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Betriebliche Gesundheitsberaterin (Ifg) - St. Antonius Krankenhaus ...

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Seite 16<br />

Infos<br />

DGB-Bildungswerk NRW | Die Seminarprofi s Modulare Fortbildung <strong>Betriebliche</strong>(r) Gesundheitsberater(in) (IfG) Seite 17<br />

Teilnahmevoraussetzung<br />

Die Fortbildung ist in sieben Module gegliedert, die jeweils zwei<br />

Seminartage umfassen. Sie schließt ab mit einer von den AbsolventInnen<br />

gefertigten Präsentation eines Praxisthemas. Die erfolgreiche<br />

Teilnahme an mindestens fünf der Module 1-6 und an dem Modul 7<br />

wird mit einem Zertifi kat des Instituts für Gesundheitsförderung (IfG)<br />

am <strong>St</strong>. <strong>Antonius</strong> <strong>Krankenhaus</strong> Hörstel bescheinigt.<br />

Die Seminare können auch einzeln – ohne Zertifi katserwerb – dann mit<br />

entsprechender Teilnahmebescheinigung – besucht werden.<br />

Den Teilnehmenden werden Basiskenntnisse und –kompetenzen vermittelt.<br />

Vorkenntnisse bzw. die Zugehörigkeit zu medizinischen oder<br />

psychosozialen Berufsgruppen sind deshalb für die Teilnahme nicht<br />

erforderlich.<br />

Kostenübernahme und Freistellung<br />

Seminarkosten<br />

Die Seminarkosten pro Modul betragen 370,00 €, Ausnahme:<br />

Modul 4 (186,00 €). Die Rechnungsstellung erfolgt nach jedem besuchten<br />

Modul. Wird die komplette Fortbildung gebucht, reduzieren<br />

sich die gesamten Seminarkosten um 370,00 €.<br />

Betriebs- und Personalräte werden durch das Betriebsverfassungsgesetz<br />

bzw. Personalvertretungsgesetz aufgefordert, sich aktiv und<br />

initiativ für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten einzusetzen. Sie<br />

müssen ihre Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte kennen und<br />

nutzen, darüber hinausgehende gesetzliche und tarifl iche Regelungen<br />

einhalten.<br />

Die Qualifi zierung „<strong>Betriebliche</strong>r GesundheitsberaterIn (IfG)“ bietet<br />

allen Mitgliedern gesetzlicher Interessenvertretungen die Chance, sich<br />

verstärkt der Interessen der Beschäftigten für den Gesundheitsschutz<br />

in Betrieb und Dienststelle anzunehmen.<br />

Betriebsräte:<br />

§ 37 (6) BetrVG in Verbindung mit § 40 (1) BetrVG<br />

Schwerbehindertenvertretungen:<br />

§ 96 (4) SGB IX<br />

Personalräte in Bundeseinrichtungen:<br />

§ 46 (6) BPersVG in Verbindung mit § 44 (1) BPersVG<br />

Personalräte in Kommunen und Landeseinrichtungen:<br />

§ 42 (5) LPVG/NW in Verbindung mit § 40 (1) LPVG/NRW<br />

Mitarbeitervertretung in evangelischen Einrichtungen:<br />

§ 19 (3) MVG-EKD in Verbindung mit § 30 (2) MVG-EKD<br />

Mitarbeitervertretung in katholischen Einrichtungen:<br />

§ 16 MAVO<br />

Kostenübernahme und Freistellung nach dem<br />

Arbeitnehmerweiter bildungsgesetz NRW<br />

(AWbG NRW)<br />

Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. ist eine anerkannte Einrichtung der<br />

Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen und ermöglicht dadurch die<br />

bezahlte Freistellung zur Teilnahme an den Modulen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz<br />

NRW.<br />

Nach dem AWbG kann Bildungsurlaub beansprucht werden, wenn<br />

eine inhaltliche und organisatorische Kontinuität gegeben ist. Dies trifft<br />

auf die Fortbildungs-Module zur Qualifi zierung „<strong>Betriebliche</strong> Gesundheitsberater<br />

(IfG)“ zu.<br />

Interessierte ArbeitnehmerInnen aus NRW können zur Teilnahme ihren<br />

zehntägigen Anspruch auf Bildungsurlaub aus zwei Kalenderjahren<br />

zusammenfassen. Dies kann mit Rückgriff auf das vergangene Jahr<br />

ebenso wie im Vorgriff auf das kommende Jahr erfolgen.<br />

Die jeweilige/n Seminarkostenpauschale/n und die Kosten für Unterkunft<br />

und Verpfl egung sind selbst zu tragen.<br />

Kostenübernahme und Freistellung für vom<br />

Arbeitgeber entsandte TeilnehmerInnen<br />

Auftraggeber und Kostenträger für Teilnehmende ohne eine gesetzliche<br />

Freistellungs- und Kostenregelung ist das Unternehmen.

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