Betriebliche Gesundheitsberaterin (Ifg) - St. Antonius Krankenhaus ...
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Infos<br />
DGB-Bildungswerk NRW | Die Seminarprofi s Modulare Fortbildung <strong>Betriebliche</strong>(r) Gesundheitsberater(in) (IfG) Seite 17<br />
Teilnahmevoraussetzung<br />
Die Fortbildung ist in sieben Module gegliedert, die jeweils zwei<br />
Seminartage umfassen. Sie schließt ab mit einer von den AbsolventInnen<br />
gefertigten Präsentation eines Praxisthemas. Die erfolgreiche<br />
Teilnahme an mindestens fünf der Module 1-6 und an dem Modul 7<br />
wird mit einem Zertifi kat des Instituts für Gesundheitsförderung (IfG)<br />
am <strong>St</strong>. <strong>Antonius</strong> <strong>Krankenhaus</strong> Hörstel bescheinigt.<br />
Die Seminare können auch einzeln – ohne Zertifi katserwerb – dann mit<br />
entsprechender Teilnahmebescheinigung – besucht werden.<br />
Den Teilnehmenden werden Basiskenntnisse und –kompetenzen vermittelt.<br />
Vorkenntnisse bzw. die Zugehörigkeit zu medizinischen oder<br />
psychosozialen Berufsgruppen sind deshalb für die Teilnahme nicht<br />
erforderlich.<br />
Kostenübernahme und Freistellung<br />
Seminarkosten<br />
Die Seminarkosten pro Modul betragen 370,00 €, Ausnahme:<br />
Modul 4 (186,00 €). Die Rechnungsstellung erfolgt nach jedem besuchten<br />
Modul. Wird die komplette Fortbildung gebucht, reduzieren<br />
sich die gesamten Seminarkosten um 370,00 €.<br />
Betriebs- und Personalräte werden durch das Betriebsverfassungsgesetz<br />
bzw. Personalvertretungsgesetz aufgefordert, sich aktiv und<br />
initiativ für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten einzusetzen. Sie<br />
müssen ihre Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte kennen und<br />
nutzen, darüber hinausgehende gesetzliche und tarifl iche Regelungen<br />
einhalten.<br />
Die Qualifi zierung „<strong>Betriebliche</strong>r GesundheitsberaterIn (IfG)“ bietet<br />
allen Mitgliedern gesetzlicher Interessenvertretungen die Chance, sich<br />
verstärkt der Interessen der Beschäftigten für den Gesundheitsschutz<br />
in Betrieb und Dienststelle anzunehmen.<br />
Betriebsräte:<br />
§ 37 (6) BetrVG in Verbindung mit § 40 (1) BetrVG<br />
Schwerbehindertenvertretungen:<br />
§ 96 (4) SGB IX<br />
Personalräte in Bundeseinrichtungen:<br />
§ 46 (6) BPersVG in Verbindung mit § 44 (1) BPersVG<br />
Personalräte in Kommunen und Landeseinrichtungen:<br />
§ 42 (5) LPVG/NW in Verbindung mit § 40 (1) LPVG/NRW<br />
Mitarbeitervertretung in evangelischen Einrichtungen:<br />
§ 19 (3) MVG-EKD in Verbindung mit § 30 (2) MVG-EKD<br />
Mitarbeitervertretung in katholischen Einrichtungen:<br />
§ 16 MAVO<br />
Kostenübernahme und Freistellung nach dem<br />
Arbeitnehmerweiter bildungsgesetz NRW<br />
(AWbG NRW)<br />
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. ist eine anerkannte Einrichtung der<br />
Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen und ermöglicht dadurch die<br />
bezahlte Freistellung zur Teilnahme an den Modulen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz<br />
NRW.<br />
Nach dem AWbG kann Bildungsurlaub beansprucht werden, wenn<br />
eine inhaltliche und organisatorische Kontinuität gegeben ist. Dies trifft<br />
auf die Fortbildungs-Module zur Qualifi zierung „<strong>Betriebliche</strong> Gesundheitsberater<br />
(IfG)“ zu.<br />
Interessierte ArbeitnehmerInnen aus NRW können zur Teilnahme ihren<br />
zehntägigen Anspruch auf Bildungsurlaub aus zwei Kalenderjahren<br />
zusammenfassen. Dies kann mit Rückgriff auf das vergangene Jahr<br />
ebenso wie im Vorgriff auf das kommende Jahr erfolgen.<br />
Die jeweilige/n Seminarkostenpauschale/n und die Kosten für Unterkunft<br />
und Verpfl egung sind selbst zu tragen.<br />
Kostenübernahme und Freistellung für vom<br />
Arbeitgeber entsandte TeilnehmerInnen<br />
Auftraggeber und Kostenträger für Teilnehmende ohne eine gesetzliche<br />
Freistellungs- und Kostenregelung ist das Unternehmen.