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Expose Breiteich 08082011

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Luftbild: Jürgen Weller Fotografie SHA, Montage: HGE<br />

Gesucht. Gefunden!<br />

[Das passende Grundstück in Schwäbisch Hall.]<br />

www.hge-sha.de<br />

Schwäbisch Hall<br />

Wohngebiet An der <strong>Breiteich</strong><br />

Luftbild: Jürgen Weller Fotografie SHA<br />

Bis zu 5.000 €<br />

Kinderbonus<br />

für Familien!


Das Wohngebiet An der <strong>Breiteich</strong><br />

- Ein Wohngebiet unmittelbar am Rande der Stadt<br />

- Ideale Verkehrsanbindung (Westumfahrung und Bustrasse)<br />

- Attraktive Grundstückspreise<br />

Das Wohngebiet An der <strong>Breiteich</strong> liegt zwischen dem ca. 3 km nordwestlich<br />

vom Stadtzentrum entfernten Ortsteil Gottwollshausen und dem Teurershof. Es<br />

erstreckt sich auf einer sonnigen Hochfläche westlich der Schwäbisch Haller<br />

Altstadt.<br />

Die Innenstadt mit ihren sehr guten Einkaufsmöglichkeiten und den zahlreichen<br />

Kultureinrichtungen ist zu Fuß oder per Stadtbus erreichbar.<br />

Das nahe gelegene attraktive Erholungsgebiet um den <strong>Breiteich</strong>see mit seinen<br />

angrenzenden Wäldern lädt zu einer ganzen Reihe von Freizeitaktivitäten ein.<br />

Besonders zu erwähnen sind das großflächige Geh- und Radwegesystem,<br />

welches das gesamte Gebiet vernetzt.<br />

Kindergärten und Schulen, darunter auch der Waldorfkindergarten und die<br />

Waldorfschule im Teurershof, sind schnell und sicher zu erreichen.<br />

Schwäbisch Hall ist aufgrund seiner überdurchschnittlichen Infrastruktur<br />

besonders wohnenswert. Ein qualitativ hochwertiges Freizeit- und Kultur-<br />

angebot zeichnen die Stadt aus.<br />

Im Bauplatzpreis enthalten sind:<br />

- Grundstückskosten<br />

- Erschließungsbeiträge (Straßen, Wege, Beleuchtung)<br />

- Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen<br />

- Abwasserbeitrag<br />

- Hausanschlussschacht<br />

- Anschlusskostenbeiträge der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH<br />

incl. Hausanschlüsse für Strom und Wasser gemäß den technischen<br />

Anschlussbedingungen der Stadtwerke in der jeweils gültigen Fassung<br />

- Anschlusskostenbeitrag Fernwärme einschl. Hauszuleitung und<br />

Übergabestation Fernwärme der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH<br />

- Grundstücksvermessungskosten<br />

- Zukunftssichere Breitbandversorgung über Glasfaser bis in das Haus,<br />

Breitbandkabelanschluss Kabel BW, bis zu 100 mbit/s DSL Anbindung<br />

- Telefonanschluss Deutsche Telekom AG<br />

Bei einem Vergleich der Grundstückspreise mit anderen Baugebieten und<br />

anderen Standorten sollten Sie den im Bauplatzpreis enthaltenen<br />

Leistungsumfang daher exakt vergleichen.<br />

- Änderungen werden vorbehalten -<br />

Allgemeine Verkaufsbedingungen<br />

1. Bauverpflichtung<br />

Beim Erwerb eines Bauplatzes verpflichtet sich der Erwerber, innerhalb von 18 Monaten ab der Grundstückszuteilung, auf<br />

dem gekauften Bauplatz das nach dem Bebauungsplan zulässige und vorgesehene Gebäude zu errichten. Ist das Gebäude<br />

nach Ablauf von diesen 18 Monaten nicht fertiggestellt, ist die Verkäuferin berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Bauplatz<br />

zurückzunehmen. Dabei werden alle der Verkäuferin entstandenen Kosten in Rechnung gestellt und vor der Kaufpreiserstattung<br />

von diesem abgezogen.<br />

Die Bestimmungen des Bebauungsplanes mit den textlichen Festsetzungen sind zu beachten.<br />

2. Grundstücksfläche<br />

Soweit der Bauplatz noch nicht vermessen ist, handelt es sich bei einer Flächenangabe um eine vorläufige Fläche.<br />

Flächendifferenzen, die sich bei einer endgültigen, amtlichen Vermessung ergeben, werden vom Erwerber anerkannt. Die<br />

Vermessung der einzelnen Baugrundstücke wird von der HGE beantragt. Nach Vorliegen des amtlichen Messergebnisses<br />

folgt ein Kaufpreisausgleich auf der Grundlage des vereinbarten Kaufpreises pro Quadratmeter. Zinsen werden hierbei nicht<br />

berücksichtigt.<br />

3. Grünfläche<br />

Soweit nach dem Bebauungsplan private Grünflächen an den Bauplatz angrenzen, werden diese Flächen zu einem<br />

gesonderten Kaufpreis veräußert. Die Vorschriften des Bebauungsplanes bezüglich der Nutzung dieser Grundstücke sind zu<br />

beachten.<br />

4. Kaufvertrag/Kaufpreiszahlung<br />

Mit der Bauplatzzusage erhält der Erwerber einen Entwurf des notariell abzuschließenden Kaufvertrages zugesandt. Der<br />

Kaufpreis ist 6 Wochen nach notarieller Beurkundung zur Zahlung fällig, spätestens jedoch 8 Wochen nach schriftlicher<br />

Zuteilung des Bauplatzes.<br />

Bis zur Fälligkeit sind die genannten Beträge nicht zu verzinsen. Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Maßgebend für eine rechtzeitige Zahlung ist der Tag der Wertstellung auf dem Empfängerkonto.<br />

Die Veräußerung des Bauplatzes erfolgt ohne Übernahme einer Haftung für Sachmängel. Besondere Garantien werden nicht<br />

zugesichert, ausgenommen Bebaubarkeit im Rahmen des jeweils gültigen Bebauungsplanes. Eine bestimmte Baugrundbeschaffenheit<br />

wird nicht zugesichert. In dem Kaufvertrag können keine baurechtlichen Genehmigungen oder Zusagen erteilt<br />

werden.<br />

In das Baugrundstück eingelegte Versorgungsleitungen z.B. Fernwärme/Gas, Strom, Wasser, Abwasser sind zu dulden, es<br />

werden sogenannte Dienstbarkeiten zu Gunsten der Leitungsträger im Kaufvertrag vereinbart.<br />

5. Erschließung<br />

Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes werden bereits vor dem Verkauf der Grundstücke die Hausanschlüsse für<br />

Abwasser (bei Trennsystem - Schmutzwasser und Regenwasser) sowie die Hausanschlüsse für die Versorgung mit Wasser,<br />

Strom und Gas/Fernwärme von der HGE in das Grundstück eingelegt. Mögliche Veränderungen im Rahmen der Bebauung<br />

des Grundstückes sind vom Erwerber zu zahlen. Der genaue Leistungsumfang der Hausanschlüsse richtet sich nach den<br />

Allgemeinen Versorgungsbedingungen der Stadtwerke sowie der Abwassersatzung der Stadt Schwäbisch Hall und der<br />

Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Schwäbisch Hall.<br />

Als Hausanschluss gilt der Teil der Entwässerungsleitung innerhalb des Baugrundstücks von der Straße bis zum<br />

Hauskontrollschacht.<br />

Soweit der Hausanschluss einschließlich der dazu gehörenden Übergabeschächte bei Verkauf des Baugrundstückes nicht<br />

eingelegt ist, werden diese auf Verlangen des Erwerbers spätestens 8 Wochen nach Aufforderung erstellt.<br />

Bitte beachten Sie den genauen Leistungsumfang der im Kaufpreis enthalten ist bezüglich den Erschließungskosten,<br />

Vermessungskosten, Hausanschlüssen, Baukostenzuschüssen, Entwässerungsbeitrag. Darüber hinaus gehende Kosten<br />

sind vom Erwerber zu bezahlen, ebenso evtl. Rückbaukosten, soweit der Anschluss nicht in Anspruch genommen wird. Bitte<br />

informieren Sie sich hierüber rechtzeitig bei den entsprechenden Stellen.<br />

Nähere Informationen über den genauen Leistungsumfang und die daraus evtl. anfallenden Kosten bezüglich<br />

Gas/Fernwärme, Wasser und Strom erhalten Sie von den Stadtwerken.<br />

Im Grundstückskaufpreis an die HGE sind die Hausanschlusskosten und die Netzkostenbeiträge (BKZ) nach den<br />

Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Gas/Fernwärme, Wasser und Strom bereits enthalten.<br />

6. Breitbandkabel/Telefon<br />

Im Zuge der Erschließungsmaßnahmen des Baugebietes wird in der Regel die Kabel Baden-Württemberg und die Telekom<br />

die Möglichkeit für den Anschluss an das Leitungsnetz schaffen.<br />

Konkrete Informationen über Breitbandkabel bezüglich Kosten und Programmangebot erhalten Sie bei der Kabel Baden-<br />

Württemberg GmbH & Co. KG unter der Tel.-Nr.: 01805 888 150 und bezüglich dem Telefon erhalten Sie diese Informationen<br />

bei der Beratungs- und Verkaufsauskunft unter der Tel.-Nr.: 0800 330 1000 oder beim Telekom Shop in der Dreimühlengasse<br />

1 in Schwäbisch Hall.


Übersichtsplan<br />

Ihre Fragen - Ihre Ansprechpartner<br />

Zum Kauf eines Bauplatzes:<br />

Inge Sturm Telefon 0791/751 710<br />

HGE - Am Markt 7/8 - 74523 Schwäbisch Hall Telefax 0791/751 750<br />

Email: info@hge-sha.de<br />

www.hge-sha.de<br />

Zur Planung und Gestaltung:<br />

Karolin Kapinsky Telefon 0791/751 435<br />

Thomas Thamm Telefon 0791/751 389<br />

Stadt Schwäbisch Hall - Fachbereich Planen und Bauen -<br />

Abteilung Stadtplanung - Gymnasiumstraße 4 - 74523 Schwäbisch Hall<br />

Zum Baurecht:<br />

Günter Hofmann Telefon 0791/751 239<br />

Joachim Raabe Telefon 0791/751 252<br />

Stefan Franz Telefon 0791/751 423<br />

Stadt Schwäbisch Hall - Baurechtsamt -<br />

Gymnasiumstraße 4 - 74523 Schwäbisch Hall<br />

Zur Erschließung und Entwässerung:<br />

Helmut Harlaß Telefon 0791/751 262<br />

Ahmad Bahredar Telefon 0791/751 428<br />

Stadt Schwäbisch Hall - Fachbereich Planen und Bauen -<br />

Abteilung Tiefbau - Gymnasiumstraße 4 - 74523 Schwäbisch Hall<br />

Zur Versorgung mit Wasser, Strom und Fernwärme:<br />

Sylvia Weller Telefon 0791/401 954<br />

Dietmar Bartenbach Telefon 0791/401 154<br />

Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH<br />

An der Limpurgbrücke 1 - 74523 Schwäbisch Hall<br />

Zur Eigenheimförderung:<br />

Günter Hofmann Telefon 0791/751 239<br />

Stadt Schwäbisch Hall - Baurechtsamt<br />

Gymnasiumstraße 4 - 74523 Schwäbisch Hall<br />

Zum Anmelden Ihres Telefon- und Internetanschlusses:<br />

Telekom Shop Telefon 0800 330 1000<br />

Dreimühlengasse 1 - 74523 Schwäbisch Hall<br />

Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG Telefon 01805 888 150


Bauplatzangebot


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