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SEDLMAYR GRUND UND IMMOBILIEN KGAA - Sedlmayr-kgaa.de

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TA G E S O R D N U N GDie Erteilung <strong>de</strong>r Vollmacht, ihr Wi<strong>de</strong>rruf und <strong>de</strong>r Nachweis <strong>de</strong>r Bevollmächtigung gegenüber <strong>de</strong>rGesellschaft bedürfen grundsätzlich <strong>de</strong>r Textform. Der Wi<strong>de</strong>rruf kann auch durch die persönlicheTeilnahme <strong>de</strong>s Aktionärs an <strong>de</strong>r Hauptversammlung erfolgen.Ausnahmen vom vorstehend genannten Textformerfor<strong>de</strong>rnis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungeno<strong>de</strong>r diesen gleichgestellte Personen o<strong>de</strong>r Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG,§ 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich <strong>de</strong>r Form <strong>de</strong>r Vollmachten anKreditinstitute, Aktionärsvereinigungen o<strong>de</strong>r diesen gleichgestellte Personen o<strong>de</strong>r Institutionen mitdiesen abzustimmen.Zur Bevollmächtigung kann das Formular auf <strong>de</strong>r Rückseite <strong>de</strong>r Eintrittskarte verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n,das <strong>de</strong>n Aktionären nach <strong>de</strong>ren ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird. Ein Formular kannauch auf <strong>de</strong>r Internetseite <strong>de</strong>r Gesellschaft unter http://sedlmayr-<strong>kgaa</strong>.<strong>de</strong>/hauptversammlung.htmabgerufen wer<strong>de</strong>n.Der Nachweis <strong>de</strong>r Vollmacht bzw. <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs kann wahlweise unter folgen<strong>de</strong>r Telefaxnummero<strong>de</strong>r E-Mail-Adresse übermittelt wer<strong>de</strong>n:Telefax: 0049 89 5122 2520E-Mail: hauptversammlung@sedlmayr-<strong>kgaa</strong>.<strong>de</strong>bzw. an die nachfolgen<strong>de</strong> Adresse übersandt wer<strong>de</strong>n:<strong>Sedlmayr</strong> Grund und Immobilien KGaA– Investor Relations – Marsstraße 46–48, 80335 MünchenBevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen o<strong>de</strong>r mehrerevon diesen zurückweisen.Rechte <strong>de</strong>r Aktionäre: Ergänzung <strong>de</strong>r TagesordnungAktionäre, <strong>de</strong>ren Anteile zusammen <strong>de</strong>n zwanzigsten Teil <strong>de</strong>s Grundkapitals o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n anteiligenBetrag von € 500.000 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstän<strong>de</strong>auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht wer<strong>de</strong>n. Je<strong>de</strong>m neuen Gegenstand muss eineBegründung o<strong>de</strong>r eine Beschlussvorlage beiliegen.Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen <strong>de</strong>r Gesellschaft min<strong>de</strong>stens 30 Tage vor <strong>de</strong>r Versammlung,also bis zum 9. März 2010, 24.00 Uhr, zugehen.Rechte <strong>de</strong>r Aktionäre: Gegenanträge bzw. WahlvorschlägeJe<strong>de</strong>r Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten <strong>de</strong>r Tagesordnung gemäß § 126 AktGo<strong>de</strong>r Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG zu übersen<strong>de</strong>n.Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich <strong>de</strong>s Namens <strong>de</strong>s Aktionärs, <strong>de</strong>rBegründung und einer etwaigen Stellungnahme <strong>de</strong>r Verwaltung unter http://sedlmayr-<strong>kgaa</strong>.<strong>de</strong>/hauptversammlung.htm zugänglich machen, wenn <strong>de</strong>r Aktionär min<strong>de</strong>stens 14 Tage vor <strong>de</strong>r6

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