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Merkblatt für das Gaststättengewerbe - Formularservice-sachsen.de

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<strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Gaststättengewerbe</strong> *)Bei <strong>de</strong>r Eröffnung und Führung einer Gaststätte sind eine Vielzahl von Vorschriften, insbeson<strong>de</strong>re die <strong>de</strong>sGaststättengesetzes (GastG) zu beachten.1.Die Erlaubnis© FormLAB Gesellschaft <strong>für</strong> Prozessautomatisierung mbHGASTG-001-DE-FL – <strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Gaststättengewerbe</strong> – 4/2013Stadtverwaltung Limbach-OberfrohnaDer Betrieb eines <strong>Gaststättengewerbe</strong>s ist erlaubnispflichtig . Ein <strong>Gaststättengewerbe</strong> betreibt, wer im stehen<strong>de</strong>nGewerbe– Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft),– zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft),– als selbstständiger Gewerbetreiben<strong>de</strong>r im Reisegewerbe von einer <strong>für</strong> die Dauer <strong>de</strong>r Veranstaltung ortsfestenBetriebsstätte aus Getränke o<strong>de</strong>r zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht,wenn <strong>de</strong>r Betrieb je<strong>de</strong>rmann o<strong>de</strong>r bestimmten Personenkreisen, z. B. <strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn eines Vereins, <strong>de</strong>n Besucherneines Theaters, <strong>de</strong>n Teilnehmern an einem Tanzkurs o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Fahrschülern einer Fahrschule zugänglich ist.Allerdings bedarf <strong>de</strong>r Erlaubnis nicht, wer– alkoholfreie Getränke,– unentgeltliche Kostproben,– zubereitete Speisen o<strong>de</strong>r– in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgästeverabreicht.Die Gaststättenerlaubnis ist einerseits personenbezogen. Sie wird <strong>de</strong>m Antragsteller <strong>für</strong> seine Person erteilt. DieErlaubnis kann auch nichtrechtsfähigen Vereinen und juristischen Personen erteilt wer<strong>de</strong>n. Hier muss die zur Vertretungberechtigte Person die Voraussetzungen erfüllen (Geschäftsführer <strong>de</strong>r GmbH o<strong>de</strong>r Vorstand <strong>de</strong>s Vereins). Die Erlaubnisist an<strong>de</strong>rerseits raumbezogen. Sie wird nur <strong>für</strong> die in <strong>de</strong>r Erlaubnis aufgeführten Räume und Flächen erteilt. Außer<strong>de</strong>mwird die Erlaubnis <strong>für</strong> eine bestimmte Betriebsart erteilt. Diese bestimmt sich nach <strong>de</strong>r Art und Weise <strong>de</strong>rBetriebsgestaltung, insbeson<strong>de</strong>re nach <strong>de</strong>n Betriebszeiten, und <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r Getränke, <strong>de</strong>r Speisen, <strong>de</strong>r Beherbergungo<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Darbietung. Beispiele: Bar, Cafe, Billard-Cafe, Bowling-Center, Diskothek, Tanzgaststätte, Imbisswirtschaft,Nachtlokal u. Ä. Bei einer Gaststätte ohne beson<strong>de</strong>re Betriebseigentümlichkeit sind Tanzveranstaltungen, dieunregelmäßig stattfin<strong>de</strong>n, durch die Erlaubnis ge<strong>de</strong>ckt. Erst die Regelmäßigkeit einer solchen Veranstaltung führt zueiner erlaubnispfichtigen Betriebsän<strong>de</strong>rung.Der Ausschank alkoholischer Getränke ist immer erlaubnispflichtig. Ist <strong>de</strong>r Ausschank alkoholischer Getränke gestattet,so sind auf Verlangen auch alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen.Grün<strong>de</strong> <strong>für</strong> die Versagung <strong>de</strong>r Erlaubnis sind:– Unzuverlässigkeit <strong>de</strong>s Antragstellers– Nichteignung <strong>de</strong>r Räume <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Gewerbebetrieb (auch im Hinblick auf die Barrierefreiheit)– Wi<strong>de</strong>rspruch <strong>de</strong>s Gewerbebetriebs gegenüber <strong>de</strong>m öffentlichen Interesse– Fehlen<strong>de</strong> lebensmittelrechtliche KenntnisseDie notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse sichern <strong>de</strong>n Schutz <strong>de</strong>r Gäste vor Gefahren gesundheitlicherSchädigung und wer<strong>de</strong>n in einem Unterrichtungsverfahren bei <strong>de</strong>r Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer vermittelt. DenUnterrichtungsnachweis muss <strong>de</strong>r Antragsteller einer Gaststättenerlaubnis o<strong>de</strong>r sein Stellvertreter erbringen.Personen mit bestimmten Berufen können durch die IHK von <strong>de</strong>r Unterrichtung befreit wer<strong>de</strong>n. Dem Gewerbetreiben<strong>de</strong>nkönnen je<strong>de</strong>rzeit Auflagen erteilt wer<strong>de</strong>n. Auch kann die Behör<strong>de</strong> die Beschäftigung unzuverlässiger Personenuntersagen. Wer<strong>de</strong>n nachträglich o. g. Versagungsgrün<strong>de</strong> bekannt, kommen Rücknahme o<strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rruf <strong>de</strong>r Erlaubnis inBetracht.Wer eine Gaststätte durch einen Stellvertreter betreiben will, benötigt eine Stellvertretererlaubnis <strong>für</strong> einen bestimmtenStellvertreter, <strong>de</strong>r ebenfalls persönlich zuverlässig sein und die Gaststättenunterrichtung nachweisen muss.An <strong>de</strong>r Betriebsstätte ist in <strong>de</strong>utlich lesbarer Schrift <strong>de</strong>r Name <strong>de</strong>s Gewerbetreiben<strong>de</strong>n mit min<strong>de</strong>stens einemausgeschriebenen Vornamen und bei Unternehmen, die im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen sind, außer<strong>de</strong>m ihre Firmaanzubringen. Sind Name und ausgeschriebener Vorname aus <strong>de</strong>r Firma zu ersehen, genügt <strong>das</strong> Anbringen <strong>de</strong>r Firma.*) Der Inhalt dieses <strong>Merkblatt</strong>es ist auf die Regelungen im Bun<strong>de</strong>sgaststättengesetz abgestellt. Es wird <strong>de</strong>rzeit angewen<strong>de</strong>t inBa<strong>de</strong>n-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhaltund Schleswig-Holstein.Blatt 1 von 7


2.Notwendige UnterlagenBei <strong>de</strong>r Beantragung einer Gaststättenerlaubnis sind <strong>de</strong>m Gewerbeamt in <strong>de</strong>r Regel folgen<strong>de</strong> Unterlagen vorzulegen. Esempfiehlt sich jedoch eine vorherige Absprache mit <strong>de</strong>r Gaststättenbehör<strong>de</strong>.Unterlagen betroffene Personen erhältlich beiAntrag auf Erteilung <strong>de</strong>r Gaststättenerlaubnis Antragsteller GewerbeamtGewerbe-Anmeldung Antragsteller GewerbeamtFührungszeugnis Antragsteller bzw. sein Stellvertreter Mel<strong>de</strong>behör<strong>de</strong>Stadtverwaltung Limbach-OberfrohnaAuskunft aus <strong>de</strong>m Gewerbezentralregister Antragsteller Mel<strong>de</strong>behör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Gewerbeamtsteuerliche Unbe<strong>de</strong>nklichkeitsbescheinigungBescheinigung <strong>de</strong>s Gesundheitsamts o<strong>de</strong>r einesvom Gesundheitsamts beauftragten Arzteslebensmittelrechtliche Unterrichtung gemäߧ 4 Abs. 1 Nr. 4 GastGAntragstellerAntragsteller bzw. sein Stellvertreter sowiedie Beschäftigten, soweit sie Umgangmit Lebensmitteln haben (wer<strong>de</strong>n)Antragsteller bzw. sein StellvertreterFinanzamtGesundheitsamt o<strong>de</strong>r ein vomGesundheitsamt beauftragter ArztIndustrie- und Han<strong>de</strong>lskammer(IHK)Baugenehmigung, Nutzungsän<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r ggf.Beschreibung, Pläne, Zeichnungen u. Ä. zumBetriebggf. Miet-, Pacht- o<strong>de</strong>r Kaufvertrag,Eigentumsnachweisggf. Gesellschaftsvertrag, Auszug aus <strong>de</strong>mHan<strong>de</strong>ls- o<strong>de</strong>r VereinsregisterAntragstellerAntragstellerAntragstellerBauordnungsamt, Eigentümero<strong>de</strong>r selbstselbstselbst, AmtsgerichtAngaben zur Betriebsart Antragsteller selbstAngaben zu <strong>de</strong>n Beschäftigten Antragsteller selbstAufenthaltsgenehmigung mit Vermerk über dieGestattung <strong>de</strong>r selbstständigen Erwerbstätigkeitausländische AntragstellerAuslän<strong>de</strong>rbehör<strong>de</strong>Darüber hinaus kann die zuständige Erlaubnisbehör<strong>de</strong> weitere Unterlagen for<strong>de</strong>rn.3.Gestattung© FormLAB Gesellschaft <strong>für</strong> Prozessautomatisierung mbHGASTG-001-DE-FL – <strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Gaststättengewerbe</strong> – 4/2013Aus beson<strong>de</strong>rem Anlass (z. B. Volksfesten, Märkten, Ausstellungen) kann <strong>de</strong>r Betrieb eines erlaubnispflichtigen<strong>Gaststättengewerbe</strong>s unter erleichterten Voraussetzungen gestattet wer<strong>de</strong>n. Diese Gestattung ist bei <strong>de</strong>r <strong>für</strong> dieVeranstaltung zuständigen Behör<strong>de</strong> zu beantragen.Die Gestattung ist gemäß § 12 GastG befristet und mit einem Wi<strong>de</strong>rrufsvorbehalt versehen. Die Befristung wird in <strong>de</strong>rRegel 3 Wochen nicht überschreiten und geht über <strong>das</strong> die Gestattung veranlassen<strong>de</strong> Ereignis nicht hinaus. Da dieGestattung ebenso wie die Erlaubnis raumbezogen ist, wird sie nur <strong>für</strong> eine örtlich bestimmte Stelle und nicht etwa <strong>für</strong> einbestimmtes Bierzelt o<strong>de</strong>r einen bestimmten Wagen in <strong>de</strong>r Weise erteilt, <strong>das</strong>s diese in <strong>de</strong>r Gestattung beschriebeneEinrichtung überall im Geltungsbereich <strong>de</strong>s GastG ohne weiteres aufgestellt und betrieben wer<strong>de</strong>n dürfte.4.Die wichtigsten baulichen Anfor<strong>de</strong>rungenGrundlage <strong>für</strong> Bauvorhaben ist die Bauordnung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>slan<strong>de</strong>s. Darüber hinaus kann es weitere bauliche Richtliniengeben, z. B. über <strong>de</strong>n Bau und <strong>de</strong>n Betrieb von– Gaststätten (Gaststättenrichtlinie)– Versammlungsstätten.Blatt 2 von 7


Stadtverwaltung Limbach-OberfrohnaIn Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Größe (Plätze <strong>de</strong>r Gaststätte, Anzahl <strong>de</strong>r Besucher / Gastbetten) wur<strong>de</strong>n in diesen öffentlichrechtlichenVorschriften die bauseitigen Anfor<strong>de</strong>rungen festgelegt. Von <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung können durchRechtsverordnung auch Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen bestimmt wer<strong>de</strong>n, die <strong>das</strong> Ziel <strong>de</strong>r Herstellung von Barrierefreiheit an dieLage, Beschaffenheit, Ausstattung und Einteilung <strong>de</strong>r Räume haben. In einigen Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn fin<strong>de</strong>t z. B. <strong>für</strong>Gaststätten bis zu einer bestimmten Größe <strong>das</strong> vereinfachte Baugenehmigungsverfahren statt.Ungeachtet <strong>de</strong>s vereinfachten Bauverfahrens müssen diese Bauvorhaben <strong>de</strong>r Bauordnung sowie <strong>de</strong>r sonstigenöffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Die Notwendigkeit an<strong>de</strong>rer Genehmigungen, Erlaubnisse o<strong>de</strong>rBewilligungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften bleibt unberührt.Nähere Informationen hierüber sind <strong>de</strong>shalb bei vorgesehenen Baumaßnahmen rechtzeitig sowohl bei <strong>de</strong>r Baubehör<strong>de</strong>als auch bei <strong>de</strong>r Gaststättenbehör<strong>de</strong> zu erfragen.Des Weiteren sind die evtl. Vorgaben über <strong>de</strong>n Nichtraucherschutz zu erfüllen. In <strong>de</strong>r Regel darf nur in separatenRaucherräumen geraucht wer<strong>de</strong>n. Einzelheiten sind mit <strong>de</strong>r Gaststättenbehör<strong>de</strong> abzuklären.Im § 4 GastG sind die Versagungsgrün<strong>de</strong> <strong>für</strong> eine Erlaubnis genannt. So ist u.a. gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 GastG dieGaststättenerlaubnis zu versagen, wenn die zum Betrieb <strong>de</strong>s Gewerbes o<strong>de</strong>r zum Aufenthalt <strong>de</strong>r Beschäftigtenbestimmten Räume wegen ihrer Lage, Beschaffenheit, Ausstattung o<strong>de</strong>r Einteilung <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Betrieb nichtgeeignet sind.5.ImmissionsschutzUnter Punkt 1 wur<strong>de</strong> bereits darauf hingewiesen, <strong>das</strong>s die Erlaubnis versagt wer<strong>de</strong>n kann, wenn <strong>de</strong>r Gewerbebetrieb<strong>de</strong>m öffentlichen Interesse wi<strong>de</strong>rspricht. Auch können je<strong>de</strong>rzeit Auflagen erteilt wer<strong>de</strong>n. Das ist u.a. immer dann <strong>de</strong>r Fall,wenn schädliche Umwelteinwirkungen wie Geräusche, Licht, Wärme, Strahlen, Luftverunreinigungen, Erschütterun- genund ähnliche Erscheinungen erhebliche Nachteile, Gefahren o<strong>de</strong>r Belästigungen <strong>für</strong> Arbeitnehmer, Gäste, Bewohner,Nachbarn o<strong>de</strong>r die Allgemeinheit zur Folge haben o<strong>de</strong>r be<strong>für</strong>chten lassen. Je<strong>de</strong>r Gastwirt sollte <strong>de</strong>n Immissions- schutzdurch bauplanerische o<strong>de</strong>r bautechnische Maßnahmen bereits vor Gewerbebeginn ausreichend berücksichtigen und ihnauch später nicht vernachlässigen, da er von existenzieller Be<strong>de</strong>utung <strong>für</strong> sein Unternehmen ist. In diesem Zusammenhangwer<strong>de</strong>n an die Planung, Errichtung und <strong>das</strong> Betreiben von Diskotheken und diskothekenähnlichen Betrieben hoheAnfor<strong>de</strong>rungen gestellt. Den Diskotheken gleichgestellt sind Einrichtungen, die neben an<strong>de</strong>ren Veranstaltungen im Jahrmehr als fünf Diskothekenveranstaltungen anbieten.6.Sperrzeiten, Betriebszeiten und Feiertagsgesetz© FormLAB Gesellschaft <strong>für</strong> Prozessautomatisierung mbHGASTG-001-DE-FL – <strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Gaststättengewerbe</strong> – 4/2013Schank- und Speisewirtscharten sowie öffentliche Vergnügungsstätten unterliegen grundsätzlich einer allgemeinenSperrzeit. Diese wird von <strong>de</strong>r jeweiligen Lan<strong>de</strong>sregierung geregelt, wobei insbeson<strong>de</strong>re auch Ausnahmen <strong>für</strong> einzelneBetriebe vorgesehen wer<strong>de</strong>n können.Sperrzeiten <strong>für</strong> bestimmte Betriebsarten (z. B. Biergärten, Spielhallen, Veranstaltungen, Jahrmärkte) wur<strong>de</strong>n geson<strong>de</strong>rtfestgelegt. Die zuständige Gewerbebehör<strong>de</strong> informiert Sie dazu.Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses o<strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>rer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit von <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>verkürzt o<strong>de</strong>r aufgehoben wer<strong>de</strong>n. Weiterhin kann ebenfalls bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses o<strong>de</strong>rbeson<strong>de</strong>rer örtlicher Verhältnisse <strong>für</strong> einen einzelnen Betrieb auf Antrag <strong>de</strong>r Beginn <strong>de</strong>r Sperrzeit vorverlegt und <strong>das</strong>En<strong>de</strong> hinausgeschoben o<strong>de</strong>r die Sperrzeit befristet und wi<strong>de</strong>rruflich verkürzt o<strong>de</strong>r aufgehoben wer<strong>de</strong>n.Die Nichtbeachtung <strong>de</strong>r Sperrzeit wird als Ordnungswidrigkeit geahn<strong>de</strong>t. Der Tatbestand ist auch dann erfüllt, wenn andie in <strong>de</strong>r Gaststätte Verweilen<strong>de</strong>n keinerlei Getränke o<strong>de</strong>r Speisen mehr verabreicht wer<strong>de</strong>n.Betriebszeiten <strong>für</strong> bestimmte Betriebsarten (z. B. Biergärten, Spielhallen, Veranstaltungen, Jahrmärkte) könnengeson<strong>de</strong>rt festgelegt wer<strong>de</strong>n. Die zuständige Gaststättenbehör<strong>de</strong> informiert hierüber.Das Sonn- und Feiertagsgesetz <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r enthält einige wesentliche Beschränkungen im Hinblick auföffentliche Tanzveranstaltungen sowie alle an<strong>de</strong>ren <strong>de</strong>r Unterhaltung dienen<strong>de</strong>n öffentlichen Veranstaltungen. BestimmteArbeiten o<strong>de</strong>r Handlungen, die geeignet sind, die äußere Ruhe <strong>de</strong>s Tages zu stören o<strong>de</strong>r die <strong>de</strong>m Wesen <strong>de</strong>r Sonntageo<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r gesetzlich anerkannten Feiertage wi<strong>de</strong>rsprechen, sind verboten.Zu beachten ist außer<strong>de</strong>m, <strong>das</strong>s an Sonntagen, religiösen und gesetzlichen Feiertagen (Ausnahme 1. Mai und 3.Oktober) in <strong>de</strong>r Nähe von Kirchen und an<strong>de</strong>ren Gebäu<strong>de</strong>n, die religiösen Zwecken dienen, Handlungen zu unterlassen,die geeignet sind, religiöse Veranstaltungen zu stören.7.Preisangaben, ZubehörwarenPreise <strong>für</strong> Speisen und Getränke sind in Preisverzeichnissen anzugeben. Die Verzeichnisse sind auf <strong>de</strong>n Tischenauszulegen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Gast vor <strong>de</strong>r Bestellung und auf Verlangen bei <strong>de</strong>r Abrechnung vorzulegen o<strong>de</strong>r gut lesbaranzubringen. Waren, welche zum Verkauf ausgestellt wer<strong>de</strong>n, sind mit Endpreisen auszuzeichnen. Angaben, wie »von -bis«, »zirka« o<strong>de</strong>r Preis nach Gewicht/Größe sind nicht zulässig. Die Preise <strong>für</strong> die im Wesentlichen angebotenenSpeisen und Getränke müssen aus einem Preisverzeichnis neben <strong>de</strong>m Eingang <strong>de</strong>r Gaststätte ersichtlich sein. Ist <strong>de</strong>rAusschank alkoholischer Getränke gestattet, so sind auf Verlangen auch alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort undStelle zu verabreichen. Davon ist min<strong>de</strong>stens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen als <strong>das</strong> billigstealkoholische Getränk. Der Preisvergleich erfolgt hierbei auch auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s hochgerechneten Preises <strong>für</strong> einenLiter <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Getränke.Blatt 3 von 7


Gewerbetreiben<strong>de</strong> im <strong>Gaststättengewerbe</strong> dürfen auch während <strong>de</strong>r gesetzlichen La<strong>de</strong>nschlusszeiten Zubehörwaren anGäste abgeben und ihnen Zubehörleistungen erbringen. Zubehör sind alle Waren und Leistungen, die eine notwendigeund gerechtfertigte Ergänzung zur Hauptleistung darstellen. Ihre Abgabe ist auf die Gäste beschränkt, gegenüber <strong>de</strong>nenauch eine gastgewerbliche Hauptleistung erbracht wur<strong>de</strong> (Beispiele: Süßwaren, Blumen, Tabakwaren, Zeitungen,Ansichtskarten).Darüber hinaus können in Schank- und Speisewirtschaften außerhalb <strong>de</strong>r Sperrzeit Getränke und zubereitete Speisen,die auch im Betrieb verabreicht wer<strong>de</strong>n, Flaschenbier, alkoholfreie Getränke, Tabak- und Süßwaren zum »alsbaldigenVerzehr o<strong>de</strong>r Verbrauch« an »je<strong>de</strong>rmann« – d. h. nicht nur an Gäste verkauft wer<strong>de</strong>n. Die Abgabe <strong>de</strong>r Waren mussjedoch auf solche Mengen beschränkt sein, die einen alsbaldigen Verzehr o<strong>de</strong>r Verbrauch vermuten lassen.8.Jugendschutz / RauschgiftkriminalitätDie Bestimmungen <strong>de</strong>s Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sind einzuhalten. Der Gewerbetreiben<strong>de</strong> hat die <strong>für</strong> seinenGewerbebetrieb maßgeblichen Vorschriften durch einen <strong>de</strong>utlich sichtbar und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen(§ 3 Abs. 1 JuSchG).Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna9.Im Gastgewerbe dürfen höchstens drei Geld- o<strong>de</strong>r Warenspielgeräte in Gasträumen aufgestellt wer<strong>de</strong>n. DerGewerbetreiben<strong>de</strong> hat bei bis zu zwei aufgestellten Geräten durch eine ständige Aufsicht, bei drei aufgestellten Gerätendurch zusätzliche technische Sicherungsmaßnahmen an <strong>de</strong>n Geräten die Einhaltung von § 6 Abs. 2 JuSchGsicherzustellen. Der Aufsteller benötigt eine geson<strong>de</strong>rte Erlaubnis. Er darf nur Spielgeräte aufstellen, an <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Namebzw. die Firma sowie die Anschrift <strong>de</strong>s Aufstellers, <strong>das</strong> Zulassungszeichen, die Spielregeln und <strong>de</strong>r Gewinnplan, beiGeldspielgeräten außer<strong>de</strong>m die Min<strong>de</strong>stspieldauer <strong>de</strong>utlich sichtbar angebracht sind. Darüber hinaus muss dieGewerbebehör<strong>de</strong> schriftlich die Geeignetheit <strong>de</strong>s Aufstellungsortes bestätigen.10.SpielgeräteLebensmittelhygieneBei Herstellung, Behandlung und Verarbeitung, Transport, Lagerung und Verkauf von Lebensmitteln sind alle Einflüsseauszuschalten, die Erkrankungen <strong>de</strong>s Menschen nach Verzehr eines Lebensmittels erwarten lassen. Dazu sindzweckmäßige Eigenkontrollen im Unternehmen auf allen Stufen <strong>de</strong>s Lebensmittelumgangs, vom Wareneingang bis zurProduktabgabe vorgeschrieben. Dieses Kontrollsystem sollte auf die Verhältnisse im Betrieb zugeschnitten sein, dieMitarbeiter einbeziehen und festlegen, was, wann, wo, wie und durch wen zu kontrollieren, zu veranlassen undnachzuweisen ist. Es erfor<strong>de</strong>rt ein Min<strong>de</strong>stmaß an Sachkenntnis auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Lebensmittelhygiene, wie z. B.Kenntnisse über kritische Temperaturen, Standzeiten und über mikrobiologische Zusammenhänge. Darüber hinaus istdie Unterrichtung und Schulung <strong>de</strong>r Mitarbeiter vorgeschrieben, die mit Lebensmitteln umgehen. Einzelheiten sind mit <strong>de</strong>r<strong>für</strong> Lebensmittelhygiene zuständigen Behör<strong>de</strong> zu klären.11.Infektionsschutzgesetz (IfSG)© FormLAB Gesellschaft <strong>für</strong> Prozessautomatisierung mbHGASTG-001-DE-FL – <strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Gaststättengewerbe</strong> – 4/2013Personen, die1.2.3.an Typhus abdominalis, Paratyphus, Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren infektiösenGastroen<strong>de</strong>ritis o<strong>de</strong>r Virushepatitis A o<strong>de</strong>r E erkrankt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen verdächtig sind,an infizierten Wun<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei <strong>de</strong>nen die Möglichkeit besteht, <strong>das</strong>s <strong>de</strong>renKrankheitserreger über Lebensmittel übertragen wer<strong>de</strong>n können,die Krankheitserreger Shigellen, Salmonellen, enterohämorrhagische Escherichia coli o<strong>de</strong>r Choleravibrionenausschei<strong>de</strong>n,dürfen nicht tätig sein o<strong>de</strong>r beschäftigt wer<strong>de</strong>na) beim Herstellen, Behan<strong>de</strong>ln o<strong>de</strong>r Inverkehrbringen <strong>de</strong>r unten genannten Lebensmittel, wenn sie dabei mit diesen inBerührung kommen, o<strong>de</strong>rb) in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit o<strong>de</strong>r zu Gemeinschaftsverpflegung.Dies gilt entsprechend <strong>für</strong> Personen, die mit Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n, die <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Umgang mit Lebensmitteln verwen<strong>de</strong>twer<strong>de</strong>n, so in Berührung kommen, <strong>das</strong>s eine Übertragung von Krankheitserregern auf die Lebensmittel zu be<strong>für</strong>chten ist.Als Lebensmittel gelten:1. Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus2. Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis3. Fische, Krebse o<strong>de</strong>r Weichtiere und Erzeugnisse daraus4. Eiprodukte5. Säuglings- und Kleinkin<strong>de</strong>rnahrung6. Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse7. Backwaren mit nicht durchgebackener o<strong>de</strong>r durcherhitzter Füllung o<strong>de</strong>r Auflage8. Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marina<strong>de</strong>n, Mayonnaisen, an<strong>de</strong>re emulgierte Soßen, Nahrungshefen.Blatt 4 von 7


Stadtverwaltung Limbach-OberfrohnaPersonen dürfen erstmalig nur dann mit Lebensmittel umgehen bzw. mit diesen Tätigkeiten erstmalig nur dannbeschäftigt wer<strong>de</strong>n, wenn durch eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung <strong>de</strong>s Gesundheitsamtes o<strong>de</strong>r einesvom Gesundheitsamt beauftragten Arztes nachgewiesen ist, <strong>das</strong>s sie1. über die in § 42 IfSG genannten Tätigkeitsverbote und Verpflichtungen in mündlicher und schriftlicher Form vomGesundheitsamt o<strong>de</strong>r von einem durch <strong>das</strong> Gesund- heitsamt beauftragten Arzt belehrt wur<strong>de</strong>n und2. nach <strong>de</strong>r Belehrung schriftlich erklärt haben, <strong>das</strong>s ihnen keine Tatsachen <strong>für</strong> ein Tätigkeitsverbot bei ihnen bekannt sind.Wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Arbeitgeber o<strong>de</strong>r Dienstherrn Anhaltspunkte o<strong>de</strong>r Tatsachen bekannt, die ein Tätigkeitsverbot begrün<strong>de</strong>n,so hat dieser unverzüglich die zur Verhin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Weiterverbreitung <strong>de</strong>r Krankheitserreger erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmeneinzuleiten.Der Arbeitgeber hat Personen, die eine <strong>de</strong>r oben genannten Tätigkeiten ausüben, nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und imWeiteren jährlich über die in § 42 Abs. 1 IfSG genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtung nach § 43 Abs. 2IfSG zu belehren. Die Teilnahme an <strong>de</strong>r Belehrung ist zu dokumentieren. Die Bescheinigung und die letzteDokumentation <strong>de</strong>r Belehrung sind beim Arbeitgeber aufzubewahren. Der Arbeitgeber hat die Nachweise und, sofern ereine oben bezeichnete Tätigkeit selbst ausübt, die ihn betreffen<strong>de</strong> Bescheinigung an <strong>de</strong>r Betriebsstätte verfügbar zuhalten und <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> und ihren Beauftragten auf Verlangen vorzulegen. Bei Tätigkeiten an wechseln<strong>de</strong>nStandorten genügt die Vorlage einer beglaubigten Abschrift o<strong>de</strong>r einer beglaubigten Kopie.Ein Zeugnis nach § 18 BSeuchG gilt als Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG.12.SpeiseabfälleSpeiseabfälle sind alle im Rahmen <strong>de</strong>r küchentechnischen Speisezubereitung anfallen<strong>de</strong>n organischen Teile, die Restevon Tierkörperteilen o<strong>de</strong>r tierischen Erzeugnissen enthalten bzw. mit diesen kontaminiert sein können. Hierunter fallenauch nicht verzehrte Essenreste. Die Verfütterung solcher Speise- und Schlachtabfälle an Klauentiere und Geflügel istverboten. Vielmehr sind solche Abfälle ordnungsgemäß über zugelassene und vertraglich gebun<strong>de</strong>ne Entsorgungsunternehmenzu entsorgen. Weitergehen<strong>de</strong> Fragen beantwortet die <strong>für</strong> <strong>das</strong> Veterinär- und Lebensmittelrecht zuständigeBehör<strong>de</strong>.13.Kenntlichmachung von ZusatzstoffenWer<strong>de</strong>n beim gewerbsmäßigen Herstellen und Behan<strong>de</strong>ln von Lebensmitteln Zusatzstoffe verwen<strong>de</strong>t, ist auf Speise- undGetränkekarten o<strong>de</strong>r in Preisverzeichnissen und sonstigen Aushängen wie folgt darauf hinzuweisen: »mit Farbstoff«, »mitKonservierungsstoff« o<strong>de</strong>r »konserviert«, »mit Antioxidations- mittel«, »mit Geschmacksverstärker«, »geschwefelt«,»geschwärzt«, »gewachst«, »mit Phosphat«, »mit Süßungsmittel und Name <strong>de</strong>s Süßstoffs«, »enthält einePhenylalaninquelle« o<strong>de</strong>r »kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken«. Darüber hinaus gelten <strong>für</strong> diätetischeLebensmittel umfangreiche Kennzeichnungsvorschriften. Beispielsweise sind <strong>de</strong>r Gehalt an Zusatzstoffen durch Nennung<strong>de</strong>r Verkehrsbezeichnung und <strong>de</strong>r Menge <strong>de</strong>s Stoffes, bezogen auf 100 Gramm bzw. auf 100 Milliliter anzugeben sowieHinweise wie »mit Kochsalzersatz« o<strong>de</strong>r »mit jodiertem Kochsalzersatz« anzubringen. Wer diätetische Lebensmittelanbietet, sollte sich daher in <strong>de</strong>r Diätverordnung und in <strong>de</strong>r Verordnung über vitaminisierte Lebensmittel informieren.Die vorgeschriebenen Angaben sind gut sichtbar, in leicht lesbarer Schrift und unverwischbar bei <strong>de</strong>r jeweiligen SpeiseundGetränkebezeichnung o<strong>de</strong>r mittels Fußnoten anzubringen.14.Getränkeschankanlagen© FormLAB Gesellschaft <strong>für</strong> Prozessautomatisierung mbHGASTG-001-DE-FL – <strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Gaststättengewerbe</strong> – 4/2013Getränkeschankanlagen sind Anlagen, aus <strong>de</strong>nen mit o<strong>de</strong>r ohne Betriebsüberdruck Getränke zum Endverbrauchausgeschenkt wer<strong>de</strong>n. Die allgemeinen Anfor<strong>de</strong>rungen an die Errichtung und an <strong>de</strong>n Betrieb vonGetränkeschankanlagen richten sich neben guter Lebensmittelhygienepraxis nach <strong>de</strong>m Gerätesicherheitsgesetz, <strong>de</strong>nvom Deutschen Ausschuss <strong>für</strong> Getränkeschankanlagen ermittelten und bekannt gemachten Technischen Regeln <strong>für</strong>Getränkeschankanlagen (TRSK) und im Übrigen nach <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik. Solche Anlagen dürfen erst in Betriebgenommen wer<strong>de</strong>n, wenn sie baumustergeprüft und entsprechend gekennzeichnet sind und ein Sachkundiger die erstePrüfung im Betriebsbuch bescheinigt hat. Wer eine Getränkeschankanlage in Betrieb nimmt, hat dies <strong>de</strong>m Amt <strong>für</strong>Arbeitsschutz / Gewerbeaufsichtsamt vor Inbetriebnahme unter Beifügung <strong>de</strong>r Bescheinigung <strong>de</strong>s Sachkundigenanzuzeigen. Der Betreiber hat die Anlage in betriebssicherem Zustand zu erhalten, hygienisch einwandfrei undordnungsgemäß zu betreiben, zu überwachen und zu warten.Vorgeschrieben sind u.a.:– Wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong> Prüfungen (falls Arbeitsmittel Einflüssen ausgesetzt sind, die Schä<strong>de</strong>n verursachen können)– Dokumentation dieser Prüfungen– Anbringen einer Betriebsanweisung in <strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>r Druckgasversorgung– Unterweisung <strong>de</strong>r Beschäftigten– regelmäßige Reinigung <strong>de</strong>r AnlageWeitere Anzeigen an <strong>das</strong> Amt <strong>für</strong> Arbeitsschutz / Gewerbeaufsichtsamt sind insbeson<strong>de</strong>re zu erstatten bei:– wesentlichen Än<strong>de</strong>rungen und Mängel an <strong>de</strong>r Anlage– je<strong>de</strong>m Unfall– einer Explosion o<strong>de</strong>r einem Brand– einem Aufreißen eines DruckbehältersBlatt 5 von 7


15.SchankgefäßeSchankgefäße sind Gefäße, die zum gewerbsmäßigen Ausschank von Getränken gegen Entgelt bestimmt sind. Es sindnur Gefäße mit einem Nennvolumen von 1, 2, 4, 5 o<strong>de</strong>r 10 cl o<strong>de</strong>r 0,1, 0,2, 0,25, 0,3, 0.4, 0.5, 1, 2, 3, 4 o<strong>de</strong>r 5 l zulässig.Auf <strong>de</strong>m Schankgefäß müssen ein anerkanntes Herstellerzeichen, <strong>de</strong>r Füllstrich und die Volumenangabe angebrachtsein.16.BerufsgenossenschaftStadtverwaltung Limbach-OberfrohnaDie Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) ist als Träger <strong>de</strong>r gesetzlichen Unfallversicherung <strong>für</strong><strong>das</strong> Hotel- und <strong>Gaststättengewerbe</strong> zuständig. Mitglied ist je<strong>de</strong>r Unternehmer, <strong>de</strong>r ein Gastgewerbe betreibt. Die Versicherungerstreckt sich nicht nur auf die Arbeitnehmer, son<strong>de</strong>rn auch auf <strong>de</strong>n Unternehmer selbst und seinenmitarbeiten<strong>de</strong>n Ehegatten. In Kleinstunternehmen <strong>de</strong>s Hotel- und <strong>Gaststättengewerbe</strong>s, in <strong>de</strong>nen weniger als 300Arbeitstage (1 Arbeitstag = 8 Arbeitsstun<strong>de</strong>n) im Jahr geleistet wer<strong>de</strong>n, können sich <strong>de</strong>r Unternehmer und seinmithelfen<strong>de</strong>r Ehegatte auf Antrag von <strong>de</strong>r Versicherungspflicht befreien lassen. Eine solche Befreiung ist auch inUnternehmen möglich, in <strong>de</strong>nen durchschnittlich mehr als fünf Arbeitnehmer voll beschäftigt wer<strong>de</strong>n.Die Mitgliedschaft und <strong>de</strong>r Versicherungsschutz beginnen mit <strong>de</strong>r Eröffnung <strong>de</strong>s Betriebes. Der Unternehmer hat binneneiner Woche nach Beginn <strong>de</strong>s Unternehmens <strong>de</strong>r Berufsgenossenschaft die Art und <strong>de</strong>n Gegenstand <strong>de</strong>sUnternehmens, die Zahl <strong>de</strong>r Versicherten, <strong>de</strong>n Eröffnungstag o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Tag <strong>de</strong>r Aufnahme <strong>de</strong>r vorbereiten<strong>de</strong>n Arbeitenund bei Betrieben ohne Sitz im Inland <strong>de</strong>n Wohn- o<strong>de</strong>r Aufenthaltsort <strong>de</strong>s Bevollmächtigten mitzuteilen. Weiterhin habendie Unternehmer ihre Arbeitnehmer darüber zu unterrichten, welche Berufsgenossenschaft <strong>für</strong> sie zuständig ist und wosich die zuständige Geschäftsstelle befin<strong>de</strong>t.17.Arbeitsschutz / UnfallverhütungDer Arbeitgeber ist verpflichtet, die erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen <strong>de</strong>s Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutzes zu treffen.Die Arbeitsplätze – Baulichkeiten, Maschinen und Geräte – sind immer so einzurichten und zu erhalten, <strong>das</strong>s dieArbeitnehmer gegen Unfälle und Berufskrankheiten geschützt sind. Soweit durch betriebliche Maßnahmen Unfall- o<strong>de</strong>rGesundheitsgefahren nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n können, hat <strong>de</strong>r Unternehmer geeignete persönlicheSchutzausrüstun- gen zur Verfügung zu stellen. Er hat die Arbeitnehmer zu unfallsicherem Arbeiten anzuhalten, ihnen dieUnfall- verhütungsvorschriften bekanntzugeben und sie immer wie<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>ren Einhaltung hinzuweisen. DasArbeitsschutzgesetz verlangt vom Arbeitgeber die Beurteilung <strong>de</strong>r an Arbeitsplätzen existieren<strong>de</strong>n Gefährdungen und dieErmittlung von Schutzmaßnahmen. Die Gefährdungsbeurteilung und die festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen sind inBetrieben mit mehr als 10 Beschäftigten zu dokumentieren. Diese Pflichten können einem an<strong>de</strong>ren Mitarbeiterschriftlich übertragen wer<strong>de</strong>n. Alle diese Maßnahmen müssen <strong>de</strong>n <strong>für</strong> <strong>das</strong> jeweilige Unternehmen gelten<strong>de</strong>nUnfallverhütungsvorschriften und <strong>de</strong>n allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regelnentsprechen. Die Arbeitnehmer sind über die bei ihrer Tätigkeit auftreten<strong>de</strong>n Gefahren sowie über die Maßnahmen zuihrer Abwendung vor Aufnahme <strong>de</strong>r Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabstän<strong>de</strong>n, min<strong>de</strong>stens jedocheinmal jährlich, zu unterweisen.Je<strong>de</strong>r Unternehmer muss seinen Betrieb sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch betreuen lassen. Für Betriebe mitmehr als 10 Arbeitnehmern gilt die so genannte Regelbetreuung.18.Aushangpflichtige ArbeitsgesetzeEine Vielzahl von Vorschriften verpflichten <strong>de</strong>n Gewerbetreiben<strong>de</strong>n dazu o<strong>de</strong>r es empfiehlt sich, in <strong>de</strong>m Betriebbestimmte Rechtsgrundlagen in <strong>de</strong>r aktuellen Fassung durch Aushang bzw. Auslage <strong>de</strong>n Beschäftigten bekannt undje<strong>de</strong>rzeit zugänglich zu machen. Hierzu gehören beispielsweise <strong>das</strong> Arbeitszeitgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz,Mutterschutzgesetz usw. Eine Beratung z. B. durch die IHK o<strong>de</strong>r einen Berufsverband ist angeraten.© FormLAB Gesellschaft <strong>für</strong> Prozessautomatisierung mbHGASTG-001-DE-FL – <strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Gaststättengewerbe</strong> – 4/201319.UnfälleUnfälle von Beschäftigten sind nach § 6 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu erfassen, wenn sie zum Tod <strong>de</strong>s Beschäftigtengeführt haben o<strong>de</strong>r wenn <strong>de</strong>r Beschäftigte so verletzt wur<strong>de</strong>, <strong>das</strong>s er mehr als 3 Tage völlig o<strong>de</strong>r teilweise arbeitsunfähigwur<strong>de</strong>. Des Weiteren ist in <strong>de</strong>n genannten Fällen die Abgabe einer Unfallanzeige an die BGN erfor<strong>de</strong>rlich (§ 193 Abs. 1Satz 1 Sozialgesetzbuch VII). Diese Anzeige ist vom Betriebsrat mit zu unterzeichnen. Außer<strong>de</strong>m, hat <strong>de</strong>rGewerbetreiben<strong>de</strong> die Sicherheitsfachkraft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Betriebsarzt über die Anzeige zu informieren.20.Beson<strong>de</strong>re VeranstaltungenWer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat <strong>das</strong> (sofern dies nach <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>srecht vorgeschrieben ist) <strong>de</strong>rGemein<strong>de</strong> unter Angabe <strong>de</strong>r Art, <strong>de</strong>s Ortes und <strong>de</strong>r Zeit <strong>de</strong>r Veranstaltung und <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r zuzulassen<strong>de</strong>n Teilnehmerspätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen.Veranstaltungen bedürfen <strong>de</strong>r Erlaubnis, wenn:1. die o. g. einwöchige Anzeigenfrist nicht eingehalten wur<strong>de</strong>,2. wenn es sich um eine motorsportliche Veranstaltung han<strong>de</strong>lt o<strong>de</strong>r3. wenn zu einer Veranstaltung, die in nicht da<strong>für</strong> bestimmten Anlagen stattfin<strong>de</strong>n soll, mehr als 1000 Besucherzugleich zugelassen wer<strong>de</strong>n sollen.Blatt 6 von 7


In Gaststätten fin<strong>de</strong>n häufig Verkaufsveranstaltungen, so genannte Wan<strong>de</strong>rlager, statt. Soll auf solche Veranstaltun- gendurch eine öffentliche Ankündigung (Zeitungswerbung, Plakate, Postwurfsendungen o. Ä.) hingewiesen wer<strong>de</strong>n, sind siezwei Wochen vor Beginn <strong>de</strong>m <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Ort <strong>de</strong>r Veranstaltung zuständigen Gewerbeamt anzuzeigen. Die Anzeige hat <strong>de</strong>rVeranstalter zu erstatten. Ein Wan<strong>de</strong>rlager kann untersagt wer<strong>de</strong>n, wenn die Anzeige nicht ordnungs- gemäß erstattetwur<strong>de</strong>. Da Gastwirt und Veranstalter in <strong>de</strong>r Regel nicht i<strong>de</strong>ntisch sind, sollte sich <strong>de</strong>r Gastwirt mit <strong>de</strong>m Veranstalterdiesbezüglich abstimmen.21.GEMAStadtverwaltung Limbach-OberfrohnaDie Gesellschaft <strong>für</strong> musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vertritt die Rechte <strong>de</strong>rKomponisten, Textdichter und Musikverleger. Nur <strong>de</strong>r Urheber hat <strong>das</strong> Recht, sein geistiges Eigentum zu vervielfältigen,zu verbreiten und öffentlich wie<strong>de</strong>rzugeben.Vor je<strong>de</strong>r öffentlichen Wie<strong>de</strong>rgabe von urheberrechtlich geschützter Musik hat <strong>de</strong>shalb <strong>de</strong>r Veranstalter die Einwilligung<strong>de</strong>s Urhebers über die GEMA einzuholen. Das gilt <strong>für</strong> alle Musikdarbietungen auch in Gaststätten, zum BeispielLive-Musik, Musik von Tonträgern aller Art, Musik aus Automaten, Radio- o<strong>de</strong>r Fernsehgeräten, Film- undVi<strong>de</strong>ovorführungen o<strong>de</strong>r Telefonmelodien. Vorher abzuschließen<strong>de</strong> Verträge berücksichtigen die unterschiedlichenDarbietungsformen und Vergütungssätze. Zusätzlich sind Rundfunk- und Fernsehgebühren an dieGebühreneinzugszentrale (GEZ) <strong>de</strong>r öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu entrichten.© FormLAB Gesellschaft <strong>für</strong> Prozessautomatisierung mbHGASTG-001-DE-FL – <strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Gaststättengewerbe</strong> – 4/2013Blatt 7 von 7

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