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Handbuch für Investoren. Unternehmensansiedlung in der Schweiz.

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Betragen die E<strong>in</strong>nahmen e<strong>in</strong>es Steuersubjekts (Umsatz aussteuerbaren Warenlieferungen und Dienstleistungen) im Jahrweniger als CHF 100’000 (bei Sportvere<strong>in</strong>en und geme<strong>in</strong>nützigenInstitutionen CHF 150’000), ist es von <strong>der</strong> Steuerpflicht befreit.Es besteht allerd<strong>in</strong>gs die Möglichkeit, auf die Befreiung von <strong>der</strong>Steuerpflicht zu verzichten. Mit <strong>der</strong> Registrierung bei <strong>der</strong> EidgenössischenSteuerverwaltung erhält <strong>der</strong> Steuerpflichtige e<strong>in</strong>esechsstellige Mehrwertsteuer-Registrierungsnummer.10.5.2 Steuerbare LeistungenMehrwertsteuer wird auf folgende Arten von Leistungen erhoben:1. Lieferung von Waren <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> (e<strong>in</strong>schliesslichLiechtenste<strong>in</strong>), 2. Erbr<strong>in</strong>gen von Dienstleistungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>(e<strong>in</strong>schliesslich Liechtenste<strong>in</strong>), 3. Bezug von Dienstleistungen(und gewissen Inlandlieferungen) von Unternehmen mit Sitz imAusland im Wert von über CHF 10’000 pro Jahr und 4. Import vonWaren.Gewisse für Leistungsempfänger im Ausland erbrachte Dienstleistungen(sowie <strong>der</strong> Export von Waren und Lieferung von Warenim Ausland) werden bei voller Vorsteuererstattung nicht bzw. mite<strong>in</strong>em Steuersatz von 0 % besteuert. Die Lieferung von Waren immehrwertsteuerlichen S<strong>in</strong>n ist nicht auf Warenlieferungen gemässschweizerischem Handelsrecht beschränkt. Das Mehrwertsteuergesetznennt e<strong>in</strong>e Reihe von Geschäftsvorfällen, die im mehrwertsteuerlichenS<strong>in</strong>n als Warenlieferungen gelten, beispielsweise dieWartung von Masch<strong>in</strong>en, die Vermietung o<strong>der</strong> Verleasung vonGegenständen, <strong>der</strong> Handel mit Elektrizität usw.10.5.3 Steuerbarer BetragDie Basis für die Berechnung des Steuerbetrags für die Lieferungvon Waren und das Erbr<strong>in</strong>gen von Dienstleistungen ist dasdafür vere<strong>in</strong>barte bzw. vere<strong>in</strong>nahmte Bruttoentgelt (als Bar- o<strong>der</strong>Sachleistung). Die Vorsteuer, d.h. die beim Erwerb von Waren undDienstleistungen gezahlte Steuer, kann abgezogen werden. In <strong>der</strong>Konsequenz wird nur <strong>der</strong> Mehrwert besteuert (Netto-Allphasensteuer-Pr<strong>in</strong>zip).10.5.4 SteuersätzeDer Standardsatz beträgt 7,6 % (8 % ab 1. Januar 2011) für jedesteuerbare Warenlieferung o<strong>der</strong> Dienstleistung. Für Beherbergungsleistungengilt e<strong>in</strong> ermässigter Satz von 3,6 % (3,8 % ab1. Januar 2011). Bestimmte Arten von Waren und Dienstleistungenzur Deckung bestimmter Grundbedürfnisse, z.B. Wasserversorgungsleistungen,Nahrungsmittel und nicht alko holische Getränke,Vieh, Geflügel, Fische, Getreide und Säme reien, Bücherund Zeitungen, Dienstleistungen nicht gewerblicher Radio- undFernsehgesellschaften usw. unterliegen e<strong>in</strong>em reduzierten Satzvon 2,4 % (2,5 % ab 1. Januar 2011).Die Eidgenössische Steuerverwaltung bietet ferner e<strong>in</strong> vere<strong>in</strong>fachtesMehrwertsteuerverfahren für kle<strong>in</strong>e Unternehmen mite<strong>in</strong>em Umsatz von nicht mehr als CHF 5 Millionen und e<strong>in</strong>erSteuerschuld von nicht mehr als CHF 100’000 pro Jahr an. DieseKle<strong>in</strong>unternehmen können sich dafür entscheiden, die Mehrwertsteuerauf Basis e<strong>in</strong>es pauschalisierten Steuersatzes abzurechnen,<strong>der</strong> niedriger als <strong>der</strong> Standardsatz von 7,6 % ist, wennsie dafür auf das normale Verfahren zum Geltendmachen vonVorsteuer verzichten, die sonst von <strong>der</strong> auf die Umsätze erhobenenMehrwertsteuer abgezogen würde (Vorsteuerabzug). Diesevere<strong>in</strong>fachte Besteuerungsmethode muss m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Jahrbeibehalten werden, und – im Gegensatz zu den vierteljährlichenAbrechnungen im Normalfall – es muss nur zweimal jährlich e<strong>in</strong>eMehrwertsteuererklärung e<strong>in</strong>gereicht werden.10.5.5 SteuerausnahmenDas Gesetz unterscheidet zwischen <strong>der</strong> Befreiung und <strong>der</strong>Ausnahme von Umsätzen von <strong>der</strong> Mehrwertsteuer. In beidenFällen wird ke<strong>in</strong>e Mehrwertsteuer erhoben, es besteht jedoch e<strong>in</strong>Unterschied <strong>in</strong> Bezug auf die Vorsteuer.Bei Umsätzen, die von <strong>der</strong> Mehrwertsteuer ausgenommen s<strong>in</strong>d,ist ke<strong>in</strong> Vorsteuerabzug für die Steuern möglich, die im Rahmendes Generierens von mehrwertsteuerausgenommenen Umsätzenzu zahlen s<strong>in</strong>d. Von <strong>der</strong> Mehrwertsteuer ausgenommen s<strong>in</strong>dLeistungen <strong>in</strong> den Bereichen Gesundheit, Bildung, Kultur, Sport,Soziales, die meisten Bank- und Versicherungsleistungen, dieVermietung und <strong>der</strong> Verkauf von Immobilien sowie Umsätze ausGlücksspielen und Lotterien. Es besteht jedoch für die meistendieser ausgenommenen Umsätze die Möglichkeit, für <strong>der</strong>en freiwilligeVersteuerung zu optieren. Diese Option ist jedoch <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>efür Bank- und Versicherungsumsätze nicht möglich.Im Gegensatz zu den von <strong>der</strong> Mehrwertsteuer ausgenommenenLeistungen ist bei den steuerbefreiten Leistungen e<strong>in</strong> Vorsteuerabzugfür sämtliche Steuern möglich, die im Rahmen desGenerierens <strong>der</strong> betreffenden Umsätze zu entrichten s<strong>in</strong>d (echteBefreiung). E<strong>in</strong>e steuerbefreite Leistung ist z.B. <strong>der</strong>Export von Waren (siehe Kapitel 10.5.7).Nicht <strong>der</strong> Mehrwertsteuer unterliegen Leistungen im Ausland.Derartige Umsätze s<strong>in</strong>d im Allgeme<strong>in</strong>en das Ergebnis <strong>in</strong>ternationalerGeschäftsmodelle. E<strong>in</strong> typisches Beispiel hierfür wäre e<strong>in</strong>e98 <strong>Handbuch</strong> für <strong>Investoren</strong> 2010

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