Spanien: Die Besonderheiten beim Immobilienerwerb - Bellevue
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Deswegen ist es auch sehr ratsam, die rechtlichen Verhältnisse der Immobilie vor dem<br />
Notartermin fachkundig überprüfen zu lassen. Vertrauen Sie auch nicht blindlings den<br />
Abogados, den spanischen Anwälten, die Ihnen von den Bauträgern vorgegeben werden. Hier<br />
herrscht ein Interessenskonflikt, da diese Abogados nicht selten auf beiden Seiten Honorare<br />
berechnen und nicht unabhängig sind.<br />
TIPP: Seien Sie vor dem Kaufvertrag misstrauisch und informieren Sie sich gründlich.<br />
Fragen Sie den Notar danach, ob er eine spanische Auflassungsvormerkung im Grundbuch<br />
eintragen lässt. Fragen Sie ihn nicht und bitten ausdrücklich darum, so wird er dies aller<br />
Wahrscheinlichkeit nach auch nicht tun.<br />
10. Welche Notargebühren fallen bei der Beurkundung des Kaufvertrages an und<br />
welche Kosten entstehen bis zur Eintragung im Grundbuch?<br />
In der Regel bewegen sich die Gebühren des Notars zwischen 0,5 - 1% des beurkundeten<br />
Immobilienwertes. <strong>Die</strong> Mindestgebühren liegen bei ca. 400 Euro. <strong>Die</strong> Honorare hängen<br />
entscheidend davon ab, welcher Beurkundungswert zu Grunde liegt und wie viele<br />
Rechtsvorgänge beurkundet werden. Auch hier gibt es eine Honorartabelle, die Sie durch<br />
Ihren Anwalt im Vorfeld der Beurkundung einsehen können.