</strong>zelheiten und stellen dieentsprechenden Ursprungszeugnisse aus.UrsprungsleitfadenDie schweizerische Wirtschaftsordnung basiert auf den Grundsätzen<strong>der</strong> freien Marktwirtschaft. Bestehende Wettbewerbsbeschränkungenwerden abgebaut. E<strong>in</strong> verschärftes Kartellgesetzstärkt den freien und fairen Wettbewerb. Kartelle s<strong>in</strong>d nichtverboten, aber <strong>der</strong>en Missbrauch wird geahndet. Die schweizerischeKartellgesetzgebung ist seit 1995 weitgehend jener <strong>der</strong> EUangeglichen. Das B<strong>in</strong>nenmarktgesetz sorgt für mehr Wettbewerbund den Abbau protektionistischer Regelungen auf Kantons- undGeme<strong>in</strong>deebene. Die Wettbewerbskommission kann e<strong>in</strong>schreiten,wenn <strong>der</strong> Verdacht auf unzulässige Wettbewerbsbeschränkungenbesteht. Sie prüft auch, ob Unternehmenszusammenschlüssenegative Auswirkungen auf den freien Wettbewerb haben, undgibt den Behörden Empfehlungen zur För<strong>der</strong>ung wirksamenWettbewerbs ab.3.3 Schutz des geistigenEigentums.Der Schutz des geistigen Eigentums ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> hochent wickelt. E<strong>in</strong> umfassendes System von Patent-, Marken-,Designschutz und Urheberrechten garantiert auf nationaler und<strong>in</strong>ternationaler Ebene die Ergebnisse von Innovation und Kreativität.Wer e<strong>in</strong>e Erf<strong>in</strong>dung zum Patent anmelden, e<strong>in</strong>e Markeregistrieren lassen o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Design h<strong>in</strong>terlegen will, wendet sichan das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) <strong>in</strong>Bern. Für <strong>in</strong>ternational tätige Unternehmen ist hervorzuheben,dass sie somit mit e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>zigen E<strong>in</strong>tragung weltweiten Schutzerlangen können.Das IGE, zuständige Stelle für die gewerblichen Schutzrechteund das Urheberrecht, ist e<strong>in</strong> eigentliches Kompetenzzentrum füralle Anliegen zu den Themen Patente, Marken, Design, Topografienvon Halbleitererzeugnissen sowie Urheber- und verwandteSchutzrechte. Erste Informationen über die e<strong>in</strong>getragenen<strong>Schweiz</strong>er Schutztitel stehen über das IGE-eigene elektronischeSchutzrechtsregister offen. Als WTO-Mitglied setzt die <strong>Schweiz</strong>die Vorschriften des WTO/TRIPS-Abkommens um.www.ezv.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., franz., it.3.2 Schutz des freien Wettbewerbs.In <strong>der</strong> Datenbank Swissreg stellt das IGE kostenlos Informationenaus dem Marken-, Patent- und Designregister sowie zu geschütztenTopografien zur Verfügung. Swissreg enthält schweizerischeMarken und E<strong>in</strong>tragungsgesuche, nicht aber <strong>in</strong>ternationaleMarken, die ebenfalls Schutzwirkung <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> entfaltenkönnen. Diese <strong>in</strong>ternationalen Marken s<strong>in</strong>d bei <strong>der</strong> Weltorganisationfür geistiges Eigentum (WIPO) <strong>in</strong> Genf registriert.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201029


Abb. 16: Leitfaden für KreativeIdeeSchutz möglich?Ideen als solche können nicht geschützt werden, unter Umständen aber <strong>der</strong>en Ausgestaltung:• So können technische Lösungen durch e<strong>in</strong> Patent geschützt werden (z.B. beheizbare Skischuhe),• <strong>der</strong> Name e<strong>in</strong>es Produktes o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Logo durch e<strong>in</strong>e Markenh<strong>in</strong>terlegung (z.B. Ricola),• die Form e<strong>in</strong>es Produktes durch e<strong>in</strong>e Designh<strong>in</strong>terlegung (z.B. Colani-Flasche),• und Werke <strong>der</strong> Literatur und Kunst sowie Computerprogramme durch das Urheber recht.Blosse Entdeckungen, ästhetische Formgebungen und gedankliche o<strong>der</strong> geschäftliche Verfahrenwerden <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> nicht als Erf<strong>in</strong>dungen angesehen und können somit nicht patentiert werden.E<strong>in</strong>e Erf<strong>in</strong>dung er weitert die technischen Möglichkeiten des Menschen, e<strong>in</strong>e Entdeckung nur se<strong>in</strong>Wissen.Geheim halten!• Absolute Geheimhaltung <strong>der</strong> Idee (Erf<strong>in</strong>dung, Design, Marke), v. a. wenn sie geschützt werden soll• Recht steht demjenigen zu, <strong>der</strong> die Marke zuerst h<strong>in</strong>terlegtRecherchieren• Idee neu?• Ähnliche Produkte, die bereits realisiert s<strong>in</strong>d• Recherche im Internet, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fach- und Patentliteratur, an Fachmessen und <strong>in</strong> ProduktkatalogenProdukte realistisch? • Marktbedürfnis • RealisierbarkeitProduktentwicklung • Prototyp • Marke/Produktname• Bus<strong>in</strong>essplan• Gesetzliche Auflagen• Unternehmensgründung• Rechte Dritter beachten• InternetauftrittSchützen• Antrag e<strong>in</strong>reichen beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE), www.ige.ch– Patente– Marken– Designs– Urheberrecht• Schutzrechtsstrategie def<strong>in</strong>ieren: Was soll geschützt werden, wie sollen die Schutzrechteüberwacht, verteidigt o<strong>der</strong> verwertet werden (z.B. Verkauf o<strong>der</strong> Lizenzierung)?Markte<strong>in</strong>führungQuelle: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE)30 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE)www.ige.chSprachen: dt., engl., franz., it.SchutzrechtsregisterPrüfungs- und Erteilungsverfahren Patentschutz <strong>in</strong> den Vertragsstaatendes EPÜ, darunter auch <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>, zu erlangen• Internationales Patent: Der Vertrag über die Zusammenarbeitauf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty,PCT), dem die <strong>Schweiz</strong> beigetreten ist, ermöglicht e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>ternationaleAnmeldung, die <strong>in</strong> allen benannten Vertragsstaaten diegleiche Wirkung wie e<strong>in</strong>e nationale Anmeldung hat. InternationaleAnmeldungen können beim IGE auch <strong>in</strong> englischerSprache e<strong>in</strong>gereicht werdenwww.swissreg.chSprachen: dt., engl., franz., it.Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)www.wipo.<strong>in</strong>tSprachen: engl., franz., span., ch<strong>in</strong>., russ.3.3.1 PatenteErf<strong>in</strong>dungen, die e<strong>in</strong> technisches Problem mit technischen Mittelnlösen, können durch Patente geschützt werden. Um patentierbarzu se<strong>in</strong>, muss die Erf<strong>in</strong>dung drei Grundvoraussetzungen erfüllen:• Gewerbliche Anwendbarkeit: Die Erf<strong>in</strong>dung muss gewerbsmässignutzbar, tatsächlich realisierbar und die Realisierungwie<strong>der</strong>holbar se<strong>in</strong>• Neuheit: E<strong>in</strong>e Erf<strong>in</strong>dung ist dann neu, wenn sie nicht zum Stand<strong>der</strong> Technik gehört• Erf<strong>in</strong><strong>der</strong>ische Tätigkeit: Die Erf<strong>in</strong>dung darf sich (für den Fachmann)nicht <strong>in</strong> naheliegen<strong>der</strong> Weise aus dem Stand <strong>der</strong> TechnikergebenNicht patentierbar s<strong>in</strong>d Ideen, Lotto- o<strong>der</strong> Buchhaltungssysteme,Verfahren <strong>der</strong> Therapie, Chirurgie o<strong>der</strong> Diagnose, Tierrassen undPflanzensorten.Es bestehen drei Möglichkeiten, e<strong>in</strong>e Erf<strong>in</strong>dung mit Wirkung fürdie <strong>Schweiz</strong> zum Patent anzumelden:• <strong>Schweiz</strong>erisches Patent: Mit <strong>der</strong> nationalen Anmeldung erstrecktsich <strong>der</strong> Patentschutz auf die <strong>Schweiz</strong> und das FürstentumLiechtenste<strong>in</strong>• Europäisches Patent: Das Europäische Patentübere<strong>in</strong>kommen(EPÜ) ermöglicht es dem Anmel<strong>der</strong>, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>heitlichenVon <strong>der</strong> Anmeldung bis zur Patenterteilung vergehen durchschnittlich3 bis 5 Jahre. E<strong>in</strong> Patent erlischt spätestens nach20 Jahren; für Topografien o<strong>der</strong> dreidimensionale Strukturen vonHalbleitererzeugnissen beträgt die Wirkungsfrist 10 Jahre. DieGebühr für die Patentanmeldung beträgt 200 CHF und 500 CHFfür die Patentprüfung. Ab dem fünften Jahr nach <strong>der</strong> Anmeldungs<strong>in</strong>d Jahresgebühren zu bezahlen.Die <strong>Schweiz</strong> ist im <strong>in</strong>ternationalen Vergleich, betrachtet man diePatentanmeldungen pro E<strong>in</strong>wohner<strong>in</strong>nen und E<strong>in</strong>wohner, e<strong>in</strong>es<strong>der</strong> aktivsten Län<strong>der</strong> <strong>der</strong> OECD.Europäisches Netz Patentdatenbankenwww.espacenet.comSprachen: dt., engl., franz.Patentanwältewww.ige.chSprachen: dt., engl., franz., it.3.3.2 MarkenDie rechtzeitige Registrierung <strong>der</strong> eigenen Marken ist sowohlfür den Heimmarkt wie auch für die wichtigsten Exportmärkteempfehlenswert. In den meisten Fällen wird <strong>der</strong> Markenschutz imAusland auf <strong>der</strong> Basis e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>tragung <strong>der</strong> Marke <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>beantragt. Wichtig ist, vor <strong>der</strong> Anmeldung im Marken- und imHandelsregister recherchieren zu lassen, ob dem geplanten Zeichenidentische o<strong>der</strong> verwechselbar ähnliche Marken entgegenstehen.Gezielte Recherchen s<strong>in</strong>d auf elektronischem Weg mög-<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201031


lich, ebenso das Erfassen und E<strong>in</strong>reichen aller für die Anmeldungvon schweizerischen Marken notwendigen Daten. Die <strong>Schweiz</strong>bietet den Anmel<strong>der</strong>n die Möglichkeit, gestützt auf die nationaleE<strong>in</strong>tragung, durch Schutzausdehnungen nach dem Madri<strong>der</strong> Markenabkommenund dem Madri<strong>der</strong> Protokoll, den Markenschutzauf an<strong>der</strong>e Vertragsparteien auszudehnen.Die Gebühr für die Markenh<strong>in</strong>terlegung für 10 Jahre Schutz <strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> beträgt 550 CHF bzw. 350 CHF bei elektronischerAnmeldung via e-trademark. Die zehnjährige Schutzdauer kannnach Ablauf beliebig oft verlängert werden. E<strong>in</strong>e angemeldeteMarke wird <strong>in</strong> unproblematischen Fällen <strong>in</strong>nerhalb von drei bis vierMonaten geprüft und anschliessend e<strong>in</strong>getragen.Markenrecherchenwww.ip-search.chSprachen: dt., engl., franz., it.Markenanmeldung3.3.4 UrheberrechtDas Urheberrecht (das dem angloamerikanischen «Copyright»entspricht) schützt Werke, das heisst geistige Schöpfungen <strong>der</strong>Literatur und Kunst, die <strong>in</strong>dividuellen Charakter haben. Dazugehören Literatur, Musik, Bil<strong>der</strong>, Skulpturen, Filme, Opern, Balletteund Pantomimen, aber auch Computerprogramme. E<strong>in</strong> Werk isturheberrechtlich geschützt, sobald es geschaffen ist. Man mussden Schutz we<strong>der</strong> beantragen noch das Werk h<strong>in</strong>terlegen: Es gibtke<strong>in</strong> Register. In <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> erlischt <strong>der</strong> Urheberrechtsschutzgrundsätzlich nach 70 Jahren, <strong>der</strong> Schutz von Computerprogrammenjedoch bereits 50 Jahre nach dem Tod des Schöpfers.3.4 Produktvorschriften undProdukthaftpflicht.Aus sicherheits- und gesundheitspolitischen Erwägungen, ausGründen des Umwelt- und Verbraucherschutzes sowie <strong>der</strong> E<strong>in</strong>haltung<strong>in</strong>ternationaler und nationaler Normen unterliegen Arzneimittel,Kosmetikprodukte, Re<strong>in</strong>igungsmittel, Elektrogeräte, MessundWägevorrichtungen, Heizungsanlagen, Druckbehälter undMotorfahrrä<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> E<strong>in</strong>fuhr bzw. dem Absatz <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>bestimmten Vorschriften.e-trademark.ige.chSprachen: dt., franz., it.Markenanwältewww.ige.chSprachen: dt., engl., franz., it.3.3.3 DesignDie H<strong>in</strong>terlegung e<strong>in</strong>es Designs schützt zweidimensionale Gestaltungenund dreidimensionale Gegenstände, <strong>der</strong>en Design neuist, e<strong>in</strong>e ästhetische Wirkung aufweist und gewerblich hergestelltwird. Sie lässt sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> auf e<strong>in</strong>fache Weise vollziehen.Die Schutzdauer beträgt maximal 25 Jahre, unterteilt <strong>in</strong> 5 5-jährigePerioden. Gestützt auf das Haager Abkommen über die <strong>in</strong>ternationaleH<strong>in</strong>terlegung gewerblicher Muster können Muster o<strong>der</strong>Modelle auch <strong>in</strong>ternational h<strong>in</strong>terlegt werden. Da die <strong>Schweiz</strong>dieses Abkommen ratifiziert hat, kann <strong>der</strong> H<strong>in</strong>terleger den Schutzauch für die <strong>Schweiz</strong> erlangen.Der Gesetzgeber entscheidet aufgrund des Gefährdungspotenzials<strong>der</strong> Produkte, welche Konformitätsbewertungsverfahren zurAnwendung gelangen. Diese reichen von e<strong>in</strong>er Selbstkontrollez.B. für Masch<strong>in</strong>en über e<strong>in</strong>e Bewertung durch unabhängige, vonden Behörden anerkannte Konformitätsbewertungsstellen z.B.für Druckgeräte bis h<strong>in</strong> zu e<strong>in</strong>er staatlichen Zulassung z.B. fürArzneimittel.Die meisten Staaten kennen heute e<strong>in</strong>e grosse Vielzahl technischerVorschriften. Kaum e<strong>in</strong> auf dem Markt bef<strong>in</strong>dliches Produkt ist vonihnen nicht erfasst. In <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> s<strong>in</strong>d diese Vorschriften – aufBundesebene – <strong>in</strong> über 30 Gesetzen und mehr als 160 Verordnungenenthalten. Ausserdem gelten (noch) e<strong>in</strong>zelne kantonaletechnische Regelungen.Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen(Englisch: Mutual Recognition Agreements – MRA)s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> handelspolitisch bedeutsames, auch im Rahmen <strong>der</strong>WTO anerkanntes Instrument zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse im staatlich regulierten Bereich. S<strong>in</strong>d die Produktvorschriften<strong>der</strong> beiden Staaten gleichwertig, genügt e<strong>in</strong>e imExportstaat nach dessen eigenen Vorschriften durchgeführte Kon-32 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


formitätsbewertung auch für das Inverkehrbr<strong>in</strong>gen des betreffendenProduktes <strong>in</strong> <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Vertragspartei. Das wirtschaftspolitischbedeutungsvollste MRA ist dasjenige mit <strong>der</strong> EuropäischenUnion (Stichwort CE-Kennzeichnung [Conformité Européenne]).Die schweizerischen Produkthaftpflicht-Vorschriften entsprechenweitgehend den <strong>in</strong> <strong>der</strong> Europäischen Union geltenden Regeln: DerHersteller haftet unabhängig von se<strong>in</strong>em Verschulden für Schäden,die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden. In <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>gilt diese Haftpflicht für alle Produkte, die ab 1994 <strong>in</strong> Verkehrgebracht wurden. Durch Verordnung wurden die Sicherheits- undGesundheitsanfor<strong>der</strong>ungen für technische Geräte festgelegt. Die<strong>Schweiz</strong> hat im Bereich <strong>der</strong> technischen Normen weitgehend dieRegelungen <strong>der</strong> Europäischen Union übernommen, sodass fürden Export <strong>in</strong> die EU <strong>in</strong> diesem Bereich ke<strong>in</strong>e entscheidendenMarktbarrieren mehr existieren.Die folgenden Abschnitte gehen auf Vorschriften e<strong>in</strong>iger wichtigerProduktkategorien e<strong>in</strong>. Im E<strong>in</strong>zelfall s<strong>in</strong>d aufgrund <strong>der</strong> grossenZahl an Gesetzen und Verordnungen detaillierte Abklärungenunerlässlich.<strong>Schweiz</strong>erische Normen-Vere<strong>in</strong>igungwww.snv.chSprachen: dt., engl., franz.3.4.1 LebensmittelDie Lebensmittelverordnung (LMV) <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> enthält strengeDeklarationsvorschriften. Sämtliche Zutaten müssen mit ihrerBezeichnung <strong>in</strong> mengenmässig absteigen<strong>der</strong> Reihenfolge aufden Packungen o<strong>der</strong> Etiketten <strong>der</strong> vorverpackten Lebensmittelangegeben werden. Nahrungsmittel, welche nicht auf <strong>der</strong> Listedes Bundes aufgeführt s<strong>in</strong>d, bedürfen <strong>der</strong> Bewilligung durch dasBundesamt für Gesundheit (BAG). Produkte, bei denen e<strong>in</strong>e Zutatmehr als 1 % gentechnisch verän<strong>der</strong>te Organismen enthält, s<strong>in</strong>dbewilligungspflichtig. Ke<strong>in</strong> Nahrungsmittel, das als Lebensmittelo<strong>der</strong> Speziallebensmittel im Handel ist, darf sich mit e<strong>in</strong>er Heilanpreisungauszeichnen. Produkte mit e<strong>in</strong>er Heilanpreisung s<strong>in</strong>dArzneimittel und benötigen e<strong>in</strong>e Zulassung durch die Swissmedic(siehe Kapitel 3.4.2).Mutual Recognition Agreements (MRA)Bundesamt für Gesundheit (BAG)www.seco.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., franz.www.bag.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., engl., franz., it.BewilligungenZulässige Lebensmittelwww.e-service.adm<strong>in</strong>.ch/bewilligungenSprachen: dt., franz.www.adm<strong>in</strong>.chSuchbegriff: Gesetzgebung LebensmittelSprachen: dt., engl., franz., it.Anerkannte Prüfstellen <strong>Schweiz</strong>, EUwww.seco.adm<strong>in</strong>.chSuchbegriff: akkreditierte Stellen SASSprachen: dt., engl., franz., it.3.4.2 Pharmazeutische ProdukteDie Herstellung und <strong>der</strong> Vertrieb von Arzneimitteln s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong> bewilligungspflichtig. Die Registrierung e<strong>in</strong>es neuenpharmazeutischen Produktes beim <strong>Schweiz</strong>erischen Heilmittel<strong>in</strong>stitutSwissmedic dauert durchschnittlich sechs Monate, womitdas schweizerische Registrierungsverfahren weltweit zu denschnellsten gehört. E<strong>in</strong>e normale Prüfung e<strong>in</strong>es Zulassungsgesuchesfür e<strong>in</strong> Humanarzneimittel kostet maximal 25’000 CHF(60’000 CHF im beschleunigten Verfahren).<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201033


Die Registrierungsanfor<strong>der</strong>ungen entsprechen weitgehend denjenigen<strong>der</strong> EU, was e<strong>in</strong>e gleichzeitige E<strong>in</strong>reichung <strong>der</strong> Registrierungsgesuche<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> und <strong>der</strong> EU erleichtert. E<strong>in</strong>e Registrierung<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ist dank ausgezeichneter wissenschaftlicher Reputation,strenger Kriterien und zahlreicher renommierter Spitäler fürkl<strong>in</strong>ische Tests <strong>in</strong>ternational sehr anerkannt. Das sogenannte «FastTrack»-Verfahren ermöglicht es, lebenswichtige Medikamente (z.B.gegen Aids o<strong>der</strong> Alzheimer) trotz strenger Prüfung sehr rasch (max.drei bis vier Monaten) auf den Markt zu br<strong>in</strong>gen.<strong>Schweiz</strong>erisches Heilmittel<strong>in</strong>stitutwww.swissmedic.chSprachen: dt., engl., franz., it.3.5 Raumplanung undUmweltschutz.3.5.1 Bau- und PlanungswesenE<strong>in</strong> fortschrittliches Raumplanungs- und Umweltrecht sichert e<strong>in</strong>geordnetes Nebene<strong>in</strong>an<strong>der</strong> von dicht besiedeltem Wirtschaftsraumund Natur- und Landwirtschaftsgebieten. Die hohe Besiedlungsdichtehat von jeher das Umweltbewusstse<strong>in</strong> und zugleichdie bauliche Entwicklung geför<strong>der</strong>t. Bauten für DienstleistungsundIndustriebetriebe können <strong>in</strong> den dafür bestimmten Bauzonenerrichtet werden. Die Bau- und Planungsvorschriften richten sichnach dem kantonalen Recht. Es ist e<strong>in</strong> Baubewilligungsverfahrenzu durchlaufen. Dessen Dauer und Umfang ist von <strong>der</strong> Art deskonkreten Investitionsvorhabens abhängig. So benötigen Industriebautenim Interesse <strong>der</strong> Arbeitssicherheit e<strong>in</strong>e Plangenehmigungsowie e<strong>in</strong>e Betriebsbewilligung.3.4.3 Mediz<strong>in</strong>produkteMit <strong>der</strong> Mediz<strong>in</strong>produktverordnung (MepV) wurden die europäischenMediz<strong>in</strong>produkt-Richtl<strong>in</strong>ien für aktive Implantate, klassischeMediz<strong>in</strong>produkte und In-vitro-Diagnostika <strong>in</strong>s schweizerischeRecht <strong>in</strong>tegriert. Diese Regulierung ermöglicht e<strong>in</strong>en freienWarenverkehr <strong>der</strong> Mediz<strong>in</strong>produkte von <strong>Schweiz</strong>er Herstellern<strong>in</strong> <strong>der</strong> Europäischen Union. Für Mediz<strong>in</strong>produkte <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>gelten dieselben Vorschriften wie <strong>in</strong> <strong>der</strong> EU. E<strong>in</strong> Mediz<strong>in</strong>gerätelieferant,<strong>der</strong> se<strong>in</strong> Produkt <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> auf den Markt br<strong>in</strong>gen will,muss auf Verlangen <strong>der</strong> Behörde nachweisen können, dass se<strong>in</strong>Produkt die grundlegenden Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> EU-Richtl<strong>in</strong>iensowie die nationalen Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllt.Mediz<strong>in</strong>produkte, die die CE-Kennzeichnung e<strong>in</strong>er EU-Prüfstelletragen, gelten auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> als konform, sofern die ganzeProdukt<strong>in</strong>formation dreisprachig (DE, FR, IT) und die Inverkehrbr<strong>in</strong>ger<strong>in</strong><strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> angegeben ist. E<strong>in</strong> Hersteller <strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong> darf se<strong>in</strong>e Mediz<strong>in</strong>produkte «CE» kennzeichnen und sieauf dem <strong>Schweiz</strong>er Markt verkaufen o<strong>der</strong> <strong>in</strong> die EU exportieren.Exportzertifikate für Nicht-EU-Staaten für Mediz<strong>in</strong>produkte werdennicht mehr vom Bundesamt für Gesundheit (BAG), son<strong>der</strong>nvon Swissmedic ausgestellt.Der Zeitrahmen für Baubewilligungen ist abhängig von <strong>der</strong> Art undKomplexität des Investitionsvorhabens. Für unproblematischeBauvorhaben, wie z.B. e<strong>in</strong> gewerblich-<strong>in</strong>dustrielles Bauvorhabenohne beson<strong>der</strong>en Schwierigkeitsgrad und ohne Bedarf an Zusatzabklärungenund Son<strong>der</strong>genehmigungen, beträgt er <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regelzwei bis drei Monate. Annahme ist dabei, dass ke<strong>in</strong>e Umständevorliegen, die zu Rekursen/Baubeschwerden führen könnten.Abweichungen s<strong>in</strong>d von Kanton zu Kanton möglich.Die kantonalen Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsstellen erteilen Auskünfteüber erschlossene Gewerbeflächen und verfügbare Geschäftsobjektewie auch über die notwendigen adm<strong>in</strong>istrativen Schritte.Sie können diese auch e<strong>in</strong>leiten und gegebenenfalls koord<strong>in</strong>ieren.Bundesamt für Raumentwicklungwww.are.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., franz., it.Umweltaspekte «Planen und Bauen»Mediz<strong>in</strong>produktverordnung (MepV)www.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., engl., franz., it.www.bafu.adm<strong>in</strong>.chSuchbegriff: Planen und BauenSprachen: dt., engl., franz., it.34 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


3.5.2 UmweltDie Umweltgesetzgebung entspricht weitgehend den <strong>in</strong> <strong>der</strong> EUgeltenden Regeln. Das Umweltrecht und die daraus resultierendenSchutzmassnahmen basieren auf dem Grundsatz <strong>der</strong> Kooperation.In Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Wirtschaft werden Lösungenentwickelt, die sowohl <strong>der</strong> Wirtschaft als auch <strong>der</strong> Natur dienen.Die getroffenen Massnahmen gelten <strong>in</strong>ternational als vorbildlich.Bei <strong>der</strong> Errichtung und dem Betrieb von <strong>in</strong>dustriellen und gewerblichenAnlagen ist verschiedenen Erlassen auf Bundes- undKantonsebene Rechnung zu tragen. Landesweit von beson<strong>der</strong>erBedeutung s<strong>in</strong>d die Bundesgesetze über den Gewässerschutz,Umweltschutz und Natur- und Heimatschutz. Das Bundesgesetzüber den Umweltschutz regelt die Bereiche Luftverschmutzung,Lärm, Erschütterungen, Abfälle, umweltgefährdende Stoffe undBelastung des Bodens. Es stellt auf das Vorsorge- und dasVerursacherpr<strong>in</strong>zip ab: Umweltbelastungen sollen so ger<strong>in</strong>g wiemöglich gehalten, die Kosten für ihre Vermeidung den Verursachernauferlegt werden. Emissionen werden durch Grenzwerte,Bau- und Ausrüstungs-, Verkehrs- und Betriebsvorschriftenbegrenzt. Die dabei anzuwendende Technik ist nicht vorgeschrieben.Sanierungsfristen ermöglichen es den Unternehmen, dengeeigneten Investitionszeitpunkt im gegebenen Rahmen selber zubestimmen.Bundesamt für Umweltwww.bafu.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., engl., franz., it.Panorama des Umweltrechtswww.bafu.adm<strong>in</strong>.chSuchbegriff: Panorama des UmweltrechtsSprachen: dt., franz., it.Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) kommen bei Vorhaben zurAnwendung, mit denen Anlagen geplant, errichtet o<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>twerden, welche die Umwelt erheblich belasten können. Sie s<strong>in</strong>dInstrumente <strong>der</strong> Umweltvorsorge, die aber nur bei konkretenVorhaben und <strong>in</strong> <strong>der</strong>en ordentlichen bau- und planungsrechtlichenBewilligungsverfahren zum E<strong>in</strong>satz kommen. Die UVP-pflichtigenAnlagen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Rechtsgrundlagen abschliessend aufgeführt;neben Verkehrs- und Energieanlagen gehören dazu auch beson<strong>der</strong>sumweltbelastende Industrieanlagen.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201035


4. <strong>Schweiz</strong> und Europa.Kulturell und geografisch liegt die <strong>Schweiz</strong> mitten <strong>in</strong> Europa.Auch wenn sie nicht Mitglied <strong>der</strong> Europäischen Union ist, soist sie wirtschaftlich und politisch eng mit ihren europäischenNachbarn verbunden. E<strong>in</strong> solides bilaterales Vertragswerkund e<strong>in</strong>e dynamische Europapolitik ermöglichen e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensivepolitische Partnerschaft sowie e<strong>in</strong>en hohen Grad anwirtschaftlicher Integration – zum Vorteil des Wirtschaftsstandortesund F<strong>in</strong>anzplatzes <strong>Schweiz</strong> und auch zum Vorteil<strong>der</strong> EU.4.1 Handel und Direkt<strong>in</strong>vestitionen.Die <strong>Schweiz</strong> und Europa s<strong>in</strong>d wirtschaftlich eng verflochten. AlsZielland von 62,0 % <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>er Ausfuhren und mit e<strong>in</strong>em Anteilvon 79,5 % an den <strong>Schweiz</strong>er E<strong>in</strong>fuhren ist die EU mit Abstand <strong>der</strong>wichtigste Handelspartner <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>. Die <strong>Schweiz</strong> ist ihrerseits<strong>der</strong> drittgrösste Kunde <strong>der</strong> EU (7% aller Exporte) nach den USAund Russland und <strong>der</strong> sechstgrösste Warenlieferant (5% aller Importe).39,4 % <strong>der</strong> schweizerischen Direkt<strong>in</strong>vestitionen erfolgen imEU-Raum. Rund 583’000 Bürger aus den 27 EU-Län<strong>der</strong>n arbeiten<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>. Das s<strong>in</strong>d 19 % aller hier Erwerbstätigen. Umgekehrthaben sich 415’000 <strong>Schweiz</strong>er <strong>in</strong> Europa nie<strong>der</strong>gelassen.Zwischen <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> und <strong>der</strong> EU besteht bereits heute, ausserfür Landwirtschaftsprodukte und Produkte <strong>der</strong> Nahrungsmittel<strong>in</strong>dustrie,vollständiger Freihandel. Waren mit Ursprung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<strong>der</strong> 31 Mitgliedstaaten <strong>der</strong> EU und EFTA (Letzterer gehört die<strong>Schweiz</strong> zusammen mit Island, Liechtenste<strong>in</strong> und Norwegenan) können kont<strong>in</strong>gentsfrei und ohne Zollschranken zirkulieren.Gegenüber <strong>der</strong> EU gilt über den freien Güteraustausch h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong>offener Arbeitsmarkt (z.B. für Spezialisten, Forscher und Manager)und e<strong>in</strong>e teilweise Öffnung für Dienstleistungen.Europäische Statistik Eurostatwww.epp.eurostat.ec.europa.euSprachen: dt., engl., franz.4.2 Politische und wirtschaftlicheZusammenarbeit.Für zahlreiche <strong>Schweiz</strong>er Firmen, darunter auch Ableger von aus -ländischen Firmen, ist <strong>der</strong> europäische Markt bedeuten<strong>der</strong> als <strong>der</strong>e<strong>in</strong>heimische. Verschiedene Marktöffnungsabkommen ermöglichenihnen e<strong>in</strong>en be<strong>in</strong>ahe gleichberechtigten Zutritt zum EU-B<strong>in</strong>nenmarkt.Diese Abkommen ermöglichen, dass Firmen von <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>aus e<strong>in</strong>en Markt mit e<strong>in</strong>er Bevölkerung von knapp 500 Mio. bessererschliessen und bearbeiten können. Mit <strong>der</strong> Anwendung dieserAbkommen auf die neuen EU-Mitgliedlän<strong>der</strong> hat die <strong>Schweiz</strong> auchZugang zu den osteuropäischen Wachstumsmärkten.Das bilaterale Vertragswerk zwischen <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> und <strong>der</strong> EU ist<strong>in</strong>zwischen weit ausgebaut. Namentlich das Freihandelsabkommenvon 1972 sowie die bilateralen Abkommen I von 1999 habenMarktzutrittsschranken beseitigt. Die sogenannten «Bilateralen I»be<strong>in</strong>halten die Abkommen technische Handelshemmnisse, öffentlichesBeschaffungswesen, Personenfreizügigkeit, Landwirtschaft,36 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Forschung, Land- und Luftverkehr. E<strong>in</strong> zweites Paket von weiterführendenAbkommen, die so genannten «Bilateralen II» von 2004,br<strong>in</strong>gen zusätzliche wirtschaftliche Vorteile sowie e<strong>in</strong>e grenzüberschreitendeZusammenarbeit <strong>in</strong> weiteren politischen Bereichen. Diefolgenden Abschnitte gehen auf die wichtigsten Abkommen undihre Bedeutung e<strong>in</strong>.Europa-Seite des Bundeswww.europa.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., engl., franz., it.4.2.1 PersonenfreizügigkeitDank dem freien Personenverkehr können EU/EFTA-Bürger e<strong>in</strong>facher<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> leben und arbeiten. Arbeitnehmer, Selbständigeund Personen ohne Erwerbstätigkeit, die über ausreichendef<strong>in</strong>anzielle Mittel verfügen, haben Anrecht auf e<strong>in</strong>e Aufenthaltsbewilligung(L o<strong>der</strong> B) und s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> vielen Bereichen Inlän<strong>der</strong>ngleich gestellt. Dienstleistungserbr<strong>in</strong>ger (von e<strong>in</strong>em ausländischenArbeitgeber entsendete Arbeiter o<strong>der</strong> Selbständige) können für biszu 90 Tage pro Kalen<strong>der</strong>jahr <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en Land tätig se<strong>in</strong>. DieBevorzugung e<strong>in</strong>heimischer Arbeitnehmer, Kontrollen <strong>der</strong> Lohnundan<strong>der</strong>en Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen sowie Kont<strong>in</strong>gente s<strong>in</strong>d beiden bisherigen 15 EU-Län<strong>der</strong>n sowie Malta und Zypern (EU-17)bereits weggefallen. Die Personenfreizügigkeit gilt natürlich auchumgekehrt: <strong>Schweiz</strong>er können sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> EU frei nie<strong>der</strong>lassen undarbeiten.Übergangsregeln soll die Zuwan<strong>der</strong>ung kontrolliert und begrenztwerden, und es gelten die flankierenden Massnahmen gegenLohn- und Sozialdump<strong>in</strong>g.4.2.2 Schengen-AbkommenMit dem Schengen-Abkommen hat die <strong>Schweiz</strong> Anschluss anInstrumente <strong>der</strong> EU-Sicherheitszusammenarbeit erhalten. DasAbkommen hebt die systematischen Personenkontrollen an denGrenzen zwischen Schengen-Staaten auf, verstärkt aber gleichzeitigdie Zusammenarbeit von Justiz und Polizei. Das Schengen-Visum wird auch für die <strong>Schweiz</strong> gültig. Visumpflichtige Touristenz.B. aus Indien, Ch<strong>in</strong>a o<strong>der</strong> Russland brauchen auf Europareisenfür e<strong>in</strong>en Abstecher <strong>in</strong> die <strong>Schweiz</strong> ke<strong>in</strong> zusätzliches <strong>Schweiz</strong>erVisum mehr, was die Attraktivität des Tourismusstandortes<strong>Schweiz</strong> stärkt.4.2.3 Abbau technischer HandelshemmnisseFür die meisten Industrieerzeugnisse werden Konformitätsbewertungenwie die Prüfung, Zertifizierung und Produktzulassunggegenseitig anerkannt. Nachzertifizierungen bei <strong>der</strong> Ausfuhr <strong>in</strong> dieEU s<strong>in</strong>d nicht mehr nötig. Produktprüfungen durch die von <strong>der</strong>EU anerkannten <strong>Schweiz</strong>er Prüfstellen genügen. E<strong>in</strong>e doppeltePrüfung nach den schweizerischen Anfor<strong>der</strong>ungen und nach denen<strong>der</strong> EU fällt damit weg. Auch da, wo sich EU- und <strong>Schweiz</strong>erVorschriften unterscheiden und weiterh<strong>in</strong> zwei Konformitätsnachweisenötig s<strong>in</strong>d, können beide von <strong>der</strong> schweizerischen Bewertungsstellevorgenommen werden. Dies erleichtert adm<strong>in</strong>istrativeAbläufe, wirkt kostensenkend und stärkt die Wettbewerbsposition<strong>der</strong> Export<strong>in</strong>dustrie.Ergänzt wird das Freizügigkeitsrecht durch die gegenseitigeAnerkennung von Berufsdiplomen <strong>in</strong> reglementierten Berufen unddurch die Koord<strong>in</strong>ation <strong>der</strong> Sozialversicherung. Die <strong>Schweiz</strong>erWirtschaft kann leichter Arbeitskräfte im EU-Raum rekrutieren unddort Ausbildungsmöglichkeiten nutzen. Das steigert die Effizienzdes Arbeitsmarktes und för<strong>der</strong>t die Verfügbarkeit hoch qualifizierterArbeitskräfte.Die Freizügigkeit gilt auch für die neuen Mitgliedlän<strong>der</strong> <strong>der</strong> EU.Jedoch s<strong>in</strong>d für die acht 2004 beigetretenen osteuropäischenStaaten (EU-8) Zuwan<strong>der</strong>ungsbeschränkungen bis längstens30. April 2011 festgelegt. Für die 2007 beigetretenen StaatenBulgarien und Rumänien wurden Zuwan<strong>der</strong>ungsbeschränkungenwährend sieben Jahren ab Inkrafttreten am 1. Juni 2009 festgelegt.Anschliessend gilt für diese beiden Staaten während weiterendrei Jahren e<strong>in</strong>e spezielle Schutzklausel. Durch angemessene4.2.4 Forschung<strong>Schweiz</strong>er Forschungs<strong>in</strong>stitute, Universitäten, Unternehmenund E<strong>in</strong>zelpersonen können <strong>in</strong> vollem Umfang an allen Aktionenund Programmen <strong>der</strong> EU-Rahmenprogramme teilnehmen. Diegleichberechtigte Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>er Forschung an denForschungsrahmenprogrammen (FRP) <strong>der</strong> EU br<strong>in</strong>gt <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Nutzen.Die im Rahmen <strong>der</strong> 7. FRP geför<strong>der</strong>ten Forschungsbereiche umfassenu.a. Informations- und Kommunikationstechnologien, Gesundheit,Energie, Nanotechnologie und Umwelt. Neu wird auchdie Grundlagenforschung auf europäischer Ebene unterstützt.Interessant ist die Beteiligung namentlich auch für die Privatwirtschaft.<strong>Schweiz</strong>er Forscher können eigene Projekte umsetzenund leiten. <strong>Schweiz</strong>er KMU mit ihrer Erfahrung <strong>in</strong> <strong>der</strong> grenzüberschreitendenZusammenarbeit erhalten dadurch leichter Zugangzu Erkenntnissen, die sie am Markt verwerten können.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201037


4.2.5 Schienen-, Strassen- und LuftverkehrDas Landverkehrsabkommen regelt die gegenseitige Öffnung <strong>der</strong>Verkehrsmärkte auf Strasse und Schiene für Personen und Gütersowie Gebührensysteme, die sich am Verursacherpr<strong>in</strong>zip orientieren.Der Netzzugang <strong>in</strong> <strong>der</strong> EU erhöht die Wettbewerbsfähigkeit<strong>der</strong> Bahnen. Für <strong>Schweiz</strong>er Transporteure haben sich dadurchneue Marktchancen ergeben. <strong>Schweiz</strong>erische Fluggesellschaftenhaben auf Grundlage <strong>der</strong> Gegenseitigkeit Zugang zum liberalisierteneuropäischen Luftverkehrsmarkt erhalten und s<strong>in</strong>d ihreneuropäischen Konkurrenten quasi gleichgestellt. Der Duty-free-Verkauf auf <strong>Schweiz</strong>er Flughäfen o<strong>der</strong> auf Flügen von und nach<strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ist weiterh<strong>in</strong> möglich.4.2.6 Öffentliches BeschaffungswesenGemäss dem heute 40 Mitgliedstaaten umfassenden plurilateralenAbkommen über das öffentliche Beschaffungswesen <strong>der</strong>Welthandelsorganisation (WTO) vom 15. April 1994 (GPA) müssenBeschaffungen von Gütern und Dienstleistungen sowie Bauaufträgedurch bestimmte Auftraggeber ab e<strong>in</strong>em gewissen Betrag –den sogenannten Schwellenwerten – <strong>in</strong>ternational ausgeschriebenwerden, um Transparenz und Wettbewerb im Rahmen des öffentlichenBeschaffungswesens zu för<strong>der</strong>n. Mit dem EU-Ab kom menüber das öffentliche Beschaffungswesen wurde <strong>der</strong> Anwendungsbereichdes GPA von Bund, Kantonen und Sektoren auf Bereicheausgedehnt, die von den Verpflichtungslisten <strong>der</strong> EU und <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong> nicht abgedeckt s<strong>in</strong>d. Neu unterstellt wurden die Bezirkeund Geme<strong>in</strong>den, gewisse Sektoren (Telekommunikation, Schienenverkehr,Energie und private Auftraggeber <strong>in</strong> den SektorenWasser, Elektrizität, lokaler Verkehr, Häfen und Flughäfen), welcheauf <strong>der</strong> Grundlage e<strong>in</strong>es exklusiven Rechts operieren.Hier sei festgehalten, dass die öffentlich-rechtlichen Sektorenbereits den Regeln des GPA unterstellt s<strong>in</strong>d. Ferner entfielen die50 %-Ursprungsklausel und das Kriterium e<strong>in</strong>es um 3 % günstigerenAngebotes als Bed<strong>in</strong>gung für den Zuschlag an e<strong>in</strong> <strong>Schweiz</strong>erUnternehmen.Inzwischen s<strong>in</strong>d im Zuge <strong>der</strong> fortschreitenden Liberalisierung dieSektoren Telekommunikation und – schweizerischerseits – Schienengüterverkehrauf Normalspurschienen nicht mehr unterstellt.Die öffentlichen Ausschreibungen des Bundes und <strong>der</strong> Kantonewerden über e<strong>in</strong> elektronisches Informationssystem verfügbargemacht. Angesichts <strong>der</strong> erheblichen Ausgaben <strong>der</strong> öffentlichenHand <strong>in</strong> <strong>der</strong> EU wie auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> schafft die zusätzlicheÖffnung <strong>der</strong> Beschaffungsmärkte Chancen für die Export<strong>in</strong>dustrie(z.B. den Masch<strong>in</strong>enbau) sowie für den Dienstleistungssektor(z.B. Ingenieur- und Architekturbüros). Zudem führt <strong>der</strong> verstärkteWettbewerb unter den Anbietern zu tieferen Preisen und damit fürdie staatlichen Auftraggeber zu erheblichen E<strong>in</strong>sparungen.Öffentliche Beschaffungswesen <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>www.simap.chSprachen: dt., engl., franz., it.4.2.7 Handel mit AgrarproduktenDas Abkommen über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisseregelt den Handel mit Produkten <strong>der</strong> Nahrungsmittel<strong>in</strong>dustrie(z.B. Schokolade, Biskuits und Teigwaren). Die EU verzichtetim Handel mit <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> auf Importzölle und Ausfuhrbeiträge.Die <strong>Schweiz</strong> hat ihre Zölle und Ausfuhrbeiträge entsprechendreduziert. Für Zucker sowie für Produkte, die ke<strong>in</strong>e agrarpoli tischrelevanten Grundstoffe ausser Zucker enthalten, gilt Freihandel.Vere<strong>in</strong>fachungen technischer Vorschriften wirken sich fürdie Konsumenten vorteilhaft aus und erhöhen die Exportchancenvon landwirtschaftlichen Qualitätsprodukten. Zurzeit <strong>in</strong>Verhandlung ist e<strong>in</strong> umfassendes Abkommen im Agrar- undLebensmittelbereich (FHAL), das die Märkte für Landwirtschaftsprodukteund Lebensmittel vollständig gegenseitig öffnen soll.Das Abkommen würde sowohl tarifäre Handelshemmnisse (wieZölle und Kont<strong>in</strong>gente) als auch nichttarifäre Hürden (wie unterschiedlicheProduktvorschriften und Zulassungsbestimmungen)abbauen.4.2.8 Z<strong>in</strong>sbesteuerungZur Besteuerung <strong>der</strong> Z<strong>in</strong>se<strong>in</strong>künfte von EU-Bürgern, welche <strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> anfallen, erhebt die <strong>Schweiz</strong> e<strong>in</strong>en Steuerrückbehalt,welcher schrittweise bis auf 35 % ansteigt. Der Ertrag dieser Steuerwird zu drei Viertel an die EU-Län<strong>der</strong> ausbezahlt. Mit diesemSteuerrückbehalt wird das Bankgeheimnis gewahrt. VerbundeneUnternehmen mit Hauptsitz <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> sowie Tochtergesellschaften<strong>in</strong> den EU-Mitgliedlän<strong>der</strong>n zahlen ke<strong>in</strong>e Quellensteuernauf Zahlungen von Dividenden, Z<strong>in</strong>sen und Lizenzgebühren mehr.Dies erhöht die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes <strong>Schweiz</strong>.38 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


4.3 Euro.Auch wenn die offizielle Währung <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>er Frankenist, ist <strong>der</strong> Euro <strong>in</strong> praktisch allen Hotels und <strong>in</strong> vielen Geschäftenakzeptiertes Zahlungsmittel. Die <strong>Schweiz</strong>er Banken und Börseführen Euro-Konten und bieten Barbezüge <strong>in</strong> Euro an den meistenBankomaten an. Auf dem globalisierten F<strong>in</strong>anzplatz <strong>Schweiz</strong>können sämtliche Bankgeschäfte auch <strong>in</strong> Euro abge wickelt werden.Selbst öffentliche Münztelefone akzeptieren Euros. Aufgrund ihrerLage <strong>in</strong>mitten <strong>der</strong> Europäischen Währungsunion (EWU) und <strong>der</strong>Tatsache, dass die EU wichtigster Handelspartner ist, ist <strong>der</strong> Eurofür die <strong>Schweiz</strong> wirtschaftlich sehr bedeutend. Dies gilt vor allem fürUnternehmen, die im Import/Export-Geschäft tätig s<strong>in</strong>d, sowie fürden Tourismus.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201039


5. Gründung und Unternehmensführung.Die Gründung e<strong>in</strong>es Unternehmens ist schnell und unkompliziert.Zahlreiche offizielle und private Stellen helfen bei<strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> geeigneten Gesellschaftsform und stehen demUnternehmer mit Rat und Tat zur Seite. Die Internetseiten desBundes bieten e<strong>in</strong>e Fülle von Informationen zu allen Aspektendes Unternehmenszyklus – vom Bus<strong>in</strong>essplan bis zum Handelsregistere<strong>in</strong>trag.5.1 Gesellschaftsformen.Die Handels- und Gewerbefreiheit erlaubt es allen Personen,auch Auslän<strong>der</strong>n, <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> e<strong>in</strong> Gewerbe zu betreiben, e<strong>in</strong>Unternehmen zu gründen o<strong>der</strong> sich an e<strong>in</strong>em solchen zu beteiligen.Es braucht grundsätzlich ke<strong>in</strong>e Genehmigung durch dieBehörde, ke<strong>in</strong>e Mitgliedschaft <strong>in</strong> Kammern und Berufsverbändenund ke<strong>in</strong>e jährliche Meldung von Betriebszahlen. Für Auslän<strong>der</strong> istzur persönlichen und dauernden Geschäftsausübung jedoch e<strong>in</strong>eArbeits- und Aufenthaltsbewilligung nötig.Das schweizerische Recht unterscheidet bei den Gesellschaftsformenzwischen Personengesellschaften (E<strong>in</strong>zelunternehmen,Kommandit-, Kollektivgesellschaft) und Kapitalgesellschaften(Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung[GmbH]). Der angelsächsischen Limited Partnership entspricht dieneu geschaffene Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen(KkK). Die Rechtsform <strong>der</strong> GmbH & Co. KG existiert <strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> nicht. Ca. 50 % <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>er Unternehmen werdenunter den Rechtsformen AG und GmbH betrieben (<strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong>GmbH ist steigend).Die adäquate Ansiedlungsform für e<strong>in</strong> ausländisches Unternehmen<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> hängt unter an<strong>der</strong>em von <strong>der</strong> Art und demZeithorizont des Geschäftes, von den rechtlichen und steuerlichenRahmenbed<strong>in</strong>gungen sowie von den strategischen Zielen desManagements ab (Headquarter, Produktions- o<strong>der</strong> Betriebsstätte,Verkaufsbüro, F<strong>in</strong>anz- o<strong>der</strong> Dienstleistungsunternehmen). E<strong>in</strong>Unternehmen o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Privatperson aus dem Ausland kann diefür ihr Geschäft richtige Ansiedlungsform selber bestimmen. Diesbedarf e<strong>in</strong>er sorgfältigen Evaluation, bei welcher die steuerlichenGesichtspunkte e<strong>in</strong>e entscheidende Rolle spielen. Die frühzeitigeInvolvierung e<strong>in</strong>es mit den <strong>Schweiz</strong>er Verhältnissen (rechtliche undsteuerliche) vertrauten Beraters empfiehlt sich.Grundsätzlich bieten sich folgende Ansiedlungsformen an:• Gründung e<strong>in</strong>er Personengesellschaft o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Kapitalgesellschaft• Errichtung e<strong>in</strong>er Zweignie<strong>der</strong>lassung• Akquisition e<strong>in</strong>es bestehenden Geschäftes <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> (Personengesellschafto<strong>der</strong> Kapitalgesellschaft)• Errichtung e<strong>in</strong>es geme<strong>in</strong>samen Jo<strong>in</strong>t Ventures (Personengesellschafto<strong>der</strong> Kapitalgesellschaft)• (Strategische) Allianz mit o<strong>der</strong> ohne KapitalbeteiligungDie typischen Ansiedlungsformen e<strong>in</strong>es ausländischen Unternehmens<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> s<strong>in</strong>d die Tochtergesellschaft (als AG o<strong>der</strong>GmbH) und die Zweignie<strong>der</strong>lassung. E<strong>in</strong>e attraktive Möglichkeitfür Risikokapital ist auch die neu geschaffene Kommanditgesellschaftfür kollektive Kapitalanlagen.40 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Bei <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> geeigneten Gesellschaftsform s<strong>in</strong>d folgendeKriterien ausschlaggebend:• Kapital: Gründungskosten, Kapitalbedarf und vorgeschriebenesM<strong>in</strong>destkapital• Risiko/Haftung: Je höher das Unternehmerrisiko o<strong>der</strong> <strong>der</strong> f<strong>in</strong>anzielleE<strong>in</strong>satz, desto eher sollte man sich für e<strong>in</strong>e Gesellschaftsformmit limitierter Haftung entscheiden• Unabhängigkeit: Je nach Rechtsform ist <strong>der</strong> Handlungsspielraumbegrenzt• Steuern: Je nach Gesellschaftsform werden Geschäftse<strong>in</strong>künfteund -vermögen des Unternehmens und des Eigentümers dabeigetrennt o<strong>der</strong> zusammen besteuert• Soziale Sicherheit: Gewisse Sozialversicherungen s<strong>in</strong>d je nachRechtsform obligatorisch, freiwillig o<strong>der</strong> gar <strong>in</strong>existentGeschäftsführendes Organ <strong>der</strong> AG ist <strong>der</strong> Verwaltungsrat. Erbesteht aus e<strong>in</strong>em o<strong>der</strong> mehreren Mitglie<strong>der</strong>n, die nicht Aktionärese<strong>in</strong> müssen. Es gibt ke<strong>in</strong>e Vorschriften zu Nationalität undWohnsitz <strong>der</strong> Verwaltungsräte. M<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> zur Vertretung <strong>der</strong>Gesellschaft befugtes Mitglied (Verwaltungsrat o<strong>der</strong> Geschäftsleitung)muss <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> wohnhaft se<strong>in</strong>. Die Entschädigung <strong>der</strong>Mitglie<strong>der</strong> des Verwaltungsrates e<strong>in</strong>er AG hat je nach Branche,Firmengrösse und Umsatzhöhe e<strong>in</strong>e grosse Spannweite. Dasdurchschnittliche Honorar e<strong>in</strong>es Mitgliedes des Verwaltungsrates(VR) <strong>in</strong> Unternehmen mit bis 1’000 Mitarbeitenden beträgt <strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong> rund 19’000 CHF. Die gebräuchlichsten Entschädigungsformens<strong>in</strong>d Jahrespauschalen und Spesen.AGKMU-Portal des Bundeswww.kmu.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., franz., it.<strong>Schweiz</strong>erischer Treuhän<strong>der</strong>verbandwww.stv-usf.chSprachen: dt., engl., franz., it.Treuhand-Kammerwww.treuhand-kammer.chSprachen: dt., franz.5.1.1 Aktiengesellschaft (AG)Die Aktiengesellschaft (AG) ist die wichtigste und häufigste Unternehmensform<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>. Sie wird als Rechtsform auch vonAuslän<strong>der</strong>n oft für e<strong>in</strong>e Tochtergesellschaft gewählt. Die AG iste<strong>in</strong>e Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, für <strong>der</strong>enVerb<strong>in</strong>dlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Das imVoraus bestimmte Grundkapital ist <strong>in</strong> Aktien zerlegt. Die AG istnicht nur Gesellschaftsform für grosse, son<strong>der</strong>n auch für mittlereund kle<strong>in</strong>e Unternehmen. Sie ist die übliche Rechtsform für Hold<strong>in</strong>g-und F<strong>in</strong>anzgesellschaften.www.kmu.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., franz., it.5.1.2 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)Seit Inkrafttreten des neuen GmbH-Rechts ist die Gesellschaftmit beschränkter Haftung (GmbH) e<strong>in</strong>e Gesellschaft mit eigenerRechtspersönlichkeit, <strong>in</strong> <strong>der</strong> sich e<strong>in</strong>e o<strong>der</strong> mehrere Personeno<strong>der</strong> Handelsgesellschaften <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er eigenen Firma und mit e<strong>in</strong>emim Voraus bestimmten Kapital (Stammkapital) zusammentun.Je<strong>der</strong> Gesellschafter ist mit e<strong>in</strong>em o<strong>der</strong> mehreren sogenanntenStammanteilen mit e<strong>in</strong>em Nennwert von m<strong>in</strong>destens 100 CHF amStammkapital beteiligt. Das Stammkapital beträgt m<strong>in</strong>destens20’000 CHF und muss voll e<strong>in</strong>bezahlt se<strong>in</strong>. E<strong>in</strong> Stammanteil kannmit e<strong>in</strong>facher Schriftlichkeit übertragen werden. Die Gründung e<strong>in</strong>erGmbH und <strong>der</strong>en Kosten s<strong>in</strong>d ähnlich wie die Gründung e<strong>in</strong>erAG. Es genügt e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ziger Grün<strong>der</strong>.Als Folge <strong>der</strong> Aktienrechtsreform erfreut sich die GmbH zunehmen<strong>der</strong>Beliebtheit als Alternative zur Aktiengesellschaft. DieGmbH ist e<strong>in</strong>e attraktive Gesellschaftsform, die sich gegenüber<strong>der</strong> AG für kle<strong>in</strong>e und mittlere Unternehmen immer mehr durchsetzt.Die GmbH hat ke<strong>in</strong>en Verwaltungsrat, was die Strukturkostenetwas senkt, aber die Verantwortung auf den/die Geschäftsführer(wovon m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>er Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> habenmuss) konzentriert. Sie hat je nach Grösse e<strong>in</strong>e nur beschränkteRevisionspflicht. Sie hat gegenüber <strong>der</strong> AG den Vorteil e<strong>in</strong>esger<strong>in</strong>geren Grundkapitals, aber den Nachteil <strong>der</strong> fehlenden Anonymität:Je<strong>der</strong> Gesellschafter, auch e<strong>in</strong> später h<strong>in</strong>zukommen<strong>der</strong>,wird publiziert.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201041


Abb. 17: Übersicht RechtsformenGründung/Entstehungserfor<strong>der</strong>nisseZweckFirma (Name)Rechtsnatur• gleicher Name wieHauptunternehmen• beson<strong>der</strong>e Zusätzeerlaubt• falls das Hauptunternehmenausländischist: Ort des Hauptunternehmens,Ort <strong>der</strong>Zweignie<strong>der</strong>lassung• Angabe <strong>der</strong> Rechtsform(Zweignie<strong>der</strong>lassung)Handelsregistere<strong>in</strong>tragGrün<strong>der</strong>GeschäftsorganeRevisionsstelleE<strong>in</strong>zelunternehmen Kollektivgesellschaft AG GmbH Zweignie<strong>der</strong>lassungAufnahme <strong>der</strong> selbständigen,auf dauerndenErwerb gerichteten wirtschaftlichenTätigkeitKle<strong>in</strong>unternehmer, personenbezogeneTätigkeiten(z.B. Künstler)• Familienname desInhabers (mit o<strong>der</strong>ohne Vornamen)• Zusätze möglich(Tätigkeit, Phantasiebezeichnung)Alle<strong>in</strong>eigentum desFirmen<strong>in</strong>habersE<strong>in</strong>tragungspflicht für e<strong>in</strong>nach kaufmännischerArt geführtes Gewerbe(sonst: E<strong>in</strong>tragungsrecht)e<strong>in</strong>e natürliche Personist alle<strong>in</strong>iger Geschäfts<strong>in</strong>haberAbschluss e<strong>in</strong>es Gesellschaftsvertrages(formfrei)Wenn ke<strong>in</strong> nach kaufmännischerArt geführtesGewerbe betrieben wird,entsteht die Gesellschafterst mit dem E<strong>in</strong>trag <strong>in</strong>sHandelsregisterkle<strong>in</strong>ere, dauernde, starkpersonenbezogeneUnternehmen• Familienname m<strong>in</strong>d.e<strong>in</strong>es Gesellschaftersmit Zusatz, <strong>der</strong> dasGesellschaftsverhältnisandeutet• Zusätze möglich(Tätigkeit, Phantasiebezeichnung)öffentliche Beurkundung<strong>der</strong> Gründung, Genehmigung<strong>der</strong> Statuten, Wahldes Verwaltungsratesund (sofern ke<strong>in</strong> Verzichtgem. OR 727a II vorliegt)<strong>der</strong> Revisionsstelle,E<strong>in</strong>trag <strong>in</strong>s Handelsregistergeeignet für fast alleArten gew<strong>in</strong>norientierterUnternehmen• freie Wahl (Personennamen,Tätigkeit,Phantasienamen)• <strong>in</strong> <strong>der</strong> Firma muss dieRechtsform angegebense<strong>in</strong>öffentliche Beurkundung<strong>der</strong> Gründung, Genehmigung<strong>der</strong> Statuten, gegebenenfallsBestimmung<strong>der</strong> Geschäftsführungsowie <strong>der</strong> Vertretungund (sofern ke<strong>in</strong> Verzichtgem. OR 727a II vorliegt)<strong>der</strong> Revisionsstelle,E<strong>in</strong>trag <strong>in</strong>s Handelsregisterkle<strong>in</strong>ere, stark personenbezogeneUnternehmen• freie Wahl (Personennamen,Tätigkeit,Phantasienamen)• <strong>in</strong> <strong>der</strong> Firma muss dieRechtsform angegebense<strong>in</strong>E<strong>in</strong>trag <strong>in</strong>s HandelsregisterGeschäftsbetrieb, <strong>der</strong>rechtlich Teil e<strong>in</strong>esHauptunternehmens ist,aber über e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gewirtschaftliche SelbständigkeitverfügtPersonengesellschaft juristische Person juristische Person Zweignie<strong>der</strong>lassungE<strong>in</strong>tragungspflicht für e<strong>in</strong>nach kaufmännischer Artgeführtes Gewerbezwei o<strong>der</strong> mehrere natürlichePersonenentsteht erst mit demHandelsregistere<strong>in</strong>tragm<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Aktionär(natürliche o<strong>der</strong> juristischePerson)ke<strong>in</strong>e Gesellschafter • Generalversammlung• Verwaltungsrat (m<strong>in</strong>d.e<strong>in</strong> Mitglied)entsteht erst mit demHandelsregistere<strong>in</strong>tragm<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Gesellschafter(natürliche o<strong>der</strong>juristische Person)• Gesellschafterversammlung• Geschäftsführung(m<strong>in</strong>d. e<strong>in</strong> Mitglied)kann e<strong>in</strong>gesetzt werden kann e<strong>in</strong>gesetzt werden ja, sofern ke<strong>in</strong> Verzicht gem. OR 727a II, abhängigvon Grösse: Erreichung von zwei <strong>der</strong> drei nachfolgendenGrössen <strong>in</strong> zwei aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong>folgendenGeschäftsjahren:• e<strong>in</strong>e Bilanzsumme von 10 Mio.CHF• e<strong>in</strong> Umsatz von 20 Mio.CHF• e<strong>in</strong> Personalbestand von 50 und mehr imJahresdurchschnittzw<strong>in</strong>gen<strong>der</strong> E<strong>in</strong>tragHauptunternehmen• Organe des Hauptunternehmens• Geschäftsführungdurch eigene Leitung;Bevollmächtigtermit Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong>kann e<strong>in</strong>gesetzt werden42 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


HaftungM<strong>in</strong>destkapitalKostenBeratung,Gründung,NotarVorteileNachteileE<strong>in</strong>zelunternehmen Kollektivgesellschaft AG GmbH Zweignie<strong>der</strong>lassungunbeschränkte HaftungHauptunternehmendes Inhabers mit persönlichemVermögenprimär Haftung desGesellschaftsvermögens;subsidiäre unbeschränkteund solidarische Haftungjedes Gesellschaftersmit persönlichemVermögenausschliessliche Haftungdes Gesellschaftsvermögens;lediglich Pflicht<strong>der</strong> Aktionäre zur vollenE<strong>in</strong>zahlung des Aktienkapitals(Liberierung)ke<strong>in</strong>e Auflagen ke<strong>in</strong>e Auflagen M<strong>in</strong>imum 100’000 CHF,M<strong>in</strong>deste<strong>in</strong>zahlung50’000 CHFausschliessliche Haftungdes Gesellschaftsvermögens;fakultative beschränkteNachschusspflichtgem. Statuten;Haftung nur für die mitden eigenen StammanteilenverbundenenNachschüsseM<strong>in</strong>imum 20’000 CHFvollständig e<strong>in</strong>bezahltke<strong>in</strong> eigenes Kapitalnotwendig (Dotationskapitaldes ausländischenMutterhauses genügt)500 – 2’000 CHF 2’000 – 5’000 CHF ab 4’000 CHF ab 4’000 CHF ab 1’000 CHF• e<strong>in</strong>faches und billiges Gründungsverfahren• wenig Formvorschriften• Gesellschafter können Rolle <strong>der</strong> Organe selbstübernehmen• Ke<strong>in</strong>e wirtschaftliche Doppelbelastung, d.h. Besteuerungals Gew<strong>in</strong>n <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gesellschaft und alsE<strong>in</strong>kommen beim Gesellschafter wird vermieden(Besteuerung des E<strong>in</strong>kommens beim Gesellschafter,da es sich bei <strong>der</strong> Firma um ke<strong>in</strong>e juristischePerson handelt)• geeignet für sehr kle<strong>in</strong>e Unternehmen• unbeschränkte Haftung <strong>der</strong> Gesellschafter• Eigentumsanteile schwer übertragbar (nur durchVerkauf e<strong>in</strong>zelner Gegenstände o<strong>der</strong> des gesamtenUnternehmens)• fehlende Anonymität, Gesellschafter müssennamentlich im Handelsregister e<strong>in</strong>getragen se<strong>in</strong>• Zugang zum Kapitalmarkt erschwert• Sozialversicherungspflicht• Beschränktes Haftungs- und Risikokapital• Erleichterte Übertragbarkeit <strong>der</strong> Gesellschaftsanteile• Geregelte Vertretungsrechte• Auslän<strong>der</strong> können alle Aktien/sämtliche Stammanteilebesitzen (aber: m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e Person mitWohnsitz <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>, die sämtliche Rechtshandlungenvornehmen kann)• e<strong>in</strong>facherer Zugang zum Kapitalmarkt, wobei abernur AGs an <strong>der</strong> Börse kotiert werden können• geeignet für kapital<strong>in</strong>tensivere Unternehmen• <strong>Schweiz</strong>er Charakter <strong>der</strong> Gesellschaft• Anonymität <strong>der</strong> Teilhaber– ke<strong>in</strong>e Publizitätspflicht• Unbegrenztes Aktienkapital• Beschränkung <strong>der</strong>Beitragspflicht <strong>der</strong>Gesellschafter• E<strong>in</strong>fache erbrechtlicheNachfolgeregelung• Veröffentlichung <strong>der</strong>Jahresrechnung nurdann, wenn die AGObligationen ausstehendhat o<strong>der</strong> börsenkotiertist• Ger<strong>in</strong>ges M<strong>in</strong>destkapital• teilweise steuerliche Doppelbelastung (Versteuerungvon Gesellschaftsgew<strong>in</strong>n und Dividenden)• aufwändigeres und teureres Gründungsverfahren,professionelle Beratung empfohlen• Höhe des Grund- • Fehlende Anonymitätkapitals<strong>der</strong> Gesellschafter• Ke<strong>in</strong> eigenes Kapitalerfor<strong>der</strong>lich• e<strong>in</strong>fachere und billigereGründung als bei e<strong>in</strong>erKapitalgesellschaft(ke<strong>in</strong>e Emmissions ab -gabe, da ke<strong>in</strong>e Beteiligungsrechteausgegebenwerden, undke<strong>in</strong>e Verrechnungssteuerauf e<strong>in</strong>em allfälligenGew<strong>in</strong>ntransfer,da die Zweignie<strong>der</strong>lassunge<strong>in</strong> Teil desHaupt unternehmensdarstellt)• Das Mutterhaus kannse<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>fluss direktausüben• Steuerliche Freistellung<strong>der</strong> schweizerischenGew<strong>in</strong>ne im Staat desHauptsitzes (Stammhaus)gemäss zahlreichenDoppelbesteuerungsabkommen• ausländischesMutterhaus haftet fürdie Zweignie<strong>der</strong>lassungmit• nachträgliche «Umwandlung»<strong>in</strong> Tochtergesellschaftsteuerlichschwierig• ke<strong>in</strong>e schweizerischejuristische Person<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201043


GmbHKollektivanlagengesetz (KAG)www.kmu.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., franz., it.www.adm<strong>in</strong>.chSuchbegriff: Bundesgesetz KAGSprachen: dt., franz., it.5.1.3 Zweignie<strong>der</strong>lassungE<strong>in</strong>e Zweignie<strong>der</strong>lassung ist e<strong>in</strong> kaufmännischer Betrieb, <strong>der</strong> zwarrechtlich Teil e<strong>in</strong>es Hauptunternehmens ist, von dem er abhängt,<strong>der</strong> aber <strong>in</strong> eigenen Lokalitäten dauernd e<strong>in</strong>e gleichartige Tätigkeitwie das Hauptunternehmen ausübt und dabei e<strong>in</strong>e gewissewirtschaftliche und geschäftliche Selbständigkeit geniesst. DieZweignie<strong>der</strong>lassung ist wirtschaftlich selbständig, jedoch rechtlichabhängig vom Hauptsitz. Sie kann nur faktisch geschaffen,nicht formell begründet werden. Sobald e<strong>in</strong>e Zweignie<strong>der</strong>lassungbesteht, muss sie <strong>in</strong>s Handelsregister e<strong>in</strong>getragen werden. H<strong>in</strong>sichtlichZulassung, E<strong>in</strong>tragung, Besteuerung und Buchführungwird die Zweignie<strong>der</strong>lassung wie e<strong>in</strong>e <strong>Schweiz</strong>er Gesellschaftbehandelt. Zur Begründung e<strong>in</strong>er Zweignie<strong>der</strong>lassung e<strong>in</strong>er ausländischenGesellschaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ist e<strong>in</strong> bevollmächtigterVertreter mit Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> erfor<strong>der</strong>lich.5.1.4 Kommanditgesellschaft für Kollektivkapitalanlagen (KkK)Um über e<strong>in</strong>e geeignete Rechtsform für die Bereitstellung von Risikokapitalzu verfügen, wurde im neuen Bundesgesetz für kollektiveKapitalanlagen (KAG) die Kommanditgesellschaft für kollektiveKapitalanlagen (KkK) e<strong>in</strong>geführt, die <strong>der</strong> im angelsächsischenRaum verbreiteten Limited Liability Partnership (LLP) entspricht.Als Instrument für Risikokapitalanlagen ist diese neue Gesellschaftsformausschliesslich qualifizierten Anlegern vorbehalten.Im Gegensatz zu den obligationenrechtlichen Bestimmungen überdie Kommanditgesellschaft, wonach <strong>der</strong> unbeschränkt haftendeGesellschafter zw<strong>in</strong>gend e<strong>in</strong>e natürliche Person se<strong>in</strong> muss, mussbei <strong>der</strong> Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen <strong>der</strong>Komplementär e<strong>in</strong>e Aktiengesellschaft se<strong>in</strong>.<strong>Investoren</strong> und Kommanditisten, die e<strong>in</strong>e Form von LLP realisierenwollen, haben nun die Möglichkeit, sich für die <strong>Schweiz</strong>zu entscheiden, und müssen nicht, wie es <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheitgeschah, nach Luxemburg, Irland o<strong>der</strong> auf die Kanal<strong>in</strong>seln Jerseyund Guernsey ausweichen. Damit wurde <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzplatz gestärktund die Voraussetzung für e<strong>in</strong>e Zunahme professioneller Dienstleistungenfür spezialisierte Risikokapital-, Private-Equity- undsogar Hedge-Funds-Manager <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> geschaffen.5.1.5 E<strong>in</strong>zelunternehmen und KollektivgesellschaftDas E<strong>in</strong>zelunternehmen ist die beliebteste Rechtsform für Kle<strong>in</strong>unternehmer.Es liegt rechtlich gesehen dann vor, wenn e<strong>in</strong>enatürliche Person alle<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>e kaufmännische Tätigkeit ausübt, alsoe<strong>in</strong> Geschäft bzw. e<strong>in</strong>e Firma betreibt. Der Inhaber des E<strong>in</strong>zelunternehmensträgt das Unternehmensrisiko und haftet dafür mit se<strong>in</strong>emgesamten Privat- und Geschäftsvermögen. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seitekann er die Geschäftspolitik alle<strong>in</strong>e bestimmen. Hat das UnternehmenErfolg, kann es ohne grosse Probleme <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Kapitalgesellschaftumgewandelt werden. Scheitert es, ist die Liquidierunge<strong>in</strong>facher als bei an<strong>der</strong>en Rechtsformen. Erst wenn <strong>der</strong> jährlicheUmsatz 100’000 CHF übersteigt, muss das E<strong>in</strong>zelunternehmen <strong>in</strong>sHandelsregister e<strong>in</strong>getragen werden.Wenn sich zwei o<strong>der</strong> mehrere natürliche Personen zusammenschliessen,um unter e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen Firma e<strong>in</strong> nach kaufmännischenRegeln geführtes Gewerbe zu betreiben, spricht man vone<strong>in</strong>er Kollektivgesellschaft. Die Kollektivgesellschaft wird durche<strong>in</strong>en Gesellschaftsvertrag zwischen den Beteiligten <strong>in</strong>s Lebengerufen. Da die Kollektivgesellschaft wie das E<strong>in</strong>zelunternehmenke<strong>in</strong>e juristische Person ist, unterliegt nicht die Kollektivgesellschaft,son<strong>der</strong>n die e<strong>in</strong>zelnen Gesellschafter <strong>der</strong> Steuerpflicht. DieGesellschafter haften mit ihrem eigenen Vermögen unbeschränktund solidarisch. Der E<strong>in</strong>trag <strong>in</strong>s Handelsregister ist obligatorisch.E<strong>in</strong>zelfirma, Kollektivgesellschaftwww.kmu.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., franz., it.5.1.6 Jo<strong>in</strong>t VentureDas Jo<strong>in</strong>t Venture gew<strong>in</strong>nt als Partnerschaftsform an Bedeutung.Es ist gesetzlich nicht geregelt und ist geeignet für e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>sameAktivität mit e<strong>in</strong>em <strong>Schweiz</strong>er Partner. Oft wird e<strong>in</strong> Jo<strong>in</strong>tVenture als geme<strong>in</strong>same Kapitalbeteiligung an e<strong>in</strong>er neu gegründetenKapitalgesellschaft betrieben (e<strong>in</strong> Lieferant im Ausland44 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


gründet z.B. mit dem <strong>Schweiz</strong>er Verkäufer e<strong>in</strong>e Fabrikations- o<strong>der</strong>Verkaufsgesellschaft). Das Jo<strong>in</strong>t Venture kann bei kle<strong>in</strong>en Vorhaben(z.B. e<strong>in</strong>em zeitlich beschränkten Forschungsprojekt) auch alse<strong>in</strong>fache Gesellschaft betrieben werden.5.1.7 E<strong>in</strong>fache GesellschaftDie e<strong>in</strong>fache Gesellschaft ist e<strong>in</strong>e vertragliche Verb<strong>in</strong>dung vonmehreren natürlichen o<strong>der</strong> juristischen Personen zu e<strong>in</strong>em nichtim Handelsregister e<strong>in</strong>zutragenden Gesellschaftszweck. DieAnonymität gegen aussen ist gewährleistet; je<strong>der</strong> Partner haftetsolidarisch und persönlich für das geme<strong>in</strong>same Vorhaben.E<strong>in</strong>fache Gesellschaft5.3 Revision.Die Revisionsstelle überprüft die Jahresrechnung auf ihre Richtigkeit.Als Revisionsstelle kommt auch e<strong>in</strong>e juristische Person(Treuhandgesellschaft, Revisionsverband) <strong>in</strong> Betracht. Sie mussqualifiziert und unabhängig se<strong>in</strong>. Gemäss neuem Recht hängt diePflicht zur Revision von <strong>der</strong> Grösse und wirtschaftlichen Bedeutunge<strong>in</strong>er AG o<strong>der</strong> GmbH ab. Die ordentliche Revision gilt für Gesellschaften,die zur Erstellung e<strong>in</strong>er Konzernrechnung verpflichtets<strong>in</strong>d, o<strong>der</strong> falls zwei <strong>der</strong> drei nachfolgenden Grössen <strong>in</strong> zweiaufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong>folgenden Geschäftsjahren erreicht werden:• e<strong>in</strong>e Bilanzsumme von 10 Mio. CHF• e<strong>in</strong> Jahresumsatz von 20 Mio. CHF• e<strong>in</strong> Personalbestand von 50 und mehr im Jahresdurchschnittwww.kmu.adm<strong>in</strong>.chSuchbegriff: e<strong>in</strong>fache GesellschaftSprachen: dt., franz., it.5.2 Rechnungslegung.Die allgeme<strong>in</strong>en Vorschriften über die Buchführung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong> kurz gehalten. Es müssen jene Bücher ordentlich geführtwerden, die nach Art und Umfang des Geschäftes nötig s<strong>in</strong>d, umdie Vermögenslage des Geschäftes und die mit dem Geschäftsbetriebzusammenhängenden Schuld- und For<strong>der</strong>ungsverhältnissesowie die Betriebsergebnisse <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Geschäftsjahre festzustellen.Das Gesetz verlangt, dass Erfolgsrechnung (Gew<strong>in</strong>n- undVerlustrechnung) und Bilanz jährlich nach allgeme<strong>in</strong> anerkanntenkaufmännischen Grundsätzen vollständig, klar und übersichtlichdargestellt werden. Somit ist die Rechnungslegung nach allen <strong>in</strong>ternationalgängigen Richtl<strong>in</strong>ien (z.B. US-GAAP, IAS, FER) möglich.Für Aktiengesellschaften gelten zur Erhöhung <strong>der</strong> Transparenzdetaillierte M<strong>in</strong>destvorschriften für die Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Rechnung.Die Jahresrechnung muss m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e Bilanz und e<strong>in</strong>e Erfolgsrechnungmit Vorjahresvergleichen sowie erklärende Notizenenthalten. Die Jahresrechnungen von e<strong>in</strong>zelnen Gesellschaftenmüssen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Konzernrechnung konsolidiert werden, wenn zwei<strong>der</strong> folgenden Grössen <strong>in</strong> zwei aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong>folgenden Geschäftsjahrenerreicht werden:• e<strong>in</strong>e Bilanzsumme von 10 Mio. CHF• e<strong>in</strong> Jahresumsatz von 20 Mio. CHF• e<strong>in</strong> Personalbestand von 200 im JahresdurchschnittS<strong>in</strong>d diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss die Jahresrechnunglediglich e<strong>in</strong>geschränkt geprüft werden (Befragungen desManagements, angemessene Detailprüfungen, analytische Prüfungshandlungen).Mit <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> Gesellschafter kannauf die Revision verzichtet werden, sofern nicht mehr als zehnVollzeitstellen im Jahresdurchschnitt bestehen.Revisionspflichtwww.kmu.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., franz., it.5.4 Unternehmensgründung.5.4.1 Vorgehen und AblaufJe klarer und konkreter die auf den Standort <strong>Schweiz</strong> zielendeUnternehmensstrategie herausgearbeitet wird, desto schnellerkann von <strong>der</strong> Planung zur eigentlichen Gründung übergegangenwerden. Ist <strong>der</strong> Entscheid für e<strong>in</strong>en Standort <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>e<strong>in</strong>mal gefallen, hilft die Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsstelle des gewähltenKantons bei <strong>der</strong> lokalen Koord<strong>in</strong>ation des Projektes bis zurBetriebsaufnahme. Für die Abklärung spezifischer Fragen stehenauch Banken, Beratungs- und Treuhandfirmen sowie spezialisierteRechtsanwälte zur Verfügung.Der Zeitbedarf für e<strong>in</strong>e Gründung beträgt zwei bis vier Wochen,gerechnet von <strong>der</strong> E<strong>in</strong>gabe <strong>der</strong> Unterlagen bis zur rechtlichenWirkung für Dritte. In e<strong>in</strong>fachen Fällen und je nach Standortkanton<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201045


kann <strong>der</strong> Zeitbedarf ger<strong>in</strong>ger se<strong>in</strong>. In <strong>der</strong> Regel erfolgen ausländischeAnsiedlungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Rechtsform e<strong>in</strong>er Kapitalgesellschaft.Erfolgt jedoch ausnahmsweise die Gründung <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong>er Nie<strong>der</strong>lassung als E<strong>in</strong>zelunternehmen, Kollektiv- o<strong>der</strong>Kommanditgesellschaft, kann dies onl<strong>in</strong>e vollständig über denelektronischen Schalter KMUadm<strong>in</strong> erfolgen. Dieses Assistenzsystemführt die Benutzer schrittweise durch die Erhebung <strong>der</strong>erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen für die Anmeldung e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>zelunternehmensbei Handelsregister, Mehrwertsteuer und AHV.Abb. 18: Vorgehen und Ablauf e<strong>in</strong>er Firmengründung (AG, GmbH)VorgehensschritteVorprüfung, Registrierung und Genehmigung Firma (Namen)Vorbereitung <strong>der</strong> für die Gründung notwendigen Dokumente: Gründungsurkunde, Statuten,Anmeldung usw.E<strong>in</strong>zahlung des Gesellschaftskapitals bei e<strong>in</strong>er vorgeschriebenen E<strong>in</strong>zahlungsstelle(Bank). Der E<strong>in</strong>zahler hat sich auszuweisen. Es kann sich für Auslän<strong>der</strong> auch lohnen,Referenzen schweizerischer Partner mitzubr<strong>in</strong>genGründung und Erstellung <strong>der</strong> Gründungsurkunde: Statuten, Annahmeerklärung <strong>der</strong> Revisionsstelle,Bestätigung e<strong>in</strong>er anerkannten E<strong>in</strong>zahlungsstelle (Bank), dass das Aktienkapitale<strong>in</strong>bezahlt ist und <strong>der</strong> Gesellschaft zur freien Verfügung steht; falls die Gesellschaftnach <strong>der</strong> Gründung nicht über eigene Büros verfügt: DomizilannahmeerklärungPublikation im Amtsblatt des KantonsE<strong>in</strong>tragung <strong>der</strong> verantwortlichen Person(en) <strong>in</strong> die entsprechenden Register (Handelsregister,eventuell Grundbuch)Registrierung als steuerpflichtige FirmaWoche1 2 3 4 5 6Quelle: Dokumentation kantonaler Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsstellenElektronische Anmeldung Firmengründungwww.kmu.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., franz., it.5.4.2 Handelsregistere<strong>in</strong>tragDas Handelsregister erfasst sämtliche <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> tätigen kaufmännischenUnternehmen und legt die Haftungs- und Vertretungsverhältnissee<strong>in</strong>es Unternehmens klar. Im Mittelpunkt steht diePublizitätsfunktion. Deshalb steht <strong>der</strong> zentrale Firmen<strong>in</strong>dex (Zefix)des eidgenössischen Handelsregisteramtes auch je<strong>der</strong>mann zurE<strong>in</strong>sicht sowie für Anfragen darüber offen, ob e<strong>in</strong> Firmenname, dieFirma, frei ist. Alle E<strong>in</strong>tragungen und Löschungen im Handelsregisterwerden im <strong>Schweiz</strong>erischen Handelsamtsblatt veröffentlicht.geniesst das Unternehmen firmenrechtlichen Schutz. JuristischePersonen erlangen erst mit dem Handelsregistere<strong>in</strong>trag e<strong>in</strong>eeigene Rechtspersönlichkeit. Die «Firma», <strong>der</strong> Name, unter deme<strong>in</strong> kaufmännisches Unternehmen geführt wird, kann im Rahmen<strong>der</strong> gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich frei gewählt werden.Die AG und die GmbH müssen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Firma die Rechtsformangeben. Die Firma <strong>der</strong> Kollektivgesellschaft muss, sofern nichtsämtliche Gesellschafter namentlich aufgeführt werden, denFamiliennamen wenigstens e<strong>in</strong>es Gesellschafters mit e<strong>in</strong>emdas Gesellschaftsverhältnis andeutenden Zusatz enthalten. Derwesentliche Inhalt <strong>der</strong> Firma e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>zelunternehmens muss ausdem Familiennamen bestehen und darf ke<strong>in</strong>en Zusatz enthalten,<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Gesellschaftsverhältnis andeutet. Die Anmeldung beimHandelsregister kann für sämtliche Rechtsformen auf dem Gründungsportalelektronisch erfolgen, sofern die entsprechendenVoraussetzungen erfüllt s<strong>in</strong>d.Die Ausübung e<strong>in</strong>es Handels-, Fabrikations- o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es an<strong>der</strong>ennach kaufmännischer Art geführten Unternehmens erfor<strong>der</strong>t <strong>in</strong><strong>der</strong> Regel den E<strong>in</strong>trag <strong>in</strong> das Handelsregister. Mit diesem E<strong>in</strong>trag46 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Firmen<strong>in</strong>dex eidgenössisches HandelsregisteramtÜbersicht Gründungskostenwww.zefix.chSprachen: dt., engl., franz., it.www.kmu.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., franz., it.<strong>Schweiz</strong>erisches HandelsamtsblattIhr Kontakt <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>www.shab.chSprachen: dt., engl., franz., it.5.4.3 GründungskostenDie Gründungskosten e<strong>in</strong>er Aktiengesellschaft – für die GmbHs<strong>in</strong>d die Gebühren und Beratungskosten etwas günstiger – setzensich wie folgt zusammen:• Gebühren (Registrierung, Urkundsperson, Grundbuch):ca. 2’000 CHF• Beratung, Anwalt: ca. 2’000 bis 5’000 CHF für kle<strong>in</strong>e Gesellschaften• Emissionsabgabe: Gegenstand <strong>der</strong> Abgabe ist die entgeltlicheo<strong>der</strong> unentgeltliche Begründung und Erhöhung des Nennwertesvon Beteiligungsrechten. Die Abgabe beträgt 1 % von dem, was<strong>der</strong> Gesellschaft als Gegenleistung für die Beteiligungsrechtezufliesst, m<strong>in</strong>destens aber vom Nennwert, mit e<strong>in</strong>er Freigrenzefür die erste 1 Mio. CHF. Diese Freigrenze gilt generell für dieGründung von Kapitalgesellschaften und für Kapitalerhöhungenbis zu 1 Mio. CHF. Somit können bestehende Gesellschaften ihrKapital bis zu 1 Mio. CHF erhöhen, ohne dass die Emissionsabgabegeschuldet istPricewaterhouseCoopers AGGema Olivar Pascual, Legal PartnerRechtsanwält<strong>in</strong>Birchstrasse 160CH-8050 ZürichTelefon: +41 58 792 43 77E-Mail: German-Desk@ch.pwc.comOhne Berücksichtigung <strong>der</strong> Emissionsabgabe betragen diefixen Gründungskosten somit ca. 7’000 CHF, für e<strong>in</strong>e Kle<strong>in</strong>stgesellschaftohne Abklärungsbedarf ca. 3’000 CHF. Die gesamtenKosten e<strong>in</strong>er Firmengründung e<strong>in</strong>schliesslich Aufwendungenfür fachkundige Beratung variieren je nach Grundkapital. DieGründung e<strong>in</strong>er Kapitalgesellschaft ist aufwändiger und kostet<strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel mehr als jene e<strong>in</strong>er Personengesellschaft.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201047


6. Visa, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen.Die <strong>Schweiz</strong> verdankt ihren Wohlstand nicht zuletzt <strong>der</strong> E<strong>in</strong>wan<strong>der</strong>ungausländischer Arbeitskräfte. Diese bereichern dasLand nicht nur wirtschaftlich, son<strong>der</strong>n auch kulturell. Dank<strong>der</strong> Personenfreizügigkeit zwischen <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> und <strong>der</strong> EUkönnen sich EU/EFTA-Bürger<strong>in</strong>nen und -Bürger heute unkompliziert<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> aufhalten. Auf dem Arbeitsmarkt s<strong>in</strong>dsie den e<strong>in</strong>heimischen Arbeitskräften gleichgestellt. Für Personenaus Drittstaaten, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> leben und arbeitenmöchten, gelten bestimmte Voraussetzungen.FAQ E<strong>in</strong>reise und Aufenthalt <strong>Schweiz</strong>www.bfm.adm<strong>in</strong>.chSuchbegriff: FAQ E<strong>in</strong>reiseSprachen: dt., engl., franz., it.6.1 E<strong>in</strong>reise und Visa.Für die E<strong>in</strong>reise <strong>in</strong> die <strong>Schweiz</strong> reicht meistens e<strong>in</strong> gültiges undvon <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> anerkanntes Reisedokument. Für Aufenthalte bisdrei Monate benötigen nur Angehörige bestimmter Staaten e<strong>in</strong>Visum für die E<strong>in</strong>reise. Für längere Aufenthalte wird meistens e<strong>in</strong>Visum benötigt. Das Bundesamt für Migration publiziert auf se<strong>in</strong>erHomepage die aktuellen Bestimmungen.Ausweis, Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeitwww.bfm.adm<strong>in</strong>.chSuchbegriff: VII. VisaSprachen: dt., engl., franz., it.schweizerischen Auslandvertretung zu stellen. Diese darf dasVisum nur ausstellen, wenn die zuständige Inlandbehörde (Bundo<strong>der</strong> Kanton) die Ermächtigung zur Visumerteilung gegeben hat.Die Art des Visums und die verlangten Unterlagen richten sichnach dem Aufenthaltszweck. Als Voraussetzung für e<strong>in</strong> Visummüssen genügend Mittel vorhanden se<strong>in</strong> o<strong>der</strong> auf legale Weisebeschafft werden können, um den Lebensunterhalt während <strong>der</strong>Durchreise o<strong>der</strong> des Aufenthaltes <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> zu bestreiten.Die schweizerischen Auslandvertretungen können die Erteilunge<strong>in</strong>es Visums von <strong>der</strong> Vorlage e<strong>in</strong>er Verpflichtungserklärungabhängig machen, wenn die antragstellende Person nicht übergenügende f<strong>in</strong>anzielle Mittel verfügt o<strong>der</strong> darüber Zweifel bestehen.Unabhängig davon, ob e<strong>in</strong>e Verpflichtungserklärung vorliegt,verlangen die zuständigen Behörden den Abschluss e<strong>in</strong>erReiseversicherung. Die M<strong>in</strong>destdeckung <strong>der</strong> Versicherung mussumgerechnet 30’000 Euro betragen.<strong>Schweiz</strong>er Vertretungen im Ausland6.1.1 VisumvorschriftenAuslän<strong>der</strong>, die <strong>der</strong> Visumpflicht unterstellt s<strong>in</strong>d, haben ihr E<strong>in</strong>reisegesuchgrundsätzlich bei <strong>der</strong> für ihren Wohnort zuständigenwww.eda.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., engl., franz., it.L<strong>in</strong>k: Vertretungen48 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Abb. 19: Brauche ich e<strong>in</strong> Visum?Ich möchte <strong>in</strong> die <strong>Schweiz</strong> reisen.Brauche ich e<strong>in</strong> Visum?Ne<strong>in</strong>S<strong>in</strong>d Sie Bürger e<strong>in</strong>es <strong>der</strong> folgenden Staaten?EU-25, EFTA, Andorra, Brunei, Japan,Liechtenste<strong>in</strong>, Malaysia, Neuseeland,San Mar<strong>in</strong>o, S<strong>in</strong>gapur, Vatikanstadt.JaS<strong>in</strong>d Sie Bürger e<strong>in</strong>es <strong>der</strong>folgenden Staaten? Antigua undBarbuda, Argent<strong>in</strong>ien, Australien,Bahamas, Barbados, Brasilien,Bulgarien, Chile, Costa Rica,El Salvador, Guatemala, Honduras,Israel, Kanada, Südkorea,Kroatien, Mexiko, Nicaragua,Panama, Paraguay, Rumänien,St. Kitts und Nevis, Uruguay,Venezuela, USA.JaNe<strong>in</strong>Ne<strong>in</strong>Dauert Ihr Aufenthalt mehr als drei Monate?Planen Sie e<strong>in</strong>e Erwerbstätigkeit?JaSie benötigen ke<strong>in</strong> Visum.Willkommen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>!JaNe<strong>in</strong>Ne<strong>in</strong>Während mehr als acht Tagen pro Kalen<strong>der</strong>jahr?JaSie benötigen ke<strong>in</strong> Visum.Willkommen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>!Ne<strong>in</strong>In e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> folgenden Branchen?Bauhaupt- o<strong>der</strong> Baunebengewerbe, Gastgewerbe,Re<strong>in</strong>igungsgewerbe <strong>in</strong> Betrieben und Haushalten,Überwachungs- und Sicherheitsdienst,Erotikgewerbe.JaSie benötigen e<strong>in</strong> Visum. Bitte kontaktieren Siedie für Ihren Wohnort zuständige <strong>Schweiz</strong>erVertretung für detaillierte Informationen.www.eda.adm<strong>in</strong>.chSuchbegriff: Vertretungen6.1.2 Visumvorschriften bestimmter Län<strong>der</strong>Abb. 20: Visumvorschriften bestimmter Län<strong>der</strong>LandVisumpflicht füre<strong>in</strong>en Aufenthaltbis drei MonateVisumpflicht füre<strong>in</strong>en Aufenthaltüber drei MonateAusnahmen/BemerkungenBrasilien Ne<strong>in</strong> (V1) Ja V1 Visumpflicht im H<strong>in</strong>blick auf die Ausübung e<strong>in</strong>er Erwerbstätigkeit:• im Bauhaupt- o<strong>der</strong> -nebengewerbe, im Gastgewerbe, im Re<strong>in</strong>igungsgewerbe<strong>in</strong> Betrieben und Haushalten, im Überwachungs- undSicherheitsdienst sowie im ErotikgewerbeVR Ch<strong>in</strong>a Ja (V) Ja V Von <strong>der</strong> Visumpflicht ausgenommen s<strong>in</strong>d Drittstaatsangehörige mite<strong>in</strong>em gültigen dauerhaften Aufenthaltstitel e<strong>in</strong>es Schengen-Mitgliedstaates<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>em anerkannten Reisedokument<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201049


LandVisumpflicht füre<strong>in</strong>en Aufenthaltbis drei MonateNe<strong>in</strong>Visumpflicht füre<strong>in</strong>en Aufenthaltüber drei MonateNe<strong>in</strong>Quelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDAAusnahmen/BemerkungenEU-25/EFTA(Schengen)Indien Ja (V) Ja V Von <strong>der</strong> Visumpflicht ausgenommen s<strong>in</strong>d Drittstaatsangehörige mite<strong>in</strong>em gültigen dauerhaften Aufenthaltstitel e<strong>in</strong>es Schengen-Mitgliedstaates<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>em anerkannten ReisedokumentJapan Ne<strong>in</strong> Ne<strong>in</strong>Kanada Ne<strong>in</strong> (V1) Ja V1 Visumpflicht im H<strong>in</strong>blick auf die Ausübung e<strong>in</strong>er Erwerbstätigkeit:• im Bauhaupt- o<strong>der</strong> -nebengewerbe, im Gastgewerbe, im Re<strong>in</strong>igungsgewerbe<strong>in</strong> Betrieben und Haushalten, im Überwachungs- undSicherheitsdienst sowie im ErotikgewerbeRussland Ja (V) Ja V Von <strong>der</strong> Visumpflicht ausgenommen s<strong>in</strong>d Drittstaatsangehörige mite<strong>in</strong>em gültigen dauerhaften Aufenthaltstitel e<strong>in</strong>es Schengen-Mitgliedstaates<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>em anerkannten ReisedokumentKasachstan Ja (V) Ja V Von <strong>der</strong> Visumpflicht ausgenommen s<strong>in</strong>d Drittstaatsangehörige mite<strong>in</strong>em gültigen dauerhaften Aufenthaltstitel e<strong>in</strong>es Schengen-Mitgliedstaates<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>em anerkannten ReisedokumentHongkong abhängig vom JaFolgende Dokumente werden für die E<strong>in</strong>reise <strong>in</strong> die <strong>Schweiz</strong> akzeptiert:SAR Reisedokument• Hong Kong Special Adm<strong>in</strong>istrative Region People’s Republic of Ch<strong>in</strong>a(siehe Ausnahmen/Passport (HKSAR-Pass); Visumbefreiung (V1)Bemerkungen)• Hong Kong British National Overseas Passport (BNO-Pass); Visumbefreiung(V1)• Hong Kong Certificate of Identity; Visumpflicht (V)• Document of Identity for Visa Purposes mit dem E<strong>in</strong>trag «Ch<strong>in</strong>ese» <strong>in</strong><strong>der</strong> Rubrik «Nationality». In diesem Fall ist das Dokument e<strong>in</strong> ch<strong>in</strong>esischerPass (ohne E<strong>in</strong>trag <strong>der</strong> Nationalität des Inhabers ist es für dieE<strong>in</strong>reise nicht akzeptiert); Visumpflicht (V)(Der «Hong Kong British Dependent Territories Citizens Passport» wirdnicht mehr akzeptiert)USA Ne<strong>in</strong> (V1) Ja V1 Visumpflicht im H<strong>in</strong>blick auf die Ausübung e<strong>in</strong>er Erwerbstätigkeit:• im Bauhaupt- o<strong>der</strong> Baunebengewerbe, im Gastgewerbe, im Re<strong>in</strong>igungsgewerbe<strong>in</strong> Betrieben und Haushalten, im Überwachungs- undSicherheitsdienst sowie im ErotikgewerbeTaiwan Ja (V) Ja V Von <strong>der</strong> Visumpflicht ausgenommen s<strong>in</strong>d Drittstaatsangehörige mite<strong>in</strong>em gültigen dauerhaften Aufenthaltstitel e<strong>in</strong>es Schengen-Mitgliedstaates<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>em anerkannten ReisedokumentUkra<strong>in</strong>e Ja (V, V5) Ja (V5) V Von <strong>der</strong> Visumpflicht ausgenommen s<strong>in</strong>d Drittstaatsangehörige mite<strong>in</strong>em gültigen dauerhaften Aufenthaltstitel e<strong>in</strong>es Schengen-Mitgliedstaates<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>em anerkannten ReisedokumentV5 Von <strong>der</strong> Visumpflicht ausgenommen s<strong>in</strong>d Inhaber von offiziellen Pässen(Diplomaten-, Dienst- o<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>pass) für folgende Reisezwecke und-dauer:• Offizielle Mission• An<strong>der</strong>e Reisegründe bis max. 90 Tage, ohne Erwerbstätigkeit50 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


6.1.3 Vorgehen bei Visumpflicht1. Visumpflichtige Personen reichen das Visumgesuch bei <strong>der</strong>für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretunge<strong>in</strong>. Dem Antrag s<strong>in</strong>d das Reisedokument sowie aufVerlangen weitere Unterlagen beizufügen, die den Reisezweckbelegen. Auf den Homepages <strong>der</strong> Vertretungen f<strong>in</strong>den sichdetaillierte Informationen zu den verlangten Unterlagen sowiedie entsprechenden Antragsformulare. Alle Unterlagen, Briefeo<strong>der</strong> Besche<strong>in</strong>igungen, die nicht <strong>in</strong> Deutsch, Französisch,Italienisch o<strong>der</strong> Englisch abgefasst s<strong>in</strong>d, müssen übersetzte<strong>in</strong>gereicht werden.2. Verlangt die Auslandvertretung e<strong>in</strong>e Verpflichtungserklärung,füllt die ausländische Besucher<strong>in</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> ausländische Besucherdas entsprechende Formular aus und unterbreitet dieses<strong>der</strong> Garant<strong>in</strong> o<strong>der</strong> dem Garanten.3. Die Garant<strong>in</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Garant ergänzt und unterzeichnet dasFormular und sendet dieses mit den nötigen Unterlagen andie zuständige kantonale o<strong>der</strong> kommunale Behörde.4. Die Verpflichtungserklärung wird von <strong>der</strong> zuständigen kantonaleno<strong>der</strong> kommunalen Behörde kontrolliert und <strong>in</strong> dasZentrale Migrations<strong>in</strong>formationssystem aufgenommen.5. Das Ergebnis <strong>der</strong> Kontrolle wird <strong>der</strong> Auslandvertretung ohneVerzug mitgeteilt. Sie entscheidet über die Visumerteilung.Falls das Visum verweigert wird, kann man beim Bundesamt fürMigration e<strong>in</strong>e kostenpflichtige Verfügung verlangen und diese<strong>in</strong>nerhalb von 30 Tagen ab Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht<strong>in</strong> Bern anfechten.Visumantragsformularwww.bfm.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., engl., franz., it., span., port., russ., ch<strong>in</strong>.6.2 Aufenthalt und Nie<strong>der</strong>lassung.Aufenthalts- und Nie<strong>der</strong>lassungsbewilligungen werden von denkantonalen Migrationsämtern ausgestellt. Aufenthalte bis drei Monates<strong>in</strong>d nicht bewilligungspflichtig, alle an<strong>der</strong>en schon. Je nachArt <strong>der</strong> Bewilligung kann e<strong>in</strong>e Erwerbstätigkeit aufgenommenwerden. Auslän<strong>der</strong>, die sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> aufhalten, erhaltene<strong>in</strong>en Auslän<strong>der</strong>ausweis, <strong>der</strong> die Art <strong>der</strong> erteilten Bewilligungfesthält.6.2.1 BewilligungstypenAbb. 21: BewilligungstypenAusweis L (violett):Ausweis B (grau):Ausweis C (grün):Ausweis G (braun):Ausweis F (hellblau):Ausweis N (dunkelblau):Ausweis Ci (rot):Ausweis S (hellblau):Für die Ausübung e<strong>in</strong>er kurzfristigen Erwerbstätigkeit sowie für an<strong>der</strong>e vorübergehende AufenthalteFür Aufenthalter (Auslän<strong>der</strong>, die sich für e<strong>in</strong>en bestimmten Zweck längerfristig mit o<strong>der</strong> ohneErwerbstätigkeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> aufhalten)Für Nie<strong>der</strong>gelassene (Auslän<strong>der</strong>, denen nach e<strong>in</strong>em Aufenthalt von fünf o<strong>der</strong> zehn Jahren <strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong> die Nie<strong>der</strong>lassungsbewilligung erteilt worden ist. Das Aufenthaltsrecht ist unbeschränkt)Für Grenzgänger<strong>in</strong>nen und Grenzgänger (Auslän<strong>der</strong>, die ihren Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>der</strong> ausländischenGrenzzone haben und <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> benachbarten Grenzzone <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> erwerbstätig s<strong>in</strong>d)Für vorläufig aufgenommene Auslän<strong>der</strong><strong>in</strong>nen und Auslän<strong>der</strong>. Dieser Ausweis wird von den kantonalenBehörden gestützt auf e<strong>in</strong>e Verfügung des Bundesamtes für Migration ausgestelltFür Asylsuchende. Dieser Ausweis wird von den kantonalen Behörden gestützt auf den Entscheiddes Bundesamtes für Migration ausgestelltDieser Ausweis wird von den kantonalen Behörden für erwerbstätige Ehepartner und K<strong>in</strong><strong>der</strong> vonAngehörigen ausländischer Vertretungen o<strong>der</strong> <strong>in</strong>tergouvernementaler Organisationen (IO) ausgestelltFür Schutzbedürftige. Dieser Ausweis wird von den kantonalen Behörden gestützt auf den Entscheiddes Bundesamtes für Migration ausgestelltQuelle: Bundesamt für Migration BFM<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201051


Bundesamt für Migration (BFM), Aufenthaltwww.bfm.adm<strong>in</strong>.chL<strong>in</strong>k: Themen/AufenthaltSprachen: dt., engl., franz., it.6.3.2 Längere AufenthalteAufenthalte von mehr als drei Monaten s<strong>in</strong>d auch für Nichterwerbstätige(Rentner, Studierende, Stellensuchende und an<strong>der</strong>e)bewilligungspflichtig. Die Bewilligung wird von den kantonalenMigrationsämtern erteilt. Es wird unterschieden zwischen Kurzaufenthalts-(weniger als e<strong>in</strong> Jahr), Aufenthalts- (befristet) undNie<strong>der</strong>lassungsbewilligung (unbefristet).6.2.2 FamiliennachzugWer e<strong>in</strong>e Jahresaufenthaltsbewilligung o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Kurzzeitbewilligungbesitzt, kann mit Gesuch um Familiennachzug se<strong>in</strong>e Familiemitbr<strong>in</strong>gen, die Bewilligung zum Arbeiten wird dem Ehepartnerund den Familienangehörigen <strong>in</strong> absteigen<strong>der</strong> L<strong>in</strong>ie erteilt. Ehepartnerhaben auch dann Anrecht auf die Erteilung <strong>der</strong> Arbeitsbewilligung,wenn die Wohnsitze bei<strong>der</strong> Ehepartner nicht identischs<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong> Ehepartner kann se<strong>in</strong>en Wohnsitz auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>enKanton haben.6.3 Aufenthalt ohneErwerbstätigkeit.6.3.1 Aufenthalte bis drei MonateDie <strong>Schweiz</strong> ist seit dem 12. Dezember 2008 e<strong>in</strong> assoziiertes Mitglieddes Schengen-Abkommens und somit e<strong>in</strong> Teil des Schengenraums.Für die E<strong>in</strong>reise und e<strong>in</strong>en nicht bewilligungspflichtigenAufenthalt von bis zu drei Monaten gelten daher die Bestimmungendes Schengen-Abkommens.Grundsätzlich ist somit e<strong>in</strong> Aufenthalt <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ohne Erwerbstätigkeit(z.B. Besuch, Tourismus) bis zu drei Monate ohneauslän<strong>der</strong>rechtliche Bewilligung erlaubt. Für Staatsangehörigebestimmter Län<strong>der</strong> ist jedoch e<strong>in</strong> Visum notwendig. Auslän<strong>der</strong>können sich höchstens drei Monate <strong>in</strong>nerhalb von sechs Monaten,von <strong>der</strong> ersten E<strong>in</strong>reise an gerechnet, <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> aufhalten.Visumpflichtige Personen haben die im Visum e<strong>in</strong>getrageneAufenthaltsdauer zu beachten.Zur E<strong>in</strong>reise <strong>in</strong> die <strong>Schweiz</strong> benötigen Auslän<strong>der</strong><strong>in</strong>nen und Auslän<strong>der</strong>e<strong>in</strong> gültiges und von <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> anerkanntes Reisedokument.Für visumpflichtige Personen stellt die <strong>Schweiz</strong> für e<strong>in</strong>enAufenthalt von bis zu drei Monaten Schengen-Visa aus, welche <strong>in</strong><strong>der</strong> Regel für den ganzen Schengenraum gültig s<strong>in</strong>d.Angehörige von Nicht-EU/EFTA-Staaten müssen den Antrag füre<strong>in</strong>e Aufenthaltsbewilligung (gleichzeitig mit dem Visumantrag) vor<strong>der</strong> E<strong>in</strong>reise <strong>in</strong> die <strong>Schweiz</strong> bei <strong>der</strong> zuständigen schweizerischenVertretung e<strong>in</strong>reichen. Je nach Aufenthaltszweck (Studierende,Rent ner, mediz<strong>in</strong>ische Zwecke usw.) werden unterschiedlicheUnterlagen verlangt. S<strong>in</strong>d die Bed<strong>in</strong>gungen für e<strong>in</strong>en Aufenthalterfüllt, so wird entwe<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Kurzaufenthaltsbewilligung (AusweisL) für e<strong>in</strong>e Aufenthaltsdauer von weniger als e<strong>in</strong>em Jahr erteilto<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B), gültig für e<strong>in</strong> Jahr,wenn <strong>der</strong> Aufenthalt länger als e<strong>in</strong> Jahr dauert. Nach <strong>der</strong> E<strong>in</strong>reisemuss man sich bei <strong>der</strong> zuständigen Wohngeme<strong>in</strong>de anmelden.Nichterwerbstätigen, die Angehörige von EU/EFTA-Mitgliedstaatens<strong>in</strong>d, gewährt die <strong>Schweiz</strong> im Rahmen des Freizügigkeitsabkommense<strong>in</strong> Aufenthaltsrecht. Die Aufenthaltsbewilligung mussnach <strong>der</strong> Ankunft auf <strong>der</strong> Wohngeme<strong>in</strong>de bei <strong>der</strong> Anmeldungbeantragt werden und wird bewilligt, wenn die folgenden Voraussetzungenerfüllt s<strong>in</strong>d:• Die Nichterwerbstätigen müssen über genügend f<strong>in</strong>anzielleMittel verfügen, damit sie nicht fürsorgeabhängig werden unddem Aufnahmestaat nicht zur Last fallen• Sie müssen über e<strong>in</strong>en Krankenversicherungsschutz verfügen,<strong>der</strong> alle Risiken (auch Unfall) abdecktDie Aufenthaltsbewilligung EG/EFTA ist fünf Jahre für die ganze<strong>Schweiz</strong> gültig und wird von den zuständigen Behörden automatischverlängert, wenn die oben genannten Voraussetzungenweiterh<strong>in</strong> erfüllt s<strong>in</strong>d. Nichterwerbstätige haben auch das Recht,ihre Familienangehörigen nachzuziehen, wenn sie über genügendf<strong>in</strong>anzielle Mittel für <strong>der</strong>en Unterhalt verfügen.Adressen kantonale Migrationsbehördenwww.bfm.adm<strong>in</strong>.chSprache: dt.52 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


6.3.3 Spezialfall: StudierendeDas unter 6.3.2 aufgeführte Vorgehen ist auch für Studierendegültig. Zusätzlich gelten für sie folgende Bestimmungen:Schüler und Studierende, die Staatsangehörige e<strong>in</strong>es EU- o<strong>der</strong>EFTA-Mitgliedstaates, <strong>der</strong> USA, Kanadas, Australiens o<strong>der</strong> Neuseelandss<strong>in</strong>d, müssen für Aufenthalte von mehr als drei Monatenim Allgeme<strong>in</strong>en (bei <strong>der</strong> zuständigen <strong>Schweiz</strong>er Vertretung o<strong>der</strong><strong>der</strong> Wohngeme<strong>in</strong>de bei Anmeldung) nur glaubhaft machen, dasssie während ihres Aufenthaltes nicht <strong>der</strong> Fürsorge zur Last fallen.Weiter müssen sie nachweisen, dass sie an e<strong>in</strong>er anerkanntenLehranstalt <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> e<strong>in</strong>geschrieben s<strong>in</strong>d und dort e<strong>in</strong>eallgeme<strong>in</strong>e o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e auf die Ausübung e<strong>in</strong>es Berufes vorbereitendeAusbildung besuchen können. Wenn diese Voraussetzungenerfüllt s<strong>in</strong>d, wird den Schülern und Studierenden e<strong>in</strong>e Aufenthaltsbewilligungfür die Dauer <strong>der</strong> Ausbildung erteilt o<strong>der</strong> für die Dauervon e<strong>in</strong>em Jahr, wenn die Ausbildung e<strong>in</strong> Jahr überschreitet. Siewird aber bis zum regulären Abschluss <strong>der</strong> Ausbildung verlängert,wenn die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung nach wievor erfüllt s<strong>in</strong>d.Studierende, die nicht Staatsangehörige e<strong>in</strong>es EU- o<strong>der</strong> EFTA-Mitgliedstaates, <strong>der</strong> USA, Kanadas, Australiens o<strong>der</strong> Neuseelandss<strong>in</strong>d, müssen ihrem persönlichen E<strong>in</strong>reisegesuch, das sie bei <strong>der</strong>zuständigen <strong>Schweiz</strong>er Vertretung e<strong>in</strong>reichen, zusätzlich folgendeUnterlagen beilegen:• Bestätigung <strong>der</strong> Schule, dass <strong>der</strong> Gesuchsteller erwartet wird• Nachweis über die Bezahlung des Schulgeldes• Nachweis genügen<strong>der</strong> f<strong>in</strong>anzieller Mittel für die Unterhaltskostenfür die Dauer des Schulbesuches• Diplome/Schulzeugnisse• Schriftliche Wie<strong>der</strong>ausreiseverpflichtung• Zusatzblatt betreffend Sprachkenntnisse. Die Sprachkenntnissewerden anlässlich e<strong>in</strong>es kurzen Interviews auf <strong>der</strong> VertretunggeprüftDie schweizerische Vertretung leitet das E<strong>in</strong>reisegesuch mit denUnterlagen sowie e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>schätzung <strong>der</strong> Sprachkenntnisse desGesuchstellers an die zuständige kantonale Migrationsbehördezum Entscheid weiter.6.4 Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit.Wer während se<strong>in</strong>es Aufenthaltes <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> arbeitet o<strong>der</strong>sich länger als drei Monate <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> aufhält, benötigt e<strong>in</strong>eBewilligung des kantonalen Migrationsamtes. Es wird unterschiedenzwischen Kurzaufenthalts- (weniger als e<strong>in</strong> Jahr), Aufenthalts-(befristet) und Nie<strong>der</strong>lassungsbewilligung (unbefristet).Arbeitsbewilligungen müssen vom Arbeitgeber <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>beim kantonalen Migrationsamt beantragt werden.Seit dem Inkrafttreten <strong>der</strong> bilateralen Abkommen (bilateralesAbkommen zur Personenfreizügigkeit und revidierte EFTA-Konvention)gelten für Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger <strong>der</strong> EU/EFTA an<strong>der</strong>eBestimmungen als für Personen aus Drittstaaten. Angehörige vonEU/EFTA-Län<strong>der</strong>n s<strong>in</strong>d den <strong>Schweiz</strong>er Arbeitnehmern gleichgestellt.Bei Drittstaaten gelten Zulassungsbeschränkungen undInlän<strong>der</strong>vorrang. Der Aufenthalt ausländischer Personen aus demAsylbereich bestimmt sich nach den Vorgaben des Asylgesetzes.Über Aufenthalt und Nie<strong>der</strong>lassung <strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong><strong>in</strong>nen undAuslän<strong>der</strong> entscheiden die Kantone. Der Bund besitzt jedoch e<strong>in</strong>Vetorecht. Die kantonale Migrationsbehörde ist für die Auslän<strong>der</strong>kontrollezuständig. Auslän<strong>der</strong> müssen sich zudem <strong>in</strong>nertacht Tagen bei <strong>der</strong> E<strong>in</strong>wohnerkontrolle ihrer Aufenthaltsgeme<strong>in</strong>deanmelden.Im Rahmen von Ansiedlungsvorhaben empfiehlt es sich, imInteresse von «Paketlösungen» die verschiedenen Begehren nachMöglichkeit zu bündeln und vorzubesprechen. Die kantonalenWirtschaftsför<strong>der</strong>ungsstellen beraten bezüglich Vorgehen undBehandlungsdauer von Anträgen.6.4.1 BerufsausübungsbewilligungenDie Ausübung e<strong>in</strong>iger Berufe und die Gründung bestimmterGewerbe- und Dienstleistungsbetriebe unterliegen gesetzlichenRegelungen des Bundes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kantone. In solchen Fällenbedarf es e<strong>in</strong>er speziellen Genehmigung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Erteilung e<strong>in</strong>esPatentes o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Konzession. Dies gilt für Aktivitäten, welchee<strong>in</strong>en anerkannten Fähigkeitsausweis voraussetzen:• Bank-, Versicherungs- und Anlagegeschäfte• Hotels und Restaurants (nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Kantonen)• Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Rechtsanwälte• Gewisse Handels- und Dienstleistungszweige (z.B. Personalverleih,private Arbeitsvermittlung und We<strong>in</strong>handel)<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201053


Auslän<strong>der</strong> können diese Tätigkeiten <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ausüben,wenn sie e<strong>in</strong>e Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung, für e<strong>in</strong>zelneTätigkeiten nach fünfjährigem Aufenthalt <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> e<strong>in</strong>e Nie<strong>der</strong>lassungsbewilligung,haben, wobei allfällige Bedürfnisklauselnzu beachten s<strong>in</strong>d. Seit Inkrafttreten <strong>der</strong> bilateralen Abkommen mit<strong>der</strong> EU erfol gen dank <strong>der</strong> gegenseitigen Anerkennung von Berufsdiplomenetappenweise Lockerungen.Aufenthalt und Nie<strong>der</strong>lassungwww.ch.chSuchbegriff: AufenthaltsbewilligungSprachen: dt., engl., franz., it.Abb. 22: Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen: Regelungen und VerfahrenRegime gegenüber EU/EFTA-Bürger<strong>in</strong>nen und -BürgernRegime gegenüber Staatsangehörigenvon Nicht-EU/EFTA-Län<strong>der</strong>n sowie (vorläufig)aus Bulgarien und RumänienEU-17 («alte» EU-Län<strong>der</strong> sowie Maltaund Zypern)Kurzfristige Aufenthaltsbewilligung(Ausweis L EG/EFTA)• Anspruch auf Erteilung, sofern <strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong> e<strong>in</strong> Arbeitsverhältnis zwischendrei Monaten und e<strong>in</strong>em Jahr nachgewiesenwird (Arbeitsverhältnisse unterdrei Monaten im Kalen<strong>der</strong>jahr: nur nochMeldeverfahren)• Familiennachzug möglichEU-8 (2004 beigetretene osteuropäischeLän<strong>der</strong>)Kurzfristige Aufenthaltsbewilligung(Ausweis L EG/EFTA)• Anspruch auf Erteilung, sofern e<strong>in</strong>Arbeitsverhältnis nachgewiesen wird, fürbis zu e<strong>in</strong>em Jahr, Erneuerung nache<strong>in</strong>em Jahr im Falle e<strong>in</strong>er gesichertenBeschäftigung, vorbehältlich des Kont<strong>in</strong>gents• Jährliches, steigendes Kont<strong>in</strong>gent vonBewilligungen: 15’800 (2007) bis 29’000(2010)• Inlän<strong>der</strong>vorrang, Kontrolle <strong>der</strong> Entlöhnungund <strong>der</strong> Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen• Familiennachzug möglichKurzaufenthaltsbewilligung(Ausweis L)• Für Schlüsselpositionen (Gründung e<strong>in</strong>erFirma, E<strong>in</strong>arbeitung von neuem Personal,Spezialisten von <strong>in</strong>ternationalen Unter -nehmen): 12 Monate, auf 24 Monate verlängerbar• Familiennachzug möglich• Jährliches Kont<strong>in</strong>gent von 5’000 BewilligungenAuszubildende (Stagiaires):12 – 18 Monate gültig, Familiennachzugnicht vorgesehenGrenzgängerbewilligung(Ausweis G EG/EFTA)• Geografische Mobilität ohneE<strong>in</strong>schränkungen• Wöchentliche Heimkehrpflicht an denHauptwohnsitz im EU/EFTA-Staat• Selbständige Erwerbstätigkeit möglich• Gültigkeitsdauer gemäss Arbeitsvertrag,jedoch längstens fünf Jahre, danach verlängerbarGrenzgängerbewilligung(Ausweis G EG/EFTA)• Geografische Mobilität <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong>gesamten Grenzzonen <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>• Inlän<strong>der</strong>vorrang, Prüfung <strong>der</strong> Entlöhnungund <strong>der</strong> Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen• Im Übrigen wie EU-17Grenzgängerbewilligung(Ausweis G)• Zwölf Monate gültig für Grenzzone desBewilligungskantons und jährlich zuerneuern• Seit m<strong>in</strong>destens sechs Monaten Wohnsitzmit dauerhafter Aufenthaltsbewilligung<strong>in</strong> <strong>der</strong> Grenzzone e<strong>in</strong>es Nachbarlandes<strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>• Wöchentliche Rückkehr an diesenWohnort• Arbeitsplatz- o<strong>der</strong> Berufswechsel mitBewilligung möglich54 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Regime gegenüber EU/EFTA-Bürger<strong>in</strong>nen und -BürgernEU-17 («alte» EU-Län<strong>der</strong> sowie Maltaund Zypern)Aufenthaltsbewilligung(Ausweis B EG/EFTA)• Fünf Jahre gültig, nach Vorlage e<strong>in</strong>erArbeitsbesche<strong>in</strong>igung mit e<strong>in</strong>er Dauervon e<strong>in</strong>em Jahr o<strong>der</strong> mehr o<strong>der</strong> vonunbestimmter Dauer• Ganzjähriger zweckgebundener Aufenthaltmit Lebensmittelpunkt und Wohnsitznahme<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>• Familiennachzug möglich• Berechtigung, e<strong>in</strong>er selbständigenErwerbstätigkeit nachzugehenNie<strong>der</strong>lassungsbewilligung(Ausweis C EG/EFTA)• Wird auf Grund von Nie<strong>der</strong>lassungsvere<strong>in</strong>barungeno<strong>der</strong> Gegenrechtserwägungengrundsätzlich nach e<strong>in</strong>emAufenthalt von fünf Jahren <strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong> erteilt• Inhaber auf dem Arbeitsmarkt den<strong>Schweiz</strong>ern grundsätzlich gleichgestelltEU-8 (2004 beigetretene osteuropäischeLän<strong>der</strong>)Aufenthaltsbewilligung(Ausweis B EG/EFTA)• Jährliches, steigendes Kont<strong>in</strong>gent vonBewilligungen: 1’700 (2007) bis 3’000(2010)• Wechsel zu unselbständiger Tätigkeitbewilligungspflichtig• Inlän<strong>der</strong>vorrang, Prüfung <strong>der</strong> Entlöhnungund <strong>der</strong> Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen• Familiennachzug möglich• Im Übrigen wie EU-17Nie<strong>der</strong>lassungsbewilligung(Ausweis C EG/EFTA)• Wie EU-17Regime gegenüber Staatsangehörigenvon Nicht-EU/EFTA-Län<strong>der</strong>n sowie (vorläufig)aus Bulgarien und RumänienAufenthaltsbewilligung(Ausweis B)• Ganzjähriger erwerbstätiger Aufenthalt<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> mit Lebensmittelpunktund Wohnsitznahme <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>• Inlän<strong>der</strong>vorrang, Prüfung <strong>der</strong> Entlöhnungund <strong>der</strong> Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen• Familiennachzug möglich• Jährliche Erneuerung <strong>der</strong> Bewilligung istFormsache• Jährliches Kont<strong>in</strong>gent von 4’000 BewilligungenNie<strong>der</strong>lassungsbewilligung(Ausweis C)• Kann <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nach zehnjährigem(Bürger <strong>der</strong> USA: fünfjährigem) ununterbrochenemAufenthalt <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>beantragt werden• Der Inhaber unterliegt ke<strong>in</strong>er arbeitsmarktrechtlichenBeschränkung mehr• Berechtigung, e<strong>in</strong>er selbständigenTätigkeit nachzugehen6.4.2 Aufenthalt und Erwerbstätigkeit vonEU/EFTA-StaatsangehörigenBürger aus EU/EFTA-Staaten wurden durch die Personenfreizügigkeitauf dem Arbeitsmarkt den <strong>Schweiz</strong>ern gleichgestellt.Stellensuchende dürfen sich drei Monate lang bewilligungsfrei<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> aufhalten. Für Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> EU-17-Staatenbesteht die volle Personenfreizügigkeit bereits – Angehörige <strong>der</strong>EU-8-Staaten unterliegen während <strong>der</strong> bis 31. Mai 2011 dauerndenÜbergangsfrist noch E<strong>in</strong>schränkungen (Inlän<strong>der</strong>vorrang,Kontrollen, Kont<strong>in</strong>gente). Diese können anschliessend bei Bedarfverlängert werden. Spätestens ab dem 1. Juni 2014 gilt aber dievolle Personenfreizügigkeit für alle EU-25-Mitglie<strong>der</strong>.Wer von <strong>der</strong> vollen Personenfreizügigkeit profitiert (z.Zt. EU-17),benötigt ke<strong>in</strong>e Arbeitsbewilligung mehr, muss aber nach wievor e<strong>in</strong>e Aufenthaltsbewilligung e<strong>in</strong>holen. Diese wird auf Vorlagedes Arbeitsvertrages/<strong>der</strong> Arbeitsbestätigung von <strong>der</strong> kantonalenMigrationsbehörde ausgestellt. Für e<strong>in</strong>en Aufenthalt von wenigerals 90 Tagen braucht es ke<strong>in</strong>e Bewilligung. Es besteht jedoch e<strong>in</strong>eMeldepflicht.Selbständige Dienstleistungserbr<strong>in</strong>ger mit Firmensitz im EU/EFTA-Raum benötigen ke<strong>in</strong>e Bewilligung mehr für e<strong>in</strong>e wenigerals 90 Tage pro Kalen<strong>der</strong>jahr dauernde Tätigkeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>.Für sie genügt e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache Meldepflicht, die auch per Interneterledigt werden kann. E<strong>in</strong>e Ausnahme bilden Anbieter ausEU-8-Län<strong>der</strong>n <strong>in</strong> den Sparten Baugewerbe, Gartenbau, Re<strong>in</strong>igungsowie Bewachung/Sicherheit, die bewilligungspflichtig bleiben.Die Personenfreizügigkeit wird ergänzt durch flankierendeMass nahmen gegen Lohn- und Sozialdump<strong>in</strong>g sowie durch diegegenseitige Anerkennung von Berufsdiplomen und die Koord<strong>in</strong>ation<strong>der</strong> Sozialversicherung. Dies erleichtert die Rekrutierungvon Mitarbeitenden aus dem EU/EFTA-Raum sowie den Besuchund die Nutzung von Ausbildungsstätten <strong>in</strong> diesen Län<strong>der</strong>n.Dadurch wird die Effizienz des Arbeitsmarktes gesteigert und dieVerfügbarkeit von hoch qualifiziertem Personal verbessert.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201055


Reglementierte Berufewww.bbt.adm<strong>in</strong>.chSuchbegriff: DiplomanerkennungSprachen: dt., engl., franz., it.Beziehungen <strong>Schweiz</strong> – EUwww.europa.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., engl., franz., it.Soziale Sicherheitwww.bsv.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., engl., franz., it.6.4.3 Aufenthalt und Erwerbstätigkeit vonNicht-EU/EFTA-StaatsangehörigenBürger von Län<strong>der</strong>n ausserhalb des EU-15/EFTA-Raumes sowievor<strong>der</strong>hand aus den beiden jüngsten EU-Mitgliedlän<strong>der</strong>n Bulgarienund Rumänien benötigen <strong>in</strong> jedem Fall e<strong>in</strong>e Arbeits- undAufenthaltsgenehmigung. Sie unterstehen zwar weiterh<strong>in</strong> denbisherigen Zulassungsvorschriften (Inlän<strong>der</strong>vorrang, Lohnkontrolle,Kont<strong>in</strong>gente), aber ihre Mobilität wird im Interesse <strong>der</strong> Arbeitsmarktflexibilitätentscheidend verbessert: Inhaber e<strong>in</strong>er Daueraufenthaltsbewilligungkönnen Arbeitsplatz und Beruf wechselnsowie e<strong>in</strong>e selbständige Tätigkeit im ganzen Land ohne spezielleBewilligung ausüben. In wichtigen Fällen können auch Inhabere<strong>in</strong>er Kurzzeitbewilligung bei e<strong>in</strong>em Arbeitgeber <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>enKanton tätig se<strong>in</strong>.Studien weiterh<strong>in</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> tätig zu se<strong>in</strong>. Im Interesse <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong>er Wirtschaft ist es schliesslich, dass auch nur vorübergehendhier tätige Auslän<strong>der</strong> ihre Familie nachziehen können unddass Partner bzw. K<strong>in</strong><strong>der</strong> von Inhabern e<strong>in</strong>er Dauerbewilligung <strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> angestellt o<strong>der</strong> freiberuflich tätig se<strong>in</strong> können.Die wichtigsten Regelungen:• Aufenthaltsbewilligung B: In <strong>der</strong> Regel auf e<strong>in</strong> Jahr befristet.Stellen- und Kantonswechsel mit Bewilligung möglich, Quellenbesteuerung,Kont<strong>in</strong>gente. (Gewisse Ausnahmen: z.B. Ehegattenvon <strong>Schweiz</strong>er Bürgern s<strong>in</strong>d <strong>Schweiz</strong>ern gleichgestellt)• Nie<strong>der</strong>lassungsbewilligung C: Bezüglich Arbeitsmarkt den<strong>Schweiz</strong>er Bürgern gleichgestellt, ke<strong>in</strong>e Quellenbesteuerung• Grenzgängerbewilligung: Stellenwechsel mit Bewilligung möglich,Kantonswechsel nicht möglich, Quellenbesteuerung• Kurzaufenthaltsbewilligung L: Stellen- und Kantonswechselnicht möglich, Quellenbesteuerung• Stagiairebewilligung: Maximal 18 Monate, nur für Weiterbildungsaufenthaltejunger Berufsleute• Asylsuchende: Arbeitsbewilligung e<strong>in</strong>en Monat nach E<strong>in</strong>reichene<strong>in</strong>es Asylgesuches. Stellenwechsel mit Bewilligung möglich,Kantonswechsel nicht. Quellenbesteuerung, 10 % des Lohnswerden als Sicherheit zurückbehalten• Ka<strong>der</strong>transfer: Unentbehrliche Führungskräfte dürfen sichgemäss General Agreement on Trade <strong>in</strong> Services (GATS) für dreiJahre <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> aufhalten. Die Bewilligung kann um e<strong>in</strong>Jahr verlängert werdenDie Kontroll- und Sorgfaltspflicht liegt beim Arbeitgeber. Er mussalso dafür sorgen, dass e<strong>in</strong>(e) ausländische(r) Mitarbeitende(r)über die Berechtigung zum Stellenantritt verfügt. Um e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>reisebewilligungzu erhalten, muss e<strong>in</strong> Arbeitgeber beweisen,dass es nicht möglich war, <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> e<strong>in</strong>e geeignete Kraft zuf<strong>in</strong>den, und dass die Ausbildung e<strong>in</strong>es/e<strong>in</strong>er geeigneten Mitarbeitenden<strong>in</strong>nert nützlicher Frist nicht durchzuführen war.Priorität geniessen hoch qualifizierte und spezialisierte Berufstätigesowie Unternehmer und Führungskräfte, anerkannte Wissenschafterund Kulturschaffende, Angestellte von <strong>in</strong>ternationaltätigen Konzernen und Schlüsselpersonen mit <strong>in</strong>ternationalenGeschäftsverb<strong>in</strong>dungen. Dadurch sollen <strong>der</strong> wirtschaftliche,wissenschaftliche und kulturelle Austausch geför<strong>der</strong>t sowie <strong>der</strong>Transfer von Entscheidungsträgern und Spezialisten <strong>in</strong>ternationalerUnternehmen unterstützt werden. Insbeson<strong>der</strong>e soll es auchqualifizierten Wissenschaftern möglich se<strong>in</strong>, nach Abschluss ihrerErwerbstätigkeit Nicht-EU/EFTA-Bürgernwww.bfm.adm<strong>in</strong>.chSuchbegriff: Arbeitsbewilligung Nicht-EU/EFTASprachen: dt., engl., franz., it.56 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Sozialversicherung ausländische Staatsangehörigewww.bsv.adm<strong>in</strong>.chSuchbegriff: Information SozialversicherungSprachen: dt., engl., franz., it., port., russ., ch<strong>in</strong>., jap.www.swissemigration.ch stellt e<strong>in</strong>e Wegleitung für ausländischeStagiaires und potenzielle Arbeitgeber, Adressen, e<strong>in</strong>en Standard-Arbeitsvertrag sowie das Gesuchsformular zur Verfügung.Wegleitung6.4.4 Stagiaires/PraktikantenDie <strong>Schweiz</strong> hat mit zahlreichen Staaten Vere<strong>in</strong>barungen überden Austausch von Praktikanten (Stagiaires usw.) getroffen. DieseStagiairesabkommen ermöglichen e<strong>in</strong>en erleichterten Zugang zue<strong>in</strong>er befristeten Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung. Praktikantenaus Län<strong>der</strong>n, mit denen ke<strong>in</strong> spezielles Abkommen besteht,müssen auf normalem Weg e<strong>in</strong>e Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungbeantragen.Als Stagiaires zugelassen werden Personen im Alter von 18 bis 30Jahren mit e<strong>in</strong>er abgeschlossenen Berufsausbildung von m<strong>in</strong>destenszwei Jahren Dauer. Die Altersgrenze liegt bei 35 Jahren (Ausnahmen:Australien, Neuseeland, Polen, Russland und Ungarn:30 Jahre). Die Anstellung (max. 18 Monate) muss im erlerntenBeruf erfolgen. Im Fall von Kanada werden auch Studierendezugelassen, die als Bestandteil ihrer Ausbildung e<strong>in</strong>en Arbeitsaufenthaltabsolvieren möchten. Für Stagiaires gelten beson<strong>der</strong>eHöchstzahlen, und die landesrechtlichen Bestimmungen über dieVorrangbehandlung <strong>der</strong> <strong>in</strong>ländischen Arbeitskräfte werden nichtangewandt. E<strong>in</strong> Familiennachzug ist nicht vorgesehen.Abb. 23: Län<strong>der</strong>, mit denen Stagiairesabkommen bestehen:Argent<strong>in</strong>ienAustralienBulgarienKanadaMonacoNeuseelandPhilipp<strong>in</strong>enPolenRumänienRusslandSlowakeiSüdafrikaTschechienUkra<strong>in</strong>eUngarnUSAQuelle: Ausländische Stagiaires <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>: Wegleitung für ausländischeStagiaires und <strong>Schweiz</strong>er Arbeitgeber, www.swissemigration.chInfolge <strong>der</strong> bilateralen Abkommen <strong>Schweiz</strong> – EU (Freizügigkeit imPersonenverkehr) benötigen Staatsangehörige <strong>der</strong> 15 alten EU-Staaten sowie von Norwegen ke<strong>in</strong>e formelle Arbeitsbewilligungmehr. Die Prüfung ist durch e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache Meldepflicht ersetztworden: Arbeitsaufenthalte von mehr als vier Monaten müssenbei den kantonalen Arbeitsmarktbehörden formell angemeldetwerden. Aufgrund dieser verbesserten Rechtsstellung s<strong>in</strong>d dieStagiairesabkommen mit diesen Län<strong>der</strong>n ausgesetzt worden.www.swissemigration.chL<strong>in</strong>k: Themen/Stagiaires-ProgrammeSprachen: dt., engl., franz., it.6.5 E<strong>in</strong>bürgerung.Das E<strong>in</strong>bürgerungsverfahren ist dreistufig. Man kann sich bei <strong>der</strong>Geme<strong>in</strong>de und im Kanton um das <strong>Schweiz</strong>er Bürgerrecht bewerben.Diese haben eigene Voraussetzungen für die E<strong>in</strong>bürgerung,welche zusätzlich zu denjenigen des Bundes (vgl. unten) erfülltse<strong>in</strong> müssen.Wenn Sie die E<strong>in</strong>bürgerungsbewilligung erhalten wollen, müssenfolgende Voraussetzungen erfüllt se<strong>in</strong>:• 12 Jahre Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> (zwischen dem 10. und 20.Lebensjahr <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> verbrachte Jahre werden doppeltgerechnet)• E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ung <strong>in</strong> die schweizerischen Verhältnisse• Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten,Sitten und Gebräuchen• Beachten <strong>der</strong> schweizerischen Rechtsordnung• Ke<strong>in</strong>e Gefährdung <strong>der</strong> <strong>in</strong>neren o<strong>der</strong> äusseren Sicherheit <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong>Ausländische Ehepartner von <strong>Schweiz</strong>er<strong>in</strong>nen o<strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>ern(erleichterte E<strong>in</strong>bürgerung nach <strong>in</strong>sgesamt fünf Jahren Wohnsitz <strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> und nach dreijähriger Ehedauer) sowie K<strong>in</strong><strong>der</strong> e<strong>in</strong>esschweizerischen Elternteils, die das <strong>Schweiz</strong>er Bürgerrecht nochnicht besitzen, profitieren von e<strong>in</strong>er erleichterten E<strong>in</strong>bürgerung.Informationen zur E<strong>in</strong>bürgerungwww.ch.chSprachen: dt., engl., franz., it.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201057


7. Immobilien.Während das Angebot an Immobilien für Geschäftsliegenschaftenvielfältig ist, s<strong>in</strong>d, wie <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en <strong>in</strong>ternationalenStädten, Wohnimmobilien vor allem <strong>in</strong> den Zentren knapp.Bei <strong>der</strong> Suche nach geeigneten Objekten für Miete undKauf liefern Internet und Zeitungen wertvolle Dienste. AuchPersonen mit Wohnsitz im Ausland können bewilligungsfreiGeschäftsliegenschaften und -grundstücke erwerben; beimWohneigentum unterliegen sie gewissen Restriktionen.7.1 Suche nach dem geeignetenObjekt.7.1.1 Wohn- und GeschäftsliegenschaftenDas Internet und die Zeitungen s<strong>in</strong>d die wichtigsten Informationsquellenbei <strong>der</strong> Suche nach e<strong>in</strong>em geeigneten Immobilienobjekt.Bekannte vor Ort können bei <strong>der</strong> Wohnungssuche e<strong>in</strong>e grosseHilfe se<strong>in</strong>. Die Palette des Immobilienangebotes reicht von Wohnungen,E<strong>in</strong>- und Mehrfamilienhäusern über Büros und Gewerbeliegenschaftenbis zu Parkplätzen und Garagen, wobei sowohlMiete als auch Kauf zur Auswahl stehen.E<strong>in</strong>e gute Adresse s<strong>in</strong>d auch die Websites von Immobilien-Treuhandbüros.Diese f<strong>in</strong>det man unter an<strong>der</strong>em über die Immobiliensuchportaleo<strong>der</strong> über die Homepage des <strong>Schweiz</strong>erischenVerbands <strong>der</strong> Immobilienwirtschaft (SVIT). Nützlich s<strong>in</strong>d auch dieHomepages von Geme<strong>in</strong>den. Viele enthalten mittlerweile Informationenüber zukünftige Bauprojekte, seien es Miet- o<strong>der</strong> Kaufimmobilien.Die kantonalen Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsstellen unterstützen <strong>Investoren</strong>bei allen adm<strong>in</strong>istrativen Angelegenheiten und bieten Vermittlungsdienstleistungenfür Bauland o<strong>der</strong> Immobilien.Abb. 24: Interneth<strong>in</strong>weise Immobiliensuchewww.alle-immobilien.ch Suchmasch<strong>in</strong>e ImmobilienangeboteSprachen: dt. engl. franz., it.www.comparis.ch/immobilien Immobilienseite mit PreisvergleichsmöglichkeitSprachen: dt., engl., franz., it.immo.search.chImmobilienseite mit vielen Zusatz<strong>in</strong>formationenSprachen: dt., franz.www.swiss<strong>in</strong>fo.chL<strong>in</strong>kverzeichnis ImmobilienmarktL<strong>in</strong>k: Services/Swissl<strong>in</strong>ks Sprachen: dt., engl., franz., it.,port., russ., ch<strong>in</strong>., jap.www.mieterverband.ch Kommentiertes L<strong>in</strong>kverzeichnisSuchbegriff: Wohnungssuche Sprachen: dt.www.homegate.chImmobilienportalewww.immoscout24.ch Sprachen: dt., engl., franz., it.7.1.2 Temporäre Unterkünfte/möblierte WohnungenDas Angebot an Hotels und Ferienwohnungen <strong>in</strong> je<strong>der</strong> Kategorieist im Ferienland <strong>Schweiz</strong> sehr gross. Ausgangspunkt für dieSuche nach e<strong>in</strong>er passenden Unterkunft ist auch hier das Internet.E<strong>in</strong>e gute Übersicht bietet die Homepage von <strong>Schweiz</strong> Tourismus.58 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Möblierte Wohnungen und Serviced Apartments s<strong>in</strong>d eher seltenund teuer. Es gibt jedoch durchaus Immobilienanbieter und aufdie Betreuung von Expatriates spezialisierte Firmen, die bei <strong>der</strong>Suche helfen können. E<strong>in</strong>e gesamtschweizerische Übersicht allerAnbieter existiert nicht. Deshalb empfiehlt es sich, als Erstes imInternet nach den Stichworten «Serviced Apartments», «möbliert»,«Studio», «Apartments», «Temporary Hous<strong>in</strong>g» o<strong>der</strong> auch «Ferienwohnungen»zu suchen.<strong>Schweiz</strong> Tourismus, Unterkünftewww.myswitzerland.comSprachen: dt., engl., franz., it., span., russ., ch<strong>in</strong>., jap.Relocation-Agenturen, Anbieter von möbliertenWohnungen sowie Serviced Apartments7.2 Geschäftsimmobilien.www.xpatxchange.chL<strong>in</strong>k: Mov<strong>in</strong>gSprache: engl.7.2.1 MieteAbb. 25: Marktpreise für Büroflächen, 4. Quartal 2008Nettomieten <strong>in</strong> CHF pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr (Median)Grossstädte: Werte für die Cityüber 300.–250.– bis 300.–200.– bis 250.–150.– bis 200.–100.– bis 150.–unter 100.–Quelle: Wüest & Partner<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201059


7.2.2 KaufDer Kauf von Geschäftsliegenschaften und -grundstücken ist für Personen mit Wohnsitz im Ausland une<strong>in</strong>geschränkt möglich.Abb. 26: Ablauf e<strong>in</strong>es KaufgeschäftesAbklärungen vor dem Kauf:öffentlich- und privatrechtlicheVerhältnisse• Baurechtliche Verhältnisse• Auswertung von Statistiken• Kataster <strong>der</strong> belasteten Standorte• Strassenprojekte• Gewerbebewilligungen• Massnahmenplan Luft• Lärmempf<strong>in</strong>dlichkeitsstufe• Steuern• Überprüfung aller Grundbuche<strong>in</strong>träge (Dienstbarkeiten, Vormerkungen, Anmerkungen)• Katasterplan• Gebäudeversicherung• Veranlassung e<strong>in</strong>er Immobilienschätzung• F<strong>in</strong>anzierung• Überprüfung Person des Verkäufers• Miet- und PachtverhältnisseAbschluss <strong>der</strong> Verkaufsverhandlungen• Genaue Def<strong>in</strong>ition des Kaufobjektes• Preisfestlegung• Antritt• Festlegung <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierung• F<strong>in</strong>anzielle SicherheitenÖffentliche Beurkundungbei e<strong>in</strong>em Notar am Ort <strong>der</strong>Liegenschaft• Unterzeichnung des Vertrages <strong>in</strong> Gegenwart des Notars• Eventuell Leistung f<strong>in</strong>anzieller SicherheitenGrundbuchamtlicherVollzug im zuständigenGrundbuchkreis• Austausch <strong>der</strong> Leistungen: Übergabe Vertragsgegenstand gegen Bezahlung• (Unterzeichnung <strong>der</strong> Grundbuchanmeldung)Quelle: Immobilien Kaufen und Verkaufen. Bürgi Nägeli Rechtsanwälte60 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Abb. 27: Bauland: Marktpreise für Gewerbebauten, 4. Quartal 2008In CHF pro Quadratmeter (mittlere Lage, unbebaut, erschlossen)über 1’500.–1’000.– bis 1’500.–500.– bis 1’000.–250.– bis 500.–150.– bis 250.–unter 150.–Quelle: Wüest & Partner7.3 Wohnimmobilien.7.3.1 MieteIn <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> leben zwei von drei Personen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Mietwohnung.Die Nachfrage ist hoch, das Angebot beson<strong>der</strong>s <strong>in</strong> denStädten und Agglomerationen knapp. Seit 2003 bewegt sichdie Leerwohnungsquote um die 1%-Marke (2007: 1,07 %). Esbraucht deshalb etwas Geduld und Glück, um die passende Wohnungzu f<strong>in</strong>den.monatlich, wobei die Mietpreise regional stark variieren (1. Quartal2009). Der Preis ist auch abhängig vom Alter und Ausbaustandarde<strong>in</strong>er Wohnung.Verschiedene Faktoren bee<strong>in</strong>flussen die Mietpreise. Die Kantonemit den höchsten Mietpreisniveaus zeichnen sich teilweise durchihre bevorzugte Lage im E<strong>in</strong>flussbereich <strong>der</strong> grösseren städtischenZentren aus. E<strong>in</strong> weiterer Faktor, <strong>der</strong> die hohen Mietenerklärt, ist e<strong>in</strong>e tiefe Steuerbelastung.Wohnungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> werden zum grössten Teil unmöbliertvermietet. Die Küchen s<strong>in</strong>d komplett e<strong>in</strong>gerichtet und bietenneben Kochherd und Kühlschrank meistens auch e<strong>in</strong>en Geschirrspüler.Für e<strong>in</strong>e Vierzimmerwohnung (drei Schlafzimmer, Wohnzimmer,Küche, Bad) bezahlt man durchschnittlich 1’354 CHF7.3.2 KaufWohneigentum kann von allen Personen mit Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong> problemlos erworben werden. Lediglich <strong>der</strong> Kauf vonWohneigentum durch Personen im Ausland unterliegt gewissenrechtlichen Beschränkungen (s. Kap. 7.5). Die Wohneigentums-<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201061


Abb. 28: Marktpreise für Mietwohnungen, 4. Quartal 2008Nettomieten <strong>in</strong> CHF pro Quadratmeter Hauptnutzfläche und Jahr (Median)quote beträgt <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> rund 40 %. Beson<strong>der</strong>s hoch ist siebei Familien mit K<strong>in</strong><strong>der</strong>n, bei älteren Personen sowie bei hohenE<strong>in</strong>kommensklassen.Ist das richtige Wohnobjekt e<strong>in</strong>mal gefunden, gilt es, den Kaufvertragabzuschliessen. Basis des Immobilienkaufs ist <strong>der</strong> notariellaufgesetzte und beurkundete Vertrag. Er verpflichtet den Verkäuferzur Übertragung des Eigentums und den Käufer zur Zahlungdes vere<strong>in</strong>barten Kaufpreises. Der Vertrag beschreibt zudem dieLiegenschaft, regelt den Term<strong>in</strong> zur Übertragung o<strong>der</strong> auch dieSicherstellung e<strong>in</strong>er Grundstückgew<strong>in</strong>nsteuer.Es ist ratsam, vor <strong>der</strong> Vertragsunterzeichnung im Grundbuchnachzulesen, welche Rechte und Lasten mit dem Grundstückverbunden s<strong>in</strong>d, auf dem das Wohnobjekt steht o<strong>der</strong> zu stehenkommen soll. Mit Interessensnachweis s<strong>in</strong>d die detaillierten Inforüber220.–200.– bis 220.–180.– bis 200.–160.– bis 180.–140.– bis 160.–unter 140.–Quelle: Wüest & Partnermationen auf dem zuständigen Grundbuchamt als kostenpflichtigerGrundbuchauszug erhältlich. Die E<strong>in</strong>tragungen im Grundbuchs<strong>in</strong>d unterschiedlich komplex. Während e<strong>in</strong> Wegrecht auch fürden Laien e<strong>in</strong>fach zu verstehen ist, wird es beim Baurecht o<strong>der</strong>bei Regelungen rund um das Stockwerkeigentum wesentlichkomplizierter. In diesen Fällen ist <strong>der</strong> Beizug e<strong>in</strong>es Experten unterUmständen s<strong>in</strong>nvoll; auch <strong>der</strong> beurkundende Notar selbst kannweitergehende Auskünfte erteilen. Der stets öffentlich zu beurkundendeKaufvertrag bildet das eigentliche Grundgeschäft unddamit die Voraussetzung für den nachfolgenden Grundbuche<strong>in</strong>trag.Erst mit dem Grundbuche<strong>in</strong>trag geht das Eigentum ane<strong>in</strong>em Grundstück auf den Käufer über. E<strong>in</strong> zentrales Grundbuchexistiert nicht, geführt werden diese von den Kantonen unterOberaufsicht des Bundesamtes für Justiz.62 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Abb. 29: Marktpreise für Eigentumswohnungen, 4. Quartal 2008In CHF pro Quadratmeter Hauptnutzfläche (Median)über 5’000.–4’500.– bis 5’000.–4’000.– bis 4’500.–3’500.– bis 4’000.–3’000.– bis 3’500.–unter 3’000.–Quelle: Wüest & Partner<strong>Schweiz</strong>erischer Verband <strong>der</strong> Immobilienwirtschaft (SVIT)Verband <strong>Schweiz</strong>erischer Grundbuchverwalterwww.svit.chSprachen: dt., engl., franz., it..www.grundbuchverwalter.chSprachen: dt., franz., it.Übersicht GrundbuchNebenkosten beim Kauf von Wohneigentumwww.ch.chSuchbegriff: GrundbuchSprachen: dt., engl., franz., it..www.haus<strong>in</strong>fo.chL<strong>in</strong>k: F<strong>in</strong>anzen und Steuern/Kauf und VerkaufSprachen: dt., franz.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201063


7.4 Rechtliche Aspekte:Baubewilligung.Bauten und Anlagen dürfen nur mit e<strong>in</strong>er Bewilligung <strong>der</strong> zuständigenBehörde errichtet o<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>t werden. Das Bauvorhabenmuss <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie dem Zonenplan <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de entsprechen,hat aber zudem weitere Anfor<strong>der</strong>ungen zu erfüllen, die sich etwaaus dem Baurecht und dem Umweltschutz (Wasser, Luft, Abfall,Lärm) ergeben o<strong>der</strong> die im Interesse <strong>der</strong> öffentlichen Gesundheitund <strong>der</strong> Sicherheit zu beachten s<strong>in</strong>d.Das Baubewilligungsverfahren dauert durchschnittlich drei Monate. Das E<strong>in</strong>reichen e<strong>in</strong>es Baugesuches ist grundsätzlich e<strong>in</strong>standardisierter Prozess. Neben den Projektplänen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Abhängigkeitdes Bauvorhabens e<strong>in</strong>e Reihe von weiteren Formularenund Nachweisen e<strong>in</strong>zureichen. Es liegt im Interesse des Bauherrn,möglichst schnell e<strong>in</strong>e rechtsgültige Baubewilligung zu erhalten,da er während <strong>der</strong> Planungs- und Baubewilligungsphase dieF<strong>in</strong>anzierungskosten zu tragen hat. Das typische Baubewilligungsverfahrenglie<strong>der</strong>t sich <strong>in</strong> vier Phasen:1. Information <strong>der</strong> Behörden, Beratung2. E<strong>in</strong>reichung des Baugesuches, Vorprüfung, zusätzliche Abklärungen(Umweltverträglichkeitsprüfungen, Denkmalschutzusw.)3. Prüfung, Information <strong>der</strong> Öffentlichkeit (Publikation undAussteckung des Baugespanns), Erteilung <strong>der</strong> Baubewilligung(<strong>in</strong>klusive Auflagen, Fristen)4. Rekursfrist, Baufreigabe7.5 Rechtliche Aspekte:Grundstückerwerb durchPersonen im Ausland.Der Erwerb von Grundstücken <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ist durch Personenim Ausland gesetzlich beschränkt. Der Bewilligungspflicht unterliegenjedoch grundsätzlich nur <strong>der</strong> Erwerb von Ferienwohnungenund Wohneigentum, das nicht selber genutzt wird. Somit können<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> lebende Auslän<strong>der</strong> Wohn- und Gewerbeliegenschaftenfrei erwerben.Die Aufhebung des entsprechenden Gesetzes, des Bundesgesetzesüber den Erwerb von Grundstücken durch Personenim Ausland («Lex Koller»), ist zurzeit <strong>in</strong> Beratung im Parlament.Vorläufig unterliegt <strong>der</strong> Erwerb von Grundstücken durch Personenim Ausland allerd<strong>in</strong>gs noch den nachfolgend beschriebenenE<strong>in</strong>schränkungen.7.5.1 BewilligungsfreiFolgende Personengruppen können bewilligungsfrei Grundstückeerwerben:Der Erwerb von Grundstücken für den Wohnungsbau unterliegtden Bestimmungen, die <strong>in</strong> Kapitel 7.5 ausgeführt werden.Baugesuch und Baubewilligungwww.ch.chSuchbegriff: BaugesuchSprachen: dt., engl., franz., it.64 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Abb. 30: Bewilligungspflicht nach PersonengruppenPersonengruppeAlle PersonenStaatsangehörige <strong>der</strong> Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Europäischen Geme<strong>in</strong>schaft bzw. Union (EG) sowie <strong>der</strong>Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) mit Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> (<strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel mit e<strong>in</strong>erAufenthaltsbewilligung EG/EFTA B o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Nie<strong>der</strong>lassungsbewilligung EG/EFTA C)Nicht-EU- o<strong>der</strong> -EFTA-Staatsangehörige, die das Recht haben, sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> nie<strong>der</strong>zulassen(mit e<strong>in</strong>er Nie<strong>der</strong>lassungsbewilligung C)Nicht-EU- o<strong>der</strong> -EFTA-Staatsangehörige mit Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>, die noch nicht das Recht haben,sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> nie<strong>der</strong>zulassen (<strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel mit e<strong>in</strong>er Aufenthaltsbewilligung B)Gesellschaften mit Sitz <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>, die von Personen beherrscht s<strong>in</strong>d, welche <strong>der</strong> Bewilligungspflichtnicht unterliegenEU- und EFTA-Grenzgänger (mit e<strong>in</strong>er Grenzgängerbewilligung EG/EFTA G)Bewilligungsfreier Erwerb von …GeschäftsimmobilienAlle Arten von Grundstücken undImmobilienAlle Arten von Grundstücken undImmobilienHauptwohnsitzAlle Arten von Grundstücken undImmobilienZweitwohnung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Region ihresArbeitsortesKe<strong>in</strong>e Bewilligungen werden für Grundstücke benötigt, die <strong>der</strong>Ausübung e<strong>in</strong>er beruflichen, gewerblichen o<strong>der</strong> <strong>in</strong>dustriellenTätigkeit dienen (ausgenommen Grundstücke für die Erstellung,den Handel o<strong>der</strong> die Vermietung von Wohnungen). Der Begriff<strong>der</strong> wirtschaftlichen Tätigkeit ist weit gefasst: Es betrifft nicht nurdie klassischen Handels-, Industrie- und Gewerbearten, son<strong>der</strong>nauch den F<strong>in</strong>anz- und Dienstleistungssektor. Er reicht somit von<strong>der</strong> Ausübung e<strong>in</strong>es freien Berufes, etwa als Informatiker o<strong>der</strong>Hotelier, über den Betrieb e<strong>in</strong>es Handels- o<strong>der</strong> Dienstleistungszentrumsbis h<strong>in</strong> zur <strong>in</strong>dustriellen Produktion. Möglich ist auchdie Beteiligung an Immobiliengesellschaften, die im Handel mitsolchen Grundstücken tätig s<strong>in</strong>d. Unter dem Titel Betriebsstättekönnen auch Wohnungen erworben werden, wenn sie betriebsnotwendigs<strong>in</strong>d (wie etwa als Wohnung für Hauswart o<strong>der</strong> fürTechniker, <strong>der</strong>en ständige Anwesenheit <strong>in</strong> unmittelbarer Betriebsnäheunabd<strong>in</strong>gbar ist) o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Abtrennung vom Betriebsgrundstückunverhältnismässig wäre.7.5.2 BewilligungspflichtDer Bewilligungspflicht untersteht <strong>der</strong> Erwerb von nicht gewerblichgenutzten Grundstücken durch:• Auslän<strong>der</strong> mit Wohnsitz im Ausland• Nicht-EU- o<strong>der</strong> -EFTA-Staatsangehörige mit Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong> ohne Nie<strong>der</strong>lassungsbewilligung• Gesellschaften, die ihren Sitz im Ausland haben (auch wenn <strong>der</strong>Eigentümer <strong>Schweiz</strong>er Staatsbürger ist)• Gesellschaften, die ihren rechtlichen und tatsächlichen Sitz <strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> haben, jedoch von Personen im Ausland geführtwerden. Dies ist <strong>der</strong> Fall, wenn Auslän<strong>der</strong> mehr als e<strong>in</strong> Dritteldes Gesellschaftskapitals besitzen, über mehr als e<strong>in</strong> Dritteldes Stimmrechts verfügen o<strong>der</strong> bedeutende Darlehen gewährthaben• Erwerber, die e<strong>in</strong> Grundstück auf Rechnung e<strong>in</strong>er Person imAusland erwerben (Treuhandgeschäft)Der Bewilligungspflicht unterliegt nicht nur die grundbuchamtlicheÜbertragung von Grundeigentum, son<strong>der</strong>n jedes Rechtsgeschäft,das e<strong>in</strong>er Person im Ausland die tatsächliche Verfügungsmacht übere<strong>in</strong> bewilligungspflichtiges Grundstück verfasst. Für diese Gruppenausgeschlossen bleiben deshalb auch direkte Investitio nen im Wohnungsmarktund Immobilienhandel mit Wohnliegenschaften.7.5.3 BewilligungsgründeE<strong>in</strong>e Bewilligung für den Erwerb von bewilligungspflichtigenGrundstücken basiert auf den im Gesetz vorgesehenen Gründen:• Banken mit <strong>Schweiz</strong>er Zulassung, wenn das Grundstück zuihren Gunsten mit e<strong>in</strong>em Grundpfand belastet ist; Versicherungenfür technische Rückstellungen für das Inlandgeschäft• Der Grundstückerwerb dient <strong>in</strong>ländischen Betrieben zur Personalvorsorgefür das <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> beschäftigte Personal• Das Grundstück wird direkt für e<strong>in</strong>en geme<strong>in</strong>nützigen Zweckgenutzt• Erben o<strong>der</strong> Vermächtnisnehmer: müssen das Grundstück <strong>in</strong>nertzweier Jahre veräussern (Ausnahme: enge, schutzwürdigeBeziehungen zum Grundstück)• Härtefall: e<strong>in</strong>e Ferienwohnung o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Wohne<strong>in</strong>heit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>emAparthotel, falls sich <strong>der</strong> Verkäufer <strong>in</strong> f<strong>in</strong>anzieller Notlage bef<strong>in</strong>detund die Wohnung erfolglos nicht bewilligungspflichtigenPersonen angeboten hat• (Nur bestimmte Kantone: Erwerb e<strong>in</strong>er Zweitwohnung durche<strong>in</strong>e natürliche Person im Ausland <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Ort, zu dem regelmässigewirtschaftliche, wissenschaftliche o<strong>der</strong> kulturelleBeziehungen bestehen)<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201065


• (Nur bestimmte Kantone: Erwerb von Grundstücken für densozialen Wohnungsbau)7.5.4 VollzugDer Vollzug des Gesetzes ist <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie Aufgabe des Kantons,<strong>in</strong> dem sich das Grundstück bef<strong>in</strong>det. Die vom Kanton bestimmteBehörde entscheidet über die Frage <strong>der</strong> Bewilligungspflichte<strong>in</strong>es Rechtsgeschäftes und die Erteilung e<strong>in</strong>er Gewährung. Untergewissen Voraussetzungen erhalten Personen im Ausland auchdie Bewilligung für den Kauf e<strong>in</strong>er Ferienwohnung. Der Besitz vonGrundeigentum <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> gibt dem ausländischen Eigentümerjedoch ke<strong>in</strong>en Anspruch auf e<strong>in</strong>e Aufenthaltsbewilligung.Erwerb von Grundstücken durch Personen im Auslandwww.bj.adm<strong>in</strong>.chSuchbegriff: GrundstückerwerbSprachen: dt., engl., franz., it.66 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


8. Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht.H<strong>in</strong>sichtlich Arbeitsproduktivität rangiert die <strong>Schweiz</strong> unterallen Volkswirtschaften <strong>der</strong> Welt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Spitzengruppe. IhrArbeitsmarkt ist geprägt durch e<strong>in</strong> liberales Arbeitsrecht,ger<strong>in</strong>ge Regulierungsdichte und ausserordentliche sozialeStabilität. Arbeitskonflikte werden durch das e<strong>in</strong>gespielte Verhältniszwischen den Sozialpartnern gelöst. Es gibt so gut wieke<strong>in</strong>e Streiks. Die soziale Sicherung <strong>der</strong> Arbeitenden beruhtauf dem Grundsatz <strong>der</strong> Solidarität und <strong>der</strong> Selbstverantwortung.Das hohe Lohnniveau zieht qualifizierte Arbeitskräftean, die Arbeitgeber profitieren aufgrund von tiefen Sozialabgabenvon konkurrenzfähigen Lohnstückkosten.8.1 Erwerbstätigkeit undArbeitslosigkeit.Die <strong>Schweiz</strong> zählt rund 4,5 Mio. Erwerbstätige (Stand 3. Quartal2008, ohne Grenzgänger, Kurzaufenthalter), davon s<strong>in</strong>d 2 Mio.Frauen. Die Erwerbsquote (Anteil <strong>der</strong> Erwerbstätigen und Erwerbslosenan <strong>der</strong> Bevölkerung ab 15 Jahren) liegt bei 68,2 %und ist die zweithöchste <strong>in</strong> ganz Europa. Der Anteil <strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong>an <strong>der</strong> erwerbstätigen Bevölkerung beträgt 27 %. E<strong>in</strong> Drittel<strong>der</strong> Erwerbstätigen arbeitet Teilzeit, wobei dieser Anteil weiteransteigt. Der Anteil <strong>der</strong> teilzeitbeschäftigten Frauen (57 %) liegtdeutlich über jenem <strong>der</strong> Männer (13 %). Die Arbeitslosigkeit ist <strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> traditionell tief. In den vergangenen zehn Jahren lagsie jeweils zwischen 1 % und 4 %.<strong>Schweiz</strong>er Arbeitskräfte s<strong>in</strong>d hoch qualifiziert, 32 % verfügten2008 über e<strong>in</strong>e Ausbildung auf Tertiärstufe. Die Vielsprachigkeit<strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>er Arbeitnehmer ist weltweit berühmt, und <strong>Schweiz</strong>erManager haben überdurchschnittlich viel <strong>in</strong>ternationale Erfahrung.Im Bereich Arbeitsmotivation liegen die <strong>Schweiz</strong>er h<strong>in</strong>ter denDänen auf Platz 2. Die Identifikation mit dem Unternehmen istsehr ausgeprägt, was damit zusammenhängt, dass die meistenBetriebe Kle<strong>in</strong>- und Mittelbetriebe s<strong>in</strong>d.Abb. 31: Arbeitsmotivation im <strong>in</strong>ternationalen Vergleich, 20091 = tief, 10 = hoch1 Dänemark 8,692 <strong>Schweiz</strong> 7,903 Österreich 7,814 Norwegen 7,385 Nie<strong>der</strong>lande 7,126 Japan 7,047 S<strong>in</strong>gapur 6,9811 Deutschland 6,7012 Irland 6,5513 Belgien 6,5314 Hongkong SAR 6,5015 Brasilien 6,4621 Luxemburg 6,0722 Indien 6,0324 USA 5,9128 Vere<strong>in</strong>igtes Königreich (UK) 5,5329 VR Ch<strong>in</strong>a 5,5346 Italien 4,6247 Frankreich 4,5450 Russland 4,25Quelle: IMD World Competitiveness Yearbook 2009<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201067


Abb. 32: Internationale Erfahrung, 20091 = tief, 10 = hoch1 <strong>Schweiz</strong> 7,942 Hongkong SAR 7,213 Nie<strong>der</strong>lande 6,994 S<strong>in</strong>gapur 6,815 Qatar 6,657 Deutschland 6,558 Luxemburg 6,3311 Dänemark 6,2113 Belgien 6,1116 Irland 5,7419 Brasilien 5,4620 USA 5,4424 Indien 5,3426 Vere<strong>in</strong>igtes Königreich (UK) 5,2839 Frankreich 4,5451 Italien 4,0452 Japan 3,9354 Russland 3,8857 VR Ch<strong>in</strong>a 3,10Quelle: IMD World Competitiveness Yearbook 20098.2 Arbeitskosten.8.2.1 LöhneDas Lohnniveau <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ist relativ hoch. Es wi<strong>der</strong>spiegeltdas hohe Leistungs- und Wohlstandsniveau: Hohe Löhne s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>Erfolgsausweis und machen das Land für qualifizierte Arbeitskräfteattraktiv. Im Städtevergleich liegen die Bruttolöhne von Zürichnur h<strong>in</strong>ter denjenigen von Kopenhagen und Oslo zurück; dasNettoe<strong>in</strong>kommen ist aufgrund <strong>der</strong> ger<strong>in</strong>geren Abzüge (Steuern,Sozialversicherungen) jedoch das höchste <strong>der</strong> Welt.Die regelmässig durchgeführten amtlichen Erhebungen überLohnniveau und -struktur zeigen beachtliche Unterschiede sowohlzwischen als auch <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Branchen.Abb. 33: Monatlicher Bruttolohn (Zentralwert) nach Wirtschaftszweigen und Grossregionen, 2006Wirtschaftszweige <strong>Schweiz</strong> GenferseeregionZürichEspaceMittellandNordwestschweizOstschweizZentralschweizTOTAL 5’623 5’655 5’430 5’875 6’134 5’273 5’512 4’824Gartenbau 4’160 4’292 3’987 4’127 4’282 4’097 4’250 3’765SEKTOR 2: PRODUKTION 5’742 5’812 5’589 6’257 6’056 5’511 5’744 4’910Bergbau, Gew<strong>in</strong>nung v. Ste<strong>in</strong>en/Erden 5’646 5’608 5’593 6’167 5’758 5’533 5’823 5’262Verarbeitendes Gewerbe, Industrie 5’846 6’047 5’602 6’532 6’196 5’560 5’952 4’532Energie- und Wasserversorgung 7’255 7’087 7’127 8’114 7’988 7’036 6’740 6’116Baugewerbe 5’519 5’557 5’461 5’640 5’841 5’375 5’406 5’158SEKTOR 3: DIENSTLEISTUNGEN 5’547 5’572 5’283 5’553 6’190 4’943 5’285 4’752Handel, Reparatur 4’908 4’856 4’667 5’159 5’122 4’679 5’071 4’383Gastgewerbe 3’902 3’850 3’850 3’987 4’123 3’733 3’921 3’569Verkehr, Nachrichtenübermittlung 5’495 5’345 6’270 5’120 5’873 4’953 4’853 4’976Kredit- und Versicherungsgewerbe 8’169 8’792 6’508 7’366 8’491 7’016 6’901 7’121Informatik, F&E, Dienstl. für Unternehmen 6’628 6’758 6’317 6’829 6’863 6’397 6’608 5’417Unterrichtswesen 6’925 6’627 6’792 7’368 7’274 7’233 6’668 6’032Gesundheits- u. Sozialwesen 5’676 5’725 5’579 5’600 6’137 5’532 5’657 5’402Sonst. öffentl. u. pers. Dienstleistungen 5’548 5’577 5’372 5’322 6’814 4’619 5’104 4’312Standardisierter Monatslohn: Vollzeitäquivalent basierend auf 4 1/3 Wochen à 40 Arbeitsstunden.Quelle: Bundesamt für Statistik BFS, <strong>Schweiz</strong>erische LohnstrukturerhebungTess<strong>in</strong>68 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Abb. 34: Bruttoerwerbse<strong>in</strong>kommen (Zentralwert)pro Jahr nach Berufsgruppen, 2. Quartal 2009 <strong>in</strong> CHFVollzeit + TeilzeitMänner + FrauenArbeitnehmendeFührungskräfte 107’000Akademische Berufe 90’000Techniker und gleichrangige Berufe 71’600Bürokräfte, kaufmännische Angestellte 56’300Dienstleistungs- und Verkaufsberufe 42’500Fachkräfte <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft 50’700Handwerks- und verwandte Berufe 68’300Anlagen- und Masch<strong>in</strong>enbediener 67’600Hilfsarbeitskräfte 29’300Ke<strong>in</strong>e Angabe/Weiss nicht 68’900Total 67’200Quelle: Bundesamt für Statistik BFS, <strong>Schweiz</strong>erische ArbeitskräfteerhebungUBS-Studie Preise und Löhnewww.ubs.comSuchbegriff: Preise und LöhneSprachen: dt., engl., franz., it.Lohnniveau nach Branchewww.bfs.adm<strong>in</strong>.chSuchbegriff: LohnniveauSprachen: dt., engl., franz., it.8.2.2 PersonalzusatzkostenFür e<strong>in</strong>en Arbeitgeber s<strong>in</strong>d jedoch nicht die ausbezahlten Löhneentscheidend, son<strong>der</strong>n die Lohnstückkosten. Zwar s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong> die ausgewiesenen Löhne hoch. Die Personalzusatzkosten,mit denen <strong>der</strong> Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohnrechnen muss (Arbeitgeberbeiträge für Sozialversicherungen),belaufen sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> aber nur auf rund 15 %. Zusammenmit <strong>der</strong> hohen Arbeitsproduktivität, den mo<strong>der</strong>aten Steuern undden tiefen Kapitalkosten zahlt <strong>der</strong> Arbeitgeber am Ende teilweiseweniger als <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en europäischen Län<strong>der</strong>n.Abb. 35: Industrielle Arbeitskosten: Direktentgelt undPersonalzusatzkosten, 2007*Arbeitskosten <strong>in</strong> Euro/StundeNorwegen 40,19Belgien 35,84Schweden 34,53Dänemark 32,81Deutschland 32,70<strong>Schweiz</strong> 32,70Frankreich 32,26Nie<strong>der</strong>lande 31,34Luxemburg 30,68Vere<strong>in</strong>igtes Königreich (UK) 27,19Irland 26,87Italien 24,26USA 22,57Japan 18,39* nicht verfügbar: Brasilien, Ch<strong>in</strong>a, Indien, RusslandQuelle: Institut <strong>der</strong> deutschen Wirtschaft, Köln, Industrielle Arbeitskosten im<strong>in</strong>ternationalen Vergleich, IW-Trends 3/2008Lohnrechner des Bundesamtes für StatistikLohnrechner Gewerkschaftsbundwww.lohnrechner.chL<strong>in</strong>k: LohnrechnerSprachen: dt., franz., it.www.bfs.adm<strong>in</strong>.chSuchbegriff: SalariumSprachen: dt., engl., franz., it.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201069


Abb. 36: Beispiel Lohnabrechnung: Arbeitnehmer- und ArbeitgeberbeiträgeBsp: Arbeitnehmer mit zwei K<strong>in</strong><strong>der</strong>nArbeitnehmer <strong>in</strong> % <strong>in</strong> CHF <strong>in</strong> CHFBruttolohn 10’000.00staatl. Sozialvorsorge AHV/IV/EO 5,05 505.00staatl. Arbeitslosenversicherung ALV 1,00 100.00Unfallversicherung NBU *** 0,49 49.00Pensionskasse BVG ** 5,00 500.00Krankentaggeldversicherung * 0,58 57.50Sozialabzüge – 1’211.50K<strong>in</strong><strong>der</strong>-/Familienzulage (zwei K<strong>in</strong><strong>der</strong>) 200.00 400.00Nettolohn 9’188.50ArbeitgeberBruttolohn 10’000.00staatl. Sozialvorsorge AHV/IV/EO 5,05 505.00Verwaltungskosten 0,30 30.30staatl. Arbeitslosenversicherung ALV 1,00 100.00Berufsunfall BU *** 2,00 200.00Pensionskasse BVG ** 5,00 500.00Krankentaggeldversicherung * 0,58 57.50Familienzulagen (zwei K<strong>in</strong><strong>der</strong>) 2,00 200.00Arbeitgeberbeiträge 1’592.80Total Personalkosten 11’592.80* freiwillig** Ansatz variiert nach Alter <strong>der</strong> versicherten Person (ca. 3,9 % – 10 % obligatorisch)*** hängt von Branche und Betriebsrisiko ab8.3 Arbeitsrecht.Das schweizerische Arbeitsrecht be<strong>in</strong>haltet die Rechte undPflichten <strong>der</strong> Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen und Arbeitnehmer sowie <strong>der</strong>Arbeitgeber. Es umfasst wesentlich weniger Vorschriften als dieRechtsordnungen <strong>in</strong> den EU-Staaten und ist <strong>in</strong> mehreren Gesetzengeregelt – von zentraler Bedeutung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e dasObligationenrecht (E<strong>in</strong>zelarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag,Normalarbeitsvertrag), das Arbeitsgesetz (allgeme<strong>in</strong>er Gesundheitsschutz,Arbeits- und Ruhezeit, Jugendliche, schwangereFrauen und stillende Mütter) und das Unfallversicherungsgesetz(Arbeitssicherheit).Die gesetzlichen Bestimmungen gehen allfälligen Kollektivregelungen(Tarifverträge o<strong>der</strong> Gesamtarbeitsverträge) vor, wenn siezw<strong>in</strong>genden Charakter haben. We<strong>der</strong> im Gesamtarbeitsvertragnoch im E<strong>in</strong>zelarbeitsvertrag darf <strong>in</strong> diesem Fall etwas an<strong>der</strong>esvere<strong>in</strong>bart werden, vor allem nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers.Handelt es sich umgekehrt um nicht zw<strong>in</strong>gende gesetzlicheVorschriften, so gehen die Vere<strong>in</strong>barungen zwischen den Parteienvor. E<strong>in</strong>ige arbeitsrechtliche Gesetzesvorschriften können zwardurch den Tarifvertrag, nicht aber durch e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>zelarbeitsvertraggeän<strong>der</strong>t werden.Löhne werden entwe<strong>der</strong> <strong>in</strong>dividuell, direkt zwischen Arbeitgeberund Arbeitnehmer, o<strong>der</strong> im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen(GAV) ausgehandelt. Auch hier verzichtet <strong>der</strong> Gesetzgeber imS<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> liberalen Wirtschaftsordnung auf e<strong>in</strong>e starke Reglementierung.Er lässt bewusst Raum für direkte Absprachen zwischenden Sozialpartnern.70 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Abb. 37: Deregulierung des Arbeitsmarktes, 2009Unternehmerische Tätigkeit wird 1 = stark beh<strong>in</strong><strong>der</strong>t,10 = gar nicht beh<strong>in</strong><strong>der</strong>t1 Dänemark 8,702 <strong>Schweiz</strong> 7,753 S<strong>in</strong>gapur 7,404 Hongkong SAR 7,135 Thailand 6,428 Japan 5,8014 VR Ch<strong>in</strong>a 5,3316 Vere<strong>in</strong>igtes Königreich (UK) 5,2619 USA 5,0626 Irland 4,6527 Russland 4,6330 Nie<strong>der</strong>lande 4,3633 Indien 4,1535 Luxemburg 4,0440 Belgien 3,8544 Italien 3,6545 Brasilien 3,6346 Frankreich 3,5851 Deutschland 3,06Quelle: IMD World Competitiveness Yearbook 20098.3.1 E<strong>in</strong>zelarbeitsvertragDer Arbeitgeber muss spätestens e<strong>in</strong>en Monat nach Beg<strong>in</strong>n desArbeitsverhältnisses die wesentlichen Punkte des Arbeitsvertrageszuhanden des Arbeitnehmers schriftlich festhalten.Bei grösseren Betrieben empfiehlt es sich, e<strong>in</strong> so genanntesPersonalreglement zu vere<strong>in</strong>baren, das die wichtigsten arbeitsvertraglichenBestimmungen umfasst. Der Arbeitsvertrag selbstenthält dann nur noch die Vere<strong>in</strong>barungen zum Lohn, zur Kündigungsfristsowie Spezialbestimmungen (z.B. Konkurrenzverbot).Arbeitsverträge und Personalreglemente müssen sich an diezw<strong>in</strong>genden Vorschriften des <strong>Schweiz</strong>erischen Obligationenrechtsund allfällige Bestimmungen <strong>in</strong> Gesamtarbeitsverträgen halten.Die Personalreglemente dürfen nicht verwechselt werden mit den<strong>in</strong> EU-Staaten gängigen Betriebsvere<strong>in</strong>barungen zwischen demArbeitgeber und dem Betriebsrat (den es <strong>in</strong> dieser Form <strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong> nicht gibt). H<strong>in</strong>gegen müssen <strong>in</strong>dustrielle Betriebe <strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong> e<strong>in</strong>e Betriebsordnung aufstellen. Diese Betriebsordnungenthält Vorschriften über den Gesundheitsschutz und die Unfallverhütung.Bei <strong>der</strong>en Erlass ist die Arbeitnehmerschaft vorgängiganzuhören.Betriebe können im Arbeitsvertrag e<strong>in</strong> Konkurrenzverbot festhalten,sowohl für die Dauer des Arbeitsverhältnisses als auch nachdessen Beendigung. Durch das Konkurrenzverbot verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t <strong>der</strong>Arbeitgeber, dass <strong>der</strong> austretende Arbeitnehmer Spezialkenntnisse,die er während des Arbeitsverhältnisses im Betrieb erlangt hat,nach se<strong>in</strong>em Austritt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Art verwendet, die den alten Arbeitgeberkonkurrenziert. An die Formulierung und die Durchsetzungsolcher Konkurrenzverbote werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis hohe Anfor<strong>der</strong>ungengestellt. E<strong>in</strong>e Entschädigungszahlung an den Arbeitnehmerfür die E<strong>in</strong>haltung des Konkurrenzverbotes ist nicht zw<strong>in</strong>gendvorgeschrieben. Anfor<strong>der</strong>ungen an e<strong>in</strong> Konkurrenzverbot:• Schriftlichkeit• Klare Umschreibung (Ort, Gebiet, Kundenkreis), allgeme<strong>in</strong>esVerbot genügt nicht• Angabe <strong>der</strong> Dauer, max. drei Jahre s<strong>in</strong>d möglich8.3.2 GesamtarbeitsverträgeE<strong>in</strong> Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wird zwischen ArbeitgeberundArbeitnehmerverbänden abgeschlossen. Die Sozialpartnerdef<strong>in</strong>ieren dar<strong>in</strong> M<strong>in</strong>imalbestimmungen (z.B. M<strong>in</strong>imallöhne), dievon E<strong>in</strong>zelarbeitsverträgen nicht unterschritten werden dürfen.Arbeitgeber und Arbeitnehmer s<strong>in</strong>d grundsätzlich frei, ob sie siche<strong>in</strong>em GAV anschliessen wollen o<strong>der</strong> nicht. In <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> gibtes rund 10 allgeme<strong>in</strong> verb<strong>in</strong>dliche und rund 1’500 nicht allgeme<strong>in</strong>verb<strong>in</strong>dliche GAVs. Erstere kommen <strong>in</strong> <strong>der</strong> entsprechenden Brancheimmer zur Anwendung, letztere nur dann, wenn die VertragsparteienMitglie<strong>der</strong> <strong>in</strong> den entsprechenden Verbänden s<strong>in</strong>d.Gibt es zwischen e<strong>in</strong>em Arbeitgeber und se<strong>in</strong>er Belegschaftunterschiedliche Standpunkte, so wird oft schon auf <strong>der</strong> betrieblichenEbene e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>vernehmliche Lösung gesucht. Diese Grunde<strong>in</strong>stellunggeht zurück auf das so genannte Friedensabkommenzwischen den <strong>Schweiz</strong>er Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationenaus dem Jahr 1937. Der dar<strong>in</strong> vere<strong>in</strong>barten gegenseitigenFriedenspflicht entsprechend streben die Sozialpartner die Konfliktlösungauf dem Weg des Gesprächs an. LösungsorientierteArbeitsmarktpartner-Beziehungen s<strong>in</strong>d auch heute <strong>der</strong> Regelfall.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201071


Abb. 38: E<strong>in</strong>vernehmen Arbeitnehmer – Arbeitgeber, 20081 = totale Konfrontation, 7 = totale KooperationDurchschnitt: 4,51 S<strong>in</strong>gapur 6,32 <strong>Schweiz</strong> 6,13 Dänemark 6,04 Schweden 5,95 Österreich 5,88 Hongkong SAR 5,79 Nie<strong>der</strong>lande 5,710 Japan 5,712 Luxemburg 5,423 Irland 5,124 Deutschland 5,025 Vere<strong>in</strong>igtes Königreich (UK) 5,026 USA 5,040 Indien 4,760 VR Ch<strong>in</strong>a 4,573 Belgien 4,387 Brasilien 4,297 Russland 4,1123 Italien 3,5126 Frankreich 3,5Quelle: The Global Competitiveness Report 2009 – 2010, World Economic ForumAllgeme<strong>in</strong>verb<strong>in</strong>dlichkeitserklärung von GAVswww.seco.adm<strong>in</strong>.chSuchbegriff: GesamtarbeitsverträgeSprachen: dt., franz., it.8.3.3 Mitwirkung und ArbeitnehmervertretungDas Mitwirkungsgesetz regelt die Mitwirkung <strong>der</strong> Arbeitnehmer imBetrieb. Es ist auf alle privaten Betriebe <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> anwendbar,die Arbeitnehmer beschäftigen, und zwar unabhängig von<strong>der</strong> Betriebsgrösse. Die Mitwirkung besteht hauptsächlich <strong>in</strong> <strong>der</strong>Information und Anhörung <strong>der</strong> Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber mussdie Arbeitnehmer über alle wesentlichen Begebenheiten, Neuerungenund/o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong>formieren. Die Arbeitnehmer habenihrerseits das Recht, sich mit Fragen und/o<strong>der</strong> Anregungen an denArbeitgeber zu wenden und Vorschläge vorzubr<strong>in</strong>gen. Das Gesetzregelt ferner auch die Wahl von Arbeitnehmervertretungen. E<strong>in</strong>eVertretung kann <strong>in</strong> allen Betrieben e<strong>in</strong>gesetzt werden, doch bestehtke<strong>in</strong>e Pflicht dazu. Zw<strong>in</strong>gend ist die Information bzw. Konsultation<strong>der</strong> betroffenen Arbeitnehmer nur <strong>in</strong> den folgenden Bereichen:• In allen Belangen <strong>der</strong> Arbeitssicherheit und des Arbeitnehmerschutzes• Beim Übergang von Betrieben• Bei MassenentlassungenIm Vergleich dazu haben Betriebsräte <strong>in</strong> Europa viel weitergehendeKompetenzen als die Arbeitnehmervertretungen nach schweizerischemRecht. Der wesentliche Unterschied liegt vor allem dar<strong>in</strong>,dass die schweizerische Arbeitnehmervertretung im Gegensatzzum Betriebsrat ke<strong>in</strong>e Möglichkeit besitzt, e<strong>in</strong>e eigene Auffassungdurchzusetzen o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Entscheidung zu erzw<strong>in</strong>gen. Sie hatlediglich Informations-, Anhörungs- und Mitberatungsrechte.8.4 Arbeits- und Freizeit.8.4.1 Normalarbeitszeit, Höchstarbeitszeit undArbeitszeitmodelleDie betriebliche Normalarbeitszeit gemäss Arbeitsvertrag o<strong>der</strong>GAV beträgt <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> 40 bis 44 Stunden pro Woche. Diegesetzlichen Höchstarbeitszeiten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> seit vielenJahrzehnten unverän<strong>der</strong>t. Die maximale wöchentliche Arbeitszeitbeträgt für <strong>in</strong>dustrielle Betriebe 45 Stunden (gilt auch für Büropersonalund an<strong>der</strong>e Angestellte). In Gewerbebetrieben liegt dieGrenze bei 50 Stunden. Für gewisse Berufe (z.B. Taxifahrer, Assistenzärzte)lässt das Gesetz auch längere Arbeitszeiten zu. DieseUnterscheidung zwischen Normalarbeitszeit und Höchstarbeitszeitist für die Überstunden und die Überzeit von Bedeutung.In <strong>der</strong> Praxis bestehen vielfältige Möglichkeiten, die Arbeitszeitden Bedürfnissen des Betriebes anzupassen. Als Beispiele seiennur erwähnt: gleitende Arbeitszeit, Bandbreitenmodell, Zwei- bzw.Mehrschichtbetrieb o<strong>der</strong> ununterbrochener Betrieb (7 x 24 Stundenx 365 Tage). Insbeson<strong>der</strong>e beim ununterbrochenen Betriebkönnen die täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeitenverlängert und die Ruhezeit an<strong>der</strong>s verteilt werden.8.4.2 Überstunden und ÜberzeitBei e<strong>in</strong>er Überschreitung <strong>der</strong> Normalarbeitszeit bis zur wöchentlichenHöchstarbeitszeit spricht man von Überstunden. Der Arbeitnehmerist verpflichtet, Überstunden so weit zu leisten, als er siezu leisten vermag und sie ihm nach Treu und Glauben zugemutetwerden können. Nach Gesetz s<strong>in</strong>d die Überstunden mit e<strong>in</strong>emZuschlag von 25 % zu entlöhnen. Es ist aber möglich, den Zuschlagschriftlich wegzubed<strong>in</strong>gen. Anstelle e<strong>in</strong>er Auszahlung kannÜberstundenarbeit auch durch Freizeit von m<strong>in</strong>destens gleicher72 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Dauer ausgeglichen werden. Dies setzt jedoch die Zustimmungvon Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Bei leitenden Angestelltenist es zudem zusätzlich möglich, die Überstunden generelldurch den Normallohn abgelten zu lassen.Überzeitarbeit liegt vor, wenn die wöchentliche Höchstarbeitszeitüberschritten wird. Nach dem Arbeitsgesetz darf die Überzeit fürden e<strong>in</strong>zelnen Arbeitnehmer zwei Stunden im Tag nicht überschreiten.Sie darf im Kalen<strong>der</strong>jahr nicht mehr als 170 Stunden(bei wöchentlicher Arbeitszeit von 45 Stunden) bzw. 140 Stunden(bei 50 Stunden) betragen. Überzeitarbeit ist, wenn sie nicht <strong>in</strong>nertbestimmter Frist durch Freizeit ausgeglichen wird, zw<strong>in</strong>gend mite<strong>in</strong>em Lohnzuschlag von 25 % zu entschädigen.Im Gegensatz zu vielen europäischen Län<strong>der</strong>n ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>die Zustimmung e<strong>in</strong>er Arbeitnehmervertretung bei <strong>der</strong> Leistungvon Überstunden o<strong>der</strong> Überzeit nicht nötig. Es muss <strong>in</strong>nerhalb<strong>der</strong> genannten Zeitgrenzen auch ke<strong>in</strong>e behördliche Bewilligunge<strong>in</strong>geholt werden.8.4.3 Tages- und AbendarbeitDie Arbeit von 6 bis 20 Uhr gilt als Tagesarbeit, die Arbeit von 20bis 23 Uhr als Abendarbeit. Tages- und Abendarbeit s<strong>in</strong>d bewilligungsfrei.Allerd<strong>in</strong>gs kann Abendarbeit vom Arbeitgeber erst nachAnhörung <strong>der</strong> Arbeitnehmervertretung o<strong>der</strong>, wenn es ke<strong>in</strong>e solchegibt, nach Anhörung <strong>der</strong> betroffenen Arbeitnehmer e<strong>in</strong>geführtwerden. Mit dieser Regelung ist es möglich, e<strong>in</strong>en Zweischichtbetriebohne behördliche Bewilligung e<strong>in</strong>zuführen. Die Arbeitszeite<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>zelnen Arbeitnehmers muss mit E<strong>in</strong>schluss <strong>der</strong> Pausenund <strong>der</strong> Überzeit <strong>in</strong>nerhalb von 14 Stunden liegen.Abb. 39: Tages-, Abend- und Nachtzeitraum6 Uhr 20 Uhr 23 UhrNTagAbend NMax. 14 Std.B17 Std. bewilligungsfreiBN = Nachtzeitraum B = BewilligungspflichtigQuelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO8.4.4 Nachtarbeit, Arbeit an Sonn- und FeiertagenWird die Leistung von Nachtarbeit nötig, bedarf es e<strong>in</strong>er behördlichenBewilligung. Für vorübergehende Nachtarbeit ist e<strong>in</strong>Lohnzuschlag von 25 % zu bezahlen. Bei dauern<strong>der</strong> o<strong>der</strong> regelmässigwie<strong>der</strong>kehren<strong>der</strong> Nachtarbeit besteht e<strong>in</strong> Anspruch aufe<strong>in</strong>e Kompensation von 10 % <strong>der</strong> Zeit, die während <strong>der</strong> Nachtarbeitgeleistet wurde. Diese Ausgleichsruhezeit ist <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>esJahres zu gewähren. Ke<strong>in</strong> Anspruch auf e<strong>in</strong>e Zeitkompensationbesteht, wenn die durchschnittliche betriebliche Schichtdauere<strong>in</strong>schliesslich <strong>der</strong> Pausen sieben Stunden nicht überschreiteto<strong>der</strong> wenn die Person, die Nachtarbeit leistet, nur <strong>in</strong> vier Nächtenpro Woche beschäftigt wird.Als Sonntag gilt die Zeit zwischen Samstag 23 Uhr und Sonn tag23 Uhr. Abgesehen von Spezialbestimmungen für bestimmte Betriebeist für die Arbeit an diesen Tagen ebenfalls e<strong>in</strong>e behördlicheBewilligung nötig. Den Sonntagen wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> nur e<strong>in</strong> Feiertaggleichgestellt – <strong>der</strong> 1. August (Nationalfeiertag). Die Kantonekönnen maximal acht weitere Feiertage im Jahr den Sonntagengleichstellen. Davon zu unterscheiden s<strong>in</strong>d die gesetzlich anerkanntenöffentlichen Ruhetage: Zwar gelten für diese Tage meistdie gleichen Regelungen wie für den Sonntagen gleichgestellteFeiertage, die gesetzlichen Grundlagen dafür wurden allerd<strong>in</strong>gsvom Kanton o<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de festgelegt und können daher<strong>in</strong> Details von den Vorschriften für Sonntage abweichen.8.4.5 Ferien und FeiertageJe<strong>der</strong> Arbeitnehmer <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> hat e<strong>in</strong> Recht auf m<strong>in</strong>destensvier Wochen bezahlte Ferien pro Jahr (Jugendliche bis zum20. Altersjahr: fünf Wochen), davon m<strong>in</strong>destens zwei Wochenzusammenhängend. Auch Teilzeitangestellte haben e<strong>in</strong>en Anspruchauf bezahlte Ferien, und zwar im Verhältnis <strong>der</strong> geleistetenArbeitszeit. Die Ferien müssen bezogen werden und können nichtdurch Geldleistungen abgegolten werden. E<strong>in</strong> weitergehen<strong>der</strong>Ferienanspruch besteht von Gesetzes wegen nicht. Allerd<strong>in</strong>gss<strong>in</strong>d Erhöhungen <strong>in</strong> den Gesamtarbeitsverträgen vorgesehen.In <strong>der</strong> Regel wird ab dem 50. Altersjahr e<strong>in</strong> Ferienanspruch von25 Tagen e<strong>in</strong>geräumt. Während <strong>der</strong> Ferien wird <strong>der</strong> Lohn genaugleich wie während <strong>der</strong> Arbeitsleistung ausbezahlt. E<strong>in</strong> zusätzlichesUrlaubsgeld, wie dies <strong>in</strong> den EU-Staaten häufig <strong>in</strong> Tarifverträgenvorgesehen ist, kennt die <strong>Schweiz</strong> nicht.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201073


Zusätzlich haben Arbeitnehmer gemäss Bundesrecht an neun gesetzlichenFeiertagen frei. Durch die Möglichkeit, kantonale Ruhetagefestzulegen, kann es jedoch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Kantonen mehr Feiertagegeben. Nur <strong>der</strong> 1. August, Neujahr, Auffahrt und <strong>der</strong> erste Weihnachtsfeiertagwerden im ganzen Land begangen, alle an<strong>der</strong>enFeiertage s<strong>in</strong>d kantonal unterschiedlich festgelegt. Auch für Heirat,Todesfall, Umzug, Zahnarztbesuch usw. erhalten Arbeitnehmer freieZeit. Wie viel, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.Verzeichnis Feiertagewww.feiertagskalen<strong>der</strong>.chSprachen: dt., engl., franz., it.• In <strong>der</strong> Probezeit (max. drei Monate): sieben Tage• Im ersten Dienstjahr: e<strong>in</strong> Monat• Vom zweiten bis zum neunten Dienstjahr: zwei Monate• Ab dem zehnten Dienstjahr: drei MonateDie Frist kann durch schriftliche Vere<strong>in</strong>barung geän<strong>der</strong>t werden,darf jedoch nie kürzer als e<strong>in</strong> Monat se<strong>in</strong> (Ausnahme bei e<strong>in</strong>emGAV im ersten Dienstjahr). Für leitende Mitarbeiter werden häufigschon ab Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>er Anstellung Kündigungsfristen bis zu sechsMonaten vere<strong>in</strong>bart. Nach <strong>der</strong> Probezeit kann die Kündigung nurauf Ende Monat ausgesprochen werden. Damit das Kündigungsschreibenrechtskräftig ist, muss es vor Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Kündigungsfristbei <strong>der</strong> gekündigten Person e<strong>in</strong>treffen. Bei e<strong>in</strong>er Freistellungendet zwar die Arbeitsleistung sofort, <strong>der</strong> Lohn ist aber bis ansEnde <strong>der</strong> Kündigungsfrist geschuldet.8.5 Kündigung und Kurzarbeit.E<strong>in</strong> Arbeitsvertrag ist grundsätzlich je<strong>der</strong>zeit von beiden Seitenund ohne triftige Gründe kündbar, sowohl schriftlich als auchmündlich. Im schweizerischen Recht ist e<strong>in</strong>e Mitbestimmunge<strong>in</strong>er Arbeitnehmervertretung bei e<strong>in</strong>er Kündigung nicht vorgesehen.E<strong>in</strong>zig im Rahmen von Massenentlassungen gibt es e<strong>in</strong>Konsultationsrecht <strong>der</strong> Arbeitnehmervertretung. Der Kündigungsempfängerkann jedoch verlangen, dass ihm die Gründe <strong>der</strong> Kündigungschriftlich bekannt gegeben werden. E<strong>in</strong>e Untersuchung,ob e<strong>in</strong>e Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, d.h. ob sie <strong>in</strong> <strong>der</strong>Person des Arbeitnehmers liegt o<strong>der</strong> ob dr<strong>in</strong>gende betrieblicheErfor<strong>der</strong>nisse e<strong>in</strong>e Kündigung notwendig machen, gibt es nicht.Auf folgende Arten können Arbeitsverhältnisse enden:• Kündigung• Än<strong>der</strong>ungskündigung (neuer, geän<strong>der</strong>ter Vertrag wird nichtangenommen)• Aufhebungsvertrag (gegenseitige Aufhebung des Arbeitsvertrags)• Ende auf e<strong>in</strong> bestimmtes Datum (bei befristeten Arbeitsverhältnissen)• Pensionierung• Tod des Mitarbeitenden8.5.1 Kündigungsfristen und KündigungsschutzGenerell wird die Kündigungsfrist durch den Arbeitsvertrag, durchden Normalarbeitsvertrag <strong>der</strong> jeweiligen Berufsgattung o<strong>der</strong>durch den Gesamtarbeitsvertrag def<strong>in</strong>iert. Fehlt e<strong>in</strong> Vertrag o<strong>der</strong>e<strong>in</strong>e Regelung, kommen die Bestimmungen des Obligationenrechtszur Anwendung:Fristlos gekündigt werden kann e<strong>in</strong> Arbeitsverhältnis nur <strong>in</strong>schwer wiegenden Ausnahmefällen, beispielsweise bei Betrug,Arbeitsverweigerung o<strong>der</strong> Konkurrenzierung des Arbeitgebers.In <strong>der</strong> Praxis s<strong>in</strong>d fristlose Kündigungen aber nur sehr schwerdurchsetzbar, da <strong>der</strong> Kündigungsgrund oft Interpretationssacheist.Missbräuchlich ist e<strong>in</strong>e Kündigung dann, wenn sie wegen desAlters, <strong>der</strong> Hautfarbe o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Religion e<strong>in</strong>es Arbeitnehmerserfolgt. Weiter darf e<strong>in</strong>e Person nicht auf Grund <strong>der</strong> Zugehörigkeitzu e<strong>in</strong>er Partei o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Gewerkschaft gekündigt werden. E<strong>in</strong>emissbräuchliche Kündigung kann angefochten werden und gibtmöglicherweise Anlass zu Schadenersatzfor<strong>der</strong>ungen.Gegen Arbeitnehmende kann während bestimmter Zeiten, sogenannter Sperrfristen, ke<strong>in</strong>e Kündigung ausgesprochen werden.Solche Sperrfristen gelten bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft,Militärdienst, Zivilschutz, Zivildienst o<strong>der</strong> Hilfsaktionen imAusland. E<strong>in</strong>e Kündigung, die <strong>in</strong> diesen Situationen durchgeführtwird, besitzt ke<strong>in</strong>e Gültigkeit (sog. Kündigung zur Unzeit).8.5.2 Kurzarbeit und MassenentlassungenE<strong>in</strong>e Verschlechterung <strong>der</strong> Auftragslage o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Gründekön nen e<strong>in</strong> Unternehmen zw<strong>in</strong>gen, Massnahmen zur Senkung <strong>der</strong>Per so nal kos ten zu ergreifen. Mit e<strong>in</strong>er vorübergehenden Reduktiono<strong>der</strong> vollständigen E<strong>in</strong>stellung <strong>der</strong> Arbeit können Überkapazitätenabgebaut werden. Um die Arbeitsplätze zu erhalten, erhält <strong>der</strong>Arbeitgeber <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> bei Anmeldung zur Kurzarbeit von <strong>der</strong>Arbeitslosenversicherung 80 % des Verdienstausfalles <strong>der</strong>Mitarbeitenden für e<strong>in</strong>e bestimmte Dauer. Damit soll verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t74 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


werden, dass <strong>in</strong>folge kurzfristiger und unvermeidbarer ArbeitsausfälleKündigungen ausgesprochen werden.Kündigungen s<strong>in</strong>d das letzte Mittel, mit dem e<strong>in</strong> Unternehmer aufSchwankungen des Beschäftigungsgrades reagieren kann. DasObligationenrecht (OR, Art. 335d – 335g) sieht bei beabsichtigtenMassenentlassungen vor, dass <strong>der</strong> Arbeitgeber• die Arbeitnehmerschaft konsultiert und• das kantonale Arbeitsamt schriftlich orientiertVerglichen mit dem Ausland s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> die arbeitsmarktrechtlichenBestimmungen sehr <strong>in</strong>vestorenfreundlich. Unternehmenkönnen relativ e<strong>in</strong>fach Mitarbeitende e<strong>in</strong>stellen und wie<strong>der</strong>entlassen.Abb. 40: E<strong>in</strong>stellungen und Entlassungen, 20081= beh<strong>in</strong><strong>der</strong>t durch Regulationen, 7 = flexibel durch dieArbeitgebenden entschieden1 S<strong>in</strong>gapur 5,92 Dänemark 5,93 Hongkong SAR 5,84 <strong>Schweiz</strong> 5,65 Bosnien-Herzegow<strong>in</strong>a 5,58 USA 5,443 Russland 4,250 Vere<strong>in</strong>igtes Königreich (UK) 4,174 Irland 3,877 VR Ch<strong>in</strong>a 3,8103 Indien 3,2111 Luxemburg 3,1114 Nie<strong>der</strong>lande 3,0115 Belgien 3,0116 Japan 3,0118 Brasilien 2,9119 Frankreich 2,8126 Deutschland 2,5128 Italien 2,58.6 Sozialversicherungen.Das schweizerische Vorsorge- und Sozialsystem komb<strong>in</strong>iert diestaatliche, die betriebliche und die <strong>in</strong>dividuelle Vorsorge undstimmt sie aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong> ab. Es misst <strong>der</strong> Eigenverantwortunge<strong>in</strong>en hohen Stellenwert bei. Dadurch bleibt die Gesamtbelastungdurch Steuern und Sozialabgaben im <strong>in</strong>ternationalen Vergleichsehr mo<strong>der</strong>at.Das schweizerische Vorsorgesystem baut auf drei Pfeilern auf:1. Säule: Die Sicherung des Existenzbedarfs <strong>der</strong> Versicherten erfolgtdurch die staatliche Alters- und H<strong>in</strong>terlassenenversicherung(AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV). Beide s<strong>in</strong>d obligatorischund werden durch Beiträge (Lohnprozente) von Arbeitgeberund Arbeitnehmer f<strong>in</strong>anziert.2. Säule: Die berufliche Vorsorge (BVG) dient zusätzlich zur1. Säule <strong>der</strong> Fortführung des gewohnten Lebensstandards nachdem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Zu versichern s<strong>in</strong>dalle <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> beschäftigten Arbeitnehmer. Die F<strong>in</strong>anzierungerfolgt durch Beiträge (Lohnprozente) des Arbeitgebers und desArbeitnehmers.3. Säule: Die <strong>in</strong>dividuelle, freiwillige Selbstvorsorge <strong>der</strong> Erwerbstätigensoll den weiteren persönlichen Bedarf decken, vor allemdurch Bank- und Versicherungssparen. Vorsorgemassnahmen <strong>der</strong>3. Säule werden teilweise steuerbegünstigt.Die drei Grundpfeiler <strong>der</strong> sozialen Sicherung werden ergänztdurch die Arbeitslosenversicherung (ALV), die Erwerbsersatzordnungfür E<strong>in</strong>kommensausfälle wegen Militär- o<strong>der</strong> Zivilschutzdienst(EO), die Lohnfortzahlung bei Mutterschaft sowie Familienzulagen,die sich nach kantonalem Recht richten.Quelle: World Economic Forum, The Global Competitiveness Report2009 – 2010KurzarbeitKurzarbeit: www.treffpunkt-arbeit.chSprachen: dt., engl., franz., it.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201075


Abb. 41: Übersicht obligatorische BeiträgeVersicherung Arbeitnehmer Arbeitgeber Selbständige NichterwerbstätigeAlters- und H<strong>in</strong>terlassenenversicherung4,2 % des Erwerbse<strong>in</strong>-4,2 % des Erwerbse<strong>in</strong>-max. 7,8 %370 – 8’400 CHF/Jahr(AHV) kommenskommensInvalidenversicherung (IV) 0,7 % des Erwerbse<strong>in</strong>kommenkommens0,7 % des Erwerbse<strong>in</strong>-max. 1,4 %62 – 1’400 CHF/JahrErwerbsersatz und Mutterschaftsentschädigunkommenkommens0,15 % des Erwerbse<strong>in</strong>-0,15 % des Erwerbse<strong>in</strong>-max. 0,3 %13 – 300 CHF/JahrBerufsunfälle ke<strong>in</strong>e <strong>in</strong> ‰ des versichertenVerdienstes (je nach Betriebunterschiedlich)freiwillig versichert überoblig. Krankenversicherungfreiwillig; versichert überoblig. KrankenversicherungNichtberufsunfälle <strong>in</strong> ‰ des versichertenVerdienstes (je nach Betriebunterschiedlichke<strong>in</strong>efreiwillig; versichert überoblig. Krankenversicherungfreiwillig; versichert überoblig. Krankenversicherung;Arbeitslose: 43,7 ‰Krankenversicherung pro Kopf ke<strong>in</strong>e (höchstens freiwillig)pro Kopfpro KopfArbeitslosenversicherung 1 % des versicherten 1 % des versicherten (nicht versicherbar) ke<strong>in</strong>eVerdienstes (max. 10’500CHF/mtl. brutto)Verdienstes (max. 10’500CHF/mtl. brutto)Berufliche Vorsorge max. 50 % <strong>der</strong> Prämien. m<strong>in</strong>d. 50 % <strong>der</strong> Prämien. (nicht versicherbar) ke<strong>in</strong>eHöhe je nach VersicherungsreglementHöhe je nach VersicherungsreglementFamilienzulagen ke<strong>in</strong>e 2 % <strong>der</strong> Löhne generell(Bundesrecht)nur <strong>in</strong> Appenzell Ausserrhodenund GenfobligatorischKMU-RatgeberInformationen KMU-Portalwww.bsv.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., franz., it.www.kmu.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., franz., it.76 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


8.6.1 Alters- und H<strong>in</strong>terlassenenversicherung (AHV)Die AHV erbr<strong>in</strong>gt Leistungen im Alter (Altersrente) o<strong>der</strong> an dieH<strong>in</strong>terlassenen (Witwen- und Waisenrenten). Die Leistungen s<strong>in</strong>dabhängig von <strong>der</strong> Höhe des bisherigen E<strong>in</strong>kommens und <strong>der</strong> Beitragsdauer.Alle Personen, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> wohnhaft s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong>arbeiten, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> AHV obligatorisch versichert. Die Versicherungbasiert auf dem Umlageverfahren: Die heute wirtschaftlichaktive Generation f<strong>in</strong>anziert die heutigen Rentner. Beitragspflichtigs<strong>in</strong>d alle <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> erwerbstätigen Männer und Frauen,wobei die Beiträge je zur Hälfte durch die Arbeitgebenden und dieArbeitnehmenden bezahlt werden.8.6.2 Invalidenversicherung (IV)Die Invalidenversicherung bezweckt die E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ung resp. Wie<strong>der</strong>e<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungvon Personen, die wegen Geburtsgebrechen,Krankheits- o<strong>der</strong> Unfallfolgen beh<strong>in</strong><strong>der</strong>t s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e Rentenzahlungerfolgt erst, wenn e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>- o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>e<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ung <strong>in</strong>s Erwerbslebennicht möglich ist. Die Beitragspflicht ist obligatorisch; dieBeitragserhebung erfolgt zusammen mit <strong>der</strong> AHV-Abrechnung.8.6.3 UnfallversicherungDie Unfallversicherung versichert alle <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> tätigenArbeitnehmenden gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und imPr<strong>in</strong>zip auch gegen Nichtberufsunfälle. Versichert s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>erseitsPflege- und Sachleistungen (Heilbehandlung, notwendige Hilfsmittel,Reise- und Transportkosten), an<strong>der</strong>erseits Geldleistungen(Taggeld, Invalidenrente, Abf<strong>in</strong>dung, Integritäts- und Hilflosenentschädigungund H<strong>in</strong>terlassenenrente). Die Prämien für die Versicherung<strong>der</strong> Berufsunfälle und -krankheiten tragen die Arbeitgebenden.Die Prämien für die Versicherung <strong>der</strong> Nichtberufsunfällegehen h<strong>in</strong>gegen grundsätzlich zu Lasten <strong>der</strong> Arbeitnehmenden.Der Arbeitgebende schuldet den gesamten Prämienbetrag, wobeier den Anteil <strong>der</strong> Arbeitnehmenden von <strong>der</strong>en Lohn abzieht. DieHöhe richtet sich nach dem versicherten Verdienst. Der höchsteversicherte Verdienst beträgt 126’000 CHF pro Jahr.8.6.4 Krankenversicherung und KrankentagegeldDie obligatorische Krankenpflegeversicherung bietet Schutz beiKrankheit, Mutterschaft und Unfall, sofern dafür ke<strong>in</strong>e Unfallversicherungaufkommt. Die Versicherung kann frei gewählt werden.Jede Person hat Anrecht auf Aufnahme <strong>in</strong> die Grundversicherung,unabhängig von Gesundheitszustand und Alter. Zusätzlich könnenfreiwillige Zusatzversicherungen abgeschlossen werden (<strong>in</strong> <strong>der</strong>Regel mit Gesundheitsprüfung). Prämien werden pro Person (undnicht nach E<strong>in</strong>kommen) erhoben. Die Höhe <strong>der</strong> Prämie ist abhängigvon <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> gewählten Kostenbeteiligung (0 – 2’500 CHF+ 10 % <strong>der</strong> Kosten bis max. 700 CHF) sowie <strong>der</strong> Wohngeme<strong>in</strong>deund beträgt im Durchschnitt 323 CHF monatlich (2009). Arbeitgeberzahlen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel ke<strong>in</strong>e Beiträge an die Krankenversicherung.Freiwillig ist die Krankentagegeldversicherung, die Kosten s<strong>in</strong>dabhängig vom Deckungsumfang (Krankheit, Mutterschaft, Unfall),die Prämien können hälftig zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmendenaufgeteilt werden. Verzichtet <strong>der</strong> Arbeitgeber darauf,e<strong>in</strong>e Kollektivversicherung für se<strong>in</strong>e Arbeitnehmer abzuschliessen,so hat er dem Arbeitnehmer bei unverschuldeter Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung an<strong>der</strong> Arbeitsleistung den vollen Lohn für e<strong>in</strong>e gewisse Zeit (abhängigvon den Dienstjahren) zu bezahlen. Deshalb schliessen <strong>in</strong> <strong>der</strong>Praxis viele Arbeitgeber für ihre Angestellten e<strong>in</strong>e Krankentagegeldversicherungab. Mutterschaft und Krankheit/Unfall s<strong>in</strong>d beiden Lohnfortzahlungen gleichgestellt. Bleibt also e<strong>in</strong>e schwangereArbeitnehmer<strong>in</strong> aus gesundheitlichen Gründen <strong>der</strong> Arbeitfern, besteht während e<strong>in</strong>er gewissen Zeit die Pflicht zur vollenLohnfortzahlung.Bundesamt für Gesundheit BAGwww.bag.adm<strong>in</strong>.chL<strong>in</strong>k: Themen/KrankenversicherungSprachen: dt., engl., franz., it.Bundesamt für Gesundheit BAGwww.bag.adm<strong>in</strong>.chL<strong>in</strong>k: Themen/Unfall- und MilitärversicherungSprachen: dt., engl., franz., it.Krankenkassenprämien vergleichenwww.comparis.chSprachen: dt., engl., franz., it.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201077


8.6.5 Erwerbsersatz und MutterschaftsentschädigungDie Erwerbsersatzordnung (EO) ersetzt Personen, die Militärdiensto<strong>der</strong> Zivilschutz leisten, e<strong>in</strong>en Teil des Verdienstausfalls. Seit 2005deckt die EO ebenfalls den Lohnausfall bei Mutterschaft (Mutterschaftsentschädigung).Die Versicherung ist obligatorisch, Beiträgeleisten all jene Personen, die auch an die AVH Beiträge entrichten(je zur Hälfte durch Arbeitgebende und Arbeitnehmende).Der Lohnanspruch bei Mutterschaft ist nicht (mehr) abhängig von<strong>der</strong> Dauer des Arbeitsverhältnisses. Erwerbstätige Mütter erhaltenwährend 14 Wochen 80 % des durchschnittlichen Erwerbse<strong>in</strong>kommensvor <strong>der</strong> Geburt, maximal 196 CHF pro Tag. E<strong>in</strong> Kündigungsschutzbesteht während <strong>der</strong> Schwangerschaft und <strong>in</strong> denersten 16 Wochen nach <strong>der</strong> Geburt. Bis acht Wochen nach <strong>der</strong>Geburt darf die Arbeitnehmer<strong>in</strong> nicht arbeiten (Arbeitsverbot).Bundesamt für Sozialversicherung (BSV)www.bsv.adm<strong>in</strong>.chL<strong>in</strong>k: Themen/EO/MutterschaftSprachen: dt., engl., franz., it.8.6.6 Arbeitslosenversicherung (ALV)Die Arbeitslosenversicherung (ALV) gewährt die teilweise undbefristete Lohnfortzahlung bei Arbeitslosigkeit und för<strong>der</strong>t dieWie<strong>der</strong>e<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ung von Erwerbslosen <strong>in</strong> den Arbeitsmarkt. Sie istobligatorisch für Arbeitnehmende. Die Beitragspflicht besteht füralle Unselbständigerwerbenden. F<strong>in</strong>anziert wird die Arbeitslosenversicherungje zur Hälfte durch Arbeitgebende und Arbeitnehmende(je 1 %). Selbständig Erwerbende können sich grundsätzlichnicht gegen Arbeitslosigkeit versichern – auch nicht freiwillig. UmArbeitslosenentschädigung zu beziehen, muss man <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel<strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> letzten zwei Jahre vor <strong>der</strong> Anmeldung m<strong>in</strong> destenszwölf Beitragsmonate nachweisen, das heisst, als Arbeitnehmer<strong>in</strong>o<strong>der</strong> Arbeitnehmer gearbeitet haben. Als weitere Voraussetzungmuss man vermittlungsfähig se<strong>in</strong>. Regelmässige Bewerbungens<strong>in</strong>d Pflicht. Die Höhe <strong>der</strong> Entschädigung beträgt normalerweise70 % des AHV-pflichtigen Lohnes (Durchschnitt <strong>der</strong> letzten sechsBeitragsmonate vor <strong>der</strong> Arbeitslosigkeit), 80 % bei Unterhaltspflichten(K<strong>in</strong><strong>der</strong>), Invalidität o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>kommen von weniger als3’797 CHF. Der höchste versicherte Verdienst beträgt 10’500 CHFpro Monat. In <strong>der</strong> Regel können maximal 400 Taggel<strong>der</strong> <strong>in</strong>nerhalbe<strong>in</strong>er zweijährigen Rahmenfrist bezogen werden.Offizielle Homepage des SECO, Thema Arbeitwww.treffpunkt-arbeit.chSprachen: dt., engl., franz., it.8.6.7 Berufliche VorsorgeDie betrieblichen Pensionskassen sollen die Fortführung desge wohnten Lebensstandards sichern. Grundlage ist das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG), das seit 1985 dieobli gatorische Versicherung aller Arbeitnehmer ab dem18. Altersjahr (gegen Risiko) und ab dem 25. Altersjahr (Sparversicherung) vorsieht. Voraussetzung ist e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>imalverdienstvon <strong>der</strong>zeit 20’520.– CHF. Gegen oben ist <strong>der</strong> obligatorischversicherte Ver dienst auf 82’080.– CHF begrenzt. Der Arbeitgeberbezahlt m<strong>in</strong>destens gleich hohe Prämien e<strong>in</strong> wie <strong>der</strong> Arbeitnehmer.E<strong>in</strong>ige Arbeitgebende gewähren auf freiwilliger Basis e<strong>in</strong>enhöheren Beitrag. Je nach Alter und Geschlecht gelten unterschiedlichePrämien, die 7 % bis 18 % des E<strong>in</strong>kommens betragenkönnen (je älter, desto höher). Pensionskassen s<strong>in</strong>d Stiftungen,Genossenschaften o<strong>der</strong> öffentlich-rechtliche E<strong>in</strong>richtungen. Siewerden von kantonalen und eidgenössischen Aufsichtsbehördenüberwacht. Kle<strong>in</strong>ere Betriebe schliessen sich oft e<strong>in</strong>er Sammelstiftungo<strong>der</strong> Verbandse<strong>in</strong>richtung an.Bundesamt für Sozialversicherungen BSVwww.bsv.adm<strong>in</strong>.chL<strong>in</strong>k: Themen/Berufliche VorsorgeSprachen: dt., engl., franz., it.8.6.8 FamilienzulagenDie Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch denUnterhalt ihrer K<strong>in</strong><strong>der</strong> entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassenK<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Ausbildungszulagen sowie die von e<strong>in</strong>zelnenKantonen e<strong>in</strong>geführten Geburts- und Adoptionszulagen. In allenKantonen werden m<strong>in</strong>destens die folgenden Zulagen pro K<strong>in</strong>dund Monat ausgerichtet:• E<strong>in</strong>e K<strong>in</strong><strong>der</strong>zulage von 200 Franken für K<strong>in</strong><strong>der</strong> bis 16 Jahre• E<strong>in</strong>e Ausbildungszulage von 250 Franken für K<strong>in</strong><strong>der</strong> von 16 bis25 Jahre78 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


In vielen Kantonen werden höhere Ansätze ausgerichtet. Anspruchhaben alle Arbeitnehmer, Nichterwerbstätige mit bescheide nemE<strong>in</strong>kommen und je nach Kanton auch Selbständigerwerbende.Für die Landwirtschaft gilt e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>regelung. Die Leistungenwerden fast ausschliesslich von den Arbeitgebern f<strong>in</strong>anziert.Auswahlverfahren. Je nach Bedarf des Arbeitgebers publiziert dasRAV Stellenvakanzen im <strong>in</strong>ternen Stellenmarkt, auf <strong>der</strong> eigenenInternetseite und/o<strong>der</strong> im Teletext. Der Internetauftritt <strong>der</strong> öffentlichenArbeitsvermittlung ist gleichzeitig die grösste Stellenbörse<strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>. Vorteil: Alle Dienstleistungen <strong>der</strong> RAV s<strong>in</strong>d kostenlos.Berechnung <strong>der</strong> Familienzulage nach Kantonwww.k<strong>in</strong><strong>der</strong>zulagen-rechner.chSprachen: dt., franz.8.7 Personalsuche.Für die Suche nach externen Kandidat<strong>in</strong>nen und Kandidaten gibtes viele Möglichkeiten:• Inserate <strong>in</strong> Zeitungen o<strong>der</strong> Fachzeitschriften• Angebote im Internet• Mitteilungen an Anschlagbrettern von Hochschulen• Beizug von externen Beratern• Abwerbung bei Konkurrenten (Headhunt<strong>in</strong>g)• Zusammenarbeit mit Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV)• Anfragen bei Drittpersonen usw.Für welche Variante sich e<strong>in</strong> Arbeitgeber entscheidet, hängt vonse<strong>in</strong>en Bedürfnissen und se<strong>in</strong>em Budget ab.RAVwww.treffpunkt-arbeit.chSprachen: dt., engl., franz., it.8.7.1 Öffentliche ArbeitsvermittlungDie Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) s<strong>in</strong>d Dienststellen<strong>der</strong> öffentlichen Hand, die auf die Beratung und Vermittlungvon Stellensuchenden spezialisiert s<strong>in</strong>d. Durch die rund 130 RAVwerden Arbeitgeber bei <strong>der</strong> Personalrekrutierung von e<strong>in</strong>er RAV-Personalberater<strong>in</strong> o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em -Personalberater persönlich betreut.Bei den RAV s<strong>in</strong>d viele qualifizierte Stellensuchende gemeldet,die für Fest- o<strong>der</strong> Temporärstellen sofort e<strong>in</strong>setzbar s<strong>in</strong>d. DasRAV bietet – falls gewünscht – e<strong>in</strong>e gezielte Personalvorselektionnach den Kriterien des Arbeitgebers an und erleichtert damit das8.7.2 Private PersonalvermittlerFür die Suche nach e<strong>in</strong>em hoch qualifizierten Spezialisten o<strong>der</strong>e<strong>in</strong>er Führungskraft kann sich <strong>der</strong> Beizug von Personalberaterndurchaus lohnen. Diese übernehmen den Hauptanteil <strong>der</strong> Personalrekrutierung:Inseratgestaltung, Mediaplanung, Bewerberauswahl.Die Zusammenarbeit mit Personalberatern empfiehlt sichauch, wenn <strong>der</strong> Firmenname aus branchen- o<strong>der</strong> haus<strong>in</strong>ternenGründen verschwiegen werden soll. Allerd<strong>in</strong>gs: Diese Art <strong>der</strong>Personalsuche ist teuer und kann e<strong>in</strong> bis mehrere Monatsgehälter<strong>der</strong> zu besetzenden Stelle betragen.8.7.3 HeadhunterHeadhunter beziehungsweise Executive Search Consultantss<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e wichtige Verb<strong>in</strong>dungsstelle zwischen dem Bedarf <strong>der</strong>Unternehmen nach qualifizierten Fach- und Führungskräftenund dem Wunsch dieser Fach- und Führungskräfte nach e<strong>in</strong>erherausfor<strong>der</strong>nden und attraktiven Tätigkeit. Sie s<strong>in</strong>d auf dieRekrutierung durch Direktansprache spezialisiert und arbeitenauf Mandatsbasis. Neben auf bestimmte Branchen spezialisierteFirmen gibt es Grossfirmen mit bekannten Namen, die <strong>in</strong>ternationalarbeiten, sowie Boutiquefirmen, die speziell geeignet s<strong>in</strong>d fürgeneralistische Aufgaben, komplexe Aufgabenstellungen sowieunkonventionelle Lösungen. E<strong>in</strong>en Headhunter zu engagieren istimmer dann von grossem Nutzen, wenn die üblichen Wege wie<strong>in</strong>terne Rekrutierungen o<strong>der</strong> Stellenanzeigen <strong>in</strong> Internetportalenund Tageszeitungen ke<strong>in</strong>en Erfolg br<strong>in</strong>gen.8.7.4 Personalverleih/TemporärarbeitDer Beizug von Arbeitskräften für beschränkte Zeit über Personalverleiherbietet sich an, wenn vorübergehend mehr Aufträge zubewältigen s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> Mitarbeiter ausfallen. Der Personalverleihervere<strong>in</strong>bart mit dem E<strong>in</strong>satzbetrieb e<strong>in</strong> Stundenhonorar, das fürübliche Tätigkeiten ca. das 1,4- bis 2-fache e<strong>in</strong>es vergleichbarenStundenlohnes beträgt. Dabei ist zu bedenken, dass nur diegeleisteten Arbeitsstunden bezahlt werden müssen und alle Lohnnebenkostenmit e<strong>in</strong>geschlossen s<strong>in</strong>d. Der Verleiher entlöhnt alsArbeitgeber den temporären Arbeitnehmer und ist verantwortlichfür alle Sozialabgaben und den Versicherungsschutz. Es geltendie gleichen arbeitsgesetzlichen Schutzbestimmungen wie beitraditionellen Anstellungsformen.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201079


Personalverleiher benötigen e<strong>in</strong>e kantonale Betriebsbewilligung.Ferner muss <strong>der</strong> Verleihbetrieb e<strong>in</strong>e erhebliche Kaution zur Sicherstellungvon Arbeitnehmeransprüchen stellen. Im Verkehr mitdem Ausland s<strong>in</strong>d ausserdem e<strong>in</strong>e bundesbehördliche Bewilligungsowie e<strong>in</strong>e höhere Kautionsleistung erfor<strong>der</strong>lich.HR Swiss – <strong>Schweiz</strong>erische Gesellschaft fürPersonal-Managementwww.sgp.chSprachen: dt., engl., franz., it.swissstaff<strong>in</strong>gwww.vpds.comSprachen: dt., franz.80 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


trägt auch <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>er Franken als bedeutende <strong>in</strong>ternationaleReserve- und Diversifikationswährung bei. Die starke globaleVernetzung und die effiziente F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>frastruktur erlauben esden Marktteilnehmern, Vermögenswerte und Risiken rentabel zubewirtschaften und <strong>in</strong>ternational zu diversifizieren. Der <strong>Schweiz</strong>erF<strong>in</strong>anzplatz geniesst im Ausland e<strong>in</strong>e gute Reputation und istsowohl als Unternehmensstandort wie auch für e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>ternationaleKundschaft attraktiv.Das schweizerische Bankensystem ist im Vergleich zum Auslandnur wenig reguliert. Für die Eröffnung e<strong>in</strong>er Bank, den gewerbsmässigenHandel mit Effekten, die Führung e<strong>in</strong>es Fonds und teilweiseauch für Vermögensverwalter ist e<strong>in</strong>e Bewilligung notwendig.Die F<strong>in</strong>anzmarktaufsicht FINMA, <strong>der</strong>en Aufsicht mehr als 400F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>stitute unterstehen, <strong>in</strong>formiert über die Anfor<strong>der</strong>ungenim E<strong>in</strong>zelfall. Banken-Dachorganisation ist die <strong>Schweiz</strong>erischeBankiervere<strong>in</strong>igung.<strong>Schweiz</strong>erische Bankiervere<strong>in</strong>igung (SBVg)Eidgenössische F<strong>in</strong>anzmarktaufsicht (FINMA)www.f<strong>in</strong>ma.chSprachen: dt., engl., franz., it.9.1.3 DienstleistungenDie Banken <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> stellen für Privatkunden und Unternehmene<strong>in</strong>e breite Palette von F<strong>in</strong>anzprodukten und Dienstleistungenzur Verfügung. Da das <strong>Schweiz</strong>er Bankensystem aufdem Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> Universalbank basiert, können alle Banken alleBankdienstleistungen anbieten, zum Beispiel:• Kredit- bzw. Aktivgeschäft• Vermögensverwaltung und Anlageberatung• Zahlungsverkehr• Passivgeschäft (Sparkonten usw.)• Wertschriftengeschäft (Börsenhandel)• Emissionsgeschäft (Ausgabe von Anleihen)• F<strong>in</strong>anzanalysewww.swissbank<strong>in</strong>g.orgSprachen: dt., engl., franz., it.Dennoch haben sich sehr unterschiedliche Bankengruppen undSpezialisierungen entwickelt.9.1.2 AufsichtMit dem F<strong>in</strong>anzmarktaufsichtsgesetz FINMAG wurden die dreiBehörden Bundesamt für Privatversicherungen BPV, EidgenössischeBankenkommission (EBK) und Kontrollstelle für dieBekämpfung <strong>der</strong> Geldwäscherei (Kst GwG) per 1. Januar 2009 <strong>in</strong><strong>der</strong> Eidgenössischen F<strong>in</strong>anzmarktaufsicht FINMA zusammengeführt.Als unabhängige Aufsichtsbehörde schützt die FINMA dieF<strong>in</strong>anzmarktkunden, namentlich die Gläubiger, die Anleger sowiedie Versicherten. Sie stärkt damit das Vertrauen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en funktionierenden,<strong>in</strong>tegren und wettbewerbsfähigen F<strong>in</strong>anzplatz.Grundsätzlich kann jede erwachsene Person e<strong>in</strong> Bankkonto <strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong> eröffnen. Die Banken behalten sich jedoch das Rechtvor, Kunden abzulehnen. So kann sich e<strong>in</strong>e Bank z.B. weigern,mit sogenannten «politisch exponierten Personen» e<strong>in</strong>e Geschäftsbeziehunge<strong>in</strong>zugehen, da solche Kunden für die Bank e<strong>in</strong>Reputationsrisiko darstellen können. Dasselbe gilt im Pr<strong>in</strong>zip auchfür Firmen, unabhängig davon, ob sie <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ansässigs<strong>in</strong>d. Die meisten <strong>Schweiz</strong>er Banken verlangen für gewöhnlicheSpar- bzw. Kontokorrentkonten ke<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>imale<strong>in</strong>lage. Viele Bankenbieten neben Konten <strong>in</strong> <strong>Schweiz</strong>er Franken auch Konten <strong>in</strong>Euro, US-Dollar o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Währungen an.Alle <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> tätigen Banken benötigen e<strong>in</strong>e Lizenz. Dieangewandten Überwachungsstandards beziehen sich nicht nurauf die angemessene Eigenkapital- und Kapitalausstattung <strong>der</strong>Banken, son<strong>der</strong>n auch auf die ganze Palette <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zuhaltendenVorsichts- und Verhaltensregeln. Als zusätzliche Sicherheitsmassnahmedef<strong>in</strong>iert das schweizerische Recht sogar höhere Kapitalanfor<strong>der</strong>ungenals <strong>der</strong> Basel Capital Accord.Für konkrete Beschwerden gegen e<strong>in</strong>e Bank mit Sitz <strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong> können sich Kunden an den <strong>Schweiz</strong>erischen Bankenombudsmanals neutrale und kostenlose Informations- undVermittlungsstelle wenden.82 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


KantonalbankenE<strong>in</strong>lagensicherung <strong>Schweiz</strong>er Banken und Effektenhändlerwww.kantonalbank.chSprachen: dt., engl., franz., it.www.e<strong>in</strong>lagensicherung.chSprachen: dt., engl., franz., it.Verband Auslandbanken <strong>Schweiz</strong>www.foreignbanks.chSprachen: dt., engl., franz., it.Vere<strong>in</strong>igung <strong>Schweiz</strong>erischer Privatbankiers (VSPB)www.swissprivatebankers.comSprachen: dt., engl., franz.9.1.5 Z<strong>in</strong>sbesteuerungDurch das Z<strong>in</strong>sbesteuerungsabkommen unterstützt die <strong>Schweiz</strong>das EU-System <strong>der</strong> Besteuerung von grenzüberschreitendenZ<strong>in</strong>szahlungen an natürliche Personen: Auf <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> anfallendeZ<strong>in</strong>serträge von EU-Steuerpflichtigen erheben die <strong>Schweiz</strong>erBanken e<strong>in</strong>en Steuerrückbehalt (ähnlich <strong>der</strong> schweizerischenVerrechnungssteuer) von <strong>der</strong>zeit 15 % (schrittweise Anhebung auf35 % bis Juli 2011). Mit dem Steuerrückbehalt stellt die <strong>Schweiz</strong>sicher, dass das EU-Z<strong>in</strong>sbesteuerungssystem nicht durch Ausweichenauf die <strong>Schweiz</strong> umgangen werden kann. Gleichzeitigbleiben die schweizerische Rechtsordnung und das Bankgeheimnisgewahrt.Bankenombudsmannwww.bank<strong>in</strong>gombudsman.chSprachen: dt., engl., franz., it.Z<strong>in</strong>sbesteuerungwww.europa.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., engl., franz., it.9.1.4 E<strong>in</strong>lagensicherungE<strong>in</strong>lagen bei <strong>Schweiz</strong>er F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>stituten s<strong>in</strong>d seit <strong>der</strong> Erhöhungper 22. Dezember 2008 bis 100’000 CHF pro E<strong>in</strong>leger geschützt.Verfügt die Eidgenössische F<strong>in</strong>anzmarktaufsicht FINMA für e<strong>in</strong>eBank o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Effektenhändler <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> e<strong>in</strong>e Schutzmassnahmeo<strong>der</strong> die Zwangsliquidation, so stellen die Mitglie<strong>der</strong>des Vere<strong>in</strong>s «E<strong>in</strong>lagensicherung <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>er Banken undEffektenhändler» Gel<strong>der</strong> bereit, damit die nach dem Bankengesetzprivilegierten E<strong>in</strong>lagen möglichst rasch den berechtigtenE<strong>in</strong>legern ausbezahlt werden können. Diesem Vere<strong>in</strong> gehörensämtliche Banken und Effektenhändler an, welche <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>e<strong>in</strong>e Geschäftsstelle unterhalten. Die maximale Beitragspflicht <strong>der</strong>Mitglie<strong>der</strong> ist jedoch <strong>in</strong>sgesamt auf 6 Milliarden CHF beschränkt.Durch die Sicherung <strong>der</strong> privilegierten E<strong>in</strong>lagen trägt <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>wesentlich zum Gläubigerschutz bei und leistet damit e<strong>in</strong>en entscheidendenBeitrag zur Reputation und Stabilität des F<strong>in</strong>anzplatzes<strong>Schweiz</strong>.9.2 <strong>Schweiz</strong>er Börse:SIX Swiss Exchange.Der starke F<strong>in</strong>anzplatz <strong>Schweiz</strong>, se<strong>in</strong>e weltweit führende Stellung<strong>in</strong> <strong>der</strong> grenzüberschreitenden privaten Vermögensverwaltung unddie damit verbundene hohe F<strong>in</strong>anzierungs- und Platzierungskraft<strong>der</strong> ansässigen Banken sowie die allgeme<strong>in</strong>e Standortattraktivität<strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> verleihen <strong>der</strong> SIX Swiss Exchange e<strong>in</strong>e grosse Anziehungskraftfür <strong>in</strong>- und ausländische Unternehmen. So verfügtdie SIX Swiss Exchange im europäischen Vergleich (zusammenmit <strong>der</strong> London Stock Exchange) mit 25 % über den prozentualhöchsten Anteil an kotierten Unternehmen, die aus dem Auslandstammen (FESE, Dez. 2008).E<strong>in</strong>e öffentliche Platzierung und Kotierung an <strong>der</strong> SIX Swiss Exchangeverschafft den Unternehmen Zugang zu e<strong>in</strong>em erfahrenenund f<strong>in</strong>anziell potenten, <strong>in</strong>ternationalen <strong>Investoren</strong>kreis. Mit<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201083


durchschnittlich zehn Börsengängen pro Jahr <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em positivenMarktumfeld, e<strong>in</strong>er übersichtlichen Anzahl Transaktionen unde<strong>in</strong>em überschaubaren Universum an kotierten Unternehmenprofitiert jede Firma an <strong>der</strong> SIX Swiss Exchange von e<strong>in</strong>er hohenPräsenz und Aufmerksamkeit bei <strong>Investoren</strong>, Analysten und Journalisten.Gleichzeitig verfügen die <strong>Investoren</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> übere<strong>in</strong>e jahrelange Erfahrung mit grenzüberschreitenden, sektororientierten Anlagestrategien. Basierend auf <strong>der</strong> wirtschaftlichenStruktur <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> f<strong>in</strong>den die Sektoren Banken und Versicherungen,Nahrungsmittel, Pharma sowie Bio- und Medtech,Cleantech sowie Mikro- und Nanotechnologie bei den Anlegernbeson<strong>der</strong>e Beachtung.Erleichternd für e<strong>in</strong>e Kapitalaufnahme kommen zudem die marktnahenregulatorischen Bestimmungen <strong>der</strong> SIX Swiss Exchangeh<strong>in</strong>zu. Die SIX Swiss Exchange ist aufgrund <strong>der</strong> schweizerischenGesetzgebung mit Selbstregulierungskompetenzen ausgestattetund verfügt damit über optimale Möglichkeiten, e<strong>in</strong>en hohen <strong>Investoren</strong>schutzmit e<strong>in</strong>em aus Firmensicht verträglichen regulatorischenUmfeld zu verb<strong>in</strong>den.Die SIX Swiss Exchange ist Teil <strong>der</strong> SIX Group, welche die gesamteWertschöpfungskette des F<strong>in</strong>anzmarktes <strong>Schweiz</strong> abdecktund ebenso <strong>in</strong>ternational tätig ist. Der Wertschriftenhandel, diedazugehörige Abwicklung, das F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>formationsgeschäft und<strong>der</strong> Zahlungsverkehr werden aus e<strong>in</strong>er Hand geführt. Neben<strong>der</strong> breiten Produktpalette überzeugt das <strong>in</strong>tegrierte, vollautomatischeHandels-, Clear<strong>in</strong>g- und Settlementsystem. Mit e<strong>in</strong>eme<strong>in</strong>zigen Mausklick werden Aufträge ausgeführt, abgewickelt, abgerechnetund bestätigt. Die SIX Swiss Exchange ist Heimatbörseund Markt von Aktien <strong>in</strong>ternational führen<strong>der</strong> Gesellschaften wieNovartis, Nestlé, Roche, ABB o<strong>der</strong> UBS. Dadurch erhalten auchdie von <strong>der</strong> SIX Swiss Exchange ausgegebenen Indizes globaleBedeutung und geniessen e<strong>in</strong>e grosse Beachtung. Der bekanntesteIndex, <strong>der</strong> Swiss Market Index SMI ® , be<strong>in</strong>haltet die 20grössten und liquidesten Titel des <strong>Schweiz</strong>er Aktienmarktes.SIX Groupwww.six-group.comSprachen: dt., engl., franz.9.3 Geschäfts- undImmobilienf<strong>in</strong>anzierung.Ansiedlungsvorhaben haben meist e<strong>in</strong>e mittel- o<strong>der</strong> längerfristigeZielsetzung. Sie erfor<strong>der</strong>n <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel bedeutende Anfangs<strong>in</strong>vestitionenund Projektf<strong>in</strong>anzierungen. Die Banken legen grösstenWert auf fundierte Marktanalysen und e<strong>in</strong> professionellesManagement.9.3.1 F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> laufenden GeschäftstätigkeitFür die Umlauff<strong>in</strong>anzierung gewähren die Banken verschiedeneArten von kurzfristigen Krediten. Entwe<strong>der</strong> werden Blankokreditee<strong>in</strong>geräumt, o<strong>der</strong> es erfolgt e<strong>in</strong>e Sicherstellung durch Pfän<strong>der</strong>.In welchem Umfang Kredite e<strong>in</strong>geräumt werden, hängt von <strong>der</strong>Vertrauenswürdigkeit und den Zukunftsaussichten des Unternehmensab. Neben den herkömmlichen Bankkreditformen habenauch Leas<strong>in</strong>gf<strong>in</strong>anzierungen und Forfaitierungen an Gewichtgewonnen. Für rasch wachsende junge Unternehmen und Startupsist es bei <strong>der</strong> Standortwahl wichtig, welche Möglichkeiten zurF<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> Startphase und des sogenannten Second Stepzur Verfügung stehen. Die Vielfalt und Qualität <strong>der</strong> Dienstleisterauf dem F<strong>in</strong>anzplatz <strong>Schweiz</strong> bietet auch dafür ausgezeichneteVoraussetzungen, etwa für Bürgschaften, Wandeldarlehen undVenture-Capital-(VC-)ähnliche F<strong>in</strong>anzierungsformen.Wenn es um die Eröffnung e<strong>in</strong>er neuen Geschäftsstelle <strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong> geht, dürfte aus Währungsüberlegungen e<strong>in</strong>e F<strong>in</strong>anzierung<strong>in</strong> <strong>Schweiz</strong>er Franken weiterh<strong>in</strong> im Vor<strong>der</strong>grund stehen. Sieist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel kostengünstiger.<strong>Schweiz</strong>er Börsewww.six-swiss-exchange.comSprachen: dt., engl., franz.9.3.2 HypothekenIst e<strong>in</strong>e Unternehmensgründung o<strong>der</strong> -ansiedlung mit dem Erwerbe<strong>in</strong>er Liegenschaft o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Erstellung e<strong>in</strong>er Betriebsstätteverbunden, so kommt dem Hypothekarkredit grosse Bedeutungzu. In <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> gibt es grundsätzlich drei Arten von Hypotheken:Festhypothek, variable Hypothek und Geldmarkthypothek.Während sich <strong>der</strong> Z<strong>in</strong>ssatz <strong>der</strong> variablen Hypothek laufend demNiveau des Kapitalmarktes anpasst, wird bei <strong>der</strong> Festhypothek84 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Bus<strong>in</strong>ess Angels <strong>Schweiz</strong>www.bus<strong>in</strong>essangels.chSprachen: dt., franz.Auch die kantonalen Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsstellen beteiligen sichgrundsätzlich nicht direkt an e<strong>in</strong>em Unternehmen. Sie könnenaber mit <strong>der</strong> Vermittlung von günstigem Bauland o<strong>der</strong> mit e<strong>in</strong>erSteuererleichterung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Startphase o<strong>der</strong> bei e<strong>in</strong>em geplantenBetriebsausbau helfen.9.4.3 Staatliche UnterstützungAuch wenn die <strong>Schweiz</strong> nur verhältnismässig wenig direkteF<strong>in</strong>anzhilfen kennt und sich hauptsächlich auf die Schaffung vongünstigen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen beschränkt, verfügt das Landdoch über e<strong>in</strong> breites Instrumentarium zur Unterstützung von Unternehmen,das von adm<strong>in</strong>istrativer Unterstützung über Steuererleichterungenbis zu Bürgschaftsgarantien reicht.E<strong>in</strong>e <strong>der</strong> raren Ausnahmen ist die eidgenössische Stiftung zurFör<strong>der</strong>ung schweizerischer Volkswirtschaft. Sie vergibt z<strong>in</strong>sloseDarlehen und beteiligt sich im Ausnahmefall gar am Risikokapital,erwartet aber auch seitens <strong>der</strong> Firmengrün<strong>der</strong><strong>in</strong> o<strong>der</strong> des Firmengrün<strong>der</strong>se<strong>in</strong> persönliches f<strong>in</strong>anzielles Engagement.Weitere Informationen: Kapitel 14Staatliche Unterstützung bei <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierungwww.kmu.adm<strong>in</strong>.chSuchbegriff: staatliche UnterstützungSprachen: dt., franz., it.Abb. 44: Staatliche För<strong>der</strong><strong>in</strong>strumenteInstrument Begünstigte Gesetzlich festgelegte MassnahmenGebieteNeue Regionalpolitik Industrie, produktionsnaheAnwendungsgebiete • Steuererleichterungen bei BundessteuerNRPDienstleistungen gemäss Verordnung desEVDGewerbliche BürgschaftenKMU, Gewerbe, Start- Ganze <strong>Schweiz</strong> • Bürgschaften für Bankdarlehen max. 500’000 CHFup-UnternehmenBürgschaften für dasBerggebietKMU, Gewerbe, Startup-UnternehmenBerggebiete• Bürgschaften für Bankdarlehen max. 500’000 CHF• Z<strong>in</strong>skostenbeiträgeHotelkredit Hotellerie Tourismus- und Berggebiete• Direktdarlehen• Bürgschaften• Z<strong>in</strong>skostenbeiträge (teilweise)Massnahmen zur För<strong>der</strong>ung<strong>der</strong> selbständigenErwerbslose Ganze <strong>Schweiz</strong> • Taggel<strong>der</strong> (max. 90 Tage für Planungsphase)• Bürgschaften für Bankdarlehen max. 180’000 CHFErwerbstätigkeitFör<strong>der</strong>agentur fürInnovation KTI/CTIProjekte für ForschungszusammenarbeitHochschulen undUnternehmenGanze <strong>Schweiz</strong> • Bezahlung <strong>der</strong> Saläre <strong>der</strong> Forschenden<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201087


9.5 Kapitalkosten und Z<strong>in</strong>sen.Die <strong>Schweiz</strong> gehört zu den politisch und wirtschaftlich sicherstenLän<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Welt und gilt als «sicherer Hafen». Der F<strong>in</strong>anzhaushaltdes Staates ist gesund. Dies gilt sowohl für das F<strong>in</strong>anzwesendes Zentralstaates, <strong>der</strong> Bundesebene, als auch für die Kantoneund Geme<strong>in</strong>den. Das Staatsdefizit im Verhältnis zum BIP von1 % ist deutlich ger<strong>in</strong>ger als die Durchschnittswerte <strong>der</strong> EU undOECD-Mitgliedlän<strong>der</strong>. Die gesamten Schulden <strong>der</strong> öffentlichenHand (Bund, Kantone, Geme<strong>in</strong>den) machen 44 % des BIP aus.Im OECD-Vergleich, welcher nur die Staatsschulden umfasst,bef<strong>in</strong>det sich die Schuldenquote <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> im Mittelfeld. E<strong>in</strong>igeeuropäische Län<strong>der</strong> wie auch die USA weisen höhere Werteauf. Deutlich niedrigere Schuldenquoten weisen nur Norwegen,Luxemburg und Irland auf. Damit bleibt die <strong>Schweiz</strong> e<strong>in</strong>es <strong>der</strong> amwenigsten verschuldeten Län<strong>der</strong> Europas.Abb. 45: Bonitätsrat<strong>in</strong>g: die zehn sichersten Län<strong>der</strong>Rang Land Punktzahl (Maximum = 100)1 Luxemburg 99,882 Norwegen 97,473 <strong>Schweiz</strong> 96,214 Dänemark 93,395 Schweden 92,966 Irland 92,367 Österreich 92,258 F<strong>in</strong>nland 91,959 Nie<strong>der</strong>lande 91,9510 USA 91,27Abb. 46: Kapitalkosten, 20091 = beh<strong>in</strong><strong>der</strong>n Wirtschaftsentwicklung,10 = för<strong>der</strong>n Wirtschaftsentwicklung1 <strong>Schweiz</strong> 6,692 Japan 6,303 Schweden 6,134 Malaysia 5,885 Hongkong SAR 5,6310 Belgien 5,2911 S<strong>in</strong>gapur 5,2913 Irland 5,1514 Nie<strong>der</strong>lande 5,1217 Dänemark 4,9918 Luxemburg 4,9820 Deutschland 4,8821 USA 4,8822 Italien 4,8727 Frankreich 4,7234 Vere<strong>in</strong>igtes Königreich (UK) 4,1538 Indien 3,9343 VR Ch<strong>in</strong>a 3,6550 Russland 2,7056 Brasilien 1,85Quelle: IMD World Competitiveness Yearbook 2009Quelle: Euromoney, www.euromoney.com, März 2008Die hohe Kreditwürdigkeit führt zusammen mit <strong>der</strong> hohen Sparquoteund grossen Zuflüssen ausländischer Gel<strong>der</strong> zu niedrigenZ<strong>in</strong>sen. Geschäfts- und Investitionstätigkeit können so vergleichsweisekostengünstig f<strong>in</strong>anziert werden. In den letzten Jahrenbelief sich die durchschnittliche Differenz <strong>der</strong> Geld- und Kapitalmarktz<strong>in</strong>sen<strong>in</strong> Franken und Euro auf 1,5 % bis 2 %. Die Z<strong>in</strong>ssätzeund Konditionen können je nach <strong>der</strong> Bonität des Kundenerheblich schwanken.88 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


9.6 Inflation.Die <strong>Schweiz</strong> ist ihrem Ruf als stabilitätsorientiertes Land stetsvollauf gerecht geworden. Die anhand des Landes<strong>in</strong>dexes <strong>der</strong>Konsumentenpreise gemessene Inflationsrate blieb <strong>in</strong> den letztenJahren regelmässig klar unter jenen <strong>der</strong> EU und <strong>der</strong> wichtigstenIndustrielän<strong>der</strong>.Abb. 47: Inflation, 200840 %35 %30 %25 %20 %15 %10 %5 %19801982198419861988199019921994199619982000200220042006200820102012Welt Wichtigste Industrienationen (G7) Europäische UnionASEAN-5<strong>Schweiz</strong>Quelle: IMF WEO Report, Oktober 2008Landes<strong>in</strong>dex <strong>der</strong> Konsumentenpreise (LIK)Eidgenössische F<strong>in</strong>anzverwaltungwww.LIK.bfs.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., franz., it.www.efv.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., engl., franz., it.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201089


10. Überblick über das <strong>Schweiz</strong>er Steuersystem.Im <strong>Schweiz</strong>er Steuersystem spiegelt sich die fö<strong>der</strong>a listischeStaatsstruktur <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> wi<strong>der</strong>, die aus 26 souveränenKantonen mit rund 2’650 unabhängigen Geme<strong>in</strong>den besteht.Soweit die Bundesverfassung bestimmte Steuern nichtausdrücklich dem Bund vorbehält, haben alle Kantone dasvolle Besteuerungsrecht. Somit erfolgt die Besteuerung <strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> auf zwei Ebenen – auf Bundesebene sowie aufKantons- und Geme<strong>in</strong>deebene.Die <strong>in</strong> den vergangenen Jahren durchgeführte Reform desE<strong>in</strong>kommenssteuersystems sorgte für e<strong>in</strong>e Harmonisierung<strong>der</strong> formalen Aspekte <strong>der</strong> verschiedenen kantonalen Steuergesetze,z.B. <strong>in</strong> den Bereichen Festsetzung des steuerbarenE<strong>in</strong>kommens, Abzüge, Steuerperioden, Veranlagungsverfahrenusw. Die Kantone und Geme<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d jedoch im H<strong>in</strong>blickauf die quantitativen Aspekte <strong>der</strong> Besteuerung, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>ewas die Festsetzung <strong>der</strong> anwendbaren Steuersätze angeht,nach wie vor autonom. Daher bestehen zwischen den e<strong>in</strong>zelnenKantonen und Geme<strong>in</strong>den weiterh<strong>in</strong> beträchtlicheUnterschiede <strong>in</strong> Bezug auf die Steuerbelastung.10.1 Unternehmensbesteuerung.10.1.1 Gew<strong>in</strong>nsteuer – BundesebeneDer Bund erhebt e<strong>in</strong>e Gew<strong>in</strong>nsteuer zum proportionalen Satzvon 8,5 % auf den Gew<strong>in</strong>n nach Steuern von Kapitalgesellschaftenund Genossenschaften. Für Vere<strong>in</strong>e, Stiftungen und übrigejuristische Personen sowie für Anlagefonds gilt e<strong>in</strong> proportionalerSteuersatz von 4,25 %. Auf Bundesebene wird ke<strong>in</strong>e Kapitalsteuererhoben.Steuerpflichtige PersonenSteuerpflichtig s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ansässige juristische Personen,d.h. <strong>Schweiz</strong>er Aktiengesellschaften, Gesellschaften mitbeschränkter Haftung sowie Kommanditaktiengesellschaften,Genossenschaften, Stiftungen und Anlagefonds mit direktemGrundbesitz. Da Personengesellschaften für Steuerzwecketransparent s<strong>in</strong>d, werden die e<strong>in</strong>zelnen Gesellschafter besteuert.Gesellschaften, <strong>der</strong>en e<strong>in</strong>getragener Sitz bzw. Ort <strong>der</strong> tatsächlichenGeschäftsführung sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> bef<strong>in</strong>det, werden alsansässig betrachtet.Steuerbares E<strong>in</strong>kommenIn <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ansässige Gesellschaften unterliegen <strong>der</strong> Gew<strong>in</strong>nsteuerauf ihre weltweit erzielten E<strong>in</strong>künfte mit Ausnahme von E<strong>in</strong>kommen,das ausländischen Betriebsstätten o<strong>der</strong> ausländischenImmobilien (unbeweglichem Vermögen) zuzurechnen ist. SolchesE<strong>in</strong>kommen ist von <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>er Besteuerung ausgenommenund wird lediglich bei <strong>der</strong> Steuerprogression <strong>in</strong> Kantonen berücksichtigt,die nach wie vor progressive Steuersätze anwenden.90 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Ausländische Gesellschaften unterliegen lediglich <strong>der</strong> Besteuerung<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>, wenn sie Teilhaber an Geschäftsbetrieben<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> Betriebsstätten o<strong>der</strong> Immobilien <strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong> unterhalten, wobei die Erträge aus Immobilien auchVeräusserungsgew<strong>in</strong>ne aus Immobilien umfassen.Pr<strong>in</strong>zipiell bilden die gesetzlich vorgeschriebenen/statutarischenAbschlüsse e<strong>in</strong>er <strong>Schweiz</strong>er Gesellschaft und im Falle e<strong>in</strong>erausländischen Gesellschaft die Abschlüsse <strong>der</strong> Zweignie<strong>der</strong>lassungdie Grundlage für die Bemessung des steuerbaren E<strong>in</strong>kommens.Abgesehen von <strong>der</strong> Steuerbefreiung von Beteiligungen fürE<strong>in</strong>künfte aus Dividenden und Kapitalgew<strong>in</strong>nen, e<strong>in</strong>igen steuerrechtlicherfor<strong>der</strong>lichen Wertberichtigungen sowie <strong>der</strong> Nutzungvorhandener Verlustvorträge (Verlustvorträge können siebenJahre vorgetragen werden) gibt es nur wenige Unterschiedezwischen statutarischem Gew<strong>in</strong>n und steuerbarem Gew<strong>in</strong>n. Zuden am häufigsten vorkommenden zulässigen Abzügen gehörenAbschreibungen, Steueraufwand, Z<strong>in</strong>saufwand sowie Geschäftsleitungsvergütungenund Dienstleistungsaufwand/Lizenzzahlungen,wobei die beiden Letztgenannten <strong>in</strong> dem Umfang abzugsfähigs<strong>in</strong>d, wie sie <strong>der</strong> Prüfung nach dem Fremdvergleichspr<strong>in</strong>zipstandhalten.Fremdf<strong>in</strong>anzierungsregelungenDie Eidgenössische Steuerverwaltung hat «Safe Harbor Rules»im H<strong>in</strong>blick auf e<strong>in</strong>e etwaige Fremdf<strong>in</strong>anzierung herausgegeben,die für Schulden verbundener Unternehmen gelten; die Fremdf<strong>in</strong>anzierungdurch Dritte ist von diesen Regeln nicht betroffen.Die Höhe des maximal zulässigen Fremdkapitals wird ermittelt,<strong>in</strong>dem jede Kategorie von Vermögenswerten durch e<strong>in</strong>enbestimmten Eigenkapitalanteil unterlegt se<strong>in</strong> muss (vorgegebeneProzentsätze, im Allgeme<strong>in</strong>en gemessen am Verkehrswert, häufiggenügen jedoch die niedrigeren Buchwerte).Verb<strong>in</strong>dlichkeiten verbundener Unternehmen, die über die zulässigeVerschuldung h<strong>in</strong>ausgehen, welche anhand <strong>der</strong> von <strong>der</strong>Steuerverwaltung vorgesehenen Prozentsätze berechnet wurde,werden als Eigenkapital e<strong>in</strong>gestuft und im Rahmen <strong>der</strong> jährlich erhobenenkantonalen/kommunalen Kapitalsteuer zum steuerbarenKapital h<strong>in</strong>zugerechnet, sofern nicht nachgewiesen werden kann,dass <strong>in</strong> diesem speziellen Fall die angewandten F<strong>in</strong>anzierungskonditionenangemessener s<strong>in</strong>d.Darüber h<strong>in</strong>aus kann die zulässige Abzugsfähigkeit von Schuldz<strong>in</strong>sendurch Multiplikation <strong>der</strong> zulässigen Verschuldung mit denSafe-Harbor-Z<strong>in</strong>ssätzen bestimmt werden. Übersteigen Z<strong>in</strong>szahlungenan verbundene Unternehmen den Betrag, <strong>der</strong> auf Basis<strong>der</strong> zulässigen Verschuldung gezahlt werden kann, werden diesewie<strong>der</strong> dem steuerbaren Gew<strong>in</strong>n h<strong>in</strong>zugerechnet. Ausserdemwerden solche Z<strong>in</strong>sen als versteckte Gew<strong>in</strong>nausschüttung betrachtet(die <strong>der</strong> Verrechnungssteuer <strong>in</strong> Höhe von 35 % unterliegen).GruppenbesteuerungH<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Gew<strong>in</strong>nsteuer gilt <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> die getrennteBesteuerung juristischer Personen. Es ist nicht zu erwarten, dass<strong>in</strong> naher Zukunft die Gruppenbesteuerung e<strong>in</strong>geführt wird.KonzernumstrukturierungUmstrukturierungen von Konzernen s<strong>in</strong>d im <strong>Schweiz</strong>er Fusionsgesetzgeregelt, das Umstrukturierungen und Fusionen sowohlunter steuerlichen als auch unter rechtlichen Gesichtspunktenbehandelt. Umstrukturierungen s<strong>in</strong>d, sofern bestimmte Voraussetzungenerfüllt s<strong>in</strong>d, auf steuerneutraler Basis <strong>in</strong> jenem Umfangmöglich, wie die Vermögenswerte <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> und die steuerlichenBuchwerte <strong>der</strong> Aktiven und Passiven unverän<strong>der</strong>t bleiben.10.1.2 Gew<strong>in</strong>nsteuer – Kantons- und Geme<strong>in</strong>deebeneDank <strong>der</strong> Steuerharmonisierung auf Kantons- und Geme<strong>in</strong>deebenes<strong>in</strong>d die meisten steuerrechtlichen Vorschriften mit denoben genannten Vorschriften auf Bundesebene identisch o<strong>der</strong>diesen sehr ähnlich (z.B. Beteiligungsabzug, die Vorschriften zurVerlustverrechnung und <strong>in</strong> den meisten Fällen auch die Fremdf<strong>in</strong>anzierungsregelungen).Spezielle SteuerregimeIm Gegensatz zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuerbieten alle kantonalen Steuergesetze beson<strong>der</strong>e Steuerregimean, die unter <strong>der</strong> Voraussetzung Anwendung f<strong>in</strong>den, dass diegesetzlichen Bed<strong>in</strong>gungen gemäss dem Steuerharmonisierungsgesetzerfüllt s<strong>in</strong>d. Im <strong>in</strong>ternationalen Verhältnis relevant und <strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> typischerweise vorherrschende Steuerregime s<strong>in</strong>dfolgende:A) Hold<strong>in</strong>ggesellschaftDer Steuerstatus <strong>der</strong> Hold<strong>in</strong>ggesellschaft steht <strong>Schweiz</strong>er Gesellschaften(o<strong>der</strong> Betriebsstätten e<strong>in</strong>er ausländischen Gesellschaft)zu, <strong>der</strong>en Hauptzweck gemäss den Gesellschaftsstatuten dar<strong>in</strong><strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201091


esteht, langfristige Beteiligungen an an<strong>der</strong>en Gesellschaften zuhalten und zu verwalten. Darüber h<strong>in</strong>aus müssen entwe<strong>der</strong> dieBeteiligungen o<strong>der</strong> die Erträge aus den Beteiligungen (Dividendene<strong>in</strong>künfteo<strong>der</strong> Kapitalgew<strong>in</strong>ne) längerfristig m<strong>in</strong>destens zweiDrittel <strong>der</strong> gesamten Aktiven o<strong>der</strong> Erträge ausmachen.E<strong>in</strong>e diese Voraussetzungen erfüllende Hold<strong>in</strong>ggesellschaft istvon sämtlichen kantonalen/kommunalen Gew<strong>in</strong>nsteuern befreit;e<strong>in</strong>e Ausnahme bilden Erträge aus <strong>Schweiz</strong>er Immobilien, die <strong>der</strong>Besteuerung nach Abzug des üblichen Hypothekenaufwandesauf solche Immobilien unterliegen. In <strong>der</strong> Regel liegt <strong>der</strong> effektiveSteuersatz e<strong>in</strong>er Hold<strong>in</strong>g bei 7,83 % (d.h. dem Steuersatz <strong>der</strong>direkten Bundessteuer) vor Berücksichtigung des Beteiligungsabzugsauf qualifizierenden Dividenden und Kapitalgew<strong>in</strong>nen.Auf kantonaler/kommunaler Steuerebene f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong>e reduzierteKapitalsteuer Anwendung.B) Gemischte (Handels-)GesellschaftenDie Kantone haben zwar unterschiedliche Bezeichnungen gewählt,im <strong>in</strong>ternationalen Kontext wird dieser Steuerstatus jedochmeistens als Steuerstatus <strong>der</strong> «gemischten (Handels-)Gesellschaft»bezeichnet.E<strong>in</strong>e gemischte Gesellschaft kann e<strong>in</strong>e gewisse Geschäftstätigkeit<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ausüben. In <strong>der</strong> Regel müssen jedoch m<strong>in</strong>destens80 % <strong>der</strong> E<strong>in</strong>künfte aus <strong>der</strong> Geschäftstätigkeit im Auslan<strong>der</strong>zielt werden (d.h. maximal 20 % <strong>der</strong> E<strong>in</strong>künfte dürfen <strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong> generiert werden). Viele Kantone for<strong>der</strong>n darüber h<strong>in</strong>aus,dass m<strong>in</strong>destens 80 % <strong>der</strong> Kosten im Zusammenhang mit <strong>der</strong> imAusland ausgeübten Geschäftstätigkeit stehen.Sofern e<strong>in</strong>e Gesellschaft die oben genannten Kriterien erfüllt,kann sie e<strong>in</strong>e steuerliche Behandlung gemäss den nachfolgenddargelegten Vorschriften beantragen.• qualifizierende Erträge aus Beteiligungen (e<strong>in</strong>schliesslich Dividenden,Kapitalgew<strong>in</strong>nen und Gew<strong>in</strong>nen aus Neubewertung)s<strong>in</strong>d befreit;• sonstige E<strong>in</strong>künfte aus <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> werden zum ordentlichenTarif besteuert;• ausländische E<strong>in</strong>künfte unterliegen auf kantonaler/kommunalerEbene e<strong>in</strong>er Teilbesteuerung, die von <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ausgeübtenGeschäftstätigkeit abhängt;• <strong>der</strong> geschäftsmässig begründete Aufwand, <strong>der</strong> mit bestimmtenErträgen und E<strong>in</strong>künften <strong>in</strong> wirtschaftlichem Zusammenhangsteht, ist abzugsfähig. Verluste auf Beteiligungen können<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e nur mit steuerbaren Beteiligungserträgen (d.h.Erträgen, die nicht steuerfrei erzielt werden) verrechnet werden;• es f<strong>in</strong>den ermässigte Kapitalsteuersätze Anwendung.10.1.3 KapitalsteuerNur die Kantone erheben e<strong>in</strong>e jährliche Kapitalsteuer auf kantonaler/kommunalerSteuerebene. Massgeblich für die Berechnung<strong>der</strong> Kapitalsteuer ist grundsätzlich das Nettoeigenkapital <strong>der</strong> Gesellschaft(d.h. Grund- o<strong>der</strong> Stammkapital, zusätzlich e<strong>in</strong>bezahltesKapital, gesetzliche und sonstige Reserven, e<strong>in</strong>behaltene Gew<strong>in</strong>ne).Die Steuerbemessungsgrundlage umfasst bei Gesellschaftenauch sämtliche Rückstellungen, die als Abzüge für Steuerzweckenicht anerkannt wurden, und alle sonstigen stillen Reservensowie Verb<strong>in</strong>dlichkeiten, die nach den <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> geltendenFremdf<strong>in</strong>anzierungsvorschriften wirtschaftlich als Eigenkapitalangesehen werden. E<strong>in</strong>ige Kantone sehen sogar e<strong>in</strong>e Anrechnung<strong>der</strong> kantonalen Gew<strong>in</strong>nsteuer an die Kapitalsteuer vor.Die Steuersätze s<strong>in</strong>d von Kanton zu Kanton verschieden undhängen vom Steuerstatus <strong>der</strong> Gesellschaft ab. Die Spanne lag2009 zwischen 0,0010 und 0,5288 % bei Gesellschaften, die <strong>der</strong>ordentlichen Besteuerung unterliegen, sowie zwischen 0,0010und 0,4028 % bei steuerlich privilegierten Gesellschaften.10.1.4 SteuervergünstigungenDie <strong>Schweiz</strong> setzt steuerliche Anreize sowohl auf Bundes- alsauch auf Kantonsebene. Festzuhalten ist jedoch, dass steuerlicheAnreize auf Bundesebene nur <strong>in</strong> ausdrücklich def<strong>in</strong>ierten Regionengewährt werden können.BundesebeneDie Bundesregierung hat wenig zentralisierte und/o<strong>der</strong> wirtschaftlichschwächere Regionen festgelegt, die berechtigt s<strong>in</strong>d,Unternehmensanreize e<strong>in</strong>schliesslich teilweiser o<strong>der</strong> vollständigerSteuererleichterung bei <strong>der</strong> Gew<strong>in</strong>nsteuer während höchstenszehn Jahren zu gewähren (siehe Kapitel 14.5).Steuererleichterungen s<strong>in</strong>d für Investitionsprojekte vorgesehen,die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, z.B. die Schaffung neuerproduktionsnaher Arbeitsplätze, ke<strong>in</strong>e Wettbewerbs situation zubestehenden Unternehmen usw.92 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Kantons- und Geme<strong>in</strong>deebeneDie meisten Kantone sehen im E<strong>in</strong>zelfall vollständige o<strong>der</strong> teilweiseSteuererleichterungen für kantonale/kommunale Steuernwährend höchstens zehn Jahren vor. Anreize können <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>efür die Neugründung o<strong>der</strong> die Erweiterung e<strong>in</strong>es Unternehmensgewährt werden, die von beson<strong>der</strong>er wirtschaftlicherBedeutung für den Kanton ist. Generell werden Unternehmensanreizejedoch vor allem im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Schaffung neuerArbeitsplätze vor Ort gewährt; <strong>in</strong> den meisten Kantonen ist dieSchaffung von 10 bis 20 neuen Arbeitsplätzen erfor<strong>der</strong>lich.10.2 Steuerbelastung im<strong>in</strong>ternationalen Vergleich.Der <strong>in</strong>ternationale Vergleich <strong>der</strong> Gesamtsteuerbelastung zeigt, dassdie <strong>Schweiz</strong> gegenüber an<strong>der</strong>en hoch entwickelten Industrielän<strong>der</strong>nkonstant e<strong>in</strong> sehr wettbewerbsfähiges Steuersystem besitzt.Die Gesamtsteuerbelastung misst die Summe aller von den Unternehmenzu entrichtenden Steuern und Pflichtabgaben, ausgedrückt<strong>in</strong> Prozent des Unternehmensgew<strong>in</strong>ns. Der Geschäftsbericht2009 spiegelt die gesamte Fiskalbelastung für die Steuerperioden2006 und 2007 wi<strong>der</strong> (1. Januar bis 31. Dezember 2006 und 2007).Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> entrichteten Steuern ist die Summe <strong>der</strong>verschiedenen Steuern und Abgaben, die nach Berücksichtigungvon Abzügen und Steuerfreibeträgen zu zahlen s<strong>in</strong>d.Die dar<strong>in</strong> enthaltenen Steuern und Abgaben können <strong>in</strong> diefolgenden Kategorien unterteilt werden: a) Gew<strong>in</strong>n- o<strong>der</strong> Körperschaftssteuern,b) vom Arbeitgeber gezahlte Sozialabgaben undLohnsteuern (bei denen alle Pflichtabgaben enthalten s<strong>in</strong>d, auchwenn diese an e<strong>in</strong>e private Körperschaft wie beispielsweise e<strong>in</strong>ePensionskasse gezahlt werden), c) Vermögenssteuern, d) Verkehrssteuern(und kaskadierende Umsatzsteuern sowie sonstigeVerbrauchssteuern wie z.B. nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer)und e) sonstige Steuern (wie Geme<strong>in</strong>deabgaben sowieAutomobil- und M<strong>in</strong>eralölsteuern).Ferner ist anzumerken, dass das <strong>Schweiz</strong>er Steuersystem nichtnur für steuerpflichtige Unternehmen, son<strong>der</strong>n auch für Privatpersonenattraktiv ist, da die Steuerlast im <strong>in</strong>ternationalen Vergleichmo<strong>der</strong>at ausfällt.Abb. 48: GesamtsteuerbelastungLuxemburg 21,035,3Irland 28,828,9<strong>Schweiz</strong> 28,929,1Grossbritannien 35,335,7Nie<strong>der</strong>lande 39,143,4USA 42,346,2F<strong>in</strong>nland 47,847,8Tschech. Republik 48,648,6Russland 48,751,4Deutschland 50,550,8Schweden 54,554,5Österreich 54,554,6Japan 55,452,0Ungarn 57,555,1Belgien 58,164,3Spanien 60,262,0Frankreich 65,466,3Brasilien 69,469,2Indien 71,570,6Italien 73,376,2Ch<strong>in</strong>a 79,973,9Gesamtsteuerbelastung (% Gew<strong>in</strong>n) 2007Gesamtsteuerbelastung (% Gew<strong>in</strong>n) 2006<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201093


10.3 Besteuerung natürlicherPersonen.10.3.1 E<strong>in</strong>kommenssteuerSteuerpflichtige PersonenNatürliche Personen unterliegen <strong>der</strong> Besteuerung auf Bundes-und Kantons-/Geme<strong>in</strong>deebene, wenn sie ihren ständigen o<strong>der</strong>vorübergehenden Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> haben. E<strong>in</strong> vorübergehen<strong>der</strong>Wohnsitz (Aufenthalt) ist gegeben, wenn sich e<strong>in</strong>enatürliche Person a) m<strong>in</strong>destens 30 Tage zwecks Ausübung e<strong>in</strong>erberuflichen Tätigkeit o<strong>der</strong> b) 90 Tage o<strong>der</strong> länger ohne Ausübunge<strong>in</strong>er beruflichen Tätigkeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> aufhält. Gemäss dem<strong>Schweiz</strong>er Steuersystem s<strong>in</strong>d Personengesellschaften transparent,d.h. je<strong>der</strong> Gesellschafter wird <strong>in</strong>dividuell besteuert.Das E<strong>in</strong>kommen verheirateter Paare wird summiert und gemässdem Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> Familienbesteuerung besteuert. Das E<strong>in</strong>kommenm<strong>in</strong><strong>der</strong>jähriger K<strong>in</strong><strong>der</strong> wird zu demjenigen <strong>der</strong> Erwachsenen h<strong>in</strong>zugerechnet.E<strong>in</strong>e Ausnahme bildet das Erwerbse<strong>in</strong>kommen M<strong>in</strong><strong>der</strong>jähriger,für welches e<strong>in</strong>e selbständige Steuerpflicht besteht.Bestimmte Arten von E<strong>in</strong>künften wie z.B. aus Erbschaft, Schenkungund güterrechtlicher Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung, Unterstützungenaus privaten o<strong>der</strong> öffentlichen Mitteln usw. s<strong>in</strong>d per Gesetz von<strong>der</strong> Besteuerung ausgenommen. Darüber h<strong>in</strong>aus können natürlichePersonen Berufsauslagen vom Bruttoe<strong>in</strong>kommen abziehen,beispielsweise die Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte,Sozialabzüge und Beiträge zu genehmigten Vorsorgeplänen. ZusätzlicheAbzugsbeträge können für unterhaltsberechtigte K<strong>in</strong><strong>der</strong>und Versicherungsprämien sowie für verheiratete Paare (E<strong>in</strong>zelo<strong>der</strong>Doppelverdiener) geltend gemacht werden. Die Höhe <strong>der</strong>zulässigen Abzugsbeträge kann von Kanton zu Kanton variieren.Ferner s<strong>in</strong>d Z<strong>in</strong>szahlungen auf Darlehen, Hypothekendarlehen usw.zu geschäftlichen Zwecken <strong>in</strong> vollem Umfang abzugsfähig. DieAbzugsfähigkeit von Schuldz<strong>in</strong>sen ist jedoch auf die steuerbarenErträge aus beweglichem und unbeweglichem Privatvermögenplus weiterer CHF 50’000 beschränkt. Zurzeit wird e<strong>in</strong>e Gesetzesvorlagediskutiert, welche die Abschaffung <strong>der</strong> Besteuerungdes Eigenmietwerts für alle Wohneigentümer<strong>in</strong>nen und Wohneigentümervorsieht, was gleichzeitig auch die Beschränkung <strong>der</strong>bisherigen Abzugsmöglichkeiten <strong>der</strong> privaten Schuldz<strong>in</strong>sen aufdie steuerbaren Vermögenserträge nach sich ziehen würde.Die Bundes- und die kantonalen/kommunalen E<strong>in</strong>kommenssteuernwerden von den kantonalen Steuerbehörden erhoben undvere<strong>in</strong>nahmt und für die Dauer e<strong>in</strong>es (Kalen<strong>der</strong>-)Jahres auf <strong>der</strong>Grundlage e<strong>in</strong>er vom Steuerpflichtigen e<strong>in</strong>zureichenden Steuererklärungfestgesetzt.Die Steuersätze bei den natürlichen Personen s<strong>in</strong>d typischerweiseprogressiv, wobei auf Bundesebene e<strong>in</strong> Höchststeuersatz von11,5 % gilt. Die Kantone können ihre Steuersätze selbst fest legen.Die anwendbaren kantonalen Steuersätze variieren daher vonKanton zu Kanton erheblich (Kantonshauptorte ca. 12 bis 30 %).Steuerbares E<strong>in</strong>kommenNatürliche Personen mit Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> unterliegen <strong>der</strong>unbeschränkten Steuerpflicht auf sämtliche E<strong>in</strong>künfte. Allerd<strong>in</strong>gss<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>künfte aus Geschäftsbetrieben, Betriebsstätten undLiegenschaften im Ausland davon ausgenommen und werdennur für die Ermittlung des jeweiligen Steuersatzes herangezogen(Steuerbefreiung mit Progression). Zum Gesamte<strong>in</strong>kommenzählen E<strong>in</strong>künfte aus unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit,aus Ausgleichs- o<strong>der</strong> Ergänzungsleistungen sowie ausbeweglichem und unbeweglichem Vermögen.Kapitalgew<strong>in</strong>neKapitalgew<strong>in</strong>ne werden, je nachdem, ob sie auf Privat- o<strong>der</strong> Geschäftsvermögenbzw. auf beweglichem o<strong>der</strong> unbeweglichemVermögen anfallen, unterschiedlich besteuert. Gew<strong>in</strong>ne aus beweglichemPrivatvermögen s<strong>in</strong>d steuerfrei, während auf beweglichemGeschäftsvermögen realisierte Gew<strong>in</strong>ne dem ordentlichenE<strong>in</strong> kommen zugerechnet werden. Zur Besteuerung von unbeweglichemVermögen siehe Kapitel 10.6.2.VerlusteIm Gegensatz zu Verlusten aus Privatvermögen s<strong>in</strong>d Verluste ausGeschäftsvermögen steuerlich abzugsfähig und können siebenJahre vorgetragen werden.10.3.2 VermögenssteuerVermögenssteuer wird nur auf kantonaler/kommunaler Ebeneentsprechend den jeweiligen kantonalen Steuervorschriftenund -sät zen erhoben. Die Steuer wird nach dem Bruttovermögen94 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


emessen, e<strong>in</strong>schliesslich, aber nicht beschränkt auf unbeweglichesVermögen, bewegliches Vermögen wie z.B. Wertpapiere undBanke<strong>in</strong>lagen, (Bar-)Rückkaufswerte von Lebensversicherungen,Automobile usw. Die Steuer wird auch auf Vermögenswerte erhoben,die ke<strong>in</strong>e Erträge abwerfen.von Grenzgängern im Beschäftigungsland befreit den Grenzgängernicht von <strong>der</strong> Versteuerung des Arbeitslohns an se<strong>in</strong>emWohnsitz (z.B. Versteuerung mit Gutschrift). Der Grenzgängerstatuserlischt, wenn <strong>der</strong> Beschäftigte an mehr als 60 Arbeitstagenpro Jahr nicht an se<strong>in</strong>en ausländischen Wohnsitz zurückkehrt.10.3.3 ExpatriatesAls Expatriates gelten ausländische Führungskräfte sowie bestimmteSpezialisten (z.B. IT-Experten), die temporär für e<strong>in</strong>enZeitraum von bis zu fünf Jahren <strong>in</strong> die <strong>Schweiz</strong> entsandt werden,d.h. <strong>der</strong> (Entsendungs-)Vertrag darf zeitlich auf höchstens fünfJahre befristet se<strong>in</strong>. Expatriates können Steuer erleichterungenfür die aufgrund ihres Aufenthaltes <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> angefallenenBerufskosten geltend machen.Folgende den Expatriates erwachsende Kosten s<strong>in</strong>d abzugsfähig:1) Umzugskosten e<strong>in</strong>schliesslich Reisekosten von und nach <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong>, 2) angemessene Unterkunftskosten <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>, wobeidie Wohnung im Ausland beibehalten werden sollte, 3) Kostenfür schulpflichtige K<strong>in</strong><strong>der</strong>, die e<strong>in</strong>e Privatschule besuchen, soferndie örtlichen staatlichen Schulen ke<strong>in</strong>e adäquaten Bildungsangebotemachen können. Anstelle <strong>der</strong> Aufschlüsselung <strong>der</strong> tatsächlichenUmzugs- und Unterkunftskosten kann <strong>der</strong> Steuerpflichtigee<strong>in</strong>en monatlichen Pauschalabzug geltend machen, <strong>der</strong> von Kantonzu Kanton variieren kann. Jegliche Erstattungen von berufsbezogenenKosten des Expatriates durch den Arbeitgeber müssen<strong>in</strong> <strong>der</strong> Gehaltsabrechnung des Beschäftigten angegeben werden.Das Recht, die steuerlichen Vergünstigungen e<strong>in</strong>es Expatriates<strong>in</strong> Anspruch zu nehmen, erlischt, sobald die befristete Tätigkeitdurch e<strong>in</strong>e unbefristete Anstellung ersetzt o<strong>der</strong> von e<strong>in</strong>er solchenabgelöst wird.10.3.4 GrenzgängerAls Grenzgänger gelten Personen, die im Ausland wohnen (z.B.<strong>in</strong> Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien und Liechtenste<strong>in</strong>)und <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> arbeiten und dabei jeden Tag zwischen ihrerWohn- und Arbeitsstätte h<strong>in</strong>- und herpendeln.Die Besteuerung solcher Personen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ist je nach<strong>der</strong>en Arbeits- und Wohnort (Heimat- bzw. Wohnsitzland) unterschiedlich.Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschlandsieht z.B. e<strong>in</strong>e Aufteilung des Besteuerungsrechts zwischen denbeiden Län<strong>der</strong>n vor. Im Beschäftigungsland ist die Besteuerungauf e<strong>in</strong>e pauschale Quellensteuer von 4,5 % auf den Bruttolohndes Grenzgängers beschränkt. E<strong>in</strong>e solche teilweise Besteuerung10.3.5 Besteuerung nach Aufwand (Pauschalbesteuerung)Sowohl die Bundes- als auch die kantonalen Steuervorschriftensehen die Möglichkeit e<strong>in</strong>er beson<strong>der</strong>en Besteuerung vor, dieoft auch als «Pauschalbesteuerung» bezeichnet wird. Danachwerden <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> wohnhafte Steuerpflichtige, die die Voraussetzungendafür erfüllen, auf <strong>der</strong> Basis ihrer Aufwendungenund Lebenshaltungskosten <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> statt wie üblich auf <strong>der</strong>Grundlage ihrer Gesamte<strong>in</strong>künfte und ihres Gesamtvermögensbesteuert.Für die Geltendmachung <strong>der</strong> Pauschalbesteuerung <strong>in</strong> Frage kommenSteuerpflichtige, die erstmals o<strong>der</strong> nach e<strong>in</strong>er Landesabwesenheitvon m<strong>in</strong>destens zehn Jahren e<strong>in</strong>en vorübergehenden o<strong>der</strong>ständigen Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> begründen und dort ke<strong>in</strong>erErwerbstätigkeit nachgehen. Während <strong>Schweiz</strong>er Bürger<strong>in</strong>nenund Bürger diese Form <strong>der</strong> Besteuerung nur <strong>in</strong> <strong>der</strong> Steuerperiode<strong>der</strong> Wohnsitzverlegung geltend machen können, können ausländischeSteuerpflichtige sie für e<strong>in</strong>en unbegrenzten Zeitraum <strong>in</strong>Anspruch nehmen, sofern sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.Tatsächlich s<strong>in</strong>d die Bestimmungen über die Pauschalbesteuerungauf f<strong>in</strong>anziell unabhängige Personen zugeschnitten, dieke<strong>in</strong>e Erwerbstätigkeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> anstreben.Bei Ehepaaren, die <strong>in</strong> die <strong>Schweiz</strong> ziehen, müssen beide die entsprechendenVorschriften für die Pauschalbesteuerung erfüllen,um diese <strong>in</strong> Anspruch nehmen zu können. In <strong>der</strong> Regel ist esnicht möglich, dass e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> Ehegatten pauschal und <strong>der</strong> an<strong>der</strong>eordentlich besteuert wird.Die Bemessungsgrundlage wird jährlich anhand des dem Steuerpflichtigen<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> und im Ausland entstandenen Aufwandsberechnet. Bei <strong>der</strong> Berechnung wird nicht nur <strong>der</strong> Aufwanddes Steuerpflichtigen berücksichtigt, son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong>jenigese<strong>in</strong>es Ehegatten und unterhaltsberechtigter K<strong>in</strong><strong>der</strong>, solangediese <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> leben. Zu den üblicherweise <strong>in</strong> Ansatz gebrachtenKosten zählen Nahrungsmittel, Kleidung und Unterkunft,Ausgaben für Ausbildung, Freizeitaktivitäten und alle sonstigenmit dem Lebensstandard verbundenen Ausgaben. Der genaueBerechnungsmodus wird zusammen mit den zuständigen Steuerbehördendes Kantons festgelegt, <strong>in</strong> dem die betreffende Person<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201095


ihren Wohnsitz nehmen möchte. In jedem Fall muss die Bemessungsgrundlagea) m<strong>in</strong>destens das Fünffache <strong>der</strong> gezahlten Mietebei gemieteten Liegenschaften o<strong>der</strong> des Mietwerts <strong>der</strong> schweizerischenWohnstätte bei Wohneigentum o<strong>der</strong> b) das Zweifache <strong>der</strong>jährlichen Kosten <strong>der</strong> Unterbr<strong>in</strong>gung betragen, wenn <strong>der</strong> Steuerpflichtige<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Hotel o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er ähnlichen Unterkunft wohnt.Hat <strong>der</strong> Steuerpflichtige mehr als e<strong>in</strong>e Wohnung gemietet o<strong>der</strong> ister Eigentümer von mehr als e<strong>in</strong>er Liegenschaft, wird das jeweilsteuerste Objekt herangezogen.Im Allgeme<strong>in</strong>en werden natürliche Personen, die e<strong>in</strong>e Pauschalbesteuerungbeantragen, als <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ansässig betrachtetund können deshalb auch e<strong>in</strong>e Entlastung nach e<strong>in</strong>em Doppelbesteuerungsabkommenfür ihr E<strong>in</strong>kommen aus ausländischenQuellen geltend machen. E<strong>in</strong>ige Doppelbesteuerungsabkommengestatten jedoch die Inanspruchnahme von Steuervorteilen nurdann, wenn das gesamte E<strong>in</strong>kommen aus dem Quellenland <strong>der</strong>ordentlichen Besteuerung <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> unterliegt.2009 wurde im Rahmen e<strong>in</strong>er Abstimmung im Kanton Zürich dieAbschaffung <strong>der</strong> Pauschalbesteuerung auf kantonaler/kommunalerEbene gefor<strong>der</strong>t. Da die Bevölkerung des Kantons Zürich<strong>der</strong> Abstimmungsvorlage zugestimmt hat, steht diese beson<strong>der</strong>eForm <strong>der</strong> Besteuerung ab dem 1. Januar 2010 nicht mehr zurVerfügung. Weitere Kantone könnten sich anschliessen.10.3.6 Erbschafts- und SchenkungssteuerDie Erbschafts- und Schenkungssteuern s<strong>in</strong>d nicht harmonisiert.Somit steht es den Kantonen frei, <strong>der</strong>artige Steuern zu erheben,wobei sich die verschiedenen kantonalen Vorschriften <strong>in</strong> fast je<strong>der</strong>H<strong>in</strong>sicht beträchtlich unterscheiden. Mit Ausnahme des KantonsSchwyz erheben alle Kantone Erbschafts- und/o<strong>der</strong> Schenkungssteuern,wenn <strong>der</strong> Erblasser o<strong>der</strong> Schenkende E<strong>in</strong>wohner desbetreffenden Kantons war bzw. ist o<strong>der</strong> wenn im betreffendenKanton liegende Immobilien übertragen werden.Die Erbschafts- und Schenkungssteuersätze s<strong>in</strong>d zumeist progressivund basieren auf dem Verwandtschaftsgrad zwischen demErblasser o<strong>der</strong> Schenkenden und dem Begünstigten und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong>Höhe des dem Begünstigten zufliessenden Betrags. Ehegattens<strong>in</strong>d <strong>in</strong> allen Kantonen von <strong>der</strong> Erbschafts- und Schenkungssteuerbefreit, <strong>in</strong> den meisten gilt dies auch für direkte Nachkommen.10.4 Verrechnungssteuer(Quellensteuer).Die Verrechnungssteuer auf Bundesebene ist e<strong>in</strong>e Quellensteuerund wird auf dem Bruttobetrag von Ausschüttungen schweizerischerUnternehmen, auf Erträge von Anleihen und ähnlichenSchuldtiteln von schweizerischen Emittenten sowie auf bestimmteAusschüttungen von Erträgen <strong>in</strong>ländischer Anlagefonds und Z<strong>in</strong>szahlungenauf E<strong>in</strong>lagen bei <strong>Schweiz</strong>er Bank<strong>in</strong>stituten erhoben.Auch Lotteriegew<strong>in</strong>ne und Versicherungsleistungen unterliegen<strong>der</strong> Verrechnungssteuer.Im Allgeme<strong>in</strong>en ist <strong>der</strong> Schuldner für die Steuer haftbar und mussden fälligen Quellensteuerbetrag ungeachtet dessen e<strong>in</strong>behalten,ob <strong>der</strong> Empfänger vollständig o<strong>der</strong> teilweise rückerstattungsberechtigtist. E<strong>in</strong>e Rückerstattung ist nur möglich, wenn diebetreffenden E<strong>in</strong>künfte für E<strong>in</strong>kommens-/Gew<strong>in</strong>nsteuerzweckeordnungsgemäss deklariert wurden. Ziel dieser Regelung ist es,die Umgehung von Steuern zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n. Für <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>ansässige juristische Personen erfolgt die Rückerstattung <strong>der</strong> Verrechnungssteuerauf dem Wege e<strong>in</strong>er tatsächlichen Rückzahlung,während sie bei natürlichen Personen <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Gutschrift mit<strong>der</strong> Gesamtsteuerschuld im Rahmen des regulären Besteuerungsverfahrensverrechnet wird.Für nicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ansässige Steuerpflichtige stellt dieVerrechnungssteuer e<strong>in</strong>e endgültige Steuerlast dar. Auf <strong>der</strong> Basise<strong>in</strong>es <strong>in</strong>ternationalen Doppelbesteuerungsabkommens o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>esbilateralen Vertrages zwischen <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> und dem Land, <strong>in</strong> welchem<strong>der</strong> Empfänger <strong>der</strong> Erträge se<strong>in</strong>en Wohnsitz hat, kann jedoche<strong>in</strong>e teilweise o<strong>der</strong> vollständige Steuererstattung gewährt werden.Es ist ferner anzumerken, dass für bestimmte Dividendenausschüttungenunter entsprechenden Voraussetzungen e<strong>in</strong> Meldeverfahrenanstelle des Abzugs an <strong>der</strong> Quelle und des Rückerstattungsverfahrenszur Anwendung kommen kann.10.4.1 Inländische SteuersätzeDer auf Dividendenausschüttungen e<strong>in</strong>schliesslich verdecktenGew<strong>in</strong>nausschüttungen und Z<strong>in</strong>szahlungen auf Anleihen undanleiheähnlichen Schuld<strong>in</strong>strumenten sowie auf Z<strong>in</strong>szahlungenvon Banken o<strong>der</strong> bankähnlichen Instituten an Nichtbanken angewandteSteuersatz beträgt 35 %. Auf Z<strong>in</strong>szahlungen für gewöhnlicheFirmenkreditverträge, welche die entsprechenden Voraussetzungenerfüllen, wird ke<strong>in</strong>e Verrechnungssteuer erhoben. Sofernvon steuerpflichtigen natürlichen o<strong>der</strong> juristischen Personen <strong>in</strong>96 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


<strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> zahlbare Lizenz-, Dienstleistungs- und vergleichbareGebühren <strong>der</strong> Prüfung des Fremdvergleichspr<strong>in</strong>zips standhalten,wird ke<strong>in</strong>e Verrechnungssteuer erhoben.10.4.2 Steuersätze gemäss DoppelbesteuerungsabkommenDie meisten Doppelbesteuerungsabkommen sehen e<strong>in</strong>e Reduktiondes üblichen Satzes von 35 % auf Dividenden vor. Der reduzierteSatz beträgt gewöhnlich 15 % für Portfoliobeteiligungen und0, 5 o<strong>der</strong> 10 % für Gesellschaften, die wesentliche Beteiligungenhalten. E<strong>in</strong>ige Doppelbesteuerungsabkommen schreiben dieBesteuerung <strong>der</strong> aus schweizerischen Quellen stammendenE<strong>in</strong>künfte im Wohnsitzland des Empfängers vor; an<strong>der</strong>nfalls wirdke<strong>in</strong>e Steuererleichterung gewährt. Für Z<strong>in</strong>serträge ist bei denmeisten Abkommen ebenfalls e<strong>in</strong>e Reduktion möglich, üblicherweiseauf 10 %. In e<strong>in</strong>igen Abkommen ist e<strong>in</strong>e vollständige Rückerstattungvorgesehen.E<strong>in</strong>e Reduktion ist jedoch nur möglich, wenn die Person, diedie Vergünstigungen nach dem Doppelbesteuerungsabkommengeltend macht, de facto berechtigt ist, sich auf das Abkommenzu berufen.10.4.3 Bilaterale Verträge mit <strong>der</strong> EUIm Mai 2004 schlossen die <strong>Schweiz</strong> und die Europäische Union(EU) zusätzlich zu den sieben bereits bestehenden bilateralen Vere<strong>in</strong>barungen(«Bilaterale Verträge I», <strong>in</strong> Kraft seit dem 1. Juni 2002)acht weitere bilaterale Vere<strong>in</strong>barungen («Bilaterale Verträge II»).E<strong>in</strong>er dieser Verträge ist das Z<strong>in</strong>sbesteuerungsabkommen, dasden <strong>in</strong> <strong>der</strong> EU-Richtl<strong>in</strong>ie im Bereich <strong>der</strong> Besteuerung von Z<strong>in</strong>serträgenenthaltenen Bestimmungen gleichwertige Massnahmenvorsieht. Im gleichen Vertrag s<strong>in</strong>d auch die Bestimmungen enthalten,<strong>der</strong>en Wortlaut nahezu identisch ist mit <strong>der</strong> zu jener Zeitjeweils geltenden Version <strong>der</strong> EU-Richtl<strong>in</strong>ie über das geme<strong>in</strong>sameSteuersystem für Mutter- und Tochtergesellschaften und <strong>der</strong> EU-Richtl<strong>in</strong>ie zur Besteuerung von Z<strong>in</strong>sen und Lizenzgebühren. Seitdem 1. Juli 2005 hat die <strong>Schweiz</strong> dadurch Zugang zu den entsprechendenEU-Richtl<strong>in</strong>ien, während künftige Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong>selbennicht automatisch für die <strong>Schweiz</strong> gelten.Dementsprechend unterliegen Dividenden-, LizenzgebührenundZ<strong>in</strong>szahlungen zwischen <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> und <strong>der</strong> EU nicht <strong>der</strong>Verrechnungssteuer, sofern verschiedene Bed<strong>in</strong>gungen (unteran<strong>der</strong>en M<strong>in</strong>destbeteiligung, Haltefrist) erfüllt s<strong>in</strong>d.Im Allgeme<strong>in</strong>en gelten die bilateralen Vere<strong>in</strong>barungen e<strong>in</strong>schliesslichdes Z<strong>in</strong>sbesteuerungsabkommens auch für neue EU-Mitgliedstaaten,die <strong>der</strong> Europäischen Union nach dem 1. Juli 2005beitreten (z.B. Bulgarien und Rumänien). Bei e<strong>in</strong>igen Län<strong>der</strong>n s<strong>in</strong>djedoch Übergangsvorschriften zu beachten.Die Anwendung <strong>der</strong> vorgenannten Vergünstigungen des Z<strong>in</strong>sbesteuerungsabkommenskann <strong>in</strong> Missbrauchs- o<strong>der</strong> Betrugsfällenverweigert werden. Und zwar deshalb, weil im Z<strong>in</strong>s -be steuerungs abkommen <strong>der</strong> ausdrückliche Vorbehalt aufgenommenwurde, dass sowohl seitens <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> als auch von Seiten<strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen EU-Mitgliedstaaten die jeweils geltenden nationaleno<strong>der</strong> im Abkommen vorgesehenen Bestimmungen zur Vermeidungvon Betrug o<strong>der</strong> Missbrauch zur Anwendung kommensollen.Die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> undEU-Mitgliedstaaten mit günstigerer steuerlicher Behandlung vonDividenden, Z<strong>in</strong>sen und Lizenzgebühren bleiben hiervon unberührt.10.5 Mehrwertsteuer.Obgleich die <strong>Schweiz</strong> ke<strong>in</strong> EU-Mitgliedsland ist, wurde ihr Mehrwertsteuersystemgemäss <strong>der</strong> damaligen Sechsten EU-Richtl<strong>in</strong>iezur Harmonisierung <strong>der</strong> Rechtsvorschriften <strong>der</strong> Mitgliedstaatenüber die Umsatzsteuern («Sechste Mehrwertsteuerrichtl<strong>in</strong>ie») alsSystem e<strong>in</strong>er nicht kumulativen, mehrstufigen Steuer mit Vorsteuerabzugkonzipiert. Infolgedessen wird die Mehrwert steuer<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> als <strong>in</strong>direkte Steuer nur auf Bundesebene auf denmeisten Waren und Dienstleistungen erhoben und kommt aufje<strong>der</strong> Stufe <strong>der</strong> Produktions- und Lieferkette zur Anwendung. Sieist als vom Leistungserbr<strong>in</strong>ger geschuldete Steuer ausgestaltet(d.h. die Steuerschuld wird auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> vom Leistungsempfängergezahlten Vergütung ermittelt).10.5.1 Steuerpflichtige PersonenJede Person, E<strong>in</strong>richtung, Personengeme<strong>in</strong>schaft ohne Rechtsfähigkeit,Anstalt usw., die e<strong>in</strong> Unternehmen betreibt (Erzielungvon E<strong>in</strong>nahmen durch gewerbliche o<strong>der</strong> berufliche Tätigkeit), istgrundsätzlich steuerpflichtig, sofern die steuerbaren Inlandumsätzem<strong>in</strong>destens CHF 100’000 pro Jahr betragen. Alle <strong>in</strong>ländischenBetriebsstätten e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>ländischen Stammhauses bilden geme<strong>in</strong>sammit <strong>der</strong> Muttergesellschaft e<strong>in</strong> Steuersubjekt. Betriebsstättene<strong>in</strong>es ausländischen Stammhauses gelten jeweils als eigenesSteuersubjekt.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201097


Betragen die E<strong>in</strong>nahmen e<strong>in</strong>es Steuersubjekts (Umsatz aussteuerbaren Warenlieferungen und Dienstleistungen) im Jahrweniger als CHF 100’000 (bei Sportvere<strong>in</strong>en und geme<strong>in</strong>nützigenInstitutionen CHF 150’000), ist es von <strong>der</strong> Steuerpflicht befreit.Es besteht allerd<strong>in</strong>gs die Möglichkeit, auf die Befreiung von <strong>der</strong>Steuerpflicht zu verzichten. Mit <strong>der</strong> Registrierung bei <strong>der</strong> EidgenössischenSteuerverwaltung erhält <strong>der</strong> Steuerpflichtige e<strong>in</strong>esechsstellige Mehrwertsteuer-Registrierungsnummer.10.5.2 Steuerbare LeistungenMehrwertsteuer wird auf folgende Arten von Leistungen erhoben:1. Lieferung von Waren <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> (e<strong>in</strong>schliesslichLiechtenste<strong>in</strong>), 2. Erbr<strong>in</strong>gen von Dienstleistungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>(e<strong>in</strong>schliesslich Liechtenste<strong>in</strong>), 3. Bezug von Dienstleistungen(und gewissen Inlandlieferungen) von Unternehmen mit Sitz imAusland im Wert von über CHF 10’000 pro Jahr und 4. Import vonWaren.Gewisse für Leistungsempfänger im Ausland erbrachte Dienstleistungen(sowie <strong>der</strong> Export von Waren und Lieferung von Warenim Ausland) werden bei voller Vorsteuererstattung nicht bzw. mite<strong>in</strong>em Steuersatz von 0 % besteuert. Die Lieferung von Waren immehrwertsteuerlichen S<strong>in</strong>n ist nicht auf Warenlieferungen gemässschweizerischem Handelsrecht beschränkt. Das Mehrwertsteuergesetznennt e<strong>in</strong>e Reihe von Geschäftsvorfällen, die im mehrwertsteuerlichenS<strong>in</strong>n als Warenlieferungen gelten, beispielsweise dieWartung von Masch<strong>in</strong>en, die Vermietung o<strong>der</strong> Verleasung vonGegenständen, <strong>der</strong> Handel mit Elektrizität usw.10.5.3 Steuerbarer BetragDie Basis für die Berechnung des Steuerbetrags für die Lieferungvon Waren und das Erbr<strong>in</strong>gen von Dienstleistungen ist dasdafür vere<strong>in</strong>barte bzw. vere<strong>in</strong>nahmte Bruttoentgelt (als Bar- o<strong>der</strong>Sachleistung). Die Vorsteuer, d.h. die beim Erwerb von Waren undDienstleistungen gezahlte Steuer, kann abgezogen werden. In <strong>der</strong>Konsequenz wird nur <strong>der</strong> Mehrwert besteuert (Netto-Allphasensteuer-Pr<strong>in</strong>zip).10.5.4 SteuersätzeDer Standardsatz beträgt 7,6 % (8 % ab 1. Januar 2011) für jedesteuerbare Warenlieferung o<strong>der</strong> Dienstleistung. Für Beherbergungsleistungengilt e<strong>in</strong> ermässigter Satz von 3,6 % (3,8 % ab1. Januar 2011). Bestimmte Arten von Waren und Dienstleistungenzur Deckung bestimmter Grundbedürfnisse, z.B. Wasserversorgungsleistungen,Nahrungsmittel und nicht alko holische Getränke,Vieh, Geflügel, Fische, Getreide und Säme reien, Bücherund Zeitungen, Dienstleistungen nicht gewerblicher Radio- undFernsehgesellschaften usw. unterliegen e<strong>in</strong>em reduzierten Satzvon 2,4 % (2,5 % ab 1. Januar 2011).Die Eidgenössische Steuerverwaltung bietet ferner e<strong>in</strong> vere<strong>in</strong>fachtesMehrwertsteuerverfahren für kle<strong>in</strong>e Unternehmen mite<strong>in</strong>em Umsatz von nicht mehr als CHF 5 Millionen und e<strong>in</strong>erSteuerschuld von nicht mehr als CHF 100’000 pro Jahr an. DieseKle<strong>in</strong>unternehmen können sich dafür entscheiden, die Mehrwertsteuerauf Basis e<strong>in</strong>es pauschalisierten Steuersatzes abzurechnen,<strong>der</strong> niedriger als <strong>der</strong> Standardsatz von 7,6 % ist, wennsie dafür auf das normale Verfahren zum Geltendmachen vonVorsteuer verzichten, die sonst von <strong>der</strong> auf die Umsätze erhobenenMehrwertsteuer abgezogen würde (Vorsteuerabzug). Diesevere<strong>in</strong>fachte Besteuerungsmethode muss m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Jahrbeibehalten werden, und – im Gegensatz zu den vierteljährlichenAbrechnungen im Normalfall – es muss nur zweimal jährlich e<strong>in</strong>eMehrwertsteuererklärung e<strong>in</strong>gereicht werden.10.5.5 SteuerausnahmenDas Gesetz unterscheidet zwischen <strong>der</strong> Befreiung und <strong>der</strong>Ausnahme von Umsätzen von <strong>der</strong> Mehrwertsteuer. In beidenFällen wird ke<strong>in</strong>e Mehrwertsteuer erhoben, es besteht jedoch e<strong>in</strong>Unterschied <strong>in</strong> Bezug auf die Vorsteuer.Bei Umsätzen, die von <strong>der</strong> Mehrwertsteuer ausgenommen s<strong>in</strong>d,ist ke<strong>in</strong> Vorsteuerabzug für die Steuern möglich, die im Rahmendes Generierens von mehrwertsteuerausgenommenen Umsätzenzu zahlen s<strong>in</strong>d. Von <strong>der</strong> Mehrwertsteuer ausgenommen s<strong>in</strong>dLeistungen <strong>in</strong> den Bereichen Gesundheit, Bildung, Kultur, Sport,Soziales, die meisten Bank- und Versicherungsleistungen, dieVermietung und <strong>der</strong> Verkauf von Immobilien sowie Umsätze ausGlücksspielen und Lotterien. Es besteht jedoch für die meistendieser ausgenommenen Umsätze die Möglichkeit, für <strong>der</strong>en freiwilligeVersteuerung zu optieren. Diese Option ist jedoch <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>efür Bank- und Versicherungsumsätze nicht möglich.Im Gegensatz zu den von <strong>der</strong> Mehrwertsteuer ausgenommenenLeistungen ist bei den steuerbefreiten Leistungen e<strong>in</strong> Vorsteuerabzugfür sämtliche Steuern möglich, die im Rahmen desGenerierens <strong>der</strong> betreffenden Umsätze zu entrichten s<strong>in</strong>d (echteBefreiung). E<strong>in</strong>e steuerbefreite Leistung ist z.B. <strong>der</strong>Export von Waren (siehe Kapitel 10.5.7).Nicht <strong>der</strong> Mehrwertsteuer unterliegen Leistungen im Ausland.Derartige Umsätze s<strong>in</strong>d im Allgeme<strong>in</strong>en das Ergebnis <strong>in</strong>ternationalerGeschäftsmodelle. E<strong>in</strong> typisches Beispiel hierfür wäre e<strong>in</strong>e98 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


<strong>Schweiz</strong>er Handelsgesellschaft, die Produkte bei e<strong>in</strong>em ausländischenHersteller e<strong>in</strong>kauft und sie an Kunden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Drittlandverkauft, wobei die Produkte direkt an diese Kunden versandtwerden. Leistungen im Ausland berechtigen dann zum Vorsteuerabzug,wenn sie nicht als von <strong>der</strong> Mehrwertsteuer ausgenommeneUmsätze qualifizieren.10.5.8 Internationale GeschäftstätigkeitDie vorgängig beschriebenen mehrwertsteuerlichen Grundregelnwirken sich bei e<strong>in</strong>er <strong>Schweiz</strong>er Handelsgesellschaft, die Produktebei e<strong>in</strong>em ausländischen Hersteller e<strong>in</strong>kauft und sie an Kunden<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Drittland verkauft, wobei die Produkte direkt an diesenKunden versandt werden, wie folgt aus:10.5.6 Abzug von VorsteuernE<strong>in</strong> für die Mehrwertsteuer registriertes Unternehmen haftet für dieauf sämtliche steuerbare Leistungen zu erhebende Mehrwertsteuerund zahlt se<strong>in</strong>erseits Mehrwertsteuer auf steuerbare Leistungen,die das Unternehmen bezieht (Vorsteuer). In den meisten Fällenkönnen die Vorsteuern von den <strong>in</strong>sgesamt fälligen Mehrwertsteuernabgezogen werden. In diesem Fall stellt die Mehrwertsteuer <strong>in</strong> <strong>der</strong>Regel ke<strong>in</strong>e zusätzliche Belastung für e<strong>in</strong> Unternehmen dar. DieMehrwertsteuer ist nur für den Endverbraucher e<strong>in</strong> echter Kostenaufwando<strong>der</strong> für e<strong>in</strong> Unternehmen, das an Geschäftsvorfällen beteiligtist, bei denen ke<strong>in</strong> Vorsteuerabzug geltend gemacht werdenkann (Unternehmen mit von <strong>der</strong> Mehrwertsteuer ausgenommenenUmsätzen, z.B. Banken und Versicherungen).Abb. 49: Internationale GeschäftstätigkeitDE * CH * ITSpediteurRechnungWarenlieferung* Auslandsumsatz, <strong>der</strong> nicht <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>er Mehrwertsteuer unterliegt10.5.7 ExporteWährend Exportgüter von <strong>der</strong> Mehrwertsteuer befreit s<strong>in</strong>d (mitVorsteuerabzug), unterliegen viele Dienstleistungen für e<strong>in</strong>enLeistungsempfänger im Ausland nicht <strong>der</strong> Mehrwertsteuer, wennsie als im Ausland erbrachte Dienstleistungen qualifizieren. Dasschweizerische Mehrwertsteuergesetz enthält allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>eListe von Dienstleistungen, die entwe<strong>der</strong> am Sitz des Leistungserbr<strong>in</strong>gerszu versteuern s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> die gemäss dieser Liste e<strong>in</strong>erbeson<strong>der</strong>en Regelung unterliegen (z.B. Dienstleistungen imZusammenhang mit Grundstücken; gastgewerbliche Dienstleistungen;Dienstleistungen <strong>in</strong> den Bereichen Kultur, Sportund Künste; Personenbeför<strong>der</strong>ungen usw.). Nicht <strong>in</strong> dieserListe enthaltene Dienstleistungen, die an e<strong>in</strong>en ausländischenLeistungsempfänger erbracht werden, unterliegen nicht <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong>er Mehrwertsteuer (Auffangtatbestand − das sogenannteEmpfängerortspr<strong>in</strong>zip kommt zur Anwendung).10.5.9 Unternehmen mit Sitz im AuslandAusländische Unternehmen, die Waren <strong>in</strong> die <strong>Schweiz</strong> liefern o<strong>der</strong>Dienstleistungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> erbr<strong>in</strong>gen und auf die Befreiungvon <strong>der</strong> Steuerpflicht verzichten möchten o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Wert überdem <strong>in</strong> Kapitel 10.5.1 genannten Schwellenwert liegt, müssenim Allgeme<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>en <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ansässigen Bevollmächtigtenfür Mehrwertsteuerzwecke benennen. Diese Unternehmenkönnen die Vorsteuer direkt geltend machen. Unternehmenmit Sitz im Ausland und ohne steuerpflichtige Aktivitäten <strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong> haben Anspruch auf e<strong>in</strong>e Rückerstattung <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>erMehrwertsteuer, wenn ihre Aktivitäten im Ausland nach demschweizerischen Mehrwertsteuergesetz die Voraussetzungenfür steuerbare Umsätze erfüllen würden und wenn das Land, <strong>in</strong>dem das Unternehmen se<strong>in</strong>en Sitz hat, <strong>Schweiz</strong>er Unternehmernumgekehrt die gleiche Behandlung gewährt (VAT Refund/MwSt.-Rückerstattungsverfahren).Der Anspruch auf Steuerbefreiung bzw. Nichtbesteuerung für e<strong>in</strong>esolche Dienstleistung muss jedoch durch die zugrunde liegendenUnterlagen wie z.B. Rechnungen, Verträge usw. nachgewiesenwerden. In jedem Fall ist es sehr wichtig, dass die Unterlagen entsprechendden Anfor<strong>der</strong>ungen des schweizerischen Mehrwertsteuergesetzeserstellt s<strong>in</strong>d. Das Gleiche gilt für Exportlieferungen,bei denen für die Steuerbefreiung e<strong>in</strong> zollamt licher Ausfuhrnachweiserfor<strong>der</strong>lich ist.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201099


10.6 Sonstige Steuern.10.6.1 StempelabgabenDie Steuerpflicht entsteht generell bei beson<strong>der</strong>en Rechtsgeschäftenwie z.B. bei <strong>der</strong> Ausgabe von Aktien (Emissionsabgabe)o<strong>der</strong> dem Handel mit Wertpapieren (Umsatzabgabe).Die Begründung und Erhöhung des Kapitals bei Kapitalgesellschaftenunterliegt e<strong>in</strong>er Emissionsabgabe <strong>in</strong> Höhe von 1 % desMarktwerts des Kapitalzuschusses, wobei die erste CHF 1 Milliondes e<strong>in</strong>gezahlten Kapitals steuerfrei ist, gleich, ob es sich umdie erstmalige o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e spätere E<strong>in</strong>lage handelt. Die Emissionsabgabewird ferner <strong>in</strong> Bezug auf e<strong>in</strong>ige Schuld<strong>in</strong>strumente wieAnleihen und Geldmarktpapiere erhoben und beträgt 0,06 bzw.0,12 % auf den Nennwert des jeweiligen Instruments für jedesJahr o<strong>der</strong> anteilige Jahr bis zu dessen Fälligkeit. Für Instrumentemit e<strong>in</strong>er Laufzeit von weniger als e<strong>in</strong>em Jahr gelten beson<strong>der</strong>eRegelungen.Die Übertragung von schweizerischen und ausländischen Wertpapieren,an denen e<strong>in</strong> <strong>Schweiz</strong>er Effektenhändler als Vertragsparteio<strong>der</strong> Vermittler beteiligt ist, unterliegt <strong>der</strong> Umsatzabgabe(oft auch als «Börsenumsatzsteuer» bezeichnet). Je nach Sitz desEmittenten (<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> o<strong>der</strong> im Ausland) beträgt <strong>der</strong> Steuersatz0,15 o<strong>der</strong> 0,3 %, berechnet auf das Entgelt für die gehandeltenWertpapiere.Als schweizerische Effektenhändler gelten alle Personen, diegewerbsmässig Wertpapiere für eigene o<strong>der</strong> fremde Rechnungkaufen o<strong>der</strong> verkaufen, e<strong>in</strong>schliesslich <strong>Schweiz</strong>er Banken undsonstiger bankähnlicher <strong>Schweiz</strong>er Institute, ebenso Unternehmen,die steuerbare Wertpapiere halten, <strong>der</strong>en BuchwerteCHF 10 Millionen übersteigen, sowie ausländische Mitglie<strong>der</strong>e<strong>in</strong>er schweizerischen Börse (sogenannte «Remote Members»)<strong>in</strong> Bezug auf <strong>in</strong>ländische Titel, die an <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>erischen Börsenotiert s<strong>in</strong>d.10.6.2 LiegenschaftssteuernKapitalgew<strong>in</strong>ne aus unbeweglichem Vermögen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>unterliegen entwe<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er speziellen kantonalen Grundstückgew<strong>in</strong>nsteuero<strong>der</strong> <strong>der</strong> normalen Gew<strong>in</strong>nsteuer, je nachdem,welches System im entsprechenden Kanton angewandt wird, <strong>in</strong>dem sich die Immobilie bef<strong>in</strong>det. Das Recht zur Besteuerungsolcher Gew<strong>in</strong>ne ist den Kantonen und Geme<strong>in</strong>den vorbehalten.Darüber h<strong>in</strong>aus unterliegt die Übertragung von Liegenschaften<strong>in</strong> den meisten Kantonen e<strong>in</strong>er Grun<strong>der</strong>werbssteuer (Handän<strong>der</strong>ungssteuer),während auf Bundesebene ke<strong>in</strong>erlei Steuern dieserArt erhoben werden. Die Grun<strong>der</strong>werbssteuer bemisst sich <strong>in</strong> <strong>der</strong>Regel nach dem Kaufpreis <strong>der</strong> Immobilie und wird normalerweisevom Käufer bezahlt. Je nach Kanton variiert <strong>der</strong> anzuwendendeSteuersatz zwischen 1 und 3 %.Darüber h<strong>in</strong>aus erhebt rund die Hälfte <strong>der</strong> Kantone e<strong>in</strong>e «spezielleVermögenssteuer» auf Immobilien, die jedes Jahr zusätzlich zurallgeme<strong>in</strong>en Vermögenssteuer fällig wird. Die Steuer wird dorterhoben, wo sich die Immobilie bef<strong>in</strong>det, und bemisst sich nachdem Markt- o<strong>der</strong> Ertragswert <strong>der</strong> Liegenschaft ohne Abzug vonSchulden. Der anwendbare Steuersatz beträgt zwischen 0,03 und0,3 %.10.7 Doppelbesteuerungsabkommen.Um den Effekt e<strong>in</strong>er Doppelbesteuerung <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> und imAusland möglichst ger<strong>in</strong>g zu halten, hat die <strong>Schweiz</strong> Steuerabkommen<strong>in</strong> Bezug auf direkte E<strong>in</strong>kommenssteuern mit allen wichtigenIndustrienationen und vielen an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n geschlossen. Diemeisten dieser Abkommen orientieren sich an den Grundsätzen desOECD-Musterabkommens, <strong>in</strong> dem festgelegt ist, wo E<strong>in</strong>künfte o<strong>der</strong>Vermögen zu versteuern s<strong>in</strong>d, und die Verfahren zur Vermeidunge<strong>in</strong>er Doppelbesteuerung beschrieben werden. Die <strong>Schweiz</strong> hatsich für die Freistellungsmethode entschieden, nach <strong>der</strong> im Auslan<strong>der</strong>zielte E<strong>in</strong>künfte von <strong>der</strong> Besteuerung <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> befreit s<strong>in</strong>d.Die jeweiligen E<strong>in</strong>künfte und Vermögenswerte werden lediglich zurBerechnung des anzuwendenden Steuersatzes herangezogen (Progressionsvorbehalt).Bei bestimmten E<strong>in</strong>künften (Dividenden, Z<strong>in</strong>senund Lizenzgebühren) s<strong>in</strong>d beide Staaten – <strong>der</strong> Staat, <strong>in</strong> dem <strong>der</strong>Ertrag erzielt wird, und <strong>der</strong> Wohnsitzstaat des Empfängers –berechtigt, diese zu besteuern. Das Doppelbesteuerungsabkommenbeschränkt jedoch das Besteuerungsrecht des Quellenlandes,wobei die betreffende Quellensteuer auf die im Wohnsitzland desEmpfängers erhobene Steuer angerechnet werden kann. Bis datos<strong>in</strong>d über 70 Steuerabkommen sowie seit dem 1. Juli 2005 die BilateralenVerträge mit <strong>der</strong> EU <strong>in</strong> Kraft. Da <strong>Schweiz</strong>er Steu erabkommenals <strong>in</strong>ternationale Abkommen behandelt werden, gehen sie denRegelungen von Bund und Kanton/Geme<strong>in</strong>de grundsätzlich vor.100 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


<strong>Schweiz</strong>er Doppelbesteuerungsabkommen gelten für (natürlicheund juristische) Personen, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>der</strong> o<strong>der</strong> <strong>in</strong> beiden Vertragsstaaten e<strong>in</strong>en Wohnsitz haben. Wie schon <strong>in</strong> Abschnitt10.3.5 erwähnt, erfüllen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ansässige Steuerpflichtige,die die Pauschalbesteuerung beantragen, generell auch dieVoraussetzungen für Steuererleichterungen nach dem Steuerabkommen.E<strong>in</strong>ige Abkommen enthalten jedoch beson<strong>der</strong>eAuflagen, die zu erfüllen s<strong>in</strong>d, um <strong>in</strong> den Genuss <strong>der</strong> Vorteile desangewandten Abkommens kommen zu können.Neben den Steuerabkommen für direkte E<strong>in</strong>kommenssteuernhat die <strong>Schweiz</strong> auch mehrere Steuerabkommen im BereichErbschafts- und Nachlasssteuer geschlossen. Verhandlungenüber e<strong>in</strong> Doppelbesteuerungsabkommen im H<strong>in</strong>blick auf Schenkungssteuerhat es bislang nicht gegeben. Darüber h<strong>in</strong>aus gibt ese<strong>in</strong>ige Son<strong>der</strong>abkommen <strong>in</strong> Bezug auf Grenzgänger, die Besteuerungvon <strong>in</strong>ternationalen Luftverkehrs- und Transportleistungen,und die Steuersituation von <strong>in</strong>ternationalen Organisationen und<strong>der</strong>en Beschäftigten.Ihr Kontakt <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>PricewaterhouseCoopers AGBianca Patkòs, Tax Senior ManagerGerman Tax DeskBirchstrasse 160CH-8050 ZürichTelefon: +41 58 792 42 21E-Mail: German-Desk@ch.pwc.comEidgenössisches F<strong>in</strong>anzdepartement EFDwww.efd.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., engl., franz., it.10.8 Verrechnungspreisvorschriften.Gemäss schweizerischem Steuerrecht müssen Transaktionenzwischen Konzerngesellschaften zu marktüblichen Bed<strong>in</strong>gungenerfolgen (Fremdvergleichspr<strong>in</strong>zip). Die <strong>Schweiz</strong> verfügt nicht übere<strong>in</strong>e separate Verrechnungspreisgesetzgebung und plant auchnicht, dass e<strong>in</strong>e solche <strong>in</strong> absehbarer Zeit <strong>in</strong> Kraft tritt. Stattdessenfolgen die <strong>Schweiz</strong>er Steuerbehörden den Verrechnungspreisrichtl<strong>in</strong>ien<strong>der</strong> OECD, um zu ermitteln, ob e<strong>in</strong>e Transaktionzwischen verbundenen Parteien zu marktüblichen Bed<strong>in</strong>gungenerfolgt ist. In <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> müssen ke<strong>in</strong>e spezifischen Dokumentationsanfor<strong>der</strong>ungenfür Verrechnungspreiszwecke beachtetwerden. E<strong>in</strong> Unternehmen, das geschäftlich <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> tätigist, sollte jedoch stets die entsprechenden Unterlagen bereithalten,mit denen sich die Durchführung von Transaktionen mitverbundenen Parteien zu objektiven marktüblichen Bed<strong>in</strong>gungenbelegen lässt.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010101


11. Infrastruktur.Die <strong>Schweiz</strong> ist dank e<strong>in</strong>em dichten Netz von Strassen-,Bahn- und Flugverb<strong>in</strong>dungen eng <strong>in</strong> die europäische Verkehrs<strong>in</strong>frastrukture<strong>in</strong>gebettet. Häufige und sichere Verb<strong>in</strong>dungengewährleisten reibungslose und speditive PersonenundWarentransporte. Die Versorgung mit Energie, Wasser,Kommunikations- und Postdienstleistungen ist je<strong>der</strong>zeit gewährleistet.E<strong>in</strong> gut ausgebautes Gesundheitswesen sichert<strong>der</strong> Bevölkerung Zugang zu mediz<strong>in</strong>ischer Versorgung ohnelange Anfahrtswege.Abb. 50: Qualität <strong>der</strong> Infrastruktur, 20081 = unterentwickelt, 7 = umfassend und effizient1 <strong>Schweiz</strong> 6,82 S<strong>in</strong>gapur 6,73 Hongkong SAR 6,74 Österreich 6,65 Frankreich 6,66 Deutschland 6,59 Dänemark 6,312 Luxemburg 6,114 USA 5,915 Belgien 5,817 Japan 5,818 Nie<strong>der</strong>lande 5,833 Vere<strong>in</strong>igtes Königreich (UK) 5,265 Irland 4,166 Ch<strong>in</strong>a 4,072 Italien 3,881 Brasilien 3,486 Russland 3,389 Indien 3,2Quelle: World Economic Forum, The Global Competitiveness Report 2009 – 2010Departement für Umwelt, Verkehr, Energie undKommunikation (UVEK)www.uvek.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., engl., franz., it.11.1 Verkehr.Für die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen kann sichdie <strong>Schweiz</strong>er Wirtschaft auf e<strong>in</strong>e vorzügliche Distributions<strong>in</strong>frastrukturstützen. Für den motorisierten Verkehr gehört sie mit 1,7km Strasse pro Quadratkilometer Fläche zu den am dichtestenerschlossenen Län<strong>der</strong>n des Kont<strong>in</strong>ents. Die Verkehrspolitik <strong>der</strong>Bundesbehörden will <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die Standortqualität desLandes verbessern und gleichzeitig die zunehmende Mobilitätumweltverträglich bewältigen.11.1.1 StrassennetzDas <strong>Schweiz</strong>er Autobahnnetz ist e<strong>in</strong>es <strong>der</strong> dichtesten <strong>der</strong> Welt.Aktuell s<strong>in</strong>d 1’763,6 km Nationalstrassen <strong>in</strong> Betrieb, die alle Landesgegendenerschliessen. Im Endausbau soll das Netz 1’892,5 kmumfassen (Fertigstellung voraussichtlich <strong>in</strong> 15 Jahren). Bemerkenswertist <strong>der</strong> hohe Tunnelanteil: Heute s<strong>in</strong>d 220 Tunnels mit e<strong>in</strong>erGesamtlänge von 200 Kilometern <strong>in</strong> Betrieb. Je<strong>der</strong> 9. Kilometerverläuft unterirdisch. Zu mehr als drei Vierteln s<strong>in</strong>d die <strong>Schweiz</strong>erNationalstrassen m<strong>in</strong>destens vierspurige, richtungsgetrennte Autobahnen.Die Nationalstrassen s<strong>in</strong>d auch Hauptachsen des <strong>in</strong>ternati-102 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


onalen Verkehrs. Von grosser Bedeutung <strong>in</strong> Europa ist die Verb<strong>in</strong>dungvon Deutschland nach Italien durch den Gotthardtunnel.Um die Autobahnen des Landes benützen zu können, muss fürjedes <strong>in</strong>- und ausländische Motorfahrzeug bis zu 3,5 t gegenZahlung e<strong>in</strong>er Gebühr (von zurzeit 40 CHF) e<strong>in</strong>e Vignette gelöstwerden. Diese jeweils für e<strong>in</strong> Kalen<strong>der</strong>jahr gültigen Vignetten s<strong>in</strong>dunter an<strong>der</strong>em bei Zoll-, Post- und Tankstellen sowie Bahnhöfenerhältlich. Für die Benützung <strong>der</strong> die Alpen durchquerenden AutobahntunnelGotthard und San Bernard<strong>in</strong>o werden ke<strong>in</strong>e speziellenTunnelgebühren erhoben.Auf Lastwagen wird e<strong>in</strong>e leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe(LSVA) erhoben, für <strong>der</strong>en Höhe auch das Gewicht unddie Schadstoffemissionskategorie (Euro 0 – III) dieser Fahrzeugee<strong>in</strong>e Rolle spielt. Für den Transit von Basel nach Chiasso zahlen40 t-Lastwagen e<strong>in</strong>e Abgabe <strong>in</strong> Höhe von 180 bis 220 Euro. FürLastwagen über 3,5 t gilt zudem <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> e<strong>in</strong> Nacht- undSonntagsfahrverbot.Bundesamt für Strassen ASTRAwww.astra.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., engl., franz., it.Strassenverkehrsämterwww.asa.chSprachen: dt., franz.Zoll<strong>in</strong>formationen zur leistungsabhängigenSchwerverkehrsabgabe (LSVA)www.ezv.adm<strong>in</strong>.chL<strong>in</strong>k: Zoll<strong>in</strong>formation Firmen/Steuern und AbgabenSprachen: dt., engl., franz., it.11.1.2 SchieneDank Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit <strong>der</strong> öffentlichen Verkehrsbetriebes<strong>in</strong>d die <strong>Schweiz</strong>er die fleissigsten Bahnkunden <strong>in</strong> ganzEuropa. Jeden Tag befahren 9’000 Züge das 3’000 km lange Netz<strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>erischen Bundesbahnen SBB. Zusätzlich zu den SBBgibt es <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> e<strong>in</strong>e Reihe von Privatbahnen, die auf e<strong>in</strong>emSchienennetz von etwas mehr als 2’000 km verkehren. Trotz <strong>der</strong>europaweit höchsten Auslastung des Schienennetzes verkehrendie Züge sehr pünktlich: 19 von 20 Reisezügen treffen mit wenigerals 5 M<strong>in</strong>uten Abweichung vom Fahrplan im Bestimmungsbahnhofe<strong>in</strong>. Um Bevölkerung und Umwelt zu schützen, wird <strong>der</strong>Güterverkehr <strong>in</strong> Zukunft vermehrt von <strong>der</strong> Strasse auf die Schieneverlagert werden.Drei laufende grosse Bahnvorhaben br<strong>in</strong>gen <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> undEuropa mittel- und langfristig wichtige Vorteile. Sie erhöhen dieTransportkapazitäten, entlasten die Strassen vom Personen- undGüterverkehr und tragen zur Schonung des ökologisch sensiblenAlpenraumes bei:• «Bahn 2000»: Neubaustrecken im schweizerischen Mittellan<strong>der</strong>möglichen den Halbstundentakt im Fernverkehr. Sie optimierendie Anschlüsse unter den Zentren und sorgen für markantkürzere Reisezeiten• «AlpTransit/NEAT»: Die alpenquerenden NeubaustreckenLötschberg und Gotthard sorgen für neue, schnelle Nord-Süd-Verb<strong>in</strong>dungen und ermöglichen wesentliche Kapazitäts- undAngebotserweiterungen. Im Fernreiseverkehr verkürzen sich dieFahrzeiten durch den bereits <strong>in</strong> Betrieb genommenen 34 kmlangen Lötschberg-Basistunnel: Mailand erreicht man vonBern aus nun <strong>in</strong> weniger als 2 3/4 Stunden. Im Güterverkehrdient die neue Lötschberg-Basisstrecke dem wichtigen Ziel <strong>der</strong>schweizerischen Verkehrspolitik, den alpenquerenden Transitgüterverkehrvon <strong>der</strong> Strasse auf die Schiene umzulagern. Sieermöglicht e<strong>in</strong>e starke Erhöhung <strong>der</strong> Transportkapazitäten unddank grösserer Tunnelquerschnitte das Passieren schwerererGüterzüge (Shuttle-Profil). Die NEAT wird gestaffelt realisiert;<strong>der</strong> 57 km lange Gotthard-Basistunnel wird als längster Tunnel<strong>der</strong> Welt voraussichtlich 2016 eröffnet• Anschluss an das europäische Hochgeschw<strong>in</strong>digkeitsnetz: DieE<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> das europäische Hochgeschw<strong>in</strong>digkeitsnetz (TGV/ICE) macht die <strong>Schweiz</strong> zur wichtigen Drehscheibe im künftigenSchnellbahnnetz Europas. Zur besseren Anb<strong>in</strong>dung an das europäischeHochgeschw<strong>in</strong>digkeitsnetz <strong>in</strong>vestiert <strong>der</strong> Bund bis Ende2015 1’090 Mio. CHF (Preisstand 2003) <strong>in</strong> das Eisenbahnnetz.Damit werden die Reisezeiten aus <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> zu den StädtenParis, Lyon, München, Ulm und Stuttgart verkürzt<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010103


<strong>Schweiz</strong>erische Bundesbahnen (SBB)www.sbb.chSprachen: dt., engl., franz., it.Zürich abgewickelt. Aber auch die beiden an<strong>der</strong>en <strong>in</strong>ternationalenFlughäfen Genf und Euro-Airport Basel s<strong>in</strong>d zunehmend wichtigeFrachtstützpunkte, namentlich für Express- und Kurierdienste. Dieweltweit führenden Express-, Paket- und Kurierdienste verzeichnene<strong>in</strong>e stetig positive Volumenentwicklung.Bundesamt für Verkehr BAVwww.bav.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., engl., franz., it.Die Flughäfen von Bern, Lugano und St.Gallen-Altenrhe<strong>in</strong> bietenebenfalls täglich attraktive L<strong>in</strong>ienverb<strong>in</strong>dungen nach Europadest<strong>in</strong>ationenan. Sitten und St. Moritz-Samedan haben saisonaleGeschäftsverb<strong>in</strong>dungen, die nicht nur touristisch bedeutsam s<strong>in</strong>d,son<strong>der</strong>n für den gesamten Dienstleistungsbereich Zeitgew<strong>in</strong>nebr<strong>in</strong>gen.11.1.3 LuftverkehrDer Flughafen Zürich gehört zu den wichtigen Verkehrsknotenpunkten<strong>in</strong> Europa. Passagiere schätzen den herausragendenServicestandard am Airport Zürich. Dies belegt dessen Spitzenplatzierungbei den jährlich durchgeführten Airport Service Quality(ASQ) Awards. Zürich belegt den ersten Rang vor den FlughäfenSouthampton (England) und Oporto (Portugal). Weltweit rangiertZürich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Kategorie <strong>der</strong> Flughäfen mit 15 bis 25 Mio. Passagierenauf dem zweiten Platz h<strong>in</strong>ter Taipei und vor San Diego.2008 benutzten rund 22 Mio. Passagiere den Airport Zürich. DasFrachtvolumen betrug im gleichen Zeitraum 387’671 t. Zurzeitwerden 151 Dest<strong>in</strong>ationen <strong>in</strong> 4 Kont<strong>in</strong>enten und 63 Län<strong>der</strong>n bedient.77 % <strong>der</strong> Flüge verb<strong>in</strong>den die <strong>Schweiz</strong> mit Europa, während23 % auf Interkont<strong>in</strong>entalflüge entfallen. Interkont<strong>in</strong>entalflüge verb<strong>in</strong>denZürich mit 45 Städten <strong>in</strong> 28 Län<strong>der</strong>n rund um den Globus.Die beiden an<strong>der</strong>en <strong>in</strong>ternationalen Flughäfen Genf und Euro-Airport Basel zeichnen sich ebenfalls durch e<strong>in</strong>e Vielzahl von Verb<strong>in</strong>dungenzu den wichtigsten europäischen Wirtschaftszentrensowie zum Teil Direktflüge nach Überseedest<strong>in</strong>ationen aus. DasPassagieraufkommen <strong>in</strong> Genf betrug 2008 11,5 Millionen, dasFrachtvolumen 48’894 t. Für Basel betragen die entsprechendenZahlen 4,2 Mio. und 38’786 t.Luftverkehrwww.swissworld.orgSuchbegriff: LuftverkehrSprachen: dt., engl., franz., it., span., russ., ch<strong>in</strong>., jap.Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZLwww.aviation.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., engl., franz., it.Flughafen Zürichwww.flughafen-zuerich.chSprachen: dt., engl., franz.Flughafen GenfDie geografische Lage <strong>der</strong> drei <strong>in</strong>ternationalen Flughäfen im Grenzgebietzu Nachbarlän<strong>der</strong>n ermöglicht den weltweiten Handel vomund <strong>in</strong> den EU-Raum über die <strong>Schweiz</strong>. Die Luftfracht ist e<strong>in</strong> wichtigerGüterverkehrszweig für die exportorientierten Unternehmen<strong>in</strong> diesen Regionen: Erzeugnisse aus <strong>der</strong> Spezialitätenchemie undPharmazie, Hightechprodukte, Zulieferteile <strong>der</strong> Automobil<strong>in</strong>dustriesowie ver<strong>der</strong>bliche Waren s<strong>in</strong>d die wichtigsten Exportprodukte.Drei Viertel <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>er Luftfracht werden über den Cargo-Hubwww.gva.chSprachen: dt., engl., franz.104 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Abb. 51: Direkte Flugverb<strong>in</strong>dungen <strong>in</strong>terkont<strong>in</strong>ental ab Zürich (ZRH) und Genf (GVA), 2009an m<strong>in</strong>destens fünf Tagen pro Woche; <strong>in</strong> Klammern (): Flughafen: Anzahl Flüge täglich; Flugdauer1 Montreal (ZRH: 1; 8:10h)2 Toronto (ZRH: 2; 8:50h)3 Chicago (ZRH: 1; 9:40h)4 Philadelphia (ZRH: 1; 9:05h)5 New York Newark(GVA: 1; 8:45h; ZRH: 2; 9:05h)6 New York JFK(GVA: 1; 8:35h; ZRH: 3; 8:40h)7 Boston (ZRH: 1; 8:15h)8 Wash<strong>in</strong>gton (ZRH: 1; 9:10h)9 Atlanta (ZRH: 1; 10:25h)10 Miami (ZRH: 1; 10:25h)11 Los Angeles (ZRH: 1; 12:30h)17 Marrakesch (GVA: 1; 3:15h) 23 Mumbai (ZRH: 1; 8:15h) 28 Tokio (ZRH: 1; 11:50h)12 São Paulo (ZRH: 1; 12:00h)13 Johannesburg (ZRH: 1; 10:25h)14 Dar es Salaam (ZRH: 1; 9:40h)15 Nairobi (ZRH: 1; 7:40h)16 Kairo (GVA: 1; 4:05h; ZRH: 1; 3:55h)18 Doha (GVA: 1; 6:10h;ZRH: 1; 6:00h)19 Abu Dhabi (GVA: 1; 6:25h)20 Dubai (ZRH: 3; 6:05h)21 Muskat (ZRH: 1; 7:50h)22 Delhi (ZRH: 1; 7:45h)24 Bangkok (ZRH: 2; 11:00h)25 S<strong>in</strong>gapur (ZRH: 3; 12:05h)26 Hongkong (ZRH: 1; 11:55h)27 Shanghai (ZRH: 1; 11:30h)Für <strong>in</strong>ternational tätige Unternehmen werden kurzfristig planbareGeschäftsflüge mit eigenen o<strong>der</strong> im Pool genutzten Bus<strong>in</strong>ess-Jets immer wichtiger. Für den Geschäftsflugverkehr f<strong>in</strong>den sichzumeist jet-taugliche regionale Flugplätze, zusätzlich zu denLandesflughäfen, über das ganze Land verteilt. Ihre mo<strong>der</strong>ne Infrastrukturist für den Geschäftsflugverkehr e<strong>in</strong>gerichtet. Sie bietetentwe<strong>der</strong> Zollabfertigung o<strong>der</strong> erlaubt sogenannten zugelassenengrenzüberschreitenden Verkehr, <strong>der</strong> Personen aus dem Schengen-Raumoffensteht.Dachverband <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>erischen Luft- und Raumfahrtwww.aerosuisse.chSprachen: dt., franz.Flugzeughalter- und Pilotenverbandwww.aopa.chSprachen: dt., franz.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010105


Abb. 52: Landesflughäfen und regionale Flugplätze <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>das auf die Gestaltung <strong>der</strong> Stromverbrauchstarife auswirken. Mitleichter Verzögerung zur Strommarktliberalisierung wird auch dieÖffnung des Gasmarktes vollzogen.Bundesamt für Energie BFEwww.energie-schweiz.chSprachen: dt., engl., franz., it.Gruppe Grosser StromkundenQuelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZLwww.stromkunden.chSprache: dt.11.2 Energie.Die Versorgung mit Energie ist über das ganze Land flächendeckendsichergestellt. 45,2 % des Bruttoenergieverbrauchs wurdenim Jahr 2007 <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> durch Erdölprodukte abgedeckt.25,2 % lieferten die Atomkraftwerke und 11,5 % wurde mit Hilfevon Wasserkraft produziert. Ebenfalls e<strong>in</strong>e relativ wichtige Rollespielt das Erdgas, das 2004 9,7 % des Energiebedarfs abdeckte.23,9 % des Endverbrauchs wird durch Elektrizität gedeckt, diegrösstenteils im Inland erzeugt wird (Wasserkraftwerke: 55 %,Kernkraftwerke: 40 %). Die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> das europäische Verbundsystemstellt sicher, dass überall <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> die Versorgungmit Elektrizität garantiert ist, und dies auch bei beson<strong>der</strong>sgrossem Stromverbrauch. Das gilt auch für die an<strong>der</strong>en EnergieträgerGas und Erdöl. Für die Kraftstoffversorgung steht e<strong>in</strong>dichtes Netz von über 3’500 Tankstellen für Benz<strong>in</strong> und Dieselsowie über 60 für Erd- und Biogas zur Verfügung. Der Benz<strong>in</strong>preisist im Vergleich mit den Nachbarstaaten mo<strong>der</strong>at (15 % günstigerals <strong>in</strong> Deutschland und Italien, 23 % günstiger als <strong>in</strong> Frankreich,10 % günstiger als <strong>in</strong> Österreich).Der <strong>Schweiz</strong>er Strommarkt ist stark fragmentiert: die Versorgungmit elektrischer Energie wird durch rund 900 Elektrizitätsversorgungsunternehmen(EVU), darunter 7 Verbundunternehmen undrund 80 Produzenten, sichergestellt. Ab 2009 wird <strong>der</strong> Strommarktschrittweise geöffnet. Zuerst können die Grossverbraucher(ab 100’000 kWh pro Jahr) ihren Lieferanten selber auswählen.Voraussichtlich 2014 erhalten alle Endkunden diese Möglichkeit.Je weiter die Liberalisierung fortschreitet, desto mehr wird sich11.3 Wasser.Die <strong>Schweiz</strong> ist e<strong>in</strong> wasserreiches Land. 6 % <strong>der</strong> SüsswasservorräteEuropas lagern <strong>in</strong> den <strong>Schweiz</strong>er Alpen. Das Gotthardmassivim Zentrum <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>er Alpen ist e<strong>in</strong>e kont<strong>in</strong>entale Wasserscheide:Von hier fliesst <strong>der</strong> Rhe<strong>in</strong> <strong>in</strong> die Nordsee, die Rhone <strong>in</strong>swestliche Mittelmeer, <strong>der</strong> Tic<strong>in</strong>o (Po) <strong>in</strong>s Adriatische Meer und <strong>der</strong>Inn (Donau) <strong>in</strong>s Schwarze Meer.Wasser, Bundesamt für Umwelt BAFUwww.bafu.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., engl., franz., it.11.3.1 Tr<strong>in</strong>kwasserIn <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> fliesst zu je<strong>der</strong> Zeit und aus sämtlichen Wasserleitungene<strong>in</strong>wandfreies Tr<strong>in</strong>kwasser, das die Re<strong>in</strong>heitsanfor<strong>der</strong>ungenvon M<strong>in</strong>eralwasser erfüllt, jedoch um den Faktor 1’000günstiger ist. Selbst an öffentlichen Brunnen kann das Wasser bedenkenlosgetrunken werden. Pro Jahr werden nur 2 % <strong>der</strong> jährlichenNie<strong>der</strong>schlagsmenge für die Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung genutzt.Rund 400 Liter Wasser pro Kopf und Tag verbraucht die Bevölkerung<strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> <strong>in</strong> Haushalten, Industrie und Gewerbebetrieben.Davon entfallen im Mittel 160 Liter auf den Haushaltsverbrauch.Tr<strong>in</strong>kwasser ab Wasserleitung kostet im <strong>Schweiz</strong>er Durchschnitt106 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


und 1.60 CHF pro Tausend Liter. Bei täglichen Kosten von 0,26CHF pro Person ergibt das für e<strong>in</strong>en 3-Personen-Haushalt Kostenvon knapp 0,80 CHF pro Tag. 80 % des Verbrauchs werden durchGrundwasser aus För<strong>der</strong>brunnen und Quellen gedeckt, <strong>der</strong> Reststammt hauptsächlich aus Seen.Tr<strong>in</strong>kwasserwww.tr<strong>in</strong>kwasser.chSprachen: dt., franz., it.11.3.2 Abwasserentsorgung und GewässerschutzDie Position als «Wasserschloss Europas» verpflichtet die<strong>Schweiz</strong> zu beson<strong>der</strong>en Anstrengungen im Gewässerschutz.Die Re<strong>in</strong>igung von verschmutztem Abwasser ist e<strong>in</strong>e zw<strong>in</strong>gendeVoraussetzung, um die Gewässerökosysteme langfristig zuerhalten. Dank mo<strong>der</strong>ner Abwasserre<strong>in</strong>igungstechnik ist Baden<strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em <strong>der</strong> vielen Seen und Flüsse e<strong>in</strong> Gesundheitsrisiko.Das verschmutzte Wasser aus Haushalt, Industrie, Gewerbe undLandwirtschaft wird über Kanalisationsleitungen von 40’000 kmbis 50’000 km Länge <strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igung zugeführt. 97 % <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>erHaushalte s<strong>in</strong>d heute an e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> landesweit 900 Kläranlagenangeschlossen.11.4 Kommunikation.Die soziale und wirtschaftliche Bedeutung <strong>der</strong> Informations- undKommunikationstechnologien (IKT) wächst rasant. In <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>s<strong>in</strong>d ca. 77 % <strong>der</strong> Haushalte mit Computern ausgestattet. Derhohe Verbreitungsgrad von Informations- und Kommunikationstechnologien<strong>in</strong> <strong>Schweiz</strong>er Haushalten ist e<strong>in</strong>e gute Voraussetzungfür die weitere Entwicklung des privaten elektronischenGeschäftsverkehrs.Im Jahr 2006 wies die <strong>Schweiz</strong> mit 2’763 Euro pro E<strong>in</strong>wohner diehöchsten Ausgaben für IKT aus, gefolgt von Schweden, Dänemarkund Japan. In <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> entfielen 56 % <strong>der</strong> IKT-Gesamtausgabenauf Informationstechnologien und 44 % auf Kommunikationstechnologien.Im Jahr 2006 machten die IKT-Ausgabenrund 6,64 % des Brutto<strong>in</strong>landproduktes (BIP) aus; damit liegt die<strong>Schweiz</strong> h<strong>in</strong>ter Japan und Schweden auf dem dritten Platz.31 von 100 E<strong>in</strong>wohnern nutzen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> das Internet überBreitbandanschlüsse (Stand Dezember 2007). Damit liegt die<strong>Schweiz</strong> über dem Durchschnitt <strong>der</strong> OECD-Län<strong>der</strong> und zählt zuden führenden Län<strong>der</strong>n. Zurzeit wird schweizweit <strong>der</strong> Ausbau des«Fiber to the Home» (FTTH) vorangetrieben, e<strong>in</strong> Fernmeldenetz,das bis <strong>in</strong> jedes Geschäfts-, Mehr- o<strong>der</strong> E<strong>in</strong>familienhaus überGlasfaser (Lichtwellenleiter) geführt wird.Abb. 53: Internetabonnenten, 2007Abonnenten/Abonnent<strong>in</strong>nen von Hochgeschw<strong>in</strong>digkeits-Internetanschlüssen pro 100 E<strong>in</strong>wohner/<strong>in</strong>nenDänemark 35,1Nie<strong>der</strong>lande 34,8Norwegen 31,2<strong>Schweiz</strong> 31,0F<strong>in</strong>nland 30,7Korea 30,5Schweden 30,3Kanada 26,6Grossbritannien 25,8Belgien 25,7Frankreich 24,6Deutschland 23,8Vere<strong>in</strong>igte Staaten 23,3Japan 22,1OECD 20,0Österreich 19,6Irland 18,1DSL-AbonnentenSpanien 18,0KabelmodemabonnentenItalien 17,2Glasfaser/LANPortugal 14,4Abonnenten an<strong>der</strong>erHoch geschw<strong>in</strong>digkeitsanschlüsseQuelle: OECDBundesamt für Kommunikation (BAKOM)www.bakom.chSprachen: dt., engl., franz., it.Informationsgesellschaft – Indikatorenwww.bfs.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., franz.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010107


Registrierungsstelle Internetdoma<strong>in</strong>s (.ch, .li)www.nic.chSprachen: dt., engl., franz., it..11.5 Post.Die <strong>Schweiz</strong>erische Post versorgt das Land flächendeckend (Universaldienst),ihre Zuverlässigkeit ist sprichwörtlich und erreichtimmer wie<strong>der</strong> europäische Spitzenwerte.In den letzten Jahren hat sich <strong>der</strong> Postmarkt grundlegend geän<strong>der</strong>t.Neben <strong>der</strong> staatlichen Post bieten heute <strong>in</strong> den erlaubtenBereichen zahlreiche Privatunternehmen Postdienstleistungenan. Der Paketmarkt (über 1 kg) ist seit 2004 liberalisiert. Seit April2006 können auch Briefe, die schwerer als 100 g s<strong>in</strong>d, von privatenPostunternehmern beför<strong>der</strong>t werden, sofern diese über dienotwendige Konzession verfügen. Dem Postmonopol unterstehtnur noch die Beför<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> adressierten <strong>in</strong>ländischen undaus dem Ausland e<strong>in</strong>gehenden Briefpostsendungen, die nichtschwerer als 100 g s<strong>in</strong>d. Per 1. Juli 2009 soll das Briefmonopolauf 50 g gesenkt werden. Weitere Liberalisierungsschritte s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>Vorbereitung.Mit mehr als 2’500 Poststellen ist das Poststellennetz sehr engmaschig.In e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>ternationalen Vergleich mit sieben an<strong>der</strong>eneuropäischen Län<strong>der</strong>n weist die <strong>Schweiz</strong> flächenbezogen diegrösste Poststellendichte und die ger<strong>in</strong>gste durchschnittliche Distanzzur nächsten Poststelle auf. Darüber h<strong>in</strong>aus bietet die PostLogistikgesamtlösungen von <strong>der</strong> Beschaffung über die Lagerungbis zur Informationslogistik, auch grenzüberschreitend.<strong>Schweiz</strong>erische Postwww.post.chSprachen: dt., engl., franz., it.11.6 Gesundheitswesen.11.6.1 Mediz<strong>in</strong>ische VersorgungHervorragend ausgebildete mediz<strong>in</strong>ische Fachleute sowie berühmteKl<strong>in</strong>iken und Institute <strong>der</strong> Spitzenmediz<strong>in</strong> tragen dazu bei,dass die Gesundheitsversorgung <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> zu den weltbestengehört. Rund 11,5 % des Brutto<strong>in</strong>landproduktes werden für dasGesundheitswesen e<strong>in</strong>gesetzt. E<strong>in</strong> dichtes Netz von Krankenhäusern(<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> «Spital» genannt), Arzt- und Zahnarztpraxenund Apotheken stellt flächendeckend die ambulante und stationäreBetreuung sicher. Auf 100’000 E<strong>in</strong>wohner kommen <strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong> 130 allgeme<strong>in</strong>e Krankenhäuser, 191 Spezialkl<strong>in</strong>iken, 205Ärzte mit Praxistätigkeit, 52 Zahnärzte sowie 22 Apotheken. DieRettung per Ambulanz o<strong>der</strong> Helikopter (Rega) ist gut ausgebautund funktioniert professionell. Die Organisation Spitex ermöglichtmediz<strong>in</strong>ische Versorgung zu Hause <strong>in</strong> <strong>der</strong> eigenen Wohnung.Abb. 54: Gesundheits<strong>in</strong>frastruktur, 20081 = entspricht den Bedürfnissen <strong>der</strong> Gesellschaft nicht,10 = entspricht den Bedürfnissen <strong>der</strong> Gesellschaft1 <strong>Schweiz</strong> 8,913 Belgien 8,744 S<strong>in</strong>gapur 8,635 Deutschland 8,066 Luxemburg 7,977 Frankreich 7,798 Dänemark 7,5310 Nie<strong>der</strong>lande 7,2914 Hongkong SAR 6,9821 Japan 6,4223 Italien 5,8128 Vere<strong>in</strong>igtes Königreich (UK) 4,9229 USA 4,8532 VR Ch<strong>in</strong>a 4,5740 Indien 3,3141 Irland 3,1849 Brasilien 2,2153 Russland 1,86Quelle: IMD World Competitiveness Yearbook 2009108 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Bundesamt für Gesundheit BAGwww.bag.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., engl., franz., it.<strong>Schweiz</strong>erisches Rotes Kreuz11.6.2 KrankenversicherungDie Krankengrundversicherung, die alle Personen mit Wohnsitz<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> obligatorisch abschliessen müssen, gewährleistetZugang zu e<strong>in</strong>er guten mediz<strong>in</strong>ischen Versorgung. Bei Krankheito<strong>der</strong> Unfall stellt sie die mediz<strong>in</strong>ische Behandlung sicher, fallse<strong>in</strong>e solche nicht von <strong>der</strong> Unfallversicherung abgedeckt wird(z.T. auch im Ausland). Trotzdem ist die Versicherung nicht staatlich,son<strong>der</strong>n wird von 94 privaten Versicherern (Krankenkassen)angeboten. Zusatzversicherungen s<strong>in</strong>d optional.www.redcross.chSprachen: dt., engl., franz., it.Weitere Informationen: siehe Kapitel 13.5Spitäler <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>Übersicht Krankenversichererwww.hplus.chSprachen: dt., franz., it.www.bag.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., franz., it.Verb<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>er Ärzt<strong>in</strong>nen und Ärztewww.fmh.chSprachen: dt., franz., it.<strong>Schweiz</strong>er Ärzteverzeichniswww.med<strong>in</strong>dex.chSprachen: dt., franz., it.Spitex Verband <strong>Schweiz</strong>www.spitexch.chSprachen: dt., franz.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010109


12. Bildung und Forschung.Für e<strong>in</strong> rohstoffarmes Land wie die <strong>Schweiz</strong> s<strong>in</strong>d gut ausgebildeteArbeitskräfte und e<strong>in</strong>e kont<strong>in</strong>uierliche Innovation daswichtigste Kapital. Dementsprechend ist die Bildungs- undForschungspolitik ausgerichtet. Die Qualität <strong>der</strong> öffentlichenSchule ist <strong>in</strong>ternational anerkannt; Universitäten, Nachdiplomausbildungensowie <strong>in</strong>ternationale Privatschulen undInternate geniessen Weltruf. Der fö<strong>der</strong>alistische Aufbausichert auch im Bildungswesen hohe Qualität und Nähe zurWirtschaftspraxis und Forschung. E<strong>in</strong>e Beson<strong>der</strong>heit ist dasduale Bildungssystem: Neben <strong>der</strong> klassischen Schullaufbahnan Mittelschulen und Universitäten werden <strong>in</strong> vielen handwerklich-<strong>in</strong>dustriellensowie <strong>in</strong> Berufen des DienstleistungsbereichsArbeitskräfte direkt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis ausgebildet.<strong>Schweiz</strong>erische Konferenz <strong>der</strong> kantonalenErziehungsdirektoren (EDK)www.edk.chSprachen: dt., engl., franz., it.<strong>Schweiz</strong>erischer Bildungsserverwww.educa.chSprachen: dt., engl., franz., it.12.1 Schul- und Berufsausbildung.Im Ausbildungssystem <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> s<strong>in</strong>d die Kantone für dieBildungsstrukturen (Grundschule, Universitäten, Fachhochschulen)<strong>in</strong> ihrem Gebiet zuständig. Nur die Eidgenössischen TechnischenHochschulen (ETH) unterstehen dem Bund. VerschiedeneKoord<strong>in</strong>ationsorgane sorgen dafür, dass die Schul- und Lehrplänezwischen den Kantonen aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong> abgestimmt werden.Bildungsstatistikwww.bildungssystem.bfs.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., franz.110 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Abb. 55: Das Bildungssystem <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>Quelle: EDK, CDIP, CDEP, CDPE, Oktober 2008<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010111


12.1.1 Grundschule und weiterführende AusbildungDie Schullaufbahn beg<strong>in</strong>nt mit <strong>der</strong> Vorschule (K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten) imfünften o<strong>der</strong> sechsten Lebensjahr. Die Primarschule vom siebtenLebensjahr an dauert vier bis sechs Jahre. Danach erfolgt <strong>der</strong>Übertritt <strong>in</strong> die Sekundarstufe I. Auf <strong>der</strong> Sekundarstufe besuchendie Schüler ihrem persönlichen Niveau entsprechend die Ober-,die Real- o<strong>der</strong> die Sekundarschule (die Bezeichnungen <strong>der</strong> verschiedenenStufen und <strong>der</strong>en e<strong>in</strong>zelnen Ausgestaltungen s<strong>in</strong>d vonKanton zu Kanton verschieden). Mit dem Abschluss <strong>der</strong> SekundarstufeI haben die Schüler die neun obligatorischen Schuljahreabsolviert. Dann beg<strong>in</strong>nen sie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel entwe<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Berufsausbildungo<strong>der</strong> treten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Maturitätsschule über. Neben demWeg über e<strong>in</strong>e Berufslehre o<strong>der</strong> die Maturität bestehen Möglichkeiten,sich durch den Besuch e<strong>in</strong>er Diplommittelschule über dieobligatorische Schulzeit h<strong>in</strong>aus weiterzubilden.95 % <strong>der</strong> Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler absolvieren die obligatorischeSchulzeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> öffentlichen Schule ihres Wohnortes, lediglich5 % besuchen Privatschulen. Die öffentlichen Schulen geniessene<strong>in</strong>en guten Ruf. Im <strong>in</strong>ternationalen Schulleistungsvergleich PISAschnitten <strong>Schweiz</strong>er Schüler besser ab als <strong>der</strong> Durchschnitt <strong>der</strong>OECD-Staaten, wobei die öffentlichen Schulen gegenüber Privatschulenbessere Ergebnisse erzielten.Abb. 56: Qualität des Ausbildungssystems, 20091 = entspricht den Bedürfnissen <strong>der</strong> Wirtschaft nicht,10 = entspricht den Bedürfnissen <strong>der</strong> Wirtschaft1 F<strong>in</strong>nland 8,532 S<strong>in</strong>gapur 8,203 <strong>Schweiz</strong> 8,074 Dänemark 7,455 Kanada 7,387 Nie<strong>der</strong>lande 6,878 Irland 6,8511 Belgien 6,6013 Deutschland 6,1314 Indien 6,0717 Frankreich 5,8718 Hongkong SAR 5,8321 Japan 5,4522 Luxemburg 5,3825 Vere<strong>in</strong>igtes Königreich (UK) 5,1428 USA 4,8135 Italien 4,2340 Russland 4,0043 VR Ch<strong>in</strong>a 3,8053 Brasilien 2,82Quelle: IMD World Competitiveness Yearbook 2009Die öffentlichen Schulen vermitteln nicht nur Fachwissen, son<strong>der</strong>nerfüllen e<strong>in</strong>e wichtige Integrationsfunktion: K<strong>in</strong><strong>der</strong> mit unterschiedlichemsozialem, sprachlichem und kulturellem H<strong>in</strong>tergrundbesuchen die gleiche Schule. Für die <strong>Schweiz</strong> mit ihren vierLandessprachen hat die Mehrsprachigkeit e<strong>in</strong>e grosse Bedeutung:Bereits während <strong>der</strong> obligatorischen Schulzeit lernen dieK<strong>in</strong><strong>der</strong> – neben <strong>der</strong> Erstsprache – e<strong>in</strong>e zweite Landessprache undEnglisch.Abb. 57: Öffentliche Ausgaben für Bildung pro Kopf <strong>in</strong> USD, 20071 Luxemburg 5’1532 Norwegen 4’4943 Dänemark 4’2244 <strong>Schweiz</strong> 3’0665 USA 2’8396 Irland 2’6508 Frankreich 2’4739 Vere<strong>in</strong>igtes Königreich (UK)* 2’45310 Nie<strong>der</strong>lande 2’39411 Belgien** 2’15115 Deutschland 1’60616 Italien* 1’43518 Japan* 1’32521 S<strong>in</strong>gapur 1’09022 Hongkong SAR 99632 Russland 36934 Brasilien 31943 VR Ch<strong>in</strong>a 7145 Indien 29Daten von * 2006 ** 2005Quelle: IMD World Competitiveness Yearbook 2009112 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


PISA-StudieBundesamt für Berufsbildung und Technologie BBTwww.pisa.oecd.orgSprachen: dt., engl., franz.www.bbt.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., engl., franz., it.12.1.2 BerufsbildungDie berufliche Grundausbildung erfolgt im Anschluss an die obligatorischeSchule. Auf e<strong>in</strong>e solide praxisbezogene Berufsausbildungwird grosser Wert gelegt. Drei Viertel <strong>der</strong> Jugendlichen absolvierendenn auch e<strong>in</strong>e Lehre mit berufsbegleiten<strong>der</strong> schulischer Ausbildung.Diese Lehrzeit dauert drei bis vier Jahre und besteht ause<strong>in</strong>em praktischen Teil, <strong>der</strong> Arbeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Unternehmen, unde<strong>in</strong>em theoretischen Teil, dem Besuch <strong>der</strong> jeweiligen branchenspezifischenBerufsschule. Es besteht die Möglichkeit, neben <strong>der</strong> ordentlichenBerufsschule e<strong>in</strong>e Berufsmaturität zu erlangen, die zumE<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Fachhochschule (Bachelor- und teilweise Master-Abschluss) berechtigt. An den Fachhochschulen wird das Wissenauf tertiärer Stufe vertieft. 90 % <strong>der</strong> jungen <strong>Schweiz</strong>er bilden sichnach <strong>der</strong> obligatorischen Schule weiter. Mit dieser Quote liegt die<strong>Schweiz</strong> an <strong>der</strong> Spitze aller OECD-Län<strong>der</strong>.Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVDwww.evd.adm<strong>in</strong>.chL<strong>in</strong>k: Themen/Bildung, Forschung, InnovationSprachen: dt., franz., it.<strong>Schweiz</strong>erisches Bildungswesenwww.swissworld.orgSprachen: dt., engl., franz., it., span., russ., ch<strong>in</strong>., jap.Dank diesem dualen System <strong>der</strong> Berufsausbildung stehen <strong>der</strong>Wirtschaft gut ausgebildete und e<strong>in</strong>satzbereite Praktiker zurVerfügung. Die Jugendarbeitslosigkeit ist nur etwa halb so grosswie <strong>in</strong> Deutschland, Schweden und den USA. Der Praxisbezugdes Ausbildungssystems verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t dabei den hohen Stellenwertexaktwissenschaftlicher Fächer im Schulunterricht <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>er Weise.Er ist im europäischen Vergleich am dritthöchsten.Die berufliche Weiterbildung spielt <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> e<strong>in</strong>e wichtigeRolle. Berufs- und höhere Fachprüfungen werden mit Genehmigung<strong>der</strong> Bundesbehörden von den Berufsverbänden durchgeführt.Der erfolgreiche Abschluss dieser Prüfungen führt zu e<strong>in</strong>emeidgenössischen Fachausweis o<strong>der</strong> Diplom. In <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> gibt esüber 100 eidgenössisch anerkannte höhere Fachschulen, wovondie Mehrheit Technikerschulen s<strong>in</strong>d. In den höheren Fachschulenwerden Qualifikationen vermittelt, die <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n oft anHochschulen erworben werden. Durch die bilateralen Abkommen<strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> mit <strong>der</strong> Europäischen Union werden Berufsdiplomegegenseitig anerkannt.Berufswahl, Studium, Laufbahnwww.berufsberatung.chSprachen: dt., franz., it.12.2 Weiterbildung.Weiterbildung hat <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> Tradition. Öffentliche Anbieterwie Universitäten o<strong>der</strong> Fachhochschulen bieten neben Nachdiplomstudiengängendiverse Kurse zu Fachthemen an, die nicht nurAbsolventen offenstehen. Externe können sich zudem als Hörer<strong>in</strong> regulären Kursen e<strong>in</strong>schreiben. Die Kurse <strong>der</strong> Volkshochschulens<strong>in</strong>d öffentlich subventioniert und stehen allen Interessiertenoffen. Das Kursangebot von privaten Anbietern ist ebenfalls sehrvielfältig – von Sprachkursen über Yoga zu Managementkursenf<strong>in</strong>det sich die ganze Palette.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010113


Überblick Weiterbildung (Anbieter, Kurse)<strong>der</strong> Anteil ausländischer Professoren ist mit 45 % sehr hoch, wasdie Internationalität <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>er Hochschulen unterstreicht.www.weiterbildung.chwww.sem<strong>in</strong>are.chSprache: dt.Verband <strong>Schweiz</strong>erischer Volkshochschulenwww.up-vhs.chSprachen: dt., franz.12.3 Universitäten/Hochschulen.12.3.1 Universitäre und technische HochschulenAbb. 58: Hochschullandschaft <strong>Schweiz</strong>Das Angebot an Studienfächern an <strong>Schweiz</strong>er Universitäten istsehr breit. Mit Ausnahme des Mediz<strong>in</strong>studiums gibt es ke<strong>in</strong>espezifischen Zulassungsbeschränkungen. Ausländische Studierendemüssen jedoch <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auf Bachelor/Master-Stufedie sprachlichen Voraussetzungen erfüllen und je nach Universitäte<strong>in</strong>e Aufnahmeprüfung ablegen. Die Studiengebühren s<strong>in</strong>d auchfür <strong>in</strong>ternationale Studierende sehr mo<strong>der</strong>at. Zusätzlich zu denStudiengebühren müssen je nach Stadt und persönlichen Ansprüchenjährliche Lebenshaltungskosten von 18’000 – 28’000 CHFe<strong>in</strong>kalkuliert werden. Im Zuge <strong>der</strong> Bologna-Reform wurden sämtlicheStudiengänge aufs Bachelor/Master-System umgestellt.Die <strong>Schweiz</strong> nimmt an <strong>in</strong>ternationalen Mobilitätsprogrammen wiebeispielsweise ERASMUS teil, sodass Auslandsemester an e<strong>in</strong>er<strong>Schweiz</strong>er Universität angerechnet werden können.Die Ausrichtung <strong>der</strong> Lehr- und Forschungsgebiete auf bestimmteSchwerpunkte hat den <strong>Schweiz</strong>er Universitäten <strong>in</strong> verschiedenenFachrichtungen hohes <strong>in</strong>ternationales Prestige e<strong>in</strong>gebracht. Diebeiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen Zürich (ETHZ)und Lausanne (EPFL) betreiben <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit <strong>der</strong><strong>in</strong>ternationalen Forschungsgeme<strong>in</strong>schaft auf höchstem NiveauSpitzenforschung. Sie s<strong>in</strong>d bestrebt, Wissenschafter von Weltrufzu gew<strong>in</strong>nen. <strong>Schweiz</strong>er Universitäten klassieren sich welt- undeuropaweit regelmässig unter den 100 Besten. Die <strong>Schweiz</strong>erHochschulen und Universitäten s<strong>in</strong>d auch <strong>in</strong> <strong>in</strong>ternationale Forschungsprogrammee<strong>in</strong>gebunden – beson<strong>der</strong>s <strong>in</strong> die Rahmenprogrammefür Forschung und technologische Entwicklung (FRP) <strong>der</strong>EU – und bieten durchwegs auch Nachdiplomlehrgänge an (z.T. <strong>in</strong>Kooperation mit ausländischen Ausbildungsstätten).Quelle: Staatssekretariat für Bildung und Forschung SBFIn <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> gibt es zehn kantonale Universitäten, <strong>in</strong> denenentwe<strong>der</strong> auf Deutsch (Basel, Bern, Zürich, Luzern, St. Gallen),Französisch (Genf, Lausanne, Neuchâtel), Italienisch (Lugano) o<strong>der</strong>zweisprachig (Deutsch und Französisch <strong>in</strong> Freiburg) unterrichtetwird. Eidgenössische Technische Hochschulen gibt es <strong>in</strong> Lausanne(Französisch) und <strong>in</strong> Zürich (Deutsch). An diesen 12 <strong>Schweiz</strong>er Universitätenstudierten 2008 rund 117’000 Personen; davon gut 50 %Frauen und rund 24 % ausländische Studierende. Dies ist mith<strong>in</strong>e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> höchsten Quoten <strong>in</strong>ternationaler Studenten weltweit. Auch114 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Abb. 59: Studiengebühren <strong>in</strong> Franken pro Jahr (2008/09)InländischeStudentenZusatzgebührenfür <strong>in</strong>ternationaleStudentenInternationaleStudenten totalEPFLausanneETHZürichUniBaselUniBernUniFribourgUniGenfUniLausanneUniLuzernUniNeuchâtelUniSt. GallenUniZürichUSI(Lugano,Mendrisio)1’266 1’288 1’400 1’310 1’224 1’000 1’160 1’570 1’030 2’040 1’378 4’000– – – – 300 – – – 550 300 200 4’0001’266 1’288 1’400 1’310 1’524 1’000 1’160 1’570 1’580 2’340 1’578 8’000Quelle: Rektorenkonferenz <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>er Universitäten CRUSUniversitäten im ÜberblickStudieren <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>www.ch.chSuchbegriff: UniversitätSprachen: dt., engl., franz., it.www.crus.chSprachen: dt., franz.Staatssekretariat für Bildung und Forschungwww.sbf.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., engl., franz., it.Universitätsrank<strong>in</strong>gwww.universityrank<strong>in</strong>gs.chSprachen: dt., engl., franz.Vere<strong>in</strong> universitäre Weiterbildung <strong>Schweiz</strong>www.swissuni.chSprachen: dt., engl., franz., it.12.3.2 FachhochschulenDie Fachhochschulen bieten sowohl auf Bachelor- als auch aufMaster-Stufe praxisorientierte Ausbildungen auf Hochschulniveaufür Berufsleute an. Diese haben meistens e<strong>in</strong>e Berufsmaturitätabsolviert und schon Erfahrungen im Berufsleben gesammelt.Neben <strong>der</strong> normalen Lehrtätigkeit bieten Fachhochschulen denansässigen Unternehmen Weiterbildungskurse an und betreibenForschungs- und Entwicklungsprojekte mit privaten, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>emit kle<strong>in</strong>en und mittleren Unternehmen.Die Fachhochschulen s<strong>in</strong>d somit für den regionalen Wissens- undTechnologietransfer mitverantwortlich und stehen im ständigenAustausch mit <strong>der</strong> Wirtschaft. Sie verfügen über hohe Lehr-,Forschungs-, Entwicklungs- und Dienstleistungskompetenz, dieausgesprochen praxis-, markt- und kundenorientiert ist. In ihrerAufgabe als Forschungs<strong>in</strong>stitute werden sie auf nationaler Ebenevon <strong>der</strong> För<strong>der</strong>agentur für Innovation (KTI) unterstützt und arbeitenmit den Eidgenössischen Technischen Hochschulen sowieden Universitäten zusammen.Fachhochschulen im ÜberblickInformationen für ausländische Studierendewww.swissuniversity.chSprache: engl.www.ch.chSuchbegriff: FachhochschuleSprachen: dt., engl., franz., it.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010115


Bundesamt für Berufsbildung und Technologie<strong>Schweiz</strong>er Bildungsportalwww.bbt.adm<strong>in</strong>.chSuchbegriff: FachhochschulenSprachen: dt., engl., franz., it.www.ausbildung-weiterbildung.chSprache: dt.12.3.3 Executive-MBA-Programme EMBAE<strong>in</strong> Spezialfall von Weiterbildung s<strong>in</strong>d die Executive-MBA-Angebote,die sich an Manager mit langjähriger Führungserfahrungrichten. In <strong>der</strong> Regel werden EMBA-Kurse <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Modulsystemangeboten und berufsbegleitend absolviert. Die Studiengängesehen neben Kursen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> meist Studienaufenthalte imAusland vor. Beson<strong>der</strong>s zu erwähnen ist IMD <strong>in</strong> Lausanne, dessenExecutive-MBA-Programm regelmässig als e<strong>in</strong>es <strong>der</strong> besten weltweitbewertet wird. Aber auch <strong>der</strong> Studiengang <strong>der</strong> UniversitätSt. Gallen gehört weltweit zu den 50 besten.Abb. 60: Executive MBA: die wichtigsten AnbieterAnbieter Unterrichtsorte HomepageIMDLausanne (<strong>Schweiz</strong>),Europa (Irland, Rumänien),Shanghai (Ch<strong>in</strong>a),Silicon Valley (USA)www.imd.ch/programs/embaengl.Omnium Alliance(Universität St. Gallen,University of Toronto,Partnerschulen)Universität St. GallenUniversität ZürichRochester-Bern (UniversitätBern, University ofRochester)GSBA Zürich, Universityof MarylandZfU International Bus<strong>in</strong>essSchoolBrasilien, Indien,<strong>Schweiz</strong>, Ungarn, Ch<strong>in</strong>a,NordamerikaSt. Gallen (<strong>Schweiz</strong>),Ungarn, Ch<strong>in</strong>a, BrasilienZürich (<strong>Schweiz</strong>), USA,Ch<strong>in</strong>a, IndienThun (Bern, <strong>Schweiz</strong>),Rochester (USA),Shanghai (Ch<strong>in</strong>a)Nordamerika, Europaund AsienZürich, Boston (USA)MBA/EMBA-Programme <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>www.f<strong>in</strong>d-mba.com/switzerlandSprache: engl.www.omniumgemba.com, www.gemba.unisg.chengl.www.emba.unisg.chdt.www.emba.uzh.chdt.www.executive-mba.chengl.www.gsba.chdt., engl.www.zfu.ch/weiterbildung/mastersdt.Programme an <strong>Schweiz</strong>er Universitätenwww.swissuniversity.chSprache: engl.Rank<strong>in</strong>g Economistmba.eiu.comSprache: engl.Rank<strong>in</strong>g FTwww.rank<strong>in</strong>gs.ft.comSuchbegriff: Bus<strong>in</strong>ess SchoolSprache: engl.12.4 Internationale Privatschulenund Internate.Privatschulen ergänzen das schweizerische Ausbildungssystem.An rund 260 privaten Schulen werden etwa 100’000 Schüler <strong>in</strong>e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> 3 Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienischo<strong>der</strong> <strong>in</strong> Englisch (und vere<strong>in</strong>zelt weiteren Sprachen) unterrichtet.Internationale Schulen s<strong>in</strong>d vor allem für Mitarbeiter ausländischerUnternehmen, die oft nur vorübergehend <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> bleiben,wichtig. Dort erhalten K<strong>in</strong><strong>der</strong> von Expatriates e<strong>in</strong>e geeignete muttersprachlicheo<strong>der</strong> <strong>in</strong>ternationale Ausbildung und werden auf die<strong>in</strong> ihrer Heimat gültigen Schulabschlüsse wie Abitur, Baccalauréato<strong>der</strong> US-Universitätszulassung vorbereitet. In je<strong>der</strong> Region und<strong>in</strong> allen grossen Städten gibt es geeignete Institute. Die Schulgebührenliegen im <strong>in</strong>ternationalen Vergleich im Mittelfeld.116 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Abb. 61: Schulgebühren <strong>in</strong>ternationaler PrivatschulenPrimarschulenSekundarschulen<strong>in</strong> US-Dollar Englisch 1) Französisch Deutsch Englisch 1) Französisch DeutschLjubljana 10’323 5’594 n. a. 10’537 6’625 n. a.Dubl<strong>in</strong> 11’917 4’696 5’962 12’205 5’594 5’212Barcelona 12’008 4’717 4’770 14’879 5’066 4’888S<strong>in</strong>gapur 13’532 9’915 10’973 15’898 11’068 10’973Budapest 15’763 5’988 4’785 17’040 7’086 4’785Mailand 16’747 4’598 6’360 18’842 5’814 6’360Genf 18’137 10’801 10’572 19’388 13’913 9’885Wien 18’302 5’145 12’366 2) 21’933 5’145 12’366 2)Frankfurt 20’224 4’461 5’300 2) 22’525 5’447 5’300 2)Amsterdam 20’587 6’129 8’833 23’543 10’445 8’833Paris 25’906 5’808 8’540 29’176 5’808 8’540New York 27’000 16’310 14’100 27’600 18’590 15’100London 30’204 5’229 8’342 32’452 6’371 8’342Brüssel 31’137 4’969 9’378 35’603 6’024 9’3781)Durchschnittliche Schulgebühren «International», «Amerika» und «England»2)Lokale PrivatschuleQuelle: Mercer, Cost-of-Liv<strong>in</strong>g Report, März 2008, www.mercer.com<strong>Schweiz</strong>er Internate s<strong>in</strong>d nicht nur wegen <strong>der</strong> guten Ausbildungweltbekannt, son<strong>der</strong>n auch wegen ihrer strengen Erziehungsrichtl<strong>in</strong>ienund <strong>in</strong>ternationalen Schülerschaft. Sie haben oft sehr selektiveAufnahmekriterien und gelten als globale Eliteschmieden.Privatschulregister <strong>Schweiz</strong>www.swissprivateschoolregister.comSprachen: dt., engl., franz., it.12.5 Forschung und Entwicklung.12.5.1 Forschungsstandort <strong>Schweiz</strong>Je rascher <strong>der</strong> technologische Wandel voranschreitet, desto mehrBedeutung erlangt die Forschungs- und Entwicklungstätigkeite<strong>in</strong>er Volkswirtschaft. Die <strong>Schweiz</strong> gehört zu den forschungsaktivstenStaaten. Sie setzt fast 3 % ihres BIP für Forschungs- undEntwicklungsaktivitäten e<strong>in</strong>. Alle forschungsrelevanten Indikatorenpositionieren sie im <strong>in</strong>ternationalen Vergleich auf den vor<strong>der</strong>stenRängen.Verband <strong>Schweiz</strong>erischer Privatschulen (VSP)www.swiss-schools.chSprachen: dt., engl., franz., it., span.Von den gesamten Ausgaben für Forschung und Entwicklungvon 13,1 Mrd. CHF (2004) wurden 70 % von <strong>der</strong> Privatwirtschaftgetragen. Am meisten, nämlich 3,6 Mrd. CHF wendet diePharma branche dafür auf. Die F+E-Ausgaben aller Hochschulenund Forschungsanstalten betrugen im Jahr 2004 3 Mrd. CHF.Rund 52’000 Personen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Forschung tätig, davon 33’000<strong>in</strong> <strong>der</strong> Privatwirtschaft.Swiss Group of International Schoolswww.sgischools.comSprache: engl.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010117


Abb. 62: Gesamtausgaben für Forschung und Entwicklungpro Kopf <strong>in</strong> US-Dollar, 20061 Schweden 1’6092 <strong>Schweiz</strong>** 1’4263 F<strong>in</strong>nland 1’3734 Luxemburg 1’3585 Dänemark 1’2376 Japan 1’1617 USA 1’13511 Deutschland 89612 Frankreich 77414 S<strong>in</strong>gapur 71615 Vere<strong>in</strong>igtes Königreich (UK)* 70516 Belgien 69217 Irland 68418 Nie<strong>der</strong>lande 68422 Italien 33327 Hongkong SAR* 20633 Russland 7440 Brasilien* 4043 VR Ch<strong>in</strong>a 2951 Indien** 4Daten von * 2005 ** 2004Quelle: IMD World Competitiveness Yearbook 2009Abb. 63: Nobelpreise pro Million E<strong>in</strong>wohner, 20071 <strong>Schweiz</strong> 1,592 Norwegen 1,273 Schweden 0,984 Vere<strong>in</strong>igtes Königreich (UK)* 0,875 USA 0,816 Dänemark 0,738 Nie<strong>der</strong>lande 0,439 Deutschland 0,3713 Belgien 0,2814 Frankreich 0,2715 Irland 0,2319 Italien 0,0820 Japan 0,0721 Russland 0,0624 VR Ch<strong>in</strong>a 0,0025 Indien 0,0026 Luxemburg 0,0026 S<strong>in</strong>gapur 0,0026 Hongkong SAR 0,0026 Brasilien 0,00Quelle: IMD World Competitiveness Yearbook 2009Der Staat engagiert sich vor allem <strong>in</strong> <strong>der</strong> Grundlagenforschung.Wirtschaft und Wissenschaft wirken eng zusammen. Jede Ausbildungsstätteauf Universitäts- und Hochschulstufe verfügt übere<strong>in</strong>e Koord<strong>in</strong>ationsstelle für die Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Wirtschaft.An Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, bei denenUnternehmen mit nichtgew<strong>in</strong>norientierten Forschungsstättenzusammenarbeiten, kann sich die För<strong>der</strong>agentur für InnovationKTI f<strong>in</strong>anziell massgeblich beteiligen.Abb. 64: Forschungs<strong>in</strong>stitutionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>Institution Ort HomepageCERN European Organization for Nuclear Research Genf www.cern.chengl., franz.EAWAG Swiss Fe<strong>der</strong>al Institute of AquaticScience and TechnologyDübendorf (ZH),Kastanienbaum (LU)www.eawag.chdt., engl.EMPA Materials Science and Technology Research Institution Thun (BE), Dübendorf (ZH),St. Gallenwww.empa.chdt., engl., franz.PSI Paul Scherrer Institute Villigen (AG) www.psi.chdt., engl.SLF WSL-Institut für Schnee- und Law<strong>in</strong>enforschung Davos (GR) www.slf.chdt., engl., franz., it.The Graduate The Graduate Institute of International and Development Genfwww.graduate<strong>in</strong>stitute.chInstitute Studiesengl., franz.WSL Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schneeund LandschaftBirmensdorf (ZH),Bell<strong>in</strong>zona (TI)www.wsl.chdt., engl., franz.Quelle: <strong>Schweiz</strong>erischer Nationalfonds, www.snf.ch118 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


13. Leben <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>.Dank <strong>der</strong> hohen Lebensqualität und dem sicheren Umfeldgehört die Lebenserwartung <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> zu den höchsten<strong>der</strong> Welt. Die <strong>in</strong>takte Natur und das vielfältige Kultur- undFreizeitangebot ziehen nicht nur viele Touristen, son<strong>der</strong>nauch qualifizierte ausländische Arbeitskräfte an. <strong>Schweiz</strong>erHaushalte erzielen im Durchschnitt e<strong>in</strong> monatliches Erwerbse<strong>in</strong>kommenvon 6’298 CHF, von welchem nach Abzugvon Sozialversicherungsabgaben und Steuern rund 70 % alsverfügbares E<strong>in</strong>kommen für den Konsum übrig bleiben. Trotzrelativ hoher Preise weist die <strong>Schweiz</strong> damit weltweit diehöchste Kaufkraft auf.13.1 Sicherheit und Lebensqualität.Die <strong>Schweiz</strong> ist e<strong>in</strong> sehr sicheres Land und bietet höchsteLebensqualität. Sowohl für die Verhältnisse <strong>in</strong> den Städten alsauch <strong>in</strong> ländlich geprägten Regionen erhält sie bei den massgeblichenKriterien wie E<strong>in</strong>kommen, Gesundheitswesen, Klima undGeografie, politische Stabilität und Sicherheit sowie bezüglichpersönlicher Freiheiten, Familien- und Gesellschaftsleben durchwegsexzellente Noten.Abb. 65: Lebensqualität im <strong>in</strong>ternationalen Vergleich, 2009New York, USA = 1001 Wien, Österreich 108,62 Zürich, <strong>Schweiz</strong> 108,03 Genf, <strong>Schweiz</strong> 107,94 Vancouver, Kanada 107,44 Auckland, Neuseeland 107,46 Düsseldorf, Deutschland 107,27 München, Deutschland 107,08 Frankfurt, Deutschland 106,89 Bern, <strong>Schweiz</strong> 106,510 Sydney, Australien 106,311 Kopenhagen, Dänemark 106,213 Amsterdam, Nie<strong>der</strong>lande 105,714 Brüssel, Belgien 105,416 Berl<strong>in</strong>, Deutschland 105,019 Luxemburg, Luxemburg 104,625 Dubl<strong>in</strong>, Irland 103,626 S<strong>in</strong>gapur, S<strong>in</strong>gapur 103,535 Tokio, Japan 102,238 London, Grossbritannien 101,649 New York, USA 100,0Quelle: Mercer Survey, Quality of Liv<strong>in</strong>g Global City Rank<strong>in</strong>gsBewegungsfreiheit und Sicherheit s<strong>in</strong>d immer und überall fürje<strong>der</strong>mann gewährleistet. Es gibt relativ wenige grosse Ballungszentrenund monoton-anonyme grossflächige Wohnsiedlungen.K<strong>in</strong><strong>der</strong> gehen unbegleitet und meist zu Fuss zur Schule. Diesichere Umgebung sowie die Diskretion <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>er werdenweith<strong>in</strong> geschätzt: Selbst <strong>in</strong>ternational bekannte Persönlichkeitenbewegen sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> oft ohne Personenschutz.120 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Abb. 66: Persönliche Sicherheit, 2008New York, USA = 1001 Luxemburg, Luxemburg 131,42 Bern, <strong>Schweiz</strong> 126,32 Genf, <strong>Schweiz</strong> 126,32 Hels<strong>in</strong>ki, F<strong>in</strong>nland 126,32 Zürich, <strong>Schweiz</strong> 126,36 Wien, Österreich 121,17 Oslo, Norwegen 120,87 Stockholm, Schweden 120,89 S<strong>in</strong>gapur, S<strong>in</strong>gapur 120,210 Auckland, Neuseeland 119,410 Well<strong>in</strong>gton, Neuseeland 119,412 Kopenhagen, Dänemark 117,212 Düsseldorf, Deutschland 117,212 Frankfurt, Deutschland 117,212 München, Deutschland 117,212 Nürnberg, Deutschland 117,217 Dubl<strong>in</strong>, Irland 117,022 Amsterdam, Nie<strong>der</strong>lande 115,828 Brüssel, Belgien 114,335 Tokio, Japan 111,540 Berl<strong>in</strong>, Deutschland 111,443 Hongkong, Ch<strong>in</strong>a 109,9Abb. 67: Anziehungskraft auf hoch qualifiziertes Personalaus dem Ausland, 20091 = tief, 10 = hoch1 <strong>Schweiz</strong> 8,772 S<strong>in</strong>gapur 8,223 USA 7,804 Australien 7,635 Kanada 7,467 Hongkong SAR 7,428 Vere<strong>in</strong>igtes Königreich (UK) 7,309 Irland 7,0010 Luxemburg 6,9612 Russland 6,1013 VR Ch<strong>in</strong>a 6,0515 Nie<strong>der</strong>lande 5,9822 Belgien 5,4323 Indien 5,3425 Frankreich 5,2226 Brasilien 5,1529 Deutschland 5,0733 Dänemark 4,7244 Japan 4,0754 Italien 3,00Quelle: IMD World Competitiveness Yearbook 2009Quelle: Mercer Survey, Quality of Liv<strong>in</strong>g Global City Rank<strong>in</strong>gs13.2 Umzug und Integration.Gegenwärtig s<strong>in</strong>d mehr als 6’500 ausländische Unternehmen <strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> und von <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> aus tätig. Nahezu 90 % vonihnen würden sich bei e<strong>in</strong>em erneuten Standortentscheid wie<strong>der</strong>für die <strong>Schweiz</strong> entscheiden. Viele von ihnen entsenden ausländischeFührungskräfte und Spezialisten oftmals kurzfristig und nurvorübergehend <strong>in</strong> die <strong>Schweiz</strong> als so genannte Expatriates. Damitsich diese <strong>in</strong>nert kurzer Zeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> zurechtf<strong>in</strong>den können,gibt es spezialisierte Relocation-Agenturen, Expat-Gruppierungen,Bücher sowie Websites, welche die wichtigsten Fragen zuUmzug und Leben <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> beantworten können.<strong>Schweiz</strong>er Informationsplattformwww.swiss<strong>in</strong>fo.orgSprachen: dt., engl., franz., it., port., russ., ch<strong>in</strong>., jap.Expatriates <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>www.expatexchange.comwww.xpatxchange.chwww.glocals.comwww.englishforum.chSprache: engl.www.justlanded.com/schweizSprachen: dt., engl. it.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010121


13.2.1 UmzugE<strong>in</strong> Umzug <strong>in</strong> e<strong>in</strong> fremdes Land wirft je nach persönlicher Situationviele Fragen auf. Welche Schule eignet sich am besten? Wokann man e<strong>in</strong>kaufen? Wie f<strong>in</strong>den wir e<strong>in</strong> Haus? Wie hoch s<strong>in</strong>dSteuern und Abgaben? In allen Regionen des Landes f<strong>in</strong>det mankompetente, <strong>in</strong>ternational erfahrene Berater, die <strong>in</strong> solchen Fällenweiterhelfen können. Spezialisierte Relocation-Agenturen bietenumfassende Dienstleistungspakete rund um den Umzug unddie erste Zeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>. Das Internet bietet e<strong>in</strong>e Fülle vonInformationen. Verschiedene kantonale Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsstellenunterhalten zudem beson<strong>der</strong>e Informationsplattformen fürExpatriates.Hausratsgegenstände, Sammlungen, Tiere o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Auto könnenabgabenfrei <strong>in</strong> die <strong>Schweiz</strong> e<strong>in</strong>geführt werden. E<strong>in</strong>zige Voraussetzungist, dass die e<strong>in</strong>geführten Gegenstände während m<strong>in</strong>destenssechs Monaten persönlich gebraucht wurden und sie nach<strong>der</strong> E<strong>in</strong>fuhr weiterh<strong>in</strong> benützt werden. Bei <strong>der</strong> E<strong>in</strong>reise muss dieZusicherung <strong>der</strong> Aufenthaltsbewilligung (bzw. Arbeitsvertrag,Mietvertrag, Abmeldebestätigung im Abgangsland für Angehörige<strong>der</strong> EU-17/EFTA-Staaten) sowie e<strong>in</strong> ausgefülltes Antragsformularvorgelegt werden.Nach <strong>der</strong> E<strong>in</strong>reise <strong>in</strong> die <strong>Schweiz</strong> besteht e<strong>in</strong>e Pflicht, sich <strong>in</strong>nerhalb<strong>der</strong> ersten acht Tage <strong>in</strong> <strong>der</strong> Wohngeme<strong>in</strong>de anzumelden.Dazu werden folgende Dokumente benötigt:• Gültiger amtlicher Ausweis (von jedem e<strong>in</strong>reisenden Familienmitglied)• Bestätigung <strong>der</strong> Krankenversicherung (Nachweis <strong>der</strong> obligatorischenGrundversicherung). Die Anmeldefrist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e <strong>Schweiz</strong>erKrankenkasse beträgt drei Monate, deshalb kann <strong>der</strong> Nachweisauch später nachgereicht werden• E<strong>in</strong> Passfoto (von jedem e<strong>in</strong>reisenden Familienmitglied)• Dokumente über den Familienstand (z.B. Familienbuch, Heiratsurkunde,Geburtsurkunde <strong>der</strong> m<strong>in</strong><strong>der</strong>jährigen K<strong>in</strong><strong>der</strong> usw.)• ArbeitsvertragZoll<strong>in</strong>formationen zum Umzugwww.ezv.adm<strong>in</strong>.chSuchbegriff: UmzugSprachen: dt., engl., franz., it.Tipps und Preisvergleichewww.comparis.ch/immigrationSprachen: dt., engl., franz., it.13.2.2 SprachkurseZwar verstehen viele <strong>Schweiz</strong>er Englisch und/o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e zweiteLandessprache. Um sich <strong>in</strong> die schweizerische Gesellschaft zu<strong>in</strong>tegrieren, s<strong>in</strong>d Kenntnisse <strong>der</strong> Landessprache jedoch von Vorteil.Je nach Region ist das Deutsch (63,7%), Französisch (20,4%), Italienisch(6,5%) o<strong>der</strong> Rätoromanisch (0,5%). Die Tatsache, dass es<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> vier Landessprachen gibt, heisst jedoch nicht, dassalle <strong>Schweiz</strong>er<strong>in</strong>nen und <strong>Schweiz</strong>er vier Sprachen beherrschen.Es gibt unzählige private Anbieter von Sprachkursen, die fürjedes Bedürfnis zugeschnitten s<strong>in</strong>d. Auch öffentliche Institutionenbieten z.T. im Rahmen von Integrationsbemühungen Sprachkurse<strong>in</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Landessprache an. Es empfiehlt sich e<strong>in</strong>e Sucheüber die Gelben Seiten des Telefonbuchs o<strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Websitedes <strong>Schweiz</strong>erischen Verbands für Weiterbildung.Sprachen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>www.swissworld.orgSprachen: dt., engl. franz., it., span., russ., ch<strong>in</strong>., jap.Falls e<strong>in</strong> Fahrzeug <strong>in</strong> die <strong>Schweiz</strong> mitgeführt wird, muss esspätestens nach zwölf Monaten <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> versichert undzugelassen se<strong>in</strong>. Bis dann muss auch <strong>der</strong> Führerausweis umgetauschtwerden.Gelbe Seitenyellow.local.chSprachen: dt., engl. franz., it.122 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


<strong>Schweiz</strong>erischer Verband für Weiterbildungungerechtfertigt hält, hat 30 Tage Zeit, um sich schriftlich bei <strong>der</strong>Schlichtungsbehörde dagegen zu wehren.www.alice.chSprachen: dt., franz., it.13.3 Wohnungsmiete.Wer sich für e<strong>in</strong>e Wohnung <strong>in</strong>teressiert, meldet sich beim Inserenten (oft e<strong>in</strong>e professionelle Liegenschaftsverwaltung) undvere<strong>in</strong>bart e<strong>in</strong>en Besichtigungsterm<strong>in</strong>. Entspricht die Wohnungden Erwartungen, füllt man <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel e<strong>in</strong> Anmeldeformular aus.Anzugeben s<strong>in</strong>d dort z.B. Alter, Zivilstand, Beruf, K<strong>in</strong><strong>der</strong>, Aufenthaltsstatus,Arbeitgeber, Lohn, Haustiere. Um nachzuweisen,dass jemand den Mietz<strong>in</strong>s zahlen kann, ist oft e<strong>in</strong> Auszug ausdem Betreibungsregister notwendig. Dieses Dokument ist beimBetreibungsamt des Wohnortes erhältlich.13.3.1 Kaution und MietvertragMieter müssen oft e<strong>in</strong>en bestimmten Betrag im Voraus bezahlen– e<strong>in</strong> so genanntes Depot (o<strong>der</strong> Kaution). Es beträgt max. dreiMonatsmieten und wird auf e<strong>in</strong> spezielles Bankkonto (e<strong>in</strong> Mietkautionskonto)auf den Namen des Mieters h<strong>in</strong>terlegt. Das Depotdient dem Vermieter als Sicherheit. Nach dem Auszug erhält <strong>der</strong>Mieter das Depot samt Z<strong>in</strong>sen zurück.Der Mieter hat das Recht, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e saubere und gut benutzbareWohnung zu ziehen. Bevor neue Mieter e<strong>in</strong>ziehen, f<strong>in</strong>det die Wohnungsübergabestatt. Vermieter und Mieter prüfen geme<strong>in</strong>samden Zustand <strong>der</strong> Wohnung und halten allfällige Mängel schriftlich<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Protokoll fest.In <strong>der</strong> Regel bezahlt <strong>der</strong> Mieter den Mietz<strong>in</strong>s jeden Monat imVoraus für den nächsten Monat. Meist zahlt er zusätzlich Nebenkosten,z.B. für Heizung, Warmwasser o<strong>der</strong> Kabelfernsehen. Fürden Strom, <strong>der</strong> privat <strong>in</strong> <strong>der</strong> Wohnung verbraucht wird, stellt dasElektrizitätswerk monatlich e<strong>in</strong>e Rechnung. Da es für Telefon- undInternetanschlüsse (manchmal auch Kabelfernsehen) verschiedeneAnbieter gibt, schliesst <strong>der</strong> Mieter dafür separate Verträge abund bezahlt den Anbieter direkt.Der Mietvertrag kann vom Mieter und vom Vermieter gekündigtwerden. Welche Term<strong>in</strong>e und Fristen e<strong>in</strong>zuhalten s<strong>in</strong>d, steht imVertrag. Wenn <strong>der</strong> Mieter kündigt, muss er das schriftlich, ambesten per E<strong>in</strong>schreiben, machen. Ehepartner s<strong>in</strong>d gleichberechtigt.Das bedeutet, dass die Kündigung nur gültig ist, wenn beideEhepartner unterschrieben haben. Beim Auszug gibt <strong>der</strong> Mieterdie Wohnung sauber gere<strong>in</strong>igt ab. Vermieter und Mieter prüfengeme<strong>in</strong>sam den Zustand <strong>der</strong> Wohnung und halten allfällige Mängelschriftlich im Protokoll fest. Geme<strong>in</strong>sam wird die Entscheidunggetroffen, wer allenfalls Reparaturen bezahlt.13.3.2 Hausordnung und VerwaltungIn den meisten Fällen s<strong>in</strong>d professionelle Liegenschaftsverwaltungenfür die Verwaltung zuständig. Beson<strong>der</strong>s <strong>in</strong> grösseren Häusernist auch <strong>der</strong> Hauswart für Fragen von Mietern, für kle<strong>in</strong>ereReparaturen, aber auch für die Sicherheit und den Unterhalt da.Bei Problemen helfen ausserdem die regionalen Mieterverbändeweiter.Wissenswertes für Mieterwww.bwo.adm<strong>in</strong>.chSuchbegriff: Infoblatt WohnenSprachen: dt., engl., franz., it., port.MieterverbändeDeutschschweiz: www.mieterverband.chSprache: dt.Romandie: www.asloca.chSprache: franz.Tess<strong>in</strong>: www.asi-<strong>in</strong>foalloggio.chSprache: it.Will <strong>der</strong> Vermieter den Mietz<strong>in</strong>s erhöhen (z.B. nach e<strong>in</strong>em Umbauo<strong>der</strong> wenn <strong>der</strong> Referenzz<strong>in</strong>ssatz steigt), muss er das mit e<strong>in</strong>emoffiziellen Formular machen. Wer e<strong>in</strong>e Mietz<strong>in</strong>serhöhung für<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010123


13.4 Telefon, Internet undFernsehen.Bis zur Liberalisierung 1998 wurde <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>er Telekommunikationsmarkt von Swisscom dom<strong>in</strong>iert. Heute hat man für Festnetz-und Mobiltelefonie, VoIP sowie fürs Internet die Wahlzwischen unzähligen Anbietern. Im Bereich Mobiltelefonie s<strong>in</strong>dSwisscom, Orange und Sunrise die wichtigsten Anbieter. Danebengibt es aber auch noch an<strong>der</strong>e Firmen, welche die Netze <strong>der</strong>grossen Betreiber mitbenutzen und sehr günstige Konditionenofferieren (u.a. M-Budget Mobile, CoopMobile, yallo, mobilezone).Sämtliche Angebote stehen auch vorübergehend anwesendenAuslän<strong>der</strong>n offen. Es besteht jedoch (auch für Prepaidangebote)e<strong>in</strong>e Registrierungspflicht. Die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es Internetzugangsist e<strong>in</strong>fach. Erhältlich s<strong>in</strong>d analoge Verb<strong>in</strong>dung, ISDN, DSL sowieverschiedene Kabelverb<strong>in</strong>dungen.Beim Fernsehen s<strong>in</strong>d cablecom und Swisscom Marktführer. Mitdem analogen Kabelanschluss von cablecom, <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Hälftealler <strong>Schweiz</strong>er Haushalte bereits e<strong>in</strong>gerichtet ist, empfängt manca. 40 TV-Programme mit jedem TV-Gerät. Digitale Angebotebenötigen e<strong>in</strong> zusätzliches Empfangsgerät. Über die Telefonleitungkann man mit «Bluew<strong>in</strong>-TV» (Swisscom) über 100 Programmeempfangen. Neben cablecom bieten mehr als 300 regionaleKabelnetzanbieter entsprechende Dienstleistungen an. Danebenkann man natürlich auch via Satellit Fernsehprogramme empfangen.Wer <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> Radio hört o<strong>der</strong> Fernsehen schaut, mussgrundsätzlich Empfangsgebühren bezahlen. Diese Gebühren s<strong>in</strong>dunabhängig davon zu entrichten, welche Sendungen angeschauto<strong>der</strong> gehört werden und auf welche Art sie empfangen werden.Die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehprogramme werdenvon <strong>der</strong> Billag AG <strong>in</strong> Rechnung gestellt und e<strong>in</strong>kassiert.Weitere Informationen: Kapitel 11.4Anbieter und Preisvergleichewww.comparis.chSprachen: dt., engl., franz., it.www.teltarif.chSprache: dt.Billagwww.billag.comSprachen: dt., franz., it.13.5 Versicherungen.<strong>Schweiz</strong>er s<strong>in</strong>d umfassend versichert. Insgesamt gibt e<strong>in</strong>e<strong>Schweiz</strong>er Familie durchschnittlich 21 % ihres Haushaltbudgetsfür Versicherungen aus, wobei die Krankenversicherung mitAbstand die teuerste Versicherung ist.Weitere Informationen: Kapitel 11.6.2 und 13.8Obligatorisch s<strong>in</strong>d die Beiträge für die Altersvorsorge und Arbeitslosenkassesowie die Kranken- und Feuerversicherung. Die Beiträgefür die Altersvorsorge und die Arbeitslosenversicherung s<strong>in</strong>dstaatlich festgesetzt und werden direkt vom Lohn abgezogen. DieKranken- und Haftpflichtversicherungen können bzw. müssen freigewählt werden.Weitere Informationen: Kapitel 8.2.2Telefonbuchwww.local.chSprachen: dt., engl., franz., it.Wer e<strong>in</strong>e Wohnung mietet, schliesst mit Vorteil e<strong>in</strong>e Hausrat- undPrivathaftpflichtversicherung ab (e<strong>in</strong>zeln o<strong>der</strong> komb<strong>in</strong>iert erhältlich).Die Hausratversicherung kommt für Schäden auf, wennz.B. e<strong>in</strong>e übergelaufene Badewanne den Boden beschädigt. DiePrivathaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die die versichertePerson als Privatperson Dritten zufügt (Sach- und/o<strong>der</strong>Personenschäden).124 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Je<strong>der</strong> Halter e<strong>in</strong>es Motorfahrzeuges braucht obligatorisch e<strong>in</strong>eMotorfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Gedeckt s<strong>in</strong>d Personen-und/o<strong>der</strong> Sachschäden, die durch den Betrieb des versichertenMotorfahrzeuges angerichtet werden, gleichgültig, werzum Zeitpunkt des Schadenereignisses das Fahrzeug lenkte.Empfehlenswert ist auch die Teil- und Vollkasko-/Kollisionskaskoversicherung.Wer <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> Fahrrad fährt, benötigt diesogenannte Velovignette. Die Velovignette ist e<strong>in</strong>e obligatorischeHaftpflichtversicherung, die Personen- o<strong>der</strong> Sachschäden gegenüberDritten deckt.13.6 Öffentlicher Verkehr.Fahrplan, Ticketswww.sbb.chSprachen: dt., engl., franz., it.Ausländische Gästewww.swisstravelsystem.chSprachen: dt., engl., franz., it.Dank dem öffentlichen Verkehr hat man <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> auch ohneeigenes Auto viele Fortbewegungsmöglichkeiten. Das Netz vonBahn, Bussen und Schiffen ist sehr dicht und die Verkehrs<strong>in</strong>tensitäte<strong>in</strong>e <strong>der</strong> höchsten <strong>der</strong> Welt. Schiffe fahren nicht nur für denTourismus, son<strong>der</strong>n decken wichtige Verb<strong>in</strong>dungen ab. Es gibt <strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ke<strong>in</strong> Dorf, das nicht m<strong>in</strong>destens im Zweistundentaktmit dem öffentlichen Verkehr bedient wird.Die Auswahl an Fahrkarten und Abonnementen für den öffentlichenVerkehr ist gross. Grundsätzlich gilt: Je länger e<strong>in</strong> Abonnementgültig ist, desto günstiger wird es. Für e<strong>in</strong> Jahresabonnementbezahlt man beispielsweise den E<strong>in</strong>zelverkaufspreis vonacht Monaten. Mit dem Generalabonnement geniesst man freieFahrt auf dem SBB-Netz, mit den meisten Privatbahnen, Schiffen,Bussen und im städtischen Nahverkehr. Das günstige «Halbtax-Abo», das für e<strong>in</strong>, zwei o<strong>der</strong> drei Jahre erhältlich ist, gewährt50 % Rabatt auf den vollen Preis. K<strong>in</strong><strong>der</strong> bis 6 Jahre fahren gratis,K<strong>in</strong><strong>der</strong> bis 16 Jahre reisen mit <strong>der</strong> «Junior-Karte» <strong>in</strong> Begleitungihrer Eltern kostenlos mit. Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahrens<strong>in</strong>d mit «Gleis 7» ab 19 Uhr <strong>in</strong> <strong>der</strong> 2. Klasse gratis unterwegs.Während diese Vergünstigungen Personen mit Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>der</strong><strong>Schweiz</strong> zugutekommen, profitieren Touristen von speziell auf siezugeschnittenen Angeboten.Weitere Informationen: Kapitel 11.1.213.7 Freizeitgestaltung.Abb. 68: Beliebteste FreizeitaktivitätenMit Freunden zusammen se<strong>in</strong> 76,1 %Lesen 75,1 %Spazieren gehen 72,6 %K<strong>in</strong>o 67,6 %Theater-, Opern- o<strong>der</strong> Ausstellungsbesuch 66,6 %Sport 61,9 %Basteln o<strong>der</strong> Gartenarbeit 53,9 %Restaurant- o<strong>der</strong> Cafébesuch 49,2 %Besuch von Sportveranstaltungen 46,7 %Tanzen 34,9 %Quelle: swiss<strong>in</strong>fo13.7.1 Freizeit- und KulturangebotIn <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> f<strong>in</strong>det sich auf kle<strong>in</strong>em Raum die grösstmöglicheVielfalt von Kultur- und Freizeitangeboten. Nicht von ungefährist das Land rund ums Jahr e<strong>in</strong> ideales Ziel für Naturliebhaber,Sportbegeisterte, Ruhesuchende, Kunstfreunde und Geschäftsreisende.Es bürgt für Individualität, echte Erholung, Erlebnis undPrestige. Ob Tourist o<strong>der</strong> dauernd <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> lebend, allef<strong>in</strong>den hier das auf sie zugeschnittene Angebot: Sommer- undW<strong>in</strong>tersport vor <strong>der</strong> Haustüre, charmante Marktflecken o<strong>der</strong>pulsierendes Stadtleben, Kultur o<strong>der</strong> Natur, Erholung o<strong>der</strong> Actionrund um die Uhr. Das kulturelle Leben und die Betätigungsmöglichkeiten<strong>in</strong> Sport und Gesellschaft s<strong>in</strong>d dank <strong>der</strong> dezentralenSiedlungsstruktur auch ausserhalb <strong>der</strong> grossen Städte vielfältig.Neben <strong>in</strong>ternational hochdotierten Anlässen, wie beispielsweiseim kulturellen Bereich Musikfestwochen Luzern und Montreux,<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010125


Menuh<strong>in</strong> Festival Gstaad o<strong>der</strong> Filmfestival Locarno, im Sport dieEuropean Masters Crans-Montana und Swiss Indoors TennisBasel, blüht auch die lokale Kulturszene.<strong>Schweiz</strong> Tourismus, <strong>in</strong>klusive Veranstaltungskalen<strong>der</strong>www.myswitzerland.comSprachen: dt., engl., franz., it., russ., ch<strong>in</strong>., jap.Traditionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>www.swissworld.orgSprachen: dt., engl., franz., it., span., russ., ch<strong>in</strong>., jap.13.7.2 Vere<strong>in</strong>e und FreiwilligenarbeitIn ihrer Freizeit s<strong>in</strong>d viele <strong>Schweiz</strong>er <strong>in</strong> Vere<strong>in</strong>en aktiv und gehengeme<strong>in</strong>sam mit Gleichges<strong>in</strong>nten ihrem Hobby nach. Selbstkle<strong>in</strong>ste Geme<strong>in</strong>den und Dörfer pflegen und för<strong>der</strong>n e<strong>in</strong> <strong>in</strong>tensivesKultur- und Vere<strong>in</strong>sleben und bieten dafür wie für den Sport dienötige Infrastruktur. Von Musik, Theater, Sport, Politik über Ornithologie,Wan<strong>der</strong>n, Naturschutz bis zu Philatelie und Erste Hilfegibt es kaum e<strong>in</strong>en Lebensbereich, für den es ke<strong>in</strong>en Vere<strong>in</strong> gibt.Männer s<strong>in</strong>d vorwiegend <strong>in</strong> sportlichen, kulturellen und politischenVere<strong>in</strong>igungen aktiv, während Frauen sich neben Sport für sozialkaritativeund kirchliche Institutionen e<strong>in</strong>setzen. Die Grenzenzwischen Hobby und Freiwilligenarbeit s<strong>in</strong>d dabei oft fliessend.Rund e<strong>in</strong> Viertel <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> wohnhaften Bevölkerungbeteiligt sich an <strong>in</strong>stitutionalisierten freiwilligen Arbeitse<strong>in</strong>sätzen,das heisst, diese Freiwilligen verrichten Arbeiten, für die sie ke<strong>in</strong>eBezahlung erhalten. Da die <strong>Schweiz</strong> ke<strong>in</strong>e Registrierungspflichtkennt, gibt es ke<strong>in</strong> vollständiges Vere<strong>in</strong>sregister. Die Homepages<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den liefern jedoch meistens Auskunft über die Vere<strong>in</strong>e<strong>in</strong> <strong>der</strong> Region.13.8 E<strong>in</strong>kommen undLebenshaltungskosten.<strong>Schweiz</strong>er Haushalte bestehen im Durchschnitt aus 2,2 Personenund haben e<strong>in</strong> monatliches Erwerbse<strong>in</strong>kommen von 6’298 CHF.Zusammen mit dem E<strong>in</strong>kommen aus an<strong>der</strong>en Quellen sowie Transfere<strong>in</strong>kommenbeträgt das Bruttoe<strong>in</strong>kommen 8’492 CHF. NachAb zug von Sozialversicherungsabgaben und Steuern bleiben rund70 % als verfügbares E<strong>in</strong>kommen für den Konsum übrig. Beim freiverfügbaren E<strong>in</strong>kommen (nach Abzug aller Fixkosten) bestehen regionalerhebliche Unterschiede. Neben den Wirtschaftszentren liegtauch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>en Zahl von Berggeme<strong>in</strong>den das frei verfügbareE<strong>in</strong>kommen unter dem <strong>Schweiz</strong>er Durchschnitt (niedriger RDI-Wert).Es handelt sich dabei um beliebte Tourismusgegenden mit erhöhtenImmobilienpreisen. Der Kanton Appenzell Innerrhoden erreicht vorObwalden und Glarus das höchste frei verfügbare E<strong>in</strong>kommen(hoher RDI-Wert), während sich die Stadtkantone Basel-Stadt undGenf am an<strong>der</strong>en Ende <strong>der</strong> Skala bef<strong>in</strong>den (Abb. 69).Beispiel (Credit Suisse Economic Research):E<strong>in</strong>e Familie mit zwei K<strong>in</strong><strong>der</strong>n besitzt e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>familienhaus mit mittleremAusbaustandard (Fremdf<strong>in</strong>anzierung 80 %). Das ersparteVermögen beträgt 300’000 CHF, das geme<strong>in</strong>same Erwerbse<strong>in</strong>kommenliegt bei 150’000 CHF. Mit <strong>der</strong> Familienzulage und demVermögensertrag erreicht <strong>der</strong> Haushalt e<strong>in</strong> Bruttoe<strong>in</strong>kommen vonrund 157’000 CHF. Nach Abzug aller obligatorischen Abgaben(Steuern, Vorsorge- und Sozialversicherungsbeiträge, Prämien <strong>der</strong>obligatorischen Krankenkasse) und E<strong>in</strong>bezug von Wohnkosten,Neben- und Elektrizitätskosten bleibt <strong>der</strong> Familie folgendes freiverfügbares E<strong>in</strong>kommen für den Konsum übrig:• In Rhe<strong>in</strong>felden (Aargau), hoher RDI-Wert: 61’400 CHF• In Bett<strong>in</strong>gen (Basel-Stadt), tiefer RDI-Wert: 36’800 CHFFreiwilligenarbeitwww.forum-freiwilligenarbeit.chSprachen: dt., franz.126 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Abb. 69: Frei verfügbares E<strong>in</strong>kommen <strong>in</strong> den <strong>Schweiz</strong>er Geme<strong>in</strong>den, 2008RDI-Indikator 2008– 5,1 bis – 2,0– 1,9 bis – 1,0– 0,9 bis – 0,3– 0,2 bis – 0,00,1 bis 0,30,4 bis 0,70,8 bis 1,01,1 bis 1,51,6 bis 2,02,1 bis 3,1KantoneQuellen: Credit Suisse Economic Research, GeostatGemäss e<strong>in</strong>er Studie <strong>der</strong> UBS (Abb. 71) hat die <strong>Schweiz</strong> diehöchste Kaufkraft <strong>der</strong> Welt, d.h. das höchste tatsächlich verfügbareE<strong>in</strong>kommen verglichen mit den Preisen. Das Preisniveau<strong>in</strong> Zürich ist zwar das fünfthöchste <strong>der</strong> Welt, nur Oslo, London,Kopenhagen und Dubl<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d teurer. Genf liegt auf Rang acht. DieZürcher und Genfer Löhne können im <strong>in</strong>ternationalen Vergleichjedoch ebenfalls mithalten und liegen h<strong>in</strong>ter Kopenhagen und Osloan dritter und vierter Stelle.Konsumausgabenwww.swissworld.orgSprachen: dt., engl. franz., it., span., russ., ch<strong>in</strong>., jap.Statistik E<strong>in</strong>kommen, Verbrauch, Vermögenwww.bfs.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., franz.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010127


Abb. 70: Durchschnittliches Haushaltsbudget, 2006Bruttoe<strong>in</strong>kommen (Erwerbse<strong>in</strong>kommen,8’492 100,0 %Transfers usw.)Obligatorische Transferausgaben – 2’335 – 27,5 %Sozialversicherungsbeiträge – 838 – 9,9 %Steuern – 1’000 – 11,8 %Krankenkassen: Grundversicherung – 497 – 5,9 %Übrige Transferausgaben – 186 – 2,2 %Verfügbares E<strong>in</strong>kommen 5’971 70,3 %Übrige Versicherungen, Gebühren und – 533 – 6,3 %ÜbertragungenKonsumausgaben – 5’189 – 61,1 %Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke – 627 – 7,4 %Alkoholische Getränke und Tabakwaren – 103 – 1,2 %Gast- und Beherbergungsstätten – 511 – 6,0 %Bekleidung und Schuhe – 225 – 2,7 %Wohnen und Energie – 1’382 – 16,3 %Wohnungse<strong>in</strong>richtung und laufende– 269 – 3,2 %HaushaltsführungGesundheitspflege – 286 – 3,4 %Verkehr – 721 – 8,5 %Nachrichtenübermittlung – 176 – 2,1 %Unterhaltung, Erholung und Kultur – 629 – 7,4 %An<strong>der</strong>e Waren und Dienstleistungen – 259 – 3,0 %Sporadische E<strong>in</strong>kommen 309 3,6 %Sparbetrag 558 6,6 %Anzahl Personen pro Haushalt (Mittelwert) 2,23 – 100,0 %Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), HABE 2006Abb. 71: Kaufkraft im <strong>in</strong>ternationalen Vergleich (<strong>in</strong>kl. Mieten), 2008StädteStundenlohn netto dividiertdurch Kosten des Gesamtwarenkorbes,<strong>in</strong>klusive Miete(Zürich = 100)Zürich 100,0Genf 94,5Luxemburg 90,9Berl<strong>in</strong> 89,5Dubl<strong>in</strong> 87,5Frankfurt 86,5München 83,2Oslo 81,6Hels<strong>in</strong>ki 81,6Brüssel 79,5Kopenhagen 77,4Lyon 73,9Amsterdam 70,5New York 69,6Tokio 65,8London 63,7Paris 61,0S<strong>in</strong>gapur 44,5São Paulo 38,5Hongkong 34,1Moskau 30,9Shanghai 24,9Beij<strong>in</strong>g 20,7Quelle: UBS, Preise und Löhne: E<strong>in</strong> Kaufkraftvergleich rund um die Welt,März 2008128 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


14. Standortför<strong>der</strong>ung.Standortför<strong>der</strong>ung ist e<strong>in</strong> wichtiger Bestandteil <strong>der</strong> schweizerischenWirtschaftspolitik und erfolgt <strong>in</strong> enger Partnerschaftmit <strong>der</strong> Wirtschaft und den Kantonen. Im Rahmen desProgramms «<strong>Schweiz</strong>. Handels- & Investitionsför<strong>der</strong>ung»organisiert und koord<strong>in</strong>iert die Osec im Auftrag des Bundesdie Aktivitäten zur För<strong>der</strong>ung ausländischer Investitionen <strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>.14.1 Zuständigkeiten.Entsprechend dem fö<strong>der</strong>alistischen Staatsaufbau <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>handelt es sich bei <strong>der</strong> staatlichen Standortför<strong>der</strong>ung um e<strong>in</strong>eVerbundaufgabe von Bund und Kantonen.«<strong>Schweiz</strong>. Handels- & Investitionsför<strong>der</strong>ung» sorgt auf nationalerEbene für die e<strong>in</strong>heitliche Vermarktung des Unternehmensstandortes<strong>Schweiz</strong> im Ausland. Die Osec dient zudem als erste Anlaufstellefür ausländische <strong>Investoren</strong> und stellt den Kontakt zu denzuständigen kantonalen Behörden her.Den Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsstellen <strong>der</strong> Kantone obliegt es, überdie Vorteile e<strong>in</strong>er Ansiedlung <strong>in</strong> ihrem Kanton zu <strong>in</strong>formieren,Kontakte zu den <strong>in</strong>teressierten <strong>Investoren</strong> zu pflegen, konkreteAnsiedlungsofferten zu unterbreiten sowie durch regionale Stellenund Geme<strong>in</strong>den die Betreuung <strong>der</strong> <strong>Investoren</strong> vor Ort – auch nacherfolgter Investition im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> Kundenpflege – zu organisieren.14.2 För<strong>der</strong>politik und Instrumente.Wie es ihrer liberalen Wirtschaftsordnung entspricht, konzentriertsich die Wirtschaftspolitik <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> auf die optimale Ausgestaltungund die Pflege <strong>der</strong> wirtschaftlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen.F<strong>in</strong>anzielle För<strong>der</strong>massnahmen erfolgen punktuell und zielgerichtet.Generell gilt für staatliche Leistungen, dass sie <strong>in</strong> Ergänzungzur privaten Initiative erbracht werden.Die E<strong>in</strong>satzmöglichkeiten und <strong>der</strong> Mix <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Instrumente sowie<strong>der</strong> Leistungsumfang hängen vom konkreten Investitionsvorhabenab. Dabei besteht Raum für <strong>in</strong>dividuelle Lösungen. Es lohnt sichdeshalb, das Vorhaben nach erfolgter Grobevaluation mit den Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsstellen<strong>der</strong> Kantone vorzubesprechen. «<strong>Schweiz</strong>.Handels- & Investitionsför<strong>der</strong>ung» kann dabei behilflich se<strong>in</strong>.14.3 Dienstleistungen «<strong>Schweiz</strong>.Handels- & Investitionsför<strong>der</strong>ung».«<strong>Schweiz</strong>. Handels- & Investitionsför<strong>der</strong>ung» agiert als Türöffner<strong>in</strong> die <strong>Schweiz</strong> und zu ihren Behörden. Das Programm unterstützt,<strong>in</strong> enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern aus <strong>der</strong>Privatwirtschaft und dem Netzwerk <strong>der</strong> kantonalen Wirtschaftsför<strong>der</strong>stellen,Unternehmen bei <strong>der</strong> Planung folgen<strong>der</strong> Tätigkeiten:<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010129


• Herstellung von Kontakten zu regionalen und kantonalenInvesti tionsstellen• Suche nach dem idealen Standort <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>• Erfüllung von gesetzlichen und adm<strong>in</strong>istrativen Anfor<strong>der</strong>ungen• Zusammenarbeit mit Forschungszentren und Universitäten• E<strong>in</strong>gehen von Partnerschaften mit <strong>Schweiz</strong>er Unternehmen <strong>in</strong>Ihrem Geschäftsbereich• Beschaffung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen• Evaluation <strong>der</strong> optimalen Unternehmensstruktur und Erklärungdes <strong>Schweiz</strong>er Steuersystems14.4 Kantonale För<strong>der</strong>ung.Die meisten <strong>Schweiz</strong>er Kantone verfügen über eigene Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsstellen;e<strong>in</strong>ige treten jedoch auch mit an<strong>der</strong>en Kantonengeme<strong>in</strong>sam auf. Alle Kantone können Steuervergünstigungenfür Unternehmen als Mittel <strong>der</strong> Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>setzen.Die weiteren Instrumente s<strong>in</strong>d von Kanton zu Kanton verschieden,je nach Interessenlage und regionalwirtschaftlichen Verhältnissen(siehe Kapitel 15.1).«<strong>Schweiz</strong>. Handels- & Investitionsför<strong>der</strong>ung», unterstützt Unternehmenzu je<strong>der</strong> Zeit, unabhängig vom Abklärungsstadiumsdes Investitionsprojektes. Die Kontaktadressen bef<strong>in</strong>den sich imAnhang des Buches.Publikationen onl<strong>in</strong>e/Info-Veranstaltungenwww.<strong>in</strong>vest-<strong>in</strong>-switzerland.comSprachen: dt., engl., franz., it., port., russ., ch<strong>in</strong>., jap.Verzeichnis von Beratungsexpertenwww.poolofexperts.chSprache: engl.130 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Abb. 72: Beispiele für För<strong>der</strong><strong>in</strong>strumente <strong>der</strong> KantoneLeistungsbereichF<strong>in</strong>anzierung von InvestitionenBeschaffung von Grundstücken undRäumlichkeitenPersonalSteuernArt <strong>der</strong> Unterstützung• Gewährung o<strong>der</strong> Vermittlung von Bürgschaften auf Bankkrediten• Beiträge zur Z<strong>in</strong>sverbilligung, Übernahme von Z<strong>in</strong>skosten• Z<strong>in</strong>slose o<strong>der</strong> z<strong>in</strong>sbegünstigte Kantonsdarlehen• E<strong>in</strong>malige Beiträge («à fonds perdu»)• Vermittlung von Geschäftsräumen und Grundstücken• Kostenbeiträge für Planung und/o<strong>der</strong> Baureifemachung von Industriegelände• Beiträge an Kosten <strong>der</strong> Umnutzung von Betriebsgebäuden• Beiträge an E<strong>in</strong>arbeitung o<strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> Umschulung• Gewährung von Steuervergünstigungen für die Start- und Aufbauphase sowie fürUmstrukturierungsvorhabenQuelle: Rechtsgrundlagen und Informationsschriften <strong>der</strong> kantonalen Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsstellen14.5 Steuererleichterungen imRahmen <strong>der</strong> Regionalpolitik.Im Rahmen <strong>der</strong> Regionalpolitik des Bundes wird die wirtschaftlicheEntwicklung von strukturschwachen Regionen wie Berggebieten,ländlichen Regionen und Grenzregionen gezielt geför<strong>der</strong>t.Bedeutende Investitions- und Innovationsvorhaben sowie dieGründung und Ansiedlung neuer Unternehmen können <strong>in</strong> solchenGebieten durch den Bund mit Steuererleichterungen unterstütztwerden (vgl. Karte <strong>der</strong> Anwendungsgebiete <strong>in</strong> Abb. 73). WesentlicheVoraussetzung für die Gewährung von Steuererleichterungendurch den Bund ist, dass das Vorhaben durch den zuständigenKanton ebenfalls mit Steuererleichterungen im selben Umfangunterstützt wird.Das Antragsverfahren für Steuererleichterungen im Rahmen <strong>der</strong>Regionalpolitik läuft immer über den Kanton ab. Die zuständigenkantonalen Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsstellen beraten über das zweckmässigeVorgehen.Steuererleichterungen (Regionalpolitik)www.seco.adm<strong>in</strong>.chSuchbegriff: SteuererleichterungenSprachen: dt., franz., it.Weitere Informationen: Kapitel 9.4.3<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010131


Abb. 73: Anwendungsgebiete Steuererleichterungen, 2007Anwendungsgebiete gemäss EVD-Verordnung vom 28. November 2007Begünstigte Gebiete e<strong>in</strong>er Übergangslösung bis Ende 2010 (mit maximalen Steuererleichterungen im Umfang von 50 %)Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO14.6 Weitere För<strong>der</strong>e<strong>in</strong>richtungen.14.6.1 KTI För<strong>der</strong>agentur für InnovationDie KTI ist die För<strong>der</strong>agentur für Innovation des Bundes. Sieför<strong>der</strong>t seit über 60 Jahren den Wissens- und Technologietransferzwischen Unternehmen und Hochschulen. Sie verknüpft Partneraus beiden Bereichen <strong>in</strong> Projekten angewandter Forschungund Entwicklung und unterstützt den Aufbau von Start-ups. Die<strong>Schweiz</strong> gehört weltweit zu den Staaten mit höchster Innovationsleistung.Die KTI verfügt über e<strong>in</strong> Budget von rund 100 Millionen.«Science to Market» heisst das Credo <strong>der</strong> KTI. Unternehmenerarbeiten geme<strong>in</strong>sam mit den Hochschulen neues Wissen fürProdukte und Dienstleistungen und setzen dieses am Markt um.Die KTI för<strong>der</strong>t• marktorientierte F&E-Projekte, die die Unternehmen zusammenmit den Hochschulen <strong>in</strong> Industrie und Dienstleistungen durchführen• die Gründung und den Aufbau von wissenschaftsbasiertenUnternehmen• den Wissens- und Technologietransfer durch Plattformen undNetzwerkeDie F&E-Projektför<strong>der</strong>ung steht grundsätzlich allen Diszipl<strong>in</strong>enwissenschaftsbasierter Innovationen offen. Projektgesuche werdennach dem Bottom-up-Pr<strong>in</strong>zip e<strong>in</strong>gereicht. Ausschlaggebend fürdie För<strong>der</strong>ung s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> <strong>in</strong>novative Gehalt und die Aussicht auf e<strong>in</strong>eerfolgreiche Umsetzung im Markt.132 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Die KTI hilft den Entrepreneurs <strong>in</strong> spe im Programm «venturelab»mit massgeschnei<strong>der</strong>ten Ausbildungsmodulen. Diese vermitteln ihnenRüstzeug und Methodik, um e<strong>in</strong>e zündende Geschäftsidee mite<strong>in</strong>er neuen Firma erfolgreich umzusetzen; Jungunternehmer<strong>in</strong>nenund -unternehmer können sich des Weiteren für e<strong>in</strong> professionellesCoach<strong>in</strong>g bewerben. Geför<strong>der</strong>t werden wissens<strong>in</strong>tensive und technologiebasierteUnternehmen mit grossem Marktpotenzial.Die Vorteile <strong>der</strong> Technologie- o<strong>der</strong> Grün<strong>der</strong>zentren:• Dienstleistungen: Beratung, Coach<strong>in</strong>g, Telefonservice usw.• Kontakte zu Universitäten und Fachhochschulen• Umgebung von Gleichges<strong>in</strong>nten• Infrastruktur und flexible Räumlichkeiten vorhanden• Network<strong>in</strong>g• Höhere Überlebenschance, im Schnitt über 90 %Die Initiative KTI WTT stärkt den regionalen Transfer von Wissenund Technologien zwischen den Hochschulen und <strong>der</strong> regionalenIndustrie. Professionell geführte WTT-Konsortien vor Ort unterstützenKMU und Hochschulen bei <strong>der</strong> Kontaktaufnahme undEntwicklung von Projekten. Innovativen <strong>Schweiz</strong>er Unternehmenund Forschenden sollen zudem Entwicklungschancen durch denZugang zu <strong>in</strong>ternationalen Programmen und Netzwerken wie z.B.IMS, ESA und EUREKA geboten werden.För<strong>der</strong>agentur für Innovation KTIwww.kti-cti.chSprachen: dt., engl., franz., it.Nationale OrganisationenTechnopark Allianzwww.technopark-allianz.chSprache: dt.Verband <strong>der</strong> Technologie- und Gründungszentrenwww.swissparks.chSprache: dt.Innoparkwww.<strong>in</strong>nopark.chSprachen: dt., engl., franz., it.14.6.2 Technologie- und Grün<strong>der</strong>parksE<strong>in</strong>richtungen und Stützpunkte, welche die Aufnahme unternehmerischerTätigkeiten anregen o<strong>der</strong> erleichtern, gehören heutemit zur Infrastruktur e<strong>in</strong>er Volkswirtschaft. In <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> gibtes e<strong>in</strong>e Vielzahl von Technologieparks und Grün<strong>der</strong>zentren. Diemeisten von ihnen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Verbund zusammengeschlossen.Unterschiedlich im Zuschnitt und <strong>in</strong> <strong>der</strong> fach- o<strong>der</strong> themenspezifischenAusrichtung, haben sie sich teilweise <strong>in</strong> enger Verb<strong>in</strong>dungmit Hochschulen, teils aus re<strong>in</strong> privater Initiative entwickelt. Siebieten Räumlichkeiten für die Start- und Aufbauphase meist zuVorzugskonditionen, geme<strong>in</strong>same Infrastrukturen und fachlicheBetreuung.Genilemwww.genilem.chSprache: dt.Die Beteiligung ihrer Dachorganisation an <strong>in</strong>ternationalen Netzwerkenermöglicht die europaweite Nutzung <strong>der</strong> Technopark-Infrastrukturen. Damit kann die schwierige Startphase beschleunigtund kostengünstig gestaltet werden. In grossen Städten s<strong>in</strong>dzudem e<strong>in</strong>zelne so genannte Bus<strong>in</strong>ess Center entstanden. Auchsie dienen neu zugezogenen ausländischen Firmen als kurzfristigverfügbare Erststandorte mit räumlich flexiblen Entwicklungsmöglichkeiten,als Kontaktforen und als Inkubatoren.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010133


Abb. 74: Technologie- und Grün<strong>der</strong>parksQuelle: Standortför<strong>der</strong>ung des Kantons Zürich, www.gruenden.chBern/Mittelland1 Grün<strong>der</strong>Zentrum Bernwww.<strong>in</strong>nobe.ch2 Berner Technoparkwww.bernertechnopark.ch3 <strong>in</strong>noBE AG* Bern, Biel, Thunwww.<strong>in</strong>nobe.ch4 Neuunternehmer-Zentrum WRT Thunwww.wrt.ch5 e.Tower Thunwww.e-towers.ch6 Grün<strong>der</strong>zentrum Kanton Solothurn, Solothurn*www.gzs.ch7 Coach<strong>in</strong>g service du Jura Bernois Bévilardwww.cep.ch/coach<strong>in</strong>gWestschweiz8 Parc scientifique PSE, Lausannewww.parc-scientifique.ch9 biopôle park Lausannewww.biopole.ch10 Y-Parc AG, Yverdonwww.y-parc.ch11 BioAlps, Genf*www.bioalps.ch12 Eclosion SA, Plan-les-Ouates GEwww.eclosion.ch13 Fongit, Geneva Incubator, Plan-les-Ouates GEwww.fongit.ch14 Neode, La Chaux-de-Fonds/Neuchâtelwww.neode.ch15 Fri Up, Fribourg/Freiburgwww.friup.chWallis16 CimArk SA*, Sionwww.cimark.ch17 BioArk, Montheywww.bioark.ch18 IdeArk, Martignywww.ideark.ch19 PhytoArk, Sionwww.phytoark.ch134 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


20 TechnoArk, Sierrewww.technoark.ch21 Fondation The Ark, Sionwww.theark.ch22 Sodeval SA, Naters*www.ccf-valais.chZentralschweiz23 Bus<strong>in</strong>esspark Zugwww.bus<strong>in</strong>essparkzug.ch24 Technopark ® Luzernwww.technopark-luzern.ch25 microPark Pilatus, Alpnachwww.microparkpilatus.ch26 mccs – Micro Center Central-Switzerland AG, Sarnenwww.mccs.ch27 areal #1 Unternehmerzentrum Nidwalden, Stansstadwww.nwcontact.ch28 Technologiezentrum Ste<strong>in</strong>enwww.technologiezentrum.ch29 InnovationsTransfer Zentralschweiz, Horw*www.itz.ch30 Zentrum für neue Technologien Hohle Gasse, Küssnachtwww.hohle-gasse.chNordwestschweiz31 bus<strong>in</strong>ess parc Re<strong>in</strong>achwww.bus<strong>in</strong>essparc.ch32 Tenum AG Liestalwww.tenum.ch33 Technologiezentrum Witterswilwww.tzw-witterswil.ch34 Sp<strong>in</strong>-off Inkubator Baselwww.eva-basel.ch35 bus<strong>in</strong>ess parc Laufental, Zw<strong>in</strong>genwww.bus<strong>in</strong>essparc.ch36 Technologie- und Grün<strong>der</strong>zentrum Zurzibietwww.tg-zurzibiet.ch37 Technopark ® Aargau, W<strong>in</strong>dischwww.technopark-aargau.chZürich/Ostschweiz38 StartZentrum Zürichwww.startzentrum.ch39 Technopark ® Zürichwww.technopark.ch40 glaTec Dübendorfwww.glatec.ch41 grow Grün<strong>der</strong>organisation Wädenswilwww.grow-waedenswil.ch42 Technologiezentrum L<strong>in</strong>th, Ziegelbrückewww.technologiezentrum.ch43 Stiftung Futur, Rapperswilwww.futur.ch44 Technologiepark Wetzikonwww.tp-wetzikon.ch45 ri.nova impulszentrum Rebste<strong>in</strong>www.r<strong>in</strong>ova.ch46 E-Tower*, Churwww.e-towerchur.ch47 Innozet, Grüschwww.<strong>in</strong>itial-gr.ch48 Technopark ® W<strong>in</strong>terthurwww.technopark-w<strong>in</strong>terthur.ch49 InnoPark <strong>Schweiz</strong> AGwww.<strong>in</strong>nopark.ch50 Tedi-Zentrum Wil, Flawil, Wattwilwww.tedizentrum.ch51 Grün<strong>der</strong>Zentrum Hipomat, Schwarzenbachwww.hipomat.ch52 START! Gründungszentrum, Frauenfeldwww.gruendungszentrum.ch53 HTC High-Tech-Center AG,Tägerwilenwww.high-tech-center.ch54 Spi<strong>der</strong> Town, Tägerwilenwww.spi<strong>der</strong>town.ch55 ITS Industrie- und Technozentrum, Schaffhausen*www.its.sh.ch56 tebo, St. Gallenwww.tebo.ch57 Biotech Center Zürich-Schlierenwww.biotechcenter.chTess<strong>in</strong>58 Centro Promozione Start-up e Acceleratore d’impresawww.cpstartup.ch59 Tecnopolo Tic<strong>in</strong>o, Luganowww.tecnopolo-tic<strong>in</strong>o.ch60 Galleria High Tech Center, Mannowww.galleria.ch* Diese Zentren bieten Dienstleistungen, aber ke<strong>in</strong>e Lokalitäten an.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010135


15. Anhang.15.1 Adressen.HauptsitzOsecStampfenbachstrasse 85Postfach 2407CH-8021 ZürichTel. +41 44 365 51 51Fax +41 44 365 52 21<strong>in</strong>fo@osec.chwww.osec.chStandortpromotion<strong>Schweiz</strong>. Handels- &Investitionsför<strong>der</strong>ung.c/o OsecHans Jörg JeggeLeiter StandortpromotionStampfenbachstrasse 85Postfach 2407CH-8021 ZürichTel. +41 44 365 51 51Fax +41 44 365 52 21locationpromotion@osec.chRegionaldirektorenEuropa<strong>Schweiz</strong>. Handels- &Investitionsför<strong>der</strong>ung.c/o OsecAxel Bermeit<strong>in</strong>gerRegional Director EuropaStampfenbachstrasse 85Postfach 2407CH-8021 ZürichTel. +41 44 365 51 51Fax +41 44 365 52 21europa@osec.chAmericasSwitzerland. Trade &Investment Promotion.c/o Swiss Bus<strong>in</strong>ess Hub USAMart<strong>in</strong> von WalterskirchenRegional Director Americas737 North Michigan Avenue,Suite 2301Chicago, IL 60611-2615, USATel. +1 312 915 0061Fax +1 312 915 0388americas@osec.chAsia PacificSwitzerland. Trade &Investment Promotion.c/o Swiss Bus<strong>in</strong>ess HubASEANThomas WickiRegional Director Asia Pacific1 Swiss Club L<strong>in</strong>kS<strong>in</strong>gapore 288162Tel. +65 6468 5788Fax +65 6466 8245asiapacific@osec.chIMEA(India, Middle East & Africa)Switzerland. Trade &Investment Promotion.c/o Swiss Bus<strong>in</strong>ess Hub GCCChristian WattsRegional Director IMEADubai World Trade CenterDubaiUnited Arab EmiratesTel. +971 4 329 09 99Fax +971 4 331 36 79imea@osec.chRepräsentantenFrankreichSuisse. Promotion duCommerce et desInvestissements.c/o Ambassade de SuisseMaryse MarcheratDirecteur France142, rue de GrenelleF-75007 ParisTel. +33 1 49 55 67 07Fax +33 1 49 55 67 67mmarcherat@osec.chUSASwitzerland. Trade &Investment Promotion.c/o Consulate General ofSwitzerland.Daniel BangserDirector North America,Investment PromotionTrade Commissioner633 Third Avenue, 30 th FloorNew York, NY 10017-6706,USATel. +1 212 599 5700 ext 1032Fax +1 212 599 4266dbangser@osec.ch136 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Switzerland. Trade &Investment Promotion.c/o Consulate General ofSwitzerland.Carol<strong>in</strong>e BlaserRepresentative North America633 Third Avenue, 30 th FloorNew York, NY 10017-6706,USATel. +1 212 599 5700 ext. 1034Fax +1 212 599 4266cblaser@osec.chCh<strong>in</strong>aSwitzerland. Trade &Investment Promotion.c/o Swiss Bus<strong>in</strong>ess Hub Ch<strong>in</strong>aClaudio MazzucchelliHead of SBHSanlitun Dongwujie 3100600 Beij<strong>in</strong>g/Ch<strong>in</strong>aTel. +86 10 8532 88 88Fax +86 10 6532 43 53bei.sbhch<strong>in</strong>a@eda.adm<strong>in</strong>.chJapanSwitzerland. Trade &Investment Promotion.c/o Swiss Bus<strong>in</strong>ess Hub JapanKeisuke HaraChief Representative Japan5-9-12 M<strong>in</strong>ami Azabu,M<strong>in</strong>to-kuTokyo 106-8589, JapanTel. +81 3 5449 8408(<strong>in</strong>ternationale Anrufe)Tel. 0120 844 313(gebührenfrei, nationale Anrufe)Fax +81 3 3473 6090khara@osec.chIndienSwitzerland. Trade &Investment Promotion.c/o Consulate General ofSwitzerlandFabian T. Stiefvater, Counsellor502 Dalamal House, 5 th Floor206, Jamnalal Bajaj MargNariman Po<strong>in</strong>tMumbai 400 021IndiaTel. +91 22 4343 5600Fax +91 22 4343 5612mum.sbh<strong>in</strong>dia@eda.adm<strong>in</strong>.ch<strong>Schweiz</strong>erische Botschaftund Swiss Bus<strong>in</strong>ess Hub <strong>in</strong>Deutschland<strong>Schweiz</strong>erische BotschaftOtto-von-Bismarck-Allee 4A10557 Berl<strong>in</strong>DeutschlandTel. +49 30 390 40 00Fax +49 30 391 10 30ber.vertretung@eda.adm<strong>in</strong>.chwww.eda.adm<strong>in</strong>.ch/berl<strong>in</strong>Swiss Bus<strong>in</strong>ess HubGermanyc/o <strong>Schweiz</strong>erisches GeneralkonsulatHirschstrasse 2270173 StuttgartDeutschlandTel. +49 711 22 29 43 29Fax +49 711 22 29 43 19stu.sbhgermany@eda.adm<strong>in</strong>.chKantonale Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsstellenAargau (AG)Aargau ServicesStandortmarket<strong>in</strong>gRa<strong>in</strong> 53CH-5001 AarauTel. +41 62 835 24 40Fax +41 62 835 24 19aargau.services@ag.chwww.aargauservices.chAppenzell Ausserrhoden (AR)Departement Volks- und LandwirtschaftAmt für WirtschaftRegierungsgebäudeCH-9102 HerisauTel. +41 71 353 64 43Fax +41 71 353 62 59<strong>in</strong>fo@wifoear.chwww.ar.ch/wirtschaftAppenzell Innerrhoden (AI)Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungMarktgasse 2CH-9050 AppenzellTel. +41 71 788 94 44Fax +41 71 788 94 45wirtschaft@ai.chwww.ai.chBasel-Stadt (BS) und Basel-Landschaft (BL)BaselAreaWirtschaftsför<strong>der</strong>ungAeschenvorstadt 36CH-4010 BaselTel. +41 61 295 50 00Fax +41 61 295 50 09<strong>in</strong>fo@baselarea.chwww.baselarea.chBern (BE)Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungKanton BernMünsterplatz 3CH-3011 BernTel. +41 31 633 41 20Fax +41 31 633 40 88<strong>in</strong>fo@berne<strong>in</strong>vest.comwww.berne<strong>in</strong>vest.comFreiburg (FR)Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung KantonFreiburgAvenue de Beauregard 1CH-1700 FreiburgTel. +41 26 425 87 00Fax +41 26 425 87 01promfr@fr.chwww.promfr.chGenf (GE)Service de la PromotionEconomiqueRue des Battoirs 7Case postale 740CH-1211 Genève 4Tel. +41 22 388 34 34Fax +41 22 388 31 99promotion@etat.ge.chwww.geneva.chGlarus (GL)Kontaktstelle für WirtschaftZw<strong>in</strong>glistrasse 6CH-8750 GlarusTel. +41 55 646 66 14Fax +41 55 646 66 09kontakt@glarusnet.chwww.glarusnet.chGraubünden (GR)Amt für Wirtschaft und TourismusWirtschaftsför<strong>der</strong>ungGrabenstrasse 1CH-7001 ChurTel. +41 81 257 23 42Fax +41 81 257 21 92<strong>in</strong>fo@awt.gr.chwww.awt.gr.chJura (JU)Promotion économiquecantonale12, rue de la PréfectureCH-2800 DelémontTel. +41 32 420 52 20Fax +41 32 420 52 21bde@jura.checo.jura.chLuzern (LU)Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung LuzernAlpenquai 30CH-6005 LuzernTel. +41 41 367 44 00Fax +41 41 367 44 01<strong>in</strong>fo@luzern-bus<strong>in</strong>ess.chwww.luzern-bus<strong>in</strong>ess.chNeuenburg (NE)Office de Promotion économiquedu canton de NeuchâtelRue de la Collégiale 3CH-2000 NeuchâtelTel. +41 32 889 68 23Fax +41 32 889 62 95open@ne.chwww.e-den.chNidwalden (NW)Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungKanton NidwaldenDorfplatz 7aCH-6371 StansTel. +41 41 618 76 54Fax +41 41 618 76 58wirtschaftsfoer<strong>der</strong>ung@nw.chwww.nw.ch<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010137


Obwalden (OW)Standort Promotion <strong>in</strong>ObwaldenDorfplatz 1CH-6060 SarnenTel. +41 41 660 90 66Fax +41 41 660 90 69<strong>in</strong>fo@iow.chwww.iow.chSchaffhausen (SH)Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungKanton SchaffhausenHerrenacker 15CH-8200 SchaffhausenTel. +41 52 674 03 03Fax +41 52 674 06 09economic.promotion@generis.chwww.sh.ch/wfSchwyz (SZ)Amt für WirtschaftBahnhofstrasse 15Postfach 1187CH-6431 SchwyzTel. +41 41 819 16 34Fax +41 41 819 16 19wirtschaftsfoer<strong>der</strong>ung@sz.chwww.schwyz-wirtschaft.chSolothurn (SO)Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung KantonSolothurnUntere Sternengasse 2CH-4509 SolothurnTel. +41 32 627 95 23Fax +41 32 627 95 92wifoe@awa.so.chwww.standortsolothurn.chSt.Gallen (SG)Standortför<strong>der</strong>ungAmt für Wirtschaft desKantons St.GallenDavidstrasse 35CH-9001 St. GallenTel. +41 71 229 35 60Fax +41 71 229 47 40beat.ulrich@sg.chwww.standort.sg.chTess<strong>in</strong> (TI)Sezione della promozioneeconomicaViale S. Fransc<strong>in</strong>i 17CH-6501 Bell<strong>in</strong>zonaTel. +41 91 814 35 41Fax +41 91 814 44 57<strong>in</strong>fo@copernico.chwww.copernico.chThurgau (TG)Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung ThurgauZürcherstrasse 183CH-8510 FrauenfeldTel. +41 52 724 26 06Fax +41 52 724 26 37<strong>in</strong>fo@wiftg.chwww.wiftg.chUri (UR)Volkswirtschaftsdirektion UriAbteilung wirtschaftlicheEntwicklungKlausenstrasse 4CH-6460 AltdorfTel. +41 41 875 24 01Fax +41 41 875 24 12wirtschaft@ur.chwww.ur.ch/wfuWaadt (VD)Développement EconomiqueCanton de Vaud (DEV)Avenue de Gratta-Paille 2Case postale 452CH-1000 Lausanne 30Tel. +41 21 644 00 60Fax +41 21 644 00 79jean-fre<strong>der</strong>ic.berthoud@dev.chwww.dev.chWichtiger H<strong>in</strong>weisWallis (VS)Departement für Volkswirtschaftund RaumentwicklungDienststelle für WirtschaftsentwicklungGeschäftse<strong>in</strong>heit Neue UnternehmenVilla de RiedmattenAvenue Ritz 1CH-1950 SionTel. +41 27 606 50 15Fax +41 27 606 50 14devs@adm<strong>in</strong>.vs.chwww.bus<strong>in</strong>ess-valais.chZug (ZG)Volkswirtschaftsdirektion desKantons ZugKontaktstelle WirtschaftAabachstrasse 5CH-6301 ZugTel. +41 41 728 55 04Fax +41 41 728 55 09economy@zug.chwww.zug.ch/economyZürich (ZH)Amt für Wirtschaft und ArbeitStandortför<strong>der</strong>ungWalchestrasse 19CH-8090 ZürichTel. +41 43 259 26 13Fax +41 43 259 51 71standort@vd.zh.chwww.standort.zh.chKantonsübergreifende Standortmarket<strong>in</strong>g-OrganisationenGreater Geneva Berne AreaEconomic DevelopmentAgencyWorld Trade CenterAvenue de Gratta-Paille 2PO Box 253CH-1000 Lausanne 22Tel. +41 21 644 00 90Fax +41 21 644 00 99<strong>in</strong>fo@ggba-switzerland.orgwww.ggba-switzerland.orgGreater Zurich Area AGLimmatquai 112CH-8001 ZürichTel. +41 44 254 59 59Fax +41 44 254 59 54<strong>in</strong>fo@greaterzuricharea.chwww.greaterzuricharea.chBaselAreaWirtschaftsför<strong>der</strong>ungAeschenvorstadt 36CH-4010 BaselTel. +41 61 295 50 00Fax +41 61 295 50 09<strong>in</strong>fo@baselarea.chwww.baselarea.chBus<strong>in</strong>ess LocationOstschweizc/o Amt für Wirtschaft undArbeitZürcherstrasse 183CH-8510 FrauenfeldTel. +41 52 724 22 43Fax +41 52 724 26 37ralph.roggens<strong>in</strong>ger@tg.chwww.ost-schweiz.chDie Informationen und Daten <strong>in</strong> dieser Schrift stammen aus unterschiedlichen Quellen und wurdenmit <strong>der</strong> grösstmöglichen Sorgfalt recherchiert. Die Verwendung von Informationen dieser Schrifterfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko und Gefahr des Benutzers. Die Osec, wie auch Dritte, dieBeiträge <strong>in</strong> den verschiedenen Kapiteln zur Verfügung gestellt haben (z.B. PricewaterhouseCoopers),übernehmen ke<strong>in</strong>e Haftung o<strong>der</strong> Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit<strong>der</strong> im <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> publizierten Informationen.138 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


15.2 Abbildungsverzeichnis.Abb. 1: Internationale Rank<strong>in</strong>gs <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> .............. 9Abb. 2: Übersichtskarte ............................................. 10Abb. 3: Direkte Demokratie ....................................... 12Abb. 4: Politische Stabilität ....................................... 13Abb. 5: Die weltoffensten Volkswirtschaften ............. 15Abb. 6: Internationale Organisationenmit Sitz <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> .................................. 16Abb. 7: Die <strong>Schweiz</strong> <strong>in</strong> Zahlen ................................... 17Abb. 8: Brutto<strong>in</strong>landprodukt pro Kopf ....................... 18Abb. 9: Branchenstruktur, Beschäftigtenanteil .......... 19Abb. 10: Rank<strong>in</strong>g Wettbewerbsfähigkeit ..................... 19Abb. 11: Globaler Innovations<strong>in</strong>dex ............................ 19Abb. 12: Handelsbilanz <strong>in</strong> % des BIP .......................... 20Abb. 13: Ausfuhren und E<strong>in</strong>fuhren nach Län<strong>der</strong>n ........ 20Abb. 14: Direkt<strong>in</strong>vestitionen: Kapitalbestände ............ 21Abb. 15: Wirtschaftsfreiheit ......................................... 27Abb. 16: Leitfaden für Kreative .................................... 30Abb. 17: Übersicht Rechtsformen ............................... 42Abb. 18: Vorgehen und Ablauf e<strong>in</strong>er Firmengründung(AG, GmbH) ................................................... 46Abb. 19: Brauche ich e<strong>in</strong> Visum? ................................ 49Abb. 20: Visumvorschriften bestimmter Län<strong>der</strong> .......... 49Abb. 21: Bewilligungstypen ......................................... 51Abb. 22: Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen:Regelungen und Verfahren ............................ 54Abb. 23: Län<strong>der</strong>, mit denen Stagiairesabkommenbestehen ....................................................... 57Abb. 24: Interneth<strong>in</strong>weise Immobiliensuche ................ 58Abb. 25: Marktpreise für Büroflächen .......................... 59Abb. 26: Ablauf e<strong>in</strong>es Kaufgeschäftes ........................ 60Abb. 27: Bauland: Marktpreise für Gewerbebauten .... 61Abb. 28: Marktpreise für Mietwohnungen ................... 62Abb. 29: Marktpreise für Eigentumswohnungen ......... 63Abb. 30: Bewilligungspflicht nach Personengruppen ...65Abb. 31: Arbeitsmotivation im <strong>in</strong>ternationalenVergleich ....................................................... 67Abb. 32: Internationale Erfahrung ................................ 68Abb. 33: Monatlicher Bruttolohn (Zentralwert) nachWirtschaftszweigen und Grossregionen ....... 68Abb. 34: Bruttoerwerbse<strong>in</strong>kommen (Zentralwert)........ 69Abb. 35: Industrielle Arbeitskosten: Direktentgeltund Personalzusatzkosten ............................ 69Abb. 36: Beispiel Lohnabrechnung:Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge ....... 70Abb. 37: Deregulierung des Arbeitsmarktes ................ 71Abb. 38: E<strong>in</strong>vernehmen Arbeitnehmer – Arbeitgeber ... 72Abb. 39: Tages-, Abend- und Nachtzeitraum .............. 73Abb. 40: E<strong>in</strong>stellungen und Entlassungen ................... 75Abb. 41: Übersicht obligatorische Beiträge ................. 76Abb. 42: Globale F<strong>in</strong>anzzentren .................................. 81Abb. 43: Hypothekarz<strong>in</strong>sen ......................................... 85Abb. 44: Staatliche För<strong>der</strong><strong>in</strong>strumente ........................ 87Abb. 45: Bonitätsrat<strong>in</strong>g: die zehn sichersten Län<strong>der</strong> ... 88Abb. 46: Kapitalkosten ................................................ 88Abb. 47: Inflation ......................................................... 89Abb. 48: Gesamtsteuerbelastung ................................ 93Abb. 49: Internationale Geschäftstätigkeit .................. 99Abb. 50: Qualität <strong>der</strong> Infrastruktur ............................. 102Abb. 51: Direkte Flugverb<strong>in</strong>dungen <strong>in</strong>terkont<strong>in</strong>entalab Zürich und Genf ..................................... 105Abb. 52: Landesflughäfen und regionale Flugplätze<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ...............................................106Abb. 53: Internetabonnenten ..................................... 107Abb. 54: Gesundheits<strong>in</strong>frastruktur ............................. 108Abb. 55: Das Bildungssystem <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ............... 111Abb. 56: Qualität des Ausbildungssystems ............... 112Abb. 57: Öffentliche Ausgaben für Bildung ............... 112Abb. 58: Hochschullandschaft <strong>Schweiz</strong> .................... 114Abb. 59: Studiengebühren <strong>in</strong> Franken pro Jahr ......... 115Abb. 60: Executive MBA: die wichtigsten Anbieter ... 116Abb. 61: Schulgebühren <strong>in</strong>ternationaler Privatschulen ..117Abb. 62: Gesamtausgaben für Forschung undEntwicklung................................................. 118Abb. 63: Nobelpreise pro Million E<strong>in</strong>wohner ............. 118Abb. 64: Forschungs<strong>in</strong>stitutionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ..... 118Abb. 65: Lebensqualität im <strong>in</strong>ternationalen Vergleich .. 120Abb. 66: Persönliche Sicherheit ................................ 121Abb. 67: Anziehungskraft auf hoch qualifiziertesPersonal aus dem Ausland ......................... 121Abb. 68: Beliebteste Freizeitaktivitäten ..................... 125Abb. 69: Frei verfügbares E<strong>in</strong>kommen <strong>in</strong> den<strong>Schweiz</strong>er Geme<strong>in</strong>den ................................ 127Abb. 70: Durchschnittliches Haushaltsbudget .......... 128Abb. 71: Kaufkraft im <strong>in</strong>ternationalen Vergleich ........ 128Abb. 72: Beispiele für För<strong>der</strong><strong>in</strong>strumente <strong>der</strong> Kantone .. 131Abb. 73: Anwendungsgebiete Steuererleichterungen .. 132Abb. 74: Technologie- und Grün<strong>der</strong>parks ................. 134<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010139


15.3 Mögliche Servicepartner.Mit <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> wählen Sie den besten Standort.Haben Sie auch den ortskundigsten Berater?Ihre Ansprechpartner<strong>in</strong> für Standortplanung, Steuerplanung und Transaktionen:bianca.x.patkos@ch.pwc.com, Telefon +41 58 792 42 21PricewaterhouseCoopers AG, Birchstrasse 160, CH-8050 Zürich, <strong>Schweiz</strong>www.pwc.chSchauen Sie genau h<strong>in</strong>!Auf den ersten Blick sehen alle Personalvorsorgeanbieterund -lösungen ähnlich aus. Doch wer sich die Zeit nimmt,genauer h<strong>in</strong>zuschauen, entdeckt <strong>in</strong>teressante Alternativen,<strong>in</strong>dividuelle Lösungen und deutliche Performance-Unterschiede.Wir sorgen gerne dafür, dass Sie den Durchblick haben:058 589 88 01 o<strong>der</strong> www.bb-vorsorge.ch090827_BB_Anzeige_210_70_sw_de.<strong>in</strong>dd 1 28.08.09 09:14140 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Europakarte.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010141


<strong>Schweiz</strong>er Landkarte.142 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010


Sprachgebiete <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010143


OsecStampfenbachstrasse 85Postfach 2407CH-8021 ZürichTelefon +41 44 365 51 51Fax +41 44 365 52 21<strong>in</strong>fo.zurich@osec.chOsecCorso Elvezia 16Casella postale 5399CH-6901 LuganoTelefono +41 91 911 51 35Fax +41 91 911 51 39<strong>in</strong>fo.lugano@osec.chOsecAvenue d’Ouchy 47Case postale 315CH-1001 LausanneTéléphone +41 21 613 35 70Fax +41 21 613 35 02<strong>in</strong>fo.lausanne@osec.chCopyright © Osec Januar 2010. Alle Rechte vorbehalten.Unsere Hotl<strong>in</strong>e: +41 44 365 51 15www.<strong>in</strong>vest-<strong>in</strong>-switzerland.com

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