Mi(e)teinander (Ausgabe 3 - November 2003) - GBS Saarlouis
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Der Ablauf einerModernisierungsmaßnahmeim Einzelnen<strong>Mi</strong><strong>teinander</strong>Was versteht man unterModernisierungsmaßnahmen?Modernisierungsmaßnahmensind alle baulichen Maßnahmen,die den Gebrauchswerteiner Wohnung dauerhafterhöhen. Dazu zählen u.a.Maßnahmen zur Einsparungvon Energie oder Wasser, zurVerbesserung des Schallschutzes,der Wasserversorgung,der Entwässerung undder sanitären Einrichtungen.Dazu zählen beispielsweise:Wärmedämmung, Einbaueiner Zentralheizung statt Einzelöfen,zentrale Warmwasserversorgungstatt Gasboiler,Einbau von Kalt- und Warmwasserzählernu.v.a. Auch eineVerbesserung des Wohnungszuschnittesoder ein neuerBalkon gehören dazu, ebensowie die Errichtung von Kinderspielplätzenoder Grünanlagen.Es sind insbesondere inden 50er und 60er Jahren entstandeneWohngebäude, diebei der Modernisierungstätigkeitmomentan Prioritätgenießen.Beteiligung der <strong>Mi</strong>eterDie Wohnungsunternehmenerbringen in Zusammenarbeitmit Fachingenieuren erheblicheplanerische Vorleistungen.In vielen Einzelgesprächenwird rechtzeitig,bevor die eigentlichen Arbeitenbeginnen, über die bevorstehendenMaßnahmen in denentsprechenden Wohnungeninformiert. Dabei erhalten die<strong>Mi</strong>eter auch Gelegenheit, Wünscheund Anregungen zuäußern, denn es soll nicht überdie Köpfe der Bewohner hinwegentschieden werden.Besonders bei älteren <strong>Mi</strong>etern,die wegen einer bevorstehendenModernisierung oft verunsichertsind, versuchen dieVermieter über individuelleGespräche eine für beideSeiten akzeptable Lösung zufinden.Rechtliche Rahmenbedingungenbei der Wohnungsmodernisierung4Duldungspflichtdes <strong>Mi</strong>etersDer <strong>Mi</strong>eter muss grundsätzlichalle Bauarbeiten dulden, dieder Verbesserung der gemietetenWohnung oder des Hausesdienen oder durch die Energieoder Wasser gespart wird.<strong>Mi</strong>tteilungspflichtdes VermietersDer Vermieter muss den <strong>Mi</strong>eterfrühzeitig, d.h. drei Monatevor Beginn der Maßnahme, inTextform über folgende Dingeunterrichten:- den voraussichtlichen Terminfür den Beginn der Maßnahme- die voraussichtlicheDauer der Maßnahme- den voraussichtlichenUmfang der Maßnahme- die voraussichtliche Artder Maßnahme- die zu erwartende<strong>Mi</strong>eterhöhung<strong>Mi</strong>eterhöhung nachAbschluss derModernisierungDer Vermieter kann nachAbschluss der Arbeiten 11%der aufgewendeten Modernisierungskostenauf die Jahresmieteaufschlagen, maximalbis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.Die <strong>Mi</strong>eterhöhungwird mit Beginn des drittenMonats nach Zugang der<strong>Mi</strong>tteilung wirksam.Einer leichten Erhöhung derGrundmiete steht dabei meistein bedeutender Komfortgewinnund ein nicht unerheblichesEinsparpotential imenergetischen Bereich gegenüber.