3.1 Internationaler Güter- undDienstleistungsaustausch.Die <strong>Schweiz</strong>er Wirtschaft zeichnet sich durch e<strong>in</strong>e grosse <strong>in</strong>ternationaleVerflechtung aus: Je<strong>der</strong> zweite Franken wird im Auslan<strong>der</strong>wirtschaftet. Dies ist nur aufgrund des sehr gut funktionierendengrenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrsmöglich.3.1.1 Freihandelsabkommen, WTO und Abbau vonHandelsbeschränkungenDie <strong>Schweiz</strong> verfügt – neben <strong>der</strong> EFTA-Konvention und demFreihandelsabkommen mit <strong>der</strong> Europäischen Union (EU) – gegenwärtigüber e<strong>in</strong> Netz von 20 Freihandelsabkommen mit Län<strong>der</strong>nausserhalb <strong>der</strong> EU und ist zudem Mitglied <strong>der</strong> WTO. Sie wendetim Handel gegenüber allen WTO-Mitgliedstaaten die Meistbegünstigungsklauselan und setzt sich generell für den weltweitenAbbau von Handelsbeschränkungen e<strong>in</strong>.Weiter hat sich die <strong>Schweiz</strong> mit dem WTO-Beitritt verpflichtet,die meisten nichttarifären Handelshemmnisse <strong>in</strong> Zoll ge bührenumzuwandeln. E<strong>in</strong>heimische Produkte werden, von wenigen Ausnahmen(vor allem Landwirtschaftsprodukten) abgesehen, nichtgegen die <strong>in</strong>ternationale Konkurrenz geschützt. E<strong>in</strong> eigentlichesAnti-Dump<strong>in</strong>g-Gesetz existiert nicht. Für verarbeitete Produktegibt es grundsätzlich ke<strong>in</strong>e mengenmässigen Beschränkungen<strong>der</strong> E<strong>in</strong>fuhr. Auf den europäischen Märkten geniessen dank <strong>der</strong>Freihandelsabkommen mit <strong>der</strong> EU und <strong>der</strong> EFTA <strong>der</strong> Import undExport von Industriegütern grundsätzlich volle Zoll- und Kont<strong>in</strong>gentsfreiheit.Im Gegensatz zu den meisten Län<strong>der</strong>n gilt <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> e<strong>in</strong>Verzollungssystem nach Gewicht. Dieser so genannte spezifischeZoll belastet Produkte aus Län<strong>der</strong>n, die nicht <strong>der</strong> EU o<strong>der</strong> <strong>der</strong>EFTA angehören, somit auf Gewichtbasis. Deshalb s<strong>in</strong>d die Zölle<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel ger<strong>in</strong>ger als im Ausland. Begünstigtwird so die E<strong>in</strong>fuhr von technisch hochwertigen Bestandteilen, diee<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>ges Gewicht, aber e<strong>in</strong>en hohen Wert aufweisen.Wie an<strong>der</strong>e Län<strong>der</strong> auch erhebt die <strong>Schweiz</strong> an <strong>der</strong> GrenzeSteuern und Abgaben wie die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe(LSVA), die Tabaksteuer o<strong>der</strong> die CO 2-Abgabe. DieMehrwertsteuer ist mit dem Normalsteuersatz von 7,6 % weitausger<strong>in</strong>ger als im angrenzenden Ausland (Deutschland: 19 %,Frankreich: 19,6 %, Österreich: 20 %, Italien: 20 %).Waren, die nur vorübergehend <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> verbleiben undzwischengelagert werden sollen, können <strong>in</strong> Zolllagern unverzolltund unversteuert gelagert werden. Von <strong>der</strong> Grenze bis <strong>in</strong>s Zolllagerist die Ware somit im Transit. Der spätere Warenexport unterliegtnachfolgend dem Zolltarif des E<strong>in</strong>fuhrlandes. E<strong>in</strong>e eigentliche Bearbeitung<strong>der</strong> Ware darf dabei nicht erfolgen. An<strong>der</strong>nfalls wird e<strong>in</strong>eVerzollung im normalen Rahmen fällig. Zollfreilager haben öffentlichenCharakter. Sie werden durch private Lagerhausge sell schaftenbetrieben und stehen allen Interessenten offen. Zoll freilager gibt esan allen wichtigen Verkehrsachsen, grossen Güterbahnhöfen undFlughäfen sowie <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> den Grenzzonen. Offene Zolllager(OZL) dagegen dienen <strong>der</strong> Lagerung unverzollter Güter <strong>in</strong> firmeneigenenRäumen, aber von Inlandwaren getrennt. Sie werden meistvon Speditionsfirmen betrieben und gew<strong>in</strong>nen zunehmend anBedeutung. Inzwischen gibt es über 150 OZL.Zoll- und Kont<strong>in</strong>gentsfreiheit bedeutet nicht, dass ke<strong>in</strong>e Verzollungzu erfolgen hat. Diese ist <strong>in</strong>dessen ke<strong>in</strong> H<strong>in</strong><strong>der</strong>nis. Sie erfolgtdank PC und Internet weitestgehend automatisiert über die IT-Anwendungen e-dec Import und NCTS Ausfuhr.3.1.2 ZollwesenDie <strong>Schweiz</strong> ist seit Ende 2008 zwar Mitglied des Schengen-Raums, jedoch nicht Teil <strong>der</strong> europäischen Zollunion. Aufgrunddieser Tatsache bleibt die Zollkontrolle wie bis anh<strong>in</strong> bestehen.Wichtigstes Dokument bei <strong>der</strong> Verzollung ist die Zolldeklaration,<strong>der</strong> die Rechnung samt Gewichtsangabe sowie die Ursprungsbestätigungdes Exporteurs beizulegen s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong> Ursprungszeugnisist dann erfor<strong>der</strong>lich, wenn man <strong>in</strong> den Genuss von Präferenzzöllengelangen möchte o<strong>der</strong> wenn die Ware wie<strong>der</strong> exportiertwerden soll.Übersiedlungsgut von Zuziehenden, das gebraucht und zureigenen Weiterbenützung bestimmt ist, ist zollfrei. Anlässlich <strong>der</strong>E<strong>in</strong>fuhr ist das ausgefüllte amtliche Antragsformular dem E<strong>in</strong>reisezollamtvorzulegen. Es ist zu beachten, dass die Abfertigung desUmzugsgutes während <strong>der</strong> Öffnungszeiten <strong>der</strong> Zollämter erfolgenmuss.Die <strong>Schweiz</strong>er Zollverwaltung versteht sich als Dienstleistungsbetrieb.Sie orientiert Kunden über vere<strong>in</strong>fachte Verfahrensabläufeund Regelungen, berät <strong>in</strong> Praxisfragen zu Ursprungsnachweis,Veredlungsverkehr o<strong>der</strong> Mehrwertsteuer bei E<strong>in</strong>fuhr.28 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010
Zoll<strong>in</strong>formationenwww.zoll.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., engl., franz., it.Datenbank Zölle und Steuernwww.osec.chSuchbegriff: Zolltarife weltweitSprachen: dt., engl., franz., it.3.1.3 UrsprungsregelungRohwaren und E<strong>in</strong>zelteile, die aus Drittlän<strong>der</strong>n importiert werden,können <strong>Schweiz</strong>er Ursprung erlangen und somit frei <strong>in</strong> Europazirkulieren, wenn <strong>der</strong> zusätzlich <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> geschaffeneMehrwert, gemessen am Verkaufspreis des Fertigproduktes, jenach Produkt zwischen 60 % und 80 % beträgt. Diese Reglementierungist <strong>in</strong>teressant, weil technisch hochwertige Güter oftmalse<strong>in</strong> niedriges Gewicht, aber e<strong>in</strong>en hohen Warenwert haben. Siekönnen somit günstig <strong>in</strong> die <strong>Schweiz</strong> importiert, weiterverarbeitetund anschliessend zollfrei nach Europa exportiert werden.Wenn demnach Waren von e<strong>in</strong>em Land ausserhalb <strong>der</strong> EU/EFTAimportiert und <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> so transformiert werden, dass sie<strong>Schweiz</strong>er Ursprung erreichen, entstehen beim Export <strong>in</strong> e<strong>in</strong> EU/EFTA-Land ke<strong>in</strong>e Zollbelastungen. Die kantonalen Sektionen (Handelskammern,IHK) von economiesuisse (Verband <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>erUnternehmen) <strong>in</strong>formieren über die E<strong>in</strong>zelheiten und stellen dieentsprechenden Ursprungszeugnisse aus.UrsprungsleitfadenDie schweizerische Wirtschaftsordnung basiert auf den Grundsätzen<strong>der</strong> freien Marktwirtschaft. Bestehende Wettbewerbsbeschränkungenwerden abgebaut. E<strong>in</strong> verschärftes Kartellgesetzstärkt den freien und fairen Wettbewerb. Kartelle s<strong>in</strong>d nichtverboten, aber <strong>der</strong>en Missbrauch wird geahndet. Die schweizerischeKartellgesetzgebung ist seit 1995 weitgehend jener <strong>der</strong> EUangeglichen. Das B<strong>in</strong>nenmarktgesetz sorgt für mehr Wettbewerbund den Abbau protektionistischer Regelungen auf Kantons- undGeme<strong>in</strong>deebene. Die Wettbewerbskommission kann e<strong>in</strong>schreiten,wenn <strong>der</strong> Verdacht auf unzulässige Wettbewerbsbeschränkungenbesteht. Sie prüft auch, ob Unternehmenszusammenschlüssenegative Auswirkungen auf den freien Wettbewerb haben, undgibt den Behörden Empfehlungen zur För<strong>der</strong>ung wirksamenWettbewerbs ab.3.3 Schutz des geistigenEigentums.Der Schutz des geistigen Eigentums ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> hochent wickelt. E<strong>in</strong> umfassendes System von Patent-, Marken-,Designschutz und Urheberrechten garantiert auf nationaler und<strong>in</strong>ternationaler Ebene die Ergebnisse von Innovation und Kreativität.Wer e<strong>in</strong>e Erf<strong>in</strong>dung zum Patent anmelden, e<strong>in</strong>e Markeregistrieren lassen o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Design h<strong>in</strong>terlegen will, wendet sichan das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) <strong>in</strong>Bern. Für <strong>in</strong>ternational tätige Unternehmen ist hervorzuheben,dass sie somit mit e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>zigen E<strong>in</strong>tragung weltweiten Schutzerlangen können.Das IGE, zuständige Stelle für die gewerblichen Schutzrechteund das Urheberrecht, ist e<strong>in</strong> eigentliches Kompetenzzentrum füralle Anliegen zu den Themen Patente, Marken, Design, Topografienvon Halbleitererzeugnissen sowie Urheber- und verwandteSchutzrechte. Erste Informationen über die e<strong>in</strong>getragenen<strong>Schweiz</strong>er Schutztitel stehen über das IGE-eigene elektronischeSchutzrechtsregister offen. Als WTO-Mitglied setzt die <strong>Schweiz</strong>die Vorschriften des WTO/TRIPS-Abkommens um.www.ezv.adm<strong>in</strong>.chSprachen: dt., franz., it.3.2 Schutz des freien Wettbewerbs.In <strong>der</strong> Datenbank Swissreg stellt das IGE kostenlos Informationenaus dem Marken-, Patent- und Designregister sowie zu geschütztenTopografien zur Verfügung. Swissreg enthält schweizerischeMarken und E<strong>in</strong>tragungsgesuche, nicht aber <strong>in</strong>ternationaleMarken, die ebenfalls Schutzwirkung <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> entfaltenkönnen. Diese <strong>in</strong>ternationalen Marken s<strong>in</strong>d bei <strong>der</strong> Weltorganisationfür geistiges Eigentum (WIPO) <strong>in</strong> Genf registriert.<strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 201029
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Menuhin Festival Gstaad oder Filmfe
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Obwalden (OW)Standort Promotion inO
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Schweizer Landkarte.142 Handbuch f
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OsecStampfenbachstrasse 85Postfach