Expose Breiteich 08082011
Expose Breiteich 08082011
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Das Wohngebiet An der <strong>Breiteich</strong><br />
- Ein Wohngebiet unmittelbar am Rande der Stadt<br />
- Ideale Verkehrsanbindung (Westumfahrung und Bustrasse)<br />
- Attraktive Grundstückspreise<br />
Das Wohngebiet An der <strong>Breiteich</strong> liegt zwischen dem ca. 3 km nordwestlich<br />
vom Stadtzentrum entfernten Ortsteil Gottwollshausen und dem Teurershof. Es<br />
erstreckt sich auf einer sonnigen Hochfläche westlich der Schwäbisch Haller<br />
Altstadt.<br />
Die Innenstadt mit ihren sehr guten Einkaufsmöglichkeiten und den zahlreichen<br />
Kultureinrichtungen ist zu Fuß oder per Stadtbus erreichbar.<br />
Das nahe gelegene attraktive Erholungsgebiet um den <strong>Breiteich</strong>see mit seinen<br />
angrenzenden Wäldern lädt zu einer ganzen Reihe von Freizeitaktivitäten ein.<br />
Besonders zu erwähnen sind das großflächige Geh- und Radwegesystem,<br />
welches das gesamte Gebiet vernetzt.<br />
Kindergärten und Schulen, darunter auch der Waldorfkindergarten und die<br />
Waldorfschule im Teurershof, sind schnell und sicher zu erreichen.<br />
Schwäbisch Hall ist aufgrund seiner überdurchschnittlichen Infrastruktur<br />
besonders wohnenswert. Ein qualitativ hochwertiges Freizeit- und Kultur-<br />
angebot zeichnen die Stadt aus.<br />
Im Bauplatzpreis enthalten sind:<br />
- Grundstückskosten<br />
- Erschließungsbeiträge (Straßen, Wege, Beleuchtung)<br />
- Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen<br />
- Abwasserbeitrag<br />
- Hausanschlussschacht<br />
- Anschlusskostenbeiträge der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH<br />
incl. Hausanschlüsse für Strom und Wasser gemäß den technischen<br />
Anschlussbedingungen der Stadtwerke in der jeweils gültigen Fassung<br />
- Anschlusskostenbeitrag Fernwärme einschl. Hauszuleitung und<br />
Übergabestation Fernwärme der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH<br />
- Grundstücksvermessungskosten<br />
- Zukunftssichere Breitbandversorgung über Glasfaser bis in das Haus,<br />
Breitbandkabelanschluss Kabel BW, bis zu 100 mbit/s DSL Anbindung<br />
- Telefonanschluss Deutsche Telekom AG<br />
Bei einem Vergleich der Grundstückspreise mit anderen Baugebieten und<br />
anderen Standorten sollten Sie den im Bauplatzpreis enthaltenen<br />
Leistungsumfang daher exakt vergleichen.<br />
- Änderungen werden vorbehalten -<br />
Allgemeine Verkaufsbedingungen<br />
1. Bauverpflichtung<br />
Beim Erwerb eines Bauplatzes verpflichtet sich der Erwerber, innerhalb von 18 Monaten ab der Grundstückszuteilung, auf<br />
dem gekauften Bauplatz das nach dem Bebauungsplan zulässige und vorgesehene Gebäude zu errichten. Ist das Gebäude<br />
nach Ablauf von diesen 18 Monaten nicht fertiggestellt, ist die Verkäuferin berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Bauplatz<br />
zurückzunehmen. Dabei werden alle der Verkäuferin entstandenen Kosten in Rechnung gestellt und vor der Kaufpreiserstattung<br />
von diesem abgezogen.<br />
Die Bestimmungen des Bebauungsplanes mit den textlichen Festsetzungen sind zu beachten.<br />
2. Grundstücksfläche<br />
Soweit der Bauplatz noch nicht vermessen ist, handelt es sich bei einer Flächenangabe um eine vorläufige Fläche.<br />
Flächendifferenzen, die sich bei einer endgültigen, amtlichen Vermessung ergeben, werden vom Erwerber anerkannt. Die<br />
Vermessung der einzelnen Baugrundstücke wird von der HGE beantragt. Nach Vorliegen des amtlichen Messergebnisses<br />
folgt ein Kaufpreisausgleich auf der Grundlage des vereinbarten Kaufpreises pro Quadratmeter. Zinsen werden hierbei nicht<br />
berücksichtigt.<br />
3. Grünfläche<br />
Soweit nach dem Bebauungsplan private Grünflächen an den Bauplatz angrenzen, werden diese Flächen zu einem<br />
gesonderten Kaufpreis veräußert. Die Vorschriften des Bebauungsplanes bezüglich der Nutzung dieser Grundstücke sind zu<br />
beachten.<br />
4. Kaufvertrag/Kaufpreiszahlung<br />
Mit der Bauplatzzusage erhält der Erwerber einen Entwurf des notariell abzuschließenden Kaufvertrages zugesandt. Der<br />
Kaufpreis ist 6 Wochen nach notarieller Beurkundung zur Zahlung fällig, spätestens jedoch 8 Wochen nach schriftlicher<br />
Zuteilung des Bauplatzes.<br />
Bis zur Fälligkeit sind die genannten Beträge nicht zu verzinsen. Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Maßgebend für eine rechtzeitige Zahlung ist der Tag der Wertstellung auf dem Empfängerkonto.<br />
Die Veräußerung des Bauplatzes erfolgt ohne Übernahme einer Haftung für Sachmängel. Besondere Garantien werden nicht<br />
zugesichert, ausgenommen Bebaubarkeit im Rahmen des jeweils gültigen Bebauungsplanes. Eine bestimmte Baugrundbeschaffenheit<br />
wird nicht zugesichert. In dem Kaufvertrag können keine baurechtlichen Genehmigungen oder Zusagen erteilt<br />
werden.<br />
In das Baugrundstück eingelegte Versorgungsleitungen z.B. Fernwärme/Gas, Strom, Wasser, Abwasser sind zu dulden, es<br />
werden sogenannte Dienstbarkeiten zu Gunsten der Leitungsträger im Kaufvertrag vereinbart.<br />
5. Erschließung<br />
Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes werden bereits vor dem Verkauf der Grundstücke die Hausanschlüsse für<br />
Abwasser (bei Trennsystem - Schmutzwasser und Regenwasser) sowie die Hausanschlüsse für die Versorgung mit Wasser,<br />
Strom und Gas/Fernwärme von der HGE in das Grundstück eingelegt. Mögliche Veränderungen im Rahmen der Bebauung<br />
des Grundstückes sind vom Erwerber zu zahlen. Der genaue Leistungsumfang der Hausanschlüsse richtet sich nach den<br />
Allgemeinen Versorgungsbedingungen der Stadtwerke sowie der Abwassersatzung der Stadt Schwäbisch Hall und der<br />
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Schwäbisch Hall.<br />
Als Hausanschluss gilt der Teil der Entwässerungsleitung innerhalb des Baugrundstücks von der Straße bis zum<br />
Hauskontrollschacht.<br />
Soweit der Hausanschluss einschließlich der dazu gehörenden Übergabeschächte bei Verkauf des Baugrundstückes nicht<br />
eingelegt ist, werden diese auf Verlangen des Erwerbers spätestens 8 Wochen nach Aufforderung erstellt.<br />
Bitte beachten Sie den genauen Leistungsumfang der im Kaufpreis enthalten ist bezüglich den Erschließungskosten,<br />
Vermessungskosten, Hausanschlüssen, Baukostenzuschüssen, Entwässerungsbeitrag. Darüber hinaus gehende Kosten<br />
sind vom Erwerber zu bezahlen, ebenso evtl. Rückbaukosten, soweit der Anschluss nicht in Anspruch genommen wird. Bitte<br />
informieren Sie sich hierüber rechtzeitig bei den entsprechenden Stellen.<br />
Nähere Informationen über den genauen Leistungsumfang und die daraus evtl. anfallenden Kosten bezüglich<br />
Gas/Fernwärme, Wasser und Strom erhalten Sie von den Stadtwerken.<br />
Im Grundstückskaufpreis an die HGE sind die Hausanschlusskosten und die Netzkostenbeiträge (BKZ) nach den<br />
Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Gas/Fernwärme, Wasser und Strom bereits enthalten.<br />
6. Breitbandkabel/Telefon<br />
Im Zuge der Erschließungsmaßnahmen des Baugebietes wird in der Regel die Kabel Baden-Württemberg und die Telekom<br />
die Möglichkeit für den Anschluss an das Leitungsnetz schaffen.<br />
Konkrete Informationen über Breitbandkabel bezüglich Kosten und Programmangebot erhalten Sie bei der Kabel Baden-<br />
Württemberg GmbH & Co. KG unter der Tel.-Nr.: 01805 888 150 und bezüglich dem Telefon erhalten Sie diese Informationen<br />
bei der Beratungs- und Verkaufsauskunft unter der Tel.-Nr.: 0800 330 1000 oder beim Telekom Shop in der Dreimühlengasse<br />
1 in Schwäbisch Hall.