12.07.2015 Aufrufe

Mi(e)teinander (Ausgabe 3 - November 2003) - GBS Saarlouis

Mi(e)teinander (Ausgabe 3 - November 2003) - GBS Saarlouis

Mi(e)teinander (Ausgabe 3 - November 2003) - GBS Saarlouis

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Der Ablauf einerModernisierungsmaßnahmeim Einzelnen<strong>Mi</strong><strong>teinander</strong>Was versteht man unterModernisierungsmaßnahmen?Modernisierungsmaßnahmensind alle baulichen Maßnahmen,die den Gebrauchswerteiner Wohnung dauerhafterhöhen. Dazu zählen u.a.Maßnahmen zur Einsparungvon Energie oder Wasser, zurVerbesserung des Schallschutzes,der Wasserversorgung,der Entwässerung undder sanitären Einrichtungen.Dazu zählen beispielsweise:Wärmedämmung, Einbaueiner Zentralheizung statt Einzelöfen,zentrale Warmwasserversorgungstatt Gasboiler,Einbau von Kalt- und Warmwasserzählernu.v.a. Auch eineVerbesserung des Wohnungszuschnittesoder ein neuerBalkon gehören dazu, ebensowie die Errichtung von Kinderspielplätzenoder Grünanlagen.Es sind insbesondere inden 50er und 60er Jahren entstandeneWohngebäude, diebei der Modernisierungstätigkeitmomentan Prioritätgenießen.Beteiligung der <strong>Mi</strong>eterDie Wohnungsunternehmenerbringen in Zusammenarbeitmit Fachingenieuren erheblicheplanerische Vorleistungen.In vielen Einzelgesprächenwird rechtzeitig,bevor die eigentlichen Arbeitenbeginnen, über die bevorstehendenMaßnahmen in denentsprechenden Wohnungeninformiert. Dabei erhalten die<strong>Mi</strong>eter auch Gelegenheit, Wünscheund Anregungen zuäußern, denn es soll nicht überdie Köpfe der Bewohner hinwegentschieden werden.Besonders bei älteren <strong>Mi</strong>etern,die wegen einer bevorstehendenModernisierung oft verunsichertsind, versuchen dieVermieter über individuelleGespräche eine für beideSeiten akzeptable Lösung zufinden.Rechtliche Rahmenbedingungenbei der Wohnungsmodernisierung4Duldungspflichtdes <strong>Mi</strong>etersDer <strong>Mi</strong>eter muss grundsätzlichalle Bauarbeiten dulden, dieder Verbesserung der gemietetenWohnung oder des Hausesdienen oder durch die Energieoder Wasser gespart wird.<strong>Mi</strong>tteilungspflichtdes VermietersDer Vermieter muss den <strong>Mi</strong>eterfrühzeitig, d.h. drei Monatevor Beginn der Maßnahme, inTextform über folgende Dingeunterrichten:- den voraussichtlichen Terminfür den Beginn der Maßnahme- die voraussichtlicheDauer der Maßnahme- den voraussichtlichenUmfang der Maßnahme- die voraussichtliche Artder Maßnahme- die zu erwartende<strong>Mi</strong>eterhöhung<strong>Mi</strong>eterhöhung nachAbschluss derModernisierungDer Vermieter kann nachAbschluss der Arbeiten 11%der aufgewendeten Modernisierungskostenauf die Jahresmieteaufschlagen, maximalbis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.Die <strong>Mi</strong>eterhöhungwird mit Beginn des drittenMonats nach Zugang der<strong>Mi</strong>tteilung wirksam.Einer leichten Erhöhung derGrundmiete steht dabei meistein bedeutender Komfortgewinnund ein nicht unerheblichesEinsparpotential imenergetischen Bereich gegenüber.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!