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12 März 2013Bauplakette ist absofort PflichtIm Zuge der Änderungen desBurgenländischen Baugesetzes istauf jeder Baustelle eine Bauplaketteanzubringen und bei Gebäuden mitmehr als 200 m 2 ein Bauführererforderlich. Ab sofort hat daher dieBaubehörde in jenen Fällen, in denenkein Bauführer erforderlich ist,gemeinsam mit der Baubewilligungbeziehungsweise der Baufreigabedem Bauwerber eine Bauplakettemit einem rotgelben Ring aufweißem Untergrund auszustellen.Die Plankette ist erst nach Bekanntgabedes Baubeginnes auszustellen.Falls für die Baustelle ein Bauführernotwendig ist, hat die Baubehördedie Bauplakette erst nach der Bestätigungder Bauführung (Unterfertigungder Pläne und Baubeschreibungen)durch den Bauwerberauszustellen, wobei auf der Plaketteauch das Feld Bauführer auszufüllenist. Die Bauplakette mussAuskunft über die Zahl und dasDatum der Baubewilligung oder derBaufreigabe sowie über den Beginnder Bauarbeiten und gegebenenfallsüber den Bauführer geben.Die Bauplakette ist für die Zeitder Bauführung, gut sichtbar, aufder Baustelle anzubringen. •Die Bauplakette darf auf keinerBaustelle fehlenFoto: zVgInformation&Service aufwww.gvvbgld.atBürgerfreundlich, ökologisch, sozial:Neues Baurecht bringt vieleVerbesserungenDer Landtag hat das neue burgenländischeBaugesetz beschlossen,das rückwirkend mit1. Jänner 2013 in Kraft tritt.Auf Initiative der SPÖ wurdeseit 2010 über eine Reform verhandeltund dabei das gesamteBaurecht auf Verbesserungsmöglichkeitenüberprüft.„Das neue Baurecht wird bürgerfreundlicherund ökologischer. Es bringtVerwaltungsvereinfachungen für dieBevölkerung, eine finanzielle Entlastungder Gemeinden und mehr Rechtssicherheitfür BürgermeisterInnen. Außerdemverbessern wir die Rahmenbedingungenfür den Einsatz von Alternativ-Energieanlagen. Gleichzeitig sorgen wirmit der besten Wohnbauförderung Österreichsdafür, dass Bauen leistbar bleibt“,fassen SPÖ-Klubobmann ChristianIlledits und SPÖ-KommunalsprecherErich Trummer das Ergebnis zusammen.Die SPÖ setze auch ihre Kraftanstrengungzur Sicherung der Arbeitsplätze imBaubereich fort. Der SPÖ-Klub werdeseine Initiative „Bau auf <strong>Burgenland</strong>“weiterführen und für eine „burgenländischeVergabe“ öffentlicher Bauaufträgedurch öffentliche Auftraggeber werben.Mit der neuen Schwellenwerte-Verordnung ist sichergestellt, dass Land,Städte und Gemeinden Dienstleistungs-,Liefer- und Bauaufträge bis zu 100.000Euro direkt vergeben können. BeiAufträgen bis zu einem Gesamtvolumenvon 1 Million Euro ist eine regionaleVergabe möglich. Ziel ist, dass beiAuftragsvergaben der öffentlichen Handheimische Betriebe gestärkt werden undArbeit und Kaufkraft im Land bleiben.Die wichtigsten Änderungenim neuen Baugesetz• Beim Neubau oder der größerenRenovierung von Gebäuden wird vorBaubeginn die technische, ökologischund wirtschaftliche Realisierbarkeit desEinsatzes von hocheffizienten alternativenSystemen berücksichtigt und dokumentiert,sofern verfügbar. Dabei geht esvor allem um den Einsatz vonWärmepumpen, Fern- und Nahwärmeoder Kraft-Wärme-Koppelungen usw.• Um die Installation von Sonnenkollektorenund Photovoltaikanlagenunter 5 kW zu erleichtern, wird ihreErrichtung vom Geltungsbereich desBaugesetzes ausgenommen, wenn sieparallel zur Dach- oder Wandflächeaufliegen oder in diese eingefügt sind.• Um bei bestehenden Gebäudennachträgliche Maßnahmen zur Wärmedämmungzu ermöglichen, werdenAusnahmeregelungen von den Bebauungsplänenzugelassen. (Unterschreitender Abstände zu den Grundstücksgrenzensowie ein Vorspringen über dieBaulinie)• Bisher waren Gebietskörperschaftenverpflichtet, bei der Errichtungvon Gebäuden Schutzräume vorzusehen.Diese Bestimmung fällt jetzt auch im<strong>Burgenland</strong> weg, weil sie nicht mehrzeitgemäß ist.• Eine neue Begriffsdefinition regelt,dass die Geräuscheinwirkung vonKinderspielplätzen, Kinderbetreuungseinrichtungen,Schulen und ähnlichenAnlagen NICHT als Geräuschbeeinträchtigungzu werten ist.• Die Teilbenutzungsbewilligung wirdin der Novelle jetzt außer Zweifelgestellt. Das heißt: Im Gegensatz zurbisherigen Regelung kann ein„Häuslbauer“ jetzt auch eine Fertigstellungsanzeigemachen, wenn nicht dasgesamte Gebäude, sondern nur einBauabschnitt mit zumindest einerWohnung oder Nutzungseinheit fertiggestellt ist (und z. B. das Dachgeschosserst später ausgebaut wird).• Durch die Einführung einerBauplakette, die gut sichtbar für die Zeitder Bauführung auf der Baustelleanzubringen ist, wird der Informationsmangel,ob eine Baubewilligung odereine Baufreigabe erteilt wurde, beseitigt.• Beim Bau von Wohngebäuden über200 m 2 Wohnnutzfläche oder bei sonstigenGebäuden über 200 m 2 Nutzflächemuss ein Bauführer als Ansprechpersonund Verantwortlicher für die Baubehördefungieren.•NEUE GEMEINDE - Mitteilungsblatt des Sozialdemokratischen <strong>Gemeindevertreterverband</strong>es <strong>Burgenland</strong>

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