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Konzern- und Jahresabschluss der EHLEBRACHT AG ...

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Allgemeine Gr<strong>und</strong>lagenSachanlagevermögen <strong>und</strong> immaterielle Vermögenswerte: Für die Ermittlung<strong>der</strong> laufenden Abschreibungen <strong>und</strong> damit für die Höhe <strong>der</strong> fortgeführten Anschaffungskostenist eine Schätzung <strong>der</strong> erwarteten Nutzungsdauer erfor<strong>der</strong>lich.<strong>EHLEBRACHT</strong> überprüft regelmäßig die geschätzte Nutzungsdauer <strong>und</strong> passt diesebei Bedarf an.For<strong>der</strong>ungen: Wertberichtigungen auf zweifelhafte For<strong>der</strong>ungen basieren auf <strong>der</strong>Fälligkeitsstruktur <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungssalden <strong>und</strong> <strong>der</strong> Einschätzung <strong>der</strong> Bonität <strong>der</strong>K<strong>und</strong>en. Der Umfang <strong>der</strong> tatsächlich vorzunehmenden Ausbuchungen in künftigenPerioden kann den Umfang <strong>der</strong> durch die Wertberichtigungen vorgenommenenVorsorge übersteigen.Latente Steuern: Aktive latente Steuern werden in dem Umfang aktiviert, soweit eswahrscheinlich ist, dass diese auch genutzt werden können. Bei den aktiven latentenSteuern auf Verlustvorträge sind die künftigen steuerlichen Ergebnisse zu schätzen<strong>und</strong> entsprechend <strong>der</strong> steuerlichen Regelungen zur Verlustnutzung mit denVerlustvorträgen zu verrechnen.Weitere Informationen zu den Annahmen <strong>und</strong> Schätzungen finden sich in den Erläuterungenzu den einzelnen Abschlussposten.Erstmalig im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen sowie Än<strong>der</strong>ungenvon Standards <strong>und</strong> Interpretationen haben keine wesentlichen Auswirkungenauf die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage des <strong>Konzern</strong>s.Veröffentlichte, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende IFRS <strong>und</strong> IFRICDer International Accounting Standards Board (IASB) <strong>und</strong> das International FinancialReporting Interpretations Committee (IFRIC) haben weitere Standards <strong>und</strong>Interpretationen verabschiedet, die für das Geschäftsjahr 2012 noch nicht verpflichtendanzuwenden sind. Die Aufzählung bezieht sich auf veröffentlichte Standards<strong>und</strong> Interpretationen, bei denen <strong>der</strong> <strong>Konzern</strong> von <strong>der</strong> künftigen Anwendbarkeit ausgeht.Teilweise sind diese von <strong>der</strong> EU noch nicht anerkannt.Einen Überblick gibt nachfolgende Tabelle:Än<strong>der</strong>ung zu IFRS 1: Darlehen <strong>der</strong> öffentlichen HandÄn<strong>der</strong>ung zu IFRS 7: Angabepflichten zur Saldierung von finanziellenVermögenswerten <strong>und</strong> finanziellen VerbindlichkeitenÄn<strong>der</strong>ung zu IAS 12: Bewertung von latenten Steuern für Investment PropertiesÄn<strong>der</strong>ung zu IAS 1: Darstellung des sonstigen ErgebnissesÄn<strong>der</strong>ung zu IAS 19: Leistungen an Arbeitnehmer (überarbeitet)Än<strong>der</strong>ung zu IAS 27: EinzelabschlüsseÄn<strong>der</strong>ung zu IAS 28: Anteile an assoziierten Unternehmen <strong>und</strong> Joint Venturesüberarbeitet)Än<strong>der</strong>ung zu IAS 32: Finanzinstrumente: Darstellung14

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