02.05.2012 Aufrufe

Spanien: Die Besonderheiten beim Immobilienerwerb - Bellevue

Spanien: Die Besonderheiten beim Immobilienerwerb - Bellevue

Spanien: Die Besonderheiten beim Immobilienerwerb - Bellevue

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Deswegen ist es auch sehr ratsam, die rechtlichen Verhältnisse der Immobilie vor dem<br />

Notartermin fachkundig überprüfen zu lassen. Vertrauen Sie auch nicht blindlings den<br />

Abogados, den spanischen Anwälten, die Ihnen von den Bauträgern vorgegeben werden. Hier<br />

herrscht ein Interessenskonflikt, da diese Abogados nicht selten auf beiden Seiten Honorare<br />

berechnen und nicht unabhängig sind.<br />

TIPP: Seien Sie vor dem Kaufvertrag misstrauisch und informieren Sie sich gründlich.<br />

Fragen Sie den Notar danach, ob er eine spanische Auflassungsvormerkung im Grundbuch<br />

eintragen lässt. Fragen Sie ihn nicht und bitten ausdrücklich darum, so wird er dies aller<br />

Wahrscheinlichkeit nach auch nicht tun.<br />

10. Welche Notargebühren fallen bei der Beurkundung des Kaufvertrages an und<br />

welche Kosten entstehen bis zur Eintragung im Grundbuch?<br />

In der Regel bewegen sich die Gebühren des Notars zwischen 0,5 - 1% des beurkundeten<br />

Immobilienwertes. <strong>Die</strong> Mindestgebühren liegen bei ca. 400 Euro. <strong>Die</strong> Honorare hängen<br />

entscheidend davon ab, welcher Beurkundungswert zu Grunde liegt und wie viele<br />

Rechtsvorgänge beurkundet werden. Auch hier gibt es eine Honorartabelle, die Sie durch<br />

Ihren Anwalt im Vorfeld der Beurkundung einsehen können.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!