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Von der Konstruktion bis zur fertigen Steckvorrichtung oder ...

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auf uns übergehen. Als Weiterveräußerung giltauch die Verwendung <strong>der</strong> Vorbehaltsware <strong>zur</strong>Erfüllung von Werk- und Werklieferungsverträgen.Zu an<strong>der</strong>en Verfügungen über die Vorbehaltsware,insbeson<strong>der</strong>e <strong>zur</strong> Verpfändung o<strong>der</strong>Sicherungsübereignung, ist er nicht berechtigt.Eine Abtretung <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> Weitergabeunserer Vorbe haltsware ist unzulässig, essei denn, es handelt sich um eine Abtretung imWege des echten Factoring, die uns angezeigtwird und bei welcher <strong>der</strong> Factoringerlös denWert unserer gesicherten For<strong>der</strong>ungen übersteigt.Mit <strong>der</strong> Gutschrift des Factoringerlöseswird unsere For<strong>der</strong>ung sofort fällig.8.3 Durch Be- und Verarbeitung <strong>der</strong> Vorbehaltswareerwirbt <strong>der</strong> Besteller nicht das Eigentum gem.§ 950 BGB an <strong>der</strong> neuen Sache. Die Verarbeitungo<strong>der</strong> Umbildung wird für uns vorgenommen,ohne uns zu verpflichten. Diebe- und verarbeiteteWare gilt als Vorbehaltsware.8.4 Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung<strong>der</strong> Vorbehaltsware mit an<strong>der</strong>en Waren steht unsdas Miteigentum an <strong>der</strong> neuen Sache zu imVerhältnis des Rechnungswertes <strong>der</strong> Vorbehaltswarezum Rechnungswert <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en verwendetenWaren. Erlischt unser Eigentum durchVerbindung, Vermischung o<strong>der</strong> Verarbeitung, soüberträgt <strong>der</strong> Besteller uns bereits jetzt die ihmzustehenden Eigentums- und Anwartschaftsrechtean dem neuen Bestand o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sache imUmfang des Rechnungswertes <strong>der</strong> Vorbehaltsware,im Falle <strong>der</strong> Verarbeitung im Verhältnis desRechnungswertes <strong>der</strong> Vorbehaltsware zum Rechnungswert<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en verwendeten Waren, undverwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechtegelten als Vorbehaltsware.8.5 Die For<strong>der</strong>ungen des Bestellers aus <strong>der</strong> Weiterveräußerung<strong>der</strong> Vorbehaltsware werden bereitsjetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselbenUmfang <strong>zur</strong> Sicherung wie die Vorbehaltsware.8.6 Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammenmit an<strong>der</strong>en Waren weiterveräußert, sowird uns die For<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> Weiterveräußerungim Verhältnis des Rechnungswertes <strong>der</strong>Vorbehaltsware zum Rechnungswert <strong>der</strong> an<strong>der</strong>enWaren abgetreten. Bei <strong>der</strong> Weiterveräußerungvon Waren, an denen wir Miteigentumsanteilegem. 4. haben, wird uns ein unseremMiteigentumsanteil entsprechen<strong>der</strong> Teil <strong>der</strong>For<strong>der</strong>ungen abgetreten.8.7 Auf unser Verlangen ist <strong>der</strong> Besteller verpflichtet,uns eine genaue Aufstellung seiner For<strong>der</strong>ungenmit Namen und Anschrift <strong>der</strong> Abnehmer zugeben, die Abtretung seinen Abnehmern bekanntzu geben und uns alle für die Geltendmachung<strong>der</strong> abgetretenen For<strong>der</strong>ungen nötigen Auskünfte zu erteilen. Der Besteller bevollmächtigt uns,sobald er mit einer Zahlung in Verzug gerät o<strong>der</strong>sich seine Vermögensverhältnisse verschlechtern,die Abnehmer von <strong>der</strong> Abtretung zu unterrichtenund die For<strong>der</strong>ungen selbst einzuziehen. Wirkönnen eine Überprüfung des Bestandes <strong>der</strong>abgetretenen For<strong>der</strong>ungen durch unsere Beauftragtenanhand <strong>der</strong> Buchhaltung des Bestellersverlangen. Der Besteller hat uns eine Aufstellungüber die noch vorhandenen Vorbehaltswaren zuübergeben8.8 Übersteigt <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> bestehenden Sicherheitendie gesicherten For<strong>der</strong>ungen insgesamtum mehr als 15 %, so sind wir auf Verlangen desBestellers insoweit <strong>zur</strong> Freigabe von Sicherheitennach unserer Wahl unter Beachtung <strong>der</strong> Interessendes Bestellers verpflichtet. Als Wert <strong>der</strong>Sicherheiten gilt beim einfachen und nachgeschaltetenEigentumsvorbehalt <strong>der</strong> Rechnungswert,zu dem <strong>der</strong> Besteller die Waren bei unsbezieht, und beim verlängerten Eigentumsvorbehalt<strong>der</strong> Rechnungswert, zu dem <strong>der</strong> Bestellerunsere Waren weiterverkauft.8.9 Bei Wechseln, Schecks u.s.w. gilt die Zahlung erstnach gesicherter Einlösung durch den Bestellerals geleistet. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalberentgegen. Zahlungen, die gegenÜberlassung eines von uns ausgestellten Wechselserfolgen, gelten erst dann als geleistet, wennein Scheck- und/ o<strong>der</strong> Wechselrückgriff auf unsausgeschlossen ist. Unbeschadet unserer weitergehendenSicherungsrechte bleiben die unseingeräumten Sicherheiten <strong>bis</strong> zu diesem Zeitpunktbestehen.8.10 Auf Grund des Eigentumsvorbehalts können wirden Liefergegenstand herausverlangen, wennwirvom Vertrag <strong>zur</strong>ückgetreten sind. Zum Rücktrittsind wir ohne Rücksicht auf die weiterenVoraussetzungen des § 323 BGB, insbeson<strong>der</strong>eohne Fristsetzung, ab dem Zeitpunkt berechtigt,zu dem sich <strong>der</strong> Besteller mit <strong>der</strong> Bezahlungganz o<strong>der</strong> teilweise im Verzug befindet. Gleichesgilt, wenn <strong>der</strong> Besteller seine Zahlungen einstellto<strong>der</strong> wenn über sein Vermögen die Eröffnungdes Vergleichs-o<strong>der</strong> Insolvenzverfahrens beantragtwird. Alle durch die Wie<strong>der</strong>inbesitznahmedes Liefergegenstandes entstehenden Kostenträgt <strong>der</strong> Besteller. Wir sind berechtigt, den<strong>zur</strong>ückgenommenen Liefergegenstand freihändigzu verwerten.9. Mängelrüge, Mängelansprüche,Haftungsregelung9.1 Unbeschadet <strong>der</strong> bei einem bei<strong>der</strong>seitigen Handelsgeschäftbestehenden weitergehendenPrüfungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) hat<strong>der</strong> Besteller die gelieferte Ware auf offensichtlicheMängel zu untersuchen und uns Beanstandungenwegen solcher offensichtlicher Mängel -das gilt auch für unvollständige o<strong>der</strong> Falschlieferungen–binnen einer Woche nach Empfang <strong>der</strong>Ware und bei solchen Mängeln, die erst späteroffensichtlich werden, binnen einer Woche nachdem Erkennen durch den Besteller schriftlichanzuzeigen; an<strong>der</strong>nfalls gilt die Ware in Ansehungdes offensichtlichen Mangels als genehmigtund <strong>der</strong> Besteller kann insoweit keine Rechtemehr gegenüber uns herleiten. Das gilt nicht beieinem unmittelbaren Verkauf an einen privatenVerbraucher. Bei berechtigter Mängelrüge sindwir zu kostenfreien Nachbesserung <strong>der</strong> geliefertenWare bzw. nach unserer Wahl <strong>zur</strong> Ersatzlieferungverpflichtet. Beim Verkauf an einen privatenVerbraucher, sei es unmittelbar o<strong>der</strong> durchden Nachunternehmer in <strong>der</strong> Lieferkette stehtdem Verbraucher, bzw. dem Nachunternehmerdas Wahlrecht zu. Schlägt die Nachbesserungo<strong>der</strong> Ersatzlieferung trotz zweimaliger Versuchefehl o<strong>der</strong> verweigern wir diese unberechtigt o<strong>der</strong>verzögern wir diese unzumutbar, so ist <strong>der</strong>Besteller berechtigt, die Herabsetzung <strong>der</strong> Vergütungo<strong>der</strong>, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand<strong>der</strong> Mängelhaftung ist, nach seiner WahlRückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.9.2 Für Schadensersatzansprüche gilt vorbehaltlich<strong>der</strong> Regelung in Ziffer 11 (sonstige Haftung)Folgendes: Beim Verkauf an einen privatenVerbraucher, sei es unmittelbar o<strong>der</strong> durchNachunternehmer in <strong>der</strong> Lieferkette, haften wirbei einer Verletzung von Hauptpflichten desVertrages auch bei einfacher Fahrlässigkeit aufSchadensersatz statt <strong>der</strong> Leistung, jedoch sindevtl. Ansprüche auf den Ersatz des im Zeitpunktdes Vertragsschlusses voraussehbaren Schadensbegrenzt, sofern wir den Mangel nicht arglistigverschwiegen o<strong>der</strong> eine Garantie für die Beschaffenheit<strong>der</strong> Sache übernommen haben.Beim Verkauf an einen Unternehmer gilt dasgleiche mit <strong>der</strong> Maßgabe, dass die Ansprüche auffünfzig Prozent des Wertes <strong>der</strong> mangelhaftenSache begrenzt sind, jedoch gilt auch in diesemFall Satz 1, wenn in <strong>der</strong> Lieferkette ein privaterVerbraucher die Ware kauft und Ansprüche auseiner Pflichtverletzung hat.9.3 Mängelansprüche bestehen nicht, wenn <strong>der</strong>Fehler <strong>zur</strong>ückzuführen ist auf eine Verletzungvon Bedienungs-, Wartungs- o<strong>der</strong> Einbauvorschriften, ungeeignete o<strong>der</strong> unsachgemäßeVerwendung, fehlerhafte o<strong>der</strong> nachlässigeBehandlung durch den Besteller, natürlichenVerschleiß sowie vom Besteller o<strong>der</strong> Drittenvorgenommenen Eingriffen in den Liefergegenstand.10. Zahlungsbedingungen und Folgen beiNichtbeachtung, Aufrechnung10.1 Falls nicht an<strong>der</strong>s vereinbart, sind unsere For<strong>der</strong>ungenzahlbar porto- und spesenfrei innerhalb30 Tagen nach Zugang unserer Rechnung o<strong>der</strong>gleichwertigen For<strong>der</strong>ungsaufstellung, spätestensaber 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang<strong>der</strong> Gegenleistung. Danach berechnen wirJahreszinsen in Höhe von 8 %-Punkten (beiprivaten Verbrauchern 5 %-Punkte) über demjeweiligen Basiszinssatz.10.2 Bei Wechseln und Schecks gilt die Zahlung erstnach Einlösung als geleistet. Diskont und Spesengehen zu Lasten des Bestellers.10.3 Wechsel und Schecks nehmen wir nur erfüllungshalberentgegen, Wechsel nur nach geson<strong>der</strong>terVereinbarung. Unabhängig von <strong>der</strong> Laufzeithereingenommener Wechsel o<strong>der</strong> einer gewährten Stundung werden unsere For<strong>der</strong>ungensofort fällig, wenn <strong>der</strong> Besteller die Zahlungsbedingungennicht einhält o<strong>der</strong> Umstände bekanntwerden, die seine Kreditwürdigkeit in Zweifelziehen. In einem solchen Fall sind wir fernerberechtigt, Lieferungen nur gegen Vorauszahlungo<strong>der</strong> Sicherheitsleistung auszuführen o<strong>der</strong>nach angemessener Nachfrist vom Vertrag<strong>zur</strong>ückzutreten und / o<strong>der</strong> Schadensersatz zuverlangen.10.4 Gegenüber unseren For<strong>der</strong>ungen kann <strong>der</strong>Besteller nur mit unbestrittenen o<strong>der</strong> rechtskräftigfestgestellten Gegenfor<strong>der</strong>ungen aufrechnen.11. Sonstige Haftung(Begrenzung und Ausschluss)11.1 Außer den vorstehend geregelten Verzugs- undMängelansprüchen trifft uns keine Haftung, essei denn, ein Schaden beruht auf einer vorsätzlicheno<strong>der</strong> grob fahrlässigen Pflichtverletzungunsererseits o<strong>der</strong> unserer gesetzlichenVertreter o<strong>der</strong> Erfüllungsgehilfen o<strong>der</strong> eshandelt sich entwe<strong>der</strong> um Schäden aus <strong>der</strong>Verletzung des Lebens, des Körpers o<strong>der</strong> <strong>der</strong>Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzungunsererseits o<strong>der</strong> unserer gesetzlichenVertreter o<strong>der</strong> Erfüllungsgehilfen beruhen,o<strong>der</strong> aber um solche Schäden, die üblicher- undtypischerweise über eine von uns abzuschließendeHaftpflichtversicherung zu angemessenenBedingungen versicherbar sind. Das gilt insbeson<strong>der</strong>efür Schadensersatzansprüche ausVerschulden vor o<strong>der</strong> bei Vertragsschluss,Verletzung von Nebenpflichten und Ansprüchenaus unerlaubter Handlung.11.2 Ansprüche nach dem ProdHaftG und aus einerGarantie bleiben unberührt.12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbaresRecht12.1 Erfüllungsort ist <strong>der</strong> Ort unseres Lieferwerkes.12.2 Alleiniger Gerichtsstand ist bei Verträgen mitKaufleuten und juristischen Personen desöffentlichen Rechts o<strong>der</strong> öffentlich rechtlichenSon<strong>der</strong>vermögen beim für unseren Firmensitzzuständigen Gericht. Wir sind jedoch auchberechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.12.3 Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhangmit diesem Vertrag gilt deutsches materiellesRecht unter Ausschluss des Übereinkommens<strong>der</strong> Vereinten Nationen über Verträge über deninternationalen Warenkauf (CISG).343

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